Thomas L. Kemmerich
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer E-GovernmentGesetzes
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer auf der Tribüne und im Netz und hoffentlich zahlreich an diversen Geräten, Digitalisierung der Verwaltung ist in unseren Augen die Megaaufgabe, eine der vordringlichsten Aufgaben des Freistaats Thüringen und damit der Landesregierung. Es ist entscheidend für die Zukunftsfähigkeit und die Wettbewerbsfähigkeit unseres Bundeslandes, letztlich auch für die Stabilisierung der Haushalte. Wir mahnen häufig genug Aufgabenkritik auch innerhalb der Verwaltung an. Dazu gehört auch, zahlreiche Prozesse zu digitalisieren. Thüringen ist hier leider Schlusslicht im Bundesvergleich. Wir müssen einfach mehr Anstrengungen machen. Wir haben dieser Tage im Haushalts- und Finanzausschuss über die Frage, wie wir thueringen.de digitalisieren, diskutiert. Es gab eine sehr intensive Kritik, Herr Staatssekretär Schubert. Wir wissen selbst, wo die Defizite sind. Nochmals: Eine PDF aus einem Netz runterladen, ist keine Digitalisierung.
(Beifall Gruppe der FDP)
Es geht um das Mindset, Digitalisierung als Aufgabe zu begreifen und Prozesse zu digitalisieren. Hier geht es konkret um ein Projekt, um Schriftformerfordernisse zu reduzieren. Darüber haben wir – da waren wir noch in anderen Hallen im Parlament – schon mal sehr ausführlich diskutiert. Damals wurde noch verlacht, als wir gesagt haben, eine persönlich ausgeführte Signatur sollte mehr Folklore werden als der Standard. Sie geben da jetzt etwas nach. Es gab eine Anhörung. Ich will aus der Anhörung ein paar Punkte zitieren, die uns hier ins Stammbuch geschrieben worden sind, insbesondere der Regierung, was denn die Aufgaben sind. Da steht unter anderem drin: 1. Die digitale Antragstellung sollte zum Regelfall werden, von dem nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden kann. Haben wir noch nicht. 2. Die Kommunen müssen nicht nur dazu angehalten werden, die Digitalisierung ihrer Verwaltungsdienstleistungen voranzutreiben, sondern auch ausreichend finanziell gefördert werden. Dazu müssen die eingestellten Haushaltsmittel auf Auskömmlichkeit überprüft werden. Auch das kam aus der Anhörung hervor. 3. Eine Beratungsplattform sollte bereitgestellt werden, die die Kommunen bei Digitalisierungsprojekten mit wichtigen Informationen versorgt und Ansprechpartner für vertiefende Begleitung anbietet. Es müssen Schulungen in puncto IT-Sicherheit angeboten werden, um die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten sicherzustellen. 4. Es sollte eine Genehmigungsfiktion bei geeigneten Verfahren eingeräumt sowie die Möglichkeit einer Generaleinwilligung gegeben werden. Auch das ist bis jetzt nicht umgesetzt. 5. Ein Reporting und ein Umsetzungscontrolling – das ist ganz wichtig – müssen bei der Digitalisierung der Verwaltung eingeführt werden. Da ist bis jetzt weiße Fläche. Dazu sollte ein interministerieller Rat gegründet werden und die Landesregierung sollte einen Umsetzungsplan erstellen, der vierteljährlich den Ausschüssen des Landtags vorgelegt wird. Für die weitere Strategieerstellung sollte ein geeignetes Bürgerbeteiligungsverfahren eingesetzt werden, damit man auch die Resonanz aus dem Bereich der Bürger erhöht. Sie merken, wir werden in dem Fall der Sache zustimmen, aber wir hoffen auch, dass die Landesregierung unserem Entschließungsantrag näherkommt, dass dieses Hohe Haus unserem Entschließungsantrag zustimmt, denn dort stehen die weiteren Aufgaben. Wir sind am Anfang des Digitalisierungsprozesses und in keiner Weise kann das zufriedenstellen. Herzlichen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
