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Jens Cotta

AfD 01.02.2023 Sitzungen 7/100

Übernahme der Kosten für die Trichinenbeprobung von erlegtem Schwarzwild durch den Freistaat Thüringen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, und ein Weidmannsheil an die Thüringer Jägerschaft! Mit dem vorliegenden Antrag möchte die FDP, dass der Freistaat die Kosten für die Trichinenbeprobung von erlegtem Schwarzwild übernimmt. Herr Bergner hat bereits ausgeführt, dass in Brandenburg zum Beispiel im Rahmen der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bereits keine Gebühren erhoben werden, und das ist auch gut so. Kommen wir zum Inhalt, die Erstattung: Im Antrag wird über alle Kosten für die gesetzlich vorgeschriebene Trichinenbeprobung von bei der Jagd erlegtem Schwarzwild gesprochen. Die Kostendefinition ist nach meiner Auffassung viel zu unbestimmt. Sollen zum Beispiel auch Fahrtkosten zur Abgabestelle erstattet werden oder die Kosten für Formulare oder die Gebühr für die Bescheinigung über die Teilnahme an Schulungen der Jäger als kundige Person? Das bleibt offen. Ich gehe davon aus, sehr geehrte Kollegen, dass lediglich die Gebühr für die eigentliche Untersuchung gemeint ist, die übrigens nicht zwischen 10 und 14 Euro liegt, sondern durchaus auch bei 8 Euro. Wie Sie meinen Ausführungen entnehmen können, ist der Antrag diesbezüglich noch zu präzisieren. Die Antragsbegründung ist nach meinem Geschmack etwas zu polemisch geraten und deshalb helfe ich gern, den Antrag mit Zahlen zu unterlegen. Dazu dient die Auswertung meiner Kleinen Anfrage in der Drucksache 7/6121. Apropos Kleine Anfrage: Sehr geehrte Frau Ministerin Werner, zunächst vielen Dank für die ausführliche Beantwortung meiner Fragen. Aber was sind denn bitte „Jäger:innen“? Jagd ist Tradition mit eigener Sprache. Männer sind Jäger, Frauen sind Jäger und alles dazwischen ist auch Jäger. Im Kyffhäuserkreis zum Beispiel ist eine Frau Vorstandsvorsitzende der Jägerschaft, die einen ausgesprochen guten Job macht, und sie möchte explizit der Jagdtradition entsprechend als „Jäger“ bezeichnet werden – an dieser Stelle einen schönen Gruß an die Kyffhäuser-Jägerschaft. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gut, dass das ein Mann erklären muss!) Doch zurück zum Inhalt. In den Jahren 2015 bis 2021 wurden insgesamt 193.000 Trichinenuntersuchungen bei Schwarzwild durchgeführt. Dabei konnte nicht eine positive Trichinenprobe festgestellt werden, was auch gut ist. Im Jahr 2021 erfolgten 29.500 Proben und damit rund 6.000 weniger als im Jahr davor. Aktuellere Zahlen gibt es leider nicht. In Summe sprechen wir also insgesamt von einem maximalen Erstattungsbetrag von 230.000 bis 500.000 Euro – ein überschaubarer Betrag, wenn man sich anschaut, in welche sinnlosen Projekte diese Landesregierung sonst so das Geld pumpt. Zur Bürokratie: Die Angst vor zusätzlicher Bürokratie im Zuge der Erstattung sehe ich persönlich nicht. Der Ablauf ist bereits heute in der Verordnung zur Ausführung des Thüringer Jagdgesetzes in § 27 klar definiert. Grundlage ist der Wildursprungsschein, der aus drei Durchschlägen besteht. Der Jagdausübungsberechtigte behält das weiße Original. Die erste grüne Durchschrift ist bei Schwarzwild mit der Probe für die Trichinenuntersuchung der Untersuchungsstelle zu übergeben. Die zweite, gelbe Durchschrift erhält der Abnehmer des jeweiligen Stückes Schwarzwild. Um das Stück Wild eindeutig zu identifizieren, wird eine Wildmarke angebracht. Die Probe selbst muss mit der Nummer der Wildmarke gekennzeichnet werden, damit sie eindeutig zugeordnet werden kann. Wie Sie erkennen können, entsteht für den Jäger kein weiterer Bürokratieaufwand. Ob das Labor eine Rechnung an den Jäger stellt oder direkt mit dem Land abrechnet, dürfte den identischen Prozess auslösen, zumal Sammelrechnungen sogar Kostenvorteile erwarten lassen. Einer Ausschussüberweisung wird meine Fraktion zustimmen und wir freuen uns auf die Diskussion. Am Ende meiner Rede möchte ich jedoch noch einen Wunsch äußern. Liebe FDP, wenn Sie es wirklich ernst meinen, die Thüringer Jäger zu unterstützen, dann setzen Sie sich bitte auf Bundesebene mit Ihrer Regierungsmannschaft gegen die Verschärfung des Waffenrechts ein. (Beifall AfD) Hier handelt es sich nur um einen weiteren Versuch, die Grund- und Eigentumsrechte von Jägern einzuschränken. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Sie müssen mal Zeitung lesen!) Jäger achten die demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und werden dennoch permanent von Politik und Medien einem Klima des Misstrauens ausgesetzt. Allein über den Verband der Büchsenmacher VDB sind bereits weit über 120.000 Briefe an den Bundestag versendet worden. Setzen Sie sich gegen die linken Entwaffnungsphantasien von SPD und Grünen durch! Denn wird die Jägerschaft weiter drangsaliert und sanktioniert, wird dieser Antrag in Ermangelung eines Adressaten ins Leere laufen. Weidmannsheil und vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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