Andreas Schubert
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer E-GovernmentGesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Herr Kemmerich, ich weiß nicht, wo das herkommt, Thüringen ist Schlusslicht bei der Digitalisierung. Ich bin ja Naturwissenschaftler, da brauche ich immer Statistiken oder so was. Irgendwo muss das doch herkommen, das kann man doch nicht einfach mal so behaupten. Also ich kenne das Dashboard des Bundesinnenministeriums und da kann man nachgucken, wie wir zum Beispiel bei der OZG-Umsetzung stehen. Da steht Thüringen an dritter Stelle aller Flächenländer und an vierter von allen Ländern, weil Hamburg da noch knapp vor uns ist. Nun ist das alles insgesamt nicht besonders toll, was wir da bisher geschafft haben, aber dass wir an letzter Stelle stehen, das lässt sich durch keine einzige Statistik irgendwie belegen. Oder schauen wir uns zum Beispiel mal das Thema „elektronische Akte“ in der Verwaltung an. Da gibt es viele Länder, die haben da gerade erst mal angefangen. Im Finanzministerium arbeiten wir seit fünf Jahren federführend mit der elektronischen Akte in der Verwaltung und mittlerweile haben alle obersten Landesbehörden die elektronische Akte auch eingeführt. Andere fangen erst an damit. Ich weiß nicht, wo Ihre Dinge da herkommen. Ich finde das unredlich, einfach so was hier zu behaupten, wenn man dazu keinerlei Beweise oder keinerlei Statistiken hat, die das nachweisen. Jetzt zu dem Gesetz, das heute hoffentlich verabschiedet wird. Viele Dinge, die da drinstanden in dem eigentlichen Gesetz, was 2018 beschlossen worden ist, haben sich erledigt, deswegen haben wir die gestrichen. Das zeigt auch, wir haben in den Jahren, die bisher vergangen sind, viele Dinge abgearbeitet und erledigt, deswegen können die raus aus dem Gesetz. Es sind drei neue Dinge oder drei wesentliche Dinge jetzt in dem neuen Gesetzentwurf enthalten. Das ist einmal die Verlängerung der kommunalen Förderung, die eigentlich nur bis Ende 2022 vorgesehen war, die wird jetzt unbefristet weiter verlängert. Wir haben das Thema „elektronische Zustellung“, das geregelt worden ist, weil das ja auch revisionssicher passieren muss, damit am Ende klar ist, dass der Verwaltungsakt auch angekommen ist, und wir haben eine Regelung zum Schriftformerfordernis. Es gab im HuFA jetzt noch einige Änderungen, das sind im Wesentlichen sprachliche Veränderungen, was gut ist, dass man das Gesetz auch verständiger formuliert, und viele Dinge zum Thema „Datenschutz“. Auch das ist notwendig, deswegen finden wir jetzt als Landesregierung auch die Änderungen, die da beschlossen worden sind, gut und notwendig. Ich möchte auch gern mal auf den Entschließungsantrag der FDP eingehen: „Digital first“. Das ist schon mal das Erste. Bei der Grundsteuer: Das haben wir jetzt nicht in Thüringen erfunden, sondern Bayern hat das für alle Länder programmiert. Da haben wir genau das gemacht, dass es sozusagen nur digitale Anträge gibt. Es gibt zwar Papieranträge, die müssen aber erst beantragt werden. Ich gebe Ihnen recht: Irgendwann wird der Zeitpunkt kommen und die Länder, die erfolgreich waren wie Estland, die haben das so gemacht. Aber das wird bei der Bevölkerungsstruktur nicht einfach sein, überhaupt nicht mehr die Möglichkeit zu schaffen, Papieranträge auszufüllen, auf das Amt zu gehen und das dort zu machen. Das wird irgendwann mal kommen, aber wir brauchen über einen gewissen Zeitraum den Parallelbetrieb. Deswegen glaube ich nicht, dass die Einführung der Sache jetzt schon sinnvoll ist. Was die Kommunen angeht, nicht nur zu fordern, sagen Sie: Wir fordern auch nicht nur, sondern wir fördern gerade. Wenn die 10 Millionen Euro, die wir jetzt im Haushalt 2023 haben, zu wenig sind, wäre es ja Ihre Möglichkeit gewesen, einen Änderungsantrag zum Haushalt zu stellen und die Summe einfach auf 20 oder wie viele Millionen zu erhöhen – natürlich mit Deckungsquelle –, ist aber nicht erfolgt. Also das müssen wir uns nicht auf die Fahnen schreiben, sondern wäre Ihre Angelegenheit gewesen, das entsprechend zu ändern. Die Beratungsplattform: Wir haben erst mal unsere Seite verwaltung.thueringen.de. Dort gibt es für die Bürger, Verwaltung und Unternehmen ausreichend Informationen, was möglich ist, was wir bei der Digitalisierung alles machen. Wie gesagt, für den Bürger, aber eben auch für die Verwaltung. Dort kann man auch den App-Store finden, wo sich die Kommunen entsprechende Onlineanträge herunterladen und die auf ihre Dinge anpassen können. Das andere ist auch schon erwähnt worden: ob das jetzt unser Referat 52 ist, das eigentlich nur kommunale Beratung macht, oder die KIV, die wir jetzt mit Beteiligung des Landes neu aufgestellt haben, die ebenfalls Beratungen durchführt. Da ist eigentlich eine Menge passiert, da sehe ich jetzt eigentlich keinen weiteren Handlungsbedarf, diese Beratung der Kommunen noch weiter zu verbessern. Ich weiß nicht, was wir jetzt noch machen sollen. Das ist mittlerweile so umfangreich, dass ich glaube, dass es eher daran liegt, das vor Ort wirklich mal umzusetzen, als dass wir noch weitere Beratung brauchen. Wir haben unendlich viele Konferenzen gemacht, wo auch große Teilnehmerzahlen dabei waren. Deswegen glaube ich, wir sind da eigentlich auf einem guten Weg. Wir müssen jetzt weiter in die Umsetzung kommen. Das Thema „Generaleinwilligung“ oder eine Genehmigungsfiktion haben mit der Digitalisierung nicht so richtig viel zu tun. Sondern das ist eine Sache, wie die Verwaltungen generell mit den Bürgern und den Unternehmen umgehen. Das gibt es zum Beispiel im Baurecht, wo Carports usw. anzeigepflichtig sind. Das kann man sicher noch weiter ausweiten, das ist aber eher ein generelles Problem als ein Digitalisierungsproblem. Das Thema „interministerielle Arbeitsgruppe“: Dazu hat Abgeordneter Weltzien schon vieles gesagt, was da läuft. Ich würde nur noch mal sagen, dass das oberste Gremium, das dort zuständig ist, von mir und Minister Prof. Hoff von der Staatskanzlei geleitet wird. Das heißt, die Staatskanzlei und das zuständige Ministerium sind dort federführend dabei. Deswegen ist auch das längst eingerichtet und wir brauchen da nicht noch ein weiteres Gremium, was da tätig werden soll. Um zum Schluss zu kommen: Es gibt weiterhin beim Thema „Digitalisierung“ noch eine Menge zu tun – gar keine Frage. Deutschland ist da nicht gerade führend in der Welt oder erst recht nicht in Europa. Das wissen wir auch. Wir haben uns aber auf den Weg gemacht, haben in den letzten Jahren schon einiges erreicht. Gerade in der Coronazeit haben wir sehr viel zum Thema „mobiles Arbeiten“ erreicht, damit die Mitarbeiter der Verwaltung entsprechend ausgestattet sind, um Homeoffice oder mobiles Arbeiten auch an anderen Stellen durchzuführen. Beim Thema „Nutzung durch den Bürger“ ist noch viel Luft nach oben. Wir haben jetzt das Thema „OZG 2.0“ – ist auch vom Abgeordneten Weltzien erwähnt worden. Da werden wir uns als Thüringen auch weiter intensiv einbringen. Dabei wird es auch darum gehen, Prozesse durchzudigitalisieren, also nicht nur das Antragssystems digital zu haben, sondern dass die Daten am Ende auch direkt in dem Fachverfahren landen und es keine Medienbrüche gibt, dass wir auch stärker auf den Einsatz von KI und anderen Dingen gehen. Das wird ein Prozess sein, der in diesem Jahr, bis Mitte des Jahres, denke ich, abgeschlossen sein wird. Da ist der Bund federführend, aber, wie gesagt, die Länder werden da intensiv beteiligt. Thüringen bringt sich da auch über den IT-Planungsrat ein, in dem ich sitze. Das ist jetzt die nächste große Aufgabe, die vor uns steht. Ich hoffe, dass das Gesetz jetzt so, wie mit der Beschlussempfehlung vorgeschlagen, heute auch im Landtag verabschiedet wird. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
