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Maik Kowalleck

CDU 01.02.2023 Sitzungen 7/100

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer E-GovernmentGesetzes

darüber hatten wir ja schon auf anderer Ebene diskutiert. Wir haben auch vom Berichterstatter gehört, dass wir eine schriftliche Anhörung zum Gesetzentwurf durchgeführt haben. Da gab es auch verschiedene Anregungen. Im vorliegenden Gesetzentwurf geht es in erster Linie um die Frage des Schriftformerfordernisses und zweitens um die Verlängerung der finanziellen Förderung kommunaler Vorhaben zum E-Government über das Jahr 2022 hinaus. Beide Anliegen sind nach unserer Ansicht grundsätzlich zu begrüßen. Jedoch steckt eben auch wie bei vielen Dingen der Teufel so oft im Detail, sodass wir darüber noch mal sprechen müssen. So war die Förderung bisher mit einer klaren Summe benannt. In Zukunft soll ohne Nennung einer Summe ausgekommen werden. Stattdessen soll es eben nur noch die Möglichkeit der Förderung im Gesetz geben, also dort Erwähnung finden. Bei dem Thema „Schriftformerfordernis“ sieht das Gesetz nun vor, die Behörden selbst entscheiden zu lassen, wo sie meinen, man könnte die Schriftform ersetzen. Damit droht thüringenweit ein uneinheitlicher Flickenteppich. Ich gehe hier auch noch mal auf die Stellungnahme des Landkreistags ein, der in diesem Zusammenhang fordert, einfache, eindeutige und unmissverständliche Regelungen einzuführen. Weiterhin fordert er mit Unterstützung des Gemeinde- und Städtebundes eine Festschreibung der Förderbeträge im Thüringer E-Government-Gesetz für die nächsten Jahre mindestens in Höhe von 20 Millionen Euro jährlich. Das Thema hatte uns insbesondere auch in den Haushaltsberatungen beschäftigt. Hier ist es wichtig, dass wir als Land weiterhin als Partner der Kommunen verstanden werden und hier entsprechend unterstützen und dies auch vollumfänglich. Wir haben eben auch diese Bedenken aufgegriffen und werden dies als CDU-Fraktion weiterhin begleiten. Im Haushaltsausschuss liegen zwei weitere aktuelle, umfängliche Anträge zum Thema „Digitalisierung in Thüringen“ vor. Hierzu haben wir in der vorigen Woche eine sehr umfängliche Anhörung beschlossen. Das heißt, dieses Thema wird uns auch weiterhin beschäftigen. Wir haben im Rahmen dieser Anträge unsere Vorschläge gemacht und werden darüber auch weiterhin diskutieren. Ich habe das auch an dieser Stelle schon oftmals gesagt: Uns liegt daran, dass wir einfach hier zusammenarbeiten und für die Behörden mit der notwendigen finanziellen Ausstattung Vereinfachungen der ganzen Abläufe schaffen. Das wird uns in den nächsten Jahren weiterhin beschäftigen, weil das in diesem Gebiet auch nicht einfacher wird, aber wichtig ist, dass man hier in Zusammenarbeit mit den anderen Bundesländern vorangeht und aus den Fehlern lernt. Ich habe das eingangs gesagt: Wichtig ist, dass es auch verständliche Regelungen gibt, die wir umsetzen, und dass wir Dinge, die an und für sich auch einfach sind, nicht verkomplizieren. In diesem Sinne freue ich mich auch auf die Debatte zu unseren Anträgen, die momentan noch im Haushalts- und Finanzausschuss vorliegen. Die werden uns dann die nächsten Monate an dieser Stelle beschäftigen, ebenso wie dieses Thema „Digitalisierung“ insgesamt. Meine Damen und Herren, vielen Dank für die Aufmerksamkeit. 3 Minuten habe ich noch übrig, ich werde mal sehen, ob ich die nachher noch nutze. Danke schön. (Beifall CDU)

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