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Madeleine Henfling

GRÜNE 01.02.2023 Sitzungen 7/100

Thüringer Gesetz zu dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein unverzichtbarer Bestandteil unserer demokratischen Gesellschaft. Als Garant für Freiheit und Vielfalt hat er einen wichtigen öffentlichen Auftrag, unabhängig und faktenbasiert zu berichten. Er ist keiner Quote verpflichtet und steht keiner Partei nahe, sondern ist ein Angebot an Information, Unterhaltung, Kultur und Bildung für alle. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll daher auch die Vielfalt unserer Gesellschaft widerspiegeln und durch seine Angebotsbreite die grundgesetzlich verbriefte Pressefreiheit schützen. In einer Zeit, in der Falschmeldungen und Diskreditierung von Demokratie und ihren Institutionen weltweit zunehmen, ist der öffentliche Rundfunk ein wertvolles Gut. Der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag beinhaltet eine Reform dieses öffentlich-rechtlichen Rundfunks, dazu hat der Minister gerade eingeführt. Das Ziel ist, den Auftrag des Rundfunks zu schärfen – auch das haben wir gerade gehört – und den Markenkern zu stärken. Unterhaltung bleibt dabei entsprechend des 5. Rundfunkurteils Teil des Auftrags, muss sich aber an dessen Profilen messen lassen. Die Flexibilisierung des Auftrags ermöglicht es den Rundfunkanstalten, sich an die veränderte Mediennutzung anzupassen, auch das ist gerade erwähnt worden. Um alle Generationen tatsächlich zu erreichen, wird der Telemedienauftrag fortgeschrieben und erweitert. So können Inhalte jetzt auch nur online eingestellt werden. Eine neue Wahrnehmbarkeitsregel verpflichtet die Rundfunkanstalten, ihr Angebot breit zu präsentieren. Hier werden die Mediatheken gleichberechtigt zum linearen Angebot etabliert, auch das ist ein wichtiger Punkt. Die Reformvorschläge sind aus unserer Sicht prinzipiell geeignet, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zukunftsfähig aufzustellen, gleichwohl gehen uns als Grüne die Maßnahmen an einigen Punkten nicht weit genug. Die Reform sieht unter anderem eine neue Aufgabe für Rundfunkräte vor. In Zukunft müssen sie Zielvorgaben für Programminhalte setzen und Entscheidungen treffen, welche Programme eingestellt und welche weitergeführt werden sollen. Die Rundfunkräte brauchen allerdings aus unserer Sicht hauptamtliche Unterstützung, um ihren Kontrollaufgaben gerecht werden zu können. Sie sollen daher über beispielsweise unabhängige Gremienbüros verfügen und verstärkt die Möglichkeit erhalten, fachliche Schulungen zu nutzen. Die Aufsichtsgremien sollten außerdem verstärkt ihre Möglichkeit in Anspruch nehmen können, externe wissenschaftliche Expertise einholen zu können. Wir bekennen uns da zur gesellschaftlichen Vielfalt in unserem Land und unterstützen weitere Initiativen und Reformprozesse zur stärkeren Abbildung breiterer Bevölkerungsgruppen und deren Einbindung in die Aufsichtsgremien. Die Exzellenz des Öffentlich-Rechtlichen hängt auch von den Leistungen seiner Mitarbeiter ab. Es ist notwendig, die Interessen der Beschäftigten zu stärken und ihre Teilhabe an den Entscheidungen der Sender zu verbessern, beispielsweise durch feste Sitze in Rundfunk- und Verwaltungsräten. Dies soll insbesondere die Interessenvertretung der freien Mitarbeiterinnen umfassen. Wir brauchen auch eine Organisationskultur, welche die Vorbeugung von Missbrauch und Fehlverhalten fördert. Wir erwarten, dass die Sender schnell strenge Compliance-Regeln einführen, die faire Vergabeverfahren und die angemessene Amtsausstattung ins Auge fassen. Diese Regeln müssen im laufenden Reformprozess des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks auch tatsächlich weiterentwickelt werden. Finanzentscheidungen müssen zukünftig wieder durch Gremien, statt von Einzelpersonen getroffen werden. Auch dazu gibt es ja bereits eine Diskussion. Unabhängigkeit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit sind dabei selbstverständliche Grundsätze und alle Sender sollten zukünftig unabhängige Compliance-Beauftragte haben, die mit angemessenen Ressourcen ausgestattet sind. Bei öffentlich-rechtlichen Senderanstalten, die einen Auftrag im Interesse des Gemeinwohls erfüllen, müssen auch in Führungsebenen angemessene Gehaltsstrukturen bestehen, die dem Sender entsprechen. Es muss für die Bürger klar nachvollziehbar sein, wie Beitragsmittel verwendet werden. Die Fragen der Transparenz und Compliance-Regeln werden in den bereits angekündigten Vierten Medienänderungsstaatsvertrag aufgenommen werden. Die Breite der Debatte darum ist, glaube ich, ein wichtiges Element für die anstehenden Reformen, die wir auch gerne kritisch-konstruktiv begleiten. Aus unserer Sicht ist der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag so auch zustimmungsfähig und wir bräuchten zumindest keine weitere Beratung zu diesem Medienänderungsstaatsvertrag im Ausschuss. Aber wir werden sehen, wie sich das dann hier entwickelt. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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