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Jens Cotta

AfD 01.02.2023 Sitzungen 7/100

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer! In diesem Raum dürfte allen die Situation der Thüringer Medienlandschaft bekannt sein, uns als Opposition natürlich besonders. Von daher ist die Debatte hier gut. Eine kurze Bestandsaufnahme in Thüringen gibt folgendes Bild: Es gibt einen großen defizitären Zeitungsverlag, zwei private Radiosender, die wirtschaftlich zu kämpfen haben, und einen öffentlichrechtlichen Fernsehkanal, der ebenfalls einen Radiosender betreibt. Das war es dann aber auch schon. In dem hier vorliegenden Gesetzentwurf hat sich die CDU unter anderem zur Aufgabe gemacht, dem wirtschaftlich angeschlagenen Zeitungsverlag einen Rettungsring zuzuwerfen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte nicht auf alle einzelnen Punkte des Antrags eingehen, die durchaus sinnvoll sind, aber eine Änderung ist unbedingt zu erwähnen: die Aufweichung der Pressefusionskontrolle. Sie mag vielleicht dem Zeitungskonzern helfen, ob sie allerdings dem Medienstandort Thüringen hilft, ist mit einem großen Fragezeichen verbunden. Hintergrund unserer Bedenken ist die Sorge um die Medienvielfalt im Freistaat Thüringen. Es ist zu erwarten, dass eine 25Prozent-Beteiligung des hiesigen Zeitungsmonopolisten an einem der beiden vorhandenen Radiosender das Angebot für den Bürger nicht aufwertet. Auch ökonomisch dürfte sich die Situation nicht wesentlich verbessern, sind doch die Probleme der Branche tiefgründiger und vielschichtiger, als dass die hier vorgeschlagene weitere Monopolisierung eine Lösung darstellen könnte. Betrachtet man das Medium Zeitung und das Medium Radio, wird man erkennen, dass die Synergien doch sehr begrenzt sind. Es sei denn, man will einen reinen Nachrichtenradiosender betreiben, und dies wird sich in Thüringen wirtschaftlich nicht rechnen. Die Medienbranche lebt vor allem von Meinungsvielfalt und inhaltlicher Unabhängigkeit. Die Pressevielfalt leitet sich aus Artikel 5 des Grundgesetzes ab. Unsere Aufgabe ist es, die Pressevielfalt als Grundpfeiler der freiheitlich-demokratischen Grundordnung langfristig zu bewahren. Eine Monopolisierung steht diesem Auftrag entgegen und ist für Thüringen abzulehnen. (Beifall AfD) Eine monopolartige Position in Presse und Radio bzw. Fernsehen hat deshalb besondere Bedeutung für die Meinungsbildung, da zu befürchten ist, dass die Medienunternehmer ihre meinungsbildende Macht zu politischen Zwecken missbrauchen könnten. Die Konsequenzen dieser Beteiligungen könnten Intransparenz und einseitige Deutungshoheit über das Tagesgeschehen sein. Dem Bürger wird diese eine Meinung dann als scheinbare Vielfalt über mehrere völlig verschiedene Kanäle präsentiert. Der Meinungsmanipulation der Thüringer steht damit Tür und Tor offen. Tendenzen in diese Richtung sind bereits heute erkennbar, wie uns überregionale Nachrichtenkanäle bereits verdeutlichen, die häufig nur noch Meldungen von AFP und Reuters übernehmen. Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat sich intensiv mit der Thematik des Gesetzentwurfs auseinandergesetzt. Herausgekommen ist ein Gutachten mit dem bezeichnenden Titel „Keine Aufweichung der Pressefusionskontrolle“. Aus diesem Gutachten geht deutlich hervor, dass der Beirat keine Notwendigkeit sieht, die Regelungen der Pressefusionskontrolle aufzuweichen. Im Gegenteil, Zusammenschlüsse in der Vergangenheit haben gezeigt, dass eine Fusion mit einem Verlust von Meinungsvielfalt einhergeht, die nicht wieder rückgängig zu machen ist. Wir erkennen durchaus das Anliegen dieses Gesetzentwurfs, aber wie so häufig ist „gut gemeint“, nicht gleichbedeutend mit „gut gemacht“. Wir schlagen deshalb vor, diesen Antrag zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes im Ausschuss weiterzuberaten. Lassen Sie uns herausfinden, ob gegebenenfalls nachjustiert werden muss oder ob es überhaupt der angestrebten Änderung bedarf. Ziel muss es sein, die Meinungsvielfalt hier in Thüringen zu erhalten. Aus diesem Grund stimmen wir der Ausschussüberweisung zu. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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