Madeleine Henfling
Neuntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, ich werde bei dem Punkt für die Koalition sprechen. Wir haben, das haben wir gerade gehört, heute das Gesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes in der zweiten Lesung. Es ist eine kleine Änderung in Erfurt, die aber zwingend notwendig ist, das hat die Kollegin König-Preuss gerade ausgeführt. Ich habe dazu auch schon in der ersten Lesung etwas ausführlicher gesprochen. Auch ist gerade berichtet worden, dass die Anhörung keine schwerwiegenden Bedenken gegen diesen Gesetzentwurf erhoben hat, weshalb wir eigentlich dazu auch nicht mehr großartig viel reden müssen. Ich möchte aber noch mal zu unserem Entschließungsantrag, den wir als rot-rot-grüne Koalition eingereicht haben, zwei Sätze sagen und mich darauf konzentrieren. Wir haben, nachdem ich dies bereits auch in der ersten Lesung angekündigt hatte, in der Anhörung auch angeteasert und schon abgefragt, ob die Zusammensetzung und die Ideen dieses Antrags auf Zustimmung stoßen. Das taten sie, deshalb haben wir diesen Antrag auch erarbeitet und jetzt eingereicht. Mit der erwähnten Kommission soll ein Vorschlag für eine flächendeckende Neuordnung der Thüringer Wahlkreise erarbeitet werden, denn dass es mit solchen Klein-Klein-Änderungen wie bisher und auch jetzt nicht weitergehen kann, ist, glaube ich, allen bewusst. Die Abweichungen sind zwischen vielen Wahlkreisen durchaus erheblich. Zudem neigen wir hier im Landtag dann auch dazu, dass wir uns da verzetteln. Es geht natürlich auch immer um die Wahlkreise der jeweiligen Abgeordneten, die da betroffen sind. Wir wollen natürlich auch verhindern, dass das sogenannte Gerrymandering hier um sich greift. Das ist uns auch wichtig. Deshalb haben wir uns dazu entschlossen und gehen davon aus, dass wir mit einem solchen Vorschlag dann hier im Landtag, der dann natürlich endgültig darüber entscheidet, das ist, glaube ich, auch klar, vernünftig arbeiten können. Was soll die Kommission jetzt genau machen? Sie soll einen Vorschlag erarbeiten, der sicherstellt, dass die Wahlkreise eine gleichmäßige Bevölkerungsgröße aufweisen. Die demografische und topografische Lage soll berücksichtigt werden. Die Gemeinde- und Kreisgrenzen sollen eine Rolle spielen sowie weitere geografische, soziologische und historische Beziehungen berücksichtigt werden. Dazu sollen sich auch Vertreterinnen aus der Rechts-, Verwaltungs-, Politik-, Sozial-, Geschichtswissenschaft und Geografie in dieser Kommission zusammenfinden. Beratend tätig werden sollen wir hier aus dem Landtag, aber auch der Landeswahlleiter sowie der ehemalige Landeswahlleiter und die kommunalen Spitzenverbände. Ich danke insbesondere Herrn Krombholz an dieser Stelle, dem ehemaligen Landeswahlleiter, für sein Engagement in dieser Sache und seine Bereitschaft, auch vielleicht in so einer Kommission mitzuarbeiten, was er uns auch in seiner Zuschrift zur Anhörung signalisiert hat. Das Ergebnis soll dann zum Ende dieser Legislaturperiode vorliegen, damit dann der nächste Landtag auf dieser Grundlage frühzeitig an die Erarbeitung der neuen Wahlkreise gehen kann und wir dann hoffentlich auch eine nachhaltige und demokratiefeste, aber auch gerechte Lösung für die Wahlkreiszuschnitte finden. Dass wir das in dieser Legislaturperiode nicht mehr schaffen, liegt, glaube ich, bei dem Thema auf der Hand. Ich glaube aber auch tatsächlich, dass es nicht hilft, wenn nur wir uns hier aus dem Landtag heraus überlegen, wie man das sinnvoll gestalten kann. Wenn es uns also gelingen sollte, haben wir da wirklich etwas erreicht. Ich bitte somit um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf, aber auch zum Antrag. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
