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Ute Bergner

fraktionslos 01.02.2023 Sitzungen 7/100

Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation im Jahr 2023 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer! Erwartungsgemäß ist die Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation mit einem entsprechenden Gesetzentwurf auch in diesem Jahr hier präsent. Die Grundlage für eine solche Alimentation, wie ich schon wiederholt im Hohen Haus dargelegt habe, ist absolut notwendig und wurde ja durch das Verfassungsgerichtsurteil durchgesetzt. Aufgrund der inflationsbedingten Entwicklung des Lebenshaltungskostenindex muss nun jährlich neu angepasst werden, denn alles andere wäre nicht verfassungsgemäß. Daran gibt es auch nichts auszusetzen, obwohl ein ganzer Teil der arbeitenden Bevölkerung von einem solchen Automatismus nur träumen kann. Das führt zu einer weiteren Spaltung der Gesellschaft. Und hier sehe ich die Politik in der Pflicht, endlich richtige Entscheidungen zu treffen, denn das Wissen dazu ist vorhanden. Denn die aktuelle Inflation ist die Folge politischer Fehlentscheidungen der letzten Jahre. Das hat mit dem vorliegenden Gesetzentwurf so viel zu tun, als die Personalausgaben immer weiter steigen, ohne über Mehrleistungen zu verfügen, und wir Abgeordnete in der Pflicht sind, auch über Haushaltsdisziplin nachzudenken. Was aber tatsächlich ursächlich mit den Kosten für Thüringens Beamte zu tun hat und diese unmittelbar beeinflusst, ist die Struktur des Beamtenwesens. Wie von mir in Fachausschüssen und auch hier im Plenum wiederholt ausgeführt, herrscht ein eklatantes Missverhältnis zwischen den im operativen Dienst und im administrativen Dienst tätigen Beamten. Während im operativen Bereich kaum neue Stellen geschaffen werden, Stellen oft unbesetzt bleiben, auch weil diese oft nur in niedrigen Besoldungsgruppen angesiedelt sind, gibt es einen jährlichen Aufwuchs in den Verwaltungen speziell im höheren Dienst. Dies ist zum großen Teil einem größeren Regelungs-, Verordnungs- und Kontrollwesen geschuldet. Bei mehr gelebtem Föderalismus, wo das Volk nicht erzogen werden muss, sondern die Gesellschaft sich mit Kreativität, Eigenverantwortung und Vertrauen weiter entwickeln kann, könnten die Summen eingespart werden. Hier geht die Europäische Union mit schlechtem Beispiel voran. Der Bund setzt dann gern noch eins drauf. Und auch in Thüringen glaubt man dann gern, dies noch ein wenig weiter regeln zu müssen. Was wir also brauchen, ist nicht nur ein Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation, sondern vor allem eine Novellierung der Verwaltungsstrukturen in Thüringen, damit die Beamten mehr für den Bürger tätig werden können und weniger mit Verordnungen, Anweisungen, mit dem Kontrollieren und Bestrafen beschäftigt sind. Und gerade der hohe Verwaltungsdienst hat unter Rot-Rot-Grün einen besonderen Aufwuchs erfahren, wie der Landesrechnungshof feststellen musste. Dabei schlagen die Besoldungsgruppen der gehobenen und höheren Dienste mit besonders hohen Kosten zu Buche. Sparsamkeit ist das Gebot der Stunde. Der Gesetzentwurf an sich, wie gesagt: nichts zu bemängeln. Er muss diskutiert werden, so wie Frau Taubert das auch gesagt hat, weil das einfach verfassungsrechtlich notwendig ist. Aber eine umfassende Neuordnung der Strukturen ist nicht zuletzt aus Haushaltssicht genauso unerlässlich. Danke für die Aufmerksamkeit.

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