Heike Werner
Planungs- und Investitionssicherheit für eine flächendeckende Gesundheitsversorgung in Thüringen – keine weiteren Verzögerungen bei der Landeskrankenhausplanung
Ich kann Ihnen drei Gründe nennen. Der erste Grund ist, dass wir im Krankenhausplanungsausschuss gemeinsam das Gutachten besprechen wollen. Dafür gibt es auch einen Termin und es gibt dafür noch entsprechende Vorarbeiten, das wissen Sie. Wichtiger ist, dass es natürlich für so ein Gutachten auch ein Ausschreibungsverfahren braucht. Wir müssen uns an das Vergabegesetz halten, das ist sozusagen an der Stelle nicht zu beschleunigen, sondern da gibt es ganz normale Abläufe, die wir einhalten müssen und das ist der Grund, warum man das hier an dieser Stelle nicht weiter beschleunigen kann. Ich würde gern zu dem letzten Punkt noch etwas sagen, weil Sie gefordert haben, dass ein Krankenhausgesetz vorgelegt werden soll. Herr Zippel, ich glaube, Sie haben nicht verstanden oder nicht nachvollziehen können, dass auf Bundesebene jetzt an einem Krankenhausreformprozess gearbeitet wird. Dieses Gesetz soll Ende 2023 vorliegen. In dem Gesetz werden tiefgreifende Veränderungen vorgenommen werden, unter anderem das Thema der Krankenhauslevel, das Sie angesprochen haben. Wir sind gerade dabei, also gemeinsam Bund und Land, darüber zu diskutieren, wie solche Krankenhauslevel in Zukunft aussehen können und müssen, welche Leistungsgruppen sich in welchem Krankenhauslevel auch wiederfinden müssen, wie sich dann Vorhaltekosten und Betriebskosten daran orientieren. Deswegen macht es keinen Sinn, Herr Zippel, jetzt ein Gesetz vorzulegen, wo doch hoffentlich Anfang 2024 ein Gesetz auf Bundesebene beschlossen wird, in dem genau diese neuen Level, die neuen Leistungsgruppen, die Vorhaltekosten usw. festgelegt sind. Insofern möchte ich Sie bitten, an der Stelle gemeinsam mit uns diesen Prozess auch weiterzugehen. Wir werden einen Transformationsplan haben, wir werden auch hier in Thüringen natürlich schon Veränderungen vornehmen müssen. Unser Krankenhausgesetz ermöglicht genau das. Auf der einen Seite hat es genügend Flexibilität, um hier auch zu strukturellen Veränderungen zu kommen, auf der anderen Seite sind auch strukturelle Vorgaben durch unser Gesetz gedeckt. Ich denke, mit dem, was wir uns gemeinsam vorgenommen haben, in der Werkstatt, im Krankenhausplanungsausschuss gemeinsam mit den wichtigen Akteuren hier in Thüringen, werden wir zu einem guten Krankenhausplan kommen. Natürlich wird dann die Herausforderung sein, das gemeinsam auch umzusetzen und zu diskutieren, die Bürgerinnen und Bürger davon zu überzeugen. Aber, Herr Zippel, vielleicht überwinden Sie Ihre Angst und machen dann einfach mit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
