thueringer-landtag.de ↗

Prof. Dr. Hoff

01.02.2023 Sitzungen 7/100

Thüringer Gesetz zu dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag

Es ist, sehr geehrter Herr Präsident, ja weniger die Begründung als die Einbringung des Gesetzentwurfs. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der für diesen Staatsvertrag zuständige Ausschuss hat in seiner Sitzung am 16. September die ordnungsgemäße Unterrichtung festgestellt und gleichzeitig hat Staatssekretär Krückels die Ausschussmitglieder über dessen Inhalt und Ziele laufend mündlich informiert. Wie Sie alle wissen, gab es seitdem im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, man kann es Vorkommnisse oder auch mittelschwere Erschütterungen nennen, die der öffentlichen Diskussion über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk noch mal eine deutliche Brisanz gegeben haben. Zu Recht wurde das Erfordernis formuliert, auch zu Regelungen zu kommen, die dafür Sorge tragen, dass sich vergleichbare Vorkommnisse im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht wieder ereignen. Es ist jetzt im Rahmen eines langen Entwicklungsprozesses ein Staatsvertrag vorgelegt worden, der zugleich die Handschrift von 16 Ländern trägt und ich will Ihnen vier wesentliche inhaltliche Eckpunkte darstellen. Der Erste: Profilschärfung durch Auftragskonkretisierung. Der Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in thematisch inhaltlicher Hinsicht wird weiter spezifiziert. Bei der Unterschiedlichkeit der Angebote gilt es auch, solche Aspekte aufzugreifen, die über die Standardformate für das Massenpublikum hinausgehen und die gesamte Bandbreite der unterschiedlichen Perspektiven und Lebenswirklichkeiten im journalistischen Blick zu behalten und gleichzeitig das Ziel zu haben, ein Gesamtangebot für alle, das heißt sämtliche Milieus innerhalb der Gesellschaft, zu formulieren und auch dem Generationenabriss entgegenzuwirken, das heißt also, der sehr unterschiedlichen Nutzung in den Generationsgruppen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Auf Anregung Thüringens ist in die Begründung des Staatsvertrags ein Aspekt aufgenommen worden, das ist der Aspekt der Vermittlung von Medienkompetenz, über den wir hier, glaube ich, im Landtag schon Einigkeit gehabt haben, dass im Arbeiten an dieser Medienkompetenz eine große Notwendigkeit gesehen wird. (Beifall Gruppe der FDP) Zweitens, die Profilstärkung durch stärkere Gremienkontrolle. Ich will jetzt nicht alles wiederholen, was wir in den letzten Plenardebatten, die wir dazu ja schon gehabt haben, gesagt haben. In den entsprechenden Plenardebatten, auch in der Ausschussberatung vergangenen Freitag hier im Plenarsaal des AfEKM, ist auf den Dritten Medienänderungsstaatsvertrag hingewiesen worden. Ich will deshalb nur ein paar Aspekte aufrufen: deutliche Erhöhung der Transparenz, dann der gesamtgesellschaftliche Dialog mit der Bevölkerung, das heißt, die Befugnisse der Gremien werden relevant erweitert, es werden gemeinsame Maßstäbe aufgestellt, über Richtlinien und Berichtspflichten wird ein deutlich höheres Maß an Transparenz gegeben sein und die Gremien sollen externe Hilfe durch Expertenkonsultationen in Anspruch nehmen können. Drittens, Profilschärfung durch programmliche Flexibilisierungsmöglichkeiten. ARD, ZDF, das Deutschlandradio bleiben weiterhin konkret und dauerhaft linear beauftragt. Ebenso bleiben auch die mit europäischen Partnern veranstalteten Gemeinschaftsprogramme der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, also 3sat, ARTE, und das ZDF aufgrund ihrer europäischen Integrationskraft sowie der jeweiligen Grundlagen weiter als lineare Fernsehprogramme beauftragt. Wir haben den Blick auf den KiKA geworfen, deshalb will ich hier ganz deutlich machen, ich will das auch nicht verhehlen, dass den Anstalten die Möglichkeit geboten wird, unter anderem die lineare Verbreitung des KiKA zu verändern. Deshalb ist es wichtig, hier vier Punkte deutlich zu machen. Für Thüringen war es wichtig, dem KiKA eine ganz klare Zukunftsperspektive zu geben. Ob das lineare Angebot allein noch dem Nutzerverhalten entspricht oder ob die Zugriffe auf die Mediathek eben belegen, dass die Zielgruppe des KiKA vorwiegend bzw. grundsätzlich auf die Angebote in der Mediathek zurückgreift, bleibt abzuwarten. Ich bin eher Teil derjenigen, die argumentieren, dass hier die Nutzergruppe tatsächlich eher eine an der Mediathek orientierte Nutzergruppe ist und dass dem auch entsprechend Rechnung zu tragen ist. Eine derartige Entscheidung steht aber nicht auf der Tagesordnung der Anstalten, ist zum jetzigen Zeitpunkt auch richtig. Es darf – und aus unserer Sicht wird – auch keine Unterschreitung des bisherigen Angebots erfolgen. Viertens, Profilschärfung durch neue Plattformstrategien. Darüber ist hier auch schon häufig geredet worden, also die Neuregelung mit einer Online-only-Regelung ohne Sendungsbezug als eigenständig audiovisuelle Inhalte für bis zu 30 Tage auf Abruf. Und schließlich sollen die Angebote des öffentlichrechtlichen Rundfunks künftig auf der ersten Auswahlebene der Mediathek nun über alle Tageszeiten hinweg in den Vollprogrammen wahrnehmbar sein. Fazit: Es sind wichtige Regelungen enthalten, die zunächst technisch klingen. Diese häufig auch sehr technischen Regelungen, die nicht so einfach zu übersetzen sind, enthalten aber doch drei wesentliche Punkte. Ich glaube, der Gremienstärkungspunkt ist der zentrale Aspekt dieses Medienänderungsstaatsvertrags. Die Frage der Senderorientierung gehört zu dem Auftrag und der entsprechenden Rahmensetzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dazu. Und in den Strukturfragen – das haben wir auch deutlich gemacht – sind wir in einer Diskussion. Die wird sich in den nächsten Staatsvertragsdebatten auch fortsetzen. Es ist ja der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag. Wir wissen, dass weitere Staatsverträge folgen werden. Deshalb wäre meine Bitte, auch die Empfehlung an dieses Hohe Haus, diesen Staatsvertrag danach zu betrachten, was der Inhalt dieses Staatsvertrags ist. Wir wissen, dass wir hier im Landtag unterschiedliche Perspektiven, Sichtweisen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben. Aber es wäre gut, aus meiner Sicht auch richtig, dass wir diesen Staatsvertrag als das sehen, was er ist, als eine schnelle Regelung, die auf die RBB-Aspekte reagiert und ihn gleichzeitig nicht mit jeder Grundsatzdiskussion zu überfrachten, die wir über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu Recht führen, was aber nicht verhindert, dass wir diese Staatsvertragsänderungen auch brauchen und sie auch im Parlament beschlossen werden müssen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Protokoll ↗