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Jonas Urbach

CDU 01.02.2023 Sitzungen 7/100

Verwendung von Mitteln aus dem EU-Aufbaufonds für Thüringen

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beraten heute endlich unseren Antrag vom Mai vergangenen Jahres. Auch wenn seither eine geraume Zeit vergangen ist und die Landesregierung und vielleicht auch die Koalition der Auffassung ist, dass der Antrag sich überlebt haben könnte, so ist das eben ganz und gar nicht so. Erst am 6. Dezember 2022 wurde in einem Bundesverfassungsgerichtsurteil verdeutlicht, dass das Thema aktuell ist, dass Deutschland die Beteiligung am milliardenschweren EU-Aufbaufonds wahrnehmen darf und dass es verfassungskonform ist. Worum geht es hier heute? Es geht um ein EUAufbauprogramm, dessen Herzstück ein EU-Programm mit dem Namen „NextGenerationEU“ ist. Sie alle haben vielleicht die Zahl von 750 Milliarden Euro noch im Kopf. Am Ende wird es wahrscheinlich mehr werden, weil hier im Prinzip auch die Inflation schon wieder zugeschlagen hat. Es soll den EU-Staaten helfen, nach Corona und nach der Krise wieder auf die Beine zu kommen. Es ist ein befristetes Aufbauinstrument, mit dem die EU-Kommission finanzielle Mittel größtenteils über Schulden mobilisieren und die Mitgliedstaaten bei Reformen und Investitionen von Beginn der Pandemie im Februar 2020 bis zum 31. Dezember 2026 unterstützen will. Der Großteil des Wiederaufbaufonds, 672,5 Milliarden Euro, wird über eine neue Aufbau- und Resilienzfazilität ausgezahlt, die restlichen 77,5 Milliarden Euro über bereits existierende EU-Programme. Das Geld sollte zu 70 Prozent zwischen 2021 und 2022 ausgezahlt werden, die restlichen 30 Prozent im Laufe dieses Jahres. Ziel ist es, Klimaneutralität und digitalen Wandel zu fördern. Gleichzeitig sollen Arbeitsplätze geschaffen und das Wachstum angekurbelt werden. Deutschland steht nach Schätzungen aus dem Jahr 2021 ein Topf von 26,5 Milliarden Euro zu, wobei es sich dabei um nicht rückzahlbare Zuschüsse handelt. Darlehen sollen hier nicht in Anspruch genommen werden. Um jedoch die Unterstützung aus dieser Fazilität in Anspruch nehmen zu können, mussten die Mitgliedstaaten der EU-Kommission zunächst nationale Aufbau- und Resilienzpläne vorlegen und darin die bis Ende 2026 umzusetzenden Reformen und Investitionen aufführen. Die noch CDU-geführte Bundesregierung kam dieser Aufgabe nach und hatte bereits im April 2021 den DARP, den Deutschen Aufbau- und Resilienzplan, mit einem Volumen von knapp 28 Milliarden Euro beschlossen. Allerdings handelt es sich bei diesem deutschen Aufbauplan lediglich um Eckwerte und Zielvorgaben allgemeiner Art. Danach sollten mindestens 42 Prozent für Klimaschutzaufgaben und mindestens 52 Prozent für den digitalen Wandel eingesetzt werden, 3,3 Milliarden Euro für Dekarbonisierungsmaßnahmen der Wirtschaft bzw. Industrie. 1,5 Milliarden Euro sollen der deutschen Wirtschaft den Sprung zu erneuerbarem Wasserstoff auf allen Stufen der Wertschöpfungskette erleichtern. 5,4 Milliarden Euro sollten in die umweltfreundliche Entwicklung des Verkehrssektors, speziell in die Förderung von Elektrobussen und der Schiene gehen. 2,5 Milliarden Euro waren für ein Renovierungsprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz von Wohngebäuden vorgesehen. Ferner wurden Mittel für folgende Einzelmaßnahmen eingeplant: 1,5 Milliarden Euro für Investitionen in die europaweite Initiative IPCEI für Mikroelektronik und Kommunikationstechnologien, 750 Millionen Euro für Investitionen in eine europaweite Initiative für Cloudinfrastrukturen und ‑ dienste der nächsten Generation, 3 Milliarden Euro zur digitalen Bereitstellung von 115 Verwaltungsleistungen des Bundes und 100 föderalen Leistungen bis 2022 im Einklang mit dem sogenannten Onlinezugangsgesetz, 275 Millionen Euro zur Modernisierung von Registern, um den Verwaltungsaufwand für Unternehmen und Bürger zu verringern, und schließlich 630 Millionen für die Schaffung einer nationalen Onlinebildungsplattform, die, wie wir alle heute auch mehrfach gehört haben, gebraucht wird. Da diese Pläne größtenteils sehr allgemein sind, die Umsetzung bis 2026 vorgesehen ist und inzwischen auch die Verfassungskonformität einer deutschen Beteiligung an dem Programm offiziell ist, sollten inzwischen konkretere Pläne zur Umsetzung des EU-Wiederaufbauprogramms für Deutschland vorliegen. Was aus unserer Sicht noch viel bedeutsamer ist: Da nach Angaben der Bundesregierung auch Länder und Kommunen von diesem Aufbaufonds profitieren sollen, kann es nur im Interesse des Hohen Hauses sein, genauere Informationen zur geplanten Verwendung, sowohl in Deutschland als auch konkret in Thüringen, einzufordern, zumal uns bekannt wurde, dass verschiedene Länder, allen voran Bayern, bereits ihre mangelnde Einbindung bei der Erstellung des DARP durch den Bund kritisiert haben. Um eine sinnvolle und vor allem weitgehende Beteiligung Thüringens an dem nationalen Aufbauprogramm auf der Grundlage des EU-Programms abzusichern, möchte die CDU-Fraktion mit dem vorliegenden Antrag eine Initiative des Bayerischen Landtags aufgreifen und die Landesregierung dazu bewegen, die Initiative aus München zu unterstützen. Nur am Rande erwähnt: Wie notwendig dieser Antrag ist, konnten ja die Mitglieder der Regierungskoalition des Europaausschusses und natürlich auch anderer Fraktionen bei ihrer Reise nach Brüssel im Juni vergangenen Jahres aus dem berufenen Munde des Direktors für Legislatives Arbeiten beim Ausschuss der Regionen, Herrn Thomas Wobben, vernehmen. Andererseits bieten wir damit auch der Landesregierung die heute nicht genutzte Möglichkeit, über den aktuellen Stand der Umsetzung des DARP und der Partizipationsmöglichkeiten konkret für Thüringen zu berichten. Ich bitte Sie herzlich um Zustimmung zu diesem Antrag, denn es geht darum zu erfahren, was hier in Thüringen von europäischen Mitteln am Ende realisiert werden kann und dementsprechend für uns alle wichtig sein wird. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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