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Robert-Martin Montag

FDP 01.02.2023 Sitzungen 7/100

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes

Frau Präsidentin, vielen Dank. Ich mach es auch kurz. Es ist eine der wenigen Debatten, bei der tatsächlich bisher keine Argumente gekommen sind, denen man nicht zustimmen kann, von beiden Seiten. Wir erleben hier ein Stück weit die Hilflosigkeit von Medienpolitik, sich gegenüber Medientrends regulativ zu bewegen. Was nur nicht der Kontext sein darf, in dem wir jetzt denken – deswegen wollen wir den Gesetzentwurf gern beraten, auch der hat mit Sicherheit Schwächen –, ist, dass Wirtschaftlichkeit bei der Medienvielfalt keine substanzielle Rolle spielt. Wenn das nicht passiert, sehen wir gerade das, was Ihre Kolleginnen und Kollegen zu Recht beklagen beispielsweise, dass eben Konzentrationsbewegungen in einer solchen Konzernstruktur existieren. Aber es liegt daran, dass sich der Medienmarkt ändert. Die Frage ist: Wie sichern wir überhaupt noch qualitativ hochwertiges Medienmachen in Thüringen? Insofern bitte ich einfach tatsächlich noch mal zu überlegen, ob wir nicht diesen Gesetzentwurf der CDU als Grundlage nehmen, uns eben da erweitert Gedanken zu machen. Denn eines ist klar: Wirtschaftlichkeit ist auch die Basis, um gute Medien machen zu können. Vielen Dank.

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