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Christian Herrgott

CDU 01.02.2023 Sitzungen 7/100

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren – der Kaffee wird nicht kalt, die Kollegen haben sich wieder nach draußen begeben –, wir werden jetzt ein Stück weit in Punkt 6 über das Landesmediengesetz, das die CDU-Fraktion heute hier einbringt, sprechen. Meine Damen und Herren, angeregt von der kurzen, aber intensiven Debatte zum Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes im vergangenen Jahr, möchte die CDU-Fraktion heute mit dem vorliegenden Gesetzentwurf in die Debatte um eine grundlegende Liberalisierung des restriktivsten und rigidesten Mediengesetzes, nämlich des Thüringer Landesmediengesetzes einsteigen. Um es gleich vorwegzunehmen, die von uns im Gesetzentwurf angeregten Änderungen wollten wir bewusst nicht in Verbindung mit der im Mai 2022 vorgenommenen Novellierung einbringen, denn Sie kennen die Debatte aus dem vergangenen Jahr. Wir haben uns dort aufgrund des nachvollziehbaren Wunsches der Einreicher und aller Beteiligten, die Novellierung zu begrenzen, lediglich auf den ausgewählten Aspekt der Möglichkeit einer stärkeren Kooperation der beiden privaten Hörfunkveranstalter, Antenne und Landeswelle, verständigt und zweitens wollten wir uns natürlich die Zeit nehmen, um mit den eingegangenen Stellungnahmen und Änderungen, die über diesen einen Aspekt hinausgingen, auch in einen deutschlandweiten Vergleich der Landesmediengesetze einzusteigen, weitere Recherchen vorzunehmen und das Anliegen, dass uns heute hier vorliegt, auch umfassend zu betrachten. Meine Damen und Herren, was genau soll aus Sicht der CDU-Fraktion novelliert werden und warum? Ziel der Novellierung ist es, angeregt von den Mediengesetzen anderer Bundesländer eine Liberalisierung der Vorschriften des Thüringer Landesmediengesetzes zugunsten der in Thüringen tätigen und künftig hoffentlich weiterhin tätigen medienwirtschaftlichen Unternehmen herbeizuführen, immer unter der Prämisse, den Medienstandort Thüringen zu stärken. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Aufhebung der Programmzahlbeschränkungen und konkreter Vorgaben zum Programminhalt, das Verfahren bei der Einrichtung eines Programmbeirats in Abhängigkeit von einem tatsächlich vorliegenden vorherrschenden Einfluss auf die Meinungsbildung sowie die Zulassung von Wahlwerbung auch bei Kommunalwahlen, wie es in anderen Ländern bereits seit Langem möglich ist. Durch die restriktiven Regelungen des aktuell geltenden Landesmediengesetzes in diesen Punkten werden Tageszeitungen bzw. Printunternehmen mit marktbeherrschender Stellung besonders strenge Beschränkungen bei der Zulassung bzw. Beteiligung an privaten Rundfunkveranstaltern auferlegt. Strenge Beschränkungen heißt in diesem Fall konkret, ein im Grunde genommen totaler Ausschluss von diesem medienwirtschaftlichen Bereich im privaten Rundfunk. Begründet wird diese harte Regelung seit vielen Jahren mit der Behauptung einer Gefährdung der Meinungsvielfalt in Thüringen. Eine valide Untersetzung dieser Behauptung steht in Anbetracht geltender Mediengesetze in anderen Bundesländern und der dort immer noch vorhandenen Meinungsvielfalt jedoch bis heute aus. Daher wollen wir diese Regelung denen in anderen Bundesländern anpassen und die Medienwelt, meine Damen und Herren, hat sich auch in Thüringen in den vergangenen Jahren deutlich weitergedreht. Mit den großen Online-Plattformen, die seit Jahren maßgeblich von einem veränderten Mediennutzungsverhalten profitieren, wirkt auch in Thüringen eine starke wirtschaftliche Konkurrenz gegenüber den klassischen Medien wie Fernsehen, Radio und Zeitung, die massiv in den Werbemarkt als Hauptfinanzierungsquelle der privaten Medienwirtschaft eingedrungen sind und, wie wir bei der Diskussion um den privaten Hörfunk ja bereits erleben konnten, diese auch in ihrer Struktur – den öffentlichrechtlichen Rundfunk ganz klar ausgenommen – gefährden können. Meine Damen und Herren, um wirklich etwas Konkretes für die Stärkung des Medienstandorts Thüringen auf den Weg zu bringen und die Medienwirtschaft in Thüringen zu unterstützen, beantragt die CDU-Fraktion mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, dass die Hürden für die Beteiligung von Printunternehmen gelockert werden. Wir versprechen uns dadurch die Möglichkeit einerseits von Synergieeffekten zwischen den entsprechenden Partnern und andererseits von einer Verbesserung der wirtschaftlichen Situation von privatwirtschaftlich aufgestellten Medienunternehmen. In der Rede zum Punkt werde ich nachher auf weitere Details noch einmal eingehen, freue mich auf die Debatte. (Beifall CDU)

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