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Thomas Hartung

SPD 01.02.2023 Sitzungen 7/100

Thüringer Gesetz zu dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, mitnichten ist die Thüringer Opposition aus dem Rundfunkrat ausgeschlossen, es ist nur eine Oppositionspartei nicht zum Zug gekommen. Das ist ein Unterschied. Aber das nur als Einleitung. Das vergangene Jahr hat gezeigt – eigentlich die vergangenen Jahre –, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk mehr mit Skandalen und Affären als mit qualitativ herausragenden Medienangeboten von sich reden gemacht hat. Es ist zum einen die Selbstbedienungsmentalität verschiedener Sendeleitungen, die Abgehobenheit und Realitätsferne – oder Realitätsblindheit, wir wollen mal freundlich sein – mancher Sendeleitung. Es geht zum anderen auch darum, dass wir Vetternwirtschaft, Korruption usw. erlebt haben. Das hat uns alle, glaube ich, ziemlich schockiert. Das hat uns allen auch den Anhalt gegeben zu erkennen, dass es so nicht weitergehen kann. Aber nicht nur das ist klar, wir müssen auch der Verantwortung gegenüber dem Beitragszahler gerecht werden. Er kann, darf und muss von uns erwarten können, dass wir einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben, der genau seinen Auftrag erfüllt, der mit den Beitragsgeldern vernünftig umgeht und der fest gegenüber Versuchungen von Einzelpersonen ist, die sich dann entsprechend bedienen können. Deswegen hat dieses Gesetz zu dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag im Prinzip zum Ziel, dass wir eine deutliche, zwingend notwendige Stärkung der Sendergremien in ihren Aufsichts- und Beratungsfunktionen erleben, vor allem gegenüber der Intendanz, und damit eigentlich zu Vertretungsgremien der Beitragszahler werden, aber dass wir zum anderen auch eine stärkere Verpflichtung der Rundfunkanstalten zur Einhaltung journalistischer Standards sowie der Grundsätze der Objektivität erleben. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Wir müssen das trotzdem in einem Staatsvertrag festschreiben, weil die Vergangenheit gezeigt hat, dass offensichtlich auch Selbstverständlichkeiten geregelt werden müssen. In diesem Zusammenhang machen wir nichts anderes als unsere Arbeit und unsere Aufgabe, um sicherzustellen, dass der Rundfunk eine bessere Performance abliefert, als es bislang der Fall war. Als zweiten Punkt will ich herausgreifen, dass wir jetzt erleben werden, dass der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, nämlich vor allem Information, Bildung und Kultur zu vermitteln, gegenüber der Unterhaltung deutlich gestärkt wird, nicht nur im Bereich des Vollprogramms, sondern auch der Mediatheken. Das schließt Unterhaltung nicht aus, aber es muss sich in das öffentlich-rechtliche Profil einfügen und dieses nicht dominieren. Das sind zwei wesentliche Änderungen, die dieser Staatsvertrag mit sich bringt. Ich bitte um Unterstützung. Wir selbst als SPDFraktion werden diese Unterstützung geben. Wir sind uns bewusst, dass diesem Änderungsstaatsvertrag weitere folgen werden müssen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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