Christian Herrgott
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes
Nein, gestatte ich nicht, ich habe keine Zeit. Das können wir im Ausschuss alles diskutieren, meine Damen und Herren, deswegen wollen wir das gern an den Ausschuss überweisen.
(Beifall CDU)
Es geht ja um den Inhalt und nicht um die Öffentlichkeit der Diskussion. Aber Sie wollen es gar nicht überweisen, wie ich schon gehört habe. Von daher will ich gern noch ein paar einzelne Punkte sagen. Die Auffassung der SPD hat sich da wahrscheinlich in der Zeit gewandelt, aber das hat auch nichts damit zu tun, dass angeblich da noch drei eigenständige Redaktionen zustande gekommen sind oder stattgefunden haben, denn die Medienlandschaft hat sich in den letzten 15 Jahren in Thüringen nicht so dramatisch verändert, wie man das manchmal hier glauben machen will. Im Übrigen, meine Damen und Herren – und da will ich mal zur Praxis kommen –, das, was wir hier im Medienänderungsgesetz vorschlagen, ist in Nachbarbundesländern wie Sachsen-Anhalt und in anderen kleinen Bundesländern wie beispielsweise dem Saarland die gängige Praxis. Das ist dort die Realität im Mediengesetz, das ist die Realität eines einzelnen Printunternehmens, das den Zeitungsmarkt dort beherrscht, und eines liberalen Mediengesetzes, das es dort ermöglicht. Ich habe bisher noch keine Stimmen aus Sachsen-Anhalt oder auch aus dem Saarland gehört, dass dort ein großes Medienmonopol die Meinungsvielfalt bei der Berichterstattung massiv eingeschränkt hätte. Bis zu mir ist es nicht vorgedrungen, ich habe es auch online nicht nachvollziehen können, dass es diese Kritik gibt. Von daher schlägt eben dort die Praxis die theoretische Gefährdung, die wir durchaus sehen, deswegen haben wir ja verschiedene Elemente, die wir dort mit einbauen wollen, aber die Praxis schlägt eben hier die graue Theorie, meine Damen und Herren. Das können wir uns sehr gerne im Ausschuss anschauen, können sicherlich auch aus den anderen Bundesländern noch mal Experten und Anzuhörende einladen, um zu erfahren, wie es eben in der Praxis funktionieren kann. Und wenn es dort Möglichkeiten gibt, die wir aktuell bei der Betrachtung der anderen Gesetze nicht mit einbezogen haben, lassen wir uns als CDU-Fraktion natürlich auch gern belehren, wo wir noch nachschärfen müssen oder welche Elemente wir einbringen müssen, um das eben noch besser zu machen. Aber vom Studium der einzelnen Landesmediengesetze und der dortigen tatsächlichen Lage in den Bundesländern konnten wir diese Dinge jetzt nicht erkennen. Von daher, meine Damen und Herren, will ich noch einmal betonen, dass es uns deutlich darauf ankommt, hier mit unserem Vorschlag zur Änderung des Landesmediengesetzes, den wir eingebracht haben, den Medienstandort Thüringen wirtschaftlich zu stärken, uns anhand der Mediengesetze anderer Bundesländer mit einer Liberalisierung und auch Fortentwicklung weiterzuentwickeln, Dinge anzupassen und zu übernehmen, die andere schon vor einigen Tagen, Wochen oder Jahren erkannt haben und damit insgesamt den Medienstandort Thüringen zu stärken. Wir würden uns freuen, wenn wir das Ganze im Ausschuss gemeinsam diskutieren könnten. Daher beantrage ich die Überweisung an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien und würde mich über eine Zustimmung und die dann dort folgende Debatte zu vielen inhaltlichen Aspekten freuen. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
