Robert-Martin Montag
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch gerade an die einbringende CDU vielen Dank für diese Vorlage. Tatsächlich ist es Zeit, das Gesetz einmal genauer unter die Lupe zu nehmen. Es ist ja auch eines, das durchaus zu den restriktivsten Mediengesetzen in der Bundesrepublik Deutschland gehört. Wir wissen, dass die Medienlandschaft in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt und auch darüber hinaus sich in tiefgreifendem Wandel befindet. Insofern müssen wir natürlich auch in Thüringen die Möglichkeiten schaffen, damit hier weiterhin überhaupt das Medienmachen möglich ist, damit es auch im Bereich der privaten Medien eine Medienvielfalt gibt. Insofern danken wir Ihnen für die Vorlage. Ich glaube, dass Kooperationen von privaten Anbietern durchaus in einem größeren Umfang möglich sein müssen, denn ich habe eben schon die Frage des wirtschaftlichen Drucks angesprochen, auch die Konkurrenzfragen natürlich: Wo werden Dinge veröffentlicht? Wo ist eigentlich der Nutzer der Medienangebote? Insofern ist, glaube ich, das Sicherstellen, dass regional bei Vermeidung überflüssiger Kosten auch weiterberichtet werden kann, etwas, das wir in den Blick nehmen müssen. Auch hier stehen wir dem Entwurf der CDU positiv gegenüber. Das Interessante ist, dass genau diese Restriktionen, die für private Medienanbieter gelten, für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht gelten. Das sehen wir im Grunde als Freie Demokraten schon seit vielen Jahren sehr kritisch. Ich will noch mal auf die Debatte eingehen. Nach der Etablierung privater Rundfunk- oder Radiosender hier in Thüringen, die sich auf ein jüngeres Publikum projiziert haben, konnte der öffentlich-rechtliche Rundfunk gleich nachziehen, indem er beispielsweise ein Angebot geschaffen hat, das natürlich aus den Rundfunkgebühren finanziert wird. Aber auch da findet Kooperation zwischen den einzelnen Sendeanstalten, im Sender, zwischen den einzelnen Redaktionen regional, landesweit statt. Das ist natürlich auch vernünftig, denn Regionalität und Land kann man nicht trennen, selbst wenn man in unterschiedlichen Sendern beschäftigt ist, also in einer Radiostation ist, oder ob man im Onlinebereich beim MDR tätig ist, das ergibt Sinn. Was für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk Sinn ergibt und was er darf, das sollte trotz oder mit genauer Prüfung auch für die privaten Anbieter möglich sein.
(Beifall Gruppe der FDP)
Richtig ist, dass wir eine Debatte führen. Was gut, richtig, sinnvoll ist, ist, nach den Jahren der Restriktion den Anbietern mehr Freiheit und mehr Gestaltungsmöglichkeit angedeihen zu lassen. Insofern freuen wir uns auf eine Debatte im Ausschuss und würden der Ausschussüberweisung, so sie denn seitens der CDU beantragt wird, sehr gern zustimmen, und freuen uns auf die Debatte im Plenum. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
