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Beer

01.02.2023 Sitzungen 7/100

Verwendung von Mitteln aus dem EU-Aufbaufonds für Thüringen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die EU hat 2020 – und so haben Sie es ja auch schon ausgeführt – die Europäische Aufbau- und Resilienzfazilität aufgestellt und dieses Programm hat erstmals in der Geschichte der EU eine Finanzierung durch das Instrument der Kreditaufnahme eröffnet. Ich glaube, das ist noch mal ganz besonders hier auch hervorzuheben. Deutschland erhält aus der Europäischen Aufbauund Resilienzfazilität 25,6 Milliarden Euro und der Kollege Urbach hat das auch entsprechend ausgeführt, die Zahlen und Modalitäten wurden hier auch korrekt wiedergegeben. Zwischen den Zeilen wird im Antrag allerdings immer wieder deutlich, dass unter Umständen ein Missverständnis vorliegt, nämlich dahin gehend, wie die Mittel und durch wen sie eingesetzt werden können. Und um es deutlich zu sagen, ja, der Bund hat die Länder beim Entwurf des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans, im Folgenden „DARP“ abgekürzt, nicht angemessen eingebunden, das haben Sie hier ja auch schon ausgeführt, und alle Initiativen vonseiten der Landesregierung und auch der anderen Länder gegenüber dem Bund, die Sie in Ihrem Antrag fordern, haben bereits stattgefunden und finden auch weiter statt. Das Vorgehen des Bundes wurde in einem Beschluss des Bundesrats entsprechend heftig kritisiert und im Rahmen der MPK wird auch laufend und wurde auch in der Vergangenheit Druck auf die Bundesregierung ausgeübt, eben hier transparenter Auskunft darüber zu geben, wie die Mittel verwendet werden. Konkretestes Ergebnis bisher ist eine Excel-Datei, in der sämtliche Förderprogramme aufgelistet sind, in denen von der Bundesregierung DARP-Mittel eingesetzt werden. Aber der deutsche Aufbau- und Resilienzplan wurde vom Rat der EU im Sommer 2021 genehmigt. Der Bund setzt die Mittel seitdem in verschiedenen auf Bundesebene angesiedelten Förderprogrammen als einen Finanzierungsbaustein mit ein. Es stehen den Ländern keine eigenen DARP-Mittel zur Verfügung, über deren Einsatz auf Landesebene entschieden werden könnte. Das schwang ja hier auch immer mal so mit und das ist, glaube ich, wirklich ein Missverständnis, was noch mal deutlich ausgeräumt werden sollte. Der Bund verwendet die DARP-Mittel teilweise auch zur Finanzierung von sozusagen hauseigenen Projekten der Bundesregierung, zum Beispiel für die Modernisierung der Bildungseinrichtungen der Bundeswehr, für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes auf Bundesebene, für den Ersatz konventioneller Stellwerke bei der Bahn zur Beschleunigung des Rollouts der digitalen Schiene Deutschland und vieles mehr. Um DARP-Mittel in den Freistaat Thüringen zu holen, kommt es also darauf an, dass Akteure aus dem Freistaat die bestehenden und mit DARP-Mitteln mitfinanzierten Fördermöglichkeiten des Bundes aktiv in Anspruch nehmen. Weil die einzelnen Förderprogramme zwar durch DARP-Mittel mitfinanziert, aber eben nicht ausschließlich aus DARPMitteln finanziert werden, macht der Bund geltend, es sei nicht zu eruieren, welche konkreten Fördermittelempfänger in welchem Bundesland wie viel DARP-Mittel konkret erhalten hätten. Vertreter der Bundesregierung unterstreichen immer wieder die Haltung des Bundes, dass die DARP-Mittel kein Instrument der Regionalpolitik seien und es dabei nicht um Kohäsion gehe. Wir als Landesregierung vertreten aber gegenüber dem Bund die klare Position, dass durch den Einsatz dieser DARP-Mittel die Regionalpolitik eben auch nicht konterkariert werden dürfe. In der Begründung des vorliegenden Antrags wird geltend gemacht, dass die Maßnahmen im Deutschen Aufbau- und Resilienzplan bei seinem Beschluss durch die Bundesregierung im April 2022 sehr allgemein gewesen seien. Unseres Erachtens stimmt das so nicht. Die Maßnahmen waren im Gegenteil schon teilweise sehr genau untersetzt, beispielsweise mit konkreten Förderrichtlinien. Die Darstellung auf den Internetseiten des BMF – und der Kollege Abgeordneter Schaft hat auch schon darauf verwiesen –, wo die Informationen in Form von Einzeldateien zu den Unternehmen des DARP zugänglich sind, nährt allerdings bereits den in Ihrem Antrag erhobenen Vorwurf an die Bundesregierung, dass es bezüglich der Transparenz zum DARP doch noch Optimierungsbedarf gibt. Was wird nun konkret aus dem DARP gefördert? Insgesamt hat der DARP schlicht die teilweise Finanzierung des milliardenschweren Konjunkturprogramms der letzten zwei Jahre und weiterer zentraler Fördermaßnahmen des Bundes in den verschiedenen Bereichen zum Ziel. Aus der Aufbau- und Resilienzfazilität wurden und werden etwa finanziert – um nur einige der 37 Maßnahmen als Beispiele zu nennen –: die Forschung und Entwicklung von Impfstoffen gegen SARS-CoV-2, der finanzielle Anteil des Bundes an wichtigen geplanten Projekten von gemeinsamem europäischen Interesse, die steuerliche Begünstigung von Elektroautos, die Förderung nach dem Krankenhauszukunftsfonds, die Endgeräte für Lehrerinnen und Lehrer im Rahmen des DigitalPakt Schule, die Umsetzung des Aufbauprogramms für Schülerinnen und Schüler „Aufholen nach Corona“, die Förderung der Digitalisierung der Gesundheitsämter im Rahmen des Pakts für den öffentlichen Gesundheitsdienst, die Einrichtung von Tank- und Ladeinfrastruktur für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb, die Förderung von energieeffizienter Gebäudesanierung usw. usf. Ich gebe da auch dem Abgeordneten Schaft recht, wenn wir sagen, es wäre schön, wenn die Bundesregierung bei jedem Programm, für das sie über den Bundeshaushalt Gelder aus dem DARP einfließen lässt, ein Logo draufmacht oder ähnlich deutlich macht, dass dieses Projekt aus Geldern der Europäischen Aufbau- und Resilienzfazilität gefördert wird, wenn sie das draufschreiben würde. Das tut sie aber nicht und das muss sie bedauerlicherweise auch nicht, eben anders als etwa bei EFRE oder ESF. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir werden höchstwahrscheinlich keine Übersicht vom Bund mit einer Aufschlüsselung erhalten, in welcher Höhe DARP-Mittel im Freistaat Thüringen zum Einsatz kommen, so wie wir solche Übersichten auch in anderen Programmen vom Bund eben nicht erhalten. Nichtsdestotrotz werden wir uns gegenüber dem Bund weiterhin für mehr Transparenz und bessere Informationsflüsse zum Thema „DARP“ einsetzen. Was jedoch alle politisch verantwortlichen Akteure in Thüringen gemeinsam tun können, ist, Kommunen, Unternehmen, Forschungseinrichtungen im Freistaat weiter zu ermutigen, Förderungen des Bundes in Anspruch zu nehmen. Ich bin allerdings sicher, dass alle Akteure in ihrem jeweiligen Aufgabenbereich ohnehin entsprechende Fördermöglichkeiten ständig eruieren. Erfolgreiche Förderanträge führen dann dazu, dass letzten Endes mehr DARP-Mittel nach Thüringen kommen. Hier zu informieren, das ist unser gemeinsames Anliegen, wie auch schon von Frau Abgeordneter Marx dargestellt wurde. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

Protokoll ↗