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Ute Bergner

fraktionslos 01.02.2023 Sitzungen 7/100

Thüringer Gesetz zu dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, im vorliegenden Gesetz geht es um nicht weniger als die Grundlage für die schlussendliche Ratifizierung des Dritten Medienstaatsvertrags. Aber wie meine Vorredner schon gesagt haben, sind die Skandale, insbesondere beim RBB, Anlass, darüber noch mal genauer nachzudenken. Ja, Herr Hoff, Sie haben über viele Schlussfolgerungen geredet, die in der Diskussion sind, nur frage ich mich an der Stelle, wie verbindlich all diese Ideen sind und ob es richtig ist, auf einen neuen Staatsvertrag zu hoffen, der dann noch besser wird. Kostenkontrolle und öffentliche Transparenz der Ausgaben und der Ausgabenstruktur, die diese derartigen finanziellen Eskapaden künftig verhindern, sind dringend notwendig. Aber, ebenso wie die Medienvielfalt und die Informationsvielfalt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in den letzten Jahren auch in das Kreuzfeuer der Kritik oder der Öffentlichkeit gerückt ist, bedarf es an der Stelle Korrekturen. Da ist es natürlich auch wichtig, die Rolle der freien Mitarbeiter noch mal genauer unter die Lupe zu nehmen. Auch möchte ich hier die Anregung einbringen, dass zum Beispiel die Finanzierung von Bürgerradios ein Teil des Staatsvertrags werden könnte. Denn gerade Bürgerradios tragen zur Meinungsvielfalt bei und sie sind extrem unterfinanziert. Ich denke, Bürgerradios brauchen keine zentralen Programmbeiräte, die ihre Sendungen zensieren. Dem Staatsvertrag in der jetzigen Fassung kann ich nicht zustimmen. Aber ich halte die Überweisung an den Fachausschuss für sehr wichtig, wo diese vielen Anregungen, die auch heute hier schon gekommen sind, noch mal diskutiert werden, und versucht werden kann, diese noch einzubringen. Denn es ist ganz wichtig, dass wir den öffentlichrechtlichen Rundfunk stärken und dass die Bürger dieses Landes hinter dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk stehen. Allerdings muss ein bürgerfinanzierter Rundfunk dem vielfältigen und gut recherchierten Journalismus entsprechen und darf nicht durch Weglassen von Informationen einen tendenziösen Charakter annehmen. Diese Nachbesserungen sind zwingend erforderlich. Aus diesem Grund würde ich der Überweisung an den Ausschuss zustimmen. Danke. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: In dem Sie überhaupt nicht sitzen!)

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