Madeleine Henfling
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes
Vielen Dank. Damit würde ich jetzt, wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, zur Abstimmung kommen. Es ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien beantragt. Einen weiteren Ausschuss habe ich nicht vernommen. Richtig? Gut. Dann stimmen wir darüber ab. Wer den Gesetzentwurf an diesen Ausschuss überweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der AfD, der CDU und die Gruppe der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen und die fraktionslose Abgeordnete Bergner. Herr Montag, Sie waren dafür? Okay. Stimmenthaltungen demnach nicht. Ich würde jetzt auszählen, ehrlich gesagt. Gut, dann machen wir das. Dann hätte ich gern noch mal die Stimmen für die Ausschussüberweisung. 33. Und die Gegenstimmen. Das sind bei mir 39. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt. Dann schließen wir diesen Tagesordnungspunkt und kommen zum Aufruf – den machen wir jetzt noch und danach gehen wir in eine Mittagspause – des Tagesordnungspunkts 8 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/7122 ERSTE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Frau Ministerin Taubert, bitte schön. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, das ist zwar ein wichtiges Gesetz, aber wir werden es ja noch länger im Landtag beraten, auch in den Ausschüssen. Deswegen bin ich jetzt auch nicht traurig, dass die Leute wegrennen. Der tbb sieht es ja nicht.
(Heiterkeit DIE LINKE)
Sonst müsste man ja unterstellen, dass kein Interesse an dieser Sache besteht. Aber das glaube ich jetzt mal nicht. Meine Damen und Herren, wir haben seit dem 4. Mai 2020, was das Thema verfassungsgemäße Alimentation betrifft, natürlich durch das Bundesverfassungsgericht eine weitere Auflage bekommen, und zwar ist das die Beobachtungspflicht des Gesetzgebers mit Blick auf die Gewährleistung dieser verfassungsgemäßen Alimentation. Im Rahmen dieser Beobachtungspflicht müssen wir immer schauen, was verändert sich an den Grundlagen. Sie wissen, dass wir bei der Netto-Alimentation 15 Prozent über dem Grundsicherungsniveau liegen müssen. Das ist also ein Mindestbetrag. Wir haben durch das Thema „Regelsätze in der Grundsicherung“ jetzt natürlich auch ab 1. Januar 2023 diesen Anpassungsbedarf gehabt, haben dies auch umgesetzt und müssen darauf reagieren. Der Gesetzentwurf sieht danach zur Sicherstellung einer verfassungsgemäßen Alimentation insbesondere zur Wahrung des Mindestabstandes zur Grundsicherung mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Folgendes vor: Zum Ersten die lineare Erhöhung der Besoldung um 3,25 Prozent. Dann haben wir nach § 3 Nr. 11c Einkommensteuergesetz Sonderzahlungen im Jahr 2023 zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise an aktive Beamtinnen und Richter in Höhe von bis zu insgesamt 3.000 Euro für die vierköpfige Familie, 2.500 für die Familien mit einem Kind, 2.000 für ein kinderloses Ehepaar und 1.000 Euro für einen kinderlosen Alleinstehenden oder eine alleinstehende Person sowie entsprechende Sonderzahlungen an die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in Höhe von 60 Prozent dieses vorbenannten Betrags. Für das Jahr 2023 haben wir eine begrenzte Erhöhung des Familienzuschlags für das dritte Kind um 58 Euro sowie für das vierte und weitere Kind um jeweils 67 Euro. Daneben enthält der Gesetzentwurf auch Anrechnungsregelungen im Hinblick auf die nächste tarifumsetzungsbedingte Besoldungsanpassung. Danach ist vorgesehen, die vorbenannten Zahlungen anzurechnen. Im Ergebnis wird damit die nächste tarifumsetzungsbedingte Besoldungsanpassung mit diesem Gesetzentwurf bereits vorfinanziert. Die Anrechnung steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass eine verfassungsgemäße Alimentation gewährleistet bleibt. Also, wir müssen dann auch wieder nach den Tarifverhandlungen prüfen, inwieweit sich das hier auf die verfassungsgemäße Alimentation auswirkt. Wir sind damit, wie wir glauben, gut in den Prüfkriterien, die uns die Verfassungsgerichte über die Jahre, was die Alimentation betrifft, auch aufgegeben haben. Deswegen bitte ich auch um Verständnis: Soweit der Gesetzentwurf jetzt auch in der Beratung ist, sollten sich Veränderungen ergeben, die wir dann wieder anzeigen müssen, dann könnten sich auch noch weitere Veränderungen ergeben. Wir sehen die momentan nicht, aber ich will, dass Sie vorbereitet sind. Wir haben diesen Gesetzentwurf natürlich den kommunalen Spitzenverbänden zur Anhörung gegeben. Die Stellungnahmen sind auch an Sie übersandt worden. Überwiegend wird natürlich begrüßt, was wir tun. Es wird aber auch kritisiert, dass wir diese Anrechnungsregelung haben. Aber ich muss ganz ehrlich sagen, es kann ja nicht sein, dass durch eine Gerichtsentscheidung die Tarifautonomie der Gewerkschaften ausgehebelt wird. Das kann meines Erachtens nicht sein.
(Beifall DIE LINKE)
Das müssen natürlich Beamtinnen und Beamte und vor allen Dingen deren Vertreter auch einsehen. Insofern bitte ich um die Beratung im Haushaltsund Finanzausschuss. Ich denke, wir haben noch genug darüber zu sprechen. Danke.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
