Christoph Zippel
Planungs- und Investitionssicherheit für eine flächendeckende Gesundheitsversorgung in Thüringen – keine weiteren Verzögerungen bei der Landeskrankenhausplanung
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben heute als ersten Tagesordnungspunkt eines der wichtigsten Zukunftsthemen des Freistaats auf der Tagesordnung. Es geht um die Krankenhausplanung für unseren Freistaat. In unserem Antrag „Planungs- und Investitionssicherheit für eine flächendeckende Gesundheitsversorgung in Thüringen“ steht im Titel schon drin, worum es gehen soll. Wir wollen, dass wir schnellstmöglich zu einer Sicherheit für die Krankenhäuser kommen, für die Häuser in Thüringen, die jeden Tag die Versorgung sicherstellen. Genau diese Häuser schlagen Alarm, wenn es darum geht, dass es keine weiteren Verzögerungen beim nächsten Thüringer Krankenhausplan geben darf.
(Beifall CDU)
Wir sind in der Situation eines massiven Fachkräftemangels in allen medizinischen Berufen und da muss ich nicht extra betonen, dass dies insbesondere auch bei Ärzten und beim Pflegepersonal der Fall ist. Wir haben einen prognostizierten weiteren Rückgang der erwerbsfähigen Bevölkerung um 13 Prozent bis zum Jahr 2030, und es wird deutlich schwerer werden, aus diesem Pool beinahe gleichbleibend viele Ärzte und Pflegekräfte zu rekrutieren. Deswegen wollen wir, dass es keinen kalten Strukturwandel oder Versorgungslücken gibt, weil die kleinen ländlichen Grundversorger dem harten Wettbewerb nicht mehr standhalten können. Wir wollen, dass die Landesregierung der Verantwortung nachkommt, der sie sich zu stellen hat, dass klare Entscheidungen getroffen werden, zukunftsweisende Entscheidungen und dem Wildwuchs und der ungesteuerten Entwicklung ein Ende gesetzt wird.
(Beifall CDU)
Dafür aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, braucht es Tatkraft, Steuerung und eben einen Plan, den 8. Thüringer Krankenhausplan. Wir glauben, nach dem Beschluss des Landtags „Herausforderungen der Zukunft in der Gesundheitsversorgung angehen – Schwerpunkte der medizinischen Versorgung im Landeshaushalt 2022 setzen“ hat sich die Landesregierung auf Druck der CDU und der Gesundheitsakteure auf die Reise gemacht, tatsächlich eine innovative Krankenhausplanung anzustoßen. Jetzt kommen wir zum Aber: Das Problem ist, dass wir hier massive Verzögerungen erleben.
(Beifall CDU)
Das Problem ist, wir müssen in der Umsetzung schlichtweg schneller sein, denn die Kliniken, das habe ich eingangs schon betont, brauchen jetzt Sicherheit, um Zukunftsinvestitionen anzustoßen, damit die Versorgung auch in Zukunft gesichert ist und das entsprechende Fachpersonal, was ich auch schon benannt habe, auch binden kann.
(Beifall CDU)
Die Verzögerung, und das will ich klipp und klar sagen, entsteht durch einen Prozess, der durch das Ministerium um einiges komplizierter gemacht wurde, als er im Beschluss des Landtags und von den Akteuren hier im Hohen Haus gedacht und geplant war. Und, Frau Ministerin, ich komme nicht umhin, anzunehmen, dass diese Verzögerung ein Stückchen weit auch Absicht war,
(Beifall CDU)
denn so dicht wie Sie eigentlich an den Häusern dran sein sollten, müssten die Hilferufe eigentlich auch in Ihrem Haus endlich angekommen sein. Die Versorgungsstruktur im Freistaat Thüringen kann unmöglich auch nur einen weiteren Tag der Verzögerung auf den Weg hin zum 8. Thüringer Krankenhausplan tolerieren. Wir fordern – und ich will das im Einzelnen kurz aufschlüsseln, was Teil des Antrags ist und wie wir uns die Umsetzung vorstellen –, bis zum Ende des I. Quartals 2023 einen Gutachtenauftrag zur Landeskrankenhausplanung zu vergeben. Der Gutachtenauftrag ist ein zwingender Zwischenschritt auf dem Weg hin zum Krankenhausplan. Sie haben im letzten Ausschuss vorgestellt, wie Sie sich diesen Weg vorstellen. Von daher ist stark davon auszugehen, dass Sie diese Zeitspanne auch einhalten können und diese Verbindlichkeit für Sie kein Problem darstellen sollte. Deswegen werbe ich stark dafür, dass wir uns hier im Hohen Hause auch verbindlich äußern und sagen, dass dieser Gutachtenauftrag bis Ende dieses Quartals auch ausgelöst werden kann. Dieses soll sich dann am Zielbild 2030 der medizinischen Versorgung in Thüringen und an schriftlich fixierten Ergebnissen des Werkstattprozesses orientieren. Außerdem soll die Landesregierung bis Mitte Juni 2023 einen Gesetzentwurf vorlegen, um flexiblere Versorgungsmodelle und Gesundheitszentren rechtlich zu ermöglichen, klar definierte Krankenhauslevel einzuführen und eben genau diese Erkenntnisse aus den Werkstattprozessen umzusetzen.
(Beifall CDU)
Wir haben, und das ist deutlich geworden, aktuell einen Erkenntnisstand, der eben auch schon jetzt Schritte ermöglicht. Und es ist nicht klar, warum diese Schritte nicht schon gegangen werden sollten. Es gilt der alte Satz im Gesundheitswesen: Wir haben kein Erkenntnisproblem, wir haben ein Umsetzungsproblem. Insbesondere dieser Werkstattprozess, der doch eine ganze Reihe von Punkten noch mal aufgedeckt hat und gezeigt hat, wohin die Reise gehen soll, hat doch deutlich gemacht, dass wir nicht warten müssen bis irgendwann die entsprechenden Schritte gegangen werden sollen. Es ist jetzt schon an der Zeit, die Wege zu gehen, um auch die Frist einzuhalten, damit wir es auch in dieser Legislaturperiode noch schaffen, den Krankenhausplan zu verabschieden, auch wenn die ersten Wetten gegen das Ministerium laufen.
(Beifall CDU)
Wir brauchen eine schnelle Umsetzung und dafür sind diese einzelnen Schritte notwendig, wie ich sie gerade aufgezählt habe. Ich weiß, einige wollen diesen Antrag nun entweder wieder in den Ausschuss schieben, sodass wir erst im März darüber sprechen müssen, oder aber ihn ablehnen. Aber wir müssen jetzt handeln. Ich werbe deshalb eindringlich bei den Fraktionen und Gruppen hier im Hohen Haus, bei den Kollegen der FDP, bei den Kollegen von Rot-Rot-Grün darum, dass wir ein Zeichen der Geschlossenheit setzen, wie wir es beim Thema „Krankenhausplanung“ schon des Öfteren gesetzt haben, denn mir ist klar, und ich weiß sehr sicher, dass es Ihnen allen auch sehr wichtig ist, dass wir hier zu einer schnellen Umsetzung kommen müssen. Die Nachfragen bei diesem Tagesordnungspunkt im Ausschuss zeigen mir, dass auch bei den rot-rot-grünen Fraktionen nicht gerade große Zufriedenheit mit dem Tempo der Umsetzung hier im Ministerium besteht. Mit einer Zustimmung zu unserem Punkt I würden wir dafür sorgen, dass wir uns in der Problembeschreibung doch einig sind, dass ein dringender Handlungsbedarf besteht – ein Punkt, der eigentlich bisher durchaus unstrittig war. Mit einer Zustimmung zu Punkt III würden Sie sich für ein schnelles Gutachten zur Krankenhausplanung aussprechen – ein Punkt, den die Ministerin auch schon angekündigt hat, also kein Grund, sich dort dagegenzustellen. Mit einer Zustimmung zu Punkt IV würden Sie Ihr Wort geben, dass Sie die notwendigen gesetzlichen Änderungen im Sinne des Gesundheitswesens auch mittragen wollen.
(Beifall CDU)
Es ist ohne Zweifel im Sinne des Ministeriums, alle diese Schritte auch jetzt so zu beschließen, wenn ich mir die Reden der Ministerin und die Verlautbarungen des Ministeriums in den letzten Wochen so anschaue. Wir haben meiner Ansicht nach in unserem Antrag keine unrealistischen Fristen aufgebaut. Ich will an der Stelle nur eine Sache noch mal betonen: Es geht darum, Planungssicherheit für den Freistaat zu schaffen. Es geht darum, dass wir in allen Regionen des Freistaats eine konstante, gleichbleibende und hochwertige medizinische Versorgung gewährleisten können. Wir sind in einem massiven Verzug beim nächsten Krankenhausplan. Es wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass wir mit der Sondersituation um Corona keine Grundlagen dafür gehabt hätten, diese Schritte zu gehen. Wir haben jetzt aber eine andere Situation, wir haben aus dem Werkstattprozess Zwischenerkenntnisse. Es ist an der Zeit, diese umzusetzen, um keine weiteren Verzögerungen herbeizuführen. Frau Ministerin, die CDU-Fraktion fordert Sie auf, endlich zu handeln. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
