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Raymond Walk

CDU 01.02.2023 Sitzungen 7/100

Illegaler Müllentsorgung in Thüringen entgegentreten – öffentliche Entsorgungsträger und Kommunen unterstützen

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuschauer! Als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger nach dem Thüringer Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz sind die Kommunen und die von ihnen gebildeten Zweckverbände auch zuständig für die Beseitigung von illegalen Abfallablagerungen. Diese Aufgabe bindet entsprechend Ressourcen und finanzielle Mittel, weshalb das Land die Entsorgungsträger und die Kommunen bei der Bewältigung dieser Aufgaben aus Sicht der antragstellenden Fraktion unterstützen müsse. Dazu fordert die AfD zum einen grundlegende Veränderungen und das Schaffen eines Problembewusstseins gegenüber der illegalen Müllentsorgung auf allen gesellschaftlichen Ebenen. Die AfD-Fraktion fordert zudem die Landesregierung auf, praxisnahe Mittel gegen die illegale Müllentsorgung und daraus entstehende Gefahren für die Umwelt sowie die Belastung unserer Landschaft durch illegal entsorgte Abfälle zu entwickeln und die Landkreise und kreisfreien Städte und die hierzu gebildeten Abfallzweckverbände bei ihrer Arbeit als auch die Polizei bei der Bestreifung solcher Schwerpunktbereiche zu unterstützen. Weiterhin soll ein Dokumentationssystem auf Landesebene in Form eines flächendeckenden Katasters über illegale Müllablagerungsstätten eingeführt werden. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, um es vorwegzunehmen: Wir lehnen den vorliegenden Antrag ab. Ich möchte das auch gern in aller Kürze mit dem aus unserer Sicht kräftigsten Argument begründen. Nach dem Thüringer Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz – ich habe es eben angesprochen – sind die kreisfreien Städte und die Landkreise in Thüringen allein zuständig für die öffentliche Entsorgung von Abfällen. Sie erfüllen diese Aufgabe als Pflichtaufgabe, können die Erfüllung aber auch auf Zweckverbände übertragen. Wie ich in unterschiedlichen Landkreisen und kreisfreien Städten in Thüringen wahrnehme, machen sie das gut, machen sie das verantwortungsvoll und mit dem notwendigen Engagement. Deswegen will ich mich auch an dieser Stelle zum einen bei den kommunalen Verantwortungsträgern bedanken, aber auch bei den vielen Freiwilligen – Stichwort „Neujahrsputz“ oder „Osterputz“. Herzlichen Dank für Ihren Einsatz. (Beifall CDU) Selbstverständlich, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ist der Kollegin Maurer zuzustimmen, wenn sie sagt, vor Ort muss das Problem gelöst werden. Da gehört es auch hin. Klar ist, die Entsorgung ist Aufgabe – das ist auch der Kern dessen gewesen, was Kollegin Maurer gesagt hat – der Kommunen und damit der kommunalen Selbstverwaltung. Das sagt ja schon unsere Verfassung aus. Lassen Sie mich aber noch eines sagen, was der eigentliche Adressat dieses Antrags, nämlich die Landesregierung bzw. die sie tragenden Fraktionen, tun kann: Sie können Kommunen mit vernünftigen Kommunalfinanzen ausstatten. (Beifall CDU) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit unseren Änderungsanträgen zum Landeshaushalt haben wir zumindest in Teilen auch im letzten Jahr für eine notwendige Korrektur der Kommunalfinanzen gesorgt, auch wenn ich zugeben muss, dass wir uns an der einen oder anderen Stelle noch eine bessere finanzielle Ausstattung unserer Kommunen gewünscht hätten. Vielleicht noch ein letzter Satz in Richtung der antragstellenden Fraktion: Mit Ihren kategorischen Ablehnungen der letzten Landeshaushalte und somit auch zu den Kommunalfinanzen haben Sie übrigens eindrücklich dokumentiert, wie wichtig Ihnen die finanzielle Ausstattung der Thüringer Kommunen ist, und somit auch, wie groß Ihr wirkliches Interesse daran ist, unsere Kommunen zu unterstützen. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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