Andreas Schubert
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer E-GovernmentGesetzes
Herr Abgeordneter Mühlmann, ich finde das nicht in Ordnung, dass Sie jetzt Zitate aus dem Zusammenhang gerissen haben. Ich habe nicht gesagt, dass wir nicht wissen, was wir noch tun sollen. Es ging ganz konkret darum, welche Angebote wir an die Kommunen machen. Da habe ich einfach nur gesagt, dass ich die Angebote, die wir haben, für ausreichend halte. Ich habe nicht gesagt, dass wir insgesamt bei der Digitalisierung nicht wissen, was wir tun sollen. Ich habe das im Zusammenhang mit den Angeboten gesagt, die wir an die Kommunen übermitteln. Das Zweite ist: Wir halten die 10 Millionen Euro, die wir jetzt in den Haushalt eingestellt haben, für ausreichend. Ich habe gesagt, wenn Herr Kemmerich der Meinung gewesen wäre, dass es nicht ausreicht, dann hätte er ja einen Antrag stellen können, dass es 20 Millionen Euro werden. Wir haben 10 Millionen Euro für die kommunale Förderung im Haushalt eingestellt und das hat der Landtag auch so beschlossen. Ich habe nicht gesagt, dass es nur Ihre Aufgabe wäre, dafür Geld einzustellen. Ich habe gesagt, es ist ausreichend und wenn es hätte mehr sein sollen, dann hätte doch die Gruppe der FDP einen entsprechenden Antrag stellen können. Ich verstehe nicht, was Sie mir da jetzt hier vorwerfen. Und dass irgendwann mal was kommen wird, das habe ich im Zusammenhang mit den OZG 2.0 gesagt, was ein Bundesgesetz ist. Das heißt, der Bundestag ist hier federführend. Ich habe darauf gar keinen Einfluss, wann das Gesetz im Bundestag beschlossen wird. Und ich habe gesagt, dass wir uns als Thüringen daran beteiligen werden, wie die Diskussion zum OZG 2.0 läuft. Ich habe da vielleicht in dem Zusammenhang gesagt, dass ich nicht weiß, wann das kommen wird, weil das ja klar ist, bei allen Gesetzentwürfen ist die Frage: Wie lange wird das zu debattieren sein? Was gibt es noch für Anhörungen usw.? Also ich weiß nicht, was Sie mir jetzt hier vorwerfen, was ich gesagt habe, weil ich finde, Sie haben viele Dinge einfach aus dem Zusammenhang herausgerissen und mir das hier vorgeworfen. Dass wir das OZG nicht erfüllt haben, ist bedauerlich, aber Thüringen alleine kann überhaupt gar nicht sozusagen das OZG erfüllt haben. Ich habe Ihnen vorhin gesagt, wo wir dort stehen. Da gibt es das Dashboard des Bundes. Da können Sie reingucken – Dashboard-OZG vom BMI und da steht Thüringen an vierter Stelle aller Bundesländer –, wie viele Angebote wir für die Bürger und Unternehmen bereitstellen. Es gibt 16 Bundesländer, wir stehen an vierter Stelle. Es ist also nicht so, dass wir da auf dem letzten Platz wären. Das ist noch lange nicht gut, wenn man jetzt von den zigtausenden Leistungen nur ein paar Hundert erfüllt hat, aber es ist auf jeden Fall nicht so, dass wir da jetzt an letzter Stelle wären. Wir sind auch in anderen Bereichen, sagen wir mal, nicht unbedingt als rückständig zu betrachten. Bei Open Data, was wir für Daten bereitstellen, die Geodateninfrastruktur, was jetzt vom TMIL bereitgestellt wird, das ist auch kostenfrei, wird für alle Bürger zur Verfügung gestellt. Ich weiß nicht, wie viele Bundesländer das haben, aber das sind Dinge, die wir längst seit Jahren schon gemacht haben und die auch gut sind. Deswegen verstehe ich es, ehrlich gesagt, nicht, was Sie mir jetzt hier vorwerfen, aber okay.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
