Thomas L. Kemmerich
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer E-GovernmentGesetzes
Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren, Herr Staatssekretär, ich beziehe mich auf den EGovernment-Monitor 2021, unter anderem durchgeführt von der Universität München. Dort wird die Zufriedenheit in den einzelnen Bundesländern abgefragt und Thüringen ist da Schlusslicht. Spitze ist Hamburg mit 59 Prozent Zustimmung, Thüringen ist mit 40 Prozent mit Abstand Schlusslicht.
(Beifall Gruppe der FDP)
Der Nächste, der vor uns kommt, ist RheinlandPfalz mit 43 Prozent, was auch keine Glanzleistung ist. Bei Zufriedenheit wird dort abgefragt: Auffindbarkeit der benötigten Informationen als grundlegende Voraussetzung für die Nutzung, dann die Nutzbarkeit der Angebote, dazu gehören einfache Bedienbarkeit sowie Durchgängigkeit bei der Nutzung ohne Medienbrüche. Das ist das, was die Nutzer vorfinden und eben nicht zufrieden sind. Und da ist Thüringen Schlusslicht. Also, es gibt viel zu tun. Übrigens: Die Studie belegt, dass die Zufriedenheit in ganz Deutschland sinkt und sinkt, weil die User in allen anderen Fällen der Internetnutzung auf viel bessere Angebote stoßen, sei es beim OnlineShopping, sei es bei anderen Dienstleistungen. Die Baustelle ist also mächtig und gewaltig und das können wir auch nicht kleinreden. Deshalb unsere immer nachhaltigere Aufforderung, hier weiter daran zu arbeiten, Bequemlichkeit, Zeitaufwand wird gespart. Ich musste einen Pass beantragen, also meine Tochter musste ihn beantragen, sie ist 18 geworden. Das ist immer noch ein Prozess, wo man sagt, das kann im 21. Jahrhundert nicht mehr möglich sein. Warum kann sie nicht ein Bild hinschicken, wofür muss man hingehen und ein Bild dort machen lassen? Das sind alles so Dinge. Ich kann online ein Konto eröffnen, aber keinen Pass beantragen. Allein diesen Fragen müssen wir uns stellen.
