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Prof. Dr. Speitkamp

01.02.2023 Sitzungen 7/100

Betreuung und Beschulung von Flüchtlingskindern an ukrainischen Vorstellungen orientieren

Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, der völkerrechtswidrige Angriff gegen die Ukraine ist eine von Russlands Präsident Putin ausgelöste Katastrophe für Europa und für die Friedensordnung in der Welt, eine Katastrophe für die Angegriffenen, die souveräne Nation Ukraine und vor allen Dingen für die Millionen Menschen, die aus der Ukraine vertrieben wurden und fliehen mussten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist also eine der größten humanitären Herausforderungen für Europa seit Jahrzehnten. Deutschland und Thüringen übernehmen in dieser angespannten und schwierigen Situation eine besondere Verantwortung. Das gilt insbesondere für die nach Thüringen geflüchteten Kinder und Jugendlichen mit ihren Familien, zumeist sind es Mütter, die durch den Krieg allein mit ihren Kindern auf der Flucht sind. Der vorliegende AfD-Antrag will nun an einer entscheidenden Stelle einhaken, nämlich an dieser humanitären Verpflichtung. Er stellt ein wesentliches Prinzip dieser Verpflichtung infrage, nämlich das der gleichberechtigten Beschulung der Kinder und Jugendlichen an Thüringer Schulen. Wir müssen daran erinnern, dass die humanitären Verpflichtungen kein Gnadenakt sind und auch nicht vom Thüringer Landtag genehmigt oder versagt werden können, sondern dass sie auf Völkerrecht basieren. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich zu ihrer Einhaltung völkerrechtlich verpflichtet. Betroffen ist von diesem Antrag insbesondere die auch schon zitierte Genfer Flüchtlingskonvention, Artikel 22: „Die vertragschließenden Staaten werden den Flüchtlingen dieselbe Behandlung wie ihren Staatsangehörigen hinsichtlich des Unterrichts in Volksschulen gewähren.“ Mit dem etwas veralteten Begriff „Volksschulen“ ist das dahinterstehende Prinzip der gemeinsamen Beschulung gemeint. Der Gedanke, der dahintersteht, ist also, dass geflüchteten Kindern und Jugendlichen so schnell wie möglich eine normale Umgebung und Zugang zu Bildung zu geben sind. Sie sollen auch möglichst schnell ankommen können, nicht ausgegrenzt werden oder bleiben und sie sollen in ihrer Entwicklung nicht behindert werden. Kinder und Jugendliche ihren Entwicklungschancen zu berauben, wäre ein zusätzlicher negativer schmerzlicher Effekt, den dieser Krieg hätte. Die Bildungs- und Kultusministerinnen und ‑ minister der Länder sind seit Kriegsbeginn im sehr engen Austausch auch mit dem Bund und mit der Ukraine. Es gibt eine Taskforce der Kultusministerkonferenz, die schnell und direkt mit den Partnern und mit der Ukraine regelmäßig kommuniziert und sich austauscht. Auch Thüringen ist an dieser Taskforce beteiligt. Auch wenn es Sie überrascht, entgegen dem, was vielleicht bei Ihnen, den Antragstellern der AfD, angekommen ist, ist die Ukraine hier nicht in einem Dissens zu Deutschland und damit auch nicht zu Thüringen. Es ist Konsens, dass ukrainische Schülerinnen und Schüler in Thüringen nach dem Thüringer Schulgesetz, den Thüringer Lehrplänen und gemeinsam mit Thüringer Schülerinnen und Schülern beschult werden. Das ist unstrittig. Insofern hat der Antrag aus unserer Sicht keine Grundlage. Ich möchte aber kurz darauf eingehen, was die aktuelle Lage bei uns in Thüringen ist. Thüringen hat von vornherein einen teilintegrativen Ansatz verfolgt. Unser Ziel war es, ukrainische Schülerinnen und Schüler möglichst schnell in bestehende Schulklassen zu bringen, den Sprachförderbedarf festzustellen und dann mit der entsprechenden Sprachförderung aufzusatteln. Teilintegrativ heißt also, Geflüchtete kommen in eine bestehende Klasse und erhalten zu einem Teil je nach Förderbedarf separaten Deutschunterricht. Thüringen ist damit gut gefahren. Andere Bundesländer, die jetzt auf die volle Integration gehen, haben ein erheblich größeres Problem, als Thüringen das hat. Seit Kriegsbeginn sind, Stand Januar, auf diese Weise über 5.000 ukrainische Schülerinnen und Schüler an den Thüringer Schulen integriert worden. Das war und ist ein enormer Kraftakt, und das steht auch außer Frage. Minister Holter hat bereits im März 2022, kurz nach Kriegsbeginn, die Thüringer Verantwortung betont. Das gilt auch weiterhin. Wir stehen zu unserer humanitären Verpflichtung. Insofern möchte ich noch einmal all denjenigen engagierten Thüringerinnen und Thüringern danken, die sich engagieren, also den Lehrkräften, den DaZ-Lehrkräften, insbesondere den Erzieherinnen und Erziehern, die den geflüchteten Kindern eine neue Heimat, eine neue Unterstützung gegeben haben. (Beifall DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Selbstverständlich schließt der Dank auch die vielen Elterninitiativen ein, die sich gekümmert haben und weiterhin kümmern, und überhaupt die große Hilfsbereitschaft, die in Thüringen ein solidarisches Zusammenstehen für die Kinder und Jugendlichen ermöglicht, die vor Putins Truppen, vor den Raketen, vor der Zerstörung zu uns geflohen sind und hier auf eine für uns keineswegs absehbare Zeit eine neue Heimat gefunden haben. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Protokoll ↗