Robert-Martin Montag
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und zur Änderung weiterer Vorschriften
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein unumstrittener Redebeitrag meinerseits, die Berichterstattung zur zweiten Beratung des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und zur Änderung weiterer Vorschriften. Der Gesetzentwurf für das Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und zur Änderung weiterer Vorschriften in der Drucksache 7/6291 wurde am 13. September 2022 von der Landesregierung eingebracht. Der Landtag hat den Entwurf in seiner 90. Sitzung vom 22. September 2022 ohne Aussprache an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen. Dieser hat in seiner 53. Sitzung am 3. November 2022 ein schriftliches Anhörungsverfahren beschlossen, der Thüringische Landkreistag, der Gemeinde- und Städtebund sowie die Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen e. V. wurden angehört. Es wurden keine Bedenken geäußert. Die Ergebnisse des Anhörungsverfahrens wurden in der 55. Sitzung am 8. Dezember 2022 abschließend beraten. Das vorliegende Gesetz bereinigt landesrechtliche Umsetzungsregelungen im Thüringer Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie im Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetz. Zusätzlich wird die Verordnung über die Planungskommission nach § 4 Abs. 5 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch aufgehoben. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung in der Drucksache 7/6847 lautet, den Gesetzentwurf anzunehmen. Dies wurde einstimmig beschlossen. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
