53. Sitzung (WP7)
13.07.2022 · 149 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: AfD (38)Die Linke (29)CDU (18)GRÜNE (15)SPD (14)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich Meine Damen und Herren, bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich darüber informieren, dass Herr Lars Rohwer, Mitglied der CDU-Fraktion, auf sein Mandat als Abgeordneter des Sächsischen Landtags mit Ablauf des 1. Juli 2022 verzichtet hat. Das im Landeswahlgesetz vorgesehene Verfahren zur jeweiligen Nachfolgeregelung wurde durch mich veranlasst. Der Landeswahlleiter hat mir mitgeteilt, dass Frau Sandra Gockel, Listennachfolgerin von Herrn Lars Rohwer, mit Wirkung vom 5. Juli 2022 Mitglied des Sächsischen Landtags ist. Auch für sie gilt zukünftig die in § 2 Abs. 2 Satz 3 unserer Geschäftsordnung formulierte Verpflichtungserklärung. Sie lautet wie folgt: „Die Mitglieder des Sächsischen Landtags bezeugen vor dem Lande, dass sie ihre ganze Kraft dem Wohle des Volkes im Freistaat Sachsen widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm abwenden, die Verfassung und die Gesetze achten, die übernommene Pflicht und Verantwortung nach bestem Wissen und Können erfüllen und in der Gerechtigkeit gegen jedermann dem Frieden dienen werden.“ Die Geschäftsordnung sieht weiterhin vor, dass später eintretende Mitglieder in der ihrer Berufung folgenden Sitzung durch Handschlag verpflichtet werden. Diese Verpflichtung möchte ich nun abnehmen und bitte dazu Tagesordnungspunkt Fachregierungserklärung zum miteinander gestalten, füreinander Ich übergebe das Wort an die Frau Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, Katja Meier. Frau Staatsministerin, Sie haben das Wort.
Katja Meier
Sehr geehrter Herr Präsident! – Meine – – (Es ist ein tutendes Geräusch im Saal zu hören.)
Katja Meier
Ich warte einmal kurz. – Vielleicht die Uhr noch einmal kurz stoppen? (Zurufe)
Dr. Matthias Rößler
Von uns hier vorn ist es keiner gewesen. Die technische Ursache werden wir noch klären können. Aber jetzt haben Sie endgültig das Wort, Frau Staatsministerin, bitte. Frau Sandra Gockel zu mir nach vorn. Die übrigen Anwesenden bitte ich, sich von ihren Plätzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich. – Der Präsident verpflichtet die Abg. Sandra Gockel, CDU, per Handschlag. – Beifall des ganzen Hauses) Meine verehrten Damen und Herren, folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Frau Penz, Herr Keil, Herr Homann, Herr Markert und Frau Leithoff. Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 3 bis 8 festgelegt: CDU 90 Minuten, AfD 66 Minuten, DIE LINKE 42 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 36 Minuten, SPD 30 Minuten, Staatsregierung 60 Minuten, wenn gewünscht. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf die Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden. Die Gesamtredezeit je fraktionslosem Abgeordneten beträgt 8 Minuten und kann auf die Tagesordnungspunkte dieser Sitzung nach Bedarf verteilt werden. Es wurde jedoch angezeigt, dass kein Redebedarf besteht. Ich sehe keine weiteren Änderungsvorschläge zur oder Widerspruch gegen die Tagesordnung. Die Tagesordnung der Meine Damen und Herren, ich rufe auf Thema: Voneinander lernen, begeistern – Sachsen in Europa
Katja Meier
Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor knapp zwei Wochen ist für uns als sächsisches Europaministerium ein besonderes Jahr zu Ende gegangen. In diesem Jahr hatten wir den Vorsitz der Konferenz der Europaministerinnen und Europaminister, der EMK, inne. Das waren zwölf ereignisreiche und bewegte Monate für Europa, genauso wie für uns, die wir die Gelegenheit wahrnehmen wollten, neue Ideen und Schwerpunkte in die Europapolitik zu bringen. Wie Ihnen vielleicht geläufig ist, gibt es bei der EMK eine lang gepflegte Tradition, nämlich die sogenannte Glockenübergabe. In der Regel überreicht das amtierende Vorsitzland am Ende seines Vorsitzjahres die Glocke an die oder den Nachfolger. Ja, das ist ein schöner Brauch, an dem vielleicht nicht das Geschick der EMK hängt, aber als kleiner Ritus hat es durchaus seine Bewandtnis. Der Glockenschlag soll eine fruchtbare Zusammenarbeit einläuten. Im Glockenschlag entsteht Harmonie, ohne freilich Eintönigkeit zu bedeuten. Außerdem steht der Glockenschlag für den Auftakt zu etwas Neuem und für einen Auftrag. Mit dem Glockenschlag am 1. Juli letzten Jahres übernahmen wir nicht nur den EMK-Vorsitz, sondern wir haben auch einen Auftrag angenommen. Sehen Sie es mir nach, ich habe einen kleinen Anflug von Pathos, aber beim Glockenschlag denke ich an einen berühmten, fast 400 Jahre alten Satz, der von einem überzeugten Europäer stammt, nämlich von John Donne. Er sagte: „Frage nie, wenn es läutet, wem die Stunde schlägt. Sie schlägt immer für dich.“ Dieses Motto haben wir uns miteinander zu Herzen genommen. Wir wollten unserer Verantwortung ab dem ersten Glockenschlag gerecht werden, unseren EMK-Vorsitz aktiv gestalten und dabei eine Neuausrichtung an der sächsischen Europapolitik vornehmen. Deshalb haben wir uns mit viel Enthusiasmus an die Arbeit gemacht und ein Programm vorgelegt, das insbesondere von fünf thematischen Schwerpunkten geprägt war: der grenzüberschreitenden und grenzübergreifenden Zusammenarbeit zu der Unionsbürgerschaft und der Zukunft der EU, aber selbstverständlich auch dem wichtigen Thema des European Green Deal, dem Themenkomplex Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Gleichstellung und schließlich dem ebenfalls aktuellen Schwerpunkt Flucht und Migration. An all diesen Themen haben wir in diesem Jahr intensiv gearbeitet. Aber wenn ich auf diese Zeit zurückschaue, stelle ich fest: Das, was wir erreicht haben und was uns beschäftigt hat, geht weit über diese fünf genannten Punkte hinaus; denn jedes noch so sorgfältig und gut überlegte Programm muss auf Aktuelles reagieren. Unseren Vorgängerinnen und Vorgängern aus dem Saarland erging es so mit der Covid-19-Pandmie, aus deren Umklammerung sich Europa in den letzten Jahren kaum lösen konnte. Auch wir wurden vom Tagesgeschehen eingeholt, von Ereignissen, die unsere Pläne und unsere Anliegen nicht vom Tisch gefegt, sondern, im Gegenteil, deren Dringlichkeit noch einmal bekräftigt haben. Heute ist es fast auf den Tag genau ein Jahr her, dass der Deutsche Wetterdienst Regenmassen in der Größenordnung eines Jahrhundertereignisses meldete. Kurz nach dem Katastrophenalarm folgten verheerende Hochwasser in zahlreichen europäischen Ländern. Auch hier in Sachsen kennen wir solche Katastrophen. Im kommenden Monat steht der 20. Jahrestag einer der verheerendsten an, die sich hier im Freistaat zugetragen haben. Schon damals haben wir von einem Jahrhundertereignis gesprochen, und seither sind bestürzend viele solcher Jahrhundertereignisse dazugekommen: Überschwemmungen und Sturzfluten auf dem Balkan 2014, in Italien 2018 und vor Kurzem der Gletscherabbruch in den Dolomiten. Das sind eben keine isolierten Ereignisse mehr, keine Jahrhunderthochwasser. Stattdessen sollten wir uns eingestehen, dass wir längst in einem Jahrhundert der Hochwasser leben. Zugleich haben mehrere extrem trockene Sommer auch hier in Sachsen zu einer Dürre geführt und große Grundwasserdefizite verursacht. Diesen Wassermangel dürfte der fortschreitende Klimawandel in den kommenden Jahren sogar noch verschärfen. Solche Extremwetterlagen – sintflutartige Regen auf der einen Seite, extreme Dürren auf der anderen Seite –, zeigen sehr eindrücklich, dass der Klimawandel, dass die Klimakrise auch in Sachsen, in Deutschland angekommen ist, und aus dem Klimaschutz ist eine gesamteuropäische Aufgabe geworden. Mit dem europäischen Green Deal liegen zu diesem Thema sachgerechte Lösungsvorschläge und Instrumente auf dem Tisch, und er zeigt konkrete Schritte auf, mit denen wir den Übergang zu einer nachhaltigen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft und Gesellschaft schaffen können. Wir haben den Green Deal auf der EMK mit Frans Timmermans diskutiert, dem Exekutivvizepräsidenten der Europäischen Kommission. Wir haben uns im Rahmen unseres Vorsitzes für einen Beschluss eingesetzt, der die deutschen und regionalen Leitplanken des europäischen Green Deal beschreibt. Sachsen geht mit gutem Beispiel voran – mit seinem Energie- und Klimaprogramm, seinen Strukturentwicklungsplänen und mit einem der innovativsten Wasserstoffforschungszentren in Europa. Als Land mit einer langen und stolzen Ingenieurstradition haben wir sowohl das Know-how als auch die Verantwortung, unseren Beitrag zu leisten – gerade jetzt, meine sehr verehren Damen und Herren. Der grüne Wiederaufbau wird nach der Coronakrise zu einem der wichtigsten Themen werden. Immer mehr Erfahrungen zeigen, dass Wirtschaft und Gesellschaft klimaneutral funktionieren, und mittlerweile hat sogar das Bundesverfassungsgericht bestätigt, dass es neben dem moralischen auch ein rechtliches Gebot gibt, für den Klimaschutz zu sorgen. Dieses Thema liegt gerade den jungen Menschen in Sachsen und Europa sehr am Herzen, und sie sollten wir unbedingt in unsere europapolitischen Überlegungen einbeziehen. Wir haben vor über einem Jahr die Glocke vom Saarland übernommen, aber nicht nur das, sondern auch eine wunderbare Initiative, von der wir hoffen, dass auch sie sich zu einer Tradition verstetigen wird, nämlich die Idee eines Jugendforums. Ein solches haben wir im letzten Jahr bei unserer ersten Konferenz unter sächsischem Vorsitz veranstaltet; denn wie schon das Bundesverfassungsgericht im erwähnten Urteil unterstrich, müssen wir die Rechte und Anliegen junger Menschen in unserem politischen Handeln angemessen berücksichtigen. Also geben wir den jungen Menschen eine Stimme, hören wir uns an, was ihnen wichtig ist und auch, welche Ideen sie selbst einbringen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der Staatsregierung) Wir stellen dafür die Plattform bereit – wie mit den Dialogformaten, die wir im letzten Jahr veranstaltet haben. Was haben wir dabei feststellen können? Die großen zukunftsweisenden Themen, denen wir uns in Europa heute stellen und von denen auch unser EMK-Vorsitz geprägt war, sind genau diejenigen Themen, die die jungen Menschen bewegen und für die sie brennen: Klimaschutz, friedlicher Zusammenhalt in Europa und Rechtsstaatlichkeit. Das bedeutet für mich nicht nur eine Bestätigung unseres EMKProgramms, sondern auch ein ganz unmissverständliches Signal: Wir müssen junge Menschen künftig noch intensiver am europapolitischen Diskurs beteiligen und ihnen die Chance geben, mitzugestalten. Deshalb haben wir als SMJusDEG ein Gutachten in Auftrag gegeben, von dem wir uns Anregungen für ein integriertes Gesamtkonzept zur europapolitischen Bildung in Sachsen versprechen; denn wertschätzen können Bürgerinnen und Bürger ihre European Citizenship nur, wenn sie sich ihrer bewusst sind und wenn sie sich eingehender mit dem europäischen Gemeinwesen und dem europäischen Gedanken auseinandergesetzt haben. Ganz sicher ist Europa für viele Menschen in den letzten Monaten ein viel größeres Stück präsenter geworden. Das hat leider mit einem dramatischen Ereignis zu tun, dem wir uns seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs stellen mussten. Ich spreche von dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine. Dieser Angriff war ohne Frage die größte Zäsur in den vergangen zwölf Monaten, und er hat unsere Prioritäten ebenso verschoben wie unser Beziehungsgefüge. Er stellt vermeintliche Gewissheiten infrage, er ändert unsere Wahrnehmung, und er macht Europa für uns alle noch greifbarer und präsenter. Der Krieg hat auch einen Schatten über das Jahr unseres EMK-Vorsitzes geworfen und dafür gesorgt, dass mir von diesen zwölf Monaten noch ganz andere Dinge im Gedächtnis geblieben sind, gar nicht so sehr die lauten Töne, die des Glockenschlages oder die tollen Beschlüsse, die wir gefasst haben, sondern die leisen Momente, die völlige Stille, die im Raum herrschte, als auf der letzten EMK in Brüssel Vsevolod Chentsov zu uns sprach, der Gesandte der Ukraine bei der EU. Er erzählte von traumatisierten Menschen, von unfassbaren Zerstörungen und von der Verzweiflung derer, die bei den Angriffen alles verloren haben. Er erinnerte an das, was den Bürgerinnen und Bürgern der DDR erspart blieb, was es bedeutet, Freiheit und Demokratie, die man für selbstverständlich gehalten hat, mit der Waffe in der Hand und dem eigenen Leben verteidigen zu müssen. Mit seinen Schilderungen hat Vsevolod Chentsov nicht nur eindrücklich belegt, welche Verheerungen der Krieg bereits angerichtet hat; er hat damit auch unterstrichen, dass wir jenseits des Protokolls, jenseits aller Verträge für die europäische Idee werben müssen und im Gespräch darüber bleiben müssen, in welchem Europa wir leben wollen und was uns dieses Europa bedeutet. Der Krieg in der Ukraine hat in ganz Europa und gerade auch in Sachsen eine enorme Welle der Anteilnahme und Hilfsbereitschaft ausgelöst. Er lässt uns grundsätzlich über unser Verhältnis zu Europa nachdenken, und vielleicht bringt er uns auch dazu, dem Thema Europa hier in Sachsen endlich einen größeren Stellenwert einzuräumen. Wenn Sie einmal in einen Blick in Koalitionsverträge vor dem aktuellen werfen: In denen war Europa kaum als eigener Schwerpunkt vertreten. Wenn dort von Europa die Rede war, dann vor allem in Verbindung mit Wirtschaft und Wachstum. Historisch ist das absolut nachvollziehbar. Für die sogenannten neuen Länder kam es in den Neunziger- und Zweitausenderjahren darauf an, bei der Infrastruktur aufzuholen und Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern. Außerdem hatten viele Menschen in der damaligen DDR kaum ein ausgeprägtes Verhältnis zu jener Europäischen Gemeinschaft, der sie quasi über Nacht ohne vorherigen Annäherungsprozess, ohne Diskussion oder Abstimmung beitraten. Sicher hat es eine nachvollziehbare ideologische Skepsis vielen Menschen auch in Sachsen erschwert, nach dem Ende der DDR an große, verbindende Erzählungen wie die von Europa zu glauben. Ist es da vielleicht nicht selbstverständlich, dass sich die sächsischen Beziehungen zu Europa lange Zeit eher auf eine Kosten-Nutzen-Rechnung beschränkten? Aus dem ESF, dem Europäischen Sozialfonds, oder dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, EFRE, flossen sehr viele Mittel nach Sachsen, unter anderem für die Verkehrsinfrastruktur, die Landwirtschaft, aber auch für die technische Ausstattung der Schulen. Mit diesem Geld wurden endlich industrielles Brachland revitalisiert und viele für Sachsen wichtige Forschungsstandorte geschaffen. Nicht zuletzt deshalb ist Sachsen heute in ganz Europa für seine Innovationskraft bekannt. All diese Projekte waren und bleiben absolut wichtig; denn sie machen Sachsen zukunfts- und wettbewerbsfähig. Sie tun unserem Bildungssystem gut, sie sorgen für ein modernes Erscheinungsbild unserer Städte und für Sicherheit. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung) Indem wir in der Europäischen Union vor allem den Fördermittelgeber oder den bürokratischen Apparat gesehen haben, sind meines Erachtens einige Aspekte zu kurz gekommen. Wir haben zu wenig Begeisterung für das Projekt Europa entfacht. Wir haben es versäumt, die europäische Idee nach Sachsen zu bringen, und wir haben es nicht geschafft, diese europäische Idee zum Teil einer sächsischen Identität werden zu lassen. Auf diese europäische Idee und auf den europäischen Zusammenhalt kommt es doch gerade jetzt, in einem krisen- und kriegsgeschüttelten Europa, an. Diese Dinge sollten mehr als nur eine Fußnote in unserer Wirtschaftsgeschichte sein. Sie brauchen Raum in unserem Bewusstsein, und den schaffen wir. Das hat nichts damit zu tun, die andere Seite, von der ich gesprochen habe, irgendwie kleinzureden oder eine funktionierende Infrastruktur und Wirtschaftsleistung abzuwerten. Ganz im Gegenteil: Das ideelle Europa, das politische Europa und das Europa der gemeinsamen Werte geht nicht zulasten des Europas der gesunden und starken wirtschaftlichen Beziehungen, sondern sie greifen ineinander. Sie machen all das zu unserem Europa, und sie machen die Beziehungen zu Europa aus. Nicht zuletzt deshalb ist es für unseren Vorsitz, die Unionsbürgerschaft, ein so zentrales Thema gewesen. Wie wollen wir für Europa werben, wenn den Bürgerinnen und Bürgern gar nicht klar ist, welche Rechte sie in der Europäischen Union genießen? Wie wollen wir junge Menschen erreichen, wenn sie gar keinen Begriff von der Vielfalt Europas oder von den offenen Grenzen haben, die uns heute selbstverständlich erscheinen, die aber nicht immer selbstverständlich waren? Das geht nicht ohne die entsprechende Förderung von Begegnungsformaten, von Austauschprogrammen – des Interrail-Programms, der Jugendwerke oder des Programms Erasmus+. Diese Programme stärken wir, weil wir uns noch gut an eine Zeit erinnern können, in der bei Weitem nicht allen sämtliche Grenzen offenstanden. Auch so bringen wir Europa nach Sachsen und sorgen zugleich dafür, dass die Menschen im Freistaat ein persönliches Verhältnis zu Europa aufbauen und dass ihnen eine Geschichte bewusst wird, die so viel mehr als eine bloße Wirtschaftsgeschichte ist. Auch das ist eine Lehre, die wir uns in den letzten Monaten noch mal vor Augen geführt haben. Europa ist weiterhin ein Friedensprojekt, hervorgegangen aus den entsetzlichen Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges. Es mag schwarz auf weiß zusammengehalten werden von staatlichen Verträgen, aber damit sich Bündnisse bewähren und wir wirklich Zusammenhalt erleben, braucht es mehr, nämlich das, worauf wir uns in der Krise verlassen können, und das, was über Jahrzehnte gewachsen ist: ein gemeinsames Wertegerüst und unsere lebendigen Beziehungen. All das ist Teil unseres europäischen Engagements, all das stärken wir mit grenzüberschreitenden Vorhaben. Sachsen hat das große Glück, im Herzen Europas angesiedelt zu sein, mit guten Verbindungen nach Ost wie auch nach West. Diese Verbindungen haben sich während der Pandemie bewährt, als wir schnelle und pragmatische Absprachen brauchten. Diese Absprachen wären ohne eingespielte Abläufe und rege Kontakte im Grenzgebiet nicht möglich gewesen. Diese Kontakte wollen wir weiter festigen und ausbauen. Im Rahmen des EMK-Vorsitzes ist uns ein Beschluss gelungen, um die deutsch-tschechische Zusammenarbeit zu intensivieren. Dank unserer Lage im Herzen Europas stehen wir auch an anderer Stelle in der Verantwortung, etwa dort, wo es darum geht, europäische Werte zu verteidigen, auf rechtsstaatliche Defizite oder die gefährdenden Grundrechte von Frauen aufmerksam zu machen. Besonders das Thema europäische Rechtsstaatlichkeit ist inzwischen zu einem Leuchtturm der sächsischen Europapolitik geworden. Das hat auch das Jahr des EMKVorsitzes geprägt. Wir haben über die Situation in Ungarn und Polen unter anderem mit Frau Dr. Katarina Barley gesprochen, der Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments. Auch sie hat unterstrichen, wie gefährdet mittlerweile die Unabhängigkeit der Justiz in einigen Ländern der EU ist. Einige Kräfte bezeichnen den Rechtsstaatsmechanismus allen Ernstes als Zumutung und als Angriff auf die Souveränität. Hier muss sich die Europäische Union behaupten, denn Rechtsstaatlichkeit steht genauso wie Demokratie, Frieden und Freiheit für Europa. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und vereinzelt bei den LINKEN – Beifall bei der Staatsregierung) Wenn ich die aktuelle Diskussion um die Rechtsstaatskonditionalität betrachte, wenn ich sehe, wie das Europäische Parlament in großer Übereinstimmung seiner demokratischen Fraktionen standhaft bleibt, dann weiß ich, dass auch wir uns beteiligen müssen. Genau das haben wir getan. Im Januar dieses Jahres haben wir in Leipzig die 1. Trinationale Rechtsstaatskonferenz veranstaltet, bei der sich sowohl polnische als auch tschechische und deutsche Akteurinnen und Akteure aus Wissenschaft, Justiz, Politik und Praxis das Podium teilten. Die Rückmeldungen, die uns gerade auch vonseiten der polnischen Justiz erreicht haben, zeigen durchweg, dass wir hier großen Bedarf haben. Deshalb halten wir das Gespräch über Rechtsstaatlichkeit in Europa auch am Laufen. Wir tauschen uns mit der Zivilgesellschaft aus, und wir verstetigen auch die Leipziger Rechtsstaatskonferenz. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn heute in Europa Glocken geläutet werden, dann geschieht das im historischen Gedenken und im Geist der friedlichen Anteilnahme. Diese historischen Errungenschaften dürfen wir nicht verspielen oder in Vergessenheit geraten lassen. In diesem Zusammenhang erinnere ich hier an eine große Europäerin, die heute 95 Jahre alt geworden wäre: Simone Veil, die von 1979 bis 1982 als erste Frau Präsidentin des Europäischen Parlaments war. Sie stand dem Europäischen Parlament vor, als es zum ersten Mal in seiner Geschichte durch eine allgemeine Direktwahl gewählt wurde. Die Wahlbeteiligung blieb hinter den Erwartungen zurück, sodass auch das Europäische Parlament vor der Frage stand, wie sich mehr Bewusstsein und Begeisterung für Europa wecken lassen. Die Worte, die Simone Veil damals fand, sprechen mir auch heute noch aus dem Herzen. Sie würdigte in ihrer Rede, dass alle Verträge seit der ersten Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl einen immer engeren Zusammenschluss der europäischen Völker geschaffen hätten. Mittlerweile stehe Europa aber vor derart komplexen Herausforderungen, dass es mindestens dreier Zielrichtungen bedürfe, wie sie sagte, nämlich: das Europa der Solidarität, das Europa der Unabhängigkeit und das Europa der Zusammenarbeit. Genau das gehört doch ins Bewusstsein, genau das muss Teil der Erzählungen werden. Dafür sollten wir werben – wenn nötig, auch mit der Glocke in der Hand. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und vereinzelt bei der SPD – Beifall bei der Staatsregierung) Uns muss an einer persönlichen Beziehung zu Europa gelegen sein, daran, dass die Menschen ein Bewusstsein für die europäische Vielfalt entwickeln. Im vergangenen Jahr haben wir im Zuge unseres EMK-Vorsitzes immer wieder erleben dürfen, was das heißt. Viele Menschen sind unserer Einladung gefolgt und haben ihre ganz persönliche Europageschichte mit uns geteilt, unter anderem Erfahrungen, die eindrucksvoll belegen, wofür Europa steht. Das sind Menschen, die sich gegen enorme Widerstände und mit großen Kraftanstrengungen in ihren Heimatländern für die europäischen Werte einsetzen. Ich denke an Gergely Karácsony, den Oberbürgermeister von Budapest. Ich denke an die beiden Literaturnobelpreisträgerinnen Olga Tokarczuk und Swetlana Alexijewitsch. Von diesen Menschen habe ich viel davon gehört, warum sie sich für die europäische Idee engagieren, welches ihr Europa ist und warum dieses Europa nicht in Zahlen und Formularen greifbar wird, sondern vor allem in Erlebnissen und Geschichten. Von den Dreien würde niemand bestreiten, dass eine gute Infrastruktur und eine nachhaltige Investition wichtige Errungenschaften des europäischen Einigungsprozesses sind. Aber Swetlana Alexijewitsch, Olga Tokarczuk und Gergely Karácsony könnten aus eigener Erfahrung noch manches andere ergänzen, was sich von Europa zu erzählen lohnt und was so viele ihrer Landsleute für Europa begeistert, nämlich die Aussicht, an einer friedlichen, offenen und rechtsstaatlichen Demokratie teilhaben zu können. Vielleicht halten wir diese Errungenschaft auch hier in Deutschland, in Sachsen für zu selbstverständlich. Vielleicht sollten wir uns das genauso wie das Thema Menschenrechte bewusster machen. Auch die Menschenrechte sind nicht selbstverständlich, sondern brauchen unseren aktiven Einsatz im Inneren der Europäischen Union genauso wie an den Außengrenzen. Europa steht dafür, in Vielfalt Gemeinsamkeit zu erfahren und deshalb gebietet Vielfalt auch Solidarität. Diesem Prinzip kommt gerade jetzt eine herausregende Bedeutung zu, weil es zum europäischen Selbstverständnis gehört, dass die Starken die Schwächeren unterstützen. Deshalb war es uns wichtig, im Rahmen der EMK auch einen Beschluss zur Flucht und Migration in Europa zu fassen. Viele Mitgliedsstaaten nehmen im Moment Menschen auf, die seit dem Februar die Ukraine verlassen haben. Diese enorme Hilfsbereitschaft ist nur schwer damit in Einklang zu bringen, dass auf europäischem Boden schon seit Jahren Geflüchtete unter elenden Bedingungen ausharren und immer noch jedes Jahr mehrere Tausend Menschen bei ihrer Flucht nach Europa sterben. Beim Gemeinsamen Europäischen Asylsystem tut sich zu wenig, und das, was sich tut, passiert viel zu langsam. Das Asyl- und Migrationssystem muss mit einer gemeinsamen, auf das Völkerrecht gestützten Steuerung, mit einem fairen Zuständigkeitsregime, das sich an der Größe und Wirtschaftskraft der einzelnen Staaten orientiert, und unter Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien und menschenrechtlicher Standards weiterentwickelt werden. Wir haben im letzten Jahr immer wieder erlebt, dass dieses Thema auch den Bürgerinnen und Bürgern am Herzen liegt, ganz besonders auch den jungen Menschen. Auch in diesem Punkt wird für mich deutlich, wie wichtig ein offenes und bürgernahes Europa ist, in dem die Menschen die Möglichkeit zur Partizipation haben und einbringen können, was ihnen wichtig ist. Gerade junge Leute erwarten Mitsprache und transparentes Regierungshandeln, Dinge, die den Bürgerinnen und Bürgern in einigen Staaten der EU heute vorenthalten werden. Deshalb müssen wir auch auf europäischer Ebene den Begriff der partizipativen Demokratie mit Leben füllen und die Bürgerinnen und Bürger, egal welchen Alters und welcher Hintergründe, mehr beteiligen. Eine große Plattform dafür bot die im Jahr 2021 ausgerufene Konferenz zur Zukunft Europas, an der wir uns als Europa- und Demokratieministerium mit einer Reihe grenzüberschreitender Veranstaltungen beteiligt haben. Im Rahmen dieser Veranstaltungen denken Bürgerinnen und Bürger gemeinsam darüber nach, wie sich die europäische Demokratie weiterentwickeln lässt und welchen Themen die Politik mehr Aufmerksamkeit schenken sollte. Solche Formate – ich glaube, darüber sind wir uns alle im Klaren –, sind kein Allheilmittel, das der politischen Kultur nur einmal injiziert werden muss, um die europäische Demokratie zu retten. Diese Formate können uns aber dabei helfen, der Gefahr einer gesellschaftlichen Spaltung zu begegnen. Sie schaffen Vertrauen in politisches Handeln und geben den Menschen eine Chance zur Mitsprache. In unserem konkreten Fall tragen sie auch zu einer bürgernahen und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei. Im vergangenen Jahr haben wir vier solcher grenzüberschreitenden Bürger(innen)dialoge veranstaltet. Das trinationale Jugendforum mit Jugendlichen aus Polen, Tschechien und Sachsen haben wir im Oktober in Görlitz veranstaltet und im Dezember den Sechs-Regionen-Dialog gemeinsam mit Regionen aus Tschechien, mit Sachsen, Baden-Württemberg und Grand Est in Frankreich. Zwei Veranstaltungen unter dem Motto „Nahtstellen Europas: Grenzregionen im Gespräch“ haben erst vor wenigen Wochen hier in Dresden stattgefunden. Dabei wurden weit mehr Vorschläge und Ideen erarbeitet, als ich Ihnen jetzt aufzählen kann, vielleicht zwei kleine Schlaglichter: Beispielsweise wurde der Aufbau eines kostenlosen, europaweit einheitlichen Kreislauf- und Recyclingsystems vorgeschlagen. Ein weiterer Vorschlag war, dass das Erlernen der Nachbarsprache noch viel stärker gefördert werden muss. Eine Idee war die dauerhafte Einrichtung von Bürgerversammlungen, die unseren geplanten Bürgerräten sehr nahekommen. Diese und noch mehr Vorschläge wurden inzwischen über die Onlineplattform der Konferenz an die EU übermittelt. Die Präsidentin des Europäischen Parlaments, die Kommissionspräsidenten und der Präsident des Rates haben einen Abschlussbericht entgegengenommen, der 49 umfassende Vorschläge mit mehr als 300 einzelnen Maßnahmen enthält, gruppiert um die Schwerpunkte, Gesundheit, Migration, Wirtschaft und digitaler Wandel. Deren Umsetzung wird jetzt auf den Fachebenen geprüft. Ein Fahrplan für deren Umsetzung wird erarbeitet. Das große Interesse der Bürgerinnen und Bürger an der Konferenz zur Zukunft Europas spricht klar dafür, dass wir solche Dialogformate verstetigen sollten. Sie bringen nicht nur gute Ideen hervor, wie wir sehen konnten, sie werden auch durchaus mit Begeisterung angenommen. Unser erstes trinationales Jugendforum in Görlitz, das ich vorhin erwähnt habe, war mit „Europe Calling“ überschrieben. Dieser Titel hat sich durchaus bewahrheitet; denn, wenn wir eine Einladung aussprechen oder, wenn man so will, die europäische Glocke schlagen, dann kommen die Menschen auch, um miteinander ins Gespräch zu kommen. Dann fühlen sie sich ernst genommen, wenn wir ihnen zuhören und ihre Vorschläge auch aufgreifen. Darum arbeiten wir hier in Sachsen auch beständig daran, unsere Formate der Bürgerbeteiligung weiterzuentwickeln. Ich denke in meinem Ministerium auch darüber nach, wie man beispielsweise mit einem Beteiligungsgesetz die notwendigen Gesetzesgrundlagen dafür schaffen kann. Es geht aber nicht nur darum, Lippenbekenntnisse zu Europa zu produzieren oder auswendig gelernte Merksätze, die von angeblicher Verbundenheit zeugen. Es geht gerade bei den Dialogformaten darum, gemeinsame Projekte zu entwickeln und persönliche Kontakte zwischen den Regionen zu fördern. Diese Kontakte bewähren sich an ganz vielen Stellen. Im Gleichstellungsbereich ist eine enge Kooperation zwischen Sachsen und Polen gewachsen dank unserem sächsischen Frauenrat. Wir tragen zur Gründung eines grenzüberschreitenden Regionalrats zwischen Sachsen und Tschechien bei und, um zur Abwechslung auch einmal in die andere Richtung zu schauen, wir intensivieren gerade die sächsischen Kontakte nach Italien und versuchen, eine Regionalpartnerschaft mit Frankreich, mit Okzitanien, auf den Weg zu bringen. Viele solcher Projekte und Kooperationen werden unseren vor Kurzem zu Ende gegangenen EMK-Vorsitz überdauern. Wir haben zwar am 1. Juli die Glocke an das nächste Bundesland, an Sachsen-Anhalt, an Herrn Robra, übergeben, aber natürlich nicht das wichtige Thema Europa aus der Hand gegeben. Deshalb war es wichtig, dass wir uns als Regierungskabinett vor Kurzem auf Schwerpunkte einigen konnten, die in den kommenden Jahren die sächsische Europapolitik prägen werden. Der Satz von John Donne, den ich am Anfang meiner Rede erwähnt habe, geht noch weiter. Ich will es Ihnen nicht vorenthalten, weil ich es wirklich für einen großartigen Satz halte. Er sagte: „Kein Mensch ist eine Insel im Inneren seines Ichs. Jeder Mensch ist ein Stück des Kontinents, ein Teil des Ganzen. Wenn ein Brocken Erde von der See hinweggeschwemmt wird, wird Europa um so viel kleiner sein.“ Es ist tatsächlich 400 Jahre her, dass dieser Satz gesprochen wurde. Es ist ein absolutes Bekenntnis zu Europa. Es bringt das europäische Gemeinschaftsgefühl auf den Punkt und betont das Verbindende unter den Menschen. Das scheint mir heute zeitgemäßer denn je zu sein, da Europa vor der realen Gefahr einer Spaltung steht und auf europäischem Boden wieder Krieg herrscht. Was können wir dem entgegensetzen? – Ja, unseren Glauben an Europa und natürlich unseren Einsatz für Europa hier in Sachsen. Spätestens im Jahr 2025 werden alle Aufgaben auf der Kulturhauptstadt Chemnitz liegen, dank der Bewerbung, in der sich unter anderem der Schwerpunkt, über Ländergrenzen hinweg, wiederfindet. Lassen Sie uns dieses Motto ernst nehmen und uns auch in Zukunft dafür einsetzen, dass Sachsen und Europa voneinander lernen, miteinander gestalten und sich füreinander begeistern. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Ich danke Frau Staatsministerin Meier. Wir kommen jetzt zur Aussprache zur Fachregierungserklärung. Folgende Redezeiten wurden für die Fraktionen festgelegt: CDU 32 Minuten, AfD 26 Minuten, DIE LINKE 16 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 14 Minuten und SPD 12 Minuten. Wir beginnen jetzt mit der Reihenfolge in der ersten Runde: AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE und SPD. Die Fraktionslosen hatten keinen Redebedarf. Das Wort ist jetzt bei Ihnen, Herr Kollege Urban.
Jörg Urban AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatsministerin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Was ist Europa? – Sicherlich ist es mehr als die Europäische Union, auch wenn die EU von den Altparteien und den Medien immer wieder mit Europa gleichgesetzt wird, auch von Ihnen, Frau Staatsministerin, eben in Ihrer Fachregierungserklärung. Europa kann auf eine Geschichte zurückblicken, die nicht erst mit der Schuman-Erklärung im Mai 1950 begann, welche heute als Geburtsstunde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und damit als Vorläufer der EU gilt. Europas Anfänge reichen weit in die Vergangenheit zurück. Nicht nur Römer, Griechen, oder Karl der Große stehen für die europäische Geschichte, sondern eben auch die Fürsten der Himmelsscheibe von Nebra, die Kiewer Rus oder die Abwehrschlacht der Serben auf dem Amselfeld gegen die Osmanen und unser heutiges Sachsen, das vor mehr als 1 000 Jahren mit der Markgrafschaft Meißen ein weiteres Kapitel europäischer Geschichte aufschlug. (Dirk Panter, SPD: Sie haben Karl Martell nicht erwähnt!) Europas Geschichte ist eine Geschichte wichtiger zivilisatorischer Leistungen: ein stabiles Rechtssystem, dessen Wurzeln bis auf das römische Recht zurückgehen; die Philosophie, die bereits im alten Griechenland eine unglaubliche Blüte erlebte; Martin Luthers Thesenanschlag und die damit verbundenen religiösen und gesellschaftlichen Umwälzungen; der Buchdruck; die klassische Musik; die Aufklärung, die mit rationalem Denken die Überwindung alter, absolutistischer Strukturen einleitete, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Die bei Ihnen nicht gefruchtet hat!) gleichzeitig der Wissenschaft zum Durchbruch verhalf und die industrielle Revolution ermöglichte; die Abschaffung der Sklaverei, die außerhalb Europas teilweise bis in die heutige Zeit praktiziert wurde; Demokratie, freie Wahlen und Gleichberechtigung von Frauen, allesamt gesellschaftliche Errungenschaften, die zum Beispiel den allermeisten islamischen Staaten fremd sind. Die europäische Zivilisation und ihrer Errungenschaften haben viele Wurzeln, große und kleine, bedeutende und weniger bedeutende. Diese Vergangenheit und deren Errungenschaften machen auch heute noch unser Erbe und unsere kulturelle Vielfalt aus. Die Bewahrung dieses zivilisatorischen Erbes zählt neben der Gewährleistung von Frieden und der Sicherung von Wohlstand zu den Gründungsideen der Europäischen Union. Viele Bürger haben jedoch völlig zu Recht den Eindruck, dass dieses großartige geistig-kulturelle Erbe Europas von Technokraten, von politischen Stümpern und neuzeitlichen Untergangspropheten verspielt wird. (Beifall bei der AfD) Denn was haben wir heute? Erstens eine EU, die auf Biegen und Brechen wachsen will, ohne Rücksicht auf ökonomische, soziale und kulturelle Unterschiede. Dabei ist es so, dass die Nettozahler aussteigen, wie Großbritannien, und potenzielle Transferempfänger in die EU hineindrängen. Es ist doch wohl eher das schnöde Geld, was die Attraktivität der EU ausmacht, als sogenannte westliche Werte. Während man versucht, den Osteuropäern ihr konservatives Familienbild auszutreiben, hofiert die EU seit 1999 die Türkei als Beitrittskandidaten, ein Land, das Griechenlands territoriale Integrität infrage stellt, in dem Menschenrechte nicht gewahrt werden, das geografisch überwiegend in Asien liegt und kulturell nie in Europa angekommen ist. (Beifall bei der AfD) Neben den Westbalkanstaaten macht man jetzt auch der Ukraine Avancen. Ein Land, das wirtschaftlich darniederliegt, ein Land, das schon vor dem aktuellen Krieg bankrott war und das auf dem Korruptionsindex ganz weit oben steht. Trotzdem fordern Sie, Frau Meier, in Ihren europapolitischen Schwerpunkten die Unterstützung der EU-Integration dieser Ukraine. Zweitens: Mit Vehemenz wird in den letzten Jahren die Transformation der EU zu einem planwirtschaftlichen Gebilde vorangetrieben. Auch die Sächsische Staatsregierung zeigt mit ihrer Schwerpunktsetzung in Sachen „Green Deal“, wohin die Reise gehen soll. Ja sicher, wenn zukünftig in der EU nur noch einheitliche Ladekabel für Mobiltelefone produziert werden sollen, dann ist das vernünftig, auch die Angleichung anderer technischer Standards. Wenn jedoch im Zuge des „grünen Deals“ weite Teile des Finanzmarktes, der Energieversorgung, von Verkehr, Handel, Industrie sowie Forst- und Landwirtschaft nahezu komplett transformiert werden sollen, um das irrwitzige Ziel einer sogenannten Klimarettung zu erreichen, wenn die damit zusammenhängenden Maßnahmen nur noch diesem Ziel, nicht aber wirtschaftlicher Vernunft unterworfen werden, dann sind wir auf dem Weg in eine ideologiegetriebene Planwirtschaft und von dort direkt in den Ruin unserer Volkswirtschaft. (Beifall bei der AfD) Was Planwirtschaft am Ende bedeutet, ist gerade uns in den neuen Bundesländern schmerzlich bekannt geworden. Drittens: Inflation, Negativzinsen oder die Abwertung des Euro gegenüber dem Dollar sind vor allem das Ergebnis einer falsch gesteuerten EZB-Politik, einer Politik, die das Schuldenmachen zur Normalität erklärt hat, einer Politik, die schleichend, aber unumkehrbar das Einkommen und das Vermögen der Bürger auffrisst. Die Fehlentwicklungen in der Klima- und Energiepolitik sind keine marktwirtschaftlichen Prozesse. Diese Fehlentwicklungen werden durch unvorstellbar kostspielige Gesetzes- und Subventionspakete vorangetrieben. Das langfristige Unheil dieser Verschuldungs- und Umverteilungsorgien wird alle Menschen in Europa, vor allem aber den deutschen Steuerzahler treffen. Viele Bürger wissen heute nicht mehr, wie sie morgen ihre Heizkostenrechnungen bezahlen sollen. Jetzt wird sogar schon von der Einrichtung von Wärmestuben für die Betroffenen gesprochen. Gleichzeitig singt das politische Establishment das Hohelied von einer sozialeren und gerechteren EU. Was für ein zynisches Theater! Viertens: Mit der gleichen Vehemenz wie der wirtschaftliche Umbau wird auch der politische Umbau der EU zu einem Superstaat vorangetrieben. Echter Widerstand dagegen ist von der Sächsischen Staatsregierung nicht zu erwarten. Auch von Ihnen wird ja die Zukunft Deutschlands in einer ständigen Vertiefung der EU gesehen. In der heutigen Aktuellen Stunde wird auf Antrag unserer Fraktion eine Debatte über die Konferenz zur Zukunft Europas geführt. Die erwünschten Ergebnisse dieser Konferenz mit handverlesenem Teilnehmerkreis hatten Ihre Parteifreunde in Berlin, Frau Staatsministerin Meier, und die anderen Regierungsparteien schon einmal vorgegeben. Ich zitiere aus dem Koalitionsvertrag: „Die Konferenz zur Zukunft Europas sollte in einem verfassungsgebenden Konvent münden und zur Weiterentwicklung zu einem föderalen Bundesstaat führen.“ Diese Fantastereien werden vielleicht von großstädtischen und beim Staat beschäftigten Pseudoeliten geteilt, jedoch nicht von der Masse der Bürger. (Beifall bei der AfD) Nicht einmal Frankreich, der hochgeschätzte Partner des bilateralen Tandems, kann sich dafür begeistern. Die Franzosen werden einen Teufel tun, die Aufgabe ihrer Souveränität auch nur in Betracht zu ziehen. Fünftens: In Sachen Flucht und Migration hat die EU als Interessengemeinschaft komplett versagt. Weder war sie willens noch in der Lage, ihre Außengrenzen wirksam zu schützen. Auch die sogenannte Binnenmigration hat die EU nicht im Griff. In zunehmendem Maße gibt es aus anderen EU-Ländern eine Masseneinwanderung in das deutsche Sozialsystem. Die sächsische Regierung ist dabei ein williger Handlanger. Das von Ihnen in den europapolitischen Schwerpunkten deklarierte Ziel einer „menschenrechtskonformen europäischen Asylpolitik mit ausgewogenen Solidaritätsmechanismen“ ist nichts anderes als ein Neuaufguss des gescheiterten EU-Verteilungsmechanismus. Anstatt am Gescheiterten festzuhalten, wäre es hilfreicher, Ungarn und Polen nicht in den Rücken zu fallen, die unsere EU-Außengrenzen seit 2015 bzw. heute in Richtung Belarus vor dem Ansturm von Sozialmigranten geschützt haben, auch im Interesse Deutschlands. Nur Lippenbekenntnisse sind die von Ihnen angekündigten Maßnahmen, mit denen ausreisepflichtige Personen rasch in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden sollen. In Wahrheit wollen Sie „auf den Ausbau regulärer Migrationswege hinwirken, insbesondere durch Verabschiedung der Resettlement-Verordnung“. Im Ergebnis wollen Sie schlicht und einfach illegale Sozialmigranten zu legalen Sozialmigranten machen. Unrecht soll also Recht werden. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Eine echte Gemeinschaft lässt sich nicht auf Bevormundung, Gleichmacherei und Erpressung aufbauen. Eine echte Gemeinschaft lässt sich am Ende auch nicht durch immer größere, nicht rückzahlbare Schuldenberge zusammenhalten. Eine Union europäischer Staaten wird nur dann eine Zukunft haben, wenn es gelingt, das sich immer schneller drehende Rat der Entdemokratisierung und Zentralisierung anzuhalten, andernfalls wird die heutige EU durch die Pervertierung ihrer Gründungsideen an sich selbst zugrunde gehen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Kollege Urban eröffnete die Aussprache für die AfD-Fraktion. Jetzt spricht für die CDU-Fraktion Kollege Schiemann.
Marko Schiemann CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst danke ich Ihnen, Frau Staatsministerin Katja Meier, für Ihre Fachregierungserklärung zum Thema Europa und den Abriss Ihrer Schwerpunkte. Dies tue ich auch in Verbindung mit Ihren Bemühungen, den Freistaat Sachsen aktiv an europapolitischen Diskussionen zu beteiligen und Entwicklungen herbeizuführen. Vielen herzlichen Dank! (Beifall bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Darum, meine sehr geehrten Damen und Herren, stehen wir als CDU-Fraktion für eine starke Europäische Union, ein bedeutendes Friedensprojekt, das von starken Nationalstaaten und starken Regionen getragen werden muss. (Beifall des Abg. Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU) Wir stehen aber auch für ein starkes Sachsen in der Mitte Europas und wollen uns an den europapolitischen Debatten aktiv beteiligen. Dabei bringen wir uns mit unseren Erfahrungen aus der Zeit der friedlichen Revolution genauso wie aus der Zeit des Aufbaus unseres Landes mit ein. Gemeinsam mit unseren tschechischen und polnischen Nachbarn können wir neue Impulse für die Entwicklung Europas geben. Deshalb muss es einen stärkeren Dialog zwischen den Entscheidern in der EU und den Bürgern Europas geben. Mitsprache bedeutet auch Mitentscheidung. Dialog hat den Vorteil, die Situation aus den Regionen Europas mit unterschiedlichen Sichtweisen zu erfahren und damit den Regionen ein besseres Verständnis entgegenzubringen. Dies gilt besonders für die Grenzregionen in der EU. 30 % aller Einwohner der Europäischen Union leben in den Grenzregionen Europas. Die EU muss die Grenzregionen stärker unterstützen, da es dort mehr Nachteile gegenüber den Metropolen gibt. Um diese Nachteile auszugleichen, muss die EU stärker für Ausgleich sorgen, damit die Abwanderung aus den Grenzregionen gestoppt wird. Gleichzeitig bleiben die Grenzregionen Europas die Gradmesser für gute und schlechte politische Entscheidungen. Auch zu den Fragen der Unionsbürgerschaft, der europäischen Klimapolitik, der Rechtsstaatlichkeit und der Migration müssen die Regionen und Regionalparlamente stärker einbezogen werden und sich auch positionieren können. Wir brauchen eine stärkere Mitsprache der Regionen, damit sie diese Europäische Union auch stärker als Fundament tragen können. Denn Subsidiarität ist keine Einbahnstraße: Subsidiarität bedeutet starke Regionen und starke Nationalstaaten – für eine starke Europäische Union. (Beifall bei der CDU) Wichtig sind für uns auch die Werte, die Europa zusammenhalten: Demokratie, Frieden, Freiheit, Achtung der Menschenwürde und Bewahrung der Schöpfung – sie sind für uns die wichtigsten Grundlagen der EU, die niemals preisgegeben werden dürfen. (Beifall bei der CDU und bei der Staatsregierung) Die Rechtsstaatlichkeit gehört als Teil der Demokratie zu den Grundlagen einer friedlichen Entwicklung in der EU und muss in den Nationalstaaten gefestigt werden. Frieden ist dabei der wichtigste Teil unseres Zusammenlebens. Wir wünschen den Menschen in der Ukraine, dass es so schnell wie möglich Frieden gibt, damit die EU schnell beim Wiederaufbau helfen kann. Deshalb darf die EU nicht geschwächt werden. Nur eine starke Europäische Union und starke europäische Staaten können den Menschen in der Ukraine, aber auch den notleidenden Menschen in Afrika helfen. Ich habe Sorge, dass die EU eines bisher nicht begriffen hat: Kriege werden nicht beendet, wenn man die eigene Wirtschaft schwächt. Die rasant steigende Inflation muss gestoppt, der Rohstoffentzug muss beendet werden. Wir brauchen ein Umdenken, damit Europa nicht ins Wanken gerät. Die wichtigste Grundlage für eine starke EU ist und bleibt eine starke Wirtschaft, die Werte schafft, Frauen und Männern Lohn bringt, Familien unterstützt und schließlich Steuern erwirtschaftet, von denen andere gesellschaftliche Gruppen finanziert werden. Auch andere politische Diskussionen werden damit finanziert. Eine starke Wirtschaft finanziert die Grundlagen der Europäischen Union, und nur eine starke EU wird Menschen in Krisenregionen helfen können. Vorige Woche habe ich mit Unternehmern aus unserer Heimat gesprochen. Sie haben mich gefragt, ob ich eigentlich weiß, welche Auswirkungen die Verteuerung der Energiepreise auf die Arbeitsplätze und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Sachsen haben. Mir wurde auch erläutert, wie wichtig die Rohstoffsicherung von bezahlbaren Erdölprodukten aus Schwedt und Leuna für die sächsische Wirtschaft ist. Wir brauchen Rohstoffe für das Funktionieren der Wirtschaft und bezahlbare Energie für Unternehmen und Bürger. Ich kann nur hoffen, dass die Bundesregierung die Signale der Arbeiter und der Unternehmen versteht, ernst nimmt und ihrer Verantwortung bei der Rohstoffsicherung nachkommt. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Denn Rohstoffsicherung ist Bundesaufgabe. Sie ist wichtig, damit nicht die Arbeitsplätze, die wir beim großen Strukturwandel in den Neunzigerjahren gerettet haben, jetzt in Gefahr geraten oder gar verloren gehen. Wir erwarten, dass die Bundesregierung und die Europäische Union die strategische Widerstandsfähigkeit der Wirtschaft in Europa sichern. Denn nur das, was vorher erarbeitet wurde, kann auch verteilt werden. Die Krisen der letzten Zeit drängen die EU zu strategischen Veränderungen. Wir brauchen ein Umdenken in den wichtigen Grundlagen unseres wirtschaftlichen Lebens, das natürlich unser gesamtes Leben unterstützt. Wir müssen die Industrieproduktion zurück nach Europa holen, damit wir unabhängig werden. Wir brauchen bezahlbare Energie – damit sichern wir ein Leben für die Wirtschaft, aber auch für die Bürger. Wir müssen die Chipindustrie als eine Schlüsseltechnologie in Europa stärken. (Zuruf des Abg. Holger Hentschel, AfD) Wir erwarten, dass die EU mehr Geld für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen plant, die in Europa produzieren. Dies trifft natürlich auch für Unternehmen zu, die sich dem Klimaschutz verschrieben haben. Wir brauchen weiter eine starke Landwirtschaft, damit eine weitestgehend eigene, eigenständige Ernährung gesichert werden kann und wir auch hier geostrategisch eine Unabhängigkeit herbeiführen können. Der Aufholprozess in den strukturschwächeren Regionen muss beschleunigt werden. Wir brauchen auch von Europa ein klares Signal für starke Familien in der Europäischen Union. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Die EU wird die Sicherung der Widerstandsfähigkeit der Wirtschaft in Europa auf Platz 1 vorziehen müssen, damit wir den Herausforderungen der schwierigen Krisen, die zu bewältigen sind, auch gerecht werden. Alle anderen Themen werden sich in an dieser Frage orientieren müssen. Europa orientiert sich sehr stark an den Eliten, meine Damen und Herren – wir brauchen aber ein Europa, das auch den Bürgern zuhört, ihnen eine Chance gibt und ihre Erfahrungen in ihre Arbeit aufnimmt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Herr Kollege Schiemann sprach für die CDU-Fraktion. Jetzt erhält die Fraktion DIE LINKE das Wort. Frau Kollegin Tändler-Walenta, bitte.
Marika Tändler-Walenta Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchten wir uns bei Ministerin Katja Meier dafür bedanken, dass sie im letzten Jahr Sachsen als Vorsitzende der Europaministerkonferenz – kurz: EMK – vertreten hat. Dabei ist viel Gutes herausgekommen, aber in vielen Punkten gehen uns die Beschlüsse nicht weit genug. Über die Konferenz zur Zukunft Europas schreibt die EMK, dass sie die Handlungsfähigkeit der EU stärken will. Das muss sich dann aber auch in den Änderungen der EU-Verträge widerspiegeln. Wir als Fraktion DIE LINKE unterstützen die Aufforderung an das Europäische Parlament, insbesondere das Einstimmigkeitsprinzip im Rat abzuschaffen. (Zuruf von der CDU: Das ist falsch!) Es kann nicht sein, dass einzelne Mitgliedsstaaten diskriminierende und frauenfeindliche Gesetze beschließen und die Kontrollmechanismen wie das Artikel-7-Verfahren und der Rechtsstaatsmechanismus nicht ausreichen, um Sanktionen zu erheben. Die EU ist kein Automat, sondern wird von Politikerinnen und Politikern gestaltet. Wir fordern, dass die EU ihre Schutzbedürftigen auch wirklich schützt und ihre eigenen Werte umsetzt. (Beifall bei den LINKEN) Die Konferenz zur Zukunft Europas hat gezeigt, dass es möglich ist, die Bürgerinnen und Bürger in die Gestaltung der EU zu integrieren. Die daraus hervorgegangenen Entschlüsse sind allerdings nicht bindend. Der Rat der EU muss davon nichts umsetzen; die Veränderungen der EUVerträge werden nur geprüft; der Wille zu konkreten Änderungen scheint kaum vorhanden. Wir fordern daher die Staatsregierung und die EMK auf, sich auf Bundesebene für Veränderungen der Verträge starkzumachen, um den Bürgerinnen und Bürgern Europas und Sachsens zu zeigen, dass eine demokratische Teilnahme gewünscht, möglich und umgesetzt wird. Ein wichtiger Schritt dazu wäre ein wirkliches Initiativrecht des Europäischen Parlaments. Es kann nicht sein, dass zum Beispiel ein durch DIE LINKE initiierter Mehrheitsbeschluss im Europaparlament für die Aussetzung des Patentrechts einfach durch Kommission und Rat ignoriert wird – eine wesentliche Stelle, an der endlich mit den EU-Verträgen gebrochen werden muss. Doch wollen wir noch einen Schritt weiter gehen: Wir wollen die Republik Europa für eine wirkliche demokratische Inklusion der Bürgerinnen und Bürger. (Beifall bei den LINKEN) Warum? Wir wollen der nationalstaatlichen Vereinzelung entgegentreten mit einem Europa der Regionen, der Inklusion und der direkten Mitbestimmung. Wir wollen darüber hinaus Möglichkeiten schaffen, dass sich Regionen auch außerhalb der direkten Landesgesetzgebung an der EU-Gesetzgebung beteiligen können. Dafür müssen wir mit den veralteten Verträgen brechen. Des Weiteren unterstützen wir den European Green Deal. Auch wenn das EU-Parlament neuerdings eine komische Vorstellung von nachhaltiger Energie hat. Wer Atomenergie und Gas als grün bezeichnet, der bezeichnet Frontex auch als Hilfsorganisation. Klar ist aber, dass die Kosten für den Green Deal nicht auf den Bürgerinnen und Bürgern Sachsens liegen bleiben dürfen. In den vergangenen Monaten wurden einige Programme vorgelegt: der Green Deal „Fit for 55“ und seit März dieses Jahres noch der „Repower EU“. Das ist ein massiver Strukturwandel hin zu erneuerbaren Energien und weg vom russischen Gas. Die EU bietet umfassende Förderung zu diesen Projekten, zum Bespiel über die ELER-Fördermittel oder das LEADER-Programm, die von der Staatsregierung nicht liegen gelassen werden dürfen. Aber die Förderungen müssen auch von der Bundesregierung transparent gemacht werden. Die EMK hat darin recht, dass sich die unzureichende Berücksichtigung der Bedürfnisse der Länder bei zurückliegenden Entscheidungsprozessen wie dem „Just Transition Fund“, der „Brexit-Anpassungsreserve“ und dem „Deutschen Aufbau- und Resilienzplan“ nicht wiederholen darf. Doch der Strukturwandel kann aus unserer Sicht nur mit dem Ausbau des ÖPNV einhergehen. Das Neun-Euro-Ticket hat uns in den letzten Monaten gezeigt, wie attraktiv öffentliche Verkehrsmittel sind, wenn sie unkompliziert und günstig zu benutzen sind. Das bringt mich zum Jahr der Jugend. Der deutsch-polnische Nachbarschaftsvertrag sieht eine Entwicklung des Jugendaustauschs vor. Um die weitere Versöhnung zwischen Polen und Deutschland zu ermutigen, bestärken wir noch einmal die Förderung eines Interrailtickets für Jugendliche in Sachsen; denn Austausch kann nur über Mobilität funktionieren. Das ist natürlich nicht auf Polen beschränkt. Wir hier im Dreiländereck haben eine besondere Chance und eine besondere Verantwortung. Junge Sächsinnen und Sachsen sollen sich als Europäerinnen und Europäer begreifen. Europäische Werte und die Vielfalt der europäischen Regionen und Kulturen müssen für junge Leute erfahrbar werden. Steigende Preise und die Inflation machen es aber auch ihnen schwer, Europa erleben zu können. Daher fordern wir, dass die von der Staatsregierung im Haushalt 2021/22 eingestellten 100 000 Euro für das Europaticket jetzt auch bei den jungen Sächsinnen und Sachsen ankommen und im kommenden Haushalt wieder eingestellt werden. (Beifall bei den LINKEN) Die Förderung von europäischen Werten ist allerdings bedeutungslos, wenn sie nicht für alle Menschen gelten. Was bringt uns der von der EMK befürwortete Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention, wenn Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit an den EU-Außengrenzen nicht eingehalten werden? Der Asylbeschluss der EMK hat gute Ansätze, aber zentrale Probleme werden nicht gelöst. Wir haben heute schon einige Zitate gehört. Man sagt, Zitate seien Funken der Weisheit. Folgendes Zitat stammt vom Parteitag der CDU aus dem Jahr 1991: „Dieses Europa darf keine Festung werden, in der wir uns von den anderen abschotten. Es muss offen sein.“ Helmut Kohl. Elektronische Überwachungssysteme wie das EES und das Europäische Reiseinformations- und Autorisierungssystem schränken Freiheiten im Namen des Terrorschutzes ein. Ab Mai 2023 werden alle Besucher, die derzeit kein Visum für die Einreise nach Europa benötigen, eine ETIAS-Reisegenehmigung beantragen müssen. Menschen von außerhalb der EU werden mit einem grundsätzlichen Misstrauen betrachtet und unter Generalverdacht gestellt. Durchgesetzt wird das ausgerechnet von Frontex. Hier wird einer Institution, die massiv unter Kritik für wiederholte Brüche der Menschenrechte steht, ein Instrument zur Massendatenspeicherung gegeben. Hier hätte die EMK ein deutliches Zeichen für ein offenes Europa setzen können. Die – ich zitiere – „ausnahmslose Registrierung einzelner Personen“ hätte zumindest kritisch kommentiert werden müssen“; denn das kann keine Voraussetzung für ein Europa sein, in dem man „voneinander lernt, miteinander gestaltet und sich füreinander begeistert“. Deshalb ist die Kritik an Frontex jetzt besonders wichtig. Ich zitiere die EMK: „Vorwürfe gegen Frontex sind restlos aufzuklären, und es ist sicherzustellen, dass alle Einsätze der Grenzschutzagentur im vollen Einklang mit europäischem Recht erfolgen.“ Wenn das gar nicht, nur ungenügend oder zu langsam geschieht, muss über eine Auflösung von Frontex gesprochen werden. Aber stattdessen wird Frontex seit 2019 weiter ausgebaut mit Geld, das Europa gut zum Aufbau von regionaler Infrastruktur und für soziale Maßnahmen gebrauchen könnte. Auch Ersteinreiseländer wir Griechenland und Italien dürfen nicht alleingelassen werden. Und ja, wir brauchen eine menschenrechtskonforme EUAsyl- und -Migrationspolitik mit einer fairen Lastenverteilung. Und ja, Sachsen muss in Sachen Lastenverteilung mit anpacken. Wir unterstützen die EMK in der entschlossenen Verurteilung des Angriffskriegs Russlands. Sachsen hat schon viele ukrainische Flüchtlinge aufgenommen, und das unterstützen wir vollumfänglich. DIE LINKE hat eine Vision für Europa, von einem sozialen Europa, von einem solidarischen Europa. Wir wissen, dass es eine bessere Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in die demokratischen Prozesse geben muss, und dafür setzen wir uns ein. Europa braucht einen mutigen Neuanfang. Verknöcherte Bürokratie und das Ignorieren von Mehrheitsbeschlüssen müssen aufhören. An diese Stelle setzen wir die Republik Europa. (Vereinzelt Beifall bei den LINKEN) Freiheit in Gleichheit, Wohlfahrt, Rechtsstaatlichkeit und starke Grundrechte sollen dafür ebenso Grundlage sein wie ein demokratischer Aufbruch in Europa. Wir wollen kein Europa des Kapitals, sondern eines für uns Menschen. Für ein solches Europa kämpfen wir, scheinbar gegen den Mainstream und doch mit Mehrheiten. Unsere Vision ist nicht die nationale Grenzstation. Auch wenn es einigen hier nicht passt: Der Weg geht nur nach vorn, weg von einem Europa der nationalen Vereinzelung, hin zu einem Europa, das sich an den Bedürfnissen der Menschen orientiert, und das muss ein soziales und ökologisches Europa sein. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN)
Dr. Matthias Rößler
Auf Kollegin TändlerWalenta – sie sprach für ihre Fraktion DIE LINKE – folgt jetzt Frau Kollegin Hammecke für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE.
Lucie Hammecke GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Europa ist für viele Menschen meiner Generation vor allem eines: selbstverständlich. Junge Menschen leben, studieren, reisen und arbeiten in Europa, in der Europäischen Union, und kannten es, zumindest bis zum Ausbruch einer weltweiten Pandemie, gar nicht anders als mit offenen Grenzen. Die Europäische Union, ein Staatenverbund aus mittlerweile 27 Mitgliedsstaaten mit knapp 450 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern und 24 Amtssprachen, ist ein Gemeinschaftsprojekt, welches wohl einzigartig auf der Welt ist, zumindest bisher. Mit dem 1. Mai 2004, an dem auch Polen und Tschechien der Europäischen Union beitraten, begann auch für Sachsen ein neues Kapitel seiner europäischen Identität. Was seitdem weitergewachsen ist zwischen den Menschen sowohl in direkter Grenznähe, wie in Görlitz und Zgorzelec, aber auch in ganz Sachsen und zwischen den Metropolen, ist eigentlich eine wunderbare Erfolgsgeschichte. Denn das europäische Projekt ist eine Chance, eine Chance auf gemeinschaftliches Leben, Lieben, Sein, auf Frieden. Aber nichts davon ist selbstverständlich. Nichts davon passiert einfach so. Nichts davon bleibt einfach so, nur, weil es einmal so geplant oder gewesen ist. Gewissheiten wurden gerade in den letzten Jahren immer wieder auf die Probe gestellt: der Ausstieg eines bis dato zentralen Mitgliedsstaates mit dem Brexit, eine weltweite Pandemie und geschlossene innereuropäische Grenzen und nicht zuletzt ein brutaler Angriffskrieg auf europäischem Boden. Europa und all das, für das es steht, ist nicht für selbstverständlich zu nehmen, sondern jeden Tag neu zu gestalten, und das machen wir alle mit unserem täglichen Engagement. Das machen wir natürlich auch als Politik und haben dort auch eine besondere Verantwortung. Ich bin der Staatsministerin sehr dankbar für ihr Eintreten, sehr dankbar für die vielen Projekte, die sie in ihrem Haus und für den Freistaat angestoßen und umgesetzt hat. Sie hat in ihrer Rede aufgezeigt, welchen neuen Stimmen Gehör verschafft wurde, wie rege Partnerschaften gelebt werden können und wie zentral Europa für den Freistaat und seine Menschen ist. Wir hier im Parlament haben auch unsere Hausaufgaben gemacht. Europapolitische Debatten werden regelmäßig im Plenum geführt, Anhörungen zu Kommissionsvorlagen finden statt, und – wohl am wichtigsten – mit dem letzten Haushaltsbeschluss haben wir auch europapolitische Projekte finanziert, haben Mittel bereitgestellt dafür, dass Beteiligungsformate stattfinden können. Wir legen einen Fokus auf ein Gesamtkonzept Europabildung und haben mit einem Änderungsantrag auch Mittel für die neuen Regionalpartnerschaften in Sachsen zur Verfügung gestellt. Das freut mich ganz besonders, weil Sachsen damit seinen zweifelhaften Titel als letztes Bundesland ohne aktive französische Partnerschaft verliert, und daher danke ich der Staatsministerin für ihr Engagement. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Ich möchte jedoch meinen Fokus gerne noch einmal auf ein Thema im Speziellen lenken. Wenn wir das europäische Projekt nicht für selbstverständlich halten und damit riskieren wollen, es zu verlieren, dann müssen wir kontinuierlich daran arbeiten, es zu verbessern. Da ist es immer eine gute Idee, sich in der Politik Gedanken zu machen. Besser aber ist es – zumindest meiner Überzeugung nach – die Bürger(innen) selbst konkret zu fragen, was sie eigentlich verändern wollen. Sie haben eine Menge Ideen. Ich denke, die Konferenz zur Zukunft Europas – sie wurde schon ein paarmal angesprochen, und nachher debattieren wir sie auch noch einmal – war dort ein sehr guter Start. Ich freue mich aber vor allem über die – auch das wurde von Staatsministerin Katja Meier erwähnt – durchgeführten Dialogveranstaltungen hier auf sächsischer Ebene. Es geht um das Ermutigen zur Beteiligung, und das über Grenzen hinweg. Das ist meiner Meinung nach etwas sehr Besonderes. Unter dem Titel „Nahtstellen Europas – Grenzregionen im Gespräch“ kamen Bürger(innen) aus Sachsen, Niederschlesien, den Regionen Ústí und Karlovy Vary zusammen und diskutierten ihre Vorstellungen eines grenzüberschreitenden Zusammenseins. Im Regionendialog kamen Baden-Württemberg und die Region Grand Est in Frankreich dazu. Dies geschieht in einer Zeit, in der eigentlich durch die geschlossenen innereuropäischen Grenzen dieser Dialog nicht gefördert wurde. Mein ganz persönliches Highlight fand letzten Oktober in Görlitz statt. Dort durfte ich gemeinsam mit Politiker(inne)n aus Tschechien und Polen mit Jugendlichen zwischen 15 und 17 Jahren über ihre Ideen über Europa sprechen. Sie hatten so einige. So selbstverständlich Europa auch ist, weil meine Generation und noch jüngere Menschen es gar nicht anders kennen, so viele Verbesserungsvorschläge hatten sie auch. Darum muss es doch gehen. Europapolitik ist kein Selbstzweck. Es gibt einen Grund dafür, dass wir gemeinsam in Europa Politik machen, dass wir in diesem krassen Projekt namens Europäische Union sind. Dahinter steht die ganz klare Feststellung, dass gemeinsam besser ist als einsam, dass sich die großen Probleme, die auf die vielen Einzelstaaten zukommen, viel besser miteinander lösen lassen, (Sebastian Wippel, AfD: Das sind nur Sprechblasen, erzählen Sie mal, was Sie wollen!) dass sich die vielen alltäglichen Kleinigkeiten besser im Dialog und mit gemeinsamen Lösungen finden lassen. Damit sich das für alle Menschen erfüllt, brauchen wir nicht nur einen gut funktionierenden gemeinsamen Binnenmarkt, sondern auch starken Verbraucher(innen)schutz (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) und das Versprechen, dass die Mitgliedsstaaten nicht nur für den Abbau von Handelsbarrieren streiten, sondern auch für die soziale Sicherung jedes Einzelnen. Da hört es aber nicht auf. Als einer der drei größten globalen Akteure – zumindest im internationalen Handel – hat die Europäische Union auch hier eine große Verantwortung. Da muss niemand anfangen mit: „Aber in Deutschland wohnen doch nur …“ oder mit: „Aber was ist mit China?“. Wir brauchen Verantwortungsübernahme und kein Verstecken, Verantwortungsübernahme für Lieferketten, die für unseren Wohlstand verantwortlich sind, (Sebastian Wippel, AfD: Fangen Sie doch mal an. Das muss doch auch bezahlt werden!) Verantwortung für unsere klimaschädlichen Emissionen, die historisch gewachsen sind, Verantwortung für Menschen, die aufgrund der Abschottungspolitik auf der Flucht nach Europa sterben. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Dieser Verantwortung muss sich eine Europäische Union stellen, auch und gerade dann, wenn es knallharte innereuropäische Konflikte gibt, die sich am Kernprinzip dessen, was die Europäische Union ausmacht, aufhängen: der Unabhängigkeit der Justiz, der demokratischen Institutionen nicht nur der europäischen Institutionen, sondern auch denen der europäischen Staaten, der Freiheit der Medien und der Einhaltung der Menschenrechte im Kampf gegen Diskriminierung, gegen Rassismus, gegen Queer-Feindlichkeit, gegen das Bestreben von Staaten, Frauen vorzuschreiben, was sie mit ihrem Körper machen, wodurch diese ihr Leben aufs Spiel setzen. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass das Justizministerium mit der Trinationalen Rechtsstaatskonferenz einen Finger in die Wunde gelegt und gleichzeitig einen konstruktiven Diskurs geführt hat. Die angesprochene Vernetzung des Landesfrauenrates mit Aktivistinnen aus Sachsen und Polen ist extrem wichtig. Ich erinnere mich immer gern an eine wunderbar solidarische Frauentagsaktion hier im Plenum des Sächsischen Landtags, bei der gezeigt wurde: Wir stehen an der Seite jener, deren Rechte beschnitten werden sollen. Als Vorsitzende der EMK hat Katja Meier auch – das möchte ich hier noch einmal erwähnen – die Asylpolitik der Europäischen Union kritisiert und Veränderungen angemahnt. Dafür bin ich dankbar. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Ich bin überzeugt davon, dass wir den Herausforderungen der Zukunft innerhalb der Europäischen Union am besten mit einer starken und handlungsfähigen Union begegnen. Aber dafür muss sie sich verändern. Sehr geehrte Abgeordnete! Eines ist aber auch klar: Europa endet nicht an den Grenzen der Europäischen Union. Man kann, darf und sollte nicht über das europäische Projekt sprechen, ohne über die schrecklichen Verbrechen zu reden, die gerade auf europäischem Boden geschehen, auch wenn sich die öffentliche Aufmerksamkeit wieder langsam zugunsten anderer Dinge verschiebt. Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine passiert heute und hier auf europäischem Boden. Die Menschen in der Ukraine verdienen ebenso wie die Menschen, die geflohen sind, unsere Solidarität. Der Angriff Russlands auf die Ukraine war auch ein Angriff auf eine souveräne, eine demokratische, eine europäische Ukraine. Daher ist es richtig – das möchte ich hier betonen –, wenn die Kommissionpräsidentin sagt, dass die Ukraine zur europäischen Familie gehört und die Ukraine nun offiziell den Status einer EUBeitrittskandidatin innehat. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Als nächste Rednerin – auf Frau Kollegin Hammecke folgend – wird jetzt Frau Kollegin Kliese hier das Wort für die SPD-Fraktion ergreifen.
Hanka Kliese SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin meiner Vorrednerin sehr dankbar, dass sie hier explizit auf das Thema Ukraine im Zusammenhang mit der Fachregierungserklärung „Sachsen in Europa“ verwiesen hat. Es macht mir schon Sorgen, wie stark dieses Thema in unserer täglichen Wahrnehmung in den Hintergrund rückt. Es gehört genau hier in diese Fachregierungserklärung zur Debatte über die europäischen Werte. Ich möchte an dieser Stelle explizit die Zeit nutzen, um an alle im Saal zu appellieren, diesem Thema, diesem Leiden in der Ukraine gegenüber emotional nicht abgestumpft zu werden. Ich weiß, dass dieser Krieg schon länger geht. Wir müssen aber jeden Tag neu hinsehen und jeden Tag neu um Lösungen ringen. Auch das muss das Ziel einer Europäischen Union sein. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE – Beifall bei der Staatsregierung) Am Beispiel des völkerrechtswidrigen Angriffs Russlands auf die Ukraine hat sich jüngst gezeigt, dass die Europäische Union in der Lage ist, mit einer Stimme zu sprechen und zügig Entscheidungen zu treffen. Das gibt mir Hoffnung. Aber mit dem Anhalten des Krieges und dem Abklingen des ersten Schocks zeigt sich aber auch, etwa am Beispiel Ungarns und dessen Blockade des EU-Ölembargos gegen Russland, wie schwierig es in der Europäischen Union immer wieder ist, Partikularinteressen zurückzustellen. Es ist immer leichter, sich für eine gemeinsame Idee, für gemeinsame Werte, für eine Gemeinschaft einzusetzen, wenn wir uns selbst als Teil einer Gemeinschaft empfinden, wenn wir uns als Teil dieser Gemeinschaft begreifen und fühlen. Das ist der Fall, wenn wir einander kennen, wenn wir ein Verständnis füreinander entwickeln und somit ein Gefühl für die Menschen bekommen, mit denen wir uns zusammengeschlossen haben. Das ist eine ziemlich schwierige Aufgabe, denn Europa ist der Zusammenschluss von über 500 Millionen Menschen zu einer Werte-, Rechts- und Wirtschaftsgemeinschaft. In dieser Wertegemeinschaft, so bestätigen es regelmäßig Bürgerinnen und Bürger in Umfragen, werden vor allen Dingen die Themen Demokratie, Religionsfreiheit, Achtung der Menschenwürde, Meinungs- und Pressefreiheit, die Gleichberechtigung von Männern und Frauen sowie Toleranz als wesentliche europäische Werte genannt. Genau deshalb – damit möchte ich eine kleine Korrektur dessen vornehmen, was Herr Urban gesagt hat – wird die Türkei nicht hofiert. Die Türkei ist der am längsten wartende Beitrittskandidat. Gerade wegen verschiedener Verstöße gegen die Menschenrechte, wegen verschiedener Probleme, wie der Anerkennung des Genozids an den Armeniern, wie der Zypernproblematik, ist sie bisher – leider, sage ich – nur ein Beitrittskandidat geblieben. Hofieren sieht anders aus. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und des Staatsministers Martin Dulig) Staatsministerin Katja Meier hat in ihrer Erklärung über den Erfolg der Konferenz zur Zukunft Europas berichtet. Deshalb möchte ich jetzt nicht redundant werden und das alles noch einmal zitieren, was da an vielem Guten zu berichten ist. Aber ich möchte mich an der Stelle, weil es immer eine besondere Herausforderung ist, eine solche Konferenz auszurichten, ganz herzlich bei Staatsministerin Katja Meier und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ihres Ministeriums für das Engagement bei der Konferenz bedanken. (Beifall bei der SPD, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Was gibt es noch zu berichten, was noch nicht berichtet worden ist? Etwas sehr Schönes: Just in dem Moment, in dem wir hier diskutieren, was es bedeutet, voneinander zu lernen, miteinander zu gestalten, sitzen 10 Jugendliche aus Wrocław im Deutschunterricht in Dresden. Sie nehmen an einem zweiwöchigen europäischen Jugendcamp im Rahmen des europäischen Jahres der Jugend teil. Sie leben Europa. Vormittags steht ein Intensiv-Deutschkurs auf dem Programm. Nachmittags kommen sie zum Musizieren mit den Schülerinnen und Schülern des Heinrich-Schütz-Konservatoriums zusammen. Dabei lernen sie sich kennen und schätzen. Der Austausch stellt zudem den Auftakt der Schulpartnerschaft zwischen der Ryszard-Bukowski-Musikschule Wrocław und dem Heinrich-Schütz-Konservatorium Dresden dar und bedeutet sicherlich den Beginn vieler europäischer Freundschaften. Doch nicht nur mit Sprache und Musik, sondern auch mit Europa und Demokratie selbst haben sich die Jugendlichen während des europäischen Jugendcamps beschäftigt und sich Gedanken gemacht, wie sie gemeinsam ihre europäische Zukunft gestalten wollen. Die Absicht war eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit, wie etwa die Unterstützung dieses grenzüberschreitenden Projekts zwischen Jugendlichen aus Niederschlesien und Sachsen, initiiert durch das Sächsische Verbindungsbüro und unterstützt durch die Mittel des SMJusDEG. Es ist auch in der Sächsischen Verfassung verankert. Hier heißt es in Artikel 12: „Das Land strebt grenzüberschreitende regionale Zusammenarbeit an, die auf den Ausbau nachbarschaftlicher Beziehungen, auf das Zusammenwachsen Europas und auf eine friedliche Entwicklung in der Welt gerichtet ist.“ (Beifall des Abg. Marko Schiemann, CDU) – Herr Schiemann erkennt es wieder. Zu diesem Ziel leisten wir uns im Freistaat eine eigene Förderrichtlinie: die Richtlinie Internationale Zusammenarbeit; sie wurde auch schon angesprochen. Damit fördern wir explizit Projekte zur interregionalen, grenzübergreifenden Zusammenarbeit. Ein Plus dieser Förderrichtlinie ist definitiv, dass die Beantragung niedrigschwellig und unbürokratisch ist. Über diese Richtlinie lassen sich zum Beispiel für Vereine Sportveranstaltungen mit polnischen und tschechischen Nachbarinnen und Nachbarn, Ausflüge für Jugendgruppen ins Nachbarland oder Sprachcamps organisieren. Allerdings sollten wir diese Richtlinie noch bekannter machen, damit noch mehr Einrichtungen in Sachsen davon profitieren. Als meine Vorrednerin sprach, hörte ich, wie Herr Wippel sie darum bat, etwas konkreter zu werden, das heißt, konkreter darauf einzugehen, was die EU überhaupt bringe. Das möchte ich – obwohl ich finde, dass sie es auch getan hat – ergänzend gern tun. Ich habe hier ein Zitat von Martin Dulig aus der letzten Konferenz mit europäischem Kontext, in der sagte: „Ohne EU-Förderung sähe Sachsen anders aus“. Das kann man sich ganz plastisch vorstellen, wenn man in einigen Städten Sachsen unterwegs ist. Vor allem im Grenzgebiet ist das der Fall und gerade in der Region, aus der Sie stammen, Herr Wippel. Ich verstehe gar nicht, warum sich Ihnen die Frage überhaupt noch stellt. Wenn Sie mit offenen Augen durch Görlitz gehen, müssten Sie sehen, was europäische Mittel alles ausmachen können. (Beifall bei der SPD, der CDU und den GRÜNEN – Carsten Hütter, AfD: Deutschland zahlt ja auch ein!) Der Freistaat Sachsen hat seit der Wiedervereinigung stark von europäischen Fördermitteln profitiert. (Interne Gespräche zwischen Carsten Hütter, AfD, Sebastian Wippel, AfD, und Sören Voigt, CDU) In der aktuellen Förderperiode von 2021 bis 2025 wird Sachsen über 3 Milliarden Euro von der EU erhalten. (Unruhe – Glocke des Präsidenten)
Dr. Matthias Rößler
Ich bitte, dass wir den Geräuschpegel etwas senken, denn sonst ist für unsere Kollegin hier vorn ganz schwierig.
Hanka Kliese SPD
Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Herr Hütter, ja, es ist bekannt, dass Deutschland einzahlt, aber es ist sicher auch bekannt, dass Deutschland Exportweltmeister ist (Sebastian Wippel, AfD: War! – Zurufe von der AfD: Gewesen war!) und ohne die Exporte in die Europäische Union überhaupt nicht in der Lage wäre, diese Einzahlungen zu tätigen. (Zuruf von der AfD: Schuldenspirale!) Das heißt, es ist mehr oder weniger ein Kreislauf. Es ist nicht so, dass das alles, wie Sie es immer behaupten, nur in eine Richtung geht, ganz im Gegenteil. (Beifall bei der SPD) Der Freistaat Sachsen hat seit der Wiedervereinigung – ich wiederhole – stark von den Fördermitteln profitiert: 2,5 Milliarden Euro sind über den Europäischen Sozialfonds – dieser heißt jetzt übrigens „Europäischer Sozialfonds Plus“, es ist ein neuer Name in der neuen Förderperiode – und dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung, EFRE, eingegangen. Die Mittel des EFRE sollen künftig eingesetzt werden für die Energiewende, für den Klimaschutz, für Innovation, für Wirtschaft, für Bildung sowie für soziale Inklusion und Beschäftigung. Weitere 645 Millionen Euro kommen zudem von dem Just Transition Fund, JTF, mit dem das SMWA die Umstrukturierung der sächsischen Kohleregion unterstützen möchte. Die Fördermittel der EU unterstützen somit, den wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen zu begegnen, und ermöglichen zudem das Zusammenwachsen mit den europäischen Nachbarn. Als Region im Grenzraum profitiert Sachsen besonders stark von der EU-Förderung; denn es stehen neben der regulären Förderung auch Mittel aus dem INTERREG-Kooperationsprogramm zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen Sachsen und Tschechien sowie zwischen Sachsen und Polen zur Verfügung. „Sachsen in Europa“ heißt es im Titel der Regierungserklärung: „Es ist wichtig, dieses Europa zu kennen, von dem wir ein Teil sind. Daher unterstützen wir Jugendliche, die sich auf den Weg machen, Europa zu entdecken.“ In den Jahren von 2021 bis 2024 stehen neben dem von der EU-Kommission geförderten Kontingent an Interrail-Pässen weitere 1 000 Pässe für Jugendliche in Sachsen zur Verfügung. Für einen Monat können sie mit dem Zug quer durch Europa reisen und so nicht nur Kultur, Geschichte und Menschen kennenlernen, sondern letztlich auch sich selbst. So manche Interrailer finden auf der Reise durch Europa Freunde fürs Leben. Auch so können wir Europa gestalten. Abschließend möchte ich Ihnen auch noch etwas aus der künftigen Kulturhauptstadt Europas, also Chemnitz, erzählen und ausführen, wie ein bisschen Europa schon vor zwei Wochen in Chemnitz Einzug hielt. Es gab eine ganz wunderbare Performance mit dem Namen „Chemnitz 2025 – Moving Garden“. Es war ein wandernder Garten der renommierten baskischen Künstlerin Maider López. Sie ist eigens nach Chemnitz gekommen, um dieses Projekt in die Kulturhauptstadt zu bringen. Gemeinsam mit circa 700 Menschen, unter anderem Kolleginnen und Kollegen aus dem Landtag, aber auch Seniorinnen und Senioren, die dieses Projekt einfach toll fanden, habe ich mich einem Demonstrationszug mit einer Grünpflanze angeschlossen, die symbolisch mehr Grün in die Stadt bringen sollte. Dieser Zug von 700 Menschen mit ihren Grünpflanzen sah ganz fantastisch aus. (Sebastian Wippel, AfD: Hoffentlich waren die ökologisch gezüchtet!) Zum Abschluss haben wir unser Bekenntnis für ein friedliches Miteinander und für Achtsamkeit vor dem Karl-MarxMonument zum Ausdruck gebracht, vor jenem Karl-MarxMonument, das im Jahr 2018 so schreckliche Bilder und so eine hässliche Fratze der künftigen Kulturhauptstadt zeichnete. Karl Marx blickte also für einen Moment in ein bewegtes Pflanzenmeer, als sich alle Teilnehmenden vor dem Monument versammelten und ihre Pflanzen bewegten. Es war ein bewegter und bewegender Moment und eine Begegnung mit Europa. Ein wunderbares Gefühl von Gemeinschaft, das die spanische Künstlerin nach Chemnitz brachte. Wir brauchen mehr Kennenlernen und noch mehr Austausch in Europa, in Sachsen, um künftig noch besser und in Vielfalt geeint Entscheidungen zusammen für Europa sprechen zu können. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Mit Frau Kollegin Kliese sind wir am Ende der ersten Runde angelangt. Wir treten in eine weitere Rederunde ein. Zunächst eröffnet die Aussprache zur Fachregierungserklärung die AfD-Fraktion, Kollege Wiesner, bitte.
Alexander Wiesner AfD
Sehr geehrte Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Sehr geehrte Frau Staatsministerin Meier, danke, dass Sie uns die europapolitischen Schwerpunkte der Staatsregierung vorgestellt haben; eine Handschrift der Justizministerin kann ich mithin darin nicht erkennen. Wo sind denn die konkreten Ausführungen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in allen Bereichen der Justiz? (Zuruf der Abg. Lucie Hammecke, BÜNDNISGRÜNE) Wie wollen Sie denn da das Miteinander gestalten? (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Wie rüstet sich die sächsische Justiz für eine zunehmende Internationalisierung? Und was lernt Sachsen von anderen Staaten? Stichworte, wie „Eurojust“, „internationale Haftbefehle“ und „grenzüberschreitende Kriminalität“ kommen allenfalls als Randnotiz in Ihren Ausführungen vor. Wie hält es denn die Staatsregierung mit der Übergriffigkeit der EU, wenn in nationale Prozessvorschriften eingegriffen wird? Ist das nach Ihrem Verständnis eine Grundlage, sich füreinander zu begeistern? Wir hatten kürzlich die Gelegenheit, im Rechtsausschuss über eine Kommissionsvorlage zu sogenannten SLAPPKlagen zu diskutieren, mit welchen Journalisten und selbsternannten Menschenrechtsverteidigern prozessuale Sonderrechte eingeräumt werden sollen. Ist dieses Rechtsverständnis auch das Verständnis der Sächsischen Staatsregierung? Stattdessen ergehen Sie sich in Themen wie – ich zitiere – „zivilgesellschaftliches Bewusstsein und Aktivitäten hinsichtlich Antidiskriminierung als Grundwert zu stärken“ oder den trinationalen Austausch mit Polen und Tschechien fortzuführen, um LGBTQI-Personen vor Hass und Hetze zu schützen. Sie widmen sich ausgiebig dem Thema Gleichstellung und einer grenzüberschreitenden Vernetzung entsprechender Akteure oder auch der fortlaufenden Implementierung des Gleichstellungsgrundsatzes in sächsischen Rechtsnormen, also Gleichstellung statt Gleichberechtigung, Ergebnisgleichheit statt Chancengleichheit. Das passt dann übrigens auch zur Halbzeitbilanz des von Ihnen geführten Ministeriums. Von den neun so bezeichneten Meilensteinen haben nur vier überhaupt etwas mit Justiz zu tun, und darunter sind solche Meilensteine wie die Schaffung eines Ansprechpartners für LGBTQI-Personen bei der Leipziger Staatsanwaltschaft. Während unsere Gerichte also unter der Menge an Verfahren ächzen, wissen Sie offensichtlich noch nicht einmal, wie es bei den Gerichten um die Nutzung der Videotechnik steht; so viel zur Digitalisierung. Frau Meier, Sie sind in der Tat eine Ministerin für alles Mögliche – nur nicht für Justiz. (Beifall bei der AfD) Sehr geehrte Kollegen! „Voneinander lernen, miteinander gestalten, füreinander begeistern“ heißt auch, ergebnisoffen um die besten Lösungen zu ringen. Davon ist die gegenwärtige politische Kultur meilenweit entfernt, und zwar auf fast allen Ebenen, egal ob im Bund, im Land oder in der EU. Was bedeuten die viel gepriesenen Werte der EU vor diesem Hintergrund: die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Gleichheit? Erstens: In Ihren europapolitischen Schwerpunkten führen Sie als Ziel aus, die Rechtsstaatlichkeit in der EU als unantastbaren Wert zu schützen und zu fördern. Als Negativbeispiele nennen Sie Ungarn und Polen. Wir erinnern uns: Polen war erstmalig in die Schusslinie geraten, weil es eine Disziplinarkammer am obersten Gericht eingerichtet hatte, die laut EuGH nicht unabhängig sei, weil sie von einem Justizrat gewählt und dessen Zusammensetzung maßgeblich von Politkern bestimmt wurde. Dann hatte das polnische Verfassungsgericht auch noch die Dreistigkeit, den unbedingten Vorrang von EU-Recht gegenüber nationalem Verfassungsrecht infrage zu stellen. Das muss man sich einmal vorstellen. Insoweit war es da zumindest einmal in guter Gesellschaft mit unserem Bundesverfassungsgericht. Dieses hatte nämlich im Jahr 2020 in Anwandlung eines allerletzten Restes an Selbstbehauptungswillen die Milliarden-Anleihekäufe der EZB als in Teilen verfassungswidrig kritisiert, weil hier Kompetenzen überschritten wurden, und dabei gleich noch saftig gegen den EUGH gekeilt. Für derartige Frechheiten gab es prompt Vertragsverletzungsverfahren. Zumindest Deutschland konnte sich mit einem Deal freikaufen, nachdem es Abbitte für die Dreistigkeit des Verfassungsgerichtes geleistet hatte. – So viel zu dem Verständnis der EU von Rechtsstaatlichkeit und Unabhängigkeit der Gerichte. (Beifall bei der AfD) Zweitens: Wie in der EU Demokratie verstanden wird, hat vor einigen Jahren der damalige Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker in einem „Spiegel“-Interview durchblicken lassen: „Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“ (Zuruf von der AfD: Pfui!) Kürzer kann man die Mechanismen der Europäischen Union und deren Hang zur Selbstermächtigung kaum beschreiben. Was zählt schon der Buchstabe der Verträge, wenn der Geist aus einer anderen Richtung weht? Drittens: Wie steht es denn um die Freiheit? Und damit meine ich auch die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit. Statt die unsinnigen Sanktionen gegen Russland zu beenden, Nordstream 2 in Betrieb zu nehmen und auf einen gesunden Energiemix – unter anderem aus Kernkraft, Kohle und Gas – zu setzen, fährt die Staatsregierung Sachsen auch ökonomisch an die Wand. Während Frankreich seine Atomkraftwerke – nun übrigens mit grünem Label – laufen lässt, gehen in Deutschland die letzten drei AKWs bald vom Netz. Stattdessen bauen wir riesige Solarparks und verspargeln die Landschaft. Während Polen sich mit Tschechien vernünftig auf den Weiterbetrieb des Braunkohletagebaus Turów geeinigt hat, werden die Lausitzer in Sachen Energiewirtschaft eher früher als später in die Röhre schauen. Und während Ungarn keine Waffen an die Ukraine liefert, werden unsere Bürger als Preis für militärische Unterstützung wohl bald für den Frieden frieren müssen. Wie weit ist es dann noch her mit der persönlichen Freiheit unserer Bürger, wenn deren Lebensgrundlagen derartig immer weiter eingeschränkt werden? Sehr geehrte Kollegen! Sachsen sollte auch insoweit von anderen europäischen Ländern lernen und eine rationale, interessenbegleitete Politik zum Wohle seiner Bürger betreiben. (Beifall bei der AfD) Das ist nicht nur im Interesse unserer Bürger, sondern es macht uns auch in der Staatengemeinschaft berechenbarer; denn denken Sie immer an Ihre Schulzeit zurück: Den Musterschüler, der alles besser weiß und der dann immer noch schön gute Ratschläge erteilt, dem wird zu Recht mit Argwohn begegnet. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD –
Dr. Matthias Rößler
Herr Kollege Wiesner hat die zweite Runde der Aussprache eröffnet. Jetzt ergreift erneut für die CDU-Fraktion Kollege Schiemann das Wort.
Marko Schiemann CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin Frau Kollegin Hanka Kliese sehr dankbar dafür, dass sie auf ein bedeutendes Projekt hingewiesen hat, ein kleines Förderprogramm mit großer Wirkung im Freistaat Sachsen: die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, das Programm „Zukunftsregion Freistaat Sachsen – Republik Polen – Tschechische Republik“ und die interregionale Zusammenarbeit. Es ist wichtig, dass Sie das angesprochen haben; denn es zeigt, dass man Förderprogramme im europäischen Kontext nicht nur für Nutzer aus dem professionellen Bereich gestalten kann, sondern auch für Nutzer aus Vereinen, und dass es Bürgerinitiativen gibt, die ein sehr vereinfachtes Verfahren dafür haben, Anträge zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu stellen. Im Übrigen ist wichtig anzumerken: Es sind nicht nur junge Menschen, die die Zusammenarbeit zwischen unseren beiden Nachbarländern pflegen, sondern es sind auch ältere Menschen, die diese Bande zu unseren Nachbarn pflegen. Sie sind notwendig und wir brauchen sie. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit unseren Nachbarländern ist vorbildlich, da sie von den Bürgern in unseren drei Ländern getragen wird. Wir empfinden es neben den vielen Begegnungen als gut, in der Tschechischen Republik ein gutes Mittagessen zu bekommen, schätzen den Bigosch in Polen sehr und begrüßen es, dass die tschechischen bzw. polnischen Bürger gern in unsere Städte kommen und uns besuchen. Die Zusammenarbeit dieser drei Länder ist wichtig, da sie zeigt: Wenn Menschen in den Grenzregionen miteinander fair und friedlich zusammenarbeiten, dann kann es ein gutes Fundament für diese Europäische Union geben. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bezüglich der Unterstützung der Europäischen Union – darauf hat auch Frau Kollegin Hanka Kliese hingewiesen –: Mehr als 20 Milliarden Euro haben wir seit dem Jahr 1991 für den Aufbau unseres Landes erhalten. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Das ist immer dasselbe!) Nun haben wir nochmals eine Unterstützung erhalten und ich möchte der Europäischen Union klar sagen: Wir werden diese Unterstützung auch in der nächsten Förderperiode benötigen, da es nicht in allen Regionen des Freistaates Sachsen einen freitragenden Aufschwung gibt, durch den wir unabhängig von Unterstützungen sind. (Zuruf des Abg. Thomas Thumm, AfD) Wir werden in den Grenzregionen mehr Unterstützung benötigen, damit die jungen Menschen uns nicht davonlaufen. Wir haben in den Landkreisen Görlitz, Bautzen und im Erzgebirgskreis zu viele junge Menschen verloren, die uns für die Entwicklung der Gesellschaft, aber auch in der Wirtschaft und in den Vereinen fehlen. Deshalb möchte ich die Europäische Union, aber auch die Staatsregierung an dieser Stelle dazu ermutigen, immer wieder deutlich zu machen, dass wir uns weiterhin in einem Aufholprozess befinden und dass wir auf diesem Weg nochmals Unterstützung benötigen. (Zuruf des Abg. Thomas Thumm, AfD) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zum Schluss auf ein anderes Problem hinweisen: Wir haben in Europa bzw. in der Europäischem Union eine riesengroße Anzahl an Minderheiten, an kleinen Völkern, an Sprachgruppen, an Menschen, die sich in ihrer Muttersprache bemühen, Kultur, Überlieferung und Gesellschaft weiterleben zu lassen. Deshalb kann ich Sie nur dazu auffordern, alles zu tun, dass auch die Minderheiten in Europa, die sich seit Jahrhunderten hier befinden und immer den schweren Kampf führen mussten, ihre Sprache zu erhalten und ihre Kultur und Überlieferung an die nächste Generation zu geben, Ihren Respekt in der Europäischen Union erfahren. Wir wissen, dass es in Deutschland die Dänen und die Friesen sind, die eine noch kleinere Gruppe darstellen und enorme Anstrengungen unternehmen müssen, um ihre Sprache zu erhalten, und dass es – neben Sinti und Roma – das kleine Volk der Sorben gibt. Ich möchte darauf hinweisen, dass es diese Volksgruppen, Völker und Minderheiten in Europa sehr schwer haben, an der Entwicklung der Europäischen Union zu partizipieren. Diese kleineren Völker haben eben nicht die Chance, europäische Unterstützung zu erhalten, weil die Eigenmittel nicht aufzubringen sind, wie es in der Mehrheitsbevölkerung, im Wirtschafts- und kulturellen Leben von großen Gruppen, der Fall ist. Deshalb will ich noch einmal deutlich sagen: Wir brauchen eine stärkere Unterstützung von Minderheiten, kleinen Volksgruppen und Völkern in Europa, damit dieses Verständnis, eine weitere Sprache neben der Mehrheitsbevölkerung zu sprechen, an Bedeutung zunimmt. Wir brauchen diese Unterstützung, damit auch die kleinen Völker Europas eine Chance haben, an den unterstützenden Maßnahmen der Europäischen Union zu partizipieren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Kollege Schiemann sprach für die CDU-Fraktion. Als Nächste kommt Frau Kollegin Tändler-Walenta für die Fraktion Die LINKE zu Wort.
Marika Tändler-Walenta Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! So vielversprechend, wie die Konstruktion der EU war, so haben die verschiedenen Krisen der vergangenen Jahre einige Konstruktionsfehler offenbart, angefangen bei der Euround Finanzkrise, über die Schuldenkrise bis hin zu der anhaltenden Corona-Pandemie und jetzt dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine. Diese Krisen zeigen sich ganz konkret als verzehrende und Lebenskostensteigerungen für die Bürgerinnen und Bürger in Europa und in Sachsen. Die Preise für Energie und Lebensmittel steigen immer weiter. Aber wo Kosten steigen, werden auch Gewinne abgegriffen. Während auf Millionen Menschen und Unternehmen immer höhere Energiepreise lasten, erzielen Mineralölkonzerne obszöne Profite. 200 Milliarden Euro zusätzlich schätzt die International Energy Agency. Hier haben marktmächtige Energiekonzerne, die ihre Preise oft langfristig gesichert haben, eine humanitäre Katastrophe ausgenutzt, um sich zu bereichern. Deshalb fordern wir, dass sowohl in Deutschland als auch auf europäischer Ebene eine Übergewinnsteuer für Kriegsgewinne eingeführt wird. (Beifall bei den LINKEN) Bremen hat mit einer Regierung aus SPD, GRÜNEN und LINKEN dies als Initiative in den Bundesrat eingebracht. Wir fordern die Staatsregierung auf, sich dieser Initiative anzuschließen. Bevor Sie jetzt wieder damit kommen, dass das nicht möglich sei, sage ich: England will sie umsetzen und Italien und Griechenland haben sie umgesetzt. In Griechenland liegt der Steuersatz für übermäßige Gewinne aus der Krise bei 90 %, in Italien bei immerhin 15 bis 20 %. Das ist unser Modell. Gestern Abend wurde bekannt, dass auch Belgien und Spanien eine Übergewinnsteuer einführen werden. Die Folgen der Krisen in Europa werden aus unserer Sicht knallharte Verteilungskämpfe sein. Wir brauchen daher eine klare Umverteilung zugunsten einkommensarmer Menschen und dabei gleichzeitig Investitionen in die Zukunft: in eine unabhängige Energieversorgung, in Gesundheit und Pflege sowie in Kita und Schule. Danke. (Beifall bei den LINKEN)
Dr. Matthias Rößler
Das war Frau Kollegin Tändler-Walenta für die Fraktion DIE LINKE. Möchte die Fraktion BÜNDNISGRÜNE noch sprechen? – Nein. Gibt es weiteren Redebedarf in dieser zweiten Rederunde? – Das kann ich nicht erkennen. Wir könnten jetzt eine dritte Rederunde eröffnen, wenn der Bedarf bestünde. – Das kann ich nicht feststellen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Damit ist die Aussprache zur Fachregierungserklärung beendet und der Tagesordnungspunkt abgeschlossen. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Aktuelle Erste Aktuelle Debatte: goldenen Boden – aktuelle Fachkräftebedarf, Antrag der Zweite Aktuelle Debatte: Europas: Ein bestelltes Antrag der Die Verteilung der Gesamtredezeit der Fraktionen hat das Minuten, DIE LINKE 16 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 14 10 Minuten, wenn gewünscht. Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen nun zu Erste Aktuelle Handwerk hat auch in aktuelle Probleme Fachkräftebedarf, Antrag der Das Wort ergreift für die einbringende Fraktion Kollege Ritter.
Kay Ritter CDU
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Tanker mit der Aufschrift „Das Handwerk – die Wirtschaftsmacht von nebenan“ hält Kurs und fährt dabei scheinbar mühelos durch die mit Klippen gespickten Weltmeere. 56 000 Handwerksbetriebe im Freistaat Sachsen mit 300 000 Beschäftigten erwirtschaften dabei einen Umsatz von knapp 30 Milliarden Euro und blicken, trotz aller Unwägbarkeiten, auf das erfolgreichste erste Quartal seit der deutschen Einheit zurück. Die Umsatzprognose für das laufende Jahr wurde um 3 % angehoben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das sind beeindruckende Zahlen und man ist geneigt, den Blumenstrauß zu nehmen, zu gratulieren und die Debatte für beendet zu erklären. Jede Medaille hat aber bekanntlich zwei Seiten. Über die zweite Seite wollen wir heute sprechen; denn auch im Handwerk gibt es Probleme und diese gilt es anzusprechen und dafür Lösungen herbeizuführen. Bürokratieabbau ist eines dieser Themen, die das Handwerk bewegen und teilweise zu Recht in Rage bringen. (Jörg Urban, AfD: Seit 30 Jahren!) Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, hier im Hohen Haus sind alle d'accord, dass mit Bürokratieabbau nicht gemeint sein kann, eine Substitution Stunde Handwerk hat auch in Zukunft Probleme konsequent angehen: Rohstoffknappheit, Bürokratieabbau Fraktion CDU Konferenz zur Zukunft Wunschkonzert Fraktion AfD Präsidium wie folgt vorgenommen: CDU 43 Minuten, AfD 33 Minuten, SPD 12 Minuten und die Staatsregierung zweimal Debatte Zukunft goldenen Boden – konsequent angehen: Rohstoffknappheit, Bürokratieabbau Fraktion CDU des Formulars R 630 durch das Formular M 245 in Verbindung mit dem Beiblatt H 7 herbeizuführen. Meine Fraktion unterstützt deshalb die Forderung des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks nach einem gezielten Bürokratieabbau. Dies kann aus unserer Sicht aber nur durch den Abbau von Standards erfolgen. Diese Feststellungen sind nicht neu. Wir wollen konkrete Taten folgen lassen und selbst Gesetze und Regelungen so einfach wie möglich gestalten. Unser Ziel ist es, die Weichen für ein zukunftsfähiges Handwerk und die gesamte sächsische Wirtschaft zu stellen und ein gutes Umfeld zu schaffen, um positive Entwicklungen zu verstetigen. Im Konkreten müssen wir dabei erstens Förderprozesse beschleunigen, zweitens mehr Tempo bei Planungs- und Genehmigungsverfahren erreichen, drittens Mehrbelastungen reduzieren und viertens unbedingt in der Digitalisierung vorankommen. Ein Schritt in die richtige Richtung ist dabei die in der vergangenen Woche durch das Kabinett beschlossene Richtlinie zur Förderung von Gigabit-fähigen Breitbandnetzen. Oder einfacher ausgedrückt: Das Graue-FleckenProgramm wurde aufs Gleis gesetzt. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an Martin Dulig und an die Staatsregierung! (Beifall bei der CDU und der SPD – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Der Grundsatz „One in, one out“ muss stärker in den Mittelpunkt politischen Handelns gestellt werden. Die Verwaltung soll bei Wahrung aller Prüf- und Sorgfaltspflichten zum Wegbereiter werden und sich dabei als Partner und Dienstleister des Handwerks und der Wirtschaft verstehen. Was die Kontrolle und den Abbau vom Land beeinflussbarer bürokratischer Regelungen betrifft, setzen wir uns dafür ein, dass der Freistaat Sachsen das Verfahren zur Standardkostenmessung restriktiv weiterführt. Ziel ist es hierbei, den aus neuen Regelungen erwachsenden Aufwand gegenüber dem Status quo zu reduzieren. Wir setzen uns dafür ein, dass die Gesetzesfolgenabschätzung durch den Normenkontrollrat restriktiv bei allen Gesetzesvorhaben, Richtlinien und Verordnungen Anwendung findet, um nachweislich Bürokratieaufwuchs im Handwerk, in der Wirtschaft und der Verwaltung zu reduzieren. Dass wir als CDU-Fraktion den Umsetzungsprozess permanent als Controller der Regierung begleiten werden, ist dabei selbstredend. Leider stehen viele andere Fraktionen im Haus für noch mehr Regulierung und Bürokratie. Dies ist mit uns nicht zu machen. Insbesondere lehrt uns die derzeitige Krise, dass wir gerade bei diesem Thema aktiv werden müssen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem Thema Bürokratieabbau habe ich einen der drei Punkte der Aktuellen Debatte angesprochen. Mein Kollege Dr. Stephan Meyer wird in der zweiten Runde über den Fachkräftebedarf sprechen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Gott schütze das ehrbare Handwerk! (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Für die CDU-Fraktion hat Kollege Kay Ritter die Aktuelle Debatte eröffnet. Es folgen in der weiteren Reihenfolge AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, Staatsregierung, wenn gewünscht. – Jetzt kommt die AfD-Fraktion zu Wort. Das Wort erhält Kollege Beger.
Mario Beger AfD
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Oft ist man geneigt, den Sinn einer Debatte zu erfragen. Anders ist es heute. Es ist der CDU endlich einmal gelungen, mit den Themen Fachkräftebedarf, Rohstoffknappheit und Bürokratieabbau reale Probleme auf die Tagesordnung zu bringen. Dass man dabei den Bezug zum Handwerk herstellt, freut mich als Handwerksmeister besonders. Nun möchte ich in dieser ersten Runde gern auf den Fachkräftebedarf im Handwerk eingehen. Die Meldung ist erst wenige Tage alt und lautet: Deutschland fehlen aktuell 250 000 Handwerker. Rund 150 000 freie Stellen sind offiziell bei den Arbeitsagenturen gemeldet. Der Fachkräftemangel war eines der beherrschenden Themen auf der Internationalen Handwerksmesse in München vom 6. bis 10. Juli, die mit den Erkenntnissen endete – ich zitiere –: „Man muss die Jugend fürs Handwerk gewinnen. Man braucht ein Belastungsmoratorium, weil enorme Energiekosten, Lieferengpässe und explodierende Materialpreise nicht mehr zu bewältigen seien.“ Ja, werte Kollegen, die Situation ist vieles, überraschend ist sie jedoch nicht. Bereits in der letzten Wahlperiode haben unsere Anfragen, insbesondere die Große Anfrage zur Handwerksnovelle, aber auch meine Fragen zu den Arbeitsbedingungen im Handwerk, zu Handwerksmeistern und dem Meisterbonus gezeigt, dass die Meisterzahlen kontinuierlich gesunken sind, von knapp 900 im Jahr 2014 auf rund 770 im Jahr 2017, die Zahl der bestandenen Prüfungen in den Ausbildungsberufen rückläufig war – das fing bei den Anlagenmechanikern an, ging über die Hochbaufacharbeiter und endete bei den Zweiradmechanikern – und dass die Wertschätzung gegenüber dem Handwerk nicht ausreicht. Wenn die Zahl der potenziellen Ausbilder und der Ausgebildeten sinkt, ist es alles andere als verwunderlich, wenn ein Mangel entsteht, den man heute beklagt. Ich erinnere nur daran, wie lange es dauerte, bis die Förderrichtlinie zum Meisterbonus überhaupt kam, gefolgt von dem unwürdigen Schauspiel, wie hoch sie denn sein soll. Der Ministerpräsident stellt vor den Wahlen regelmäßig eine Erhöhung von derzeit 1 000 Euro auf 2 500 Euro in Aussicht. Der Wirtschaftsminister verweist regelmäßig auf die hohe Priorität einer Erhöhung des Meisterbonus. Resultat: Unsere Haushaltsanträge, die eine solche Erhöhung finanziell untersetzen, werden stets abgelehnt. Es bleibt also beim politischen Blabla über Respekt für das Handwerk – und am Ende, wie immer, bei einer Unkostenpauschale von 1 000 Euro, die man uns blumig als Meisterbonus verkaufen möchte. Wenn die Kenia-Koalition unsere Handwerker weiterhin für dumm verkauft, wird sich auch in Zukunft die Fachkräftesituation im Handwerk nicht verbessern. Das ist doch völlig klar. (Beifall bei der AfD) Deshalb hier noch einmal unsere konkrete Förderungsagenda für das Handwerk, die wir Ihnen schon seit Jahren vorbeten: Erhöhung des Meisterbonus, dabei spezielle finanzielle Förderung von Mangelberufen, Einführung eines Technikerbonus, Betriebsgründungsprämien für Handwerksunternehmen, weitgehende Wiedereinführung der Meisterpflicht, Stärkung der MINT-Fächer usw. usf. Werte Kollegen, jeder handwerkliche Beruf ist klasse, weil Handwerk Werte schafft, weil jeder Handwerker am Ende des Tages das Ergebnis seiner Hände Arbeit sieht. Wenn Politik nichts Besseres leisten kann, als diese Werte, diese Wertschöpfung durch wachsende Bürokratie, ständige neue Verordnungen und Auflagen und selbstschädigende Sanktionen zu behindern und zu verhindern, dann versiegeln wir den goldenen Boden, den das Handwerk durchaus haben kann. Dann wird es auch in Zukunft einen Handwerkermangel geben. Dann werden wir weiterhin enorme Energiekosten, Lieferengpässe und explodierende Materialpreise haben. Dann können wir auch in den nächsten Jahren und Jahrzehnten zusammen mit dem Handwerkspräsidenten einen Zustand beklagen, den blinde Regierungspolitik selbst verursacht hat. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Wir hörten Herrn Kollege Beger, AfD-Fraktion, und kommen jetzt zur Fraktion DIE LINKE. Das Wort ergreift Kollege Brünler.
Nico Brünler Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir führen regelmäßig hier im Plenum diese Debatte, in der wir uns gegenseitig der Bedeutung des Handwerks versichern, nach der Eigenkampagne der Handwerkskammern: „Das Handwerk. Die Wirtschaftsmacht. Von nebenan.“ Ich muss sagen, in Sachsen ist es vielfach mehr. In vielen Regionen in Sachsen ist das Handwerk strukturbestimmend und das Fundament unserer Wirtschaft. Von daher ist es richtig, gut und wichtig, dass wir uns heute hier damit befassen und darüber sprechen, auch nicht zuletzt als Signal der Wertschätzung. Aber es geht nicht nur um schöne Traditionen. Es nutzt nichts, wenn den Debatten letztendlich keine Konsequenzen folgen. Wenn wir über Fachkräftemangel sprechen, dann ist das hier in Sachsen vor allem ein Handwerkermangel. Laut dem Engpassmonitor der Bundesagentur für Arbeit sind die meisten Engpassberufe derzeit Handwerksberufe. Unter den Top 10 der Engpassberufe in Sachsen finden sich als Erstes zwar Pflegeberufe, aber dann kommen das Lebensmittelhandwerk, die Klempnerei, Sanitär, Heizung und Klimatechnik. – Ich frage mich: Wie soll das mit der Energiewende funktionieren, wenn wir das Personal dazu nicht haben? – Dann kommen die Mitarbeiter des Tiefbaus. Es wird immer diskutiert, der Ausbau des Glasfasernetzes sei ein Konjunkturpaket für das Handwerk. Aber ich frage mich: Wie soll das ein Konjunkturpaket sein, wenn das Personal dafür nicht vorhanden ist? Ich könnte die Liste weiter fortsetzen: Bodenverlegung, Mechatroniker – überall haben wir hier im Lande Mangel. Nun können wir als Landtag nicht beschließen, dass es plötzlich genug Fachkräfte gibt. Aber wir können uns zumindest schon die Frage stellen, wie es dazu kommen konnte und inwieweit die Rahmenbedingungen falsch sind. Gerade im Handwerksbereich trifft dieser Mangel eher kleine als größere Betriebe, da die großen oft besser bezahlen können, bessere Angebote machen. Das hat auch damit zu tun, dass die Industrie in der Regel eine bessere Kapitalausstattung und entsprechend eine höhere Effizienz hat. Umgekehrt ist das Handwerk natürlich viel arbeitsintensiver, kann aber oftmals maßgeschneiderte, individuelle und passendere Lösungen anbieten. Das Handwerk ist an sich nicht schlechter, sondern es hat eine andere Kostenstruktur als die Industrie. Das muss sich letztendlich auch im Steuersystem niederschlagen. Wir müssen darüber nachdenken, ob wir den Faktor Arbeit nicht doch anders besteuern als das Kapital. Wir müssen die Besteuerung des Faktors Arbeit letztendlich zulasten einer Kapitalbesteuerung weiter zurückfahren, allgemein gesagt, wir müssen uns Gedanken darüber machen, ob unser Steuersystem tatsächlich noch nachhaltig ist. Die zweite Frage: Fachkräftemangel. Wie ist die Wertschätzung des Handwerks? Wir haben seit gefühlt 20 Jahren immer wieder eine Diskussion, dass wir in Deutschland eine zu geringere Akademikerquote haben. Meistens vergleichen wir uns mit Großbritannien oder den USA, diskutieren aber nicht darüber, dass das Ausbildungssystem in diesen Ländern anders ist, dass ein akademischer Abschluss in Großbritannien oder den USA etwas anderes besagt. Nein, diese Debatte um eine zu geringe Akademikerquote nützt uns nichts, sondern, das muss man sagen, in letzter Konsequenz hat sie uns geschadet, weil sie ein Grund dafür ist, warum wir momentan gerade im Handwerksbereich Fachkräftemangel haben; denn wir erzählen den jungen Leuten immer: Hochqualifiziert bist du nur, wenn du studiert hast. – Das stimmt aber nicht. Trotz aller Reden, die wir heute hier führen, bilden wir die Wertigkeit einer handwerklichen Ausbildung auch in unserem praktischen Handeln als Land nicht ab. Wir haben Investitionsprogramme für Unis und Forschungsinstitute. Ja, ich weiß, die Träger von Berufs- und Handwerksschulen sind andere. Die sind nicht der Freistaat Sachsen. Aber nichtsdestotrotz kann sich der Freistaat hier keinen schlanken Fuß machen, sondern muss gezielt in die Infrastruktur investieren und den jungen Menschen zeigen: Eine handwerkliche Ausbildung ist eine gute Ausbildung, eine hochqualifizierte Ausbildung, die sich lohnt. Ein weiterer Punkt: Wir fordern immer lebenslanges Lernen, aber – und da sind wir ganz ehrlich – was ist denn das deutsche Ideal? Das deutsche Ideal ist: einmal Bäcker, immer Bäcker. Welche Chance hat heutzutage – sagen wir einmal – ein vierzigjähriger studierter Kulturwissenschaftler, der immerhin nach dem derzeitigen Rentensystem noch 27 Berufsjahre vor sich hat, wenn er in der Mitte des Lebens vielleicht noch eine Bäckerlehre beginnen will? Haben wir dafür entsprechende Förderinstrumente und Systeme, die das nicht nur Jugendlichen ermöglichen, sondern vielleicht auch Menschen, die Familie haben, die laufende Kosten haben? Man muss auch ein Stück weit kritisch ans Handwerk sagen: Haben wir eine Kultur, dass ein vierzigjähriger Bewerber eine Ausbildung beginnen kann? Ich glaube, wir haben alle gemeinsam in unserer Gesamtkultur viel zu tun, dafür zu sorgen, dass Handwerk auch in Zukunft goldenen Boden hat. – In einer zweiten Runde möchte ich mich noch mit der Frage der Bürokratie auseinandersetzen. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die BÜNDNISGRÜNEN Herr Liebscher, bitte.
Gerhard Liebscher GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Handwerk hat goldenen Boden und eine grüne Zukunft. Es sind die Handwerkerinnen und Handwerker, die die großen Pläne unserer Zeit umsetzen, ob das regionale Wirtschaften oder die Fortführung kultureller Traditionen, die Umsetzung energetischer Sanierung oder die Integration internationaler Arbeitskräfte betrifft. Aktuell sind die Auftragsbücher gut gefüllt. Angesichts der Angebotskrise von Rohstoffen sieht man sich von Bau und Bäcker bis Textilhandwerk mit Preissteigerungen und Unsicherheiten beim Abschluss von Verträgen konfrontiert. Oftmals federn die Unternehmen selbst die Preissteigerungen ab. Bei Aufträgen der Staatsregierung wird seit dem Frühjahr daher in Umsetzung des Bundeserlasses bereits eine Stoffpreisgleitklausel bei geeigneten Verträgen angewandt. Als BÜNDNISGRÜNE sehen wir in der aktuellen Angebotskrise die dringende Notwendigkeit, die Kreislaufführung unserer Rohstoffe zu intensivieren. Es gibt gerade in Sachsen herausragende Beispiele der Recyclingkunst des Handwerks, wertvollste Materialien mechanisch zu recyceln und so mit geringem Energieaufwand Rohstoffe wiederzugewinnen. Auch als Bauherr muss der Freistaat die Recyclingwirtschaft im Bau gezielt anregen. Das Handwerk ist dabei ein wichtiger Partner, die Produkte an den heutigen Stand der Technik anzupassen. Viele Unternehmen rechnen infolge der Preissteigerungen künftig mit rückläufigen Aufträgen. Hier müssen wir als Freistaat sorgfältig darauf achten, dass die Angebotskrise nicht zur Nachfragekrise wird. Die Staatsfinanzen brauchen in diesen Zeiten ausreichend Spielraum für Investitionen. Werte Damen und Herren! Der Schuh drückt auch im Bereich der Fachkräftesicherung. Der riesige Generationswechsel, der bei weit über 7 000 Unternehmen in Sachsen ansteht, erfordert neue Lösungen. Handwerkliche Berufe – wir haben es heute schon einige Male gehört – müssen die gesellschaftliche Wertschöpfung erhalten, die ihrer Verantwortung für die nachhaltige Gestaltung der Gesellschaft entspricht. Der Wahlspruch „Goldener Boden – grüne Zukunft“ stammt übrigens nicht von mir. Es ist der Name einer Kampagne der Handwerkskammer Koblenz, von Ausstellungs- und Bildungsinitiativen, die ich Ihnen ans Herz legen möchte. Ich würde mich freuen, ein analoges Angebot mit der Handwerkskammer hier in Sachsen ins Leben zu rufen. Über die Kampagne hinaus sehen wir aber handfesten Handlungsbedarf. So ist ein faires Gehalt für Auszubildende die Grundlage für attraktive Angebote. Die Zahlung von Mindestlohn und die Orientierung an Tarifverträgen sind daher in die öffentliche Vergabepraxis aufzunehmen. Dies ist ein großer Schritt für das Handwerk, das möchte ich ausdrücklich anerkennen. Aber auch die Zahlungsbereitschaft von Auftraggeberseite braucht es, um jungen Menschen eine Perspektive zu bieten. In vielen Bundesländern wird derzeit diskutiert, die Kosten des Meisterbriefes staatlich zu übernehmen. Nun ist der Haushalt kein Wunschkonzert, aber ich möchte mich gern für dieses Ziel aussprechen und bei entsprechender Haushaltslage darauf drängen, das Angebot der kostenfreien Ausbildung auch im Handwerk umzusetzen. Um besonders Frauen den Schritt ins Handwerk und damit in die eigene Selbstständigkeit zu ermöglichen, sind die Rahmenbedingungen entsprechend zu ändern. Ich unterstütze daher ausdrücklich die Förderung der Petition „Handwerkerin – meine Werkstatt bleibt“ für eine Reform des Mutterschutzes und die Einrichtung einer Betriebshilfe, wie es sie in der Landwirtschaft bereits gibt. Um schlussendlich lebenslanges Lernen auch im Handwerk zu ermöglichen, fordern wir die Einführung eines Bildungsfreistellungsgesetzes für Handwerkerinnen und Handwerker. Gern lässt sich über die Ausgestaltung debattieren, doch die Einführung ist notwendig, einmal, um im Ländervergleich mitzuhalten, und zweitens, um auch in Sachsen regelmäßige Weiterbildungsmöglichkeiten zu sichern. – Mehr dann in der zweiten Runde. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNENN und der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die SPDFraktion Frau Abg. Friedel, bitte.
Sabine Friedel SPD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Letzte in der Runde hat man immer die Schwierigkeit, dass schon viele Aspekte angesprochen worden sind. Das ist auch eine Chance und etwas Positives; denn es gibt mir die Gelegenheit, mich auf einen der drei Aspekte, die im Debattentitel genannt wurden, zu konzentrieren, nämlich den Fachkräftebedarf, und vielleicht eine besondere Perspektive einzubringen, von der ich glaube, dass sie es wert ist, gehört zu werden. Ich beginne einmal mit dem Positiven: Wir haben in diesem Schuljahr, in diesem Ausbildungsjahr wieder einen Anstieg der abgeschlossenen Lehrverträge für die duale Ausbildung. Die Zahl ist um 7 % gestiegen, und das ist in diesem Jahr nicht zum ersten Mal der Fall, das war auch schon letztes Mal so. Das Erfreuliche daran ist, dass sich die künftigen Fachkräfte, der Nachwuchs, inzwischen etwas mehr für das Handwerk interessieren. Das ist auch Ergebnis der Politik in diesem Haus; denn wir bemühen uns seit vielen Jahren, die Oberschulen als das Rückgrat des Handwerks und der sächsischen Wirtschaft zu stärken. Wir haben sie flächendeckend mit Praxisberatern ausgestattet, die Berufsorientierung intensiviert, Praktika anders organisiert, Werkstattphasen ermöglicht, den Arbeitskreis Schule/Wirtschaft in vielen Landkreisen gestärkt, und insgesamt ist gerade von den Oberschulen sehr viel getan worden, was großen Respekt und große Wertschätzung verdient. Ich hätte jetzt geklatscht. Das ist nicht so schlimm. Es könnte sich noch mehr tun. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Die Kolleginnen und Kollegen aus dem Bildungsausschuss erinnern sich vielleicht daran: Vor zwei Wochen hatten wir den Bürgerrat Bildung hier im Haus. Das ist ein zufällig zusammengesetztes Gremium aus Bürgerinnen und Bürgern, aus allen Altersgruppen und Berufen, auch Schülerinnen und Schüler waren dabei. Die haben uns vorgestellt, was sie wichtig finden, was sich in der Schule ändern muss. Ganz oben stand die Bitte, der dringende Wunsch, das Bedürfnis nach mehr lebensnahem Lernen. Das gipfelte in dieser schönen Feststellung, die eine Schülerin machte, nachdem sie uns gesagt hat, dass sie in der 3. Klasse Werken das ganze Jahr Werken-Regeln aufgeschrieben hat. Sie sagte am Ende – vielleicht haben es manche im Fernsehen gesehen: „Wir haben dieses Schuljahr nicht ein Brett zersägt.“ Was lustig klingt, hat einen ernsthaften Hintergrund. Es ist für Schülerinnen und Schüler immer schwerer, den Wert von handwerklicher Arbeit überhaupt zu erfassen. Woher denn? Wir haben Schulen, die sie zu Schreibtischarbeiterinnen und Schreibtischarbeitern ausbilden – durch die Bank weg. Eine Schule wird nicht lebensnah und praxisorientiert, wenn nur der Text der Sachaufgabe lebensnah und praxisorientiert formuliert wird. Ich kann eine Fläche nicht dann besonders gut ausrechnen, wenn in der Sachaufgabe steht: Die Fläche befindet sich in einem Schulhaus. Ich könnte einfach die Klasse und Maßbänder nehmen, das Schulhaus ausmessen und rechnen. Schon habe ich etwas an Bewegung, an Lebensnähe, an Praxisorientierung im Unterricht gewonnen. (Beifall bei der SPD und den LINKEN) Wir haben in Sachsen den Zweig „Produktives Lernen“. Das ist eine Art, Schule zu machen, und richtet sich an Jugendliche, die abschlussgefährdet sind. Dort läuft Schule anders. Da ist man drei Tage in der Praxis und zwei Tage in der Lernwerkstatt in der Schule, und Praxis heißt dort, in einem Betrieb, in einem Unternehmen zu arbeiten. Es ist möglich mit diesem anderen Programm. Das zielt auf Eigenständigkeit, auf Kompetenzentwicklung. Es ist möglich, damit einen Hauptschulabschluss zu machen. Warum sollte es nicht möglich sein, mit nur einer kleinen Einführung in das produktive Lernen an allen Schulen Realschuloder Abiturabschlüsse zu ermöglichen? Das ist momentan nicht möglich, weil wir andere Standards in der Schule haben. Ich nehme das Stichwort von Herrn Ritter zum Thema Standardabbau gern auf. Wir müssen auch unsere Bildungsstandards an Schulen überprüfen. Wenn Sie sich die Stundentafeln in der Oberschule anschauen, dann stellen Sie fest, dass Werken in der Klasse 4 endet und WTH in Klasse 7 beginnt. Dadurch habe ich aber auch nicht viel Auseinandersetzungen mit Werkstoffen, sondern meist mit Lehrstoffen, vom Gymnasium ganz zu schweigen. Es gab vor Jahren einen Beschluss des CDU-Parteitages, den auch wir sehr begrüßt haben, WTH auch an Gymnasien einzuführen. Wo ist er hin? Wir haben das nicht. Hier muss sich noch sehr viel tun. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Das beginnt bei den Lehrkräften, aber auch beim Kultusministerium, das seine Lehrpläne, Stundentafeln überdenken und Drive in die Sache bringen muss. Es betrifft auch die Universitäten, die ihre Lehramtsausbildung auch dazu nutzen müssen, praktisches Lernen zu vermitteln, und wieder das Kultusministerium, das solche Inhalte auch in die Lehramtsprüfungsordnung schreiben muss. Das sind viele Ressorts, das ist eine gemeinsame Aufgabe. Mit ein wenig mehr Mut können wir viel mehr erreichen als jetzt schon passiert. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wir beginnen mit der nächsten Runde. Es beginnt wieder die CDU-Fraktion. Herr Dr. Meyer, bitte.
Dr. Stephan Meyer CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist heute hier für mich eine bewegende Rede; es ist nämlich meine letzte. Gleichzeitig ist es aber ein schöner Abschluss nach 13 Jahren, hier im Sächsischen Landtag zum Handwerksthema zu sprechen. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der SPD – Beifall bei der Staatsregierung) Gleichzeitig ist es auch eine schöne Verbindung, weil es sowohl in der Politik als auch im Handwerk immer daran liegt, wie es die Menschen umsetzen, also: Die handwerklichen Arbeiten erkennt man daran, ob sie von Fachleuten umgesetzt worden sind. Bei der Politik ist es meistens so, dass man erst ein paar Jahre später merkt, ob Fachleute am Werk waren. (Zuruf des Abg. Dr. Rolf Weigand, AfD) Es geht um die Menschen, und das ist das Schöne, das uns an dieser Stelle verbindet. Ich möchte an die Ausführungen von Sabine Friedel anschließen und auch etwas speziell zum Thema Fachkräfteentwicklung sagen. Wir haben in Sachsen über 40 000 Betriebe mit 320 000 Menschen, die im Handwerk arbeiten. Entscheidend ist, dass der Altersdurchschnitt dieser Menschen 50 Jahre beträgt. Wir sehen also, dass wir in den nächsten Jahren einen enormen Nachholbedarf haben. Deshalb ist es ganz wichtig – das hat auch Sabine Friedel gesagt –, dass wir frühzeitig schon die Kinder in der Kita sensibilisieren müssen, wie interessant Handwerksberufe sind. Das kann man wirklich ehrlichen Herzens tun. Es gibt mittlerweile eine enorme Innovation im Handwerk, ebenso im Bereich von digitalen Anwendungen, aber auch im Bereich von Entlastungen. Wenn ich an das HWK-Bildungszentrum denke, bei dem das Thema Robotik vorgestellt wird, das auch künftig Handwerksberufe auch im höheren Alter möglich macht, dann stelle ich fest: Darin ist so viel Bewegung. Auch die Digitalisierung ist ein Bereich, der sehr viel möglich macht. Deshalb ist es wichtig, dass wir auch in der Politik positiv über das Handwerk sprechen – das sind Multiplikatoren – und dass wir eine stärkere Praxisnähe in der Schule erzeugen mit dem Ziel, dass auch die Handwerksbetriebe enger mit den Schulen kooperieren und frühzeitig junge Menschen an das Handwerk heranführen. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Es sind, um die Zahl 7 % noch einmal in absoluten Zahlen auszudrücken, im letzten Jahr 5 444 Neuverträge geschlossen worden. Das ist eine sehr große Zahl. Gleichzeitig haben wir gegenwärtig noch 900 Ausbildungsplätze online ausgeschrieben. Wir werden jetzt viel Kraft in das Handwerk investieren müssen, um möglichst viele dieser Plätze auch besetzen zu können. Es ist aber auch wichtig – das wurde auch schon angesprochen –, Folgendes deutlich zu machen: Wenn ich einen soliden Handwerksberuf erlerne, steht mir die Welt offen. Ich kann auch später mit dem Meisterabschluss ein Studium absolvieren, wenn ich das möchte. Es ist nicht immer wichtig, ein Abitur zu haben und dann zu studieren und später womöglich keine Arbeit aufnehmen zu können, von der ich auch leben kann. Aber: Mit einem soliden Handwerksberuf steht mir die Welt offen. Es gilt aber auch deutlich zu machen, dass unsere Schul- und Bildungslandschaft durchlässiger ist als in den letzten Jahren. Ich möchte aber konkret noch ein paar Punkte ansprechen, die mir wichtig sind. Erstens ist das die überbetriebliche Lehrunterweisung. Wir haben es geschafft, mit einem ressortübergreifenden Programm den ESF zu überwinden und jetzt über ein Landesprogramm im Bereich der beruflichen Bildung zu verfügen. Gleichzeitig ist es befristet. Ich möchte uns als Haushaltgesetzgeber ermahnen, diese Fortführung im nächsten Doppelhaushalt auch sicherzustellen. (Beifall der Abg. Sabine Friedel, SPD) Es ist wichtig, dass wir die Bundesmittel abnehmen und damit vollständig das Handwerk unterstützen. Gerade auch die kleinen Unternehmen brauchen diese Lehrunterweisung, und es ist wichtig, dass wir das auch fortsetzen. (Beifall bei der CDU, der SPD und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN) Zweitens ist das Thema Meisterbonus angesprochen worden. Dazu gibt es im Koalitionsvertrag eine klare Festlegung. Ich halte es für wichtig, dass wir diese Erhöhung, die wir als Koalitionspartner vereinbart haben, auch umsetzen. Ein dritter Aspekt, der heute noch nicht angesprochen wurde, ist, dass wir auf Zuwanderung angewiesen sind. Wir werden auch im Handwerk nicht umhinkommen, Menschen aus dem Ausland in unseren Arbeitsmarkt aufzunehmen. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Deshalb finde ich die Initiative der Wirtschaft auch sehr gut und wichtig, dass wir Menschen gezielt darauf aufmerksam machen, dass es eine Datenbank gibt, die möglichst auch kleinen und mittelständischen Unternehmen zugänglich wird, dass Angebot und Nachfrage zusammenkommen. Daher halte ich es für erforderlich, dass die Kammern und auch die Unternehmen eng in die Fortschreibung der Fachkräftestrategie zur Zuwanderung eingebunden werden, damit dort Nachfrage und Angebot zusammenkommen. Abschließend möchte ich sagen, dass Handwerk und ländlicher Raum, dem ich mich jetzt noch intensiver widmen werde, ganz eng verbunden sind. Sie sind eine wesentliche Säule der Wirtschaft. Es ist wichtig, dort attraktive Rahmenbedingungen zu schaffen, und diese schaffen in erster Linie die Kommunen, die Menschen vor Ort. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Deshalb: Vergessen Sie, vergesst nicht die kommunale Ebene! Sie ist ganz wichtig, um dort eine attraktive Lebensqualität zu schaffen. Das bedeutet: Wir brauchen mehr Planungsfreiräume, wir brauchen aber auch eine gute kommunale Finanzausstattung. Das möchte ich Ihnen gern mit auf den Weg geben. Ich möchte mich an dieser Stelle für die langjährige gute Zusammenarbeit mit den meisten hier im Raum bedanken, die von gegenseitigem Respekt auf Augenhöhe geprägt war. Ich wünsche allen vor allem Gesundheit, viel Kraft für alle Anstrengungen, die jetzt in den nächsten Wochen, Monaten, Jahren zu erwarten sind und von denen wir alle noch nicht wissen, in welche Richtung es geht. Und auch das möchte ich hier an der Stelle sagen: Behalten Sie den Respekt bei! Es geht um die Menschen im Freistaat Sachsen. Es geht darum, dass wir auch künftig dem Handwerk und allen Menschen vielleicht nicht einen goldenen Boden, aber vor allem einen fruchtbaren Boden bereiten. Dazu möchte ich künftig auf kommunaler Ebene beitragen. Ich danke für die Aufmerksamkeit. Alles Gute! Ich melde mich ab! (Starker, langanhaltender Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Als Nächster erhält für die AfD-Fraktion der Abg. Schreyer das Wort.
Timo Schreyer AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen der christlichen Werte! Laut Selbstauskunft Ihres Debattentitels wollen Sie die aktuellen Probleme im Handwerk angehen. (Marco Böhme, DIE LINKE: Stimmt!) Bei dem Wort „angehen“ hätte ich von Ihnen einen Antrag für eine Bundesratsinitiative, einen Gesetzentwurf oder eine konkrete Anpassung an die Förderrichtlinie erwartet, – (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) meinetwegen auch ein strategisches Konzept oder eine Präsentation einer Bund-Länder-Initiative, irgendetwas Handfestes. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Handwerk!) Aber nein, stattdessen haben wir eine Debatte im Landtag ohne jede Rechtsfolge. Schönen Dank auch, das wird sich sicherlich der eine oder andere Handwerker denken. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Damit kennen Sie sich aus! Was machen Sie in der AfD?) Stattdessen eine Debatte im Landtag ohne – – Werte CDU! Sie sitzen in der Regierung, also regieren Sie auch. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Nur gut, dass das Wort „angehen“ nicht ganz so passt. Aber wie schaut es mit der Bürokratie aus, die Sie hier ansprechen? Dazu steht etwas im Koalitionsvertrag, und zwar, dass in dieser Wahlperiode in vielen Bereichen – Stichworte: starke Kommunen, starker Freistaat, Kunst, Kultur, Gesundheit, Pflege, Finanzen etc. – ein Bürokratieabbau stattfinden soll. Aber was haben Sie bisher gemacht? Die Legislatur begann mit der Einführung einer Kassenbonpflicht, von der SPD hier mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln verteidigt. Nutzen für das Handwerk? Nicht erkennbar; im Gegenteil: Mehrkosten. Was hat Ihnen der Sächsische Normenkontrollrat zum Bürokratieabbau ins Stammbuch geschrieben? Im Bericht 2020 heißt es: „Im Zuge des Krisenmanagements sind leider die Verfahrensgrundsätze für eine korrekte Gesetzgebung aus dem Blick geraten. Eine Beteiligung des Sächsischen Normenkontrollrats erfolgte zögerlich, mit sehr knappen Fristen oder zum Teil gar nicht. Ausführungen zum Erfüllungsaufwand ließ insbesondere die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vollständig vermissen.“ Ich darf daran erinnern: Dazu zählt auch der bürokratische Erfüllungsaufwand, Stichwort „Bürokratiekosten“. Werte Kollegen! Selbst der Normenkontrollrat räumt ein – ich zitiere –: „Die Darstellung des Erfüllungsaufwands allein wird jedoch keinen Bürokratieabbau und keine bessere Rechtsetzung bewirken.“ Wenn es in Sachsen schon an der Darstellung des Bürokratieaufwands scheitert, wie weit muss dann der Weg zum Abbau sein? Ich möchte es einmal in Zahlen ausdrücken. Im Jahr 2020 ist der bürokratische Erfüllungsaufwand um rund 31 Millionen Euro für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung gestiegen. Hinzu kam ein einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von 27 Millionen Euro. Fazit: Entlastungen der Wirtschaft konnten nur in geringem Umfang realisiert werden und schlagen sich in der Gesamtbilanz kaum nieder. Für unser Handwerk ist das alles eine sehr ernüchternde Bilanz. Die Erwartung, dass sich mit der Debatte etwas ändert, geht gegen null. Ja, wie eingangs gesagt, man kann nicht einmal Bemühungen in Form eines Antrags oder Gesetzentwurfs erkennen. Vieles liegt aber auf dem Tisch. So hat beispielsweise die Kommission zur Vereinfachung und Verbesserung von Förderverfahren im Freistaat bereits im Jahr 2019 angeregt, dass die finanzielle Unterstützung flexibler werden muss. Ergebnis? – Leider nichts. Werte Kollegen! Mit der AfD gäbe es keine Kassenbonpflicht. Mit der AfD gäbe es schon längst keine Vorfälligkeit von Sozialversicherungsbeiträgen mehr. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Mit der AfD gäbe es weniger Fachkräfte! –
Dr. Rolf Weigand AfD
Jetzt wirklich?) Es gäbe auch keine Finanzierungslücke bei Krankenkassen in Höhe von 17 Milliarden Euro, die Unternehmer und Arbeitnehmer nun bald über dramatisch hohe Zusatzbeiträge schließen müssen; denn mit der AfD wären keine Milliarden Euro für – Zitat Kassenärztechef Gassen – „völlig sinnfreie“ Corona-Tests oder Maskendeals verschwendet worden, (Lachen bei der CDU) ganz zu schweigen von den Kosten für die Vernichtung von 3 Millionen Dosen Impfstoff, die zu viel bestellt wurden. Werte CDU! Wann immer Sie das Wort „Bürokratieabbau“ in den Mund nehmen, ist das nichts mehr als eine Worthülse. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Timo Schreyer AfD
Nein. (Unruhe bei der CDU) Wann immer Sie von Bürokratieabbau fabulieren, ist das Ergebnis mehr Bürokratie. Deshalb mein Tipp: Reden ist Blech, handeln ist Gold. (Martin Modschiedler, CDU: Und Ablesen geht gar nicht!) Also, tun Sie endlich etwas dafür, dass das Handwerk wieder auf goldenem Boden steht. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die Linksfraktion Herr Abg. Brünler, bitte.
Nico Brünler Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hatte es in der ersten Runde schon angekündigt, dass ich mich in der zweiten Runde hier noch einmal zur Bürokratie bzw. zum Bürokratieabbau äußern will. Ich muss sagen, Kollege Ritter – wo ist er? – dort; er schaut zwar nicht her, aber egal –, es ist eine fast schizophrene Situation: Immer dann, wenn ich mit CDU-Abgeordneten spreche, oder wenn wir uns im Wahlkreis irgendwo treffen, kommt immer wieder die Frage des Bürokratieabbaus aufs Tapet. Sie kommt nach meinem Dafürhalten völlig zu Recht aufs Tapet. Man darf aber eben auch nicht vergessen, dass es in diesem Land de facto keine Richtlinie, keine Ausführungsverordnung oder sonst etwas gibt, welche in den letzten Jahren nicht von einer CDU-geführten Staatsregierung erlassen wurde. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das ist überraschend!) – Ja, das ist eine Überraschung, tatsächlich. – Deshalb frage ich mich immer ein kleines bisschen, wie es unter dem Strich tatsächlich aussieht. Was ist zum Beispiel aus der Kommission zur Vereinfachung von Förderverfahren geworden, die in der vergangenen Legislatur getagt hat? Sie hat die Richtlinien für Kommunen durchleuchtet und ist auch zu bestimmten Ergebnissen gekommen. Als man sich um die Richtlinien für die freie Wirtschaft, für KMU oder auch für Vereine und so etwas kümmern wollte, wurde es aber ein ganzes Stückchen ruhiger um die Kommission. Nun kann man sagen: Corona kam dazwischen. Trotzdem: Ich glaube, es liegt noch eine ganze Menge vor uns. Gerade dann, wenn man auf das Handwerk guckt, darf man nicht vergessen: Auch Handwerker haben – im Gegensatz zu großen Unternehmen –, in der Regel keine Rechtsabteilung und keine Abteilung für Fördermittelakquise. Das Problem sind aber, glaube ich, nicht so sehr die Gesetze, sondern das Problem, gerade was Bürokratie anbelangt, sind in erster Linie – das ist zumindest meine Meinung – die Umsetzungsrichtlinien. Ich glaube, das, was vielfach als Politikverdrossenheit hier im Land herrscht, ist im Kern eigentlich Verwaltungs- und Verfahrensverdrossenheit. Das zu klären, meine Damen und Herren, ist Aufgabe der Staatsregierung. Manchmal sind es nur Kleinigkeiten. Ich glaube, grundsätzlich ist die Frage: Wie tritt der Staat, wie tritt die Verwaltung dem Bürger gegenüber auf? Es geht mir dabei nicht um die Verwaltungsmitarbeiter als solche. Ich glaube, die meisten sind genauso hoch engagiert wie die Mitarbeiter in der freien Wirtschaft. Es geht um die Art und Weise, wie Prozesse strukturiert sind. Ich habe sechs ganz konkrete Ideen für die Verwaltung, für die Staatsregierung, was man besser machen kann, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ich bin gespannt!) was tatsächlich zu einem Bürokratieabbau führte, ohne dass man die Standards senken müsste. Man könnte sich zum Beispiel darauf verständigen, dass Richtlinien oder Verordnungen nur noch einheitlich an einem, an zwei oder an drei Stichtagen im Jahr in Kraft treten, sodass es letztlich auch eine Sicherheit gibt, was denn nun noch gilt. Der nächste Punkt wäre, dass Änderungen zu gleich gelagerten Sachverhalten außer in dringend notwendigen Ausnahmefällen eben nicht unterjährig erfolgen sollen, sodass man sich darauf verlassen kann, dass einmal Getroffenes eben auch tatsächlich gilt. Man sollte beachten, dass Richtlinien und Verordnungen eben nicht für Rechtsanwälte oder Steuerberater geschrieben werden sollen, sondern sie müssen für die geschrieben werden, die eigentlich auch die Adressaten des Ganzen sind. Das heißt, grundsätzlich müssen Behördenschreiben einfacher formuliert werden. Als Nächstes: Wieso gibt es eigentlich keine einheitliche Form für Formblätter und Antragsformulare, völlig egal, an welche staatliche Stelle man sich wendet? Auch das wäre ein weiterer Punkt, ebenso wie eine zentrale Informationsplattform mit einer einmaligen Übersendung aller Unterlagen, die notwendig sind. Der letzte Punkt: Wieso gibt es in Sachsen eigentlich keine Genehmigungsfiktion? Das heißt, Anträge, die nach vier oder, wegen mir, auch sechs Wochen nicht bewilligt bzw. genehmigt worden sind, weil sich die Behörde einfach nicht meldet, gelten automatisch als beschieden und eben auch genehmigt. Das, meine Damen und Herren, wären ganz konkrete Vorschläge, die man umsetzen könnte, die man in Sachsen angehen könnte. Vielleicht erleben wir es noch. Vielleicht tritt zum Beispiel die Kommission zur Vereinfachung von Förderverfahren wieder in Aktion. Vielleicht setzt sie das eine oder andere davon um. Ich glaube, das wären konkrete Hilfen, ohne dass man an Standards herumschrauben muss. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Abg. Liebscher von den BÜNDNISGRÜNEN, bitte.
Gerhard Liebscher GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Entbürokratisierung möchte ich mich in der zweiten Rederunde widmen. Wir haben die Zahl deutlich vor Augen: In Sachsen sind wir fast bei der Vollbeschäftigung angekommen. Für den wirklichen Aufwuchs von Fachkräften ist eine Unterstützung aus dem Ausland unabdingbar. Wir fordern als BÜNDNISGRÜNE daher, die Blue Card auf nichtakademische Berufe auszuweiten. Das langwierige, bürokratische Ringen um die Berufsanerkennung im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes ist durch eine Fristensetzung – Herr Brünler, ich bin ganz bei Ihnen – für die Anerkennungsstellen zu begrenzen. Aus bündnisgrüner Sicht ist die Verlängerung der Westbalkanregelung komplett zu entfristen und auf weitere Herkunftsländer auszuweiten, für die ebenfalls eine Vergleichbarkeit der Berufsabschlüsse gegeben ist. Insbesondere im Handwerk, in der Gastronomie und im Baugewerbe besteht eine große Nachfrage nach der Anwendung dieser Regelung. Als BÜNDNISGRÜNE wollen wir diesen Prozess in sensibler Abstimmung mit den Herkunftsländern flankieren, um Braindrain zu vermeiden. Durch das Chancen-Aufenthaltsrecht der Bundesregierung wurde vergangene Woche ein weiterer wichtiger Schritt vollzogen. Die jahrelange Duldung integrierter Menschen wird in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt. Damit werden, wie schon mit Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung, Bedingungen geschaffen, damit bereits in Sachsen lebende Menschen die Chance erhalten, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Das meine Damen und Herren, sind die bürokratischen Hürden, die unsere Fachkräftesituation belasten. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und des Staatsministers Martin Dulig) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die SPD-Fraktion möchte nicht mehr sprechen. Dann rufe ich jetzt noch einmal die CDU-Fraktion auf. Herr Abg. von Breitenbuch, bitte.
Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Schreyer, Sie haben anscheinend immer noch nicht verstanden, was eine Aktuelle Debatte ist. Es geht hier um einen offenen Meinungsaustausch in diesem Plenum. Es geht eben nicht um schon gefasste Anträge oder Gesetzesentwürfe. Deshalb ist diese Vielfalt der Diskussion für uns etwas Wichtiges. Daher haben wir dies als CDU-Fraktion heute angesetzt. Uns ist auch das Thema Handwerk wichtig, weil wir wissen, dass die Unternehmerinnen und Unternehmer in ihren Handwerksbetrieben für dieses Land eine enorme Rolle spielen. Es sind nicht nur die großen Fabriken, sondern es ist letztendlich auch diese Kleinteiligkeit des Handwerks, die die Dinge in die Fläche bringt und das mit großem Erfolg. (Vereinzelt Beifall bei CDU) Ich darf mich dem Thema Rohstoffmangel widmen. Wir hatten schon vor dem Ukrainekrieg Mangel, Verknappung an Holz, Aluminium, Kupfer und Kunststoffen. Alle haben das schon damals gemerkt. Jetzt ist es eklatant sichtbar. Gummi und Kunststoffe fehlen, beim Bau, bei den Fahrzeugen, auch gerade Elektrotechnik, aber teilweise auch ganz einfache Dinge wie Verpackungen oder Logistik. Der Tanker im Suezkanal ist uns allen noch vor Augen. Das hat sofort Auswirkungen auf die hiesige Lieferbarkeit hier und die entsprechende Umsetzbarkeit im Handwerk. Diese Knappheit einerseits hat dazu geführt, wie in der Marktwirtschaft üblich, dass die Preise steigen, was diese Knappheit signalisiert. Andererseits kommt noch die Inflation dazu, welche wir zurzeit erleben. Also das Teil kommt nicht und dann wird es auch noch teurer. Das bringt die Auftraggeber selbstverständlich nicht immer dazu, den Auftrag durchzuziehen, sondern der Auftrag wird storniert, weil man auf bessere Zeiten wartet. Was wird die Zukunft sein, wenn dieser Krieg nicht beendet wird, wenn diese Lieferketten, dieses globalisierte Miteinander, was wir seit den letzten Jahrzehnten kennen, nicht mehr funktioniert? Wir werden uns wieder auf höhere Lagerhaltung und Vorräte einstellen. Wir werden uns mit den entsprechenden Kapitalisierungs- und Liquiditätsanstrengungen uns absichern, die das für die Betriebe bedeutet. Wir kommen vielleicht – das sehe ich gar nicht nur negativ – zu längeren Produktzyklen, weil damit auch eine gewisse Sparsamkeit ins System kommt. Das Handwerk kann dann wieder mit Reparaturen Geld verdienen, weil Dinge länger am Markt sind und nicht ständig durch Neues ersetzt werden, was schon immer im Interesse der Industrie war. Wir können also eine Sparsamkeit leben, die ich nicht immer nur bei der Finanzpolitik unserer Staatsregierung und uns allen hier im öffentlichen Bereich positiv rede, sondern letztendlich auch im Bereich des Handwerks. Das wäre eigentlich eine positive und nachhaltige Entwicklung. Wir können und wollen uns wieder auf Eigenes verlassen, zum Beispiel auf den Bergbau von seltenen Erden in Sachsen und Europa. Wir können auch eigene Energiequellen – sprich: Braunkohle etc. – wieder positiver sehen, weil sie uns unsere Unabhängigkeit und Entscheidungsmöglichkeit bei den Dingen, die uns wichtig sind, wiedergeben und uns eben nicht in Sackgassen führen, aus denen wir zurzeit nicht herauskommen. Aber wir brauchen auch – da nehme ich das Beispiel Holz – eine positive Sicht auf die Dinge. Ein Beispiel: 1 000 Hektar Wildnis im Wermsdorfer Wald und damit keine Holznutzung dort und kein Holz für die Handwerker ist vielleicht auch nicht der richtige Weg, wenn wir über Rohstoffmangel sprechen. Das sind einige Anstöße von mir zu diesem Thema. Ich möchte noch einmal auf das Thema Motivation für die Unternehmer zu sprechen kommen. 40 000 Unternehmerfamilien stehen im Handwerk in Rede. Wir wollen, dass deren Kreativität erhalten bleibt. Als CDU hatten wir beim letzten Landesparteitag einen Antrag „Kleine Bauvorlageberechtigung“. Das hat jetzt hier Gesetzeskraft. Insofern waren wir es, die dies durchgesetzt haben. Ralf Peukert aus dem Kreisverband Landkreis Leipzig der CDU hat das angeschoben. Wir haben es umgesetzt. Das ist einmal ein gutes Beispiel, wie schnell man mit Entscheidungen von einem Landesparteitag hier in den Landtag kommen kann. Das ist ein Positivum, welches wir hier klar benennen können. Wir wollen aber nicht nur Kreativität, sondern auch langfristiges Denken in den Handwerkerfamilien erhalten und natürlich den Leistungswillen. Wir haben heute den Steuerzahler-Gedenktag. Über die Hälfte des Jahres haben wir jetzt für staatliche und öffentliche Dinge gearbeitet, bevor letztendlich das Geld bei den Bürgern selbst ankommt. Das macht einen immer nachdenklich, weil Motivation auch an dem hängt, was bei einem selbst ankommt. Fifty-fifty war immer eine gute Regelung. Wir sind jetzt schon drüber. Das heißt, auch hier sollten wir in nächster Zeit darüber nachdenken, was für Betriebe und Familienunternehmen motivierend ist. Was geben sie an ihre Kinder weiter? Und wie kann man hier in langfristigen Zyklen weiterarbeiten? Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU – Sabine Friedel, SPD, steht am Mikrofon.) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die AfDFraktion spricht Herr Abg. Zwerg. – Einen ganz kleinen Moment noch. Es gibt noch Bedarf nach einer Kurzintervention.
Sabine Friedel SPD
Vielen Dank. Frau Präsidentin! Kollege von Breitenbuch hat mich inspiriert mit seiner letzten Anmerkung zum Steuerzahler-Gedenktag und dass erst seit heute etwas vom erarbeiteten Geld bei den Bürgerinnen und Bürgern selbst ankommt. Ich glaube, da kommt vorher auch eine ganze Menge an, nur eben anders, nämlich in Form von Polizistinnen und Polizisten, von öffentlichen Schulen, in Form von Straßen, in Form von Fördermitteln für soziale Vereine, in Form von geförderten Sportstätten und Ähnlichem. Insofern – ich verstehe das, dass man diesen Tag gern markieren will – sollten wir mit im Blick behalten, dass das, was an Steuern gezahlt wird, auf andere Art und Weise wieder bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommt. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und den LINKEN – Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU, steht am Mikrofon.) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr von Breitenbuch, bitte.
Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU
Ich glaube, das ist allen klar, die mit der Materie zu tun haben. Doch ist es klar: Gerade Handwerker wissen, was sie am Staatswesen haben. Nicht wenige Handwerker haben auch staatliche Aufträge angenommen. Trotzdem ist es eine Markierung, die uns zum Nachdenken bringt. Insofern freue ich mich über den Anwurf, auf den ich reagieren kann. Mit dieser Nachdenklichkeit kommen wir doch weiter. Wenn die Leute nicht mehr die Hälfte von dem haben, was sie täglich machen, dann reißt irgendwann die Motivation ab. Das kennen wir alle. Darauf weist dieser Tag hin, nicht mehr und nicht weniger. Danke. (Beifall bei der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Jetzt spricht Herr Abg. Zwerg für die AfD-Fraktion.
Jan-Oliver Zwerg AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Ich würde mich auch gern kurz dem Thema Fachkräftemangel widmen. Wie der eine oder andere weiß, bin ich im Bereich Sanitär-Heizung-Klimatechnik tätig. Es ist tatsächlich so, dass wir mit dem Nachwuchs große bis sehr große Probleme haben. Ein ganz praktikabler Ansatz wäre – auch wenn der eine oder andere gleich aufschreit –, einmal darüber nachzudenken, die Anforderungen an zukünftige Gymnasiasten etwas hochzuschrauben, dass man der Bildungsempfehlung folgt und dann seine Kinder tatsächlich nur dann aufs Gymnasium schickt, wenn bestimmte Leistungsparameter erfüllt werden. (Beifall bei der AfD) Ich kann Ihnen sagen: Wenn sich bei uns Lehrlinge im Unternehmen bewerben, dann ist es sehr oft so, dass wir, ich will nicht sagen, das bekommen, was übriggeblieben ist, sondern dann bewerben sich auch junge Leute, die in den Fächern Chemie, Mathematik, Physik eine Drei oder gar eine Vier haben. Dann kann ich Ihnen auch dazu sagen, dass es diesen jungen Menschen sehr schwer fallen wird, eine Prüfung im Bereich Heizungsbauer, Kältemechatroniker, etc. bestehen zu können. – So viel zum Thema Fachkräfte. Den Fingerzeig auf die Zuwanderung können Sie vergessen. Alles, was dort in öffentlich-rechtlichen Medien gebracht wird, sind Einzelfälle. Das hilft uns im Handwerk gar nicht weiter. Es wäre schön, wenn es anders wäre. Aber es ist nicht so. Der Mindestlohn wurde auch angesprochen. Das ist auch kein Thema im Handwerk. Wenn wir jemandem unter 12 Euro bezahlen würden, dann wäre der weg. Unsere Löhne sind deutlich höher – – (Sabine Friedel, SPD: Das sah vor 10 Jahren noch anders aus!) – Nein, da sah es auch bei uns nicht anders aus. (Sabine Friedel, SPD: Das kann man so und so sehen!) – Ich glaube, Sie können in dem Fall nicht mitreden, Frau Friedel, weil ich ja weiß, was wir unseren Leuten gezahlt haben. Dann ist es aber auch so – das hört sich jetzt ein wenig aberwitzig an –, dass uns die Fachkräfte, von denen wir mehr brauchen, im Moment gar nicht viel nützen, weil wir kein Material erhalten. Es gibt Unternehmen – dazu gehöre ich auch –, die Material für eine halbe Million Euro eingekauft und es in die Halle gestellt haben. Wir sind in der Lage, bis Ende des Jahres Aufträge auszuführen; für die Zeit danach wissen wir es noch nicht. Egal, wo Sie anrufen – ob bei der Sächsischen Haustechnik, beim Sanitäreinzelhandel oder bei Pietzsch in Radebeul –, Sie werden nirgends ad hoc einen Warmwasserspeicher und auch keinen Pufferspeicher bekommen. Das ist die aktuelle Situation: Was sollen wir dann einbauen? Wir haben eine Auftragslage, die bis Ende April nächsten Jahres safe ist. Das ist schön; aber wir wissen gar nicht, ob wir es verbauen können. (Zurufe von der AfD: Genau so ist es!) Das Handwerk blickt also mit Sorge in die Zukunft. Materialien stehen nur bedingt zur Verfügung. Wer bis jetzt nicht vorgearbeitet hat, wird schon im Herbst – die ersten Anzeichen mehren sich diesbezüglich – Handwerker in Kurzarbeit schicken. Das wird die Reaktion darauf sein, wenn kein Material vorhanden ist. So schlimm sieht es aus. Und wenn Herr Habeck meint, dass er bis 2030 per anno 700 000 Wärmepumpen in Deutschland einbauen kann, dann ist das total unrealistisch. (Zurufe des Abg. Dr. Daniel Gerber, BÜNDNISGRÜNE) – Herr Dr. Gerber, Sie können ruhig einmal zuhören; dann lernen Sie auch etwas! (Heiterkeit bei der AfD) Die Industrie wird diese Wärmepumpen kaum fertigen, da die Kapazitätserhöhung momentan maximal 20 % beträgt; mehr kann diese nicht erbringen. Verabschieden Sie sich also von der Vorstellung, dass Sie den Wärmemarkt in einem derart kurzen Zeitraum elektrifizieren können. Das wird nicht stattfinden – unabhängig davon, dass es das Handwerk ebenfalls nicht leisten kann. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es vonseiten der Fraktionen jetzt noch Redebedarf? – Das ist nicht der Fall. Dann hat jetzt Herr Minister Dulig das Wort. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Handwerk hat goldenen Boden, sprach der Weber – da fiel ihm die Sonne in den leeren Brotbeutel. So ironisch, wie diese wortwörtliche Überlieferung gemeint ist, ließe sich aktuell treffend feststellen: Besser goldener Boden als ein löchriger hölzerner Boden – nicht nur wegen der Preissteigerungen von Bauholz, sondern weil das Gold für das Einkommen und mithin symbolisch für die Krisenfestigkeit und Zukunftsfähigkeit des Handwerks steht. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit Blick auf die nackten Zahlen scheint es um die Resilienz des Handwerks insgesamt gut bestellt zu sein. Trotz mäßiger Geschäftserwartungen ist die derzeitige Auftragslage mehr als gut. Die Ertragslage ist in den meisten Bereichen des Handwerks auskömmlich. Die Zahl der Auszubildenden ist in den vergangenen beiden Jahren nicht nur stabil geblieben, sondern jüngst auch wieder angestiegen. Dafür ein großes Dankeschön! Die in diesem Haus schon oft erörterten kleinteiligen Betriebsgrößen und auch die regionale Verankerung unseres Handwerks haben dazu beigetragen, dass wir wirtschaftlich einigermaßen glimpflich durch die Krise gekommen sind. Geholfen haben zweifelsohne die zahlreichen Wirtschafts- und Investitionshilfen des Freistaates und des Bundes. Geholfen hat ebenso unsere hohe Investitionsquote, die mit 14,1 % im Jahr 2021 deutlich über dem Durchschnitt der deutschen Bundesländer lag, welcher 9,5 % betrug. Sie haben recht, dass wir das Gold des Handwerks natürlich nur dann wertbeständig halten können, wenn unser Handwerk nicht nur resilient, sondern vor allem zukunftsfähig bleibt. Aber was heißt zukunftsfähig in heutigen Zeiten? Viele zentrale Herausforderungen und strukturelle Probleme können nicht ausschließlich durch oder für das Handwerk gelöst werden, sondern wir müssen sie gemeinsam und für alle angehen. Dazu gehören natürlich auch die aktuellen Probleme wie die im Titel genannte Rohstoffknappheit sowie die bestehenden Lieferengpässe. Dazu gehören aber ebenso zentrale Zukunftsaufgaben wie die Verkehrs- und Energiewende, die Dekarbonisierung, der demografische Wandel und die Digitalisierung – und jetzt noch dieser furchtbare Krieg. Ja, wir steuern auf schwierige Zeiten zu. Sie werden mir zustimmen können, dass es deshalb eben nicht wenige, sondern viele Zahnräder sind, die sich bewegen – und es sind auch viele Akteure, die mitgenommen werden müssen. Pauschallösungen wird es für keine der großen Herausforderungen oder aktuelle Probleme geben. Die Strukturen im Bäckerhandwerk sind eben nicht vergleichbar mit denen im Kfz-Handwerk, und das Bauhandwerk ist nicht vergleichbar mit den Gesundheitshandwerken oder dem Kunsthandwerk. Ebenso gilt es, temporäre Entwicklungen von strukturellen Herausforderungen zu unterscheiden. Wer meint, mit einer Intervention des Staates bei Materialpreisen oder Buchhaltungskosten automatisch die Attraktivität einer Beschäftigung im Handwerk zu erhöhen, der irrt. Zwischen Stoffpreisgleitklausel, Bürokratiekosten und Fachkräftegewinnung bzw. Fachkräftebindung besteht gerade kein Zusammenhang. Lassen Sie uns deshalb keine verallgemeinernden Debatten führen, sondern die Probleme differenzieren und dann auch gezielt angehen. Ich möchte das an einem Punkt verdeutlichen, der mir zentral für das Handwerk erscheint – das ist die Arbeits- und Fachkräftegewinnung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden ein zukunftsfähiges Handwerk nur dann bekommen, wenn wir in Zukunft auch gute Handwerkerinnen und Handwerker haben. Die Verfügbarkeit gut qualifizierter Arbeitskräfte ist und bleibt elementar – und sie ist in fast allen Unternehmen eine der größten Herausforderungen, denen sich die Betriebe gegenübersehen. Bedauerlicherweise beobachten wir Engpässe bei Arbeits- und Fachkräften, etwa bei Facharbeiterinnen und Facharbeitern sowie Gesellen, nicht erst seit der Corona-Pandemie. Dass gerade die duale Ausbildung in der öffentlichen Wertschätzung und in den Debatten um den Fachkräftebedarf im Vergleich zu Hochschulreife und Studium immer noch zurückbleibt, ist ein gesamtgesellschaftliches, aber auch ein strukturelles Problem. Entscheidende Voraussetzung, um die duale Ausbildung nicht nur im Handwerk zu stärken, ist das Herausstellen des klaren Eigenwertes des beruflichen Bildungswegs. Berufliche Bildung ist aus sich heraus ein gleichwertiger Bildungsweg. Eine permanente Bezugnahme auf Abitur und Hochschule schwächt die Position beruflicher Bildung schon im Kern. Ein klares, eigenständiges Selbstverständnis für die duale Ausbildung zu entwickeln muss daher Ziel unserer Debatten sein. Dazu brauchen wir direkte und flexible Übergänge von der Schule über Ausbildung bis hin zu Aufstiegsförderung oder dualem Studium. Das Handwerk bietet in diesem Sinne hervorragende Berufs- und Aufstiegsperspektiven. Aber nur, wenn wir es schaffen, diese Perspektiven eines eigenständigen Ausbildungs- und Karrierewegs stärker aufzuzeigen, werden wir auch mehr Eltern und Schüler für diesen Weg gewinnen können. Dafür braucht es einen verlässlichen Transparenz- und Ordnungsrahmen, der den beruflichen Bildungsweg schützt. Die berufliche Bildung benötigt einen verbindlich geregelten deutschen Qualifikationsrahmen, kurz DQR genannt. Die Konferenzen der Arbeits- und Wirtschaftsminister betonen seit 2017 regelmäßig in Debatten die Notwendigkeit der Implementierung einer rechtlichen Grundlage im DQR-Kontext, um diesen voranzubringen. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks unterstützt uns Länder in dieser Forderung. Unterstützen auch Sie uns dabei! Die berufliche Bildung benötigt verlässliche Rahmenbedingungen. Viele Betriebe im Handwerk sind wegen der kleinteiligen Betriebsgrößen – etwa auf das Angebot zur überbetrieblichen Lehrunterweisungen im Handwerk, kurz: ÜLU – angewiesen. Der Freistaat unterstützt die ÜLU seit vielen Jahren, während der Corona-Pandemie sogar durch die Übernahme der Kosten für die Betriebe. Nach einer mehr als 25-jährigen EU-Förderung war es mir besonders wichtig, jetzt den Spurwechsel in eine reine Landesfinanzierung einzuleiten – und das ist uns gelungen. In dem gestern vom Kabinett beschlossenen Entwurf des Haushaltsgesetzes habe ich die entsprechenden Mittel für die ÜLU auch für die vom Bund in Aussicht gestellten Erhöhungen der Fördersätze eingestellt. Lassen Sie uns in den anstehenden Haushaltsverhandlungen für eine Sicherung dieser wichtigen Landesförderung einsetzen! (Beifall bei der SPD und der CDU sowie vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Auch mit besseren Rahmenbedingungen für die berufliche Bildung wird der demografische Wandel dazu führen, dass die benötigten Fachkräfte nicht allein durch Ausbildung verfügbar werden. Wenn die Zahl der Erwerbstätigen kleiner wird, erfordert dies die Anpassung von Qualifikationen und Kompetenzen von Beschäftigten sowie die Gewinnung internationaler Arbeits- und Fachkräfte. Als Staatsregierung unterstützen wir alle Anstrengungen, um die Voraussetzungen für mehr Einwanderung nach Sachsen zu Zweite Aktuelle Konferenz zur Zukunft Europas: Antrag der Es beginnt die einreichende Fraktion mit Herrn Abg. Wiesner, AfD. Danach folgen CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE und SPD. Bitte sehr, Herr Wiesner. verbessern und die Qualifizierung von Fachkräften nachhaltig zu unterstützen. Auch die heutige Personalarbeit in den Unternehmen muss dem gerecht werden. Arbeitgeber müssen stärker als jemals zuvor auf Bedürfnisse der Beschäftigten eingehen, um Arbeitskräfte zu gewinnen und auch im Unternehmen zu halten. Auf diesem Weg der erfolgreichen Anpassung an den Wandel unterstützen wir unsere Handwerksunternehmen ganzheitlich. Wir bieten zahlreiche Förderprogramme von der Fachkräfterichtlinie über die Förderung der beruflichen Weiterbildung bis hin zur Beratungsmöglichkeit zur Fachkräftesicherung über die Mittelstandsrichtlinie. Wir arbeiten eng mit den Sächsischen Handwerkskammern in der Fachkräfteallianz Sachsen zusammen. Wir ermutigen die Handwerker, das Interesse an der Vermittlung internationaler Fach- und Arbeitskräfte noch viel mehr über den Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit anzuzeigen. Meine Ausführungen dazu könnte ich noch weiterführen, möchte an dieser Stelle aber auf einen letzten, anderen Punkt hinweisen. Die im doppelten Sinn entscheidenden Fachkräfte für Ausbildung und Mitarbeitergewinnung sind im Handwerk die Betriebsinhaber, sind die Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister. Auch diese Fachkräfte sind zunehmend Mangelware. In dieser Woche oder in der Woche der Unternehmensnachfolge im Juni haben wir gemeinsam auch mit den Handwerkskammern erneut besonders auf diesen Aspekt aufmerksam gemacht. Auch an dieser Stelle kann ich nur eindringlich appellieren: Liebe Handwerkerinnen und Handwerker, sorgen Sie frühzeitig vor, kümmern Sie sich um Ihre Nachfolge! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind uns einig, dass das Handwerk für Wirtschaft und Gesellschaft, für die Gestaltung unserer Zukunft eine hohe Bedeutung hat. Mehr als ein Teil der Vorredner bin ich optimistisch, dass das Handwerk deshalb weiter goldenen Boden haben wird. Dass es so kommt, dazu werden wir alle beitragen müssen und wollen wir auch beitragen. Gott schütze das ehrbare Handwerk! (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Damit ist die erste Aktuelle Debatte abgeschlossen. Wir kommen nun zu Debatte Ein bestelltes Wunschkonzert Fraktion AfD
Alexander Wiesner AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! In der EU leben aktuell 448 Millionen Menschen. Wie viele dieser 448 Millionen Menschen hatten wohl Kenntnis davon, dass am 9. Mai 2022 ein Projekt endete, mit welchem die Zukunft der EU möglicherweise neu justiert werden soll. Ich rede dabei von der Konferenz zur Zukunft Europas. Diese Konferenz wird in einer Mitteilung der Europäischen Kommission vom 17. Juni 2022 als – ich zitiere – „eine beispiellose gesamteuropäische Übung in offener Demokratie“ bezeichnet. Dem Bürger wird dabei ein demokratischer Prozess suggeriert; allerdings verfügte die Kommission mitnichten über eine solche Legitimation. Wie Ihnen allen sicherlich bekannt ist, bestand die Konferenz im Kern aus einer digitalen Plattform, verschiedenen Veranstaltungen, Bürgerforen und den Plenartagungen. Auf der digitalen Plattform äußerten sich circa 52 000 Teilnehmer, an den Bürgerforen wirkten etwa 800 Bürger mit. Diese 800 Bürger entsprachen nicht einmal 0,0002 % der Bürger der EU-Mitgliedsstaaten. Sie repräsentierten niemanden, bestenfalls sich selbst. Der Prozess, mit dem diese 800 Bürger ausgewählt wurden, war weder transparent noch war die Auswahl geeignet, die EU-Bürger zu repräsentieren. Verantwortlich für die Auswahl war die Agentur Kantar. Bei der Kantar Group handelt es sich um eine Gruppe von Marktforschungsunternehmen unter dem Dach des US-Finanzinvestors Bain Capital. Kantar hat diese Bürger zumeist über ihre private Funktelefonnummer ausgewählt. Wer diese Bürger genau waren, dazu gibt es offiziell gar keine Informationen. Auffällig ist jedoch, dass ein Drittel der Teilnehmer im Alter von 16 bis 25 Jahren war. Jetzt wird es aber interessant; denn diese Gruppe der Bevölkerung macht selbst bei Spitzenreiterländern wie Zypern oder Irland nur etwa 13 % der Bevölkerung aus – und das gedenkt die Kommission auch fortzuführen. Ich zitiere aus der eben erwähnten Mitteilung: „Junge Menschen sollten ein Drittel der Teilnehmenden ausmachen.“ Wie viele dieser 800 Bürger dann noch zu NGOs gehören und Mitglieder davon sind, wie beispielsweise Pulse of Europe, kann man anhand von bekannt gewordenen Fällen nur erahnen. Von einem ergebnisoffenen Meinungsbildungsprozess kann bei dieser Konferenz nicht im Mindesten die Rede sein. Das EU-Parlament verabschiedete bereits im Februar 2017 und im Februar 2019 Forderungen, die sich jetzt in den Empfehlungen wiederfinden. Wenn die Kommissionspräsidentin von der Leyen in ihren politischen Leitlinien von 2019 im Zusammenhang mit der Zukunftskonferenz von eindeutigen Zielen sprich, die – ich zitiere – „vorab in Rat, Parlament und Kommission vereinbart wurden“, dann wirft das zumindest Fragen auf, auch wenn die genannten 800 Bürger erst einmal vom Altiero-Spinelli-Institut für Föderalismusstudien gebrieft wurden, was denn so wünschenswert wäre, was man fördern könnte, und dann noch schöne Thesenpapiere ausgehändigt bekamen, zu denen sie befragt wurden. Dass die Teilnehmer also unbefangen in diese Zukunftskonferenz hineingegangen sind und bei null angefangen haben, kann man getrost ins Reich der Legenden verweisen. (Beifall bei der AfD) Auf der genannten Onlineplattform wurde als zweithäufigste Forderung verlangt, keine neuen Migranten mehr ins Land zu lassen. An vierter Stelle stand, dass straffällig gewordene Asylbewerber abgeschoben werden sollen. Nur leider ist davon in den Abschlussforderungen gar nicht mehr viel übrig. Wie auch, wenn die Forderungen nach den Äußerungen auf der Plattform mehrfach – nennen wir es – „gefiltert“ wurden? Der Extrakt, der am Ende herauskam, dürfte nun auch die Herzen des EU-Establishments höher schlagen lassen: weitgehende Abschaffung des Einstimmigkeitsprinzips, Schuldenunion und transnationale Wahllisten, einheitliche Außen- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union, kurz: ein Neuaufguss des feuchten Traumes der Vereinigten Staaten von Europa. Als AfDFraktion sagen wir dazu: Pfui! (Beifall bei der AfD) Ausgewählte Bürger haben, eingebettet und gelotst von Gremien der Berufseuropäer, vorgefertigte Neuausrichtungen der EU in gewünschte Empfehlungen umgesetzt. Diese Übung kann man getrost als Demokratiesimulation abhaken. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die CDUFraktion Herr Abg. Schiemann, bitte.
Marko Schiemann CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, dass es immer gut ist, wenn es Dialog gibt und man sich an Gesprächen beteiligt. Ich glaube, dass die Form, die gewählt worden ist, eine Möglichkeit war, sich den Meinungen der Bürger Europas zuzuwenden. Wir haben uns als Freistaat Sachsen offen an der Diskussion zur Zukunft Europas beteiligt. Dialog, der Austausch von Meinungen, bleibt deshalb ein wichtiger Ansatz der Demokratie, der uns stärker auf Augenhöhe, weniger in Oben und Unten bringen soll. Natürlich muss man der Frage, welche Schwerpunkte letztendlich in der Zusammenfassung gesetzt werden, nachgehen. Die Fragen, welche Mehrheitsmeinungen dort dargelegt worden sind, sollten sich dann auch im Diskussionspaket am Ende widerspiegeln. Für die CDU-Fraktion ist klar: Der Konvent, meine sehr geehrten Damen und Herren, in Europa wäre der bessere Weg gewesen. Die Konferenz zur Zukunft Europas hat aber den Dialog dennoch gestärkt. Wir brauchen aber eine stärkere Einbringung der Regionen Europas. Die Regionen Europas sind das Fundament der Europäischen Union mit der Stärke ihrer Nationalstaaten. Ich glaube – das ist eine Sache, die sehr deutlich anzusprechen ist –, das Einstimmigkeitsprinzip gibt derzeit allen Mitgliedsstaaten die gleichen Rechte, aber auch die gleiche Verantwortung, ob groß oder klein. Am Ende entsteht bei jeder Entscheidung dennoch Befriedung. Die Suche nach Kompromissen sieht das eine oder andere Mal den einen oder anderen als großen Sieger, aber auch manchmal als Verlierer. Das sind eben auch Ergebnisse der Kompromisse. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir teilen die Position und die Forderungen der Präsidenten der Regionalparlamente Europas, dass die Konferenzergebnisse nicht dazu führen dürfen, die Subsidiarität und die in den Verträgen garantierte Kompetenzverteilung infrage zu stellen. Dies schließt eine Zentralisierung der Europäischen Union aus. Sie wird weiterhin auf den Schultern der Nationalstaaten, die die Hauptentscheidungen zu treffen haben, ruhen. Die Meinung, dass die Grundsätze der Subsidiarität stärker beachtet werden müssen als Zentralisierungstendenzen, ist in jeder Rede immer wieder zu hören. Ich glaube, es müssen jetzt an dieser Stelle auch Taten folgen; denn die Vorschläge, die auch die regionalen Parlamente dazu gemacht haben, sollten Beachtung finden. Wir wollen als Regionen und durch Verfassung legitimierte Parlamente ein stärkeres Mitspracherecht bei der Europäischen Union und bei den Entscheidungen. Subsidiarität und Mitsprache der Regionen dürfen nicht abgeschafft, sondern sie müssen erweitert werden. Das schließt dann eine sogenannte – meine Kollegin hatte es angesprochen – Republik aus. Zur Res publica muss viel, viel mehr da sein, als nur einen Namen zu finden für ein zentralistisches Gebilde, das sehr weit weg von den Bürgern ist. Wir brauchen – und darin unterstützen wir die Meinung der Parlamentspräsidenten, auch unseres Präsidenten Dr. Matthias Rößler – ein Initiativrecht für die regionalen Parlamente, damit über dieses Initiativrecht die regionalen Parlamente ihr Mitspracherecht bei Entscheidungen der europäischen Ebene mitgestalten können. Wir brauchen aber auch garantierte Rechte bei der Subsidiaritätskontrolle, denn die derzeitige Praxis ermöglicht es uns nur in geringem Umfang, unsere Meinung, aber auch unseren Widerspruch zu Entscheidungen vorzutragen. Ich verweise darauf, dass der Sächsische Landtag in der zurückliegenden Legislaturperiode deutlich gemacht hat, dass es beim Katastrophenschutz keine Zentralisierung auf europäischer Ebene geben darf. Wir haben zwar im Rahmen unserer Landeszuständigkeit für den Katastrophenschutz eine Eingangsbestätigung unseres Widerspruchs bekommen. Aber wir haben keine Antwort darauf bekommen, warum die Europäische Union dennoch unabhängig von vielen Einwendungen der Parlamente in Europa ihre ursprüngliche Position, Katastrophenschutz auch auf europäischer Ebene zu regeln, durchgesetzt hat. (Sebastian Wippel, AfD: Weil das so ist!) Das hat gefehlt. Vertragsänderungen, meine sehr geehrten Damen und Herren, dürfen über diesen Weg nicht erzwungen werden. Die CDU als Europapartei wird sich weiterhin für eine starke EU mit starken Nationalstaaten und starken Regionen einsetzen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung – vereinzelt Beifall bei der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die Linksfraktion Frau Tändler-Walenta, bitte.
Marika Tändler-Walenta Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es gibt Kritik an der Konferenz für die Zukunft Europas. Aber die Zukunft, die die AfD will, ist noch viel schlimmer. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Aha, noch schlimmer!) Nicht nur im Wahlprogramm der AfD Sachsen kommt zum Ausdruck, woher der Wind weht, nämlich von ganz rechts außen. Ich zitiere: „Die AfD Sachsen trägt eine sichere sächsische und deutsche Identität, nicht aber eine künstliche europäische Identität, die es so nicht gibt und nicht geben kann.“ (Dr. Rolf Weigand, AfD: Ja, weil wir Deutsche sind!) Das klingt noch harmlos. Schaut man weiter, dann wird schon schnell einmal das Grundrecht auf Religionsfreiheit mit Füßen getreten und eine ganze Glaubensgemeinschaft per Wahlprogramm vorverurteilt. Ich zitiere: „Wie vom Europarat im Januar 2019 festgestellt, ist der Islam mit der Europäischen Charta der Menschenrechte nicht vereinbar und gehört auch nicht zu unserer Identität.“ (Dr. Rolf Weigand, AfD: Da stimmen wir doch überein! Oder ist das ein Europarat der Rechtsradikalen?) Dann wird auch einmal in einer Pressemitteilung der Leiterin des Verbindungsbüros in Brüssel unterstellt – ich zitiere wieder –, „dass sie ihre Stellung dafür missbraucht, ihr Herzensanliegen der illegalen Massenmigration weiter zu forcieren“. – Wohlgemerkt: als Leiterin des Verbindungsbüros. Doch was will die AfD eigentlich? Schauen wir doch einmal ins Europawahlprogramm der AfD. Ich zitiere: „Das für die AfD undemokratische EU-Parlament“ wolle sie abschaffen. Sie befürworte „multilaterale Staatsverträge“. Dann frage ich mich aber, was Ihre Abgeordneten in einem undemokratischen Parlament zu suchen haben, das Sie eigentlich abschaffen wollen. (Beifall bei den LINKEN –
André Wendt AfD
Das Schlimmste verhindern!) Ich habe da so eine Vermutung. Letztlich besteht die Lösung der AfD darin – ich zitiere wieder –: „Sollten sich die Reformansätze der AfD im System der EU nicht in angemessener Zeit verwirklichen lassen“, halte sie „den Austritt Deutschlands, den Dexit, oder eine geordnete Auflösung der EU und die Gründung einer neuen europäischen Wirtschafts- und Interessengemeinschaft für notwendig.“ Zum Schluss gestatten Sie mir noch ein letztes Zitat, denn das hat es wirklich in sich: „Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union postuliert die Achtung der Vielfalt der Kulturen und Traditionen der Völker Europas sowie der nationalen Identität der Mitgliedsstaaten. Im diametralen Gegensatz zu diesem Versprechen betreiben die politischen Eliten und Institutionen der EU jedoch eine Asyl- und Immigrationspolitik, welche die europäische Zivilisation in existenzielle Gefahr bringt.“ (Beifall bei der AfD) „Allein die Bevölkerungszahl Afrikas wird bis zum Jahr 2050 um 800 Millionen Menschen anwachsen. Aktuelle empirische Erhebungen bestätigen Hunderte von Millionen wanderungswilliger Menschen in den Regionen. Zugleich schrumpft und überaltert Europa. In Deutschland leben gegenwärtig nur noch etwa vier Millionen Männer deutscher Herkunft im Alter von 20 bis 35 Jahren. Eine weitere Öffnung Europas für Zuwanderung aus anderen Kontinenten wird in relativ kurzer Frist unweigerlich zu einer Marginalisierung der einheimischen Bevölkerung führen.“ Das ist offen rechtsextrem! (Dr. Rolf Weigand, AfD: Das war reine Mathematik!) Die AfD glaubt damit an den rechtsextremen Mythos vom großen Austausch, (Dr. Joachim Keiler, AfD: Wenn man eine andere Meinung hat, ist das …!) dass die einheimische Bevölkerung durch Einwanderung ausgetauscht wird. Das ist die gleiche faschistische Propaganda, auf die sich der Terrorist des Christchurch-Massakers in Neuseeland 2019 berufen hat. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir als LINKE sind klar gegen ein Europa der Nationen. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Die Volksrepublik Europa!) In Krisenzeiten, wie wir sie gerade erleben, brauchen wir Kooperation und Solidarität. Es gibt keine gute alte Zeit, in die man zurückkann. Jeder Rückschritt zum Nationalismus wäre ein Rückschritt ins Mittelalter. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN – Zurufe von der AfD –
Sebastian Wippel AfD
Das Beste an ihrer Rede war das Zitat aus unserer Programmatik!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die BÜNDNISGRÜNEN Frau Abg. Hammecke, bitte.
Lucie Hammecke GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Es wurde schon aufgeworfen, aber ich wollte auch noch einmal fragen, was eigentlich von einer Partei, die den Austritt Deutschlands aus der EU fordert und dies auch noch mit rassistischen Ideen von Staatsvölkern zu rechtfertigen versucht, europapolitisch zu erwarten ist. Das ist wohl nicht viel, denke ich. (Zuruf von der AfD) Aber auch der Blick in Ihr Landtagswahlprogramm – Verzeihung, ich habe es herausgefunden: Es heißt Regierungsprogramm. Aber das hat wohl nicht ganz geklappt. – verrät nicht viel Neues, vor allem nicht den Blick auf nachbarschaftliche Politik. Dort finden sich lediglich Hinweise auf unsere Nachbarländer Tschechien und Polen in dem Abschnitt, in dem Sie Direktflüge dorthin fordern. Aber auch das ist nicht sonderlich überraschend. Aber nun komme ich zu dem von Ihnen gewählten Titel. Sie betiteln die Konferenz zur Zukunft Europas als ein „bestelltes Wunschkonzert“. Zu Ihrer Abneigung gegenüber Europa kommt also auch noch die Abneigung gegenüber der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, die Ablehnung niedrigschwelliger Angebote zum Diskurs und ihre anscheinend empfundene Redundanz der Vorschläge aus der Bevölkerung, direkt von Menschen des gesamten Kontinents. (Sebastian Wippel, AfD: Es ist bloß blöd, dass Ihre Rede nicht zu unserem Redebeitrag passt!) Sie versuchen sich hier als Vertreter der sogenannten normalen Leute zu positionieren und inszenieren. Aber das sind dann eher leere Worthülsen, wenn die Ergebnisse nicht das ergeben, was Sie möchten. Fast fünf Millionen Menschen haben die Plattform „Future EU“ besucht. Fast 50 000 aktive Teilnehmer(innen) gab es, die an 18 000 Debatten und über 6 500 registrierten Veranstaltungen teilgenommen haben. Die Veranstaltungen wurden nicht nur von der Europäischen Kommission durchgeführt. Es gab auch Veranstaltungen, die regional und dezentral organisiert waren. Die hatten Sie anscheinend gar nicht auf dem Schirm, während die Sächsische Staatsregierung und das Staatsministerium der Justiz eigene Dialogformate, über die wir in der Fachregierungserklärung gerade gesprochen haben, eingefordert und ins Leben gerufen und hier explizit sächsische Themen gesetzt haben. Sie hat dabei die Menschen in den sächsischen Grenzregionen ganz besonders betrachtet. Ihnen ist das alles egal. Hauptsache dagegen. Ich möchte noch kurz etwas zur Beteiligung junger Menschen sagen. Ich bin sehr froh, dass es einen starken Fokus auf diese Altersgruppe gab. Das sind im Endeffekt nämlich diejenigen, die auf diesem Kontinent noch am allerlängsten leben müssen, die mit den Entscheidungen am längsten leben müssen und die, bis sie 16 oder 18 Jahre alt sind, überhaupt nicht wählen dürfen. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Um zu den Inhalten zu kommen, wenden wir den Blick weg von Ihnen hin zur Zukunftskonferenz und ihren Ergebnissen. Dort haben die beteiligten Akteurinnen und Akteure – darunter Tausende Bürgerinnen und Bürger aus allen Mitgliedsstaaten der EU – einen klaren Reformauftrag erteilt. Ich persönlich finde es eher bedauernswert, dass der Prozess für eine Änderung der EU-Verträge nicht mehr zeitnah unter zum Beispiel französischer Ratspräsidentschaft gestartet wurde. Die Staats- und Regierungschefs ließen es leider Ende Juni zu keiner Abstimmung mehr kommen, währenddessen das Europäische Parlament hierzu ganz klar auch mit einer sehr breiten Mehrheit eingefordert hat, dass Tagesveränderungen auf den Weg gebracht werden. Deshalb weiß ich erst recht nicht, wie Sie auf das Thema „Ein bestelltes Wunschkonzert“ kommen, denn anscheinend gibt es diese große Einigkeit unter den Mitgliedsstaaten nicht. Die können sich sehr viel Besseres wünschen als tiefgreifende Formen; denn wahrscheinlich ist es einfacher, einfach so weiterzumachen. Auch deshalb ist der Titel eher Quatsch. Wenn es Ihnen so wichtig gewesen wäre, über die Zukunft Europas zu sprechen – zumindest wichtig genug, um eine Debatte hier anzumelden, war Ihnen ja das Thema –, dann hätten Sie sich angemeldet und mitgemacht. Sie hätten das hier in Sachsen machen können. Sie hätten es auch bei anderen Veranstaltungen machen können. Das stand allen Bürger(inne)n offen. Aber im Nachhinein ist es immer leichter zu meckern, anstatt selbst Vorschläge zu machen. Aber auch dabei hätten wir nichts anderes erwartet. Sehr geehrte Abgeordnete! Ich bin sehr dankbar, dass wir bereits zur Fachregierungserklärung inhaltlich wirklich tief über das Thema sächsische Europapolitik sprechen konnten. Deshalb bleibt mir nur zu sagen: Anstatt Ihres – ich hatte es ganz vergessen, aber mich hatte eine Schüler(innen)gruppe vor wenigen Wochen wieder darauf gebracht – pathetischen Wahlplakates „Deutschland. Aber normal.“ stehe ich vielmehr hinter dem Slogan „Europa, aber queer“. Damit will ich meine Rede beenden. Vielen herzlichen Dank! (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und vereinzelt bei der CDU – Beifall bei der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die SPDFraktion Frau Abg. Kliese, bitte.
Hanka Kliese SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Staatsministerin Katja Meier berichtete bereits über den Erfolg der Konferenz zur Zukunft Europas, über die erfolgreiche Beteiligung von Bürger(inne)n im Grenzraum und in den trinationalen Bürgerforen sowie über die guten Ergebnisse. Es ist vollkommen klar, dass das der AfD-Fraktion in ihrer antieuropäischen Grundhaltung nicht gefallen kann. Sie kann den Erfolg der Konferenz per se nicht anerkennen. Von Anfang an hat die AfD Stimmung gegen den Prozess gemacht und steht mit ihrer antieuropäischen Haltung, gerade vor dem Hintergrund der aktuellen weltpolitischen Lage, weitgehend allein da. Sie möchte wieder antidemokratisches Salz in die Suppe werfen und die Ergebnisse der Konferenz schlechtreden. Das wird aber schwierig, denn die Ergebnisse stehen für sich und sind äußerst erfreulich. Bereits im Thüringer Landtag, im Februar 2022, und im Bundestag, im Mai 2022, haben Sie die Parlamente aufgefordert, sich von der KZE und den Ergebnissen zu distanzieren – nun auch in Sachsen. Ich möchte die Zeit gern nutzen, um zu unterstreichen, wie sehr ich die Ergebnisse der KZE schätze. Diese erarbeitet in einem demokratischen Prozess mit starker Bürgerbeteiligung wichtige Ergebnisse. Beteiligte Europäer(innen) haben sich den Werten der Charta der Konferenz verpflichtet und setzen sich unter anderem für die Achtung der Menschenwürde, der Demokratie und der Gleichheit ein. Die Beteiligten brachten konstruktive Vorschläge ein und haben sich im Vorfeld verpflichtet, keine Inhalte zu äußern, die illegal, hetzerisch, absichtlich falsch oder irreführend sind. Das kann womöglich der Filter sein, von dem Herr Wiesner gesprochen hat. Aber ich muss Ihnen ehrlich sagen: Wenn keine illegalen, hetzerischen, absichtlich falschen oder irreführenden Kontexte gestattet sind, dann ist das doch ein Minimalkonsens, auf den auch wir uns hier alle in diesem Haus einigen können. Das hat nichts mit einem Verbot oder einem Filter zu tun. Das muss das Mindeste sein, worauf wir uns hier verständigen können. (Jörg Urban, AfD: Das machen die Chinesen genauso! Das heißt direkte Demokratie! –
Dr. Joachim Keiler AfD
Da müssen Sie sich an den Rat wenden!) In der Aktuellen Debatte zur KZE vor etwa einem Jahr wurde die Durchführung eines Konvents gefordert – auch von mir –, und ich möchte diese Forderung heute erneuern und mich dem Kollegen Schiemann mit dieser Forderung anschließen; denn ich habe Vertrauen in die Empfehlungen demokratischer Europäer(innen) und in ein Europa der Bürgerinnen und Bürger. Abschließend möchte ich noch etwas zu dem Thema sagen, dass es ein Europa der Eliten oder ein abgehobenes Europa ist. Ja, Sie haben ein großes Interesse daran, dieses Bild fortwährend zu zeichnen. Ich persönlich möchte kein Europa der Eliten, und damit es nicht so ist, müssen wir alle etwas dazu beitragen. Ich möchte das an einem plastischen Beispiel erläutern. Wir haben zum Beispiel das Erasmus+- Programm. Viele Menschen verbinden Erasmus+ nur mit einem elitären Programm für Studierende. Tatsächlich ist Erasmus+ aber ein Programm, das auch von Lehrlingen und von ausgelernten Fachkräften wahrgenommen werden kann. Diese Informationen in die Bevölkerung zu tragen, dass man sich auch als Auszubildender oder als Lehrling an Erasmus+ beteiligen kann, ist gelebte Europäische Union, und das hilft einem Europa für alle viel, viel mehr als eine solche Debatte hier. (Beifall bei der SPD, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die AfDFraktion Herr Dr. Keiler, bitte.
Dr. Joachim Keiler AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Die Konferenz war mitnichten ein echter Bürgerkonvent – das haben wir schon vom Kollegen Schiemann gehört – wie in etwa der Verein „Mehr Demokratie e. V.“ in einem Positionspapier gefordert hatte. Im Kuratorium dieses Vereins sitzen namhafte Staatsrechtler wie Prof. Dr. Herbert von Arnim, Prof. Dr. Christoph Degenhart, Prof. Dr. Hans-Peter Schneider – der Vater der Föderalismusreform, wie viele wissen – sowie der Ökonom Prof. Dr. Lars Feld. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Na ja!) Die AfD befindet sich mit ihrer Kritik an dieser sogenannten Konferenz in durchaus illustrer Gesellschaft. Wir haben unseren Debattenbeitrag „Ein bestelltes Wunschkonzert“ genannt. Warum? Die Themenvorgaben resultierten aus zehn Kategorien. Ich möchte sie aufzählen: erstens Klimawandel und Umwelt, zweitens Gesundheit, Aufbau eines gesunden Kontinents, drittens eine stärkere Wirtschaft, soziale Gerechtigkeit und Beschäftigung, viertens die EU in der Welt – die EU, nicht Europa, bitte schön, das möchte ich an dieser Stelle einmal anmerken, also „Konferenz zur Zukunft Europas“ heißt das Ding, aber die EU in der Welt. Weiterhin: fünftens Werte und Rechte, Rechtsstaatlichkeit und Sicherheit, sechstens digitaler Wandel, siebtens Demokratie in Europa, achtens Migration, neuntens Bildung, Kultur, Jugend, Sport und zehntens weitere Ideen. Wir werden im Weiteren sehen bzw. ich werde erläutern, dass sich im Wesentlichen nur der Punkt zehn „weitere Ideen“ durchgesetzt hat. Aus diesem Themenkatalog wurde auf Anregung der Kommission für das Europäische Parlament eine Entschließung gefertigt, in der die Staats- und Regierungschefs der EU aufgefordert werden, einen Europäischen Konvent einzuberufen, um die europäischen Verträge zu ändern. Warum die europäischen Staats- und Regierungschefs? Schlichtweg, weil es für eine Konferenz, wie abgehalten, in den EU-Verträgen nicht ansatzweise einen Auftrag oder eine Kompetenz dafür gibt. Für Veränderungen an den Verträgen sind nach Artikel 48 EUV ausschließlich die in dem Europäischen Rat vertretenen Länder und die nationalen Parlamente zuständig. In den Verträgen heißt das „Ordentliches Änderungsverfahren“. Nach Artikel 48 EUV gibt es ein vereinfachtes Änderungsverfahren im Bestand der Verträge, allerdings nur durch Beschluss des Europäischen Rates nach Anhörung des Europäischen Parlaments, der Kommission und der Europäischen Zentralbank. Aha! Beide Beschlüsse treten allerdings erst nach Zustimmung der Mitgliedsstaaten im Einklang mit ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft. Nachzulesen ist das im Artikel 48 Abs. 6 EUV. Ich komme auf die Themenvorgaben zurück. Diese klingen durchaus interessant und zukunftsträchtig. Was wurde nun aus diesen Themen, die sich mit sehr breiten politischen Anliegen befasst haben? Ich darf aufzählen: erstens Abschaffung des Einstimmigkeitsprinzips im Rat; konkret: bei der Verhängung von Sanktionen – alle Achtung! –, zweitens Anpassung, das heißt Erweiterung der EU-Zuständigkeiten, insbesondere in den Bereichen Gesundheits-, Energie-, Verteidigungs-, Sozial- und Wirtschaftspolitik, drittens vollständige Umsetzung der europäischen Säule soziale Rechte, viertens Vereinbarung eines Sozialprotokolls als Anhang zu den Verträgen, fünftens Einführung eines Mitentscheidungsrechts des Europäischen Parlaments bei der Verabschiedung des mehrjährigen Finanzrahmens. Bisher war nur Zustimmung oder Ablehnung im Ganzen, aber keine Änderungsbefugnis in den Verträgen vorgesehen. Sechstens Einführung eines Initiativrechts des Europäischen Parlaments und siebtens Stärkung des Verfahrens zum Schutz der Grundwerte der EU – im Klartext: eine Verschärfung der Rechtsstaatlichkeitskontrolle nach Artikel 7 AEUV. Es kennen alle die Geschichte mit Polen etc. pp. Aus zukunftsorientierten, politischen Zielen wurden evident Verfahrensvorschläge gebastelt, die nur ein Ziel haben: die Souveränität der Mitgliedsstaaten zu untergraben und die EU weiter in Richtung Zentralstaat, übrigens gegen die eindeutige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, zu rücken. Im Bericht des Sächsischen Verbindungsbüros in Brüssel an den Ausschuss für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung vom 27.06.2022 steht in diesem Zusammenhang zu lesen, dass der Rechtscharakter dieser Entschließung völlig unklar sei. Man könne sich nicht auf eine Geschäftsordnungsgrundlage des Europäischen Parlaments stützen. Dies belegt ganz eindeutig, dass auch die von den Verträgen vorgegebenen Verfahrens- und Kompetenzvorschriften bereits innerhalb des Entwicklungsprozesses unterlaufen werden. Der Öffentlichkeit wird zum einen eine Kompetenz vorgegaukelt, die es nicht gibt, und zum anderen werden aus politischen Zielen knallharte tagesstrategische Änderungsvorschriften konstruiert – und dies alles, obschon Frau von der Leyen in ihrer Abschlussrede auf der Konferenz ausdrücklich betont hatte, dass eine Änderung oder Auslegung der Ergebnisse der Diskussionen der ach so demokratischen Zielermittlung ausgeschlossen sei. Wohl wissend, auf welch dünner rechtlicher Plattform dieses Vorgehen steht, relativiert die Kommission, dass die Vorschläge kein Selbstzweck seien und in vielen Fällen auch gar nicht erforderlich wären. Na so was! Aha! Die Kommission hat erkannt, dass sich dieses Wunschkonzert nicht einfach umsetzen lässt. Der Europäische Rat hat ohnehin schon abgewinkt – Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Kommen Sie bitte zum Ende.
Dr. Joachim Keiler AfD
– und versucht nun, zu retten, was zu retten ist. – Den Rest mache ich in der zweiten Runde. Herzlichen Dank. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Ich gehe davon aus, dass die weiteren Fraktionen keinen Redebedarf mehr haben. Herr Dr. Keiler, somit können Sie gleich wieder nach vorn kommen.
Dr. Joachim Keiler AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Denken Sie bitte an die freie Rede.
Dr. Joachim Keiler AfD
Ja, ich muss ja teilweise die Ziele zitieren. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Zitate sind in Ordnung.
Dr. Joachim Keiler AfD
Ja, gut. – Ich knüpfe einmal an: Wenn überhaupt eine Zuständigkeit für die Vertragsänderung erkennbar ist, so liegt sie, wie gesagt, beim Europäischen Rat. Der Europäische Rat jedoch ist jedenfalls derzeit wenig begeistert, angesichts der weltweiten Krisensituation auch noch wesentliche Vertragsänderungen oder Referenden im Hinblick auf die Europäische Union vorzunehmen. Im Mai 2022 forderte bereits Schweden das Ende des Prozesses der Zukunftskonferenz; ebenfalls skeptisch äußerten sich Dänemark, Finnland, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Kroatien, Rumänien, Bulgarien, Irland, Portugal, Griechenland, Zypern und Malta. Die Niederlande, die Slowakei und Slowenien forderten eine Reduzierung auf Maßnahmen, die im Rahmen des bestehenden Vertrages eingesetzt werden könnten. Ungarn forderte gar, die Konferenz dazu zu benutzen, wesentlich mehr Kompetenzen zurück an die Nationalstaaten zu übertragen. In der Zwischenzeit war auch zu vernehmen, dass Annalena Baerbock von den Vorschlägen dieses Zukunftskonvents abgerückt ist. Deutlich sagte sie, sie halte nichts von „altem Wein in neuen Schläuchen“, (Jörg Urban, AfD: Hört, hört!) und überraschte damit die Europäische Grüne Partei. Dem können wir allerdings nur zustimmen. Warum alter Wein? Der im Jahr 2004 vorgelegte Verfassungsvertrag sollte die bisherigen EU-Verträge und die Ausführungsverträge ersetzen und deren Inhalte zusammenfassen. Nach Artikel 48 EUV – damalige Fassung – hatte der Verfassungsvertrag der Ratifikation durch damals 25 Mitgliedsstaaten bedurft; insgesamt 17 Mitgliedsstaaten haben den Vertrag ratifiziert. In Frankreich und in den Niederlanden wurde er in den Volksabstimmungen abgelehnt. Dies führte dazu, dass im Jahr 2006 eine sogenannte Reflexionsphase, also Überlegungsphase, installiert wurde, die im Jahr 2008 in einem sogenannten Reformprozess münden sollte. Dieser sollte nun durch die Konferenz zur Zukunft Europas initiiert werden. Mit dem Vertrag von Lissabon allerdings wurde dann 2007 das sogenannte Verfassungskonzept – was wieder mit dieser Konferenz am langen Ende und den mitgeteilten kommunizierten Ergebnissen in den Vordergrund gerückt wird – ausdrücklich aufgegeben. Der Vertrag sollte nicht die Bezeichnung „Verfassung“ tragen, und es wurden im Wesentlichen Kompetenzverteilungsregelungen eingeführt. Bereits damals schon umstritten war die Frage qualifizierter Mehrheitsentscheidungen. Ein Systemwechsel in einen europäischen Bundesstaat steht ausdrücklich Artikel 23 Grundgesetz entgegen. An dieser Stelle kann ich Frau Baerbock zu ihrer aktuellen Erkenntnis nur beglückwünschen. Das hatten wir schon zu Beginn der Konferenz gerügt. Wir hatten vor etwa neun Monaten schon einmal eine Aussprache zu dieser Konferenz. Seit dem gescheiterten Referendum bemüht sich die europäische Zentralverwaltung mit allen lauteren und unlauteren Mitteln, Stück für Stück Kompetenzen an sich zu ziehen, die ausdrücklich den Nationalstaaten vorbehalten sind. Wenn ich den Begriff „Verfassung“ vermeide, handelt es sich dennoch bei Fragen der Staatsfinanzierung, der Verteidigung und Sicherung der Außengrenzen um den Nationalstaaten konstitutionell zugewiesene Bereiche. Dies gilt übrigens ebenso für ein Besteuerungsrecht, das ein Kernrecht des souveränen Nationalstaats ist. Es kann nicht angehen, dass durch die Hintertür eingeführt wird, was vor nicht allzu langer Zeit in jahrelangem Prozess der Mitgliedsstaaten nicht durchzusetzen war. Hierbei ändert auch die sogenannte Demokratiesimulation durch eine angebliche Konferenz zur Zukunft Europas nicht. Es gibt keinen europäischen Staatsbürger, es gibt keine einheitliche europäische Kultur – es wurde aus unserem Programm zitiert, ich stehe voll dahinter –, es gibt keine einheitliche europäische Amtssprache, und es gibt – außer in den Büroräumen der EU-Bürokraten – auch überhaupt keine Mehrheit in den Mitgliedsstaaten, die Souveränität aufzugeben. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Richtig!) Dies hat nun Gott sei Dank im Mai und Juni die Haltung des Europäischen Rates mehr als deutlich gemacht: Die EU soll sich im Wesentlichen darauf besinnen, wozu sie gegründet worden ist: als Wirtschafts- und Handelszone. Ohne Herstellung einer annähernd ausgeglichenen Konvergenz in allen staatlichen Bereichen ist ein europäischer Zentralstaat illusorisch und wäre nicht einmal ansatzweise eine Lösung allein für die internen Probleme. Letztlich war und ist diese Konferenz Produkt einer Idee des französischen Präsidenten Macron 2017, der sich im Gegenzug zu seiner Zustimmung zur Wahl von Frau von der Leyen zur Kommissionspräsidentin mit seinen ständig vorgetragenen europäischen Visionen bemerkbar machen wollte. So manches ist eine Verlängerung der Ideen des Aachener Vertrages. Wir sollten uns ehrlich machen, meine Damen und Herren Kollegen: Wir haben uns bürokratisch in den Wald gewurschtelt. Bei den aktuellen geopolitischen Verwerfungen auch noch ein weiteres Format der sogenannten Beitrittskandidaten unter Beteiligung der Ukraine – Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte zum Ende kommen.
Dr. Joachim Keiler AfD
– und sogar der Briten aufzusetzen, wie es der französische Präsident Macron vorschlägt, zeigt keinerlei nationalpolitische Verantwortung mehr, sondern ist ein Ideologiespiel ohne Rücksicht auf die Interessen und Belange der europäischen Bürger. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die AfD möchte in eine weitere Runde gehen. Herr Thumm, bitte.
Thomas Thumm AfD
Wichtiges Thema, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Konferenz zur Zukunft Europas mit nicht gewählten Mandatsträgern soll den Anschein von demokratischen Prozessen aufrechterhalten, damit das Auflösen nationaler Entscheidungskompetenzen einen demokratischen Anstrich erhält. So weit waren wir heute schon, zumindest, wenn ich Herrn Kollegen Dr. Keiler richtig verstanden habe. Eine nicht gewählte Minderheit von Konferenzteilnehmern bestätigt also die politischen Ziele, die vorher nicht gewählte EU-Kommissare festlegen. Meine Damen und Herren, das ist die Perversion von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Um das ganze gezeichnete Bild verständlicher zu machen, möchte ich aus dem Entwurf der Konferenz zur Zukunft Europas zitieren: „Wir schlagen vor, dass die Europäische Union die Umstellung auf ein nachhaltiges und widerstandsfähiges Wachstumsmodell unterstützt und dabei den ökologischen Wandel mit einer starken Dimension berücksichtigt“, usw. usf. Was hier so niedlich klingt, wurde doch schon vorher mit harten Fakten durch die Europäische Union selbst unterlegt: mit dem europäischen Green Deal. Darin organisiert man quasi mit Planvorgaben den Zentralstaat namens Europäische Union. Da sollen dann die Treibhausgase bis 2030 um 55 % sinken; da will man bis 2050 klimaneutral werden. Glauben Sie wirklich, dass dieses politische Gesülze irgendeine Volkswirtschaft widerstandsfähig macht? Glauben Sie wirklich, dass eine Wirtschaft widerstandsfähig wird, wenn die EU festlegt, dass vom Kapitalmarkt nur noch gendergerechte und nur noch Unternehmen mit grün gelabelten Produkten finanziert werden? Das ist schlichtweg eine Transformation in die grüne Planwirtschaft. (Beifall bei der AfD) Diese Umstellungs- und Transformationsrhetorik erinnert an ein Geschäftsmodell der Neunzigerjahre, das seine Perversion in einem Gremium fand, das „Treuhand“ hieß. Auch damals wurde eine Volkswirtschaft in den Abgrund transformiert. Ergebnis: 80 % des ehemaligen volkseigenen DDR-Produktionsvermögens gingen bis 1994 an Westdeutsche, 14 % an Ausländer und lediglich 6 % an ehemalige DDR-Bürger. Gleiches macht die EU mit dem Geld der Deutschen und der wenigen Nettozahler heute. (Zurufe der Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE, und Valentin Lipmann, BÜNDNISGRÜNE) Und, werte Kollegen, wenn dieses von der europäischen Treuhandkommission kopierte Geschäftsmodell ähnlich erfolgreich ist, dann heißt das für Deutschland: 80 % der deutschen Wirtschaftskraft werden in Europa aufgeteilt, weitere 14 % verschwinden in Drittstaaten, und den Deutschen bleiben 6 %. Dabei steht die zentrale Frage im Raum: für was? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wofür?) Wir Sachsen werden die Klimabilanz der Welt nicht retten – schon deshalb nicht, weil der Deutsche mit seiner Wirtschaft gerade einmal 2 % des menschengemachten CO ausstößt, und (Zuruf der Abg. Lucie Hammecke, BÜNDNISGRÜNE) Die Aufgabe in diesem Parlament heißt, Sachsen zu dienen und seinen Wohlstand zu mehren – und nicht, dieses Land für EU-Technokraten und grüne Fantasten gegen die Wand zu fahren. (Beifall bei der AfD –
Valentin Lippmann GRÜNE
Der Landratswahlkampf ist vorbei! Das können Sie sich sparen!) Werte Kollegen, die EU spricht heute – wie die GRÜNEN – vom ökologischen Wandel. Dabei stehen wir, insbesondere wir Deutschen, doch schon heute vor den Trümmern einer grandios gescheiterten grünen Energiepolitik. Wer das nicht versteht, sollte sich klarmachen, (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) dass moral- und ideologiegetriebene Politik in diesem Jahr ihren Gipfel darin findet, Wärmehallen für die eigene Bevölkerung zur Verfügung zu stellen – und das in einem Land, das noch vor wenigen Jahren Exportweltmeister war. Meine Damen und Herren, so können wir nicht weiterwirtschaften! Die Zukunft Europas darf keine Transformationspolitik in ein europäisches Armenhaus mit Wärmehallen sein. Unsere Zukunft heißt, die Europäische Union auf das zurückzuführen, – Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Sie müssen zum Ende kommen.
Thomas Thumm AfD
– was sie war: eine Wirtschaftsgemeinschaft souveräner Staaten, die friedlich und zivilisiert zusammenleben. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Meine Damen und Herren, Europa ist mehr, als die Europäische Union jemals sein kann. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Ich erteile nun Frau Staatsministerin Meier das Wort.
Katja Meier
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielleicht mal wieder zurück zu Realismus und Substanz. (Zuruf von der AfD: Oi! Was kommt denn jetzt?) Ich habe mich vorhin schon in meiner Fachregierungserklärung zu den Chancen der Konferenz zur Zukunft Europas hinlänglich geäußert und durfte auch von den Erfahrungen berichten, die wir mit unseren Dialogen, welche wir mit den Bürgerinnen und Bürgern hier in Sachsen geführt haben, gemacht haben. Ich halte die Konferenz zur Zukunft Europas auch deshalb für eine gute Idee, weil sie die Zukunft der europäischen Demokratie auf wirklich demokratische Art und Weise verhandelt. Ihr konstruierter Angriff auf die Konferenz ist nicht mehr als hanebüchen. Vielmehr brauchen wir mehr solcher Dialoge in Europa zwischen den Bürgerinnen und Bürgern; denn wir kennen alle die gesamteuropäischen Herausforderungen der Stunde. Diese sind nur gemeinsam lösbar, wenn ich an die Angriffe auf die Rechtsstaatlichkeit innerhalb der Europäischen Union denke oder die enormen Transformationsprozesse, die der Klimawandel erforderlich macht, und natürlich an den völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine. All diesen Themen stellt sich die Europäische Union, und zwar, indem sie gemeinsam mit den Europäerinnen und Europäern, den Bürgerinnen und Bürgern in Europa nach Ideen und Lösungen sucht. Viele solcher Ideen sind durch die KZE zusammengekommen. Ich habe es vorhin gesagt: 49 Vorschläge und weit über 300 Maßnahmen umfasst der Abschlussbericht. Viele Vorschläge, die entwickelt wurden, lassen sich auch ohne eine Reform umsetzen. Darauf sollten wir uns im ersten Schritt konzentrieren, aber wir sollten uns auch nicht davor scheuen, über tiefgreifende Reformen der EU nachzudenken. Ob dann am Ende tatsächlich ein Konvent steht oder nicht, das wird uns die Zukunft weisen. Aber zurück nach Sachsen und zu dem, was wir hier getan haben: Wie viel Potenzial und Ideen in Europa schlummern, haben wir bei unseren vielen Veranstaltungen, die hier schon mehrfach genannt wurden, erfahren dürfen. Und in der Tat: Nicht nur wir als Sächsische Staatsregierung und als Europaministerium haben verschiedene Veranstaltungen durchgeführt, sondern auch das Europe-Direct-Büro und die Europa-Union. Auch in anderen Bundesländern haben Veranstaltungen stattgefunden; Parteien, Gewerkschaften, Vereine und Verbände haben sich beteiligt. Diese Veranstaltungen sind vielfach, Frau Hammecke sagte es, auf Interesse gestoßen. Sie haben gute Ideen entstehen lassen und die Menschen auch hier in Sachsen, im Dreiländereck, nähergebracht. Wir trauen solchen Formaten in Zukunft noch mehr zu und suchen deshalb nach Möglichkeiten, sie zu verstetigen. (Jörg Urban, AfD: Aber bitte spendenfinanziert!) Über eines – das habe ich vorhin versucht, in meiner Fachregierungserklärung zum Ausdruck zu bringen – sollten wir uns aber im Klaren sei: Die Zukunft Europas wird nicht durch ein paar vereinzelte Dialogveranstaltungen gesichert. Um der Gefahr einer gesellschaftlichen Spaltung zu begegnen und Vertrauen in politisches Handeln zu schaffen, genügt es eben nicht, dass wir uns ein paar Mal zu Workshop-Veranstaltungen treffen und uns gemeinsam am Flipchart versammeln. Wichtig ist, was anschließend mit den Ergebnissen passiert. Es wird nicht möglich sein, alle Ideen umzusetzen. Einige von ihnen werden sich als praktikabel erweisen, manche werden es vielleicht nicht einmal über das Erprobungsstadium hinaus schaffen; wieder andere werden an der Gesetzeslage scheitern. Entscheidend ist aber, dass wir all diesen Vorschlägen und Ideen, die aus der Zukunftskonferenz hervorgegangen sind, eine Chance geben, das heißt, sie nicht nur dekorativ ins Regal zu stellen oder abzuheften und dann in der Schublade verschwinden zu lassen. Egal, ob eine Idee am Ende in die Tat umgesetzt wird oder nicht; entscheidend ist doch, dass wir offen damit umgehen und aufseiten der Bürgerinnen und Bürger keine Erwartungen wecken, die dann später möglicherweise enttäuscht werden; denn damit würden wir solche partizipativen Formate im Nachgang regelrecht delegitimieren und ihnen die Glaubwürdigkeit nehmen, und das hieße, unserer Demokratie sogar Schaden zuzufügen, statt sie zu stärken. Deshalb begrüße ich es sehr, dass die Kommissionspräsidentin in ihrer Rede zur Lage der EU, die sie in wenigen Monaten halten wird, auf die Vorschläge der KZE eingehen wird. Aber noch wichtiger erscheint mir, dass die Vorschläge sowohl durch die Organe der EU als auch auf nationaler Ebene – auch hier in Sachsen – diskutiert werden und dass wir stabile und zuverlässige Feedback-Strukturen schaffen. Wir müssen nämlich darüber informieren, was mit den Vorschlägen genau passieren wird und was tatsächlich umgesetzt werden kann. Aber genauso wichtig finde ich es, Transparenz auch darüber herzustellen, was aus welchen Gründen nicht umgesetzt werden kann. Solche Rückmeldungen sorgen genauso für das Vertrauen in demokratische Strukturen, wie es auch die Beteiligungsformate selbst tun. Dennoch habe ich auch einen Kritikpunkt an dieser KZE: Das ist die geringe Rolle, die sie in der Öffentlichkeit im letzten Jahr gespielt hat. Das lag natürlich vor allem an Corona. Wir konnten schlicht und ergreifend keine physischen Veranstaltungen durchführen; vieles ist in den digitalen Raum verschoben worden. Aber dies hat natürlich auch die Chance für mehr Beteiligung gegeben. Allein unser Sechs-Regionen-Dialog – wir haben es gehört – mit Frankreich, Baden-Württemberg sowie Regionen aus Tschechien, Polen und Sachsen wäre physisch wahrscheinlich gar nicht so gut möglich gewesen wie digital. Trotzdem: An den Möglichkeiten der Teilhabe sollten – das ist mir wichtig – nicht nur jene glauben, die an solchen Formaten teilnehmen, denn das wird immer nur ein sehr geringer Prozentsatz der Bevölkerung bleiben. Wir müssen uns, denke ich, von der Illusion verabschieden, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger in Europa an solchen Formaten beteiligen; aber wichtig ist, dass wir darüber informieren und in Kommunikation kommen, was dort besprochen und diskutiert wurde. Wenn diese Kommunikation gut funktioniert, wenn wir die Ergebnisse der KZE ernst nehmen – davon bin ich überzeugt –, wenn wir das hier weiterdiskutieren, dann ist dies ein Wert an sich, und daran Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz über das Verbot von Wohnraum im Freistaat Drucksache 7/8495, Gesetzentwurf Drucksache 7/10235, Beschlussempfehlung Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Ich frage den Berichterstatter, ob er zuerst sprechen möchte. Herr Lippmann? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nein, vielen Dank!) Das ist nicht der Fall. Somit beginnt für die einreichende Fraktion DIE LINKE Frau Abg. Nagel, danach folgen CDU, AfD, BÜNDNISGRÜNE und SPD. Bitte.
Juliane Nagel Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! (André Barth, AfD: Vielen Dank, Frau Nagel!) Wir leben in krisenhaften Zeiten. Die steigenden Energieund Rohstoffpreise sowie Lieferkettenprobleme wirken sich mit aller Wucht auf den Bausektor aus und damit auch auf die Wohnraumversorgung der Menschen in diesem Land. Die aktuelle Situation erfordert beherztes Handeln der Politik und von uns allen. Dazu gehört auch, Maßnahmen zu ergreifen, um Mieterinnen und Mieter zu schützen sowie Wohnraum zu sichern und dabei alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die uns als Land zur Verfügung stehen. Eine davon ist, gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehen – und genau das wollen wir mit unserem Gesetzentwurf. Während nämlich Wohnraum in Dresden und Leipzig knapp ist – wir haben dazu auch schon verschiedentlich hier diskutiert –, während die Mieten steigen und der Bedarf durch Neubau nicht ausreichend gedeckt werden kann, werden Wohnungen als Ferienwohnungen oder Gewerberäume zweckentfremdet oder Wohnraum leerstehend gelassen. Beide sächsischen Städte – das ist bekannt – haben den Entzug von Wohnraum durch Ferienwohnungs- oder gewerbliche Nutzung und Leerstand professionell untersuchen lassen – das ist schon einige Jahre her – und sich längst, auch mit Stadtratsbeschlüssen sollten wir festhalten, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren, damit ist der Tagesordnungspunkt 2 abgearbeitet. Ich schließe diesen Punkt und rufe auf des Entwurfs der Zweckentfremdung Sachsen (SächsZwG) der Fraktion DIE LINKE des Ausschusses für Regionalentwicklung unterlegt, an das Land gewandt, um Abhilfe, eine Rechtsgrundlage zu schaffen. Seit 2019, dem Jahr, in dem die beiden Untersuchungen in Dresden und Leipzig stattgefunden haben, hat sich die Lage weiter verschärft. Dazu verweise ich auf die Sachverständigenanhörung im Ausschuss für Regionalentwicklung. Dort kam aus einer recht unerwarteten Ecke, nämlich von Herrn Prof. Kofner, der Hinweis darauf, dass die Situation wirklich dramatisch sei. In Leipzig werden 2 500 Wohnungen dauerhaft als Ferienwohnungen angeboten, davon 80 % komplette Wohnungen. In Dresden seien es weniger, trotzdem sei auch hier die Lage angespannt; 1 500 Wohnungen würden demnach dauerhaft als Ferienwohnungen angeboten, 86 % davon komplett. Der Entzugseffekt für den nutzbaren Wohnungsbestand liege laut Prof. Kofner durch Ferienwohnungsumnutzung – der Leerstand und die Gewerbeumnutzung sind hier noch nicht dabei – bei jeweils 0,5 % des Wohnungsbestands – mit steigender Tendenz. Dies betrifft, das will ich noch einmal unterstreichen, vor allem kleine Wohnungen, die damit auch sehr nachgefragt und bezahlbar sind. Es ist vor allem der kommerzielle Anbieter Airbnb, der mit dringend benötigtem Wohnraum hohe Profite generiert. Es handelt sich um ein Geschäftsmodell und schon lange nicht mehr um die viel beschworene Sharing Economy, die damit verknüpft wird. Das geht zulasten der Wohnbevölkerung, und aus unserer Sicht muss damit Schluss sein. Laut einer Untersuchung des politisch unverdächtigen Instituts für Wirtschaftsforschung DIW stiegen durch Airbnb-Unterkünfte die Mieten in Berlin um durchschnittlich 13 Cent pro Quadratmeter, und es gibt in verschiedenen Bezirken auch Ausreißer nach oben. Im Umkehrschluss wirkte sich die Regulierung der Ferienwohnungs-Zweckentfremdung dämpfend auf die Mieten aus, auch, weil dadurch der Bestand an verfügbarem Mietwohnraum gestiegen ist. Genau diese Effekte brauchen wir auch für die Städte Dresden und Leipzig. Der Sachverständige Henrik Solf, Rechtsanwalt, sagte in der Anhörung im Ausschuss, genau wie die Mitarbeiterin des Stadtplanungsamtes Leipzig, Frau Stefanie Komm: Wir dürfen keine Zeit verlieren. Wir müssen als Land diese Regulierungsmöglichkeit jetzt den betroffenen Kommunen in die Hand geben. Wir schlagen Ihnen ein Gesetz vor, das sehr eng an die elf bereits existierenden landesrechtlichen Regelungen in der Bundesrepublik angelehnt ist. Zur konkreten Ausregelung der Zweckentfremdungsverbote möchte ich an dieser Stelle nicht so viel ausführen, außer dass wir – ich habe es schon erwähnt – neben der Reglementierung der Fremdbeherbergungen auch die Nutzung von Wohnraum für überwiegend gewerbliche und freiberufliche Zwecke sowie den sogenannten spekulativen Leerstand unterbinden bzw. die betroffenen Kommunen mit Genehmigungsvorbehalten ausstatten wollen. Wer Wohnraum zweckentfremdet, kann laut unserem Gesetzentwurf von der Kommune verpflichtet werden, die Wohnnutzung wiederherzustellen oder adäquaten Ersatzwohnraum zu schaffen. Wer gegen Zweckentfremdungsverbote oder Genehmigungspflichten verstößt, kann mit Bußgeldern bis zu 100 000 Euro bestraft werden. Mit dem, was wir für Sachsen anlegen, liegen wir im bundesweiten Vergleich schon eher auf dem unteren Level, auch gemessen an den ökonomischen Potenzen hier im Land. Zentral ist: Kommunen mit Wohnraummangel sollen selbst entscheiden, ob sie von der Möglichkeit des Erlasses einer Satzung für Zweckentfremdungsverbote Gebrauch machen; sie kennen die Situation vor Ort am besten. So sieht es auch der Städte- und Gemeindetag, der unseren Gesetzentwurf im Grundsatz befürwortet und begrüßt. In der Sachverständigenanhörung nun – darauf möchte ich noch zu sprechen kommen – kamen einige Hinweise und auch konstruktive Vorschläge zu unserem Gesetzentwurf. Es wurde zum Beispiel erwähnt, explizit aus Leipzig, dass es auch Gewerbe gebe, die das Wohnumfeld verbessern können, die gut für Wohngebiete sind, zum Beispiel Arztpraxen. Hierzu wurde angeregt, eine Ausnahmeregelung in das Gesetz aufzunehmen. Wir denken allerdings, dass diesem Ansinnen – auch unter Sichtung der verschiedenen anderen bereits erlassenen Gesetze – mit der Formulierung, dass Zweckentfremdungen genehmigt werden können, wenn ein öffentliches Interesse daran besteht – entsprochen wird. Diesen Ausnahmetatbestand haben wir im Gesetz formuliert. Die Gemeinden, die es betrifft – zurzeit Leipzig und Dresden –, können also im Einzelfall entscheiden, dass die Umwandlung von Wohnraum in Gewerbe – das muss keine Arztpraxis sein, sondern es kann auch eine Pflege- oder Kindertagespflegestelle sein – aufgrund des großen öffentlichen Interesses genehmigt wird. Der zweite Hinweis wurde von mehreren Sachverständigen getätigt: dass die Voraussetzungen zur Satzungsermächtigung, nämlich einen angespannten Wohnungsmarkt nachzuweisen, konkreter definiert werden solle. Wir haben allerdings wiederum unter Würdigung der bereits erlassenen elf Gesetze und des Gesetzentwurfs der GRÜNEN aus der letzten Legislaturperiode festgestellt, dass die Formulierungen, die wir im Gesetzentwurf gewählt haben – „angespannter Wohnungsmarkt“ oder „Wohnraummangel“ –, in allen Gesetzentwürfen eins zu eins so formuliert sind bzw. nah an dem, wie wir es in unserem Gesetzentwurf getan haben, und eine Verlinkung oder ein Hinweis auf die BGB-Kriterien nicht unbedingt notwendig sind. Darum haben wir darauf verzichtet. Ein weiterer Punkt – ebenfalls ein wichtiger Punkt, der aber, glaube ich, woandershin weist – kam explizit vom Städte- und Gemeindetag und von Frau Komm vom Stadtplanungsamt in Leipzig. Dabei ging es um die Kosten, die den Kommunen entstehen würden, sollten wir dieses Gesetz heute beschließen. Es ist in der Tat so – das wurde auch eindrücklich aus Berlin geschildert –, dass nur mit einer sehr hohen Zahl an zusätzlichen Mitarbeiter(inne)n für die Verwaltung, die die Zweckentfremdungsverbote überwachen, kontrollieren und tätig werden sollen, nur durch Personalaufstockung in den Ämtern, in den zuständigen Stellen ein solches Zweckentfremdungsverbot auch praktische Wirkung entfalten kann. Das ist vollkommen klar. Daher müssen die Kommunen in ihren Aufwendungen unterstützt werden. Das begrüßen wir und würden es, wenn der Gesetzentwurf, wie wir hoffen, heute beschlossen wird, in den Haushaltsverhandlungen mit einem Kostenausgleich für die Kommunen versehen. Wir sehen das in diesem Gesetz nicht unbedingt konkret beziffert, zumal die Satzungsausgestaltung durch die Kommunen und das Inkrafttreten noch nicht ganz klar sind. Aber wir würdigen diesen Punkt und wollen ihn unterstützen. Jetzt liegt der Gesetzentwurf vor. Lassen Sie mich noch einmal festhalten: Dresden und Leipzig wollen schon seit drei bis vier Jahren ein Zweckentfremdungsverbot und eine Handlungsgrundlage. Gutachten von empirica und Quaestio empfehlen eine entsprechende Regelung. Sachverständige – bis ins konservative Milieu hinein – haben in der Sachverständigenanhörung Position bezogen, dass man schnell agieren müsse. Die Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass es eine Regelung geben soll. Es sind jetzt drei Jahre vergangen, und es ist nichts passiert. Wir wollen es auch. Also, lassen Sie uns keine Zeit verlieren und stimmen Sie unserem Gesetzentwurf heute zu! Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Vielen Dank. Für die CDU-Fraktion Herr Abg. Fritzsche.
Oliver Fritzsche CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf wurde am 12. Februar 2022 vom Sächsischen Landtag dem Ausschuss für Regionalentwicklung zur weiteren Bearbeitung überwiesen. Wir haben – Frau Nagel hat es erwähnt – zur Drucksache am 20. Mai 2022 eine öffentliche Sachverständigenanhörung durchgeführt, die sich ein Stück weit an eine öffentliche Anhörung reiht, die wir bereits in der letzten Legislaturperiode zu einem ähnlichen Gesetzentwurf durchgeführt hatten. Den Inhalt des Gesetzentwurfs hat Frau Nagel für DIE LINKE recht ausführlich dargestellt, dennoch möchte ich einige zentrale Kritikpunkte herausgreifen und die Position meiner Fraktion begründen. Im Kern geht es beim Zweckentfremdungsverbot darum, die sächsischen Städte und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt zu ermächtigen, für ihr Gebiet eigene Zweckentfremdungssatzungen zu erlassen und auf dieser Grundlage die Umnutzung von Wohnraum zu anderen Zwecken zu unterbinden bzw. einzuschränken. Die Anhörung hat gezeigt, dass es nach wie vor zwischen Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und Eigentümerverbänden auf der einen Seite und den beantragenden Städten Dresden und Leipzig auf der anderen Seite unterschiedliche Auffassungen zur Angespanntheit des Wohnungsmarktes gibt und bisher die Unterschiedlichkeit in der Datenbasis nicht ausgeräumt werden konnte. Gegebenenfalls werden diese Fragen erst bei gerichtlicher Überprüfung zu klären sein. Wir haben uns darüber in der Aktuellen Debatte zur Mietpreisbremse im Juni-Plenum bereits ausgetauscht. Ebenso ist festzustellen, dass auch das Zweckentfremdungsverbot einen bedeutsamen Eingriff in die Eigentumsrechte der Immobilieneigentümer darstellt und daher einer besonders sorgfältigen Abwägung bedarf. Sowohl für Dresden als auch für Leipzig ist anzumerken, dass in den vergangenen Jahrzehnten manche Zweckentfremdung, das heißt für Arztpraxen, für Kanzleien, für Gäste- und Ferienwohnungen, für sonstige Büronutzungen und nicht zuletzt für Gemeinschaftsräume – für Hausgemeinschaften beispielsweise – durchaus willkommen war; dies natürlich vor allem vor dem Hintergrund hoher Leerstandszahlen. Bis heute trägt die entstandene Nutzungsmischung aber zur Vielfalt und zum Flair der Stadtquartiere bei und hat in den vergangenen Jahren geholfen, Deckungsbeiträge für den Immobilienerhalt zu erwirtschaften. Nun hat sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt in Dresden und in Leipzig zwar verändert, aber man sollte bei einer Bewertung der jetzigen Situation die Entwicklung in den Vorjahren mit heranziehen. Klar ist auch: Ein Zweckentfremdungsverbot kann nur ein kleiner Baustein der Wohnungspolitik sein. Welche Anwendungsfälle wären denn denkbar? Dabei – das klang im Redebeitrag von Frau Nagel schon an – sind grundsätzlich drei Richtungen zu unterscheiden: erstens die Ferienwohnungen oder auch Fremdbeherbergungen, zweitens die für überwiegend gewerbliche oder freiberufliche Zwecke genutzten ehemaligen Wohnungen und drittens der Leerstand. Frau Nagel, Sie haben an dieser Stelle den Terminus „spekulativer Leerstand“ genannt. Insofern wäre die Frage zu klären, wie, mit welchen objektiven, aber auch mit welchen gerichtsfesten Kriterien Sie den „spekulativen Leerstand“ deutlicher fassen wollen. In Ihrem Gesetzesentwurf gehen Sie darauf nicht weiter ein. Die in der öffentlichen Anhörung kursorisch vorgestellten Gutachten für Dresden und Leipzig zeigen, dass die Bereiche in unterschiedlichem Maße Wohnraum durch Zweckentfremdung entziehen. Am Beispiel der Stadt Leipzig heißt das – das sind die Zahlen aus dem Gutachten –, dass etwa 600 bis 800 Wohnungen für Fremdbeherbergungen genutzt werden. Circa 8 400 Wohnungen werden für gewerbliche Zwecke, wie Arztpraxen, Kanzleien oder Büros, genutzt. Circa 12 000 Wohnungen stehen leer. Die Zahlen – darauf haben Sie auch hingewiesen –, die Prof. Kofner insbesondere für den Bereich der Fremdbeherbergungen vorgelegt hat, weichen davon deutlich nach oben ab. Insofern wäre zu klären, auf welche Datenbasis er sich diesbezüglich stützt. Um diese Zahlen, die ich eben genannt habe, ein wenig einzuordnen, ist für Leipzig zu erklären, dass dies für einen Gesamtwohnungsbestand von 340 000 Wohnungen zu bewerten ist. Klar ist aus meiner Sicht auch, dass nicht jeder Fall vermeintlicher Zweckentfremdung, das heißt wiederum Fremdbeherbergung, für gewerbliche oder freiberufliche Zwecke, und auch der Leerstand, gleichbehandelt bzw. geahndet werden kann. Zahlreiche Sachverständige haben sich in der Anhörung ausdrücklich gegen die Einbeziehung leerstehender Immobilien ausgesprochen; denn die Verpflichtung zur Verfügbarmachung am Wohnungsmarkt können Sanierungsauflagen nach sich ziehen. Man sollte sich fragen, was demjenigen droht, wenn diese Auflagen nicht durchsetzbar sind, weil sie für den Eigentümer schlicht und ergreifend nicht finanzierbar sind. Daher sollte man von dem Thema Zweckentfremdung durch Leerstand eher Abstand nehmen. Der Wermutstropfen ist, dass natürlich im Bereich der Zweckentfremdung – folgt man der Argumentationslinie des Gesetzentwurfs und der Zahlen –, das heißt ausgerechnet in diesem Bereich des Leerstandes, noch das höchste Potenzial liegt, im Gegensatz zu einem eher geringen Potenzial im Bereich der Fremdbeherbergung. Die Vorteile einer Nutzungsmischung durch Büros, Praxen und soziale Infrastruktur habe ich bereits ausgeführt. Aber auch die Untersagung einer Nutzung zur Fremdbeherbergung von mehr als zwölf Wochen, das heißt an 84 Tagen im Jahr, sehe ich kritisch, und zwar nicht nur aufgrund der schwierigen Nachweisführung, sondern aus grundsätzlichen Überlegungen heraus. Denn temporäre Ferienwohnungen, gerade im urbanen Raum, tragen durchaus – das ist auch Punkt aus der Anhörung – zu einer Demokratisierung des Reisens bei, denn sie ermöglichen einem jüngeren, noch nicht einkommensstarken Publikum die Übernachtung zu in aller Regel günstigeren Konditionen, als das im klassischen Hotelgewerbe möglich ist. Ein Verbot führt letztlich zu einem erheblichen Konflikt zwischen touristischen Zielen und der Entwicklung des Städtetourismus, der gerade erst durch das Angebot von preisgünstigen Ferienwohnungen oder Zimmern im urbanen Raum einer breiten Bevölkerungsschicht ermöglicht wird. Die Erfahrungen aus andern Städten zeigen, dass die Durchsetzung des Zweckentfremdungsverbots auf der kommunalen Ebene nur mit einem hohen Personalaufwand zu bewerkstelligen ist. Die Verfolgung und die Klärung der Sachverhalte ist tatsächlich unglaublich aufwendig. Für Dresden und Leipzig muss mit jeweils acht bis zehn zusätzlichen Stellen gerechnet werden. Ferner ist zusätzlich mit einem hohen Aufwand für eine juristische Beratung zu rechnen, denn zahlreiche Klageverfahren wären zu erwarten. Frau Nagel, Sie haben eben gesagt, dass das für Sie durchaus ein Punkt wäre, den Sie im Rahmen der Haushaltsverhandlungen diskutieren wollen. Für mich ist es im Moment schwer vorstellbar, dass das Thema, welches sich hinter einer Satzungsermächtigung verbirgt, tatsächlich mehrbelastungsausgleichsfähig sein wird. Insofern wäre auch dort ein kultureller Wandel zu verzeichnen, den ich als eher schwierig einschätze. Abschließend bleibt festzuhalten, dass auch ein Zweckentfremdungsverbot seine Tauglichkeit als Instrument zur Entspannung angespannter Wohnungsmärkte noch unter Beweis stellen muss; denn die Erfahrungen in den anderen Bundesländern sind – ähnlich wie bei der Mietpreisbremse – durchaus differenziert zu bewerten. Es ist sowohl bei der Schaffung des rechtlichen Rahmens als auch bei der konkreten lokalen Umsetzung eines Instruments Zweckentfremdung mit größter Sorgfalt vorzugehen. Der vorliegende Gesetzentwurf wird diesem Anspruch nicht gerecht, und daher lehnen wir diesen ab. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die AfD Herr Abg. Barth, bitte.
André Barth AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kollegen! Wäre ich böswillig, würde ich den Gesetzentwurf der LINKEN wie folgt zusammenfassen: staatliche Bevormundung, autokratische Ansätze und Einschränkung der Grundrechte – all das gerechtfertigt durch einen angeblichen Wohnraummangel in Sachsen. (Zuruf von den LINKEN) Ein typisch linker Ansatz wäre das, frisch aus der sozialistischen Mottenkiste hervorgekramt, und auch das gleiche unheilvolle Rezept von gestern. Und wenn dann Frau Nagel hier noch mit Zahlen schwindelt – – (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das macht sie nie!) – Sie hat gesagt: 2 500 Wohnungen – – (Juliane Nagel, DIE LINKE: Sie sind doch Ausschussvorsitzender und waren doch anwesend in der Sitzung!) In Leipzig waren es im Jahr 2019 laut der Untersuchungen von Quaestio 844 Wohnungen, und in Dresden sind es 1 150 bis 1 300 Wohnungen. (Zuruf der Abg. Juliane Nagel, DIE LINKE) Um es noch einmal deutlich zu sagen: Das ist in der Anhörung vorgetragen worden. (Albrecht Pallas, SPD: Das ist doch veraltet! Es ist noch mehr vorgetragen worden! – Zuruf der Abg. Juliane Nagel, DIE LINKE) So, und wie wir als AfD-Fraktion zu dieser Einschätzung gekommen sind, werde ich Ihnen jetzt ausführlich darlegen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ich dachte, das machen Sie jetzt schon!) Zuvor möchte ich aber den LINKEN noch einmal vor Augen führen, was uns von Ihnen unterscheidet. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ganz viel! –
Marco Böhme Die Linke
Gerechtigkeit!) Während wir von der AfD die Bürokratie begrenzen möchten, will die Linksfraktion diese vergrößern und damit die Kosten für die Bürger weiter erhöhen. Wir haben in dieser Anhörung auch gehört: mindestens acht bis zehn zusätzliche Stellen in Leipzig und in Dresden, umfangreiche Klageverfahren – also können wir dazu noch fünf kommunale Juristen hinzurechen –, unwahrscheinlich viele Abgrenzungs- und Auslegungsprobleme. Das ist das, was Sie den sächsischen Verwaltungen sozusagen aufbürden. Während wir seit Jahren für Grund- und Freiheitsrechte einstehen, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Da müssen Sie selbst lachen!) geben Sie sich natürlich mit diesem Gesetz erneut einer Datensammelwut hin. Angeblich, um den Wohnraummangel in Sachsen zu bekämpfen, sollen die Gemeinden, die das können, zukünftig anlasslos Daten über Wohnungseigentümer erfassen. Doch damit nicht genug; nicht nur die informationelle Selbstbestimmung soll eingeschränkt werden, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Hä?) auch das Grundrecht auf Eigentum und die Unverletzlichkeit der Wohnung möchte DIE LINKE gern beschneiden. All das geschieht unter dem Vorwand eines angespannten Wohnungsmarktes, den DIE LINKEN in ihrem Gesetzentwurf noch nicht einmal definieren wollen. Vielmehr gehen sie davon aus, dass die Lage auf dem Wohnungsmarkt grundsätzlich kritisch sei. So beginnt die Begründung folgendermaßen: „Der Wohnraum im Freistaat Sachsen ist knapp und wird insbesondere in den Ballungsgebieten Dresden und Leipzig immer knapper.“ Ist das wirklich so? – Nicht nur wir haben unsere begründeten Zweifel; denn bereits ein kurzer Blick in die Statistik des Verbandes der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Sachsen zeigt, dass Ihre Begründung nicht zu halten ist. Dies wurde leider auch in der Anhörung mehr als deutlich. Für die Kollegen, die nicht an der Anhörung teilgenommen haben: Schätzen Sie doch einmal, wie hoch der Leerstand in ganz Sachsen ist! (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wir reden nicht über ganz Sachsen, sondern über die Großstädte, Herr Barth!) Richtig – er ist von 10,6 auf 10,8 % gestiegen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Genau!) Ich kenne Ihre Einwände bezüglich Stadt und Land, doch die Tendenz ist dieselbe. Der Leerstand auf dem Land ist mit einem Anstieg von 14,3 auf 14,4 % größer als der in den urbanen Gebieten. Doch auch in großen Städten wie Leipzig und Dresden steigt der Leerstand, das hat uns die Anhörung gezeigt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Warum wohl?) – Das können Sie nachlesen. Von 5 auf 5,5 %. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Fragen Sie mal, welche Wohnungen dort gebaut werden! Die können Sie sich noch nicht einmal leisten!) Damit ist dieser Anstieg sogar noch deutlicher als der im ländlichen Raum. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: In einem Preissegment, in dem nicht einmal Sie sich etwas leisten können!) – Lieber Herr Gebhardt und Ihre Kollegen von der Linksfraktion: (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ich bin nicht Ihr Lieber!) Wo ist also Ihre viel beschworene Wohnungsnot? Auch bei der Höhe der Mieten ist die Lage längst nicht so schlimm, wie Sie es uns weismachen wollen. Ich rufe Ihnen erneut die Zahlen der Anhörung ins Gedächtnis: (Marco Böhme, DIE LINKE: Suchen Sie sich doch einmal eine Wohnung in Leipzig!) Die durchschnittliche Netto-Kaltmiete in Sachsen liegt nach aktuellen Zahlen des Verbandes der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Der Dorfteich war einen halben Meter tief und trotzdem ist die Kuh ersoffen!) bei 5,36 Euro, Herr Gebhardt. Und im ländlichen Gebiet derzeit sogar nur bei 5,07 Euro. Die Zahlen sind also wirklich nicht so dramatisch, wie Sie als Fraktion hier tun. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach, jetzt!) Drastische Grundrechtseingriffe rechtfertigen sie jedenfalls keineswegs. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Doch reden wir einmal kurz darüber, was aus Sicht meiner Fraktion eine sinnvolle Wohnungspolitik ausmacht. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Erstens eine erweiterte Ausweisung von Bauland (Zuruf der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE) und zweitens eine höhere Eigentumsquote in Sachsen. Ihr Gesetzentwurf hingegen hält der Realität – das habe ich Ihnen gerade mit Zahlen nachgewiesen – nicht stand. Schon eine Sinnhaftigkeit steht grundsätzlich infrage. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ihre Realität!) Reicht es denn nicht, dass die Staatsregierung am 31. Mai per Verordnung eine Mietpreisbremse für Dresden und Leipzig erlassen hat? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nee, das reicht nicht!) Aus unserer Sicht wäre das zwar nicht notwendig gewesen, aber wir nehmen es zur Kenntnis. Wozu braucht es daher noch Ihren Gesetzentwurf, Herr Gebhardt? – Eben, Ihr Gesetzentwurf ist folglich nicht nur inhaltlich mangelhaft, auch seine Notwendigkeit ist offenkundig nicht gegeben. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach, Herr Barth!) Eines möchte ich Ihnen mit auf den Weg geben: Dass Sie von der Linksfraktion mit Ihrem Gesetzentwurf nicht die Chance nutzen, einen Beitrag zur Weiterentwicklung des sächsischen Wohnungsmarktes zu leisten, sondern in alte totalitäre Denkmuster zurückfallen, (Lachen der Abg. Marco Böhme und Rico Gebhardt, DIE LINKE) ist bedauerlich, kommt für uns jedoch nicht überraschend. Allein die von Ihnen beabsichtigten gravierenden Eingriffe in Grundrechte der sächsischen Wohnungs- und Hauseigentümer sind für uns Grund genug, Ihren Gesetzentwurf abzulehnen. Dass Sie aber nicht einmal stichhaltige Gründe für Ihre falschen Forderungen vorbringen können, macht uns unsere Ablehnung natürlich noch leichter. Kurzum: Ihr Gesetzentwurf ist handwerklich schlecht gemacht, geht von einer völlig falschen Grundannahme aus und greift drastisch in Grundrechte ein. Das lehnen wir als AfD-Fraktion entschieden ab und werden Ihrem Gesetzentwurf unsere Zustimmung verweigern. Recht herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD – Juliane Nagel, DIE LINKE, steht am Mikrofon.) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Barth sprach für die AfD-Fraktion. Nun sehe ich an Mikrofon 1 Frau Kollegin Nagel; vermutlich mit einer Kurzintervention auf den Redebeitrag. – Bitte schön.
Juliane Nagel Die Linke
Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Barth, ich hoffe sehr für Sie, dass eine alleinerziehende Mutter aus Leipzig oder ein alleinstehender Rentner aus Dresden Ihrem Redebeitrag, der wirklich zynisch mit der Wohnungsnot in den beiden Großstädten umgegangen ist, gehört hat. Ich habe mich zu Wort gemeldet, um etwas richtigzustellen: Ich wundere mich ein wenig. Sie sind Ausschussvorsitzender, haben die Sachverständigenanhörung geleitet und vielleicht auch ins Protokoll geschaut. Es gibt zwei Untersuchungen, eine von empirica aus dem Jahr 2019 für Dresden und eine von Quaestio aus dem Jahr 2019 für Leipzig. Die Ergebnisse habe ich hier gar nicht vorgetragen, sondern bei der Einbringung des Gesetzentwurfs. In beiden Untersuchungen ist angedeutet worden, dass das Problem der Ferienwohnungsentfremdung wachsen kann. Prof. Kofner, der politisch wahrscheinlich nicht auf unserer Seite steht, hat in der Anhörung aus einer Untersuchung in Bezug auf die Ferienwohnungsumnutzung für den Stichmonat Mai 2022 für Leipzig und Dresden zitiert und die Zahlen referiert, die ich hier noch einmal vorgetragen habe. Leipzig: 2 500 Wohnungen, 80 % Komplettwohnungen. Dresden: circa 1 500 Wohnungen, 86 % Komplettwohnungen. Er hat darauf hingewiesen, dass das Problem in den letzten Jahren gewachsen ist und diese Momentaufnahmen sozusagen eine Problembeschreibung sind. Er ist in seinem Vortrag zu dem Ergebnis gekommen, dass wir eine Regelung brauchen. Sie haben hier falsche Tatsachen in Bezug auf das, was ich hier vorgetragen habe, behauptet. Das wollte ich richtigstellen. – Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollegin Nagel mit einer Kurzintervention an Mikrofon 1. Nun erfolgt die Erwiderung an Mikrofon 7. Kollege Barth, bitte schön.
André Barth AfD
Frau Nagel, ich sage es noch einmal: Seite 8 der Anhörung, letzte Zeile. (Marco Böhme, DIE LINKE: Da ist noch eine andere Seite! Umblättern!) In Leipzig: 844 Wohnungen. Sie sprachen in Ihrer Rede von 2 500. Hätten Sie gesagt, dass das streitig ist, wäre es etwas anderes gewesen. Sie haben das allerdings sozusagen als gottgegeben dargestellt, um die Notsituation zu begründen. (Zurufe der Abg. Juliane Nagel und Marco Böhme, DIE LINKE) – Ich weiß, ich weiß. Deshalb sage ich: Ich habe mich auf die Sachverständigenanhörung und auf das Ausschussprotokoll bezogen (Marco Böhme, DIE LINKE: Wir auch! Es ging um die Frage am Ende der Anhörung!) und ganz genau das vorgetragen. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. (Juliane Nagel, DIE LINKE: Schauen Sie sich den Folienvortrag am Ende der Anhörung an!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war die Erwiderung durch Kollegen Barth an Mikrofon 7. Nun spricht Kollege Löser für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Bitte schön, Herr Kollege.
Thomas Löser GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zumindest eines dürfte jetzt allen klar sein: In der Anhörung haben Verschiedene gesprochen, die verschiedene Zahlen gesagt haben. (Heiterkeit bei den LINKEN) Das ist das Wesen einer Anhörung, dass verschiedene Leute zu Wort kommen und aus ihrer Sicht Zahlen nennen. Ich möchte zunächst zu dem Thema an sich sprechen. Wir reden über den Gesetzentwurf der LINKEN, der den Kommunen die Möglichkeit geben soll, gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vorgehen zu können. Zweckentfremdete Wohnungen stehen dem allgemeinen Mietenmarkt nicht zur Verfügung. Deshalb ist es in Stadtvierteln mit einer hohen Nachfrage an Wohnungen richtig, zu schauen, ob es noch mehr Ferienwohnungen braucht oder ob es richtig ist, Wohnungen ewig leer stehen zu lassen. Das beschreibt zunächst das politische Problem. Das ist in vielen Städten und Gemeinden in Sachsen gar kein Thema, das wurde zu Recht schon gesagt: In Sachsen herrscht eine sehr unterschiedliche Lage. In den urbanen Gebieten haben wir jedoch einen angespannten Mietermarkt, und mit Einführung der Mietpreisbremse wurde genau das bereits durchdekliniert. Wir führen diese seit gestern ein, da der Mietenmarkt eben angespannt ist. Das haben wir hier mehrfach durchdekliniert. Herr Barth sieht das komplett anders. Insofern war die Einwendung von Frau Nagel sehr wichtig. Offensichtlich hat die AfD hier insgesamt eine ganz andere Wahrnehmung. Ich empfehle sehr, mit Betroffenen zu sprechen. Als Abgeordneter im Wahlkreis Dresden Altstadt höre ich von vielen Fällen, in denen Mieterinnen und Mieter aus den verschiedensten Gründen auf der Suche nach einer neuen Wohnung sind und das heimatgewordene Viertel nicht verlassen wollen. Sie müssen dann häufig viel höhere Quadratmeterpreise für die gleiche Wohnlage zahlen oder finden gar kein passendes Angebot. Es kann doch nicht unser Ziel sein, all diesen Menschen zu sagen: Dann geht doch aufs Land oder zieht an den Stadtrand! Ich sage: Wohnen ist Menschenrecht, und die aktuelle politische Situation verschärft die Mietenkrise in den Großstädten noch mehr. Deswegen haben wir uns im Koalitionsvertrag – das möchte ich erwähnen – auf ein Bündel an Maßnahmen geeinigt, die der Mietpreisspirale entgegenwirken sollen. Klar ist auch: Keine dieser Maßnahmen allein kann eine wesentliche Entlastung bringen. Deshalb ist es nicht zielführend, zu betonen, dass ein einzelnes Instrument nicht weiterhilft. Wir haben die Kappungsgrenzenverordnung bereits umgesetzt und seit gestern nun auch die Mietpreisbegrenzungsverordnung für Leipzig und Dresden erlassen. Außerdem arbeiten wir – und das ist sehr wichtig – an der Verbesserung der Förderkulisse für das soziale Wohnen. Gerade in der aktuellen Situation hoher Baukosten, wenig verfügbarer Baugrundstücke in den stark nachgefragten Stadtvierteln mit guter ÖPNV-Anbindung und kurzen Wegen zu Arbeit, Bildung, Kultur und Sport ist Bauen, Bauen, Bauen eben leider nicht die adäquate Antwort auf den Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Erstens fehlt es an Grundstücken und zweitens glaube ich, dass eine Menge aktueller Bauvorhaben aufgrund der Krise in der Bauwirtschaft nicht über die Ziellinie kommen wird. Der Erhalt günstiger Bestandswohnungen ist deshalb notwendig. Wenn die Städte Hinweise darauf haben, dass in bestimmten Stadtvierteln ein Haus am anderen zu finden ist, an dessen Klingeln keine Namen mehr stehen, sondern die Wohnungen von eins bis acht nur noch durchnummeriert sind, und wo abends immer die Rollköfferchen zu hören sind, dann sollten sie die Möglichkeit haben, dieser Entwicklung einen Riegel vorzuschieben. Worüber reden wir konkret? Jetzt nenne ich die Zahlen, die ich mitgenommen habe: In der Anhörung zum Gesetz wurden für Leipzig rund 1 300 und für Dresden 1 200 Ferienwohnungen genannt. Das scheint mir realistisch. Nimmt man in Leipzig noch Büros, Praxen, Kanzleien und den Leerstand hinzu, dann kommt man auf insgesamt 21 000 Wohnungen. Wenn man sich die Zahl von 340 000 Wohnungen in Leipzig insgesamt anschaut – es wurde schon gesagt –, dann sind das 6,2 % des gesamten Wohnungsbestandes. Wir als Koalition haben uns die Einbringung eines Gesetzentwurfs zur Zweckentfremdung vorgenommen. Die Abstimmungsprozesse dazu laufen. Die Frage ist nun, wie man ein solches Gesetz genau ausgestaltet. Es sollte unserer Meinung nach weiterhin möglich sein, mit Ferienwohnungen einen Beitrag zum touristischen Angebot in den Städten zu leisten. Dafür soll aber eine Genehmigung eingeholt werden, damit die Verteilung über das Stadtgebiet besser gesteuert werden kann. Es soll natürlich auch Ausnahmeregelungen geben. Ich denke an Studierende im Auslandssemester, gemeinnützige Einrichtungen und ärztliche Praxisräume. Auch hierfür können wir uns Ausnahmen vorstellen. Diesbezüglich sehen wir den Gesetzentwurf der LINKEN als nicht ausgewogen genug an, und auch deshalb werden wir ihn ablehnen. Es ist trotzdem gut, dass wir hier im Parlament über ein Zweckentfremdungsverbotsgesetz für Wohnraum sprechen, denn es sollte für die Regierungsfraktionen ein Ansporn sein, den vorliegenden Gesetzentwurf nun innerhalb der Regierungsfraktionen final zu verhandeln. Wir denken, dass ein Gesetz zum Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum mit Augenmaß ausgestaltet sein kann und in der Begründung, anders als der heute hier vorgelegte Entwurf, auch verfassungsrechtlichen Bedenken standhalten wird. Denn das muss unser Ziel sein: ein handwerklich gut gemachtes Gesetz, das tatsächlich die gewünschte Wirkung auf dem Mietenmarkt in den großen Städten entfalten kann. Dafür werden wir BÜNDNISGRÜNE uns, getragen vom Koalitionsvertrag, weiterhin einsetzen. Zum Schluss habe ich geschaut, wie andere Länder das so machen. Herr Barth tut ja so, als ob das hier eine komplett neue Erfindung sei, die dann auch noch durch die Stasi kontrolliert werden müsse. Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr kommt auf seiner Internetseite bei der Frage „Lohnt die Einführung einer Zweckentfremdungssatzung?“ zu einem klaren Ja. Ich lese die Begründung vor: „Mit Erlass einer Zweckentfremdungssatzung schafft Ihre Gemeinde die Grundlage, um zweckwidrige Nutzungen von Wohnraum zu unterbinden und Bestandswohnungen für normale Vermietungen zurückzuerhalten. Jede zweckentfremdete Wohnung, bei der Ihre Gemeinde mit Anordnungen dafür sorgt, dass sie wieder Wohnzwecken zugeführt wird, ist ein preiswerterer Gewinn für den Mietenwohnungsmarkt als eine neu gebaute Wohnung.“ In diesem Sinn vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Löser sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun spricht Kollege Pallas für die SPD-Fraktion.
Albrecht Pallas SPD
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Namen der SPD-Fraktion begrüße ich zunächst einmal, dass der Landtag sich auf Initiative der LINKEN heute mit dem Thema Zweckentfremdung von Wohnraum auseinandersetzen kann. Es ist ein wichtiges Thema, gerade in Städten wie Dresden und Leipzig, in denen die Wohnungsmärkte angespannt sind. Ich will an dieser Stelle kurz auf Herrn Barth eingehen. Sie versuchen die Öffentlichkeit ja ein wenig in die Irre zu führen, indem Sie permanent unterstellen, dass es bei solchen Instrumenten um eine Wirkung für den gesamten Freistaat Sachsen gehe. Das ist mitnichten der Fall. Wir haben unterschiedliche regionale Situationen auf den Wohnungsmärkten. Wir haben Regionen mit hohem Leerstand, aber auch angespannte Wohnungsmärkte, unter anderem in Dresden und Leipzig. Es geht einzig und allein darum, eine Rechtsgrundlage dafür zu schaffen, dass jene Kommunen wie Dresden und Leipzig die Möglichkeit haben, wenn sie es als richtig erachten, eine Zweckentfremdungsverbotssatzung zu erlassen. Es geht um nicht mehr und nicht weniger, und ich bitte Sie dabei um ein bisschen mehr Differenzierung und genauere Angaben hier in der Öffentlichkeit. Wir müssen alle Möglichkeiten nutzen, um mehr Wohnungen in den Städten zur Verfügung zu stellen. Wir als SPD haben uns schon lange für verschiedene Instrumente zur Entlastung der angespannten Wohnungsmärkte eingesetzt und mussten teilweise, wie bei der Mietpreisbremse, lange und hart dafür kämpfen. Seit gestern gilt die Mietpreisbremse, und das ist ein großer Erfolg für die Mieterinnen und Mieter in den beiden Großstädten. Gerade dort steigen seit Jahren die Mietpreise, und die Gehaltsentwicklung kommt dem nicht hinterher. Das betrifft nicht nur Menschen mit Niedriglohn – zum Beispiel bezieht in Dresden immer noch ein Viertel der Beschäftigten Niedriglohn –, längst sind Familien mit mehreren Kindern vielfach betroffen, wenn sie keine ausreichend große und bezahlbare Wohnung finden oder vom Umzug absehen, weil sie Angst vor zu hohen Mieten haben. Vor allem Menschen mit kleinen Einkommen leiden aktuell besonders unter den Steigerungen bei Energie, Mobilitäts- und Lebensmittelpreisen. Unser Ziel muss es daher sein, in Sachsen Wohnen für alle vielfältig, bezahlbar und wirtschaftlich tragfähig zu machen und genügend Wohnungen, gerade für einkommensschwache Haushalte, bereitzustellen. Wir müssen bedarfsgerecht fördern und bauen. Das bilden die Wohnungsmärkte in Dresden und Leipzig immer weniger ab, und deshalb ist es so wichtig, dass die Landespolitik und die beiden Städte sich in den letzten Jahren mit verschiedenen Instrumenten aktiv dagegengestemmt haben. Ein Beispiel ist der soziale Wohnungsbau. Heute war zu lesen, dass im Gegensatz zu allen anderen Ländern in Sachsen die Zahl der Sozialwohnungen steigt. Es ist eine direkte Folge der Wohnungspolitik des Freistaates Sachsen, den sozialen Wohnungsbau zu betreiben. Kappungsgrenzenverordnung, qualifizierte Mietspiegel, Erhaltungssatzungen usw. usf. – es gibt viele Instrumente, die zielgerichtet zum Einsatz kommen müssen. Und wer weiß, wie teuer die Mieten in Dresden und Leipzig heute wären, wenn diese Instrumente nicht zur Anwendung gekommen wären? Daher ist es wichtig, weitere Instrumente wie Baulandmobilisierung oder ein Zweckentfremdungsverbot zu ermöglichen, um einerseits bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und andererseits dem Wohnungsmarkt zweckentfremdeten Wohnraum wieder zuzuführen, Stichwort: Airbnb und Co. Gerade um mehr verfügbare und bezahlbare Wohnungen im Bestand zu schaffen, fehlt in Sachsen bislang die Möglichkeit, in angespannten Wohnungsmärkten Zweckentfremdungsverbote zu erlassen. Das hat die Koalition von Anfang an erkannt und bereits im Koalitionsvertrag verankert, dass eine Rechtsgrundlage dafür geschaffen wird. Tatsächlich arbeiten die Koalitionsfraktionen an einem eigenen Gesetzentwurf. Er ist in Abstimmung zwischen den Fraktionen, und wir als SPDFraktion wollen das Gesetzgebungsverfahren so schnell wie möglich in die Wege leiten. Die Anhörung zu dem heute vorliegenden Gesetzentwurf der LINKEN hat auch für unser Gesetzesvorhaben noch einmal wichtige Impulse gegeben und diese werden wir berücksichtigen. Allerdings hat die Anhörung auch ergeben, dass wir Handlungsbedarf haben. Zum Beispiel werden in Leipzig jährlich 500 Wohnungen neu zweckentfremdet. So viel zur Frage, mit welchen Zahlen hier im Landtag operiert wird. Das ist eine sehr wichtige Information zur Dringlichkeit gewesen. Ein Zweckentfremdungsverbot kann vor allem dabei helfen, bezahlbaren Wohnraum im Bestand zu erhalten. Es gab auch Kritik am Entwurf der LINKEN, den ich jetzt auch nicht so reingewaschen stehen lassen will, wie es Kollegin Nagel getan hat. Was die Definition der angespannten Wohnungsmärkte angeht, kann man hier nicht trivial sagen, das habe man ja, ähnlich wie überall, anders gemacht, und dabei müssten Sie sich nicht auf die BGB-Kriterien beziehen. Wir befinden uns hier in einem Bereich, der in hohem Maße anfällig dafür ist, dass betroffene Menschen, die einem Zweckentfremdungsverbot unterliegen, sich gegen diesen Eingriff in das Eigentum rechtlich wehren können. Deswegen ist es wichtig, hier so sauber wie möglich zu arbeiten. Ich empfehle eher, dass wir uns daran orientieren, wie die angespannten Wohnungsmärkte in den beiden Verordnungen, der Kappungsgrenzenverordnung und der Mietpreisbegrenzungsverordnung, definiert sind. Ich glaube, dann sind wir auf der sicheren Seite. Das haben Sie nicht gemacht; das ist Ihre Sache. Aber ich will nur sagen: Dieser Punkt ist schon real und besonders zu beachten. Wir als SPD setzen uns innerhalb der Koalition weiterhin dafür ein, dass das Gesetzgebungsverfahren schnellstmöglich auf den Weg gebracht wird. Mit diesem Gesetz können die Kommunen dann entsprechende Satzungen rechtssicher erlassen. Sie haben sicher Verständnis dafür, dass wir Ihrem Gesetzentwurf heute nicht zustimmen werden. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Pallas sprach für die SPD-Fraktion. Damit ist die erste Rednerrunde beendet. Wir könnten jetzt in eine zweite Rednerrunde einsteigen. Ich frage die Fraktion DIE LINKE: Besteht diesbezüglich noch Bedarf? – Das sehe ich nicht. Ich frage die anderen Fraktionen: CDU? – AfD? – BÜNDNISGRÜNE? – SPD? – Das sehe ich auch nicht. Dann übergebe ich jetzt an die Staatsregierung, wenn gewünscht. Herr Staatsminister Schmidt, bitte schön.
Thomas Schmidt
Vielen Dank. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Gesetz gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum ist, wie ausgeführt wurde, Teil des aktuellen Koalitionsvertrages, und die Koalition ist im Gespräch. Viele Argumente wurden ausgeführt. Ich möchte nicht alles wiederholen. Allerdings ist es nur ein Mosaikstein von vielen, um das Thema Wohnen insgesamt zu beeinflussen, erträglicher zu machen. Dieser Mosaikstein muss genau ins Mosaik passen, damit er bzw. das Gesetz am Ende wirken kann. Es sind Punkte aus dem Gesetz angesprochen worden, die zu mehr Bürokratie führen würden. Ich will ein Beispiel wiederholen: Wenn schon nach sechs Monaten Leerstand eine Zweckentfremdung eintritt, der Wohnungseigentümer aber diese Wohnung gerade saniert, muss er sich dann die Genehmigung geben lassen, dass er doch noch einen Monat verlängern darf; sonst kommt er in die Zweckentfremdung. Solche Dinge, bin ich der Meinung, führen zu mehr Bürokratie und wirken nicht im Sinne des eigentlichen Ziels des Gesetzes. Bei der gewerblichen Nutzung, wenn ich an junge Startup-Unternehmen denke, die oftmals von zu Hause starten, sind wir in Grenzbereichen. Es muss genau überlegt sein, wo man eingreift und wo man es lieber lässt. Bei den vielen Mosaiksteinen – es wurden von Kollegen Pallas weitere Dinge wie mehr Wohnungsbau und Baulandmobilisierung angesprochen, Instrumente, die wir mit der Mietpreisbremse und der Kappungsgrenzenverordnung bereits beschlossen haben – fehlt mir allerdings ein Instrument; das ist die bessere Verknüpfung mit dem Umland. Ich glaube, dort gibt es genügend Potenziale, die man nutzen kann, um den Bürgern gut sanierten Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Nehmen wir das Beispiel Dresden. Ich denke, in 25 bis 30 Minuten ist man mit der S-Bahn in Meißen und Pirna. Das Thema sollte man auch diskutieren. Wie kann man diese Räume besser verknüpfen, um auch Entlastung in den Ballungsgebieten oder in Teilbereichen der großen Städte zu erreichen? Den vorliegenden Gesetzentwurf der LINKEN halte ich daher in vielen Punkten für nicht geeignet. Die Diskussion wird allerdings fortgeführt. Ich schließe mich der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Regionalentwicklung und des Innenausschusses an und empfehle, den Gesetzentwurf abzulehnen. Vielen Dank. Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Einführung des von Informationen Drucksache 7/8517, Gesetzentwurf Drucksache 7/10236, für Verfassung und Recht, Demokratie, Bevor die Fraktionen das Wort zur allgemeinen Aussprache bekommen, frage ich den Berichterstatter, ob er das Wort wünscht. Herr Gebhardt? – Das ist nicht der Fall. Die Reihenfolge ist in der ersten Runde: CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe zuerst an Herrn Kollegen Modschiedler von der CDU-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Staatsminister Schmidt sprach für die Staatsregierung. – Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum im Freistaat Sachsen, Drucksache 7/8495, Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf. Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf paragrafenweise im Block abzustimmen. Wenn sich dagegen kein Widerspruch erhebt, dann machen wir das so. Wir stimmen jetzt über die Überschrift über § 1 Satzungsermächtigung, Begriffsbestimmungen, § 2 Genehmigung, § 3 Registriernummer zum Anbieten und Bewerben von Unterkünften zur Fremdbeherbergung, § 4 Wiederherstellung des Wohnzwecks, § 5 Auskunftspflicht, Datenerhebung, § 6 Betreterecht, § 7 Sofortige Beziehbarkeit, § 8 Ordnungswidrigkeiten, § 9 Einschränkung von Grundrechten und § 10 Inkrafttreten ab. Wer diesen Bestandteilen des Gesetzentwurfs die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei einigen Fürstimmen, aber einer großen Mehrheit an Gegenstimmen ist den Bestandteilen dieses Gesetzentwurfes keine Zustimmung erteilt worden. Jetzt die Frage an die Fraktion DIE LINKE: Wünschen Sie eine Schlussabstimmung? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren, ich rufe auf des Entwurfs Gesetzes über die Transparenz im Freistaat Sachsen der Staatsregierung Beschlussempfehlung des Ausschusses Europa und Gleichstellung
Martin Modschiedler CDU
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ende 2019 wurde zwischen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD der Koalitionsvertrag beschlossen, in dem unter anderem die Absichtserklärung vereinbart wurde, ein Sächsisches Transparenzgesetz auf den Weg zu bringen. Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf wird dieses Koalitionsziel umgesetzt. Ich gebe zu, ich persönlich tue mich mit dem Gesetz in dieser aktuellen Zeit etwas schwer. Aber jetzt erst einmal zum Gesetz: Das Transparenzgesetz beinhaltet im Wesentlichen zwei Punkte: erstens – das ist wichtig – die Veröffentlichungspflicht, bei der die Exekutive bestimmte Informationen von sich aus auf eine entsprechende Onlineplattform einstellt. Transparenzpflichtige Stellen sind unter anderem die Staatsministerien sowie unter bestimmten Voraussetzungen der Verfassungsgerichtshof des Freistaats Sachsen und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten. Die Gemeinden, Landkreise und Gemeindeverbände – das ist wichtig und war auch ein Verhandlungsstandpunkt – zählen aber nur dann als transparenzpflichtige Stellen, wenn sie sich per Satzung selbst dazu verpflichten. Der zweite wesentliche Punkt besteht in einer Informationspflicht, das heißt einer Pflicht von transparenzpflichtigen Stellen, Informationen auf Antrag zugänglich zu machen. Es gab in den vergangenen fast zwei Jahren – das ist eine lange Zeit – erst auf der Regierungsseite und dann in der Koalition einen intensiven Abstimmungsprozess. Wir haben im Juni eine Sachverständigenanhörung hier im Hohen Hause zu diesem Gesetzentwurf im Verfassungsund Rechtsausschuss gemacht. Darin wurde deutlich, dass der Gesetzentwurf an der einen oder anderen Stelle noch einmal nachgeschärft werden muss. Hierzu haben wir uns in den Koalitionsfraktionen verständigt. Wir haben dann die Änderungen in der letzten Ausschusssitzung beschlossen. Unter anderem soll die sogenannte Bereichsausnahme des Sächsischen Landtags aus der Gesetzesbegründung in das Gesetz aufgenommen werden. Das heißt konkret: Die freie Mandatstätigkeit der Abgeordneten oder die Unabhängigkeit der Fraktionen dürfen durch die Transparenzpflicht nicht eingeschränkt werden. Der andere Aspekt war: Der Sächsische Rechnungshof soll aufgrund der verfassungsrechtlichen Stellung, die er innehat, ähnlich den Gerichten vom Gesetz ausgenommen werden. Schließlich hat sich die Koalition darauf verständigt, dass es noch einen Kostendeckel und eine Billigkeitsregel in Bezug auf etwaige Kosten geben soll, die entstehen können. So darf die erhobene Gebühr für die Bereitstellung von Informationen 2 500 Euro nicht übersteigen. Im Übrigen – das steht im nächsten Absatz – ist die zuständige Stelle im Rahmen ihres Ermessens zur Entscheidung berufen, ob und inwieweit die Forderungen durchgesetzt werden. Ich hatte eingangs gesagt, dass wir als CDU das Gesetz ein wenig kritisch betrachten, gerade wenn aufgrund dieses Gesetzes Mitarbeiter und Know-how gebunden werden, die an anderer Stelle, sei es wegen des demografischen Wandels, Corona oder der Ukraine-Krise mit all ihren Folgen, dringend gebraucht werden. Dazu von mir drei Bemerkungen: Erste Bemerkung: Wir als CDU stellen uns die Frage, ob mit dem Gesetz in puncto Nutzen-Kosten-Verhältnis die Prioritäten derzeit – wir müssen immer auf den aktuellen Zeitpunkt schauen – richtig gesetzt werden. Das gilt insbesondere mit Blick auf den zusätzlichen Personalbedarf. In diesen Zeiten knapper Kassen und fehlenden Personals gerade in der Justiz – ich bin rechtspolitischer Sprecher und sehe das immer wieder – sehe ich das etwas kritisch. Mir ist die personelle Situation in der Justiz ein sehr wichtiges Anliegen. (Beifall bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN –
Rico Gebhardt Die Linke
Ach echt?!) – Herr Gebhardt, auch ich setze Prioritäten, und deshalb setze ich sie jetzt in diese Richtung. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Das ist auch eine Bemerkung. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Genau!) Die zweite Bemerkung: Es ist richtig, dass wir uns im Koalitionsvertrag auf ein Transparenzgesetz verständigt haben. Es ist aber auch innerhalb der Koalition verabredet worden, dass wir uns für den Bürokratieabbau starkmachen wollen. Wenn man sich die Ausführungen des Normenkontrollrats, die heute Morgen schon einmal erwähnt wurden, (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) zum Erfüllungsauftrag im Rahmen der Anhörung aufmerksam durchliest, sind, Herr Lippmann, Zweifel angebracht. Ich sage auch, es sind Zweifel angebracht, ob wir mit diesem Gesetz den Einwänden des Normenkontrollrats gerecht werden. Das wird aber die Praxis zeigen. Dritte Bemerkung: Das ist mir besonders wichtig, und darauf müssen wir aufpassen. In diesem Gesetz schwingt ein Grundrauschen des Misstrauens gegenüber Staat und Verwaltung mit. Das ist ein Gefühl und wichtig. Wenn wir Parlamentarier solche Gesetze machen, finde ich persönlich das Gefühl, das mit dem Transparenzgesetz einhergeht, nicht so sinnvoll. Ich stehe als Parlamentarier – und das ist mein Selbstverständnis – vor allem auch als Christdemokrat hinter dem Staat. Ich stehe hinter der Verwaltung und dem demokratischen Rechtsstaat. Das wird mit dem Gesetz nicht wirklich untermauert und das bitte ich zu bedenken. Aber wir müssen schauen, was die Zeit bringt. Trotz aller Kritik: Es ist ein Gesetz unserer Koalition und es ist ein Kompromiss, um den wir lange hart gerungen und den wir beschlossen haben. Den tragen wir so mit. Jetzt schauen wir einmal, wie sich das Gesetz in der Praxis bewährt und – das ist eine große Hoffnung von mir – meine Bedenken widerlegt werden. Bitte stimmen Sie dem Gesetzentwurf zu. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Modschiedler sprach in dieser ersten Runde für die CDU-Fraktion. Nun übergebe ich das Wort an Herrn Kollegen Dr. Keiler von der AfD-Fraktion.
Dr. Joachim Keiler AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Herr Modschiedler, Sie haben mir vieles vorweggenommen und mir fast aus der Seele gesprochen. In der Ausschussberatung war mehrfach zu hören, es sei nicht der große Wurf, aber das Bestmögliche, das wir in dieser Regierungskoalition als Kompromiss zu Papier bringen könnten. Gut gemeint, aber schlecht gemacht, so lässt sich der vorliegende Gesetzentwurf bei positiver Betrachtung kurz zusammenfassen. Der Änderungsantrag der Koalition mag einige Probleme ausgeräumt haben, insbesondere die Bedenken des Rechnungshofs wurden dadurch beseitigt. Es wurden einige redaktionelle Änderungen – ich möchte durchaus sagen auch Verbesserungen – aufgenommen. Im Ergebnis ändert das aber nichts daran, dass es sich bei dem Gesetzentwurf um ein Sammelsurium von teilweise praxisfernen und schwer zu handhabenden Regelungen handelt. Der Änderungsantrag der LINKEN, der kommt, kann wiederum getrost unter der Rubrik „Wünsch dir was“ abgehakt werden. Dazu vielleicht noch gesondert. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Zukünftig soll jeder einen Anspruch auf Veröffentlichung bzw. freien Zugang zu allen relevanten Informationen des Staates haben, soweit schutzwürdige, private oder öffentliche Belange dem nicht entgegenstehen. Bereits das ist eine generalklauselartige Einleitung, die, wenn man sich dem Ganzen juristisch nähert, bereits erahnen lässt, welche Schwierigkeiten das in der Praxis bereiten wird. Aber so weit, so gut. Wenn Sie auf die Erfahrungen in der Praxis setzen, darf man gespannt sein, Herr Modschiedler. Wenn dann aber 22 Ausnahmen gemacht werden, sind Streitigkeiten sicherlich vorprogrammiert. Das beginnt bei abgeschlossenen Verträgen im Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung und hört beim Umfang wesentlicher Informationen zu Beteiligungsunternehmen der öffentlichen Hand auf. Mit dem Kernbereich exekutive Eigenverantwortung ist freilich nicht nur die Tätigkeit der Regierung hinter verschlossenen Türen, sondern die Willensbildung innerhalb der gesamten Verwaltung gemeint. Das soll auch für abgeschlossene Verträge gelten. Es erschließt sich mir überhaupt nicht, warum ich in die Vergangenheit greife. Wenn der Prozess noch im Fluss ist, okay, aber was das mit abgeschlossenen Verträgen an Transparenz zu tun hat, erschließt sich mir überhaupt nicht im Detail. Dazu passt, dass einer behördeninternen Kommunikation und Notizen der Informationscharakter durch das Gesetz gleich ganz abgesprochen wird. Es bleiben dann viele Informationen schlichtweg doch auf der Strecke. Was ist zum Beispiel eine wesentliche Unternehmensinformation, die ihrerseits als eine der vielen Ausnahmen zur Ausnahme veröffentlichungspflichtig ist? Der Hamburger Beauftragte für Informationsfreiheit hat in der Anhörung ausgeführt, dass fast 50 % seiner Arbeit darin bestehen, einen Kampf mit öffentlichen Unternehmen um die Informationsfreiheit zu führen. Da ist absehbar, dass auf die Verwaltung und die sächsischen Gerichte einige Streitigkeiten zukommen werden. Die Chance, das Umweltinformationsgesetz in das Transparenzgesetz zu integrieren, wurde vollkommen versäumt. Statt eines Gesetzes werden wir am Ende zwei Gesetze haben, die sich zumindest teilweise berühren und überschneiden, aber ähnliche Sachverhalte unterschiedlich regeln, also nur „One in, one out“. Statt weniger gibt es dann voraussichtlich mehr Bürokratie. Das ist einer der Hauptkritikpunkte der AfD. Ich mache es kurz: Wenn man sich als Jurist die 22 Ausnahmeregelungen, den Katalog der Regelfälle durchliest und das verprobt, dann wird das ein Bürokratiemonstrum ohne Gleichen. Richtig ist, dass Gemeinden und Landkreise nicht zwangsweise transparenzpflichtig gemacht werden und auch nicht gemacht werden können, muss man sagen. Sie haben die kommunale Selbstverwaltung. Soweit in der Anhörung wiederholt auf das Musterbeispiel Hamburg verwiesen wurde, hinkt der Vergleich. Hamburg ist ein Stadtstaat. Es existieren weniger Verwaltungsebenen als in einem Flächenstaat wie etwa in Sachsen. Die kommunale Selbstverwaltung ist nicht nur Folklore, sondern Ausdruck eines demokratisch verfassten Gemeinwesens. Deshalb sollten Gemeinden selbst darüber entscheiden, was sie für richtig, möglich und veröffentlichungspflichtig halten. Mit der Einschränkung der Transparenzpflicht des Sächsischen Rechnungshofes und des Landtags aus verfassungsrechtlichen Gründen hat die Koalition durch einen Änderungsantrag gerade noch die Kurve bekommen und einige sich anbahnende Probleme ausgemerzt. Als Fazit lässt sich sagen: Viele Köche verderben den Brei. So ist das auch bei dem vorgelegten Gesetzentwurf. Im Ergebnis wird dieses Gesetz nicht zu mehr Transparenz, sondern zu zahllosen Streitigkeiten führen, ob und welche Ausnahmen gelten, wie weit die Verpflichtung zum Zugänglichmachen von Informationen reicht usw. usf. Man könnte auch sagen: Das Transparenzgesetz ist insoweit intransparent. Was der große Wurf werden sollte, ist letztlich ein Bürokratiemonster geworden, ein klassisches Produkt der koalitionären Kompromissfindung. In der Summe ist der Gesetzentwurf deshalb trotz einiger positiver Ansätze nicht zustimmungsfähig. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Dr. Keiler sprach für die AfD-Fraktion. Nun übergebe ich das Wort an die Fraktion DIE LINKE, an Herrn Kollegen Gebhardt. Bitte schön.
Rico Gebhardt Die Linke
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Fast zehn Jahre hat es gedauert – zehn Jahre, nachdem die Landtagsmehrheit unseren Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes in der Drucksache 5/9012 abgelehnt hat. Zehn Jahre dauerte diese sogenannte Revolution, wie es Herr Lippmann im Ausschuss genannt hat. Es ist trotzdem ein guter und wichtiger Schritt, den der Landtag heute geht. Klar kann man von einem revolutionären Schritt sprechen, wenn man quasi bei null anfängt. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Richtig!) Aber kann man auch von Revolution sprechen, wenn sich Sachsen damit nicht an die Spitze der Bewegung setzt, sondern sich mit diesem neuen Gesetz maximal in der unteren Hälfte der Bundesländer befindet? (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Ich sage: Das ist nicht wirklich revolutionär, Herr Lippmann, es ist eher Feigheit. Es ist also wie immer: Die Kollegen von der CDU besitzen eine gewisse Beharrlichkeit – ich meine, die Offenheit von Herrn Modschiedler in allen Ehren – (Zuruf des Abg. Martin Modschiedler, CDU) und die Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN reden sich die Ergebnisse schön. Das kann man so machen, aber meine Aufgabe ist das nicht. Mit dem Gesetz droht wohl eher die Gefahr eines zahnlosen Tigers. Warum das so ist, will ich Ihnen gern erläutern und verweise dabei auf die Sachverständige Anne Marie Jünemann vom Bundesverband „Mehr Demokratie e. V.“ Mit diesem Gesetzentwurf würden wir maximal im Mittelfeld des Transparenzrankings landen; denn Sachsen würde „[…] mit dem Entwurf lediglich im Transparenzranking 45 von 100 möglichen Punkten erreichen […]“ – also zahnlos und schon gar nicht revolutionär. Außerdem hat die Sachverständige vor allem auf eine Sache klar hingewiesen, und das ist Vertrauen als Grundlage für ein demokratisches Miteinander. „Transparenz in der Politik ist ein hoher Wert, aber kein Selbstzweck. Transparenz ist immer ein Mittel zum Zweck. Wenn ich es in einem Satz zusammenfassen würde, würde ich sagen: Wenn die Politik nicht näher an die Bürger(innen) heranrückt, werden einige Bürger immer weiter von ihr abrücken.“ Dem kann ich nicht widersprechen, sondern muss leider sagen, dass die gesellschaftliche Lage weitaus gravierender ist, insbesondere hier bei uns in Sachsen. Aus diesem Grund ist ein Transparenzgesetz so unglaublich wichtig, vor allen Dingen in diesen Zeiten und ganz besonders für Sachsen. Ich bin tatsächlich ein wenig im Widerspruch zu Ihnen, Herr Modschiedler, denn wir müssen zunehmend feststellen, dass Menschen ihr Vertrauen in die Politik, in Institutionen verlieren oder bereits verloren haben. Und es geht nicht um Misstrauen gegenüber Verwaltungen. Das gilt im Übrigen nicht nur für die Landespolitik, sondern natürlich auch für die Kommunalpolitik. Das ist auch eine Fehlstelle. Auch hier krankt es bei dem Gesetzentwurf, wenn die Kommunen bei der Transparenzpflicht nicht eingebunden werden. Zudem bringt eine ganze Stange von Ausnahmeregelungen in dem Gesetz überhaupt nichts; denn wie gesagt: Sage und schreibe 22 Nummern sind eine bemerkenswert lange Liste an Ablehnungsgründen und bundesweit einmalig. Das macht Sachsen einmal wieder zum negativen Spitzenreiter. Das führt wohl eher dazu, dass Bürgerinnen und Bürger das Gesetz gleich wieder zuschlagen werden. Mit Vertrauen hat das wenig zu tun; dieses so wichtige Gut darf gar nicht erst verspielt werden. Meine Fraktion weiß das und wusste das schon vor zehn Jahren. Damals brachte der vielgeschätzte Kollege Klaus Bartl unseren Gesetzentwurf zu einem Informationsfreiheitsgesetz ein. Das wurde natürlich abgelehnt, sonst säßen wir heute nicht hier und würden über Revolution reden. Damals wie heute gilt, dass man durch Informations- und Transparenzpflicht vor allem für mehr Augenhöhe zwischen Bürgerinnen und Bürgern auf der einen und der Verwaltung auf der anderen Seite sorgen kann. Mein Kollege Klaus Bartl nannte es die „Demokratisierung des Verhältnisses zwischen Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern“. Herr Modschiedler, diese Aussage war damals richtig und gilt heute umso mehr. Wir können nicht darauf warten, dass uns oder der Institution das Verständnis nur so zufliegt. Das funktioniert so nicht, das haben wir doch im letzten Jahrzehnt gemerkt. Demokratie bedeutet Arbeit. Demokratie bedeutet, sich aktiv zu kümmern. Das können wir nicht nur von den Bürgerinnen und Bürgern verlangen, sondern ebenso von uns und von der Verwaltung. Hier müssen sich die Politik und vor allem die Verwaltung definitiv bewegen – noch mehr bewegen als der vorliegende Gesetzentwurf das vorsieht. Eine aktive Bereitstellung von öffentlichen Informationen sieht anders aus, wenn man bedenkt, wie lang der Ausnahmekatalog ist. Deshalb erstens: Wir wollen, dass alle Informationen, die die Verwaltungstätigkeit des Freistaates Sachsen betreffen und die keinem durch andere Gesetze zwingend bestimmten Schutz unterliegen, öffentlich transparent sind und individuell zugänglich gemacht werden. Zweitens: Wir wollen, dass die öffentliche Verwaltung sowie mit öffentlichen Aufgaben befasste Stellen einer Informations- und Transparenzpflicht unterliegen. Zudem wollen wir diesen Kreis auf private Unternehmen erweitern, sofern sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen und sie von einer Behörde kontrolliert werden. Drittens: Wir wollen keine lange Latte von Ausnahmeregelungen, sondern nur die, die rechtlich zwingend sind. Viertens: Wir wollen, dass der Informationszugang kostenlos und anonym möglich ist. Fünftens: Wir wollen ganz klar geregelt haben, bis wann Informationsfragen beantwortet werden sollen. Es gilt zu verhindern, dass noch mehr Gut- und Wutbürger herumlaufen und Unsinn verbreiten. Dafür muss auch ein Transparenzgesetz, indem es tatsächlich Vertrauen schafft, einen ganz wesentlichen Betrag leisten. Dafür tragen die Staatsregierung und Sie, meine Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, eine ganz besondere Verantwortung. Demokratie kommt nicht vom Warten und Sitzen, und Vertrauen kommt nicht durch ein Transparenzgesetz, welches nur ein wenig transparent ist und in das so viele bürokratische Hürden eingebaut sind, dass die Lust, sich als Bürgerin oder Bürger zu informieren, bereits verloren ist, bevor man weiß, dass man sich überhaupt informieren kann. Sollten Sie unseren Änderungsantrag ablehnen, können wir den Gesetzentwurf leider nur ablehnen, weil er uns entgegen Ihren eigenen Ankündigungen bei Weitem nicht revolutionär genug ist. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Gebhardt sprach für die Fraktion DIE LINKE. Nun übergebe ich das Wort an Herrn Kollegen Lippmann, Fraktion BÜNDNISGRÜNE.
Valentin Lippmann GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Bisher lag Sachsen im Transparenzranking ganz hinten. Null Punkte, denn von nichts kommt nichts. Nicht einmal ein Informationsfreiheitsgesetz, quasi der kleine Bruder oder die kleine Schwester des Transparenzgesetzes war in Sachsen mehrheitsfähig. Das soll sich heute ändern. Es wird Zeit. Seit dem Jahr 2006 gibt es Informationsfreiheitsrechte im Bund und in den Ländern. Und wir gehen deshalb heute gleich zwei Schritte mit einem. Mit einem Transparenzgesetz regeln wir neben dem Informationsanspruch auch gleich noch die Veröffentlichungspflicht der Verwaltung. Das heißt, es werden jetzt aktiv Informationen zur Verfügung gestellt, die für alle einsehbar sind. Damit landet Sachsen im Transparenzranking unter den Bundesländern und dem Bund in einem soliden Mittelfeld und – was die Informationsmöglichkeiten betrifft – sogar auf Platz 3 hinter Hamburg und Rheinland-Pfalz. Das sollte man nicht unterschlagen. Und ja, Herr Gebhardt, ich bin der Meinung, von null auf drei ist nicht nur eine Evolution, es ist eine Revolution. Das ist auch gut für den Blick auf die Verhältnisse im Freistaat Sachsen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der SPD – Beifall bei der Staatsregierung) Bevor ich zu den einzelnen Punkten des Gesetzentwurfes komme, muss ich aber konstatieren, dass der Gesetzentwurf ein Kompromiss der Dreierregierungs-Fraktionen ist, die hier sehr unterschiedliche Standpunkte vertreten, weshalb wir BÜNDNISGRÜNEN auch nicht mit allem zufrieden sind. Herr Modschiedler hat das schon schön illustriert. Dass zwei Drittel des Redebeitrags zur Differenzbekundung aufgewandt werden müssen, zeigt, dass es offenbar weiterhin große Unterschiede gibt. Wir stehen genauso zum Koalitionsvertrag wie die CDU und sind froh, dass wir dieses wichtige Gesetzespaket heute durch den Landtag bringen. Ich hätte mir weit mehr vorstellen können als der Kollege Modschiedler, aber es ist nun einmal Teil dieser Koalition, dass das kein Wunschkonzert ist, bei dem wir am Ende zumindest etwas für die Bürgerinnen und Bürger erreichen. Ich finde Ihre Aussage, dass Sie dem Transparenzgesetz nicht zustimmen wollen, weil es nicht das ist, was Sie erwartet haben, ein wenig widerlogisch, Herr Gebhardt. Sie müssen doch konstatieren, dass es doch immer noch deutlich mehr als nichts ist. Dass Sie der Meinung sind, Sie stimmen lieber nicht zu, als gar nichts zu machen, zeigt, wie ernst Sie das Anliegen nehmen. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz ist ein großer Fortschritt für jene, die der Meinung sind, dass staatliche Informationen den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen müssen; denn es gilt nur der Grundsatz, dass diese auf Antrag herausgegeben werden müssen, wenn keine Gründe entgegenstehen. Über diese Ausnahmegründe kann man nun trefflich streiten. Hier gibt es viel Potenzial nach oben. Unter anderem ist die komplette Ausnahme abgeschlossener Verwaltungsvorgänge natürlich nicht zufriedenstellend und aus unserer Sicht auch vollkommen sinnwidrig, aber Teil dieses Gesetzes und des Kompromisses. Schon jetzt gibt es erkennbare Baustellen, die man bei einer Novelle des Transparenzgesetzes in gar nicht allzu ferner Zeit, wenn man die ersten praktischen Erfahrungen gesammelt hat, sicherlich in Betracht ziehen sollte. Allerdings darf man die Ausschlussgründe auch nicht vollkommen außer Acht lassen. Wenn man dem Vorschlag der LINKEN folgen würde, die nur noch sechs Ausnahmegründe gelten lassen wollen, würden weder die Gefährdung der Sicherheit des Freistaates Sachsen noch der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung in laufenden Verfahren einen Ausnahmegrund darstellen. Am Ende können Sie, wenn man Ihren Überlegungen folgt, nicht nur in erhebliche verfassungsrechtliche Rechtspositionen der Staatsregierung eingreifen, sondern das Regierungshandeln unmöglich machen. Damit erweisen Sie dem Transparenzanspruch einen Bärendienst. Und genau für diesen Weg haben wir uns nicht entschieden. Werte Kolleginnen und Kollegen! Kommen wir zu den entscheidenden Punkten des Gesetzes. Mit der Einführung einer Transparenzplattform, welche alle Informationen bündelt und der Öffentlichkeit bereitstellt, ist ein absoluter Paradigmenwechsel für den Freistaat Sachsen vollzogen. Vorteil der Plattform ist, dass sie aktiv die Informationen zur Verfügung stellt, ohne dass ich konkret anfragen oder diese Anfrage gar begründen muss. Uns BÜNDNISGRÜNEN ist dabei wichtig, dass auch die Transparenzplattform selbst transparent und unter freier Lizenz verfügbar ist. Von öffentlichen Geldern finanzierte Software sollte der Öffentlichkeit wieder zur Verfügung gestellt werden. Außerdem werden Creative-Commons-Lizenzen verwendet und so eine Nachnutzung der Daten einfach und rechtssicher ermöglicht. (Beifall des Abg. Dr. Daniel Gerber, BÜNDNISGRÜNE) Mit dem Gesetz – der Beifall kam vermutlich vom Kollegen Gerber – erhält Sachsen zukünftig auch eine Transparenzbeauftragte, die durch die Sächsische Datenschutzbeauftragte ausgeführt wird. Ihr obliegt die Kontrolle der Einhaltung dieses Gesetzes. Es ist unseres Erachtens genau die richtige Stelle, mit der entsprechenden Expertise und Unabhängigkeit für mehr Transparenz im Freistaat Sachsen durch Aufsicht zu sorgen. Wir müssen auch dafür Sorge tragen, dass für die eingeführten Kontroll- und Berichtstätigkeiten die entsprechenden personellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Das sage ich ganz deutlich und ich halte das auch für einen Teil der Schwerpunktsetzung. Wir können uns, Herr Kollege Modschiedler, über personelle Schwerpunktsetzung dann im Haushalt streiten. Wir stehen dazu, dass die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte entsprechend gut ausgestattet wird. Doch bleiben wir bei den Kosten. Wir BÜNDNISGRÜNE haben den Anspruch, dass das Recht auf Informationen und der Informationsanspruch weitgehend kostenfrei sein müssen. Im Anhörungsverfahren wurde kritisiert, dass es keine Gebührenobergrenze gibt. Hier muss man sich das Gesetz genauer anschauen, da es sich von der Regelungsart von vielen anderen Bundesländern und dem Bund unterscheidet. Diese sehen in der Regel eine Obergrenze von 500 Euro vor, bis zu der maximal Gebühren anfallen können. Das vorliegende Gesetz geht einen anderen Weg und sieht vor, dass bis zu 600 Euro keine Gebühren erhoben werden können. Das sind laut Gesetzentwurf 98 % der Anträge der Bürgerinnen und Bürger und 80 % der Anträge von Unternehmen. Das heißt, nur bei 2 % der Anträge von Bürgerinnen und Bürgern und 20 % der Anträge von Unternehmen entstehen überhaupt Kosten, weil diese Freigrenze überschritten wird. Um hier keine ausufernden Kosten entstehen zu lassen, haben wir im parlamentarischen Verfahren nach der Anhörung eine Obergrenze eingeführt. Übersteigt der Antrag die Schwelle von 600 Euro und ist gebührenpflichtig, darf die Gebühr allerdings nicht mehr als 2 500 Euro betragen. Das dürfte insbesondere für institutionelle Antragsteller eine erhebliche Erleichterung darstellen. Werte Kolleginnen und Kollegen! Eine definierte vor uns liegende Aufgabe ist der Umgang mit der Ausweitung des Transparenzgesetzes auf die Kommunen. In den Kommunen entsteht das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Verwaltung und dort möchten diese sich vorrangig auch einbringen. Immerhin ermöglicht das Gesetz nun, eine rechtssichere, freiwillige Satzung zu erlassen. Ich kann nur jede Kommune ermutigen, bürgerfreundlich zu agieren und schon jetzt Satzungen nach dem Gesetz zu erlassen und damit Teil einer transparenten Verwaltung zu werden. Planungs- und Bauunterlagen sind nun einmal der Klassiker, der die Bürgerinnen und Bürger interessieret. Wir haben aber auch verankert, dass das Gesetz, dem Koalitionsvertrag folgend, zwei Jahre nach dem Inkrafttreten evaluiert wird und mit dem Ziel geprüft werden soll, es auf die Kommunen auszuweiten. Darüber sollten und können wir dann anhand der Fakten und weniger anhand in Rede stehender Befürchtungen entscheiden, oder wie es der hamburgische Datenschutzbeauftragte Fuchs in der Anhörung ausdrückte: „Die hamburgischen Behörden stehen noch, sie sind arbeitsfähig […] und nicht komplett damit beschäftigt, Informationspapiere zu kopieren.“ Werte Kolleginnen und Kollegen! Sie haben heute die Chance, mit der Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf in Sachsen einen großen Sprung zu machen. Bei aller Diskussion darüber, ob dieser Sprung größer hätte ausfallen können, ist das, was wir heute beschließen, eines der ambitioniertesten Gesetze, das in den vergangenen Jahren im Freistaat Sachsen beschlossen wurde – weg von der Angst vor den Bürgerinnen und Bürgern, hin zum Willen, den Ideen der Bürgerinnen und Bürger durch aktive staatliche Unterstützung zum Wohle unserer Gesellschaft zum Durchbruch zu verhelfen. Ich habe keine Angst davor, dass es ein Problem für den Rechtsstaat wird, Herr Kollege Modschiedler. Sie wissen, ich bin ein Liberaler und der festen Überzeugung, dass ein gesundes Misstrauen in den Staat das Lebenselixier des freiheitlichen Rechtsstaats ist. Überdies schafft es dadurch Vertrauen, dass man den Bürgerinnen und Bürgern sagt: Fragt nach, anstatt zu behaupten. Das ist das, was wir in dieser Situation im Freistaat Sachsen brauchen. Dieser Kulturwandel kann Sachsen mehr prägen, als es sich heute vielleicht einige vorstellen können. Ich glaube aber auch, nach diesem Transparenzgesetz heißt vor der nächsten Änderung dieses Transparenzgesetzes in wenigen Jahren. Ich bitte um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE sprach Kollege Lippmann. Nun spricht Kollegin Kliese für die Fraktion der SPD.
Hanka Kliese SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, was bleibt mir noch zu sagen, nachdem von den Fraktionen bereits alle Vor- und Nachteile des kommenden Transparenzgesetzes hier ausführlich referiert worden sind? Es bleibt mir auf jeden Fall noch etwas zu meinem Kollegen Martin Modschiedler zu sagen, dessen Ausführungen ich sehr interessant fand und mit dem ich sehr gern in dem Prozess diskutiert habe, auch kontrovers diskutiert habe. Den Widerspruch, auf der einen Seite hinter der Verfassung zu stehen und auf der anderen Seite den Geist des Gesetzes zu achten und zu schätzen, empfinde ich so nicht, den sehe ich tatsächlich nicht. Ich glaube, Bürgerinnen und Bürger, die misstrauisch sind, können dieses Misstrauen nur über das Erlangen von Informationen abbauen. Genau das ermöglichen wir ihnen mit diesem Gesetz. Deswegen bin ich sehr froh darüber, dass es kommt. Ich glaube, dass es vertrauensbildend wirken kann – (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) wie alles, was wir heute beschließen; denn wir wissen tatsächlich nicht, wie groß der Fortschritt in der Praxis sein wird, ob wir wirklich von Zero to Hero kommen oder doch noch ein bisschen herumwursteln. Ich sehe auch einen Punkt, den Herr Dr. Keiler genannt hat. Ich hätte mir an der einen oder anderen Stelle tatsächlich eine genauere Aufgliederung und eine exaktere Auffächerung der betroffenen Institutionen gewünscht, um späteren Klagen vorzubeugen. Wir als SPD-Fraktion hätten uns beispielsweise auch vorstellen können, die Tochtergesellschaften mit in die Berichtspflichten einzubeziehen. Aber nun ist es so gekommen, wie es in einer Koalition kommt: Es ist ein Kompromiss. In dem Moment, in dem wir die Stufe des Informationsfreiheitsgesetzes übersprungen haben, ist es tatsächlich ein mutiger Kompromiss. Ich bin sehr gespannt darauf, wie die Transparenzplattform im Jahr 2026 aussehen wird und wie sie angenommen werden wird. Der große Vorteil liegt tatsächlich darin, dass Bürgerinnen und Bürger Dinge nicht proaktiv anfragen müssen, sondern dass sie sie darauf einfach finden können. Das ist ein großartiger Service, von dem ich hoffe, dass ihn viele Sächsinnen und Sachsen nutzen werden. Ich werde ihn auf jeden Fall nutzen. Wir machen die Gesetze hier im Landtag aber nicht für Menschen wie Sie und mich, sondern für die Menschen draußen, die viele Fragen und keinen so leichten Zugang zu Informationen haben wie wir. Wir erleichtern also den Zugang und legen damit aus meiner Sicht eine wichtige Grundlage für Teilhabe und auch für Meinungs- und Willensbildungsprozesse. Was kann uns Besseres passieren, als wenn die Bürgerinnen und Bürger im Freistaat Sachsen ihre Entscheidungen auf einer guten Informationsgrundlage treffen? So möchte ich auch schon schließen, und zwar mit einem Zitat von Johann Wolfgang von Goethe, der einmal sagte: Offenheit ist da eine Tugend, wo sie angebracht ist. Das ist sie in diesem Fall. (Beifall bei der SPD sowie vereinzelt bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Kliese sprach für die SPD-Fraktion. Wir könnten jetzt in eine zweite Rederunde einsteigen. Gibt es Redebedarf seitens der Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich das Wort an die Staatsregierung, an Staatsministerin Meier. Bitte schön, Frau Staatsministerin.
Katja Meier
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem heutigen Tag beginnt ein neues Kapitel in Sachsens politischer Kultur. Indem Transparenz jetzt auch gesetzlich verankert wird, bekennt sich Sachsen zu einem zeitgemäßen und modernen Staatsverständnis. Ich freue mich sehr darüber, dass wir damit ein zentrales Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlösen. Damit meine ich nicht nur das Versprechen, dieses Gesetz auf den Weg zu bringen, sondern auch unser Versprechen, staatliches Handeln für die Bürgerinnen und Bürger einsehbarer und nachvollziehbarer zu machen und damit eben mehr Vertrauen zu schaffen, mehr Vertrauen in die Verwaltung, mehr Vertrauen in die Politik und letztlich auch mehr Vertrauen in unsere Demokratie. Wir müssen uns klarmachen, welchen Stellenwert dieses Vertrauen hat und zu welcher hart umkämpften Währung es geworden ist. Laut den Ergebnissen einer kürzlich durchgeführten Umfrage der Bertelsmann-Stiftung hat das Vertrauen in staatliche Institutionen während der Covid19-Pandemie großen Schaden genommen. Auch die Zufriedenheit mit staatlichen Entscheidungsprozessen ist weiter zurückgegangen. Das Sächsische Transparenzgesetz – ich glaube, darüber sind wir uns alle im Klaren – kann kein magisches Gegenmittel sein, mit dem alle Menschen von jetzt auf gleich wieder von staatlichem Handeln überzeugt sein werden. Mit diesem Gesetz tun wir aber unserer Demokratie an sich etwas Gutes und damit auch uns selbst. Wenn wir kurz in die Historie des Transparenzbegriffs blicken, dann schauen wir in die Siebzigerjahre, in denen der Transparenzbegriff in die politische Kultur in Deutschland Eingang gefunden hat, in einer Zeit, in der der gesellschaftliche Diskurs von großen Verwerfungen geprägt war, von einem Generationenkonflikt und von wachsendem Misstrauen in staatliche Akteurinnen und Akteure. Die Angst vor einer gesellschaftlichen Spaltung war damals greifbar und real. Im Zuge der allgemeinen Aufbruchstimmung in der damaligen Zeit setzte sich eine wichtige Erkenntnis durch, nämlich, dass eine Demokratie informierte Bürgerinnen und Bürger braucht und dass dazu ein ausführlicher Prozess der Meinungs- und Willensbildung notwendig ist. Ohne Transparenz lässt sich das nicht in die Tat umsetzen, auch nicht hier bei uns, in einem der ganz wenigen Bundesländer – wir haben es gehört – ohne allgemeines Recht auf Informationsfreiheit. Wo es an Transparenz fehlt, dort greift die Skepsis um sich, entsteht erst Unklarheit und entstehen später gefährliche Halbwahrheiten. Wo es an Transparenz fehlt, dort laufen die Akteurinnen und Akteure im politischen Diskurs Gefahr, sich aus den Augen zu verlieren. Mit anderen Worten: Ohne Transparenz kann es kein Vertrauen in den Staat und in die Demokratie geben. Damit steht Transparenz in der Tradition der Aufklärung; denn sie steht für Mündigkeit und Informiertheit. Sie knüpft auch begrifflich an die Aufklärung an; denn in ihr schwingt auch immer die Idee einer kleinen Erleuchtung mit. Dort, wo vorher Dunkelheit herrschte, lassen sich die Dinge auf einmal erkennen, so wie in der vielleicht vereinfachten Vorstellung, nach dem finsteren Mittelalter sei plötzlich der Lichtschalter gefunden worden. Ja, ich gebe es zu, es ist eine verkürzte Darstellung, aber sie birgt doch einen wahren Kern. Unser Einsatz für Transparenz steht genau in dieser Tradition; denn Transparenz macht das erkennbar und nachvollziehbar, was undurchsichtig war – egal, ob es um politische Entscheidungen oder um Verwaltungshandeln geht. Unser Transparenzgesetz hilft dabei, Verfahren und Hintergründe zu verstehen. Es hilft auch der Wirtschaft und nicht zuletzt der Verwaltung selbst. Ich möchte Ihnen hier nicht das ganze Making-of dieses Gesetzes zumuten, auch wenn die lückenlos transparent gemachte Entstehung eines Transparenzgesetzes eigentlich nur konsequent wäre. Vielleicht so viel: Viele intensive – wir haben es von Herrn Modschiedler gehört – und wirklich schwierige Verhandlungen waren nötig, bis ein Gesamtkompromiss auf dem Tisch lag. Ich kann Ihnen sagen, auch die eine oder andere Kerze wurde für dieses Gesetz angezündet. Dass wir heute mit einem von erst vier Transparenzgesetzen in ganz Deutschland einen historischen Sprung machen und die rote Laterne an die letzten Länder ohne Informationsfreiheit abgeben, ist ein wichtiges Signal für die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land. Jede Bürgerin und jeder Bürger wird nun einen Anspruch auf Veröffentlichung der im Gesetz aufgeführten Informationen haben. Aus Gründen der Sicherheit und zum Schutz von Belangen Dritter enthält das Gesetz selbstverständlich auch Ausnahmen. Sofern aber keine entsprechenden Bedenken bestehen und auch keine Belange Dritter betroffen sind, werden umfassende Informationen über das Handeln der Regierung und der Verwaltung bereitgestellt; in vielen Fällen nicht nur auf Antrag, sondern proaktiv. Zur Durchsetzung der Transparenzpflicht schaffen wir auch die Funktion der Transparenzbeauftragten – wir haben es gehört –, an die sich jede Person wenden kann. Zur Umsetzung entsteht eine digitale Transparenzplattform, auf der die Informationen für die Bürgerinnen und Bürger kostenlos zur Verfügung stehen. Mit solchen Plattformen haben die anderen Bundesländer, die mit ihren Transparenzgesetzen schon vorangeschritten sind, durchaus gute Erfahrungen gemacht. Dort werden die Tools häufig von der Verwaltung selbst genutzt, weil sie einen einfacheren Zugriff gestatten als die bisher genutzten Datenbanken und Archive. Die sächsischen Unternehmen werden es ebenfalls zu schätzen wissen, dass sie schnell und unbürokratisch an Informationen gelangen, zum Beispiel, wenn sie Zuwendungen beantragen wollen. Natürlich – Herr Lippmann hat es sehr klar gesagt – hätten wir uns als Transparenzministerium an einigen Stellen noch mehr Transparenz gewünscht und uns darüber gefreut. Das ist auch das Kernanliegen des Änderungsantrags der LINKEN, den Sie heute vorlegen; aber damit soll der Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung nicht mehr von der Transparenzpflicht ausgenommen sein. Das halte ich schlicht und ergreifend für verfassungsrechtlich höchst bedenklich und problematisch, und das würde wohl auch ohne eine Änderung des Grundgesetzes gar nicht zulässig sein. Anders verhält es sich mit dem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen. Ebenso wie der Gesetzentwurf selbst ist der Antrag davon geprägt, dass etwaige Einschränkungen der Transparenz durch Erweiterung oder Erleichterung an anderer Stelle ausgeglichen werden. Mit der Einführung einer Kostenobergrenze bei Anträgen auf Information wird jetzt auch eine zentrale Forderung der Sachverständigen umgesetzt. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Machen wir uns bitte klar, dass wir nicht bloß einmal auf den Lichtschalter drücken müssen, um im Handumdrehen Transparenz zu schaffen. Insofern führt das verbreitete Bild von der plötzlichen Aufklärung nach der langen Finsternis durchaus etwas in die Irre. Nein, wir reden hier von einem umfassenden Prozess mit sehr vielen Bestandteilen. Eines davon ist das Transparenzgesetz. Dazu gehört die Offenlegung von Nebeneinkünften genauso wie die Livestreams hier im Plenarsaal oder bei den Anhörungen im Ausschuss. Sicher braucht es mehr als nur diese Maßnahmen, die jetzt aufgezählt wurden, um für Vertrauen in den Staat und seine Institutionen zu sorgen. Aber mit dem Transparenzgesetz verfügt Sachsen künftig über ein ganz gewichtiges und zeitgemäßes Mittel. Es wird den Bürgerinnen und Bürgern Sachsens mehr Teilhabe ermöglichen und es wird unsere Demokratie stärken und weiterentwickeln. Deswegen bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Gesetz. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und des Staatsministers Martin Dulig) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Frau Staatsministerin Meier sprach für die Staatsregierung. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zur Einführung des Gesetzes über die Transparenz von Informationen im Freistaat Sachsen, Drucksache 7/8517, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung in der Drucksache 7/10236 ab. Es liegt folgender Änderungsantrag vor: Drucksache 7/10359, Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Ich eröffne hierzu die Aussprache und übergebe an Herrn Kollegen Gebhardt, bitte schön.
Rico Gebhardt Die Linke
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich will den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE einbringen. Ich weiß, dass ich den historischen Tag des 13. Juli 2022 ein bisschen störe. Aber ich verspreche Ihnen: Wenn der Landtagspräsident morgen in seiner Bilanz des abgelaufenen Parlamentsjahres von diesem historischen Tag redet, werde ich Beifall klatschen. Heute will ich trotzdem noch einmal versuchen, Sie mit unserem Änderungsantrag davon zu überzeugen, dass wir viel normativen Korrektur- und Novellierungsbedarf sehen. Ich habe das vorhin schon einmal in unseren Ausführungen angesprochen. So wollen wir noch einmal Gesetzeszweck und -ziel geklärt haben. Es geht um die deutlichere Formulierung der Transparenzpflicht und des Transparenzanspruchs, als das bisher im Gesetzentwurf der Staatsregierung inklusive der Änderungsanträge der Koalition der Fall ist. Wir wollen auch noch einmal deutlich machen, dass es um einen kontrollfreien, kostenlosen Transparenzzugangsanspruch geht. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass die Koalition sich bewegt hat, aber es ist uns nicht genug. Ich teile auch nicht die verfassungsrechtlichen Bedenken, die schon im Ausschuss vorgetragen worden sind. Es sind Bedenken, und Bedenken kann man immer vortragen. Ich kenne das nicht nur von meinem Vorgänger im Amt, Herrn Bartl, der gern verfassungsrechtliche Bedenken vorgetragen hat. Das will ich gar nicht machen. Ich will die Möglichkeit noch einmal nutzen, das Bild vom Lichtschalter, das die Ministerin geprägt hat, aufzugreifen. Ja, es gibt Licht im Tunnel, aber ich glaube, dass wir im Tunnel bleiben und ihn nicht verlassen. Ich habe darauf hingewiesen, dass wir noch mehrere Normative und Novellierungsbedarf sehen. Die letzte Bemerkung sei dann doch noch einmal an Herrn Modschiedler gerichtet, auch wenn ich das vorhin schon gemacht habe. Wenn geglaubt wird, mit dem Gesetz werde Misstrauen gegenüber der Verwaltung ausgesprochen, dann sage ich: Es geht tatsächlich um Augenhöhe. Der eine oder andere wird es mir sogar abnehmen, wenn ich den neuen Innenminister zitiere, der in seiner Antrittsrede gesagt hat, dass er den preußischen Obrigkeitsstaat nicht mag. Ich glaube, daher kommt ein bisschen diese Sorge, die Sie vorgetragen haben. Die Zeit ist vorbei. Deswegen bin ich jetzt eher beim Innenminister und bitte um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Gebhardt brachte für die Fraktion DIE LINKE den Änderungsantrag ein. Gibt es diesbezüglich Redebedarf seitens der anderen Fraktionen? – Herr Dr. Keiler, bitte schön.
Dr. Joachim Keiler AfD
Ich mache es ganz kurz. Herr Gebhardt, Sie haben unsere Ausführungen gehört, die wir zum ursprünglichen Antrag gemacht haben. Das wird jetzt durch Ihre Änderungsanträge nicht verbessert. Sie sagten, Sie teilen die verfassungsrechtlichen Bedenken nicht. Sie verpflichten mit diesem Gesetz die Kommunen. Das ist zum einen ein massiver Eingriff in die Selbstverwaltungsautonomie der Kommunen. Zum anderen haben Sie Verfahrensvorschriften eingebaut, dass binnen 15 Werktagen Informationen zugänglich gemacht werden müssen. Wenn man sich nur einmal die Praxis der Beantwortung von Kleinen Anfragen vor Augen führt, dann sieht man, dass diese Vorgaben schlichtweg nicht einzuhalten sind. In Summe: Wir sind auch hier strikt dagegen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die AfD-Fraktion sprach Herr Kollege Dr. Keiler. Nun spricht für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Kollege Lippmann.
Valentin Lippmann GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Bei aller gebotenen Vielfalt der unterschiedlichen Auffassungen über die Reichweite dieses Gesetzesentwurfs geht dieser Änderungsantrag weit am Ziel vorbei, da er meines Erachtens mehr Schaden anrichtet als Nutzen bringt. Erstens, Herr Kollege Gebhardt – ich mache es einmal kurz –: Gesetzeszweck und Gesetzesziele schreibt man heute nicht mehr in Gesetze hinein. Da bekommen Sie noch nicht einmal das Normprüfungstestat des Staatsministeriums der Justiz für das, was Sie hier vorgelegt haben. Zweitens: Sie schreiben solche schönen Sätze hinein, wie „[…] das Führen von Verzeichnissen über veröffentlichte Informationen zu fördern.“ Ich weiß nicht, wie Sie sich diese Transparenzplattform vorstellen. Aber genau das können Sie dem entnehmen. Das heißt, Sie wollen neben einer Transparenzplattform noch ein separates Verzeichnis, in dem die Behörde einpflegt, was sie in die Transparenzplattform gestellt hat. Das ist doch widersinnig. Sie haben das System nicht verstanden. Drittens. Sie gehen mit dem Rasenmäher über die Ausnahmegründe und behaupten jetzt, das reiche aus. Nicht nur, dass Sie hinter die notwendigen Änderungen zurückfallen, die den Sächsischen Landtag und den Rechnungshof betreffen und alles wieder schlimmer machen als das, was wir jetzt nach der Anhörung geklärt haben. Sie gehen auch soweit, dass zukünftig auch Personalakten transparenzpflichtig sind. Viel Spaß bei der Abwägung von schützenswerten Personendaten gegenüber anderen. (Widerspruch von den LINKEN) – Natürlich, es steht drin. Sie haben nur die Gefangenenpersonalakten ausgenommen. Das ist ja wohl etwas anderes, weil nicht jeder Staatsbedienstete in der JVA sitzt und eine Gefangenenpersonalakte hat. Das sollte selbst Ihnen bekannt sein. Darüber hinaus können Sie nicht einfach sagen, es gebe gar keinen Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung mehr. Dann kommen Sie nämlich in folgende Situation: Sie haben zukünftig als Landtagsabgeordneter die Möglichkeit, über das Transparenzgesetz, obwohl Sie zur Kontrolle dieser Staatsregierung berufen sind, mehr Information zu bekommen, als Sie mit Ihrem parlamentarischen Anfragerecht bekämen. Natürlich kommen Sie da in verfassungsrechtliche Problemkonstellationen. Dann beantwortet Ihnen die nächste Staatsregierung – da Sie nur 15 Tage vorgesehen haben – demnächst regelmäßig lieber Anfragen über das Transparenzgesetz als über das geregelte parlamentarische Anfrageverfahren. Vielleicht ist dies das Ziel, das Sie mit diesem Änderungsantrag verfolgen. Dann sage ich: Interessanter Versuch – von hinten durch die Brust ins Auge. Es geht trotzdem schief. Wir lehnen ihn daher ab. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Lippmann sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE zum Änderungsantrag. Wenn es keinen weiteren Redebedarf mehr gibt, dann stimmen wir jetzt über den Änderungsantrag ab. Wer dem Änderungsantrag mit der Drucksachennummer 7/10359 seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag mit Mehrheit abgelehnt. Meine Damen und Herren, wir kommen nun zum Gesetzentwurf. Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, artikelweise im Block abzustimmen. Gibt es Widerspruch dagegen? – Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir über folgende Bestandteile ab: Überschrift, Artikel 1 – Gesetz über die Transparenz von Informationen im Freistaat Sachsen, Artikel 2 – Folgeänderungen, Artikel 3 – Inkrafttreten. Wer diesen Bestandteilen die Zustimmung Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Erstes Gesetz zur Änderung des Sondervermögens „Fonds für digitale Drucksache 7/9581, CDU, BÜNDNIS 90/DIE Drucksache 7/10216, Beschlussempfehlung Bevor ich das Wort an die Fraktionen übergebe, frage ich den Berichterstatter, ob er sprechen möchte. – Das ist nicht der Fall. Dann übergebe ich jetzt das Wort zur allgemeinen Aussprache an die Fraktionen. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet: CDU, BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD, DIE LINKE, fraktionslose MdL sowie die Staatsregierung, falls das Wort gewünscht wird. Nun erhält Herr Kollege Dietrich von der CDU-Fraktion das Wort.
Eric Dietrich CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sachsen ist digital. Wenn wir dem heutigen Gesetzentwurf zustimmen, machen wir Sachsen mit Blick auf die digitale Infrastruktur noch fitter und noch digitaler. Wenn wir uns den aktuellen Stand beim Breitbandausbau ansehen, dann merken wir, dass wir noch nicht dort sind, wo wir hinwollen, dass die bisherigen Bemühungen und Investitionen aber ihre Früchte tragen. Über 92 % der sächsischen Haushalte besitzen einen Breitbandanschluss mit mehr als 50 MBit/s. 20 % unserer Haushalte besitzen bereits heute einen Glasfaseranschluss – damit sind wir auf Platz drei in Deutschland; das ist weit über dem Bundesdurchschnitt. erteilen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer Stimmenthaltung und vielen Gegenstimmen ist den Bestandteilen mehrheitlich die Zustimmung erteilt worden. Ich stelle nun den Entwurf zur Einführung des Gesetzes über die Transparenz von Informationen im Freistaat Sachsen, Drucksache 7/8517, Gesetzentwurf der Staatsregierung, in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf die Zustimmung erteilen möchte, bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei vielen Gegenstimmen und ohne Stimmenthaltungen, aber einer Mehrheit an Zustimmenden ist der Entwurf als Gesetz somit beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet. (Vereinzelt Beifall bei der CDU, der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN sowie bei der Staatsregierung) Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zu des Entwurfs Gesetzes über die Errichtung eines Teilhabe und schnelles Internet“ Gesetzentwurf der Fraktionen GRÜNEN und SPD des Haushalts- und Finanzausschusses Wenn man mit offenen Augen durch den Freistaat fährt, sieht man an vielen Ecken, wo derzeit ein Ausbau stattfindet. Dazu passt auch, dass vor einigen Wochen viele Breitbandprojekte auf die Straße gebracht wurden: In Mittelsachsen ist ein großes Projekt gestartet, der Landkreis Zwickau ist in den letzten Zügen, bevor es losgeht, und auch im Erzgebirgskreis wurde ein Projekt beschlossen, das weit über 200 Millionen Euro Investitionstätigkeit mit sich bringt. Trotzdem hat uns die Corona-Pandemie noch einmal wie ein Brennglas deutlich gemacht, was wir eigentlich schon wissen und was sich auch im Koalitionsvertrag widerspiegelt: Gutes Internet in Stadt und Land ist schon lange kein Luxus mehr, sondern gehört zu den Grundlagen einer modernen Gesellschaft. Wir wollen, dass mittelfristig alle Sachsen einen Gigabit-Anschluss besitzen können. Um dieses Ziel zu erreichen, brauchen wir vor allem den eigenwirtschaftlichen Ausbau. Dort, wo es vorerst keinen Eigenaufbau gibt, müssen Bund und Land unterstützen, um überall im Land gleichwertige Lebensverhältnisse und Voraussetzungen zu schaffen. Heute beschließen wir deshalb zusätzlich weit über eine halbe Milliarde Euro – eine Summe, die es ermöglichen wird, zukünftig überall im Freistaat schnelles Internet zu nutzen. Es geht im heutigen Gesetzentwurf um drei wesentliche Punkte, auf die ich kurz eingehen möchte. Das ist zum einen das Weiße-Flecken-Programm: Seit einigen Jahren läuft dieses Programm schon, und viele Projekte wurden umgesetzt. Am Ende werden dadurch weit über 300 000 Haushalte von schnellem Internet und Glasfaseranbindung profitieren. Hierfür beschließen wir heute über 117 Millionen Euro, die vor allem zur Deckung von Kostensteigerungen beitragen. Der große wichtige Punkt ist aber das Graue-Flecken-Programm des Bundes: Dieses Programm wurde vom Bund im letzten Jahr aufgelegt und läuft noch bis Ende 2022. Das ist ein sehr sportlicher Zeitplan. Hierbei können erstmals Haushalte gefördert werden, die keine stabile 100-MBit/sVersorgung besitzen. Das ist eine – wie ich finde – für nahezu alles Situationen zu Hause gut ausreichende Geschwindigkeit. Ich freue mich, dass wir uns in der Koalition dazu verständigt haben, uns als Freistaat an diesem Programm zu beteiligen – ein Bekenntnis zum Breitbandausbau, das uns von vielen anderen Bundesländern unterscheidet. Dafür werden wir knapp eine halbe Milliarde Euro investieren. Das kommt noch aktuellen Schätzungen knapp 120 000 Haushalten zugute, die überwiegend im ländlichen Raum liegen. Der dritte wichtige Punkt in diesem Gesetz ist die Glasfaseranbindung von Schulen. Wir haben knapp 260 Schulen identifiziert, die aktuell über eine ungenügende Breitbandanbindung verfügen und an denen kein zeitnaher Ausbau geplant ist. Für diese 260 Schulen – die Zahl wird aktuell noch einmal genau verifiziert – rechnen wir mit 20 Millionen Euro. Hier wird der Freistaat Sachsen selbst tätig, um diese Schulen aktiv anzubinden. Ich möchte noch einmal danke sagen: Ich danke der kommunalen Ebene, die einen zehnprozentigen Eigenanteil aus dem FAG aufbringt – das sind über 100 Millionen Euro und es ist vor allem ein deutliches Zeichen dafür, dass die kommunale Ebene hinter diesem Grauen-Flecken-Programm steht. Außerdem danke ich dem Bund; denn wenn wir über diese hohen Finanzmittel sprechen, dann reden wir dennoch nur über einen Teil von 40 %. Die übrigen 60 % steuert der Bund über das Graue-Flecken-Programm bei. Dafür nochmals ein herzliches Dankeschön, dass uns der Bund das ermöglicht. Aus meiner Sicht ist das heute ein wichtiges Zwischenziel auf dem Weg zu einem der digitalen Bundesländer und zu einem flächendeckenden Gigabit-Netz in Sachsen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, der SPD und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN – Beifall bei der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Dietrich sprach für die CDU-Fraktion. Das Wort erhält nun Herr Dr. Gerber für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE.
Dr. Daniel Gerber GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein flächendeckendes Glasfasernetz ist die Grundlage für die Teilhabe an weiten Teilen des gesellschaftlichen Lebens. Der geschulte Umgang mit den medialen und digitalen Angeboten stärkt die Selbständigkeit und Entscheidungsfähigkeit unserer Jugend. Der Erwerb grundsätzlicher Kenntnisse über den Aufbau und die Arbeitsweise digitaler Technik und digitaler Anwendungen ist essenziell für ein modernes Leben an unseren sächsischen Schulen und ein selbstbestimmtes Leben darüber hinaus. Auch die Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft – besonders in strukturschwächeren Regionen – hängt vor allem von der Verfügbarkeit dieser entsprechenden Bandbreite ab. Wenn wir von gleichwertigen Lebensverhältnissen im städtischen und ländlichen Raum sprechen, dann gehört der Glasfaseranschluss definitiv ganz weit oben auf die Prioritätenliste. Die Bundesregierung peilt jetzt mit der neuen Gigabitstrategie den flächendeckenden Ausbau bis 2030 an. Ob diese Mammutaufgabe tatsächlich bis dahin schon beendet sein wird, bleibt ungewiss, aber natürlich zu hoffen. Um dies zu erreichen, stellen jetzt Investoren laut Branchenaussagen in den kommenden Jahren knapp 50 Milliarden Euro für den bundesweiten Glasfaserausbau bereit. Ich erwarte, dass nach dem Königsteiner Schlüssel beispielsweise hier 5 % dieser Mittel „vergraben“ werden. Wenn man sich die gemeinsame Verbändeerklärung von VATM, BREKO, ANGA und Bitkom anschaut, kann man dort lesen, dass wir uns beim Glasfaserausbau in der absurden Situation befinden, dass die Branche tatsächlich weniger Förderung wünscht. Nach deren Aussagen sind nur 10 % der Kosten aufgrund von Wirtschaftlichkeitslücken durch die Förderung zu überbrücken. Wir dürfen daher die Fördermittel nicht mit der Gießkanne verteilen und damit das eigentliche Ziel, den schnelleren und aus haushälterischen Gesichtspunkten sparsameren eigenwirtschaftlichen Ausbau, blockieren; Kollege Dietrich hat das gerade schon gesagt. Wir BÜNDNISGRÜNEN sagen klar: Es müssen jetzt alle Anstrengungen unternommen werden, damit das Geld, das wir heute glücklicherweise freigeben, wirklich in die unterversorgten bzw. wirtschaftlich nicht erschließbaren Gebiete fließt. Eine zweite Chance in dieser Größenordnung werden wir nicht erhalten. Beim Umgang mit den Fördermitteln sind also Gewissenhaftigkeit, Effizienz und Vorsicht geboten. Dabei ist es für uns besonders wichtig, dass die Potenzialanalyse, die der Bund jetzt in Auftrag gegeben hat, auch in die Planung und die Ergebnisse in Sachsen einfließt. Nachdem nun die Finanzierungsfrage mit dem heutigen Gesetz hoffentlich geklärt sein wird, bin ich der Meinung, dass wir uns schnellstmöglich mit der Beschleunigung des Prozesses an sich beschäftigen sollten. Als BÜNDNISGRÜNE sprechen wir uns seit Längerem dafür aus, dass wir den Glasfaserausbau strategisch voranbringen. Ich schlage dazu vor allem drei Punkte vor: Erstens sollte es meiner Meinung nach einen regelmäßigen und transparenten Dialogprozess zwischen den beteiligten Akteuren, also dem SMWA, der Digitalagentur, den Breitbandkoordinatorinnen und -koordinatoren sowie den Telekommunikationsunternehmen, geben. Schleswig-Holstein mit dem Bündnis für Glasfaserausbau, Niedersachsen mit dem Giga-Pakt, NRW mit dem GigabitGipfel, RheinlandPfalz mit dem Netzbündnis, Bayern mit dem Pakt für digitale Infrastruktur, das Saarland mit der Gigabitstrategie und Sachsen-Anhalt, Hessen und Baden-Württemberg mit dem Glasfaserpakt gehen bereits diesen Weg und haben konkrete Ausbauziele zwischen Verwaltung und Wirtschaft für den eigenwirtschaftlichen Ausbau definiert. Durch die verbesserte Kommunikation zwischen den für den Glasfaserausbau relevanten Akteuren, der durch das Land koordiniert wird, sollen Synergien beim Glasfaserausbau erzeugt und Hemmnisse abgebaut werden. Das umfasst den strukturierten Austausch von Daten und natürlich auch das ständige Monitoring bezüglich des Fortschritts des Glasfaserausbaus mit den Gemeinden, Landkreisen und Netzbetreibern. Die Gespräche haben aus unserer Sicht auch den Vorteil, dass die Zusammenarbeit der teilnehmenden Unternehmen gefördert wird, weil zum Beispiel Open-Access-Modelle und Kooperationen den Ausbau sehr viel effizienter machen. Es gilt vor allem zu verhindern, dass bestehende Infrastrukturen überbaut und an dieser Stelle Sachen doppelt verlegt werden. Wir als BÜNDNISGRÜNE legen auch Wert darauf, dass die Beratungsleistungen an die Kommunen dahin gehend intensiviert werden, dass beispielsweise über Stadt- und Kreiswerke eigene Netze errichtet und betrieben werden können. Dabei können alternative Modelle, Kooperationen zwischen Kommunen und kommunalen Unternehmen den Ausbau der Infrastruktur und des Betriebes fördern. Werte Kollegen und Kolleginnen! Schlussendlich brauchen wir – zweitens – Konzepte, um die Genehmigungsverfahren zu verkürzen. Die Vereinheitlichung von Standards des digitalen Genehmigungsverfahrens bietet dafür meiner Meinung nach einen sehr entscheidenden Hebel. Dafür sollte die Einer-für-alle-Leistung, die im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes von Rheinland-Pfalz und Hessen maßgeblich entwickelt wurde, schnellstmöglich durch den Freistaat geprüft und dann eventuell angepasst und angewendet werden. Insbesondere sehen wir – drittens – dann die Chance, in Zukunft vermehrt auf moderne Verlegemethoden zu setzen; denn nicht jedes Kabel muss 60 Zentimeter tief mit einem herkömmlichen Bagger vergraben werden. Das geht nach § 127 TKG auch einmal als Oberleitung, mit komplett grabenlosen Verfahren, mit Fräsen oder sogar in Abwasserkanälen. So kommt man dann zu fast 70 % schnelleren Bauzeiten und geringeren Kosten, was wiederum dazu führt, dass sich der eigenwirtschaftliche Ausbau früher lohnt und man an dieser Stelle Steuergeld sparen kann. Dafür sollte gezielt Aufklärung in den regionalen Bauämtern betrieben werden. Werte Damen und Herren! Ich bin froh, dass wir mit der Verabschiedung dieses Gesetzes einen langwierigen Abstimmungsprozess abschließen und einen weiteren Schritt auf dem Weg zum flächendeckenden Glasfasernetz gehen. Ich freue mich auf die vor uns liegende konstruktive Zusammenarbeit bei der Gestaltung des Glasfaserausbaus und bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf. Danke schön. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und vereinzelt bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Dr. Gerber sprach für die Fraktion der BÜNDNISGRÜNEN. Nun übergebe ich das Wort an die SPDFraktion, Herrn Kollegen Panter.
Dirk Panter SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Endlich ist es so weit: Mit dem Beschluss des vorliegenden Gesetzes macht der Landtag den Weg frei für den weiteren Ausbau von schnellem Internet im ganzen Land. Wir stellen sicher, dass die weißen Flecken, die wirklich unterversorgten Gebiete, zu Ende erschlossen werden und dass wir im nächsten Schritt die grauen Flecken angehen können. Ich möchte nicht verhehlen, dass das alles aus unserer Sicht etwas schneller hätte gehen können. Aber wir wollen jetzt nicht lamentieren, sondern wir wollen nach vorne schauen und dankbar sein, dass wir heute diesen Beschluss fassen können. Wir nutzen für den weiteren Ausbau von schnellem Internet im Land den Digitalisierungsfonds. Das ist unser Instrument, um den Breitbandausbau in Sachsen voranzutreiben. Das ist richtig so; denn wir reden hier über eine langfristige Aufgabe, eine langfristige Aufgabe des Freistaates, die wir nicht dem normalen Haushaltsrhythmus unterlegen sollten. Denn wir sind der Meinung, langfristige Aufgaben müssen auch langfristig verbindlich finanziert werden. Deshalb können wir mit dem Digitalisierungsfonds sehr gut arbeiten und das Geld zum Wohle der Kommunen und der Bürgerinnen und Bürger im Land einsetzen. Warum betone ich das? Ich betone es deshalb, weil es auch unser Credo als SPD-Fraktion ist, dass wir langfristige Herausforderungen, vor denen wir stehen, auch langfristig in den Blick nehmen. Deshalb fordern wir seit Langem den Sachsenfonds und sagen, dass wir die Verkehrswende, die Klimawende, die Digitalisierung und andere wichtige langfristige Projekte eben auch langfristig in den Blick nehmen müssen. Das passiert nicht in der Form, wie wir uns das wünschen. Wir halten das für einen Fehler, werden aber weiterhin dafür kämpfen, dass wir dieser Aufgabe gerecht werden. Aber zurück zum Breitbandausbau. Seit 2016 kofinanziert der Freistaat auf Beschluss des Landtags die Bundesprogramme, das heißt die Breitbandförderrichtlinie des Bundes. Das ist in unseren Augen eine Erfolgsgeschichte. Wir sind 2015/2016 an einem sehr schlechten Ausgangspunkt gestartet und jetzt auf einem Spitzenplatz unter den Bundesländern angekommen. Das darf uns noch nicht zufriedenstellen. Wir sind trotzdem dankbar. Deshalb auch der Dank unserer Fraktion an all diejenigen, die das Ganze vorangetrieben haben, vor allem die Kommunen, aber auch die Staatsministerien, allen voran unser Breitbandminister Martin Dulig, aber auch die Abgeordneten des Landtags, die das Geld zur Verfügung gestellt haben, natürlich auch der Bund, ohne dessen Finanzierung wir das Ganze gar nicht hätten möglich machen können. Es ist eine großartige Leistung, ein gemeinsamer Erfolg. Nun gilt natürlich in unseren Breiten immer wieder: Nicht gemeckert ist gelobt genug. Aber man kann vielleicht auch einmal Erfolge herausstellen, und das möchte ich an dieser Stelle tun. Nun hat die Anhörung im Landtag gezeigt, dass das Thema Glasfaserausbau nicht immer unter Rentabilitätsgesichtspunkten zu betrachten ist. Kollege Gerber hat es auch angesprochen. Der eigenwirtschaftliche Ausbau ist der Bereich, der rein marktwirtschaftlich organisiert werden kann. Wir sind aber der Meinung, dass Breitbandausbau bzw. Glasfaserversorgung in Sachsen Daseinsvorsorge ist. Wenn wir es wirtschaftlich organisieren können, dann machen wir es gern. Wir können aber auch nicht überall und immer darauf warten, sondern müssen sicherstellen, dass wir eine gute Versorgung im ganzen Land hinbekommen. Denn die flächendeckende Breitbandversorgung in Stadt und Land ist für Sachsens Zukunft unerlässlich, auch dafür, Stadt und Land miteinander zu versöhnen. Es gibt diese Konflikte, das wissen wir; aber unser Ziel muss sein, dass jeder Haushalt und jeder Betrieb in Sachsen an schnelles Internet angeschlossen wird, sodass wir einen Ausgleich zwischen Stadt und Land herstellen können. Deshalb: Die weißen Flecken haben wir fast komplett beseitigt. Jetzt müssen wir noch die grauen Flecken angehen. Die Richtlinie des SMWA „Digitale Offensive Sachsen 2022“ ist ein wichtiger Schritt dafür. Dazu haben wir im gemeinsamen Verfahren noch Anpassungen vornehmen können. Anfang Juli wurde sie vom Kabinett beschlossen. Dadurch können wir jetzt zügig mit den Kommunen zusammen in die Finanzierung gehen. Als Haushaltspolitiker am Ende noch ein Wort zur Finanzierung. Wir reden durch diesen Gesetzentwurf immerhin über insgesamt fast 1,5 Milliarden Euro, die wir hier zur Verfügung stellen. Das ist ein Haufen Geld. Das tun wir. Da können andere Dinge nicht finanziert werden, aber diese Prioritäten setzen wir. Ich möchte natürlich nicht verhehlen, dass wir als SPD sagen, dass wir uns langfristige Investitionen auch mit langfristigen Krediten vorstellen können. Das ist aber ein anderes Thema. Ich finde nur, darüber muss man sich auch unterhalten. Denn die Unternehmen, die den wirtschaftlichen Ausbau vorantreiben, finanzieren den putzigerweise mit Krediten. Wir können das zum Glück noch aus der Portokasse, wie man das so schön sagt, finanzieren. Ich möchte hier nicht irgendetwas negativ kommentieren, sondern ich meine: Das, was wir bisher getan haben, und das, was heute hier vorliegt, kann sich sehen lassen. Was noch wichtiger ist: Wir als Landtag machen unseren Job. Wir nehmen die langfristige Zukunft dieses Freistaats in den Blick und sorgen dafür, dass die Menschen hier weiterhin gut leben können. Deshalb bitte ich um Zustimmung zum Gesetz. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und des Staatsministers Martin Dulig) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die SPD-Fraktion sprach Kollege Dirk Panter. Nun übergebe ich für die AfD-Fraktion an Herrn Kollegen Thumm.
Thomas Thumm AfD
Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Herr Dulig, heute ist es soweit. Auch Sachsen und seine Regierung haben es geschafft, die Landesmittel zur Kofinanzierung eines Bundesprogrammes für schnelles Internet zur Verfügung zu stellen. Der Weg ist frei – leider erst ab 2023. Damit verliert Sachsen zwei weitere Jahre beim Breitbandausbau. Der von der Regierung viel beschworene ländliche Raum in Sachsen wird um weitere zwei Jahre abgehängt. Die Regierung lässt ihn – wie immer – im Stich. Meine Damen und Herren! Wir, die AfD, hatten schon mehrfach in Debatten im Verlauf des Jahres 2021 und aufgrund der Untätigkeit der Regierung mit einem Antrag im vergangenen Dezember auf diesen Missstand hingewiesen. Im März 2022 berichtete dann die „LVZ“, die Regierung wolle noch in diesem Jahr 30 Millionen Euro und weiteres Geld im neuen Doppelhaushalt zur Verfügung stellen. Huch, dachte ich, gute Idee. Nimmt die Regierung doch relativ zügig die Kernforderung unseres AfD-Antrages aus dem vergangenen Dezember, den sie zwar abgelehnt hat, auf. Endlich geht es dank der konstruktiven Oppositionsarbeit der AfD in Sachsen vorwärts. (Zuruf des Abg. Dirk Panter, SPD) Weit gefehlt. Offensichtlich hatte jemand im sächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Probleme damit, einen AfD-Antrag nahezu vollständig umzusetzen. Er läutete die Alarmglocken. Heute wissen wir: Nein, keine 30 Millionen Euro, keine Anschubfinanzierung im Jahr 2022 für schnelles Internet in Sachsen. Sachsen beginnt erst 2023, fast zwei Jahre, nachdem der Bund die Mittel bereitgestellt hat. Herr Kollege Hartmann, hier sehen Sie, was wirklich Klamauk ist, denn anders kann man die Arbeit des Wirtschaftsministeriums oder dieser Regierung nicht beschreiben. Kommen wir aber einmal zum vorliegenden Gesetzentwurf und zu den Ergebnissen der Expertenanhörung hier im Landtag. Wie es auch die einhellige Meinung der AfD ist, ergab die Anhörung, dass das Geld viel zu spät kommt. Es kommt ohne konkrete Zielsetzung. Es kann in den kurzen Zeiträumen gar nicht verbuddelt werden. So mündete die Kritik an einer zeitnahen Umsetzung des Ausbaus in der Erkenntnis, dass – Achtung! – alternative Verlegeverfahren, wie das Nano- oder Micro-Trenching im Freistaat nicht ausreichend genutzt werden. Herr Dulig, auch diese Peinlichkeit wollte die AfD-Fraktion Ihrem Ministerium gern ersparen, hatten wir doch vorsorglich bereits im Juli – zuhören! – 2017 mit einem Antrag gefordert, (Jörg Urban, AfD: Fünf Jahre!) die Breitbandausbauzeiten durch Einsatz des schnellen und kostensparenden Micro-Trenching-Verfahrens zu verkürzen. (Jörg Urban, AfD: Hört, hört!) Wie gesagt, das war 2017. Und 2022 bescheinigten Ihnen die Experten, dass Sie in den Förderrichtlinien entsprechend nachbessern sollten. (Jörg Urban, AfD: Da waren Sie schon im Parlament, Herr Dulig!) – Da haben Sie recht, Herr Urban. Aber auch die Kritik der Sachverständigen am kurzen Förderzeitraum hätte nicht ganz so gravierend ausfallen müssen, wäre die Staatsregierung dem Antrag der AfDFraktion, das Graue-Flecken-Programm des Bundes sofort mit Landesmitteln kozufinanzieren gefolgt. Darin hatten wir schon – wie eingangs erwähnt – für 2022 die Anschubfinanzierung aus Haushaltsresten eingefordert. Sie sehen, der Gesetzentwurf ist mit vielen weiteren Maßnahmen zu flankieren. Welche das sind, hat die Anhörung gezeigt. Wir werden, wie gewohnt, weiterhin parlamentarische Initiativen auf den Weg bringen, immer in der Hoffnung, dass es nicht jedes Mal fünf Jahre dauert, bis die anderen Fraktionen den Wert unserer Vorschläge erkennen. Völlig unabhängig davon werden wir natürlich dem Gesetzentwurf zustimmen, da der Internetausbau in Sachsen endlich vorangehen muss. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Thumm sprach für die AfD-Fraktion. Nun spricht Herr Kollege Brünler für die Fraktion DIE LINKE.
Nico Brünler Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf ist tatsächlich ein Beitrag aus der Kategorie „Man weiß nicht, ob man sich freuen oder verzweifeln soll“. Ich glaube, in der Sache und bei der Notwendigkeit des Netzausbaus sind wir uns fraktionsübergreifend einig. Wir sind uns, glaube ich, auch darin einig, dass in jeder Hinsicht Luft nach oben ist, sonst bräuchte es nicht die Beteiligung an den Finanzierungsprogrammen des Bundes. Das hat auch die Anhörung ergeben, die sich in der Konsequenz weniger um die in dem vorliegenden Gesetz getroffenen Regelungen drehte, als vielmehr um die Notwendigkeit, den Breitbandausbau zu beschleunigen und gleichzeitig darauf zu achten, dass sich die einzelnen Förderrichtlinien nicht gegenseitig im Weg stehen. Dem gibt es an dieser Stelle wenig Neues hinzuzufügen. Ich will meine Vorredner nicht alle wiederholen. Was mich dann trotz aller Einigkeit heute bei diesem Gesetz doch zur Verzweiflung treibt, ist die Zeit, die wir verschenkt haben, bis wir nun zu dieser Regelung kommen. Ich darf Sie erinnern: Bereits vor über einem Jahr, als wir hier den aktuellen Doppelhaushalt beschlossen hatten, gab es das Graue-Flecken-Programm des Bundes. Es fand nur einfach im sächsischen Haushalt keine Berücksichtigung. Wir haben das damals nicht nur kritisiert, sondern haben auch den Antrag hier im Plenum eingebracht, das zu korrigieren. Sie, meine Damen und Herren in der Koalition, hatten das damals abgelehnt, die AfD übrigens auch. (Zuruf des Abg. Thomas Thumm, AfD) Wir hatten damals angemahnt, dass ein Verzicht an der Beteiligung des Freistaates an der Graue-Flecken-Breitbandförderung des Bundes bzw. einer Verschiebung der weiteren Förderung des Breitbandausbaus hier in Sachsen in der Folge einen deutlich höheren Finanzierungsbedarf nach sich ziehen würde, da eine endlose Weiterführung der Bundesförderung nicht sicher ist. Sie hatten unter anderem mit der Begründung abgelehnt, dass wir Ihnen keine raffiniert durchkalkulierte Kofinanzierung vorgeschlagen haben. Nun, ein Jahr später, legen Sie einen eigenen Gesetzentwurf vor, der im Kern aus einem einzigen mit dem Sachverhalt befassten Artikel mit – ich habe nachgezählt – rund 170 Wörtern besteht. Eine wirklich durchkalkulierte Kofinanzierung haben Sie auch nicht, sondern Sie schieben die Finanzierung auf die Folgehaushalte. Wir beschließen nicht, Kollege Dietrich, wie Sie am Anfang blumig beschrieben haben, den Ausbau, sondern nur, dass wir die Bundesmittel nach einem Jahr nun endlich doch nehmen wollen. Dass Sie die Kommunen ins Boot geholt haben, ist auch nur die Hälfte der Wahrheit. Richtig ist, dass die Kommunen Sie vor einem Jahr kritisiert haben, weil nichts passiert ist. Von den von Kollegen Gerber genannten Konzepten ist in diesem Gesetz, wenn man ehrlich sein soll, auch nicht die Rede. Im Grunde machen Sie genau das, was Sie in unserem Vorschlag damals als unseriös befanden und begründen die Notwendigkeit dann auch noch mit den gleichen Argumenten, die wir damals vorgebracht haben. Wahr ist einfach, dass es ein Jahr gedauert hat, weil es Streit in der Koalition über die sächsische Kofinanzierung gab. Ich freue mich, dass die Koalition nun unsere Argumente aufgegriffen und umgesetzt hat. Es ärgert mich nur, dass wir dabei wertvolle Zeit verloren haben, Zeit, in der sich die Tiefbaukosten um ca. 15 Prozent erhöht haben, Zeit, in der wir inzwischen lieferkettenbedingte Engpässe haben. Im Ergebnis kommt Ihr Paket also zu einem Zeitpunkt, an dem auch im Netzausbau alles teurer ist als vor einem Jahr und damit jeder Förder-Euro weniger Digitalisierung schafft, weil Sie unserem Vorschlag vor einem Jahr nicht gefolgt sind. Nichtsdestotrotz stimmen wir heute zu. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN und des Abg. Dirk Panter, SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Brünler sprach für die Fraktion DIE LINKE. Gibt es weiteren Redebedarf seitens der Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich an die Staatsregierung, an Herrn Staatsminister Dulig. Bitte schön, Herr Staatsminister. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Marie von Ebner-Eschenbach sagte einmal: „Wenn die Zeit kommt, in der man könnte, ist die vorüber, in der man kann.“ Wir werden die Zeit nutzen, in der man kann. Ich freue mich wirklich sehr, dass mit dem heutigen Beschluss zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Fonds für digitale Teilhabe und schnelles Internet“, kurz DigiFonds, nun die Graue-Flecken-Förderung starten kann. Die Änderung erhöht die Bindungsermächtigung des DigiFonds auf 786,5 Millionen Euro. Dies ist mehr als das Dreifache der bisher zur Verfügung stehenden Bindungsermächtigung in Höhe von 233 Millionen Euro. Zuzüglich des bereits zugeführten Fondsvermögens in Höhe von 700 Millionen Euro haben wir nunmehr fast 1,5 Milliarden Euro für den Breitbandausbau im Freistaat Sachsen zur Verfügung. Warum machen wir das? Warum vergraben wir buchstäblich so viel Geld? Die Erschließung mit leistungs- und zukunftsfähigen Glasfasernetzen ist unverzichtbare Voraussetzung für die digitale Transformation, denn Gigabit-Geschwindigkeiten werden in Zukunft unerlässlich sein. Glasfaserstrukturen werden in Zukunft Milliarden von Geräten, Objekten und Systeme miteinander verbinden, die Grundlage für innovative Prozesse und Dienstleistungen, zum Beispiel im Industrie-, Energie- oder Gesundheitssektor, sind. Das hat natürlich unmittelbare Bedeutung für Sachsen; zum einen für den Erfolg sächsischer Unternehmen im digitalen Wettbewerb: Auf digitalem Weg können völlig neue Geschäftsmodelle entstehen. Zum anderen hat es Bedeutung für alle unsere Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von Alter und Lebenssituation, ganz gleich, ob Schüler(in), berufstätig, arbeitsuchend oder im Ruhestand und auch unabhängig vom Wohnort; denn alle Menschen in Sachsen haben einen Anspruch darauf, alle digitalen Angebote für ihre Lebenssituation, sei es mobiles Arbeiten, Homeschooling, Streamen, Onlineshopping usw. zu nutzen. Für nahezu alle Aktivitäten in Schule, Beruf und Freizeit ist heutzutage eine leistungsfähige Internetanbindung der Einstieg, um teilnehmen zu können. Mit der Schaffung zukunftsfähiger Gigabitnetze verbessern wir die Chancengleichheit für alle, zum Beispiel dann, wenn die Mobilität eingeschränkt ist, sei es aus gesundheitlichen Gründen oder weil man in ländlichen Regionen zu Hause ist. Damit wird die leistungsfähige Breitbandanbindung zu einem Schlüssel für den Zusammenhalt und die Zufriedenheit im Land. Überall verfügbare leistungsfähige Breitbandinfrastrukturen schaffen ein Gleichgewicht zwischen städtischen, dicht besiedelten, hektischen Regionen und ländlichen, ruhigen und naturnahen Räumen. Auch in den Regionen des Strukturwandels hat der Breitbandausbau eine herausragende Schlüsselfunktion. Neue unternehmerische Aktivitäten können sich nur dort entfalten, wo zukunftsfähige Infrastrukturen, wie Glasfasernetze, vorhanden sind. Selbst im Kampf gegen den Klimawandel ist die Glasfaserinfrastruktur unverzichtbar. Zum einen ist ihr CO -Fußabdruck gegenüber älteren Technologien und Netzen deutlich geringer und zum anderen ermöglichen Glasfasernetze neue innovative Anwendungen, mit denen Treibgasemissionen vermieden werden können. Investitionen in Breitbandnetze sind damit exemplarische Nachhaltigkeitsinvestitionen. Die Herausforderungen sind somit klar benannt: Die digitale Welt steht vor der Tür. Wir müssen handeln. Die heutige Änderung des Gesetzes gemeinsam mit der in der letzten Woche im Kabinett beschlossenen Richtlinie Digitale Offensive Sachsen 2022 ermöglicht die Fortsetzung der Breitbandförderung durch den Einstieg in die Graue-Flecken-Förderung. Damit können Adressen, die derzeit nicht zuverlässig mit 100 Mbit/s versorgt sind, erschlossen werden. Mit der bisherigen Weiße-Flecken-Förderung wurde seit dem Jahr 2016 schon sehr viel erreicht. Lassen Sie mich nur zwei Beispiele nennen: Der Istzustand der Breitbandversorgung lag für 50 Megabit pro Sekunde Mitte des Jahres 2021 bei 92,6 % der Haushalte. Das wiederum bedeutet eine Steigerung um 43 Prozentpunkte seit dem Jahr 2015. Bei der Ausstattung mit Glasfaser bis ins Haus liegen wir bei 20,6 % der Haushalte und damit deutlich über Bundesdurchschnitt in Höhe von 15,8 % und im gesamtdeutschen Vergleich an dritter Stelle hinter Hamburg und SchleswigHolstein. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Freistaat Sachsen kann nun die Gigabit-Förderrichtlinie des Bundes kofinanzieren. Die Landesförderung stockt die Bundesförderung, die je nach Wirtschaftskraft des Zuwendungsempfängers zwischen 50 und 70 % beträgt, auf 100 % auf. Das materialrechtliche Förderverfahren wird allein vom Bund durchgeführt. Der Freistaat sattelt nur auf und erlässt die Kofinanzierungsbescheide. Dies ist ein sehr schlankes Förderverfahren und minimiert Doppelarbeit. Eine Besonderheit der Graue-Flecken-Förderung ist geplant: Die Kommunen sollen einen gemeinschaftlichen Eigenbeitrag zur Finanzierung leisten, indem 10 % der Gesamtfördersumme aus dem Finanzausgleichsgesetz in den Fonds geleitet wird. Mit diesem finanziellen Engagement dokumentiert auch die kommunale Familie ihre Verantwortung für den flächendeckenden Breitbandausbau. Liebe Kolleginnen und Kollegen, einige machten sich Sorgen – ich auch –, ob der Freistaat mit diesem Förderprogramm nicht zu spät kommt. Immerhin gibt es bereits seit April 2021 die Förderrichtlinie des Bundes, und dort gilt das Windhund-Prinzip. Aber ich kann Sie beruhigen: Beim Bund ist ausreichend Geld für diese Förderung verfügbar. Um auf Ihre Ausführungen einzugehen: Wir kommen nicht zu spät, weil aufgrund der Entwicklung der letzten anderthalb Jahre alle Bundesländer vor derselben Frage standen, nämlich, ob sie Anträge stellen können oder nicht. Bevor wir das beschlossen haben, haben sich gerade mal zwei Bundesländer daran beteiligt. Wie gesagt: Die Sorgen waren da – auch bei mir –, aber wir sind nicht zu spät. Es ist nicht so, dass die Förderung erst 2023 möglich ist. Ich weiß nicht, ob Sie da etwas durcheinanderbringen. Der Förderzeitraum endet am 31.12.2022, weil das Graue-Flecken-Programm unterteilt wurde. Wir reden jetzt über das Graue-Flecken-Programm, das eine Unterversorgung bis zu 100 Mbit/s sicherstellt. Damit sind wir voll im Plan. Die Kommunen können bis zum Jahresende die Anträge stellen. Wir werden natürlich auch alle Kommunen umfassend informieren, sodass die Interessenten die erforderlichen Anträge bis Jahresende beim Bund und beim Freistaat einreichen können. Wir kalkulieren derzeit mit einem Landesmittelbedarf in Höhe von rund 436,5 Millionen Euro zur Erschließung der circa 120 000 Haushalte in Sachsen. Ein Aspekt ist mir in diesem Zusammenhang besonders wichtig: Den Hauptbeitrag zum Gigabit-Ausbau in Deutschland leisten private Unternehmen. Die Branche hat angegeben, allein für den eigenwirtschaftlichen Ausbau der Glasfasernetze in ganz Deutschland in den kommenden Jahren 50 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. Auch hier in Sachsen vertrauen wir auf diesen angekündigten Ausbau und setzen alles daran, ihn zu unterstützen. Herr Thumm, wie wird es im Jahr 2023 weitergehen? Ab dem Jahr 2023 gilt die neue beihilferechtliche Aufgreifschwelle von 200 Megabit pro Sekunde. Aktuell ist noch unklar, ob und zu welchen Konditionen der Bund seine Förderung fortsetzt. Die Staatsregierung wird sich dieser Herausforderung selbstverständlich stellen. Bei Feststellung weiterer Bedarfe handeln wir, um den erforderlichen Ausbau voranzutreiben. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Staatsminister Dulig sprach für die Staatsregierung. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Fonds für digitale Teilhabe und schnelles Internet“, Drucksache 7/9581, Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und SPD. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, Drucksache 7/10216. Es liegen dazu keine Änderungsanträge vor. Meine Damen und Herren, ich schlage, über den Gesetzentwurf in der Fassung des Ausschusses artikelweise im Block abzustimmen, wenn sich diesbezüglich kein Widerspruch erhebt. – Widerspruch sehe ich nicht; dann verfahren wir so. Das heißt, wir stimmen zuerst über die einzelnen Bestandteile ab, nämlich über die Überschrift, über Artikel 1 und über Artikel 2. Wer diesen Bestandteilen die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch nicht. Somit war dies eine einstimmige Zustimmung. Ich stelle nun den Entwurf Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Fonds für digitale Teilhabe und schnelles Internet“, Drucksache 7/9581 – Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und SPD in der in zweiter Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich nun um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Die sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch nicht. Somit ist auch dies eine einstimmige Zustimmung. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen worden. Meine Damen und Herren! Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Wenn es keinen Widerspruch ergibt, würden wir so verfahren. – Widerspruch sehe ich nicht. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Ladeinfrastruktur und Elektrofuhrpark ausbauen – Sachsen zum Drucksache 7/10137, Antrag der Fraktionen Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet: CDU, BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD, DIE LINKE, fraktionslose Abgeordnete und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe das Wort zuerst an die CDU-Fraktion, an Herrn Kollegen Nowak. Bitte schön, Herr Kollege.
Andreas Nowak CDU
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! 19 % der innerdeutschen CO - Emmission kommen aus dem Verkehrssektor. Davon stammen übrigens nur 0,3 % aus dem innerdeutschen Flugverkehr. Der gesamte Rest entsteht bei landgebundenen Verkehren, das bedeutet auf der Straße, der Schiene und bei der Binnenschifffahrt. Wenn wir dieses Fünftel der CO -Emmission reduzieren wollen, müssen wir uns zuvorderst um diese Verkehre kümmern. Das geht auf zwei Wegen: Erstens. Man muss den motorisierten Verkehr dramatisch von oben verordnet reduzieren. Das ist aus unserer Sicht kein Weg; denn es gefährdet unsere Wettbewerbsfähigkeit, unsere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und damit unseren Wohlstand und im privaten Bereich gängelt es die Menschen. Jede Privatfahrt generiert auch wirtschaftliche Leistungen, Umsätze, Gewinne und Steuern. Der zweite Weg ist die Verwendung alternativer Antriebe sowie Energiequellen. Neben batterieelektrischen Antrieben sind das die Verwendung von Wasserstoff in Brennstoffzellen und Verbrennungsmotoren sowie der Einsatz von E-Fuels. Wir haben hierüber bereits mehrfach im Hohen Hause debattiert. Für uns als Union ist es wichtig, dass diese Entwicklung technologieoffen passiert. Dazu gehört jedoch auch das batterieelektrische Fahren, was derzeit die effizienteste Form alternativer Antriebe ist. Hier gibt es erheblich Luft nach oben in der Förderung. Daher haben wir diesen Antrag eingereicht. BEV – wie die Batterieautos in der Branche abgekürzt werden – sind längst ein relevanter Wirtschaftsfaktor. Sachsen gehört zu der europäischen Topregion für die Produktion von batterieelektrischen Pkw. Etwa jedes vierte in Europa gebaute E-Auto ist aktuell „Made in Saxony“, das hat eine Studie des Chemnitz Automotive Institute ergeben. Laut dem Verband der Automobilindustrie stehen den Kunden in Deutschland schon heute allein 80 E-Modelle von deutschen Herstellern zur Verfügung. Ausländische Hersteller mitgezählt sind es knapp 160. Weltweit laufen mehr als ein Fünftel aller produzierten batterieelektrischen Pkw und Plug-in-Hybride von den Montagebändern deutscher Hersteller. Diese Zahlen zeigen, dass das Thema für uns auch ein wirtschaftlich sehr relevantes ist. des Freistaates Sachsen Land der E-Mobilität machen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD Rund zwei Drittel der Zulassungen von Kraftfahrzeugen mit alternativen Antrieben fielen laut Kraftfahrt-Bundesamt im Jahr 2021 in den gewerblichen Bereich – das hat mich selbst überrascht –, das sind 62,7 %. Betrachtet man nur die batterieelektrischen Antriebe, lag der gewerbliche Anteil immerhin noch bei 58 %. Als „alternativ“ gelten dabei Fahrzeuge mit den Antrieben: batterieelektrisch, Plugin-Hybrid, Brennstoffzelle, Gas und Wasserstoff im Verbrennungsmotor. Rund 618 500 E-Pkw und knapp 1 670 000 Hybrid-Pkw sind derzeit in Deutschland zugelassen. Besonders bei den reinen E-Autos gibt es einen deutlichen Anstieg: Anfang 2021 waren gut 309 000 E-Autos auf deutschen Straßen unterwegs. Das ist gut doppelt so viel, wie im Vergleich zum Vorjahr. Mit dem Volkswagenwerk in Zwickau und BMW und Porsche in Leipzig befinden sich die größten und leistungsfähigsten E-Auto-Werke Europas im Freistaat Sachsen. Nur bei uns gibt es drei Weltkonzerne, die im gleichen Bundesland Autos bauen – und das zunehmend auch elektrisch. Wenn wir die BEV voranbringen wollen, ist die Ladeinfrastruktur der Dreh- und Angelpunkt. Das zeigen auch die Zahlen der Bundesnetzagentur. Sie hat für das Jahr 2022 – Stichtag 1. Juni – ermittelt, dass es deutschlandweit 52 605 Normal- und 9 395 Schnellladepunkte gibt. In Sachsen sind 2 033 Normal- und 477 Schnellladesäulen zu finden, das sind 4 bzw. 5 %. Eine kürzlich erschienene Studie der staatlichen KfWBank sagt aus, dass in Sachsen rund 1,4 % aller Autos elektrisch fahren, was deutlich unter dem gesamtdeutschen Wert von 2,4 % liegt. Im Schnitt müssten sich im Freistaat jedoch nur 14,6 Batteriefahrzeuge einen öffentlichen Ladepunkt teilen – im Bundesschnitt sind es immerhin 23. Die Infrastruktur ist demnach etwas besser als der Durchschnitt und die Nutzung ist schlechter. In dieser Studie geben zudem 70 % der Haushalte in Sachsen an, dass sie einen Mangel an öffentlichen Lademöglichkeiten als Hindernis für den eigenen Kauf eines Elektroautos sehen. Das sind erheblich mehr als der Bundesdurchschnitt von 56 %. Von den befragten Haushalten mit Auto in Sachsen verfügte gut ein Viertel über einen eigenen elektrifizierten Stellplatz. Das ist wiederum weniger als der Bundesdurchschnitt. Fast die Hälfte der Befragten nennt das Fehlen eines eigenen Stellplatzes als Hindernis beim Umstieg auf die Elektromobilität. Das heißt, wir haben zweierlei Arten Nachholbedarf. Zum einen quantitativ und konzeptionell sinnvoll bei den Ladesäulen nachzurüsten und zum anderen das Ausweisen weiterer Kfz-Stellplätze, vor allem in dicht besiedelten Stadtteilen. Das sollte jedoch nicht durch blinden Aktionismus erfolgen, dazu rät auch die KfW-Studie. Sie fordert öffentliche Ladepunkte vorrangig in den Ballungsräumen. Bislang ist der Ausbau von Ladesäulen im Bundesgebiet tendenziell gleichmäßig erfolgt. Das bedeutet, in dünn besiedelten Gebieten ist es genauso erfolgt wie in den dichter besiedelten, was wiederum dazu führt, dass es dort nicht wirklich kostendeckend passiert. In den Ballungsräumen sind bei dem weiteren Anstieg von Elektrofahrzeugen hingegen höhere Nutzungsraten zu erwarten. Das heißt, dort erreicht man schneller einen Business-Case. Auf dem Land wiederum haben die Autobesitzer öfter die Möglichkeit, ihr Auto auf einen privaten Stellplatz zu laden. Daher ist eine Konzentration auf die Ballungsräume sinnvoll und aus unserer Sicht an dieser Stelle keine Benachteiligung des ländlichen Raums. Des Weiteren weist die Studie darauf hin, dass in den vergangenen zwei Jahren die Zahl der Elektroautos dreimal stärker gewachsen ist als die Lademöglichkeiten. Statt 8 EAutos müssen sich nun 23 Fahrzeuge einen öffentlichen Ladepunkt teilen. Das liegt deutlich über der EU-Zielgröße von einem Ladepunkt pro 10 Elektroautos. Wenn sich dieser Trend fortsetzt, könnte dies für die Praxistauglichkeit der E-Mobilität zu einem Problem werden. Nur wenn der wachsende Ladebedarf erfüllt wird, können stärkere Anreize zum Umstieg auf batterieelektrische Fahrzeuge gegeben werden, um auch die Klimaziele im Verkehrssektor zu erreichen. Hier besteht ein weiteres Problem: Bei der Bedienung gibt es große Unterschiede. Mal braucht der E-Autofahrer eine Ladekarte, mal muss der den Stromfluss mithilfe einer App aktivieren. Bei einer Säule zahlt der Nutzer direkt über das Smartphone, bei der anderen kommt am Monatsende die Rechnung noch per Post. Aus diesem Grund fordern wir die Staatsregierung dazu auf, ein antriebsübergreifendes Umsetzungs- und Finanzierungskonzept für die umfassende Ausrüstung von Stellplätzen vorzulegen, wenn sie sich in Verantwortung des Freistaates Sachsen befinden. Dort können wir am ehesten selbst handeln. Ladepunkte, Technik und Antriebsstoffe sollen entsprechend vorangebracht werden. Finanzielle Förderung und technischer Fortschritt haben die nachhaltige Mobilität in den vergangenen Jahren attraktiver gemacht. Das gilt übrigens auch für die Unternehmen: Nicht nur Pkw, immer auch mehr Nutzfahrzeuge mit umweltfreundlichem Antrieb kommen auf den Markt und der Umstieg spart nicht nur CO -Emmission auf der Straße, sondern langfristig auch Geld durch Förderung bei der Anschaffung, niedrigere Verbrauchskosten und langfristige Steuervorteile. Übrigens sinken auch die Wartungskosten: Sowohl die klassische Durchsicht ist deutlich billiger und auch die Verbrauchsmaterialien werden teilweise in dramatisch längeren Intervallen fällig. Bei manchen E-Autos müssen die Bremsen zum Beispiel nur alle 150 000 bis 200 000 Kilometer ersetzt werden. In der aktuellen Lage brauchen wir jedoch einen breiten Strom-Mix, um die Stromer auch auf die Straße zu bekommen. Dazu gehört bis auf Weiteres durchaus auch die Kohle. Vor allem aber bei der Kernkraft braucht es aus unserer Sicht ein Umdenken. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Die Grünen in Finnland und die EU haben die Zeichen der Zeit erkannt, diese Brückentechnologie entsprechend an den Start zu bringen. (Marco Böhme, DIE LINKE: Atomkraft ist keine grüne Energie!) – Der Ukraine-Krieg wird uns noch länger beschäftigen, Herr Kollege Böhme. Auch die neue geostrategische Lage wird sich so schnell nicht wieder ändern. Nach Lage der Dinge müssen wir für die Stromproduktion ausfallendes Gas substituieren. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Es ist richtig, dass so zu tun, um nicht noch einmal in solch eine Lage zu kommen. Dazu werden erneuerbare Energien, aber auch die Kernkraft einen wesentlichen Beitrag leisten. Fakt ist: Wir werden 50 % der erneuerbaren Energien einführen müssen. So oder so müssen wir diese importieren. Die können Sie nicht nur in Deutschland produzieren, und deshalb ist es richtig, an dieser Stelle ein Umdenken zu fordern. E-Autos fahren lokal emissionsfrei, aber sie fahren nicht frei von Emissionen. Wir müssen daran arbeiten, dass der Strom größtmöglich emissionsarm wird. Das geht aber nicht von heute auf morgen. Welcher Strom künftig in welchem Umfang aus der Ladesäule kommen wird, das kann bei der fragilen Lage im Augenblick niemand vorhersagen. Es ist festzustellen, dass grüner Strom wünschenswert ist, dass die Bürokratie dafür abgebaut werden muss und dass eine reale Beschleunigung in der Anwendung und Umsetzung von Planungsrecht eine Rolle spielt. Aber es gilt eben auch: 50 % der erneuerbaren Energien müssen wir importieren. Das ist ein Fakt, um den niemand herumkommt – auch Sie nicht, Herr Böhme. Unser Arbeitskreis Umwelt, Klima, Landwirtschaft und ländlicher Raum war letztens auf Informationsreise. Wir haben uns in Island umgesehen. Dort sind sehr gute Voraussetzungen für die E-Mobilität gegeben, denn Island hat heute schon zu 100 % erneuerbare Energien. Allerdings läuft das dort über die Geothermie und über die Wasserkraft. Deswegen ist Wind dort übrigens überhaupt kein Thema, obwohl sie mehr Wind onshore als wir offshore haben. Aber das ist in Island keine gewollte Energieform. Das hat uns selbst überrascht, zumal auch Business-Cases dahinterliegen könnten. Dort ist es heute schon günstiger, mit Strom zu fahren als mit Benzin, und deshalb ist jeder zweite Neuwagen dort ein E-Auto. Die Entwicklungen auf dem Energiemarkt werden auf absehbare Zeit auch bei uns das Fahren mit klassischen Verbrennern und fossilen Kraftstoffen nicht günstiger werden lassen, vermute ich. Wenn wir hier regulatorisch die Kurve kriegen und die Infrastruktur bereitstellen, dann werden auch die Kunden in Sachsen verstärkt zum E-Auto aus Sachsen greifen. Das wird dann öfter gebaut, dadurch sinken überall die Kosten und es wird bezahlbarer. Diesem Ziel dient unser Antrag. Wir bitten um Zustimmung, und ich danke Ihnen, dass Sie mir zugehört haben. (Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Nowak für die CDU-Fraktion. Für die BÜNDNISGRÜNEN bitte ich jetzt Herrn Kollegen Liebscher.
Gerhard Liebscher GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn gerade nicht mehr so viele im Raum sind, möchte ich doch eine Probe aufs Exempel mit Ihnen machen. Wer von Ihnen fährt denn ein reines Elektroauto? – Ich fange mal bei der AfD an zu zählen. Dort vorn ist einer, wenige. (Dirk Panter, SPD: Wahrscheinlich keiner, außer du fährst eines?) – Ich fahre eines. Ich wollte einfach nur testen, ob wir ungefähr dem sächsischen Durchschnitt entsprechen. Da wir jetzt zwei sind, kommen wir ungefähr hin. Das ist der Durchschnitt der reinen Elektrofahrzeuge in Sachsen. Er liegt übrigens bei unter 1 %. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Datenschutz!) Sicher, diese Zahl ist enttäuschend und zeigt, wie viel Wegstrecke noch vor uns liegt. Gerade einmal 15 600 – in der Zwischenzeit ist es wieder etwas angewachsen – der angemeldeten 2 Millionen Pkws in Sachsen sind reine Elektrofahrzeuge. So verwundert es nicht, dass der Verkehrssektor nach wie vor die zweitgrößte Quelle für Treibhausgasemissionen in Sachsen ist. Um die Klimaschutzziele und die notwendigen Minderungen der Treibhausgasemissionen dennoch zu erreichen, müssen insbesondere im Verkehrssektor die Klimaschutzanstrengungen deutlich erhöht werden, und die Elektromobilität bildet dabei einen wichtigen Baustein. Doch warum ist die Elektromobilität in Sachsen noch nicht tiefgreifend als echte Alternative zu den herkömmlichen Verbrennern angekommen? Warum fährt Sachsen nach wie vor mit angezogener Handbremse – trotz der sächsischen Modellregion für Elektromobilität seit 2009? Warum hinken wir im Freistaat sogar dem Bundesdurchschnitt von 1,6 % hinterher, obwohl die großen sächsischen Autobauer ganz klar auf Transformation und Elektromobilität setzen? Natürlich, reinen E-Fahrzeugen eilt noch immer nicht der Ruf voraus, sie wären ähnlich im Alltag einsetzbar wie sogenannte normale Autos. Dabei spielen der Zweifel an der Reichweite, aber auch die Verfügbarkeit von Ladeinfrastruktur eine entscheidende Rolle. Um die Elektromobilität alltagstauglich zu machen, braucht es eine flächendeckende Ladeinfrastruktur und damit die Sicherheit, bei Bedarf das Auto in kurzer Zeit laden zu können. Hierbei machen wir im Freistaat Sachsen zwar Fortschritte, insbesondere in den Großstädten, aber ich befürchte, wir sind darin immer noch nicht gut genug – schon gar nicht im ländlichen Raum. Fachkreise sprechen beispielsweise von flächendeckender Ladeinfrastruktur an Fernstraßen, wobei dort alle 30 bis 50 Kilometer Schnelllademöglichkeiten vorhanden sein sollten. Da kommen wir im Freistaat nicht so weit. Man kann schon froh sein, wenn man zum Beispiel auf der Strecke zwischen Freiberg und Marienberg – das sind ungefähr 40 Kilometer – eine normale Ladestation vorfindet. Selbst in Leipzig sind die E-Autofahrer von der zu geringen Zahl an Lademöglichkeiten genervt. (Marco Böhme, DIE LINKE: Dabei gibt es dort die meisten!) – Trotzdem. Wo stehen wir wirklich in Sachsen? Natürlich gibt es das Register der Bundesnetzagentur, das einen schnellen Überblick über die 1 229 öffentlichen Ladepunkte im Freistaat gibt. Doch wie ist die qualitative Analyse dieser Verteilung? Wo gibt es die größten Defizite und wo den besten Ausbau, gerade bei welchen Infrastruktureinrichtungen? Braucht der ländliche Raum gegebenenfalls andere Rahmenbedingungen? Welche Bedarfe gibt es in Tourismusregionen, um den Anforderungen und der Nachfrage unserer Gäste gerecht zu werden?; usw. usf. Wir als Koalitionsfraktion bitten die Sächsische Staatsregierung, genau diese qualitative Analyse durchzuführen und gleichzeitig Ausbauhindernisse, Förderlücken und Bedarfe zu identifizieren, um diese dann bei Bedarf durch ein sächsisches Förderprogramm zu erfüllen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Doch mit einem Förderprogramm allein ist es nicht getan. Nein, der Freistaat Sachsen muss selbst handeln, um – erstens – einen eigenen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und – zweitens – mit gutem Beispiel voranzugehen; denn gute Beispiele wirken mehr als Kampagnen und warme Worte. (Jörg Urban, AfD: Genau!) Als Freistaat voranzugehen heißt nicht nur, den landeseigenen Fuhrpark endlich konsequent vollelektrisch auszustatten, sondern auch die Ladeinfrastruktur in seinen Liegenschaften umfänglich auszubauen. Es braucht mindestens einen Ladepunkt je fünf Stellplätze, nutzbar nicht nur für den Landesfuhrpark, sondern auch für privat und für Bedienstete. Um Treibhausgasemissionen tatsächlich nennenswert einzusparen, ist es entscheidend, wo der Strom für die E-Fahrzeuge herkommt. Wir hatten das gerade in der Diskussion. Dabei setzen wir BÜNDNISGRÜNE selbstverständlich vehement auf die Energiewende und die Nutzung erneuerbarer Energien, denn nur mit diesen gibt es einen konsequenten Klimaschutzeffekt. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass beim Ausbau und bei der Nutzung von erneuerbaren Energien sich auch Synergien für die dezentrale Stromversorgung des Ladeparks ergeben. Der Ausbau von Ladeinfrastruktur heißt dann nicht notwendigerweise auch Netzausbau. Dies kann beispielsweise durch intelligente Speichersysteme im E-Mobilitätskreislauf durch die Wiederverwendung von ausgedienten Akkus vermieden werden. Das ist keine ferne Zukunftsmusik, sondern ein solches Pilotprojekt wird derzeit in Hannover durch ein in Kamenz ansässiges Unternehmen umgesetzt. Hier erhalten alte Busbatterien ein zweites Leben als Zwischenspeicher zum Ausgleich von Lastspitzen. So wird nicht nur der Antrieb konsequent emissionsfrei, sondern auch der Lebenszyklus der Batterien deutlich verlängert und es werden die Wirtschaftlichkeit und die Klimabilanz verbessert. Aber – und da will ich kein Blatt vor den Mund nehmen – die Antriebswende allein reicht nicht. Denn die Antriebswende ist noch lange keine Verkehrswende, sondern nur ein Teil davon. Es nützt wenig, wenn wir alle Verbrenner durch E-Autos ersetzen und weitermachen wie bisher. Eine reine Antriebswende löst weder Staus auf, noch verbessern sich Platz- und Verkehrssicherheitsprobleme. (Zuruf des Abg. Dr. Joachim Keiler, AfD) Nein, wir müssen es neben der wichtigen Antriebswende auch schaffen, Verkehre zu vermeiden und zu verlagern. Das heißt weniger motorisierter Individualverkehr, mehr Mobilität per Bus, Bahn und Rad. Die sogenannte Mobilitätswende wird uns wahrscheinlich in den Städten besser gelingen als auf dem Land. Aber auch im ländlichen Raum müssen wir die Rahmenbedingungen für die Nutzung des Umweltverbundes deutlich verbessern, um auch hier den Umstieg zu ermöglichen. Um diese Rahmenbedingungen herzustellen, haben wir uns als Koalition verabredet. Werte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns an dieser Stelle endlich die Handbremse an der Antriebswende lösen und Sachsen zu einem Land der E-Mobilität machen – auf dem Weg zu einer umfassenden klima- und sozialverträglichen Mobilität. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Liebscher für die BÜNDNISGRÜNEN. Für die SPD-Fraktion bitte ich jetzt Volkmar Winkler ans Rednerpult.
Volkmar Winkler SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich gleich zu Beginn sagen – und das habe ich schon des Öfteren zu Beginn meiner Reden im Plenum gesagt –: Wir stehen vor dem vielleicht größten Modernisierungsjahrzehnt in unserer Geschichte. In den Zwanzigerjahren, die uns jetzt erwarten, wird sich entscheiden, wo Sachsen in Zukunft steht. Wenn wir geschickt in einen Vorsprung Ost investieren, dann kann sich Sachsen als deutschland- und europaweit führender Standort in der Elektromobilität, aber nicht nur dort, sondern auch in der Wasserstoffwirtschaft, im Bereich der künstlichen Intelligenz und in der Mikroelektronik entwickeln. Dabei geht es auch um Arbeitsplätze in den einzelnen Regionen in Sachsen. Das ist ein Prozess, der viel Geld und Kraft kosten wird und hohe Investitionen erfordert. Die Energiewende und der Ausbau von Zukunftsindustrien werden nur mit massiven privaten Investitionen gelingen. Aber die Voraussetzungen dafür, dass diese Investitionen attraktiv sind, müssen die Regierungen von Bund und Ländern mit öffentlichen Investitionen in eine zukunftsfähige Infrastruktur schaffen. Im Bereich der Automobilität ist die Antriebswende im vollen Gange. Sachsen ist industriepolitisch im Bereich der Elektromobilität gut aufgestellt. Ich erinnere gern daran, dass Sachsen dabei die Pionierrolle eingenommen hat. Mit dem in Leipzig produzierten i3 war BMW im Jahr 2013 einer der ersten Hersteller, die Elektroautos in großem Stil herstellten. Vor kurzem hat sich Volkswagen, zumindest in Zwickau, vollständig von Verbrennungsfahrzeugen verabschiedet. Für rund 1,2 Milliarden Euro wurde der Standort komplett auf die Produktion von E-Autos umgestellt. Heute stammt der Großteil der E-Auto-Produktion aus dem VW-Konzern aus Zwickau. Die EU hat sich mittlerweile zum Ziel gesetzt, dass ab 2035 nur noch emissionsfreie Autos neu zugelassen werden dürfen. Das bedeutet das faktische Aus für Autos mit Verbrennungsmotor. Von vielen Herstellern und Zulieferern hören wir bereits jetzt, dass sie sich schon früher als 2035 vollständig auf E-Mobilität umstellen wollen. E-Fuels werden für Großgeräte, Flugzeuge, Schiffe usw. weiterhin gebraucht, aber im Bereich des Kfz wird sich allein wegen der Energieeffizienz – das ist schon gesagt worden – und des viel höheren Wirkungsgrades der batteriebetriebene Antrieb durchsetzen. Klar ist: Der Siegeszug des E-Autos wird sich nicht mehr aufhalten lassen. Die Antriebswende benötigt aber auch eine entsprechende Infrastruktur, im konkreten Fall bedeutet das Ladeinfrastruktur. Werte Kolleginnen und Kollegen, aus diesem Grund stellen wir heute unseren Antrag zur Abstimmung, denn wir wollen, dass Sachsen auch in Zukunft seinen Vorsprung im Bereich der E-Mobilität beibehält und der Freistaat dabei mit gutem Beispiel vorangeht. Wesentlich dabei ist an erster Stelle herauszufinden, wie sich die Lage in Sachsen in Bezug auf die Ladeinfrastruktur darstellt. Kurzum, es geht in einem ersten Schritt um eine fundierte Bestandsaufnahme. Der Verband der Automobilindustrie hat in einer im Juni erschienen Studie die Ladesituation in Deutschland analysiert und kommt zu dem Schluss: Es müssen in den kommenden Jahren viele Lademöglichkeiten und Schnelllademöglichkeiten entstehen. Die Studie konstatiert, dass Sachsen im Bundesvergleich bereits über eine hohe Anzahl an Ladepunkten verfügt. Laut VDA-Analyse kommen in Sachsen knapp 14 Autos auf einen Ladepunkt – es wurden vorhin andere Zahlen genannt, aber sie ähneln sich –, in Bayern oder Brandenburg sind es gut 20 pro Auto. Auch bei den Schnellladepunkten landet Sachsen auf dem dritten Platz. Hier kommen im Schnitt gut 83 Autos auf einen Schnellladepunkt. Auch hier wieder der Vergleich mit Bayern: Dort müssen sich doppelt so viele Fahrzeuge eine Schnellladesäule teilen. Meine Damen und Herren, trotz der vermeintlich guten Zahlen dürfen wir uns aber nicht ausruhen – nicht nur, weil die Koalition in Berlin sich darauf geeinigt hat, bis 2030 eine Million Ladepunkte in Deutschland verfügbar machen zu wollen. Die allerneusten Nachrichten: Minister Wissing hat heute ein Sofortprogramm im Bund vorgestellt, bei dem der Ausbau der Ladeinfrastruktur ein Thema ist; das nebenbei. Die VDA-Analyse zeigt auch, dass die Lademöglichkeiten geografisch unterschiedlich verteilt sind. Das ist vorhin schon gesagt worden. Deshalb wollen wir in einem zweiten Schritt unserer Bestandsaufnahme wissen, wie die verschiedenen Instrumente der Förderung von Ladepunkten in Sachsen genutzt wurden und werden und wo es vielleicht Förderlücken gibt. In einem dritten Schritt wollen wir handeln. Dabei sind wiederum drei Dinge besonders wichtig. Um eine möglichst flächendeckende und nutzungsorientierte Ladeinfrastruktur in Sachsen aufzubauen, soll der Freistaat mögliche Förderlücken durch ein Landesförderprogramm schließen. Zweitens wollen wir, dass der Freistaat selbst beim Ausbau der Ladeinfrastruktur tätig wird und alle Liegenschaften – das ist vom Kollegen genannt worden – des Freistaates mit mindestens einem Ladepunkt pro fünf Stellplätze ausstattet. Dabei ist unbedingt darauf zu achten, dass diese Ladepunkte auch öffentlich und nach Dienstschluss zugänglich sind. Drittens wollen wir auch bei dem Thema Beschaffung Vorbild sein. Wir wollen, dass in Zukunft bei Neuanschaffungen E-Autos den Vorrang bekommen und nur in absoluten Ausnahmefällen ein Fahrzeug mit Verbrennungs-motor angeschafft werden kann. Werte Kolleginnen und Kollegen, wir wollen, dass Sachsen weiter Vorreiter beim Thema E-Mobilität bleibt. Wir wollen als Freistaat dazu beitragen, die Ladeinfrastruktur massiv auszubauen. Wir wollen, dass jede und jeder diese Ladesäulen einfach und unkompliziert nutzen kann. Wir wollen, dass der Umstieg auf emissionsfreie Mobilität gelingt und möglichst viele Menschen davon profitieren. Deshalb bitten wir um Unterstützung zu unserem Antrag. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Volkmar Winkler für die SPD-Fraktion. – Für die AfD-Fraktion Herr Keller, bitte.
Tobias Keller AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zum Antrag der Regierungsfraktionen mit dem Thema „Ladeinfrastruktur und Elektrofuhrpark des Freistaates Sachsen ausbauen“ ist Folgendes zu sagen: Innovation und wissenschaftlicher Fortschritt sind wichtige Investitionen, die es sich lohnt zu unterstützen. Elektromobilität gehört inzwischen zum Straßenbild wie viele andere Verkehrsarten auch. Doch gibt es bei uns viele Fragen. Erstens: Wer fährt vorwiegend vollelektrische Kfz? Zweitens: Weshalb ist die Zahl der vollelektrischen Kraftfahrzeuge immer noch so gering? Drittens: Wie kann Elektromobilität attraktiv, preiswert und innovativ werden? Kommen wir zu Punkt 1: Wer fährt vorwiegend vollelektrische Kraftfahrzeuge und warum? Vor allem Mitarbeiter von kommunalen, landeseigenen oder anderen staatlichen Einrichtungen, Eigenbetriebe der Kommunen, einige Gewerbebetreibende und sehr wenige Privatpersonen mit Eigenheim fahren Kfz, die vollelektrisch sind, also Einrichtungen, Gewerbe und Bürger, die sich selbst mit Lademöglichkeit versorgen können. Warum betreiben vorwiegend staatliche und kommunale Einrichtungen Elektromobilität? Weil vor allem staatliche und kommunale Einrichtungen durch ideologisch geprägte Mehrheitsbeschlüsse dazu genötigt werden, die Nachteile der Elektromobilität in Kauf zu nehmen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ah!) Zweitens, weshalb ist die Zahl der vollelektrisch betriebenen Kfz immer noch so gering? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Weil der Zwang nicht groß genug ist?) Weil die Reichweiten für viele Anforderungen zu gering sind. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach so!) Weil die Ladevorgänge vier- bis zehnmal so lange dauern, wie eine Dieselbetankung. Weil es in Städten mit Mehrfamilienhäusern keine ausreichenden Lademöglichkeiten gibt, um nachts parkende Pkw zu laden. Pkw haben oft nicht einmal einen eigenen Stellplatz. Weil die Elektromobilität auch für Einfamilienhäuser durch die Addition von Autokauf und Ladestation trotz erheblicher Fördermittel immer noch zu teuer ist. Drittens: Wie kann man die Elektromobilität attraktiv, preiswert und innovativ gestalten? Aufgaben für Forschung und Entwicklung sind hier offensichtlich noch nicht ausgereicht. Sie müssten gefördert werden, ehe man den zweiten Schritt, den der teuren Finanzierung von unrentablen Zwischenmodellen geht. All diese Fragen werden im Antrag nicht gestellt. Stattdessen hat man im ersten Teil einen Berichtsantrag mit vier Punkten gestellt. Dieser hätte in kürzerer Zeit in vier Kleinen Anfragen an den Präsidenten erledigt werden können. Eine kleine Anmerkung sei gestattet. Weshalb wird im Antrag zwischen Öffentlichkeit und Bediensteten des Freistaates unterschieden? Sind Bedienstete nicht Teil der Öffentlichkeit? Der zweite Teil dieses Antrages ist insofern erstaunlich, dass hier den Haushaltsverhandlungen vorgegriffen wird. In einer Zeit, in der unklar ist, wie teuer in Zukunft unsere Energie sein wird, in einer Zeit, in der unklar ist, wie die Energiemenge sichergestellt werden kann, in einer Zeit, in der unklar ist, wie wir die zusätzlich aufgenommenen Schulden zurückzahlen können, in einer Zeit, in der unklar ist, wie die Bürger Sachsens die Inflation bewältigen können, in dieser Zeit wollen die Regierungsfraktionen noch Öl ins Feuer gießen – mit ideologischen, finanziell bodenlosen und unbezahlbaren Projekten. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Bodenlos!) Unser Anspruch sollte daher sein, wissenschaftlich an die zu lösenden Fragen heranzugehen (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wissenschaftliche Projekte!) und dafür Geld bereitzustellen – wissenschaftlich, Herr Gebhardt, wissenschaftlich –, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Na, dafür ist die AfD ja geeignet! –
Marco Böhme Die Linke
Dafür sind Sie überhaupt nicht geeignet!) statt mit der Gießkanne Geld verteilen zu wollen, das eigentlich nicht vorhanden ist. Hier noch einmal die Fragen: Wer fährt vorwiegend vollelektrische Kfz und warum? (Zurufe von den LINKEN) Beantworten Sie die Frage! (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Weshalb ist die Zahl der vollelektrisch betriebenen Kfz immer noch so gering? Beantworten Sie die Frage! Herr Gebhardt, ich nehme Sie beim Wort, Sie können nachher gern hier nach vorn gehen und vortragen. (Zurufe von den Linken – Unruhe) Wie kann Elektromobilität attraktiv, preiswert und innovativ werden? Der Kollege sprach gerade von einem Prozent Elektromobilität in Sachsen. Hinzu kommt, dass Elektromobilität nur Sinn entfaltet, wenn der Strom dafür nicht aus fossilen Energiequellen kommt. Doch dazu und zur Einsatzfähigkeit von Elektromobilität wird unser Energiepolitischer Sprecher, Herr Zwerg, in den zweiten Runde sprechen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Keller für die AfD-Fraktion. – Für die Fraktion DIE LINKE bitte Marco Böhme.
Marco Böhme Die Linke
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich finde, der Antrag der Koalition, in dem es darum geht, die Ladeinfrastruktur auszubauen bzw. den Freistaat Sachsen fit zu machen, kommt reichlich spät. Wir haben das Jahr 2022, und auch der Inhalt hätte schon längst umgesetzt werden müssen, wenn ich lese, was Sie hier beantragen, also einen Bericht über die aktuelle Anzahl von Ladesäulen zu geben bzw. auf eigenen Ministeriumsparkplätzen endlich Lademöglichkeiten zu schaffen. Ich finde, dass das noch nicht umgesetzt ist, ist echt ein Ding. Das hätte schon lange passieren müssen, und wir müssen uns auch nicht katholisch reden, dass Elektromobilität eine gute Sache ist und dass es in dieser Richtung vorangehen muss. (Zuruf des Abg. Andreas Nowak, CDU) Insofern brauchen wir nicht ewig diese Debatten. Wir müssen eher dazu kommen, wie es schneller gehen kann, und dazu taugt dieser Antrag leider nicht viel; denn das, was Sie hier fordern, hätte die Staatsregierung längst umsetzen können. Das müsste schon eine Selbstverständlichkeit, das Mindeste sein, was erfüllt werden muss. Insofern ist es eher eine Peinlichkeit, dass Sie jetzt mit einem solchen Antrag die Regierung auffordern müssen, das Mindeste umzusetzen. Das finde ich schon ein starkes Stück. Ich verweise einmal auf unsere Kommunen, meine Damen und Herren. Die versuchen schon seit zehn Jahren und länger, Konzepte umzusetzen, oder haben Konzepte, die EMobilität umzusetzen. In Leipzig zum Beispiel wird schon seit über einem Jahrzehnt versucht, beim Ausbau der öffentlichen Infrastruktur für jedermann voranzukommen. Nur wird die Stadt Leipzig vom Freistaat oder auch vom Bund leider oft genug alleingelassen. Dort gibt es Probleme bei rechtlichen Fragen, die ungeklärt sind. Es gibt Bürokratien, die viel zu viel sind. Es gibt Finanzierungsprobleme. Es gibt auch Infrastrukturprobleme. Herr Keller, damit komme ich zu Ihrer Frage, wie das Laden attraktiver werden kann; denn in der Tat fahren Elektrofahrzeuge eher wohlhabendere Leute und Leute mit einem Eigenheim, weil sie einen privaten Parkplatz und dort ihre Ladestation haben. Wenn man Elektromobilität will, muss man also dazu kommen, mehr öffentliche Ladeinfrastruktur zu schaffen, und das geht. Ich war vor zwei Wochen auf dem Weg zur Ausschussreise in London. Dort gibt es an jeder zehnten Laterne einen Stecker, und zwar einen Stecker mit Bezahlsystem. Man kann sein Auto über Nacht an einer Laterne aufladen und mit Kreditkarte zahlen, was sinnvoll ist. In der Nacht gibt es Stromüberschuss. In der Nacht kann dieser im Fahrzeug gespeichert und am Tag verbraucht werden und nicht wie bei uns auf öffentlichen Parkplätzen, auf denen man nur eine Stunde stehen darf und am Tag meist sehr großes Gerangel ist, in der Nacht aber nicht, weil man sein Auto dort parkt, wo man schläft, und dort ist meist keine Ladestation. Es gibt also viele Probleme, die die Kommunen sehen, zu denen die Kommunen Konzepte schreiben, die aber genau bei so etwas vom Land und vom Bund im Stich gelassen werden. Dahin müsste der Inhalt Ihres Antrages gehen, dass man sich darum kümmert. Beim Thema Bezahlsystem gibt es auch viele Probleme, zu denen ich gleich noch einmal komme, weil Sie dazu im Antrag auch etwas sagen. Es kann doch nicht sein, dass es bisher im Freistaat keine Angaben zu den Zahlen gibt, die Sie fordern. Das ist die Peinlichkeit Nummer eins. Das andere ist, dass Sie die Regierung auffordern, die Probleme noch einmal zu clustern. Dabei sind die Probleme in ganzen Katalogen öffentlich einsehbar. Es gibt ganze E-Mobilitätsnetzwerke, die darstellen, was es bei der Frage, wie E-Mobilität ausgebaut werden muss, zu tun gibt. Auch bei der letzten Forderung, dass es jetzt endlich Konzepte für eigene Liegenschaften des Freistaates braucht, um dort Ladepunkte anzuregen, frage ich mich: Warum gibt es im Jahr 2022 noch keine Elektroparkplätze bei den eigenen Behörden oder Ministerien? Dass man das jetzt erst einmal fordern und hinschreiben muss, dass diese öffentlich verfügbar sein müssen, was eine Selbstverständlichkeit ist, das ist meiner Ansicht nach auch ein Problem, meine Damen und Herren. Ich möchte noch einmal zum Bezahlsystem kommen; denn das ist etwas, was Sie in Ihrem Antrag richtigerweise kritisieren. Wir haben das Problem, dass es Tausend verschiedene Anbieter und Tausend verschiedene Ladesäulen gibt. Das heißt, dass der Wettbewerb, wenn man so will, hier völlig versagt hat. Es muss staatlich geregelt sein, dass man mit einer Karte in ganz Europa zu den gleichen Bedingungen bezahlen kann. Dass es das noch nicht gibt, ist wirklich ein Unding. Dass Sie aber die Staatsregierung nur auffordern, dafür zu werben, im Bund etwas zu tun – mein Gott, Sie sind die mehrheitstragenden Fraktionen. Sie können die Staatsregierung auffordern, eine Bundesratsinitiative zu starten, bei der ein einheitliches System zur Abstimmung steht, und dann ist das Gesetz in Deutschland. Aber nein, Sie wollen nur werben. Zuletzt noch einige grundsätzliche Dinge; denn in der Tat geht es darum, dass die eigentliche Elektromobilität hier mehr im Fokus stehen sollte, und das ist die Eisenbahn. Das ist die Elektromobilität, die wir mehr in den Fokus setzen müssen. Dazu verlange ich mehr Initiativen von Ihrer Regierung; doch dazu kommt nichts. Denn es ist egal, ob wir einen Verbrenner – einen Benziner oder Diesel – oder ein E-Auto in der Stadt fahren lassen, alle erzeugen in der Regel Lärm, Staub, Unfälle, Feinstaub und Stau. Es geht darum, die Lebensqualität in den Städten durch weniger Verkehr, weniger Autos, mehr ÖPNV, mehr saubere Mobilität zu verbessern. Dazu erlebe ich leider in dieser Regierung nichts. Das wäre aber aktiver Klimaschutz, Herr Nowak, und nicht nur einseitig diese eine Mobilitätsart zu fördern. (Zuruf des Abg. Andreas Nowak, CDU) Nichtsdestotrotz finden wir: Das, was hier drinsteht, ist das Mindeste. Das hätte schon lange umgesetzt werden müssen. Deshalb stimmen wir dem zu, auch wenn wir das für sehr lasch halten und von Ihnen gern viel mehr Initiative gesehen hätten. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Marco Böhme für die Fraktion DIE LINKE. – Für die AfD-Fraktion bitte Herr Zwerg. (Sören Voigt, CDU: Er muss aber nicht!)
Jan-Oliver Zwerg AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Viel Aufregung um die Elektromobilität, nicht wahr? – Bevor ich zum Antrag komme, möchte ich voranstellen, dass das E-Auto wie jede andere Technologie seine Berechtigung hat. Aber es muss sich am Markt behaupten. Wenn aber nicht Ingenieure, Wissenschaftler und Kaufleute um die beste Technologie wetteifern, sondern Regierungen vorschreiben, was erlaubt und was verboten ist, ist das der völlig falsche Weg, wie kürzlich im EU-Parlament mit dem De-facto-Verbot von Verbrennungsmotoren ab 2035 geschehen. Kommen wir zum Antrag. Zum Berichtsteil Folgendes: Hätte die Staatsregierung ihre eigene Antwort auf meine Kleine Anfrage „Ladeinfrastruktur der Elektrofahrzeuge im Freistaat Sachsen“ vom März dieses Jahres gelesen, wüsste sie erstens über die Ladeinfrastruktur in Sachsen Bescheid und müsste die Ministeriumsmitarbeiter nicht noch einmal bemühen. Zweitens wüsste sie, dass nicht die Ladeinfrastruktur das größte Problem ist, sondern woher der Strom für die E-Autos kommen soll. Allein für circa 15 000 in Sachsen zugelassene E-Fahrzeuge liegt der Jahresstromverbrauch beim Fünf- bis Zehnfachen über dem, was alle Wind- und Fotovoltaikanlagen in Sachsen derzeit liefern. Von der E-Mobilisierung des sächsischen Fahrzeugbestandes – circa 2,5 Millionen Fahrzeuge – will ich gar nicht erst sprechen. Kommen wir zu Ökologie. Werte Kollegen, ist Ihnen das Strommarktdesign in Deutschland bekannt? – Nein? Okay. Die Erneuerbaren genießen Vorrangeinspeisung. Was sie nicht leisten können, liefern Kohle, Gas und Kernkraft. Solange die Erneuerbaren nicht nahezu den gesamten Stromverbrauch decken, wird jedes neue E-Auto mit Kohle, Gas oder Kernkraft geladen. Die drei verbliebenen Kernkraftwerke liefern etwa so viel Strom wie 7 500 Windräder. Die zusätzlichen Windräder stehen bestimmt zum Atomausstieg am Jahresende bereit, ansonsten wird es Kohlestrom. Dann wäre das E-Auto gegenüber einem modernen Verbrenner eine CO -Schleuder, um es mit Ihren eigenen Worten auszudrücken. Man kann noch so teuren Ökostrom kaufen – letztendlich wird der Strombedarf durch Kohle produziert. Aber grünes Gewissen geht vor Sachverstand. Kommen wir zum Sozialen. Um die E-Autos auf den Markt zu bekommen, wird massiv subventioniert: Prämien, KfzSteuerbefreiung und die Mindereinnahmen durch geringere Energiesteuern summieren sich auf 20 000 Euro über den Gesamtbetriebszyklus eines E-Fahrzeuges. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Bundesbank. Wer sich keinen Neuwagen leisten kann, schaut in die Röhre. Die junge Familie, der Angestellte, der Rentner, alle, die sich nur einen Gebrauchten leisten können, werden über die Steuern zur Kasse gebeten, um die E-Autos von Top- und Besserverdienern mitzufinanzieren. Hinzu kommt die Haltefrist – ein neues Geschäftsmodell wurde entdeckt – von einem halben Jahr. Heißt in der Praxis: Subventionen einsacken, ein halbes Jahr kostenlos fahren und dann ins Ausland verkaufen, in dem nicht oder wenig subventioniert wird. Allein im Jahr 2021 betrugen die Subventionen 240 Millionen Euro für E-Autos, die kurz nach der Haltefrist ins Ausland verkauft wurden. Ich weiß, dass das Bundesprogramme sind, aber Sie müssen diese unsoziale Politik nicht noch mit Landesmitteln unterstützen. Die Privilegierung von Elektrofahrzeugen in den Beschaffungsrichtlinien der Staatsministerien und nachgeordneten Behörden entbehrt jeder Rationalität. Das nennt die Koalition dann „mit gutem Beispiel vorangehen“. CDU, SPD und GRÜNE klopfen sich dann noch gegenseitig auf die Schultern. Na ja. Es fehlen vor allem Analysen betreffs der bisherigen Nutzung und Effektivität der Elektromobilität in den Landesbehörden des Freistaates Sachsen und in den Kommunen. Ein negatives Beispiel stellt der Test an zwei Einsatzfahrzeugen der Polizei dar. Hier stellt sich das Problem der unterschiedlichen Betrachtung. Erstens steht dort: für den Einsatzdienst bestens geeignet. Zweitens: Verfolgungsfahrten sind leider nicht möglich aufgrund der geringen Geschwindigkeit von nur 160 Kilometern pro Stunde. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Hört, hört!) Noch mal zum Verinnerlichen: Nach dem Beschluss des GRÜNEN-Wirtschaftsministers Robert Habeck sollen für die Energiesicherheit die Braunkohlekraftwerke weiter im Betrieb bleiben. Ist also noch gar keine Voraussetzung für ausreichend grünen Strom geschaffen worden? Wie sollen die Voraussetzungen für den erhöhten Bedarf an grünem Strom geschaffen werden, wenn der Strom nicht mal reicht, um unsere Industrie und Haushalte zu versorgen? Was passiert, wenn wir tatsächlich einen Gasmangel haben in der Größenordnung, dass die Leute zu Hause Elektroheizgeräte aufstellen? Was passiert dann? Wir sollen immer mehr Wärmepumpen einbauen. Ja, das können wir gerne machen, aber dafür brauchen wir auch mehr Strom. Damit haben wir einen gigantischen Anstieg des Stromverbrauchs zu verzeichnen, und der muss irgendwo herkommen. Deshalb ist die Behauptung von Herrn Habeck falsch, dass Kernkraftwerke nichts zum Wärmemarkt beitragen könnten. Wie kann man die Forderung nach Vorrangstellung von E-Mobilität stellen, wenn doch jeder weiß, dass Elektromobilität erst dann umweltfreundlicher als die ausgereifte Dieseltechnik ist, wenn sie mit nicht fossilem Strom betrieben wird? Wie will man die Energielücke in unserem Freistaat füllen, wenn das Gas abgestellt, die Braunkohle nach dem Willen der rot-grün-schwarzen Ideologen doch abgeschafft werden soll und die Kompromisslosigkeit der Regierungskoalition auch den Atomstrom weiterhin meidet? Wie soll die Versorgungssicherheit bezüglich Strom für diesen Elektrofizierungsaktionismus realisiert werden? Wer soll – der Kollege hat es schon gefragt, ich frage es nochmal – denn in Zukunft E-Autos fahren? Der Bürger, der im Mietshaus wohnt, sicherlich nicht, da die Ladeinfrastruktur für diesen Teil der Bevölkerung nicht realisierbar ist. Oder glauben Sie, dass die Leute 500 Meter oder einen Kilometer bis zur nächsten Ladesäule zu Fuß marschieren? Das ist sehr unrealistisch. Es wird am Ende tatsächlich derjenige sein, der ein Einfamilienhaus, genug Platz, eine Fotovoltaikanlage, eine Ladebox und vielleicht – je nachdem, nach Anwendung – ein E-Fahrzeug hat. Das ist durchaus möglich. Ich sage immer: Der Markt regelt es. Wir brauchen uns darum nicht zu kümmern. Wenn ein Bedarf an Elektromobilität vorhanden ist, dann wird die Industrie auch darauf reagieren. Na ja, das Ganze ist wahrscheinlich nicht so gedacht, nicht so gewollt. Es ist aber anscheinend deshalb nicht gewollt, weil die Individualmobilität eingeschränkt werden soll. Die meisten Menschen, gerade diejenigen in den Städten, sollen auf den ÖPNV angewiesen sein. Da kann man zusammenfassend nur sagen: Freie Fahrt für freie Bürger – das war gestern. Ich komme zum Fazit. Der Antrag ist grüne Klientelpolitik und Ideologie in Reinform. Mittels zusätzlicher Anreize für seine Bediensteten und Zwangsbeschaffung versucht die Regierung die Zulassungszahlen für E-Auto zu frisieren, und zwar nach oben. Ob das in Zeiten angebracht ist, in denen die Bürger die finanzielle Not packt und der soziale Abstieg droht, darf bezweifelt werden. Also: Insgesamt ein schwacher Antrag, der aus ökonomischen und ökologischen, aber vor allem aus sozialen Gründen durchfällt, und den lehnen wir ab. Danke. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Zwerg für die AfD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf von Seiten der Abgeordneten? – Das sehe ich nicht. Dann erteile ich Herrn Staatsminister Dulig das Wort. Bitte schön. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Blick in die Geschichte zeigt: Elektromobilität ist keinesfalls eine Erfindung des 21. Jahrhunderts. Bereits im 19. Jahrhundert wurde der Grundstein der Elektromobilität gelegt, was dazu führte, dass es einst mehr Elektrofahrzeuge als Autos mit Verbrennungsmotor gab. Erst mit der zunehmenden Entwicklung für die breite Masse tauglicher Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor und die seinerseits preisgünstige und vermeintlich grenzenlose Verfügbarkeit fossiler Energieträger führten zu einem Hochlauf fossiler Verbrennungsmotoren und zu einer raschen Schaffung der notwendigen Infrastruktur. Die Folgen dieser Entwicklung für das Klima versuchen wir nun, hundert Jahre später, zu begrenzen. Die Abwendung der Folgen unseres bisherigen Mobilitätsverhaltens und der dafür genutzten Technologien auf Basis fossiler Energieträger gehört aktuell zu einer der größten Herausforderungen unserer Zeit. Wir haben uns dazu verpflichtet, den Ausstoß von Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 65 % im Vergleich zum Jahr 1990 zu reduzieren und im Jahr 2045 die Neutralität im Ausstoß von Treibhausgasen zu erreichen. Auch der Mobilitäts- und Verkehrsbereich muss hierfür seinen Beitrag leisten. Das Paradoxe ist jedoch, dass trotz immer effizienterer Motorentechnologien die Emissionen im Verkehrsbereich nur marginal sanken. Die Gründe hierzu liegen nicht zuletzt in unserem Mobilitäts- und Konsumverhalten selbst, was sich in einer stetig steigenden Verkehrsleistung von Personen und Gütern darstellt. Die nun notwendige Mobilitäts- und Verkehrswende erfordert eine nutzerorientierte Verhaltensänderung und ist eine der wesentlichen Grundvoraussetzungen für den Klimaschutz. Diese notwendige Wende ist zudem untrennbar mit einer Energiewende und der damit verbundenen Abkehr von fossiler Energie im Verkehrsbereich verbunden. Mir ist bewusst, dass es sich hier um eine Generationsaufgabe handelt, weshalb wir im Freistaat Sachsen schon frühzeitig den Weg für einen gerechten und nachhaltigen Übergang eingeschlagen haben. Wir sind dabei, Sachsen zum Vorreiter klimafreundlicher Mobilität und für die Elektromobilität zu entwickeln. Wir sind überzeugt, dass die Elektromobilität ein wesentlicher Baustein ist, um die gesetzten Klimaschutzziele erreichen zu können. Unsere Betrachtung schließt die gesamte Wertschöpfungskette ein. Diese reicht von der Erzeugung von grünem Strom über die Batteriezellenfertigung bis hin zur Unterstützung der Kommunen und Unternehmen beim Aufbau der Ladeinfrastruktur sowie die Förderung von Ideen und deren Umsetzung für das Batteriereceycling in Sachsen. Die aufgebauten Kompetenzen in Sachsen waren ein Grund dafür, dass Sachsen seit dem Jahr 2009 Modellregion für Elektromobilität ist und sich erfolgreich für das Programm „Schaufenster Elektromobilität“ der Bundesregierung bewerben konnte. Sie waren auch der Grund dafür, dass namhafte Automobilhersteller den Standort Sachsen für die Produktion von Elektrofahrzeugen im Großserienformat gewählt haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Aufbau des Ladenetzes in Sachsen ist bisher gut vorangekommen. Sachsen ist mit einem Verhältnis von 1 : 13 von öffentlichen Ladepunkten zu E-Autos führend in Deutschland. (Marco Böhme, DIE LINKE: Im Mittelfeld in Deutschland!) Sachsen liegt im VDA-Ranking im November 2021 im Ländervergleich bei Schnellladepunkten auf Platz 3 und bei Normalladepunkten auf dem ersten Platz. (Marco Böhme, DIE LINKE: Da habe ich andere Zahlen!) Das bloße Verhältnis von Ladepunkten zu E-Autos lässt jedoch die lokal unterschiedliche Nachfrage als entscheidendes Kriterium außer Acht. Bei einer theoretisch möglichen Auslastung von 24 Stunden pro Tag lag die Auslastung der öffentlichen Ladepunkte im Jahr 2020 deutschlandweit bei gerade einmal einer halben Stunde. (Carsten Hütter, AfD: Ja, warum denn?) Mit einer Erhöhung der Auslastungszeit könnte man bei der aktuellen Infrastruktur schon jetzt deutlich mehr Fahrzeuge laden. Beim Aufbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur muss berücksichtigt werden, wo aktuell überwiegend geladen wird. Bisher liegt die überwiegende Mehrheit der Ladevorgänge im privaten Bereich. Durch die zunehmende dezentrale Stromproduktion mit Fotovoltaikanlagen ist vermutlich nicht davon auszugehen, dass sich der Anteil der Ladungen an öffentlichen Ladesäulen deutlich verändern wird. Auch stellt sich beim Laden im Vergleich zum konventionellen Tanken an der Tankstelle ein Wandel ein. Durch die technologiebedingt vergleichsweise längeren Ladezeiten wird das Laden im öffentlichen Bereich zumeist mit Aktivitäten gekoppelt, zum Beispiel mit dem Einkaufen. Unterschiedliche Ladeleistungen ermöglichen somit unterschiedliche Nutzungsszenarien. Beim Aufbau kann eine differenzierte Betrachtung, zum Beispiel getrennt nach Normal-, Schnell- und High-Power-Laden, hilfreich sein. Grundvoraussetzung ist, dass das Stromnetz auch den künftigen Anforderungen gewachsen ist und dass der Strom für die Elektromobilität aus erneuerbaren Energien stammt. Aus diesem Grund sind auch die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Gesetzesvorhaben zu begrüßen, auch wenn der Bund dem von ihm geplanten Ausbau der Stromnetze zeitlich hinterherhinkt. Bei der Förderung des Aufbaus der Ladeinfrastruktur bestand in dem Bundesprogramm mit einem Gesamtvolumen von circa 3 Milliarden Euro bisher keine Förderlücke. Auch sächsische Antragsteller haben in den letzten beiden Jahren von dem Bundesförderprogramm profitiert. Der Fokus im SMWA lag daher auf der intensiven Beratung und erfolgreichen Vernetzung der einzelnen Akteure durch die Stärkung der Sächsischen Energieagentur, unserer SAENA. Deren Angebot reicht von der Beratung über Arbeitshilfen und Schulungen bis hin zur Durchführung von Veranstaltungen. Die SAENA unterstützt das SMWA auch beim Austausch in bundesweiten Gremien mit Projektleitstellen der anderen Bundesländer und Ministerien bzw. mit Institutionen des Bundes. Eine eigene sächsische Förderung unter Verwendung sächsischer Haushaltsmittel für durch den Bund abgedeckte Fördergegenstände wäre haushaltsrechtlich gar nicht zulässig. Die nahtlose Fortführung der Förderung des Bundes ist aktuell im Regierungsentwurf zum „Masterplan Ladeinfrastruktur II“ enthalten. Sollte sich das BMDV jedoch gegen eine vollständige Fortführung der Bundesförderung entscheiden, würde eine Förderlücke entstehen. Mit den bisher vom Haushaltsgesetzgeber vorgesehenen Mitteln in Höhe von 1,1 Millionen Euro für eine sächsische Ladeinfrastrukturförderung wären wir nicht in der Lage dazu, eine mögliche Förderlücke zu schließen. Es müsste dringend nachgesteuert werden, um eine attraktive Förderung aufzustellen. Nun, liebe Kolleginnen und Kollegen, Ladesäulen sind wie konventionelle Tankstellen in erster Linie ein Geschäftsmodell der Betreiber. Deshalb muss man künftige Ladesäulenbetreiber mit in die Pflicht nehmen. Man sollte das unternehmerische Risiko nicht allein dem Freistaat aufbürden; denn nur durch Wettbewerb entstehen wirtschaftliche und nutzungsorientierte Lösungen zu realistischen Preisen. Mit der novellierten Ladesäulenverordnung vom 1. Januar 2022 wäre auch das Bezahlen an Ladesäulen vereinfacht. Demnach müssen alle ab dem 1. Juli 2023 ans Netz gehenden Ladesäulen über eine Bezahlfunktion für Kredit- und Girokarten verfügen. Für das vertragsbasierte Laden bietet die zunehmende Vernetzung der Roaming-Lösungen die Möglichkeit, einen großen Teil der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur zu nutzen. Diese Harmonisierungen werden die Nutzung der Ladeinfrastruktur weiter vereinfachen. Auch bei der Integration von Elektrofahrzeugen in den sächsischen Fuhrpark sind wir auf einem guten Weg. Das SMWA hat durch die Finanzierung eines Fuhrparkkonzepts sowie durch dessen Fortschreibung durch die SAENA hierfür wichtige Vorarbeiten geleistet. Die Verantwortung für die Umsetzung liegt aber bei den einzelnen Behörden und Kommunen selbst. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße die klare Entwicklung auf EU-Ebene, dass ab dem Jahr 2035 in der Europäischen Union nur noch klimaneutrale Neuwagen verkauft werden dürfen. Damit tragen wir im Verkehrssektor zur dringend nötigen Abkehr von fossiler Energie und damit zur Energiewende bei. Grundsätzlich ist die Zielerreichung der Klimaziele im Verkehr nicht allein durch die Elektromobilität zu schaffen. Es bedarf vielmehr einer technologieoffenen Herangehensweise. Gerade in den ländlichen Gebieten wird man strukturbedingt noch länger auf das eigene Auto angewiesen sein. Die Verbrennung von Kraftstoffen, die auf nicht fossilen Energieträgern beruhen, stellt ebenfalls eine wichtige Technologie beim Übergang zu emissionsfreien Antriebsystemen dar. Die Automobilindustrie hat großen Nachholbedarf, entsprechende Technologien zu entwickeln und anzubieten. Tagesordnungspunkt Einsetzung der Enquetekommission ambulanten ärztlichen Drucksache 7/10134, Die Fraktionen können, wie gewohnt, Stellung nehmen. Ich bitte jetzt für die AfD-Fraktion Herrn Prantl, bitte.
Thomas Prantl AfD
Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Versorgungsengpässe, medizinische Unterversorgung, lange Wartezeiten – der Ärztemangel in Sachsen spitzt sich weiter dramatisch zu. In Sachsen sehen wir in den Forschungseinrichtungen bereits Erfolge bei der Entwicklung von Motoren, die mit solchen biogenen und synthetischen Kraftstoffen betrieben werden können. Mit dieser Technologie wären wir in der Lage dazu, die aktuellen Defizite der Elektromobilität in Reichweite und Ladezeit sinnvoll zu überbrücken. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden den erfolgreich eingeschlagenen Weg der Mobilitäts- und Verkehrswende weitergehen, um die gesteckten Ziele zu erreichen. Dabei sollten wir weiter auf Technologieoffenheit setzen und Synergien zum Ausbau erneuerbarer Energien nutzen. Wichtige Voraussetzung dafür ist ein gemeinsames Verständnis von der Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie vereinzelt bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Dulig für die Staatsregierung. Wir kommen zum Schlusswort. Herr Kollege Nowak, bitte.
Andreas Nowak CDU
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann es relativ kurz machen. Wenn es von links schallt, das hätte alles schon erledigt sein müssen, und von rechts, Ihr macht Staatskommunismus, dann befinden wir uns also in der Mitte auf einem guten Weg. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Antrag. (Beifall bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war das Schlusswort von Herrn Kollegen Nowak. Nun komme ich zur Abstimmung, und zwar, da keine Änderungsanträge vorliegen, zur Abstimmung über die Drucksache 7/10137. Wer dieser Drucksache die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Die Stimmenthaltungen? – Bei einer Mehrheit von Stimmen dafür und vielen Stimmen dagegen ist dieser Drucksache zugestimmt worden. Dieser Tagesordnungspunkt ist damit abgearbeitet. Wir kommen zu „Sicherstellung der Versorgung im Freistaat Sachsen“ Antrag der Fraktion AfD Die ausgedünnte ambulante ärztliche Versorgung macht inzwischen vielen Menschen in Sachsen Angst, und das obwohl die ambulante Versorgung im Vergleich zur Wirtschaftsleistung nur noch in den USA teurer als in Deutschland ist. Trotz hoher Kosten müssen immer mehr Sachsen unter den Folgen einer massiven ärztlichen Unterversorgung leiden. Trotz dessen, dass wir Beitragszahler unser Gesundheitssystem jahrzehntelang mit hohen SV-Beiträgen gefüttert haben, fehlen Ärzte. Trotz der Tatsache, dass der sächsische Steuerzahler einen immer größeren Regierungswasserkopf finanziert – heute ist Steuerzahlergedenktag –, versagen Sie. So sieht Ihre Gegenleistung dafür aus, dass der deutsche Malocher, der sächsische Arbeiter, bis zum 13.07.2022 für Steuern und Abgaben schuftet. Im von der Landespolitik dauerhaft vernachlässigten ländlichen Raum längst bittere Alltagsrealität, frisst sich die ambulante Unterversorgung nun auch Zug um Zug in unsere Ballungsgebiete. Auch in Leipzig und Dresden ist es inzwischen für immer mehr Menschen ein ernstes Problem, kurzfristig einen Arzttermin zu bekommen oder einen neuen Hausarzt zu finden. Nach dem aktuellen MLP-Gesundheitsreport spürt das hier im Osten jeder Bürger. Das ist ein Betroffenheitsgrad von 50 %. Die Fakten: 420 von 3 000 Hausarztstellen in Sachsen sind unbesetzt, fast jede siebente Stelle. Über die Hälfte der Planungsregionen ist bereits unterversorgt oder von Unterversorgung bedroht. Die Prognose: Die Gesundheitssituation wird sich dramatisch verschlimmern. In Sachsen wird die Hausarztdichte bis 2035 regional bis zu 60 % abnehmen, so eine Studie der Bosch-Stiftung. Die Situation wird sich zügig verschlimmern. 57 % der Ärzte werden bis 2035 altersbedingt ausscheiden. Meine Damen und Herren! Es ist also nicht erst fünf vor zwölf, sondern schon sehr viel später. Sachsens ambulante ärztliche Versorgung braucht besser vorgestern als heute einen Wendepunkt: entschlossenes, ergebnisorientiertes und gemeinsames Handeln – jetzt. Schon heute ist fast jeder dritte Arzt über 60 Jahre. Jeder zehnte Arzt ist über 65 Jahre alt und praktisch schon in Rente. Viele Ärzte arbeiten nur deshalb weiter, weil sie keinen Nachfolger haben und ihre Patienten dann nicht mehr versorgt wären. Der Alterspräsident in Annaberg praktiziert mit über 95 Jahren. Auf den wunden Punkt bringt es Deutschlands Ärztebund, der Hartmann-Bund, der erst vorletzte Woche die Mitverantwortung der Politik ansprach. Im Unterlassen längst überfälliger Reformen sieht der Ärzteverband eine anhaltende Hängepartie, mit welcher die Politik das Haus- und Landarztsterben hinnimmt und die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung auf Jahrzehnte gefährdet. Genau das ist der Punkt. Sie, die Regierung, bekunden tiefe Betroffenheit, produzieren ein bisschen heiße Luft und leisten im Ergebnis nichts. Das Gesundheitsdesaster in Sachsen ist deshalb da, weil Sie Ihren Job nicht gemacht haben, weil Sie Ihrer Verantwortung nicht gerecht werden und weil Sie wertvolle Zeit nicht genutzt haben. (Beifall bei der AfD) Dass es ambitionierte politische Ziele in der Sächsischen Staatsregierung gibt, erkennen wir ja an. Aber Ihr 20- Punkte-Plan aus dem Jahr 2019, der Maßnahmenkatalog für eine bedarfsgerechte hausärztliche Versorgung in ländlichen Gebieten oder einzelne Fördermaßnahmen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen reichen eben leider nicht. Zwei ganz entscheidende Maßnahmen kamen viel zu spät: erstens die Landarztquote und zweitens die Erhöhung der Anzahl der Medizinstudienplätze. Die AfD-Fraktion hatte die Landarztquote seit wann, Frau Staatsministerin, hier im Landtag gefordert? Seit 2017. Die Geschichte kommt uns bekannt vor, nicht wahr? Den Breitbandausbau hatten wir vorhin. Geschichte wiederholt sich. Immer wieder das gleiche Problem. Sie haben diese Landarztquote schlechtgeredet, Sie haben diese Landarztquote abgelehnt, nur um fünf Jahre später exakt das Gleiche zu tun. Sie von der CDU sagten damals: „Sie fordern diese Vorabquote. Diese ist aber mit der Freiheit der Berufswahl in der Verfassung nicht vereinbar. Dafür braucht es eine Verfassungsänderung.“ Aber siehe da, komischerweise ging es dann doch, und zwar ohne Verfassungsänderung und fünf Jahre zu spät. Da bleiben Sie sich treu. Ihr Argument war also ein Vorwand. Sie haben fünf Jahre Zeit vergeigt. Diese fünf Jahre fehlen uns jetzt, und weitere Jahre werden vergehen, bis die Landarztquote endlich wirkt. Bis ein Medizinstudent in der Versorgung ankommt, vergehen mindestens zehn Jahre. Dann sind wir also bereits im Jahr 2032 oder 2033, wenn die ersten Quoten-Landärzte tatsächlich tätig werden. Solange dürfen wir aber keinesfalls warten, weil der Mangel jetzt besteht und sich weiter zuspitzt. Wir müssen also jetzt Lösungen für die Zwischenzeit anbieten. Das sind wir unseren Bürgern und Beitragszahlern schuldig, sehr geehrte Frau Staatsministerin. Wie die Versorgung in schon zehn Jahren aussehen wird, das zeigt Ihre eigens beauftragte Studie zum Ärztebedarf 2030. (Widerspruch der Staatsministerin Petra Köpping) – Genau. Passen Sie einmal auf. Fast alle Facharztbereiche – – Sie bringen mich immer zum Lachen, Frau Ministerin, das ist so kurios. (Staatsministerin Petra Köpping: Sie mich eher zum Weinen!) Fast alle Facharztbereiche und alle Regionen, auch die Städte, werden an einem starken Mangel leiden, so die bereits seit 2016 von Ihnen vorgelegte Studie. Sie kennen diese Prognosen seit 2016. Genau. Das ist ein Grund zum Lächeln. – Auf der Regierungsbank gibt es Heiterkeit beim Thema Ärztemangel; bitte im Protokoll festhalten. Sie kennen die Prognosen seit 2016. Seit sechs Jahren ist Ihnen bestens bekannt, dass Sie dringend handeln müssen. Was haben Sie gemacht? Sie haben gehandelt, aber eben nur halbherzig und ungenügend. Der Ärztemangel nimmt weiter zu. Sie wissen auch, dass nicht allein die Landespolitik oder die Kassenärztliche Vereinigung daran etwas ändern können; denn der Reformbedarf ist grundsätzlicher Natur. Mit Einzelmaßnahmen werden die Probleme nicht gelöst, aber vielleicht mit einem abgestimmten Maßnahmenpaket. Unter der Federführung des Sächsischen Landtages könnten sich nun alle Beteiligten überfraktionell an einen Tisch setzen und die Stellschrauben identifizieren, die eine ambulante Gesundheitsversorgung für jeden Bürger von Adorf bis Zittau so gewährleisten, dass sie wohnortnah erreichbar und hochwertig ist, dass sektorenübergreifend ambulante Behandlungen in Krankenhäusern möglich sind und durch flächendeckende Digitalisierung Doppeluntersuchungen durch die Verfügbarkeit von Befunden vermieden werden können. Nun noch einmal etwas zur Bürokratie – denn auch das könnte Gegenstand der Enquetekommission sein –: Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung verplempert eine durchschnittliche Arztpraxis allein 60 Arbeitstage pro Jahr für die Bewältigung von Bürokratie. 60 von 200 Arbeitstagen Bürokratiewahnsinn. Das ist viel zu viel. Diese Zeit fehlt den Ärzten für die Patientenversorgung, und es schafft Frust bei den Patienten und auch in den Praxen. Ein Arzt sollte sich nämlich voll und ganz auf die Behandlung konzentrieren und muss endlich durch konsequenten Bürokratieabbau entlastet werden. (Beifall bei der AfD) Sie sehen also, die Enquetekommission kann jetzt helfen, die Probleme zu lösen, die wir in Sachsen ohne Ihr jahrzehntelanges gesundheitspolitisches Versagen gar nicht hätten. Das Ergebnis der Kommission soll den Weg aus der ärztlichen Versorgungskrise weisen, die Sachsen ohne diese Regierung gar nicht haben müsste. Sie haben diesen Versorgungsmangel mit geschaffen. Daher fordern wir Sie auf: Ändern Sie jetzt etwas. Packen Sie jetzt an. Retten Sie jetzt, was zu retten ist und stimmen Sie diesem Antrag zu. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Prantl für die einreichende AfD-Fraktion. Für die CDU-Fraktion spricht jetzt Herr Kollege Dierks.
Alexander Dierks CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe jetzt wieder gelernt, dass Ihr Humor, Herr Prantl, mindestens genauso speziell ist wie Ihr Herangehen an ernste politische Themen. Was Sie hier erheitert hat, kann ich ehrlicherweise nicht verstehen. Ich habe allerdings sehr gut verstanden – und es enttäuscht mich ein bisschen –, dass Sie an ein äußerst ernstes politisches Thema wieder nur mit den üblichen Plattitüden herangehen, mit diesem üblichen: „Alles ist zu spät, alles ist dem Untergang geweiht. Die Menschen haben Angst.“ (Vereinzelt Beifall bei der CDU – Widerspruch von der AfD) Sie sagen, wir müssten jetzt handeln, und schlagen vor, eine Enquetekommission zu gründen. Ich weiß ja nicht, was Sie für eine Vorstellung von einer Enquetekommission und deren Arbeit haben, aber eine Enquetekommission soll anhand einer Problemstellung gemeinsam mit Experten unter Beteiligung des politischen Raumes Lösungen und Lösungsansätze entwickeln, die so möglicherweise noch gar nicht bekannt sind. Jetzt haben Sie den Eindruck vermittelt – und das stimmt sogar im Kern –, dass wir ziemlich genau wissen, wo das Problem liegt und die Herausforderung kennen. Ich werde dann noch darauf zurückkommen. In den letzten Jahren haben wir vieles ins Werk gesetzt und auch aktuell setzen wir vieles ins Werk, um dieses Problem zu lösen. Deshalb kann ich schon einmal vorwegschicken: Sicherlich ist es richtig, über dieses Thema zu sprechen. Aber das Instrument einer Enquetekommission ist vollkommen ungeeignet, meine sehr geehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen. Ich will Sie darauf hinweisen: Sie tun so, als würden wir hier über eine singuläre Herausforderung im Gesundheitswesen sprechen, die speziell den Freistaat Sachsen betreffen. Ich verrate Ihnen jetzt einmal etwas: Wir sind sozusagen mitten im Auge des Orkans des demografischen Wandels angekommen. Wir haben in den letzten Jahren immer sehr viel davon gesprochen, was passieren wird, wenn die Babyboomer in Rente gehen. Dass, was wir vor einigen Jahren als Zukunftsszenario aufgezeichnet haben, passiert jetzt. Es gehen doppelt so viele Menschen in den Ruhestand, wie in den Arbeitsmarkt eintreten. Das betrifft eben nicht nur den Gesundheitssektor, das betrifft auch alle anderen Branchen. Das heißt, wir haben weniger – (Zuruf des Abg. Lars Kuppi, AfD) – Ja, schlagen Sie doch etwas vor! Gehen Sie ans Mikrofon und stellen Sie eine Zwischenfrage, wenn Sie gute Ideen haben – jederzeit gern! (Norbert Otto Mayer, AfD: Das geht nicht mit einer Zwischenfrage!) Aber Sie entziehen sich doch schon einer sachlichen Diskussion auf Grundlage von validen Fakten. Diese muss man zunächst einmal zur Kenntnis nehmen, um das Ausmaß der Herausforderungen zu begreifen – und nicht so tun, als könnte man das alles abstellen oder hätte es sogar schon abstellen können. (Zuruf des Abg. Lars Kuppi, AfD) – Jetzt hören Sie doch einmal auf, ständig dazwischenzurufen, Herr Kuppi. Sie haben schon zu Ihren eigenen Themen nichts Maßgebliches beizutragen – zu diesem hier doch erst recht nicht! (Beifall bei der CDU sowie vereinzelt bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Wir stehen vor der Herausforderung einer demografischen Entwicklung, die auf der einen Seite dazu führt, dass mehr Menschen in den Ruhestand gehen und weniger in den Arbeitsmarkt eintreten. Wir haben eine älter werdende Bevölkerung, die natürlich häufiger zum Arzt geht und eine höhere Behandlungsintensität hat – das heißt, selbst bei einer gleichbleibenden Zahl von Ärzten und einem gleichbleibenden System würden wir vor großen Herausforderungen stehen. Wir sehen auf der anderen Seite, dass sich auch die Lebensgewohnheiten von jungen Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteigern geändert haben. So geht man davon aus, dass ein Arztsitz in der Vergangenheit, der neu besetzt wird, ungefähr zwei Köpfe, also zwei Ärztinnen und Ärzte braucht, um deren Arbeitsleistung zu ersetzen. Das liegt einfach daran, dass sich das Lebens- und Arbeitsmodell von Menschen verändert. Wir nehmen einen deutlichen Trend wahr: Die Freiberuflichkeit verliert offenkundig an Attraktivität. Wir müssen für unterschiedliche Modelle auch das Praktizieren von Ärzten diskutieren. Wir haben diesbezüglich auch schon eine ganze Reihe von Ansätzen, und trotzdem glaube ich – das ist das Entscheidende –, dass man zunächst einmal davon ausgehen muss – das zeigt auch diese Studie der MLP, die Sie vorgetragen haben –: Die weit überwiegende Zahl der Ärztinnen und Ärzte sowie die weit überwiegende Zahl der Patientinnen und Patienten beziehungsweise Bürgerinnen und Bürger sagt, dass wir in Deutschland eine gute, hochwertige Gesundheitsversorgung haben. (Zurufe von der AfD: Noch!) Es ist natürlich eine Herausforderung, das zu erhalten; aber Weltuntergangsszenarien, apokalyptische Erzählungen sowie Begrifflichkeiten wie Angst, Betrug und wir hätten alles in den Sand gesetzt, bringen niemanden weiter. (Vereinzelt Beifall bei der CDU und der SPD) Wir haben in den letzten Jahren ein ganzes Bündel von Dingen ins Werk gesetzt, die uns in Zukunft helfen werden, den ersten Mangel zu bekämpfen und dazu brauchen wir keine Enquetekommission. Wir haben beispielsweise 90 zusätzliche, ganz konventionelle, an sächsischen Universitäten platzierte Studienplätze geschaffen. Wir haben 40 Studienplätze – 20 direkt finanziert durch die KV, 20 direkt finanziert durch den Freistaat Sachsen – in Ungarn geschaffen. Das war übrigens schon 2012, als es die AfD noch gar nicht gab; weil Sie ja immer sagen, es sei viel zu spät und die AfD habe es schon vorher gewusst. Wir haben zudem die Landarztquote mit 40 Studienplätzen eingeführt, die jetzt jedes Jahr im Vorabzugsverfahren für Menschen freigehalten werden, die sich bereit erklären, im ländlichen Raum als Ärzte zu praktizieren. Es ist einfach langweilig, immer zu sagen, die AfD habe es schon vorher gewusst. (André Barth, AfD: Wenn es doch die Wahrheit ist! – Weitere Zurufe von der AfD) Dinge unqualifiziert in den Raum zu werfen, ist etwas völlig anderes, als sie politisch umzusetzen. Sie verweigern sich immer wieder dem konstruktiven politischen Prozess. Sie erschöpfen sich darin, Schaufensteranträge zu formulieren, stellen sich dann hier ans Pult, fantasieren eine Untergangserzählung herbei und wollen das dann als fachpolitische Debatte verbrämen. Wir stellen uns den Mühen der Ebene, wir stellen uns auch der Mühe von Koalitionskompromissen. Ja, es hat eine gewisse Zeit gebraucht, um in der letzten Legislaturperiode, aber auch in dieser einen Konsens darüber herzustellen, dass wir diese Landarztquote wollen. Wir haben es gemacht und der erste Jahrgang startet jetzt. Wir haben auch den Medizinstudiengang mit 50 Studienplätzen im Modellprojekt vom Bund in Chemnitz etabliert. Dafür haben sich unser Ministerpräsident und die Sächsische Staatsregierung massiv stark gemacht, einen deutschlandweit einmaligen Studiengang zu etablieren, der jetzt in Chemnitz in Kooperation mit dem Universitätsklinikum und der Technischen Universität Dresden diese Ärztinnen und Ärzte ausbildet. Sie sehen: Das ist ein wirklich großes Bündel von Maßnahmen. 150 Ärztinnen und Ärzte werden jedes Jahr neu ausgebildet, nur um diesem Mangel entgegenzuwirken. Sie stellen sich hier hin und glauben, dass das Problem gelöst wird, wenn wir zwei, drei oder vier Jahre lang eine Enquetekommission arbeiten lassen. Dabei wissen Sie doch selbst, dass das nicht stimmt; es ist also nichts anderes als Augenauswischerei. Natürlich ist es Fakt, dass es immer schwieriger wird, den Ärztebedarf zu decken. Es ist Fakt, dass es vor allen Dingen in ländlichen, strukturschwachen Regionen eine besondere Herausforderung ist. Es ist alarmierend, dass eine immer größere Anzahl von Patientinnen und Patienten – in Ostdeutschland sind es 53 % – einen Ärztemangel spürt. Das ist ganz ohne Frage eine Steigerung im Vergleich zu 2019, als es nur 38 % waren, die uns selbstverständlich nicht kalt lassen kann. Deshalb bin ich froh, dass wir über dieses Thema diskutieren und dass wir morgen über das Krankenhausgesetz bzw. den Antrag zum Krankenhausgesetz diskutieren werden. Ich glaube, gerade in der engen Verzahnung von stationären und ambulanten Behandlungen liegt der Schlüssel bei zurückgehender Gesamtbevölkerung und bei zurückgehendem Reservoir an Fachkräften, am Ende des Tages trotzdem eine hochwertige und halbwegs ortsnahe Versorgung zu gewährleisten, die gleichzeitig den Arbeitserwartungen bzw. den Erwartungen an Lebens- und Arbeitsqualität von jungen Ärzten entspricht. Das gehört auch zur Wahrheit. Wir können natürlich sagen, dass für uns das klassische freiberufliche Modell das Ideal ist. Ich persönlich schätze das auch wert; ich finde das gut. Trotzdem muss man zur Kenntnis nehmen: Wenn Absolventinnen und Absolventen der Meinung sind, dass sie das gern anders machen wollen, dass auch Teilzeit oder ein Anstellungsverhältnis für sie als Ärztin oder Arzt attraktiver ist, dann muss die Politik unterschiedliche Wege gewährleisten, die am Ende die Versorgungssicherheit garantieren. Deshalb halte ich es für richtig, dass wir im neuen Krankenhausgesetz auch in die Richtung gehen, über Versorgungszentren zu sprechen und ambulante mit stationären Versorgungsformen verbinden. Wir haben gerade jetzt in Plauen ein sehr erfolgreiches Projekt gestartet – Herr Kollege Voigt und die Kollegen aus dem Vogtland haben sich dafür sehr stark gemacht, gemeinsam mit uns Sozialpolitikern –, indem wir im Klinikum in Plauen eine Augenarztpraxis eingerichtet haben. Mehrere Tausend Patienten, die bislang teilweise bis zu vier Jahre auf einen Termin gewartet haben, erhalten innerhalb kurzer Zeit eine gute, qualitativ hochwertige augenärztliche Versorgung. Dort sind junge Ärztinnen und Ärzte am Werk, die in Plauen eine neue Heimat gefunden haben, die aus Bayern und anderen Teilen Deutschlands kommen. Ich denke, das sind Ansätze, die wir jetzt in die Breite tragen müssen. Ich wünsche mir auch, dass wir im Rahmen der Haushaltsverhandlungen einen Haushaltsposten verankern können vor dem Hintergrund der Frage: Wo wollen wir einmal zwei bis vier Millionen Euro hineinschaufeln, um einmal ganz gezielt verschiedene Formen sektorübergreifender und ambulanter Versorgung – angedockt an Krankenhäuser – auszuprobieren, um uns der Lösung dieses Problems sukzessiv anzunähern? (Vereinzelt Beifall bei der CDU und der SPD – Zuruf von der AfD: Schön zusammen geklatscht!) Denn ich glaube, zur Wahrheit gehört auch, dass es den einen Königsweg, um unter den gegebenen Rahmenbedingungen dieses Problem zu lösen – weniger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, ältere Bevölkerung, geänderte Erwartungen an das Arbeitsleben – schlicht und ergreifend nicht geben wird. Wir werden diesen Mangel auch nicht kurzfristig abstellen können. Aber wir müssen mit den schon ins Werk gesetzten Maßnahmen weitermachen. Wir müssen uns weitere Maßnahmen überlegen – gerade auch jetzt im Rahmen der Haushaltsberatungen –, denn es ist völlig klar: Medizinische Versorgung hat als Thema in Deutschland lange insofern eine relativ untergeordnete Rolle gespielt, weil wir sie im besten Sinne als selbstverständlich betrachtet haben. Wir haben eines der besten Gesundheitswesen der Welt und es war für uns selbstverständlich, dass es immer Ärzte in kurzer Distanz gibt und dass die ärztliche Versorgung gewährleistet ist. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Nicht schon wieder!) – Herr Zwerg, ich weiß nicht, in welchem Land Sie sich behandeln lassen, das Sie für Deutschland halten, aber wir haben eines der besten Gesundheitswesen der Welt. (Vereinzelt Beifall bei der CDU –
Jan-Oliver Zwerg AfD
Eben hieß es noch „das beste“, jetzt nur noch „eines der besten“.) – Herr Zwerg, Sie haben doch von diesem Thema überhaupt keine Ahnung. Wissen Sie, dass es einen Unterschied zwischen Ahnung und Meinung gibt? Sich hinzustellen, herumzublubbern und irgendwas zu erzählen, das ist doch dem Ansehen dieses Hauses unwürdig. (Widerspruch bei der AfD) Ich meine: Es ist doch ein augenfälliger Fakt, dass wir eines der besten Gesundheitswesen der Welt haben – sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich. Dieses Gesundheitswesen steht unter einem starken demografischen Druck, das ist Fakt. Dieser demografische Druck wirkt auf alle von uns und wirkt auf alle Lebensbereiche. Seriöse Politik ist es, das zu benennen und die Instrumente, die man hat, zu nutzen, um das Problem zu bekämpfen. Aber zu sagen, es sei sowieso schon alles verloren und unser Gesundheitswesen sei sowieso schlecht, bringt uns nicht weiter. Herr Prantl sagte vorhin: Obwohl die Leute Versicherungsbeiträge gezahlt haben, gebe es keine Ärzte. Entschuldigung – das glauben Sie doch selbst nicht. Als ob an die Krankenversicherung gezahlte Euro irgendwie automatisch Ärzte backen würden! Das ist doch völlig unterkomplex; das meinen Sie doch nicht ernst, oder? Das ist wieder eine sozialrevolutionäre Diskussion und politischer Revolutionskommunismus nach dem Motto: Haltet den Dieb! Das bringt doch niemandem etwas. Ich glaube, wir müssen uns wirklich seriös diesem Thema nähern. (Norbert Mayer, AfD: Es ist doch aber Aufgabe der Politik, mit diesen Geldern die Versorgung sicherzustellen!) Bevor ich mich jetzt weiter in Rage rede und mich weiter an den unmaßgeblichen Beiträgen hier rechts im Saal abarbeite, danke ich Ihnen für die Aufmerksamkeit. Ich bin mir sicher, dass wir diese Herausforderung in der nötigen Konsequenz und Ruhe bewältigen werden. Ich glaube, auch das Haushaltsverfahren bietet dazu weitere Ansatzpunkte. Eine Enquetekommission, die uns irgendwann am Sankt-Nimmerleins-Tag sagt, was wir heute schon wissen, brauchen wir nicht. Daher werden wir Ihren Antrag ablehnen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Dierks für die CDU-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE jetzt bitte Rico Gebhardt.
Rico Gebhardt Die Linke
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es scheint ja so ein bisschen ein Hobby der AfD-Fraktion zu sein, Enquetekommissionen einsetzen zu wollen. Fast genau vor einem Jahr war es, die Aufgabenlast des Freistaates Sachsen auf das finanziell wahre Maß zurückzuführen, und heute nun die Einsetzung einer Enquetekommission „Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung im Freistaat Sachsen“. Offensichtlich haben Sie selbst keine Lösungsansätze für die Probleme; aber irgendwie muss ja so getan werden, als ob man sich eines Themas annimmt. Ernst scheint es der AfD sowieso nicht zu sein mit dem Antrag; denn anderenfalls wäre ja als Abgabetermin des Berichts, man höre und staune, nicht erst der 2. August 2024 gewählt worden. Das ist der Tag, an dem die Sommerferien im Jahr 2024 enden werden. Wenige Wochen danach sind in Sachsen planmäßig Landtagswahlen. Zeiten für eine fachlich fundierte Befassung mit dem Bericht bis hin zu rechtlich wirksamen Beschlüssen des Landtags sind überhaupt nicht vorgesehen, egal was uns vom Vertreter der AfD gerade erklärt worden ist. (Zuruf von den LINKEN: So ist es!) Darüber hinaus nimmt die AfD auch nicht zur Kenntnis, wie viel zu diesem Thema schon geforscht, geschrieben, vorgeschlagen, diskutiert und unternommen wurde, auch hier im Haus. So hat sich der Landtag bereits Anfang 2009 aufgrund des Berichts einer Enquetekommission zum Thema „Demografische Entwicklung und ihre Auswirkungen auf die Lebensbereiche der Menschen im Freistaat Sachsen sowie ihre Folgen für die politischen Handlungsfelder“ auch mit der gesundheitlichen Versorgung einschließlich des Themas Ärztemangel beschäftigt. Schon damals ging es im Abschnitt „Auswirkungen des demografischen Wandels auf die medizinische Versorgung in Sachsen sowie Bedarfe an lebensweltorientierter Prävention“ nicht nur um einen sehr begrenzten Teilbereich wie im vorliegenden Antrag, sondern um mehr oder weniger systematische Betrachtungen. Dieser Ansatz fehlt bei der AfD völlig. Damit wird die Forderung zum Einsatz einer Enquetekommission umso fragwürdiger, denn solche Kommissionen sollen sich ja im Besonderen mit komplexen Aufgabenstellungen befassen. Sie müssen weit über die von der AfD angestrebte Bestandsaufnahme der aktuellen Situation der ambulanten ärztlichen Versorgung die Abgabe einer Bedarfsprognose und die Bewertung bereits laufender Maßnahmen hinausgehen – Herr Dierks hat dazu gerade Ausführungen gemacht –, natürlich auch mit Ressourcen wie Personal, Zeit und Geld ausgestattet. Dies müsste im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler gerechtfertigt sein. Ich kann dazu nur feststellen, dass die AfD den Sinn und Zweck von Enquetekommissionen entweder tatsächlich nicht verstanden hat oder, was wahrscheinlicher ist, nicht verstehen will. Als Fraktion DIE LINKE sind wir uns der komplexen Probleme im Gesundheitswesen seit vielen Jahren durchaus bewusst. Wir kennen auch genug Daten; auch ohne neue Enquetekommission können wir damit klarkommen. Es gibt in Sachsen kein Defizit an Erkenntnissen; es gibt seit Jahren eher ein Defizit bei der Umsetzung. Wenn wir tatsächlich eine Enquetekommission brauchten, dann wäre es eine mit dem Titel „Gesundung des Gesundheitssystems in der Bundesrepublik Deutschland“. Denn die Probleme waren schon vor der Corona-Pandemie offensichtlich. Dabei müsste es um folgende Dinge gehen: um die Deckung des Fachkräfte- und Personalbedarfs in allen Ebenen und Tätigkeitsbereichen, insbesondere auch in der Pflege; um menschenwürdige, zumutbare Arbeits- und Lebensbedingungen, damit die Menschen im Gesundheitswesen selbst eine Chance haben, gesund zu bleiben; um den Ausbau und die Stabilisierung aller drei Sektoren des Gesundheitssystems, das heißt um die ambulante und stationäre Versorgung, ebenso um den öffentlichen Gesundheitsdienst bis hin zur sektorenübergreifenden Versorgung; um die Gemeinwohlorientierung auch in der Finanzierung, das heißt eine Krankenversicherung für alle. Das ist eben wie die Ausgliederung der Daseinsvorsorge aus dem Markt. Denn wer mit der Gesundheit Profite macht, ist selber krank. Davon aber steht im AfD-Antrag fast gar nichts. Eine solche schmalspurige und Misserfolg versprechende Kommission wäre reine Verschwendung von Zeit und Steuern und angesichts der Zeitschiene zudem blanker Populismus. Wir lehnen deswegen diesen Antrag entschieden ab. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Rico Gebhardt für die Fraktion DIE LINKE. Für die Fraktion der BÜNDNISGRÜNEN jetzt bitte Kathleen Kuhfuß.
Kathleen Kuhfuß GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Vielleicht können sich einige von Ihnen an die letzte Enquetekommission hier im Haus erinnern; es ging um Pflege. Ich war damals nicht dabei, viele von der rechten Seite auch nicht. Meine Begegnung mit dieser Enquetekommission war ein fast 400 Seiten dickes Buch, das ich als Gesundheits- und auch Pflegepolitikerin gefunden habe – mit 43 Maßnahmenvorschlägen. Von diesen 43 Maßnahmenvorschlägen hat ein einziger den Eingang ins Plenum gefunden, und viele von diesen Maßnahmenvorschlägen haben sich hier erledigt, weil wir mit der wahnsinnig hohen Übersterblichkeit von hochaltrigen Menschen eine völlig andere Situation vorgefunden haben, zum Beispiel keinen Bettenmangel mehr im stationären Bereich, sondern wir haben dort momentan 1 500 leere Betten. Was will ich damit sagen? Eine Enquetekommission ist mit Sicherheit kein Eilzug, um irgendwie auf aktuelle Probleme einzugehen, sondern etwas, was langsam, bei Ihnen ja bis Mitte 2024, und in großer Manier Dinge aufmacht. Man kann ja trotzdem noch einmal überlegen, was denn ein Erkenntnisgewinn einer Enquetekommission wäre. Wir erhalten wahrscheinlich ganz viele Empfehlungen. Aber so, wie Herr Gebhardt und Herr Dierks schon ausgeführt haben, wissen wir relativ viel über den Bereich. Ich habe mir die Mühe gemacht und Ihren Antrag tatsächlich durchgelesen. Viele der Dinge, die wir wissen, haben Sie sogar in Ihrem Antrag niedergeschrieben, die sich als problematisch darstellen, zum Beispiel die mangelnde Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die fehlende Delegation von ärztlichen Leistungen oder auch das geringe Engagement einiger Kommunen, eigene kommunale Versorgungszentren auf den Weg zu bringen. Also, wir haben kein Erkenntnisdefizit. Was könnte man denn noch so erwarten? Man könnte erwarten, dass die politischen Ebenen vielleicht von einer solchen Enquetekommission sensibilisiert werden. Diese Sensibilisierung ist aus unserer Sicht überhaupt nicht notwendig; denn wer in den Koalitionsvertrag des Bundes guckt, sieht, dass in diesem Bereich sehr viel gemacht wird, was auch uns helfen wird. Um einmal weiter zu schauen, was denn noch Ziel dieser Enquetekommission sein könnte, die wir im Sächsischen Landtag beantragen, lassen Sie uns doch einmal unter III.8 in Ihrem Antrag nachlesen. Dort steht: „Sicherstellung des Ausbildungs- und Erkenntnisstandes, der Sprach- und Verständigungsfähigkeit sowie der Behandlungsqualität von zugewanderten Ärzten, insbesondere aus Drittstaaten.“ Hier zeigt sich doch mal wieder des Pudels Kern jedes AfD-Antrages: Ihr menschenverachtendes Bild gegenüber allen, die nicht rein deutsch sind oder keine Ahnung haben, was man im Erzgebirge mit einer „Immeringfahrlampe“ meint. Anstelle einer Willkommenskultur unterstellen Sie, dass die Ärzteausbildung in anderen Ländern weniger wert sei und wir als Deutsche uns nicht von Ärzten aus aller Welt behandeln lassen sollten. Selbst wenn ich nicht den Luxus hätte, in einer Partei tätig zu sein, in der man weder mit Rechtspopulisten noch mit Rechtsextremisten zusammenarbeitet, würden hier mein Herz und mein Verstand sagen: Pfui Teufel! Wir haben in Sachsen über 3 000 Ärzte mit Migrationshintergrund, die tagtäglich die Versorgung hier mit sicherstellen; und die Zahl sinkt leider. Eines der Probleme, warum diese Zahl sinkt, sind Sie mit Ihrem Gift des Hasses und der Ausgrenzung. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und vereinzelt bei der CDU) Ich könnte jede Ärztefamilie aus Osteuropa oder dem Nahen Osten verstehen, die sagt: Wir wollen unsere Kinder hier nicht aufwachsen lassen, wenn wir hier wie Freiwild behandelt werden, nur weil wir nicht alle in Deutschland geboren sind. Zusammenfassend ist zu sagen, dass eine Enquetekommission „Ambulante Versorgung“ die Probleme nicht angeht, sondern sie nur vertagt. Die Herausforderungen, vor denen wir stehen, sind bekannt und lange beschrieben. Es braucht einen echten politischen Willen auf kommunaler, auf Landes- und auf Bundesebene. Wir als BÜNDNISGRÜNE sind mitten in der Krise in diese Regierungsverantwortung gekommen. Die Entwicklung der letzten 30 Jahre, zum Beispiel auch die Privatisierung von Krankenhäusern, wenig Anreize für Landärzte, letztlich auch das Ignorieren des demografischen Wandels und die damit drohende Fachkräfteentwicklung, werden wir nicht in dieser Legislaturperiode wegzaubern. Was wir aber können, ist, den notwendigen politischen Willen in allen Ebenen mitzuformen und zu schauen, wie wir Schritt für Schritt aus diesem Dilemma kommen. Einzelne Dinge hat Herr Dierks schon aufgezählt, unter anderem das Landarztgesetz. Ein weiterer Schritt ist die Novellierung des Sächsischen Krankenhausgesetzes, wodurch wir die Rahmenbedingungen für die sektorenübergreifende Versorgung deutlich verbessern werden. Sinnvoll und pragmatisch wäre auch eine schnelle erneute Befassung mit den 20 Maßnahmen zur nachhaltigen Sicherstellung einer bedarfsgerechten medizinischen Versorgung im Freistaat Sachsen. Der Standard 2019 ist an vielen Stellen sehr handlungsleitend. Zum Beispiel ist darin der Studienort Chemnitz mit seinen 50 Studierenden beschrieben, außerdem viele weitere Maßnahmen. Ich glaube, dass es im Gegensatz zu einer Enquetekommission absolut Sinn machen würde, dort noch einmal hineinzuschauen und zu prüfen, was wir denn noch tun können. Aber – hier muss ich Herrn Dierks recht geben und gebe ihm gern recht – wir tun bereits eine ganze Menge. Bevor Sie alle völlig ahnungslos nach Hause gehen: Eine Immeringfahrlampe ist die Signalleuchte auf einem Feuerwehrauto oder einem Rettungswagen. Herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Kathleen Kuhfuß von den BÜNDNISGRÜNEN. Für die SPD-Fraktion jetzt bitte Simone Lang.
Simone Lang SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die medizinische Versorgung der Menschen in diesem Land ist nicht erst seit der Corona-Pandemie ein Thema, das viele beschäftigt und umtreibt. Als jemand, der aus dem Erzgebirgskreis kommt, weiß ich genau, wie hausärztliche Versorgung aussieht. Ich spüre ganz hautnah, was es bedeutet, wenn die Hausärztin vor Ort keine Nachfolge für ihre Praxis findet oder wenn man für so einen Termin, zum Beispiel beim Hautarzt, nicht nur ins Auto steigen muss, sondern auch über Wochen, wenn nicht gar über Monate hinaus auf einen Termin warten muss. Das Thema der bedarfsgerechten ambulanten Versorgung stellt sich nicht nur in Sachsen, sondern es stellt alle anderen Bundesländer vor dieselben Herausforderungen. Dabei ist eine gute Gesundheitsversorgung so grundlegend, dass jede und jeder einen Anspruch auf bedarfsgerechte und bestmögliche Versorgung haben muss. Diese Überzeugung hat zur Folge, dass wir anders, als im Antrag der AfD-Fraktion suggeriert, bereits seit Jahren Maßnahmen ergreifen, um bedarfsgerechte Versorgung zu gewährleisten. Alexander Dierks hat das schon ausgeführt. Wir haben seit dem Wintersemester 2021 90 zusätzliche Medizinstudienplätze in Sachsen, davon 50 im Chemnitzer Modellstudiengang. Gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung fördert das Sozialministerium angehende Allgemeinmediziner(innen) mit einem Hausarzt-Stipendium. Die KV Sachsen unterstützt gemeinsam mit den gesetzlichen Krankenkassen Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung, die in einem Fachgebiet tätig werden wollen, in dem Versorgungsengpässe drohen, zum Beispiel Augenheilkunde, Psychiatrie und Psychotherapie für Kinder und Erwachsene oder Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde. Es gibt in Sachsen eine finanzielle Förderung bis zu 100 000 Euro, wenn Haus- oder Facharztpraxen übernommen oder neu gegründet werden. Mit dem Modellprojekt „Studieren in Europa – Zukunft in Sachsen“ werden in den Studiengängen jeweils 20 Studierende gefördert, die das Medizinstudium im deutschsprachigen Studiengang Humanmedizin an der Universität Pécs in Ungarn aufgenommen haben. Im Anschluss an das Studium absolvieren die Studierenden die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin hier in Sachsen und werden anschließend für mindestens fünf Jahre hausärztlich in Sachsen tätig. Seit dem Studienjahr 2020/2021 übernimmt das Sozialministerium die Förderung von zusätzlich 20 Plätzen. Themen wie die Ausnutzung von Möglichkeiten zum Bürokratieabbau, stärkere Delegation ärztlicher Tätigkeiten, sektorenübergreifende Versorgung, verschiedene Versorgungsmodelle, zum Beispiel in Form von medizinischen Versorgungszentren oder in Form einer kommunalen Poliklinik-Plus liegen bereits auf dem Tisch, und zwar in Bund und Land. In dieser Diskussion darf man nicht aus dem Blick verlieren, dass die Anzahl der Ärzte und Ärztinnen seit 1991 um 6 291 angestiegen sind. Damit kommen jetzt auf 100 000 Einwohner und Einwohnerinnen 454 Ärzte und Ärztinnen. 1991 waren es noch 259. Unterschiede bei der Versorgung zeigen sich allerdings durch die regionale Konzentration von verschiedenen Fachrichtungen. Die hohe Arztdichte in Leipzig und Dresden – auch das sagte Herr Dierks schon – resultiert in hohem Maße aus überdurchschnittlich vielen im spezialisierten stationären Bereich in den Fach- und Universitätskliniken beschäftigten Ärzten und Ärztinnen. Diese versorgen allerdings Patienten und Patientinnen aus ganz Sachsen und darüber hinaus. Auch die ambulante Versorgung in den sächsischen Krankenhäusern ist ein wichtiger Baustein im Gesundheitsnetz. Wie bereits erwähnt, liegen die Themen nicht nur auf dem Tisch, sondern sie werden auch regelmäßig in zuständigen Ausschüssen, wie dem Gemeinsamen Bundesausschuss, der Sächsischen Landesärztekammer oder der Kassenärztlichen Vereinigung, diskutiert. Dabei wird nach Möglichkeiten für eine bessere Versorgung gesucht und diese dann umgesetzt. Wir erachten den zusätzlichen Erkenntnisgewinn einer derartigen Enquetekommission für recht überschaubar. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Simone Lang für die SPD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf? – Herr Schaufel für die AfD-Fraktion, bitte.
Frank Schaufel AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir möchten mit Hilfe der Enquetekommission einen funktionierenden Maßnahmenplan erstellen, um endlich ausreichend Ärzte in Sachsen zu haben. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Mit dem Maßnahmenplan habe Sie immer noch keine Ärzte!) Die Versorgungslage wird zusehends kritischer. Sonst bräuchten wir in der Tat keine Enquetekommission. Ich möchte im Folgenden auf vier Punkte eingehen: erstens, berufliche Bindung sächsischer Medizinstudenten; zweitens, medizinische Einrichtungen, betrieben durch die KVS bzw. die Kommune; drittens, mehr Medizinstudienplätze und viertens, weniger Abwanderung von Medizinern ins Ausland. Zur beruflichen Bindung sächsischer Medizinstudenten geht aus der Absolventenbefragung 2020 hervor, dass 40 % der nicht sächsischen Studenten nach dem Studium wieder in ihre Heimat zurückkehren. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Warum?) Auch 25 % der aus Sachsen stammenden Studenten ziehen nach dem Studium fort. Ein Studium der Humanmedizin kostet aber rund 170 000 Euro. Wir müssen hier endlich Wege finden, dass sächsisches Steuergeld dazu beiträgt, unsere Ärzte zu halten. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) – Dabei soll die Enquetekommission helfen, Herr Gebhardt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Dann bleiben die Leute hier?) – Hören Sie doch einmal zu! Zu den ärztlichen Eigeneinrichtungen, betrieben durch die KVS oder die Kommunen: Eigeneinrichtungen sind ein gutes Beispiel dafür, dass vorhandene Möglichkeiten bislang nicht voll ausgeschöpft werden. Tritt zum Beispiel eine Unterversorgung ein, so ist die Kassenärztliche Vereinigung nach sechs Monaten zur Einrichtung einer durch sie betriebenen Arztpraxis verpflichtet. In vier der sechs mit Hausärzten unterversorgten Regionen ist die Frist abgelaufen. Dennoch gibt es keine Eigeneinrichtungen vor Ort. Die Möglichkeiten bleiben hier ungenutzt. Das muss sich ändern. Auch hier soll die Enquetekommission Vorschläge erarbeiten, die aufzeigen, welche Möglichkeiten noch zu wenig genutzt werden und wie dies verbessert werden kann. Junge Ärzte scheuen nach dem Studium das Risiko einer Praxisübernahme. Wenn diese die Möglichkeit erhalten würden, in befristeter Einstellung, meinetwegen auch in Rotation, die landärztliche Tätigkeit in staatlichen Einrichtungen kennenzulernen, würden sie vielleicht in Sachsen bleiben und eine Praxis übernehmen. Wir brauchen mehr Medizinstudienplätze. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Was?) Erst kürzlich forderte der Deutsche Ärztetag von den Ländern 6 000, ich wiederhole: 6 000, neue Studienplätze, und das beim weltbesten Gesundheitssystem, Herr Dierks. Wie passt das zusammen? Das sind 60 % mehr, als es bislang überhaupt gibt. Mit Verlaub, Frau Köpping, die 50 neuen Studienplätze in Chemnitz reichen da nicht. Sie sind der berühmte Tropfen auf den heißen Stein. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Die 6 000 sind aber für ganz Deutschland!) – Richtig. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Okay!) Wie dringend notwendig mehr Hausärzte sind, zeigen zwei Zahlen sehr deutlich. Wir haben circa 420 unbesetzte Hausarztstellen in Sachsen. Jährlich absolvieren aber nur etwa 60 Mediziner die Facharztweiterbildung in der Allgemeinmedizin. Man braucht also ganze sieben Jahrgänge, um allein die offenen Hausarztstellen mit Allgemeinmedizinern aufzufüllen. Dabei sind die vielen Ärzte, die wegen Ruhestand ausscheiden, noch gar nicht mit eingerechnet. Kurzum: Wir brauchen schnellstmöglich noch mehr Medizinstudienplätze in Sachsen. Hier soll die Enquetekommission prüfen, wie viele Studienplätze wir tatsächlich in Zukunft brauchen, um die Bedarfe zu decken. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wenn Sie es schon wissen, wieso brauchen Sie sie dann?) – Das sind Anregungen. Wir brauchen weniger Abwanderung von Medizinern ins Ausland. Ich möchte zuletzt auf die Abwanderung von sächsischen Medizinern ins Ausland eingehen. Sie stellen den Zuzug und die Migration immer als Lösung aller Fachkräfteprobleme dar. Sie verschweigen in diesem Zusammenhang aber, dass sie sehr viel mehr Mediziner vergraulen, als neue Mediziner aus dem Ausland nach Sachsen kommen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wir vergraulen?) – Ihr System, Herr Gebhardt. 2020 sind 58 Mediziner ins Ausland abgewandert, aber nur 23 aus dem Ausland nach Sachsen gekommen. Begründet wird die Aufgabe des Arztberufes in Deutschland von den abgewanderten Ärzten damit, dass im Zielland höhere Gehälter, bessere Arbeitsbedingungen, wie geregelte Arbeitszeiten, (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) flachere Hierarchien und weniger Büro geboten werden. Apropos Bürokratie: Fast alle Versuche zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen sind wohl fehlgeschlagen – Zitat „Ärzteblatt“, Juli 2022. Ich glaube nicht, dass wir es uns auf Dauer leisten können, immer mehr gut ausgebildete Ärzte zu verlieren. Woher die meisten Ärzte seit der Grenzöffnung im Jahr 2015 kommen, wissen alle: Die syrischen Ärzte sind mittlerweile die zweithäufigste Nationalität unter den ausländischen Ärzten in Sachsen. Unsere Bedenken haben wir im Landtag hinlänglich geäußert; das geht schon mit kulturellen und sprachlichen Barrieren los. Die Migration kann aus unserer Sicht nicht die Lösung dafür sein, dass deutsche Ärzte vom Gesundheitssystem verärgert wurden und abwandern. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sagen Sie auch, warum Leute ins Ausland abwandern?) – Ja, darüber können wir mal reden. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE – Zuruf von der AfD: Hören Sie doch mal zu! Das ist genau der Punkt!) Ganz zu schweigen davon, dass das Abwandern ausländischer Ärzte aus deren Ursprungsländern dort ebenso einen Ärztemangel auslösen. Beispiel Corona-Winter 2020: Der tschechische Ärztepräsident sah das dortige Gesundheitssystem vor dem Kollaps, weil junge Ärzte nach Deutschland abgewandert waren und die verbliebenen älteren Ärzte selbst zur Risikogruppe gehörten. Er forderte die Ärzte auf, nach Tschechien zurückzukommen. Um unsere Versorgung sicherzustellen, gefährden Sie also die Versorgung in anderen Ländern. Frau Kuhfuß, und das hat nichts mit Gift, mit Hass und mit Ausgrenzung zu tun. Es ist überlegenswert, ob das einem der besten Gesundheitssysteme der Welt angemessen ist. Hierfür muss die Kommission Wege finden, wie wieder mehr einheimische Ärzte in Deutschland bleiben. Sie sehen, die Problemfelder sind komplex; Grund genug, eine Kommission einzurichten, die unter der Analyse bisheriger Erkenntnisse eine Bewertung der bisher getroffenen Maßnahmen und die Einbeziehung von Sachverständigengutachten Lösungen für die wohnortnahe, erreichbare und hochwertige ärztliche Versorgung findet. Lassen Sie uns daher keine Zeit verlieren und stimmen Sie unserem Antrag zu. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Schaufel für die AfD-Fraktion. Gibt es jetzt weiteren Redebedarf? – Den sehe ich nicht. Das Wort hat Frau Staatsministerin Köpping, bitte.
Petra Köpping
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich möchte gleich zu Beginn sagen: Ja, wir brauchen Ärztinnen und Ärzte und das ganz besonders in ländlichen Regionen. Ich muss aber bei dem einhaken, was Herr Schaufel gerade berichtet hat. Wir haben in Sachsen circa 25 000 Ärzte, die hier leben. Davon arbeiten 18 000 Ärztinnen und Ärzte in Sachsen in ihrem Beruf. Das sind immerhin 354 Ärztinnen und Ärzte mehr als noch im Jahr 2020. Das heißt, wir haben keinen Abbau an Ärzteschaften, sondern wir haben einen Aufwuchs. Darunter sind 187 Ärztinnen und Ärzte, die im ambulanten Bereich ihre Tätigkeit neu aufgenommen haben. Es wäre schön gewesen, wenn Sie in die einmal jährlich veröffentlichten Berichte – denn die Zahlen habe ich mir nicht ausgedacht, sondern das sind Zahlen der Landesärztekammer – geschaut hätten, denn dann hätten Sie gesehen, wie die Situation tatsächlich ist. Aber eines, was heute diskutiert wurde, ist natürlich richtig: Wir brauchen Ärztinnen und Ärzte und diese besonders in den ländlichen Regionen. Um das zu schaffen, müssen alle Akteure zusammenarbeiten. Dafür haben wir vor Kurzem – es freut mich, dass ich dazu morgen noch einmal sprechen kann – extra ein Leitbild geschaffen, wie die ambulante Versorgung, die stationäre Versorgung und alle anderen Akteure miteinander arbeiten können. Wir sind eines der ersten Bundesländer, in dem ein solches Leitbild, bei dem alle mitgewirkt haben, überhaupt geschafft wurde. Es geht um die Zusammenarbeit, damit man auf die unterschiedlichsten Bedürfnisse, die heute schon angesprochen worden sind, eingehen kann. Aber ein Gremium, das nochmal analysiert, das brauchen wir, ehrlich gesagt, wirklich nicht; denn wir kümmern uns um dieses Problem. Ich sage es noch mal, weil ich glaube, dass einmal mehr besser ist, als einmal zu wenig gesagt: Man kann alles kritisieren, aber man muss auch anerkennen, was gemacht worden ist. Erstens. Wir haben die Stipendienprogramme gestärkt. Wir haben das Programm „Ausbildungsbeihilfe“ für alle Fachrichtungen, die gebraucht werden, geöffnet. Für das Nachwuchsprogramm Studienbeihilfe und die Nachfolgeprogramme Ausbildungsbeihilfe sind circa 180 Teilnehmer gemeldet worden. Davon haben bereits heute 17 ihre fachärztliche Tätigkeit aufgenommen. Hier nenne ich ganz langsam die Orte, also die ländlichen Regionen, in denen sie tätig sind: in Kamenz, in Limbach-Oberfrohna, in Meißen, in Delitzsch, in Freital, in Görlitz, in Hoyerswerda, in Aue, in Niesky oder auch in Neustadt. 57 Programmteilnehmer sind in Weiterbildung und unterstützen dort die ärztliche Versorgung. Zweitens. Wir schaffen mehr Studienplätze für Humanmedizin in Sachsen. Es sind circa 90 zusätzliche Studienplätze für Humanmedizin in Sachsen entstanden; die planen wir nicht, sie sind entstanden. Ich bin sehr dankbar, dass zusätzliche Mittel zur Finanzierung von 50 Studienplätzen im Modellstudiengang in Chemnitz zur Verstetigung von 20 bisher befristet aus Hochschulpaktmitteln für 2020 finanzierten Studienplätzen an der Medizinischen Fakultät Leipzig sowie die Finanzierung weiterer 20 Studienplätze im laufenden Doppelhaushalt 2021/2022 gesichert worden sind. Drittens. Wir nutzen mehr Studienplätze für Humanmedizin auch außerhalb Sachsens – auch das hat meine Kollegin schon angesprochen –: das Ungarnprogramm der Krankenkassen und der KV Sachsen mit bis zu 20 Plätzen pro Jahrgang seit dem Jahr 2020. Wir haben insgesamt circa 145 Teilnehmer. Im August werde ich die nächsten 40 Studienteilnehmer begrüßen und nach Pest verabschieden dürfen. Viertens. Wir haben die Landarztquote eingeführt. Die Landarztquote startet in diesem Jahrgang. Die ersten 40 Kandidatinnen und Kandidaten sind bereits ausgewählt und werden ihr Studium aufnehmen. Fünftens. Wie sichern wir den ärztlichen Nachwuchs und stärken die Weiterbildung sowie die Zusammenarbeit in Kampagnen und im Netzwerk Ärzte für Sachsen? Ich weiß nicht, wer schon einmal dabei war. Es ist ein wunderbares Podium, das mittlerweile fast alle Regionen in Weiterbildungsverbünden abdeckt, bei dem sich die Ärzte informieren können: Was kommt auf mich zu, wenn ich in einer Niederlassung arbeite? Oder ist es für mich besser in einem MVZ zu arbeiten? All diese Dinge haben wir bereits auf den Weg gebracht. Ich bin den unterschiedlichen Akteuren sehr dankbar dafür, dass sie dort wirklich fest mitarbeiten, damit sich junge Kolleginnen und Kollegen – oft auch mit einer Fachausbildung für die Allgemeinmedizin – entscheiden können. Die Maßnahmen greifen. Das zeigt sich auch in der Facharztanerkennung in der Allgemeinmedizin. So hatten wir im Jahr 2021 circa 105 Facharztanerkennungen, im Jahr 2015 waren es noch zwischen 57 bis 86 Anerkennungen pro Jahr. Wir fördern die Digitalisierung im Gesundheitswesen mit circa 30 Millionen Euro im laufenden Doppelhaushalt. Ich denke, dass das alles Punkte sind, wobei jeder einzelne Punkt einen Beitrag leistet, aber erst das Gesamtwerk zu einer Gesamtkonzeption kommt. Natürlich sind uns die Problemlagen klar. Auch das ist heute schon einmal angesprochen worden: die Alterung mit einhergehender Zunahme multimorbider und chronisch behandlungsbedürftiger Patienten. Es ist doch völlig klar, dass ein Patient mehr Behandlung braucht als vielleicht noch vor wenigen Jahren, und das ist gut so; aber das alles bei abnehmender Zahl von Ärztinnen und Ärzten in den von Abwanderung betroffenen Regionen. Auch da müssen wir hinschauen und prüfen, wie sich die Bevölkerungszahl in Sachsen seit dem Jahr 1990 entwickelt hat. Auch diese Zahlen habe ich jüngst vorgelegt. Auch das Gutachten aus dem Jahr 2016 zur Entwicklung der ambulanten Versorgung und des Ärztebedarfs in Sachsen ist heute schon einmal erwähnt worden. Wir haben auch dort den Ärztebedarf bis zum Jahr 2030 dargestellt. Auch dafür brauchen wir keine Enquetekommission, weil diese Fakten und Daten vorliegen. Das Gutachten wird aber fortgeschrieben, um die Projektion der Versorgungsund Arztbedarfe in den Jahren von 2025 bis 2030 zu überprüfen und bis 2035 neu zu erstellen. Zudem werden weitere Themenbereiche in die Untersuchung einbezogen: die Ambulantisierungstendenzen, telemedizinische Leistungserbringung, arbeitszeitliche Prozesse sowie Aspekte der pandemischen Lage – auch das ist neu. Wir reagieren auf das, was wir in den letzten zwei Jahren erlebt haben. Die Daten sowie die ersten Hinweise auf Veränderungen in der Versorgungslandschaft werden zum Ende dieses bzw. Anfang nächsten Jahres vorliegen; auch das ist heute schon einmal angesprochen worden. Auch das werden wir machen. Die Ergebnisse der Maßnahmen des 20-Punkte-Programms Medizinische Versorgung 2030 wollen wir überprüfen und justieren. Auch das ist heute angesprochen worden. Dazu kann ich sagen, dass wir nächstes Jahr, wie geplant, uns die einzelnen Punkte vornehmen und darüber berichten werden, was daraus geworden ist und wo es noch offene Punkte gibt; auch das werden wir tun. Arbeitskräfte aus dem Ausland: 14,44 % sind ausländische Ärzte in Sachsen. Allein in Annaberg haben wir in den Kliniken 50 % ausländische Ärzte. So ist es – ob Sie wollen oder nicht. Bei einer Willkommenskultur in einem Land gehört es dazu, dass die Menschen hierbleiben. (Beifall bei der SPD, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN sowie vereinzelt bei der CDU) Sie können mir glauben: Ich war Integrationsministerin und habe so viele Berichte von Menschen gehört – auch heute noch –, die Sachsen verlassen, weil sie sich hier nicht willkommen fühlen. Dazu gehören Ärztinnen und Ärzte, Pflegerinnen und Pfleger und im Übrigen auch Menschen aus vielen anderen Berufen. Das können wir uns mit dieser Perspektive, wenn wir ganz ehrlich sind, nicht leisten. Wer sich einmal die Statistik der Bundesagentur für Arbeit angesehen hat, weiß, dass wir bis zum Jahr 2030 170 000 zusätzliche Arbeitskräfte brauchen – und ich spreche nicht nur von Ärztinnen und Ärzten. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Dann müssen sie auch qualifiziert sein!) Wir haben heute beispielsweise bereits über den Fachkräftemangel im Handwerk gesprochen. Wer das unberücksichtigt lässt und sich damit nicht auseinandersetzt, der wird Schiffbruch erleiden. (André Barth, AfD: Das machen Sie schon!) Fazit: Das Thema ist uns wichtig und wir kümmern uns intensiv darum. Was Sie fordern, das machen wir. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Fünf Jahre zu spät!) Eine Enquetekommission ist ein neues Element im Antrag, jedoch vollkommen kontraproduktiv. Es ist heute mehrfach gesagt worden: Wir können doch nicht zwei Jahre auf das Ergebnis warten und den Prozess anhalten. Nein, wir wollen aktiv und gemeinsam diesen Prozess fortführen. Wir kümmern uns und entwickeln die Maßnahmen mit unseren Partnern ständig weiter. An dieser Stelle ein großes Dankeschön an alle Partner, die uns bis hierher begleitet haben und dies auch in Zukunft tun werden. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Staatsministerin Petra Köpping. Nun folgt das Schlusswort von Herrn Schaufel für die AfD-Fraktion, bitte.
Frank Schaufel AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Dass zur Begrenzung des zunehmenden Ärztemangels in der Vergangenheit nicht genug getan wurde, zeigt die Analyse der derzeitigen Versorgungslage – oder eher „Mangelversorgungslage“ – sehr deutlich. Selbst Herr Dierks hat das Allensbach-Institut zitiert, laut dem jeder Zweite in Ostdeutschland indirekt oder direkt von dem Ärztemangel betroffen ist und die Situation kennt. Es muss sich also dringend etwas ändern. Auch wenn Ihr 20-Punkte-Programm in die richtige Richtung gegangen ist, reicht es offensichtlich nicht aus, den Ärztemangel zu beenden. Im Übrigen, Frau Köpping, kann man auch nach einem Jahr eine Zwischenbilanz ziehen und den Abschlussbericht in zwei Jahren liefern. Es reicht uns nicht, auf die angehenden Quotenlandärzte oder die zusätzlichen Absolventen zu hoffen, die irgendwann in zehn oder elf Jahren in der Praxis ankommen werden. (Staatsministerin Petra Köpping: Hab ich doch gesagt!) Es gilt jetzt zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, die die Effizienz der Versorgung erhöhen. Die Berufsausübung des Arztes muss so gestaltet werden, dass er seinen Kernaufgaben nachgehen kann und von den restlichen bürokratischen Anforderungen entlastet wird. (Staatsministerin Petra Köpping: Die MVZs!) Wir müssen eine Enquetekommission einrichten, die nicht nur Empfehlungen an die Landespolitik richten kann, sondern auch an alle in diesem Zusammenhang beteiligten Akteure. Wir haben mit dieser Kommission die Chance, die Lösung für den Ärztemangel zu erreichen und so nachhaltig die Versorgung zu verbessern. Wir haben bereits gesagt: Es ist fünf nach zwölf. Wir sind an einem Punkt angekommen, an dem wir uns Abwarten und Hoffen einfach nicht mehr leisten können. Daher braucht es dringend diese Enquetekommission. Lassen Sie uns endlich ein umfassendes Ärztepaket 2025 schnüren! Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Antrag und danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Schaufel für die AfD-Fraktion mit dem Schlusswort. Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Abstimmung. Ich weise Sie darauf hin, dass die Enquetekommission nach § 27 Abs. 1 Satz 3 unserer Geschäftsordnung immer dann einzusetzen ist, wenn ein Drittel der Mitglieder des Landtags – das sind in unserem Falle mindestens 40 Abgeordnete – dem Antrag zustimmen. Ich bitte nun die Abgeordneten um das Handzeichen, die dem Antrag zustimmen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Vielen Dank. Gibt es Stimmenthaltungen? – Da „nur“ die Abgeordneten der AfD-Fraktion zugestimmt haben und wir wohlweislich wissen, dass sie 36 Abgeordnete sind, wurde die nötige Anzahl von 40 Abgeordneten nicht erreicht. Somit ist der Antrag abgelehnt. Vielen Dank. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Mittagessen in Kita und Schule Steigende Preise abfedern – Kostenlose Drucksache 7/10194, Antrag Die Fraktionen können wie gewohnt Stellung nehmen. Frau Kollegin Marika Tändler-Walenta für die einreichende Fraktion DIE LINKE, bitte.
Marika Tändler-Walenta Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist fast schon müßig zu schildern, in welcher schwierigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Ausnahmesituation wir leben. Die Existenzängste, die gegenwärtig viele Menschen angesichts von Krieg, steigenden Preisen und drohendem Energiemangel beschleichen, haben wir in dieser Form nicht mehr gekannt. Es passieren Dinge, die man noch vor Monaten für komplett unmöglich gehalten hatte: Wenn DIE LINKE zum Beispiel vor sechs Monaten vorgeschlagen hätte, dass trotz – oder gerade wegen – steigender Betriebskosten ein ÖPNV-Ticket für monatlich weniger als 10 Euro eingeführt werden sollte, mit dem man auch noch bundesweit unterwegs sein kann, hätten uns die hiesigen Koalitionsparteien mit Hohn und Spott überzogen. Sie hätten nicht an Belehrungen gespart, dass DIE LINKE offensichtlich denke, das Geld wachse auf den Bäumen. Heute erklärt ein FDP-Bundesminister das 9-Euro-Ticket zum großen Erfolg, lobt sich dafür und redet von einer notwendigen Anschlusslösung. Man reibt sich die Augen. Ein FDP-Minister – unfassbar. Die normative Kraft des Faktischen zwingt zum Umdenken – selbst in der FDP. (Zuruf des Abg. Dr. Rolf Weigand, AfD) Genau auf Ihre Fähigkeit zum Umdenken, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, setzen wir, DIE LINKE, wenn wir heute erneut einen Antrag zum kostenlosen oder doch wenigstens bezahlbaren Mittagessen in Kindertageseinrichtungen und Schulen einbringen. Nicht, dass die LINKEN in den letzten Jahren und Jahrzehnten nicht schon mehrfach solche Initiativen zum Mittagessen in Kindergärten und Schulen ergriffen hätten. Die Sinnhaftigkeit einer solchen Maßnahme aus pädagogischer und sozialpolitischer Sicht ist lange bekannt. Dennoch ernteten wir, wenn wir damit vorstellig wurden – egal ob mit einem grundsätzlich gesetzlichen Lösungsvorschlag oder mit in einem pragmatischen Einzelvorschlag – meist nur Unverständnis, Hohn und Spott bei den gerade regierenden Parteien oder alberne Belehrungen über den soliden Umgang mit Steuermitteln. Und natürlich Sprüche darüber, dass die Vorstellung von einem kostenlosen warmen Mittagessen für alle Kinder nur einer unverbesserlichen, sozialistischen Ideologie entspringe. für alle Kinder garantieren: Essensversorgung einführen! der Fraktion DIE LINKE Eine meiner Vorgängerinnen am Landtag sagte mir einmal: Manchmal braucht es viel Geduld, bis sich das Einfache und Vernünftige selbst bei Regierungsparteien durchsetzt. Warum sind wir als LINKE optimistisch, dass das durchaus heute so sein könnte? – Wir hören zurzeit fast jeden Tag neue Vorschläge, wie man die Bevölkerung angesichts der steigenden Preise und der leider realistischen Aussicht, dass es bald noch heftiger werden wird, entlasten kann. Das zeugt zum einen von der weitverbreiteten Einsicht, dass dringend etwas getan werden muss. Doch nicht jeder Vorschlag ist gleich gut. Es besteht immer die Sorge, man werfe Geld zum Fenster hinaus und verfehle die beabsichtigte Wirkung. Diese Sorge kann ich Ihnen bei unserem Antrag nehmen. Er steuert das Richtige an. Er erzielt sowohl bildungs- als auch gesundheits-, familien-, wirtschafts- und verteilungspolitisch genau die richtige Wirkung. Er entlastet Familien genau jetzt vor den gerade explodierenden Lebensmittel- und Energiekosten. Die Mittel kommen genau bei jenen an, die sie jetzt am dringendsten brauchen. Der Antrag stärkt insbesondere nach den Corona-Erfahrungen der Vereinzelung den Charakter von Kindertagesstätten und Schulen als Orte der gemeinsamen sozialen Erfahrungen, zu denen in einer kultivierten Gesellschaft auch die Erfahrung des gemeinsamen Mittagessens gehört. Kinderarmut und Mangelernährung sind eng miteinander verbunden. Ich zitiere: „In Haushalten, die von Armut bedroht sind, haben andere Probleme in der Regel höhere Priorität als eine gesunde Ernährung. Mangelernährung ist der verborgene Hunger und wird oft übersehen. Umso schlimmer sind die Auswirkungen auf die körperliche und geistige Entwicklung der Kinder.“ Eine Langzeitstudie des Robert Koch-Instituts zur Gesundheit der Kinder und Jugendlichen in Deutschland hat ergeben, dass Minderjährige aus einkommensschwachen Familien deutlich häufiger von Übergewicht und Fettleibigkeit betroffen sind. Das wirkt sich negativ auf Ausdauer, Kraft, Beweglichkeit, Koordination, Blutdruck, Blutwerte, Fett- und Zuckerstoffwechsel sowie auf Fuß-, Knie- und Hüftgelenke aus. In der Kita begünstigt eine abwechslungsreiche, gesunde Ernährung den Aufbau des Immunsystems, reduziert das Allergierisiko und die Infektanfälligkeit und schützt vor Zivilisationskrankheiten. – So weit das Robert Koch-Institut. Liebe Kolleginnen und Kollegen! An der Richtigkeit der Sache besteht kein Zweifel. Das Einzige, was wir tun müssen, ist, endlich die richtigen Prioritäten zu setzen. Was in Berlin seit zwei Jahren möglich ist, sollte doch auch in Sachsen möglich sein. Worum genau bitten wir Sie heute hier? Erstens. Bringen Sie so schnell wie möglich, am besten mit dem nächsten Staatshaushalt, einen Gesetzentwurf ein, der ein kostenloses Mittagessen in Kitas und Schulen vorsieht. Wir sichern Ihnen dafür unsere Unterstützung zu. Zweitens. Ergreifen Sie bitte eine Sofortmaßnahme, damit die Eltern jetzt nicht auf den exorbitanten Preiserhöhungen beim Kita- und Schulessen sitzen bleiben. Einigen wir uns auf einen sozial noch einigermaßen verträglichen Preisdeckel und ziehen diesen jetzt ein. Mehrkosten, wenn diese tatsächlich anfallen, sollten vom Freistaat übernommen werden. Drittens. Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten als Staatsregierung im Bundesrat, um das Mittagessen in Kitas und Schulen auch steuerlich zu entlasten. Viertens. Nutzen Sie alle denkbaren Förderprogramme, um die Situation zu verbessern. (André Barth, AfD, steht am Mikrofon.) Fünftens. Beseitigen Sie sofort alle bürokratischen Hemmnisse, die derzeit Kommunen daran hindern, das Mittagessen in Schulen und Kitas zu subventionieren. Es ist doch wirklich eine sächsische Provinzposse, dass die Stadt Radebeul, die genau das tun wollte, vom Landratsamt in Meißen daran gehindert wurde. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Frau Tändler-Walenta, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Marika Tändler-Walenta Die Linke
Ja. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Dann hören wir jetzt die Zwischenfrage von Herrn Barth an Mikrofon 7. Bitte.
Marika Tändler-Walenta Die Linke
Jetzt rechnen Sie mir was vor, oder?
André Barth AfD
Danke, Frau Präsidentin! Ich werde Sie jetzt nicht fragen, was das kostet, (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) sondern ich habe eine andere Frage. Ich finde den Antrag, den Sie heute hier einbringen, sehr attraktiv, sehr interessant. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach!) Das, was mich wundert, ist: Warum haben Sie denn in den Haushaltsverhandlungen immer den AfD-Anträgen, die genau dasselbe Thema bespielt haben, nicht zugestimmt? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Weil ihr Rassisten seid! Das habe ich doch schon paarmal gesagt! Deswegen stimmen wir euren Anträgen nicht zu!) – Ich möchte nicht, dass Sie sagen, wir seien Rassisten; denn Sie dürfen mir nicht antworten, sondern die Rednerin.
Marika Tändler-Walenta Die Linke
Was werde ich denn dazu jetzt noch sagen? – Wir stimmen natürlich rassistischen Anträgen bzw. Anträgen von rassistischen Parteien nicht zu. (Thomas Thumm, AfD: Aha, die Mittagessensversorgung ist nicht wichtig? – Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE – Weitere Zurufe) Ich würde jetzt in meiner Rede fortfahren. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Sehr gern. (Unruhe im Saal)
Marika Tändler-Walenta Die Linke
Wenn Sie mir zuhören würden. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Frau TändlerWalenta hat euch doch heute früh vorgelesen, was ihr in eurem Parteiprogramm drinstehen habt! Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Ich habe die starke Vermutung, dass Frau Kollegin TändlerWalenta gern weitersprechen würde. Über die Bänke zu sprechen, das wollten wir nicht mehr machen. – Bitte schön.
Marika Tändler-Walenta Die Linke
Ich mache mit Punkt 6 weiter: Sechstens. Fördern Sie Schulküchen vor Ort. Frisch gekocht, mit kurzen Wegen zu den Kindern ist nicht nur unter Ernährungsgesichtspunkten das Beste, es stärkt auch die lokale Wirtschaft und es hilft, lange und energieintensive Transportwege zu vermeiden. Ich weiß, die Reihenfolge der sechs Punkte im Antrag war etwas anders, aber das ist egal. Fangen wir gemeinsam mit den Sofortmaßnahmen an, um Familien schon in diesem Jahr zu helfen. Aber vergessen wir nicht: Das kostenlose Mittagessen in Kitas und Schulen gehört in den nächsten Haushalt. Ich bitte um Ihre Zustimmung und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war für die einbringende Fraktion Frau Kollegin Tändler-Walenta. Jetzt spricht für die CDU-Fraktion Herr Unger, bitte.
Tom Unger CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Die aktuelle politische Situation in unserem Land ist geprägt von den außenpolitischen Entwicklungen durch den Ukraine-Krieg und die innenpolitischen Belastungen unserer Gesellschaft, welche die Corona-Pandemie verursacht hat und immer noch verursacht. Steigende Energie- und Lebensmittelpreise sowie die hohe Inflation sind gravierende Probleme, die unsere Gesellschaft vor besondere Herausforderungen stellt. Die Preissteigerungen betreffen uns aber alle, nicht nur im Bereich der heute von den LINKEN thematisierten Essensversorgung. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha!) Die öffentlichen Haushalte sind von steigenden Sozialleistungen und den Energiepreisentwicklungen enorm belastet, zusätzlich zu den Kosten, die wir im Haushalt des Freistaates Sachsen zur Bewältigung der Corona-Pandemie aufzubringen haben. In dieser schwierigen wirtschaftlichen und finanziellen Lage ist eine nachhaltige Landespolitik gefragt und nicht, wie hier vorliegend, populistische Forderungen, die an der Realität vorbeigehen. (Marco Böhme, DIE LINKE: Was macht ihr denn gegen die steigenden Preise?) Ich komme zu Ihrem Antrag und zu den Fakten. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach, ich dachte, Sie reden die ganze Zeit schon dazu! –
Antje Feiks Die Linke
Die ganze Zeit wurde hier Populismus vorgetragen!) Ich komme konkret zu Ihrem Antrag: Erstens. Der Freistaat Sachsen ist nicht für die Organisation und Finanzierung der Essensversorgung in Kindertageseinrichtungen und Schulen verantwortlich. Diese Aufgabe fällt den Trägern der frühkindlichen Bildung sowie den Schulträgern zu, insofern der kommunalen Ebene. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) – Herr Gebhardt, hören Sie doch bitte mal zu! (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aber man könnte das ändern, wollte ich nur sagen!) Das ist das Subsidiaritätsprinzip; das hatte ich Ihnen in meinen vergangenen Redebeiträgen immer wieder vorgetragen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ich merke mir nicht alles, was Sie so erzählen!) Es ist auch gut so, dass es in der kommunalen Ebene verortet ist; denn regionale Verantwortung sichert eine ausgewogene und regional fokussierte Essensversorgung durch die Einbeziehung regionaler Anbieter und Erzeuger. Durch derartige Kooperationen kann es gelingen, die wirtschaftliche Situation dieser Unternehmen zu stabilisieren und langfristig unter Berücksichtigung steigender Erzeugerpreise in Form einer ausgewogenen Versorgung mit einem hochwertigen Speisenangebot sicherzustellen. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Ein von den LINKEN geforderter Verpflegungskostenzuschuss ist auch mit Blick auf die Eigenverantwortung nicht zu rechtfertigen und wird für besonders sozial Benachteiligte bereits entsprechend gewährleistet. Auch die Finanzierung eigener Schulküchen ist bereits im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung der Schulträger und der Träger der Kindertageseinrichtungen möglich. Es scheitert jedoch häufig an der wirtschaftlichen Auslastung und Bereitstellung von entsprechenden Fachkräften, die eine solche Küche sinnvoll und im Rahmen von vorgegebenen Standards betreiben können. Hier muss jeder Träger selbst entscheiden, welchen Weg er für sich und seine Einrichtung beschreitet. Schulküchen und Küchen in Kindertageseinrichtungen sind bereits heute im Rahmen von Baumaßnahmen möglich und werden durch den Freistaat Sachsen mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln unterstützt. Die Forderungen nach einem abgesenkten Mehrwertsteuersatz ist dem Grunde nach sinnvoll, liegt aber ausschließlich in der Verantwortung des Bundes, welcher grundsätzlich in der Verantwortung steht, die Problematik der steigenden Energie- und Lebensmittelpreise sowie der extrem hohen Inflationsentwicklung sinnvoll und nachhaltig zu lösen. Hierzu erwarten wir von der Bundesregierung weniger Lippenbekenntnisse und kurzfristige Zuschüsse, die zwar gut gemeint sind, aber das Problem nicht nachhaltig lösen. Als wären die zusätzlichen Belastungen für den Landeshaushalt aus den vorstehenden Forderungen, die im Antrag verankert sind, nicht schon genug, wird der Populismus noch auf die Spitze getrieben, indem man eine kostenfreie Essensversorgung in Kitas und Schulen im Rahmen einer gesetzlichen Regelung fordert, ohne Berücksichtigung der sozialen Situation und unter Inkaufnahme einer zusätzlichen Belastung der Steuerzahler in diesem Land, welche diese Mittel dann noch zusätzlich aufbringen müssen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Die müssen für die Aufrüstung bezahlen!) Aus heutiger Sicht würde diese Maßnahme eine jährliche Mehrbelastung des Landeshaushaltes von circa 300 Millionen Euro bedeuten. Eine seriöse Gegenfinanzierung haben Sie in Ihrem Antrag nicht untersetzt. Meine sehr geehrten Damen und Herren der LINKEN, Sozialismus pur ist mit uns nicht zu machen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Och!) Wir lehnen Ihren Antrag daher ab. Er trifft noch nicht einmal im Kern das gesamtgesellschaftliche Problem. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU)
Dr. Matthias Rößler
Wir hörten Kollegen Unger für die CDU-Fraktion und werden jetzt hier vorn Herrn Dr. Weigand für die AfD-Fraktion erleben.
Dr. Rolf Weigand AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gesundes und kostenloses Essen für unsere Kinder ist eine super Sache. Die Realität sieht leider anders aus: leere Brotdosen in Kindergärten, keine Vesper dabei, knurrende Mägen von Kindern in Förderschulen. Herr Unger, das alles würden Sie erfahren, wenn Sie draußen mal mit den Eltern und den Lehrern darüber sprechen würden, was sie tagtäglich in den Kindertageseinrichtungen und in den Schulen erleben. Ihr Beitrag jetzt von der CDU hat gezeigt, dass Sie familienpolitisch für dieses Land nichts übrighaben, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Wir als AfD forderten bereits 2016 kostenloses Schulessen, (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) jedem Kind eine warme und gesunde Mahlzeit, kostenloses Frühstück in Grund- und Förderschulen. (Marco Böhme, DIE LINKE: Wir fordern das seit 20 Jahren! – Unruhe) Was bringt kostenloses Schulessen uns allen? Erstens, teilweiser Ausgleich sozialer und familiärer Unterschiede bei den Kindern; zweitens, Stärkung der Gesundheit unserer Kinder, die nicht mehr vor leeren Brotdosen mit knurrenden Mägen sitzen, und das ist gerade nach zwei Jahren Corona besonders wichtig. (Zurufe) Noch einmal an Sie, Herr Unger von der CDU: Ja, Kindern aus sozial benachteiligten Familien wird die Brotdose gefüllt. Es gibt ein kostenloses warmes Mittagessen durch das Bildungspaket des Bundes. Aber, es kommen zunehmend Familien, die bisher nicht als benachteiligt gelten, an finanzielle Belastungsgrenzen. Das erleben wir alle als Familienmütter und -väter tagtäglich. Die Spritpreise explodieren, ein Stück Butter kostet jetzt schon über 2 Euro, wenn sie im Angebot ist, es wird rationiert, wie zu DDRZeiten. (Zurufe) Wenn Sie drei Kinder in Hort und Kita haben – ich habe mit meiner Frau heute früh noch einmal nachgerechnet –, zahlen Sie monatlich 300 Euro an Essensgeld. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Wir erleben bei uns in den Einrichtungen bis Oktober einen Aufschlag von 20 %. Das ist eine riesengroße Belastung für alle Familien hier in Sachsen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Genau!) Zudem kommt – und das lesen Sie beim Familienverband nach –, dass das Durchschnittsgehalt der Arbeitnehmer in den letzten Jahren gesunken ist, von 2019 bis 2022 circa 3 000 Euro weniger in der Tasche. Deshalb müssen Familien jetzt entlastet werden. Diese Ungerechtigkeit muss beendet werden. (Beifall bei der AfD) Das tatsächliche Grundproblem von Familien mit Kindern ist: zu wenig Netto vom Brutto. Daher noch einmal zwei AfD-Forderungen: Erstens, ein steuerliches Familiensplitting, um Familien zu entlasten, zweitens, der Erlass der Rentenbeiträge von 20 000 Euro je Kind, um Familien wirklich zu entlasten. Das ist notwendig, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) In Ihrem Antrag, werte LINKE, fordern Sie Dinge, die wir als AfD seit 2016 fordern: Erstens, die Mehrwertsteuersenkung auf die Essensversorgung. Ich möchte Sie korrigieren. Die findet aktuell statt. Das Kita- und Schulessen wird nur mit 7 % besteuert und ist bis Ende des Jahres befristet. Wir als AfD forderten bereits 2020 einen verminderten Umsatzsteuersatz auf Produkte und Dienstleistungen mit direktem Bezug zu Erziehung, Betreuung und Pflege der Kinder. Zweitens, Sie fordern Schulküchen für alle. Klarer Vorteil: Es kann frisch, gesund und möglichst regional gekocht werden. Passend dazu haben wir bereits 2019 einen schönen Antrag gestellt: Schulgärten für alle. Da können Sie genau das, was Sie in der Schulküche kochen wollen, in der aktuellen Saison anbauen. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Das haben Sie damals, werte LINKE, wutentbrannt abgelehnt, weil Sie sich an der Goldmarie, einer wunderschönen Kartoffelsorte, gestoßen haben. Die könnten unsere Kinder jetzt im Schulgarten anbauen und dann im Herbst in der Schulküche verarbeiten. Anders als Sie, sind wir als AfD an der Sache interessiert und werden nicht wutentbrannt Ihre Anträge einfach ablehnen. (Beifall bei der AfD – Unruhe) Drittens fordern Sie eine kostenlose Essensversorgung. Sie haben das EU-Schulprogramm aufgeführt, an dem in Sachsen aktuell 225 Kitas, Grund- und Förderschulen teilnehmen. Das Interesse ist viel größer. Über 1 000 haben sich beworben. Nur 14 % der Kindertageseinrichtungen, Grund- und Förderschulen können aktuell das Programm in Sachsen nutzen. Wenn wir es flächendeckend ausbauen würden, würde uns das im Jahr 20 Millionen Euro kosten. Wenn wir überall, so wie Sie es fordern, Brotdosen füllen und die knurrenden Mägen beenden wollen, brauchen wir für die 500 000 Kinder in Schulen und Kindertageseinrichtungen in Sachsen 300 bis 500 Millionen Euro im Jahr. Meine Damen und Herren, ein Land, das 100 Millionen Euro für Corona-Tests in Sachsens Schulen versenkt, ein Land, das knapp 500 Millionen Euro für die CoronaImpfung in Sachsen ausgibt, ein Land, das 100 Milliarden Euro für die Rüstung lockermacht, muss nun endlich Familien entlasten. Das müssen uns unsere Kinder wert sein. (Beifall bei der AfD) Als wir als AfD 2016 das kostenlose Mittagessen forderten und das in den letzten Haushaltsverhandlungen wiederholt haben, haben Sie von den LINKEN, SPD, GRÜNEN und CDU abgelehnt. Ihre Begründung damals, als wir das das erste Mal 2016 eingebracht haben: eine fehlende gesetzliche Grundlage. Unser Antrag wäre weltfremd und finanzpolitisch unseriös. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Sie von der LINKSFRAKTION sagten – Herr Gebhardt, hören Sie jetzt genau zu –: Seriös wäre eine schrittweise Einführung eines kostenlosen Mittagessens. Seriös wäre eine Begrenzung und Reduzierung des Elternbeitrages. Seriös wäre eine Kostenfreistellung für Kinder aus besonders einkommensschwachen Familien. Ja, liebe LINKE, herzlichen Glückwunsch zu Ihrem heutigen Antrag und herzlichen Glückwunsch zu diesem Sinneswandel; (Marco Böhme, DIE LINKE: Wir haben heute eine ganz andere Situation!) denn mit Ihrem Antrag wollen Sie eine gesetzliche Grundlage für kostenloses Essen in Kitas und Schulen schaffen und die durch entsprechende Umschichtungen im Haushalt finanzieren. Wie Sie es machen wollen, haben Sie uns bisher noch nicht verraten. Wir sind weiterhin gespannt. Einige Beispiele habe ich genannt. Es ist angekündigt, keine Corona-Tests mehr in den Schulen durchzuführen. Damit hätten wir schon die ersten 100 Millionen Euro zusammen, die wir in kostenloses Schul- und Kindertageseinrichtungsessen stecken können. Sie könnten einmal bei der Bundesregierung anrufen und 100 Milliarden Euro für Familien und Kinder in diesem Land fordern. Damit würden wir einen großen Wurf machen. Aber auch wenn Ihre Finanzierung noch unklar ist, lehnen wir grundsätzlich Ihren Antrag nicht ab, weil er in die richtige Richtung geht, da Familien entlastet und unsere Kinder davon profitieren werden. Wir müssen endlich Familien entlasten, wir müssen das sofort tun; denn der teure harte Winter steht bevor. Wir brauchen deshalb schnellstmöglich ein kostenloses Essen, damit die Brotdosen wieder voll sind und Familien entlastet werden. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Kollege Dr. Weigand sprach für die AfD-Fraktion. Es folgt für die BÜNDNISGRÜNEN Frau Kollegin Melcher.
Christin Melcher GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst klarstellen: Wir sind uns im Ziel völlig einig: Das Mittagessen in Kita und Schule muss für alle Kinder und Jugendlichen bezahlbar bleiben. Gerade bei den Jüngsten in Kita und Grundschule geht es nicht nur darum, etwas Warmes im Bauch zu haben. Es geht vor allem darum, dass gemeinsames Essen ein fester Bestandteil des gemeinsam verbrachten Tages ist. Hier findet soziales Lernen statt, und hier wird Gemeinschaft erlebt. Es ist aus meiner Sicht ein untragbarer Zustand, wenn Familien ihre Kinder aus Kostengründen von den gemeinsamen Mahlzeiten abmelden müssen. Allen Kindern ein Mittagessen in Kita und Schule zu ermöglich, ist ohne Zweifel eine Frage der sozialen, aber auch vor allem der Bildungsgerechtigkeit, liebe Kolleginnen und Kollegen. Nicht folgen kann ich allerdings dem Reflex der Linksfraktion, alles immer sofort für alle kostenlos haben zu wollen. Das Gießkannenprinzip ist nicht immer die beste Option. Gleichbehandlung schafft nur selten Gerechtigkeit. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Es braucht schon etwas mehr Sorgfalt und Anstrengung, um die richtigen Stellschrauben zu finden, liebe Kolleginnen und Kollegen. Zunächst möchte ich festhalten, dass der ermäßigte Steuersatz von 7 % für die Essensversorgung in Kitas und Schulen längst gilt. Er wurde jüngst im Bundestag bis Ende des Jahres verlängert. Auch das EU-Schulprogramm wird in Sachsen umfangreich genutzt. Wir BÜNDNISGRÜNE haben zuletzt dafür gesorgt, dass auch die Mehrkosten für ökologisch erzeugte Produkte durch Landesmittel gedeckt werden. Es ist auch kein Geheimnis, dass wir uns für Kitaund Schulküchen und eine hochwertige regionale Essensversorgung einsetzen. Es ist wichtig, dass Küchen vor Ort grundsätzlich förderfähig sind. Das ist bereits der Fall. Wir haben das heute schon gehört. Damit sind drei Ihrer sechs Forderungen, liebe Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion, im Grunde schon erfüllt. Aus meiner Sicht ist die Lösung für die akute Preiserhöhung dringend. Das Mittagessen in Kita und Schule ist für Familien nur ein Posten unter vielen, der immer teurer wird. Preiserhöhungen treffen aber auch die Essensversorger. Diese Perspektive fehlt in Ihrem Antrag gänzlich. Die Anbieter erhöhen die Preise nicht aus bösem Willen, sie stehen selbst unter Druck vor steigenden Kosten. Welche Möglichkeiten sehen wir? Bereits jetzt wird das Mittagessen für Kinder aus bedürftigen Familien in Kita und Hort vom Bund über das Bildungs- und Teilhabepaket finanziert. Wir setzen uns weiter dafür ein, dass alle anspruchsberechtigten Familien die Leistung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket nutzen können. Komplizierte Anträge dürfen nicht zur Hürde werden. Auch Familien, die keinen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistung haben, sind aktuell stark gefordert, vor allem Alleinerziehende und Paare mit mehreren Kindern, die nur ein geringes oder mittleres Einkommen haben. Ich kann beispielsweise dem Vorschlag von Cem Özdemir einiges abgewinnen, die Mehrwertsteuer für bestimmte ökologisch erzeugte Grundnahrungsmittel wie Obst oder Gemüse zu senken. Das würde in Verbindung mit anderen Maßnahmen aus den Entlastungspaketen der Bundesregierung den Kostendruck bei den Versorgern lindern. Diese Entscheidung liegt aber beim Bund. Liebe Kolleginnen und Kollegen, für uns steht weiterhin fest, dass auch die Qualität nicht zu kurz kommen darf. Wir BÜNDNISGRÜNE haben vor drei Jahren, lange vor den aktuellen Krisen, einen runden Tisch zur gesunden Ernährung an Schulen und Kitas angeregt. Das halten wir nach wie vor für sinnvoll. Zu den Kosten wurde schon einiges gesagt. Aus bündnisgrüner Sicht wäre es gut, wenn wir wenigstens einen Teil dieser Summe für eine gute statt kostenfreie Essensversorgung einsetzen. Das wäre aus unserer Sicht wesentlich sinnvoller. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns im Rahmen des Rechtsanspruchs auf eine Ganztagsbetreuung über die Essensversorgung ins Gespräch kommen, aber zum jetzigen Zeitpunkt lehnen wir Ihren Antrag ab. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)
Dr. Matthias Rößler
Auf Frau Kollegin Melcher folgt jetzt Frau Kollegin Pfeil für die SPDFraktion.
Juliane Pfeil SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich werde wie Kollegin Melcher den Spagat versuchen, den Antrag abzulehnen, obwohl ich ihm im Herzen sehr nahe bin. Vielleicht zuerst an die Linksfraktion gerichtet: Ich glaube nicht, dass Sie aus unserer Fraktion jemals Hohn oder Spott für solche Vorschläge erlebt haben, und ich halte es für keinen Populismus, hier solche Anträge zu stellen; denn das zeugt davon, dass wir uns Gedanken darüber machen können, wie wir Familien gezielt entlasten. Ich glaube, genau das, was schon mehrfach beschrieben wurde, die Frage der Preissteigerung bei der Essensversorgung, hat nicht nur gesundheitliche Folgen für die Kinder und die Schülerinnen und Schüler, sondern wir haben damit handfeste Probleme, die da heißen: Abmeldung vom Hort etwa. Wenn sich ein Elternteil das Mittagessen nicht mehr leisten kann, meldet es sein Kind komplett vom Hort ab. Dann wiederum haben wir Probleme mit dem Schlüssel, wir haben weniger Kinder, die betreut werden. Es zieht immer einen Rattenschwanz nach sich. Oder in den Kitas und Krippen werden die Stunden reduziert. Dann sind wir wieder bei der Problematik, vielleicht gehen die Kinder auf 4,5. Wir wissen, wie schwierig unsere Berechnung mit den Neun-Stunden-Kindern ist. Das zieht Probleme nach sich, die wir an der Stelle immer bedenken sollen. Ja, es ist richtig, ein gesundes Mittagessen sollte nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Wir sehen – und die Kollegen haben es alle schon gesagt –, dass wir momentan in einer Situation sind, in der in allen Bereichen die Preise steigen. Wir sehen aber auch, dass wir uns vor schwierigen Haushaltsverhandlungen befinden. Es sind schon verschiedenste Zahlen in den Raum geworfen worden. Ich versuche es auch einmal mit einer: Wir haben errechnet, dass es circa 15,8 Millionen Euro im Monat kosten würde, das Essen für alle Kinder im Freistaat bereitzustellen. Dabei habe ich nur die Kinder herangezogen, die in der Krippe, im Kindergarten und im Hort sind, nicht einmal die, die in der 5., 6. und 7. Klasse noch eine Essensversorgung wahrnehmen. Wir wissen, in welch schwierigen Verhandlungen wir in den kommenden Wochen und Monaten sein werden. Aber, liebe LINKE, an dieser Stelle: Steter Tropfen höhlt den Stein. Ich glaube, wir werden die Diskussion weiterführen müssen, auch in den Haushaltsverhandlungen. Es ist ein Fakt, über den wir reden müssen, und ich denke, wir führen die Diskussion weiterhin so ehrlich. Ich glaube aber auch, dass wir Maßnahmen brauchen, die gezielt diejenigen entlasten, die entlastet werden müssen, und die diejenigen mehr zur Solidarität verpflichten, die mehr Solidarität leisten können. An der Stelle sind wir momentan noch nicht gänzlich angekommen, auch nicht mit diesem Antrag. Ich glaube, die Bundesebene macht mehr als das 9-EuroTicket. Die Kollegin der LINKEN hat nur das erwähnt, aber in den letzten Wochen und Monaten wird wesentlich mehr auf den Weg gebracht oder ist es schon. Da sind wir bei der Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages, der Anhebung des Grundfreibetrags, der Anhebung der Entfernungspauschale, der Abschaffung der EEG-Umlage, der Senkung der Energiesteuer, dem 9-Euro-Ticket, der einmaligen Energiepreispauschale oder gezielt für Familien dem Kinderbonus und die Einmalzahlung für Empfänger und Empfängerinnen von Sozialleistungen, ALG II, und die Kindergrundsicherung ist auch auf dem Weg. Es ist nicht so, dass nichts passiert. Das sind alles Maßnahmen, die ganzheitlich für alle Menschen etwas Gutes tun wollen und Gutes tun können, die auf den Weg gebracht werden und in die Wirksamkeit hineinkommen. Ich glaube, womit wir ein großes Problem haben – darüber würde ich gern in den nächsten Wochen und Monaten sprechen, wenn wir über das Kita-Gesetz reden –, ist das Thema BuT, weil das zur Folge hat, dass wir mehr darüber reden müssen, wie wir unsere Eltern in den Einrichtungen besser unterstützen können, solche Anträge zu stellen. Kollegin Melcher hat es berechtigt angesprochen, der bürokratische Aufwand, einen solchen Antrag überhaupt zu stellen bzw. – und das ist zum Teil wirklich so – die Scham, diesen Antrag in seiner Einrichtung stellen zu müssen, sind enorm groß. Ich glaube, wir brauchen dringend auch für diese Eltern mehr Unterstützung. Wir müssen sie mitnehmen; denn es gibt die Möglichkeiten. Man braucht sich dafür nicht zu schämen, aber man hat einen großen bürokratischen Aufwand, und dafür braucht es Unterstützung. Darüber sollten wir im Zuge des Kitagesetzes nachdenken. Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wir als SPD-Fraktion werden – und ich fange jetzt nicht mit dem Überbietungswettbewerb an, wann wie lange das schon jemand im Parteiprogramm hat; da wären wir auch ganz groß dabei – den Antrag heute ablehnen, aber ich glaube, wir müssen weiter über dieses Thema sprechen; denn es ist wichtig, dass ein gesundes Essen nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängt und sich jedes Kind das leisten kann. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN)
Dr. Matthias Rößler
Das war Frau Kollegin Pfeil für die SPD-Fraktion. Gibt es den Bedarf, eine weitere Rederunde zu eröffnen? – Doch. Dann geht es weiter. Frau Tändler-Walenta für die Fraktion DIE LINKE. – Rederunde zwei.
Marika Tändler-Walenta Die Linke
Ach so. Nein. (Zurufe von den LINKEN) Sonst gehe ich dann noch einmal darauf ein. Okay.
Dr. Matthias Rößler
Sonst hätte ich die Staatsregierung aufgerufen, aber gut.
Marika Tändler-Walenta Die Linke
Werte Kolleginnen und Kollegen! Warum ist ein gemeinsames Mittagessen in Kita und Schule so wichtig? Weil eine ausgewogene und regelmäßige Ernährung die Konzentration und Leistungsfähigkeit unterstützt, ein gemeinsames Essen soziale Beziehungen stärkt und das Wohlbefinden im Lebensraum Kita und Schule fördert. So weit, so gut. Ja, die Essensversorgung an sächsischen Schulen und Kitas gehört formal zum Versorgungsauftrag der Eltern. Die Einrichtungen haben lediglich den Organisationsauftrag, indem sie die Konzession vergeben und die entsprechenden Caterer aussuchen. Ja, Familien mit Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesbildungs- und Teilhabegesetz können Unterstützung zur Finanzierung für das Mittagessen beantragen. Das stimmt. Doch was ist eigentlich mit den Eltern, denen keine finanzielle Unterstützung zusteht, für die die Finanzierung des Mittagessens aber zunehmend zum Problem wird? Das müssen wir uns doch einmal fragen, und dem müssen wir uns auch im Sächsischen Landtag stellen. Übrigens besagen jüngste Medienberichte: 10 % der Sächsinnen und Sachsen gehen mittlerweile zur Tafel, und ein Großteil davon ist voll erwerbstätig. Das sind doch Probleme, die wir registrieren und für die wir Lösungen finden müssen. Es wird erwartet, dass das Mittagessen bis Dezember auf 5 Euro pro Kind hochgeht, auf 5 Euro pro Kind pro Woche und das mal vier! Das ist ein Problem. Wie gesagt, wir plädieren ganz klar für eine Lösung. Sie müssen nicht immer alles teilen, aber Herr Unger, mit der SozialismusKeule zu kommen, ist, ehrlich gesagt, etwas flach. Wir sind viele Jahre weiter. (Beifall bei den LINKEN) Schauen wir in andere Länder: In Europa ist die Schulverpflegung in Finnland und Schweden beitragsfrei, und das sind keine sozialistischen Länder. Schweden blickt dabei auf eine lange Schulverpflegungstradition zurück. Dort gibt im Übrigen das Schulgesetz vor, dass jedes Kind ein kostenloses Mittagessen bekommt. Finanziert wird dies aus Steuergeldern. Etwa 260 Millionen Schulmahlzeiten werden jährlich in Schweden ausgegeben. Die durchschnittlichen Preise belaufen sich auf 616 Euro pro Kind und Jahr und decken die Kosten für Zutaten, Personal und Transport. Für die Speisenproduktion – und das ist interessant – sind die 290 schwedischen Gemeinden verantwortlich, die die Schulmahlzeiten mit Hilfe von privaten Verpflegungsdienstleistern aus der Region zur Verfügung stellen können. Die Schulen verfügen entweder über eigene Schulküchen, in denen das Essen vor Ort zubereitet wird, oder sie sind einer zentralen kommunalen Küche angeschlossen, von der die Mahlzeiten warmgehalten bzw. als Kühlkost an die Schulen geliefert werden. Das wäre dann unser Modellvorschlag. Wir brauchen aber gar nicht so weit zu schauen. In Berlin gibt es bereits kostenloses Mittagessen für bestimmte Klassenstufen, und ja, auch wenn Sie unserem Antrag nicht zustimmen werden – das habe ich jetzt vernommen –, wollen wir aber einen Anspruch auf das Schulmittagessen für alle Kinder, unabhängig vom elterlichen Einkommen, festgeschrieben im Kita- und Schulgesetz. Übrigens würde noch ein schöner Nebeneffekt eintreten: Die Stigmatisierung als „bedürftiges Kind“ wäre damit endlich vom Tisch. Danke. (Beifall bei den LINKEN)
Dr. Matthias Rößler
Das war Frau Kollegin Tändler-Walenta. – Ich habe einen kleinen Fehler gemacht. Das war ein Missverständnis. Ich dachte, dass Sie eine weitere Rederunde eröffnen. Wir haben das jetzt auf Ihr Redezeitkonto gebucht. Sie hätten dann immer noch die Möglichkeit eines Schlusswortes, aber jetzt ist erst einmal die Staatsregierung am Zug. (Zuruf von der CDU: Wo war jetzt der Fehler? –
Rico Gebhardt Die Linke
Weil wir auf den Minister warten mit dem Schlusswort!) Das Wort erteile ich jetzt Herrn Staatsminister Piwarz; er spricht für die Staatsregierung.
Christian Piwarz
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt für alles ein erstes Mal im Sächsischen Landtag. Dass man als Staatsregierung nach dem Schlusswort noch einmal spricht, ist halt so. (Zuruf des Abg. Andreas Nowak, CDU) Ich kann mich ja darauf berufen, dass die Staatsregierung jederzeit das Wort ergreifen kann. Dann mache ich es eben so herum. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vieles ist in den Redebeiträgen bereits gesagt worden. Ich will mich kurzfassen und auf die einzelnen Punkte eingehen. Ganz deutlich möchte ich sagen: Die Entlastung von Familien in wirtschaftlich schweren Zeiten ist zweifellos unser gemeinsames Ziel. Dazu gibt es überhaupt keinen Dissens. Aber der Vorschlag von der Fraktion DIE LINKE – ich nenne auch eine Zahl –, über 600 Millionen Euro jährlich pauschal, quasi mit der Gießkanne, für recht unkonkret beschriebene Maßnahmen zu veranschlagen, ist wenig seriös und nicht zu Ende gedacht. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Ich komme zu den Punkten im Einzelnen: Punkt 1 betrifft den sogenannten Preisdeckel. Es wird ein Preisdeckel für Mittagessen in der Ferienzeit gefordert, sozusagen eine befristete Essenspreisbremse, die offenbar – so lese ich das – bereits ab dem kommenden Montag greifen soll. Das ist sportlich, denn das wären ganze zwei Werktage Vorlaufzeit. Aber die eigentliche Frage lautet: Was ist denn angemessen, liebe Kolleginnen und Kollegen von den LINKEN? Diese entscheidende Frage lassen Sie in Ihrem Antrag unbeantwortet. Wenn Sie mit Ihrem Antrag ernsthaft einen sachsenweit einheitlichen Preis auf den Weg bringen wollen, hätten Sie heute wenigstens die Höhe eines angemessenen Essenspreises zur Abstimmung stellen müssen. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Darüber hinaus hätte die Deckelung zur Folge, dass letztlich der Freistaat die ausfallenden Einnahmen der Essenanbieter ersetzen müsste, damit das Essen kostendeckend zubereitet und angeboten werden könnte. Ob eine Überschreitung des Deckels – wo auch immer der nur liegen sollte – bei jedem einzelnen Anbieter gerechtfertigt ist oder es sich zumindest anteilig um einen Mitnahmeeffekt handelt, kann der Freistaat für eine befristete Maßnahme weder selbst prüfen, noch kann er der örtlichen Ebene eine entsprechende Prüfung übertragen. Auch wäre der Ausgleich konkret entstehender überschreitender Kosten je Anbieter im Verhältnis viel zu aufwendig. Mit Blick – und der Hinweis ist mir wichtig – auf die bevorstehenden Sommerferien will ich darauf hinweisen, dass im Rahmen der durch das SMS geförderten Kinder- und Jugenderholung eine umfangreiche Förderung auf überörtlicher Ebene stattfindet. Zu Punkt 2, dem Verpflegungskostenzuschuss. Wenn Kinder an der Essenversorgung teilnehmen, haben die Erziehungsberechtigten nach § 15 Abs. 6 Sächsisches Kitagesetz einen Verpflegungskostenersatz zu zahlen. Zur Höhe ist nichts geregelt. Es gibt keine Verpflichtung, die Essenkosten vollständig auf die Eltern umzulegen. Es steht den Kommunen frei, Zuschüsse zu zahlen und die Preise damit zu reduzieren. Lediglich ein vollständiger Verzicht wäre unzulässig. Zu Punkt 3, der Mehrwertsteuer. Auf Bundesebene wurden zwischenzeitlich zwei Entlastungspakete beschlossen, mit denen Maßnahmen insbesondere für Familien und für einkommensschwache Haushalte auf den Weg gebracht wurden. Diese Maßnahmen, über die man auch gern diskutieren kann, sind wesentlich sinnvoller als ein noch größerer Flickenteppich bei der Mehrwertsteuer. Denn Ziel sollte es sein, das Steuerrecht durch den Abbau unterschiedlicher Mehrwertsteuersätze zu vereinfachen und nicht noch weiter zu verkomplizieren. Das gilt erst recht vor dem Hintergrund, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass die geforderte Steuerentlastung auch tatsächlich bei den betroffenen Familien ankommt. Zu Punkt 4, der Eigenküchenversorgung. Kindertageseinrichtungen und Schulen haben bereits jetzt die Möglichkeit, eigene Küchen zu betreiben. Die investive Förderung für die Errichtung bzw. Sanierung von Kindertageseinrichtungen und Schulen umfasst auch Küchen und ist daher ebenfalls bereits möglich. Kochen vor Ort mit hochwertigen regionalen und saisonalen Produkten hat ohne Frage Vorteile, allerdings in der Regel keine Kostenvorteile. Dezentrales Kochen erfordert dauerhaft zusätzliches Personal und eine nach Hygienestandards ausgestattete Küche, was gegebenenfalls erhebliche Investitionskosten nach sich zieht. Daher stellt sich dann die weitergehende Frage: Würde die Fraktion DIE LINKE anfallende Mehrkosten beim Umstieg auch gleich vom Freistaat übernehmen lassen? Das ist eine rhetorische Frage; ich kenne bereits jetzt die Antwort. Zu Punkt 5, das EU-Schulprogramm. Auch dieser Punkt ist wenig zielführend. Das EU-Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch ist eine wichtige Maßnahme zur Ernährungsbildung. Deshalb wurden in den vergangenen Jahren auch regelmäßig nicht in Anspruch genommene Mittel anderer Mitgliedsstaaten oder Bundesländer zur Verstärkung des Schulprogramms in Sachsen akquiriert. Ziel des EUSchulprogramms für Obst, Gemüse und Milch ist es, dass die Kinder im Kita- und Grundschulalter mehr von diesen Erzeugnissen zu sich nehmen – nicht, um Kosten zu reduzieren und Produkte der üblichen Schulmahlzeit durch geförderte Produkte auszutauschen. Ich erspare mir jetzt den Verweis auf die konkrete Norm, das ist nämlich auch durch EU-Regeln entsprechend ausdrücklich ausgeschlossen. Zu Punkt 6, dem kostenlosen Mittagessen. Eine Verpflichtung im Kita-Gesetz und im Schulgesetz zur Bereitstellung eines kostenlosen Mittagessens für alle circa 183 000 KitaKinder und für fast 500 000 Schülerinnen und Schüler hätte zur Folge, dass der Freistaat Sachsen die Kosten vollständig übernehmen müsste. Das wären jährlich etwa 260 bis 320 Millionen Euro für die Kita- und Hortkinder und schätzungsweise 300 Millionen Euro für die Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen. Wir sprechen also tatsächlich von 600 Millionen Euro jährlich. Zum Vergleich, um das Ganze auch mal einzuordnen: Für die freien Schulen im Freistaat Sachsen geben wir weniger Geld aus. Wir sprechen also von 600 Millionen Euro, die nicht in die pädagogische Arbeit oder beispielsweise in die Förderung von Schulbauprojekten fließen können, die beispielsweise im Zuständigkeitsbereich des SMK liegen. Kinder aus einkommensschwachen Familien – dieser Hinweis ist wichtig und wurde heute bereits gesagt – haben Anspruch auf die Übernahme der Kosten des Mittagessens nach dem Bildungs- und Teilhabepaket. Wenn man das weiterdenkt, würde kein Essensgeld mehr erhoben, auch die Übernahme entfiele nach diesem Paket. Der Freistaat müsste dann auch hier für alle Kinder die Essenskosten tragen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zentrales Thema des Antrags sind sozial- bzw. familienpolitische Anliegen. Das ist nicht der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule. Die rechtliche Verankerung der Essensversorgung kann von daher auch kein Gegenstand des Sächsischen Schulgesetzes sein. Auch aus diesem Grund ist dieser Punkt abzulehnen. Die Entlastung von Familien in wirtschaftlich schweren Zeiten ist ohne Zweifel ein wichtiges Anliegen der gesamten Gesellschaft und ein wichtiges Anliegen der Staatsregierung. Selbstverständlich, auch das ist klar, muss das Essen in den Einrichtungen für die Eltern bezahlbar bleiben. Ich weiß, dass die zuständigen Häuser, insbesondere das Sozialministerium, aber auch das Wirtschaftsministerium gerade mit Blick auf die Essensanbieter dieses fest im Blick haben. In Ansehung all dieser Punkte empfehle ich dem Hohen Haus: Ablehnung dieses Antrags. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN)
Dr. Matthias Rößler
Für die Staatsregierung sprach Herr Staatsminister Piwarz. Damit sind wir beim Schlusswort angelangt. Das Schlusswort ergreift jetzt abermals Frau Kollegin Tändler-Walenta.
Marika Tändler-Walenta Die Linke
Danke. – Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe heute einige Argumente gehört. Beginnen wir mit der Finanzierung. Mit Verlaub: Bei Hundert Milliarden Euro für Aufrüstung als Sondervermögen für die Bundeswehr, auch noch als Verankerung im Grundgesetz, (Oh-Rufe) sollte man so viel Anstand haben und besitzen und mindestens genauso viel Geld in den Sozialausbau stecken. (Beifall bei den LINKEN) Ich habe heute Erwartbares gehört: Finanzierungsfrage, Populismus, Steuergeld, Sozialismus. Das waren ganz viele schlechte Argumente, und das zeigt mir, dass Sie ganz schön tief graben mussten. Aber ich versuche, es jetzt einmal einzufangen. Klar ist, und das habe ich heute herausgehört, dass wir uns einig sind, dass etwas passieren muss. (Peter Wilhelm Patt, CDU, steht am Mikrofon.) Unsere Vorstellungen, unsere Visionen gehen vielleicht zu weit. Vielleicht ist der Deckel auch nicht richtig. Die Küchen gibt es nicht, oder wir bauen momentan daran. Die Fördermittel laufen oder laufen auch nicht. Aber ich möchte noch einen konkreten Vorschlag machen: Für Kinder und Familien, die nicht Anspruchsinhaber der Leistungen von Bildung und Teilhabe sind, sollten dennoch zusätzliche Möglichkeiten der Finanzierung geschaffen werden.
Dr. Matthias Rößler
Gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Marika Tändler-Walenta Die Linke
Nein. – Ich schaue jetzt mal ganz vorsichtig in Richtung Sozialministerium. Zum Beispiel gibt es die Möglichkeit über einen Härtefallfonds oder es gibt ein Programm in NRW – durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales mit dem Titel aufgelegt „Alle Kinder essen mit!“ Das wäre ein gangbarer Weg, hier etwas zu tun. Dass etwas getan werden muss, darin sind wir uns, glaube ich, einig. Danke. (Beifall bei den LINKEN)
Dr. Matthias Rößler
Das war das Schlusswort der einbringenden Fraktion. Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 7/10194 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – (Zurufe von der AfD: Zählen!) Aus meiner Sicht ist der Antrag damit abgelehnt worden. (Zurufe von der AfD: Nein! – Unruhe –
Sören Voigt CDU
Es kamen sieben Mann rein, als noch nicht abgestimmt war! – Weitere Zurufe – Der Präsident stimmt sich mit dem Sitzungsvorstand ab. –
Carsten Hütter AfD
Wenn wir noch eine Viertelstunde warten, dann passt es!) Also, der Sitzungsvorstand ist sich nicht einig, anders, als ich es festgestellt habe. Jetzt werden wir gleich sehen, wer recht hat. Wir müssen auszählen. Ich bitte jetzt einfach alle Kolleginnen und Kollegen, die mit Ja stimmen, sich von ihren Plätzen zu erheben. – So. Das zählen wir jetzt aus. (Weitere Abgeordnete betreten den Plenarsaal – Lachen bei der AfD) So. Das waren 41 Jastimmen. Jetzt erheben sich die Kolleginnen und Kollegen, die mit Nein stimmen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wo ist die ganze Staatsregierung da vorne?) So. Bitte setzen! Stimmenthaltungen? Wer enthält sich der Stimme? – (Dr. Rolf Weigand, AfD: Da sind noch zwei hereingekommen! Das geht doch nicht! Das ist doch lächerlich!) Wir haben jetzt die gezählt, die hier waren. Das Endergebnis ist: Mit Ja gestimmt haben 41 Kolleginnen und Kollegen, mit Nein gestimmt haben 46 Kolleginnen und Kollegen. Stimmenthaltungen: null. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Oh-Rufe von der AfD –
Dr. Rolf Weigand AfD
Ja, die armen Kinder! Die werden es ausbaden!) Damit ist dem Antrag nicht zugestimmt worden. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Wir kommen zum Tagesordnungspunkt Erster Bericht des zum Vollzug des Sächsischen Drucksache 7/8400, Unterrichtung Drucksache 7/10221, Ausschusses für Wissenschaft, Hochschule, Das Präsidium hat dafür eine Redezeit von 10 Minuten je Fraktion und für die Staatsregierung festgelegt. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet: CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Das Wort ergreift zunächst Frau Kollegin Firmenich für die CDU-Fraktion.
Iris Firmenich CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie uns trotz der schon etwas vorgerückten Stunde noch einen Blick auf die Kultur in unserem Land werfen. Mit der Drucksache 7/8400 liegt Ihnen der Erste Bericht des Sächsischen Kultursenats zum Vollzug des Sächsischen Kulturraumgesetzes vor. Vielleicht hat sich der eine oder andere von Ihnen sogar etwas Zeit dafür genommen, einmal hineinzuschauen. Es lohnt sich; denn der Bericht ist kompakt, gut strukturiert, fachlich fundiert und konzentriert sich auf das Wesentliche. Basierend auf einer Analyse der aktuellen Situation wird dargelegt, was unser Kulturraumgesetz leistet, welche Ergebnisse erreicht werden konnten, aber auch, wo eine Korrektur oder Anpassung der Regeln notwendig ist. Zu jedem Kapitel finden sich im Bericht Handlungsempfehlungen, mit denen wir uns beschäftigen. Wir müssen uns überlegen, ob und wie wir sie umsetzen können. Herzlichen Dank an den Kultursenat für dieses wertvolle Material. Dank ebenfalls den Mitgliedern der Facharbeitsgruppe und allen, die an der Erarbeitung des Berichts mitgewirkt haben. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Ich hätte gern mehr solcher Dokumente. Vielleicht kann man sich an anderer Stelle daran etwas orientieren. Im Fokus der Untersuchung standen Aspekte der Finanzierung, der Fachkompetenz und Qualitätssicherung sowie Fragen der Organisation. Auch zu Methode und Prüfauftrag der Evaluation, die laut Kulturraumgesetz bis zum 31. Dezember 2025 durch das Ministerium vorzulegen ist, gibt der Kultursenat im Bericht einige Empfehlungen ab. Er begrüßt zugleich die Wechselwirkung zwischen dem zeitlich versetzten Bericht des Kultursenats und der Evaluation der Staatsregierung, die damit aufeinander Bezug nehmen und sich methodisch ergänzen können. Sächsischen Kultursenats Kulturraumgesetzes durch den Sächsischen Kultursenat Beschlussempfehlung und Bericht des Medien, Kultur und Tourismus Bei der Finanzierung der Kulturförderung in den Kulturräumen geht der Bericht insbesondere auf die Struktur- und Verstärkungsmittel, die Aktualisierung der Mittelzuweisungen des Landes und die angemessene Beteiligung der Sitzgemeinde ein. Bei Letzterem geht es beispielsweise um eine bessere Vergleichbarkeit. Auch die Abgrenzung zwischen lokaler Kulturförderung und wichtigen Projekten von überregionaler Strahlkraft in Bezug auf die Förderung bedarf der Verbesserung, gegebenenfalls durch angemessene Mindestfördersummen. Besonderes Augenmerk legt der Bericht auf das Verhältnis zwischen den ländlichen und urbanen Kulturräumen. Es wird deutlich gemacht, dass die ländlichen Kulturräume mit wesentlich schwierigeren Bedingungen zu kämpfen haben und mehr Unterstützung benötigen. Auch aufgrund dessen wird die Fortsetzung des Kulturpakts dringend empfohlen. Natürlich setzt sich der Bericht ebenfalls mit dem Thema der fairen Vergütung der Kulturschaffenden auseinander. Da unser Kulturraumgesetz zur angemessenen Vergütung keine Aussagen trifft, achtet man in den Kulturräumen bei der Bewilligung von Förderanträgen auch nicht darauf. Im Bericht wird daher empfohlen, bei der Förderung die tarifgerechte und faire Vergütung als Ziel anzustreben. So, wie in allen anderen Bereichen, wächst der Finanzierungsbedarf für die Kulturförderung in den Kulturräumen jedes Jahr an. Wünschenswert wäre deshalb eine Dynamisierung der Landesmittel, wobei die Kofinanzierung durch die Kommunen beachtet werden muss. Mehr Engagement mahnt der Kultursenat bei der Besetzung der Beiräte und Facharbeitsgruppen sowie bei der Etablierung kultureller Kompetenz in den kommunalen Verwaltungen an. Für die kulturelle Bildung wurden in allen acht Kulturräumen Netzwerkstellen gegründet, die dort wichtige Aufgaben übernehmen. Für diese Netzwerkstellen bedarf es einer einheitlichen Regelung und Finanzierung, beispielsweise durch die Förderrichtlinie „Kulturelle Bildung“. Die Staatsregierung hat das aufgegriffen und in der neuen Förderrichtlinie bereits umgesetzt. Danke dafür, liebe Staatsministerin Barbara Klepsch. Unter dem Strich bestätigt der Bericht des Kultursenats die Wirksamkeit unseres Sächsischen Kulturraumgesetzes. Damit gelingt es uns seit Jahrzehnten, die lebendige und reichhaltige Kultur sowohl in den großen Städten als auch im ländlichen Raum zu fördern, zu erhalten und weiterzuentwickeln. Wie in allen anderen Bereichen ist aber auch die Kultur unterschiedlichen Einflüssen ausgesetzt. Sie muss sich anpassen, verändern und erneuern. Das, was wir dazu beitragen können, haben wir als Koalitionsfraktionen in einem Entschließungsantrag zusammengefasst. Sie erlauben mir bitte, dass ich diesen aus Gründen der Zeitersparnis gleich mit einbringen werde. Wir erwarten von der Staatsregierung, dass sie sich mit den Empfehlungen im Bericht des Kultursenats auseinandersetzt und dabei auf folgende Aspekte eingeht: auf die künftige Gestaltung des Evaluationsprozesses sowohl unter Beteiligung der sächsischen Fachgremien als auch unter externer wissenschaftlicher Beteiligung bei Transparenz der Bewertungskriterien, die Vereinfachung und Weiterentwicklung der Zuweisung von Struktur- und Verstärkungsmitteln, Vereinheitlichung der Verfahren und Berechnungsgrundlagen der Erhebung des Sitzgemeindeanteils und der Bezugsgrößen innerhalb der Kulturräume, die Möglichkeit der Dynamisierung der Kulturraummittel unter Sicherung der Kofinanzierung durch die Gemeinden und Landkreise, Entwicklung von Instrumenten zur besseren Abgrenzbarkeit regionaler und lokaler Kulturprojekte von Kulturprojekten mit überregionaler Strahlkraft, die stärkere Unterstützung ländlicher Kulturräume, die regelmäßige Erneuerung der Fachbeiräte sowie eine breitere gesellschaftliche Beteiligung, Vereinheitlichung und weitere Sicherung der Förderung der Netzwerkstellen Kulturelle Bildung, Verstetigung und Weiterentwicklung des Kulturpakts unter Beteiligung der Kommunen und Würdigung der Ergebnisse des laufenden Prozesses zum Kulturdialog. Um mit der Anpassung voranzukommen, bitten wir die Staatsregierung zu prüfen, welche der genannten Punkte untergesetzlich geregelt werden können und welche zwingend eine Novelle des Kulturraumgesetzes nach sich ziehen und dafür Vorschläge zu unterbreiten. Auch sollen die soeben genannten Punkte bei der bis zum 31.12.2025 durchzuführenden Evaluation Berücksichtigung finden. Ich bitte Sie um Zustimmung zum Bericht und ebenfalls zum Entschließungsantrag. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)
Dr. Matthias Rößler
Als erste Rednerin hörten wir Frau Kollegin Firmenich für die CDU-Fraktion. Jetzt spricht für die AfD-Fraktion Herr Kollege Kühne.
Jörg Kühne AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt Dinge, die man kritisieren kann, obwohl man sie eigentlich gut findet. Die Kulturraumförderung im Freistaat Sachsen ist so eine Sache. Auf der einen Seite freuen wir uns, dass es die Kulturraumförderung gibt; denn Kultur zu fördern, ist eine edle Aufgabe. Das gilt vor allem in Sachsen, einem Bundesland, dass wie kaum ein anderes reich an Kunst- und Kulturschätzen ist. Durch die Kulturraumförderung bleibt der Freistaat bundesweit führend, was die Kulturfinanzierung pro Kopf angeht. Darauf können wir stolz sein. Auf der anderen Seite sollten wir schon genauer hinschauen, was dort im Einzelnen gefördert wird, denn nicht überall, wo Kultur draufsteht, ist auch wirklich Kultur und Kunst im eigentlichen Sinne drin. (Dr. Claudia Maicher, BÜNDNISGRÜNE: Bestimmen Sie das?) Das wurde schon 2016 klar, als es eine Anhörung zur Evaluation des Kulturraumgesetzes im Landtag gab. Einige Sachverständige stellten damals fest, dass über die Kulturräume zunehmend Integrationsprojekte gefördert werden. An solchen Projekten ist nicht unbedingt etwas auszusetzen, meine ich, aber sie gehören eben auch nicht unbedingt in den Bereich der Kulturförderung. Dann gibt es solche Projekte, über die ganz offen politisiert wird, zum Beispiel den Treibhaus Döbeln e. V. im Kulturraum Mittelsachsen. Ich erinnere da an die Debatte über Antifa-Aufkleber im Courage-Café oder an andere Schriftzüge, die ich um der guten Sitten willen hier lieber nicht zitieren will. Unser Standpunkt zu diesem Thema dürfte Ihnen allen klar sein. Heute soll es allerdings um etwas anderes gehen, um den Ersten Bericht des Sächsischen Kultursenats zum Vollzug des Sächsischen Kulturraumgesetzes. Auf 32 Seiten werden darin zahlreiche Empfehlungen für die Zukunft der Kulturraumförderung gegeben, etwa zum Thema Sitzgemeindeanteil. Dabei handelt es sich um einen Beitrag, den die Kommunen selbst erbringen müssen, in denen ein gefördertes Projekt einen Sitz hat. Hier ergeben sich bedenkliche Sachverhalte aus dem Bericht. So ist es in manchen Kulturräumen üblich, den Sitzgemeindeanteil zu erhöhen, wenn das Projekt später noch Drittmittel erwerben kann. Erfolg wird damit bestraft frei nach dem Motto: Euer Projekt bekommt ja jetzt genug Geld, dann könnt Ihr auch mehr abgeben. Auf diese Weise werden ausgerechnet erfolgreiche Projekt benachteiligt, die im Interesse der Allgemeinheit sind. Kurzum, hier sind Ungerechtigkeiten vorprogrammiert. Kommen wir zur allgemeinen Mittelzuweisung. Die Berichterstatter wünschen sich, dass die Landesmittel für die ländlichen Kulturräume noch weiter erhöht werden. Das wundert mich nicht. Aber gerade an dieser wichtigen Stelle bleibt der Bericht eben nebulös, unklar. Von wie viel Geld sprechen wir eigentlich? Schon im aktuellen Doppelhaushalt sind inklusive Verstärkungsmittel über 107 Millionen Euro vorgesehen. Ein schlichtes Mehr scheint mir hier etwas dürftig. Andere Empfehlungen betreffen die Tarifgerechtigkeit bei der Bezahlung von Künstlern und Kulturschaffenden. Seit 2019 gibt der Freistaat über den Kulturpakt jährlich bereits 7 Millionen Euro für die tarifgerechte Bezahlung an Theatern und Orchestern aus. Alles schön und gut, schließlich haben auch Künstler eine gerechte Bezahlung verdient. Aber darf man nicht auch die ketzerische Frage stellen: Warum soll der Staat überhaupt regulierend in Gehaltsfragen nicht staatlicher Kulturbetriebe eingreifen? Zu solch grundsätzlichen Fragen liefert der Bericht keine Antwort. Bestimmte Prämissen werden einfach als gegeben vorausgesetzt. Hier hätte ich mir schon eine tiefgreifendere Erörterung gewünscht. Sehr geehrte Damen und Herren! Trotz aller Kritik ist der Bericht in jedem Falle in seiner Gesamtheit lesenswert. Wir nehmen vieles, was darin bemerkt wird, wohlwollend zur Kenntnis. An anderer Stelle wirft er wiederum nicht wenige Fragen auf, die er nicht beantwortet oder nur sehr unzureichend. Nichtsdestotrotz, diesem Bericht können wir zustimmen. Im Entschließungsantrag der Koalition, der uns jetzt vorliegt, findet sich vor allem überschwängliches Lob dafür, dass der Kultursenat seiner Aufgabe nachgekommen ist. Ob es dazu eines Antrages bedarf, bezweifele ich. Wir werden uns dem Entschließungsantrag enthalten. Der Bericht ist so weit okay mit allem Kritikwürdigen. Ich darf mich für Ihre Aufmerksamkeit bedanken und wünsche Ihnen schöne Sommerferien. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Das war Herr Kollege Kühne für die AfD-Fraktion. Jetzt kommt Herr Kollege Sodann für die Fraktion DIE LINKE zu Wort.
Franz Sodann Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! (Stöhnen bei der AfD) Auch unsere Fraktion findet den ersten Bericht des Kultursenats wirklich evident und sehr wichtig für die Zukunft, für die weitere Entwicklung der Kunst und Kultur in diesem Land. Der erste Bericht zeigt sehr klar, Frau Firmenich, Handlungsbedarf bei der Kulturraumförderung und in Verwaltungsfragen an. Er unterbreitet hier ganz deutliche Vorschläge. So fordert er, dass die Planbarkeit der Kulturräume durch verlässliche Mittelzuweisungen verbessert, der Verwaltungsaufwand bei der Mittelverwendung verringert und die Landeszuweisungen erhöht werden sollen, um das Ziel, die kulturelle Infrastruktur insbesondere im ländlichen Raum zu erhalten, auch erreichen zu können. Die Theater und Orchester sollen erhalten werden. Und so deutlich sagt er es auch: Weitere Kürzungen, Fusionen oder Abwicklungen verbieten sich. Die staatliche Förderung aus dem Kulturpakt muss beibehalten und die Anwendung der Tarifverträge in die Kulturförderung aufgenommen werden. Die Dynamisierung der Kulturraummittel ist von zentraler Bedeutung. Die Stärkung der ehrenamtlichen Strukturen vor Ort, auch die der kulturellen Bildung und vor allen Dingen auch die Demokratisierung der Kulturkonvente und Beiräte werden als Handlungsfelder aufgetan. Mich freut ganz persönlich an dem Bericht des Kultursenats, dass wir vor fünf Jahren genau die Forderungen, die der Kultursenat aufmacht, schon in der letzten Legislatur in unserem Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Kulturräume im Freistaat Sachsen beschrieben haben und Sie haben es nicht genutzt. Im Grunde bin ich auch ganz froh darüber, dass Sie mit Ihrem Entschließungsantrag etliche Dinge aufnehmen, die wir vor fünf Jahren gefordert haben. Da kann ich an dieser Stelle nur sagen: Siehe da – links wirkt, und das nicht nur im Kultursenat, sondern jetzt auch hier im Plenum. (Beifall bei den LINKEN –
Dr. Stephan Meyer CDU
Würden Sie unserem Entschließungsantrag zustimmen?) Jetzt komme ich zu Ihrem Entschließungsantrag. Ich würde sagen: Sie haben es versucht, aber er bleibt ein wenig halbseiden. Beim ersten Teil kann ich wirklich mitgehen. Dieser ist gut – Sie bedanken sich beim Kultursenat und stellen fest, dass er seinem Auftrag in vollem Umfang nachgekommen ist, dass er besonders für Entwicklungstendenzen hinsichtlich der neuen Herausforderungen vielfältige Perspektiven für sich fokussiert, den Erhalt der kulturellen Vielfalt möchte, konkrete Vorschläge liefert usw. Aber kommen wir zum Teil 2. Da beginnt es schon mit der Wortwahl: Die Staatsregierung wird „ersucht“ – monarchischer geht es fast gar nicht mehr. Man kann auch die Staatsregierung auffordern! Im Weiteren fordern Sie nichts, sondern Sie lassen nur die Umsetzbarkeit und Finanzierbarkeit prüfen. Das ist leider nichts von den ganzen Punkten, die dann hier stehen: die Möglichkeit der Dynamisierung. Ja, mein Gott – dynamisieren Sie doch endlich! Sie kennen doch diese Problematik schon seit Jahren. Mit Ihrem Entschließungsantrag machen Sie jetzt wieder einen Verschiebebahnhof auf und schreiben als Termin den 31.03.2023 hinein, für die Evaluation 2025. Diese Termine sind alle schön nach den Haushaltsverhandlungen gesetzt. Wenn Ihnen Kunst und Kultur so wichtig ist, dann haben Sie jetzt ein Instrument in der Hand, nämlich die Haushaltsverhandlungen, in die wir im September gehen. Dort können Sie zeigen, wie ernst Sie es wirklich meinen! Deswegen werden wir uns bei Ihrem Entschließungsantrag enthalten. Noch eines: Wissen Sie, ich war eigentlich immer ein wenig ein Gegner der Autonomie der Kulturräume. Aber wenn man das immer von der AfD hört, dann bin ich wirklich froh, dass nicht von hier entschieden wird, was dort gefördert wird, sondern in den Kulturräumen. Da könnte eigentlich auch eine Demokratisierung der Kulturkonvente hin zu den Kulturbeiräten erfolgen – dort sitzen nämlich vernünftig denkende Menschen. Demokratisch denkende Menschen helfen, dass auch dort die Kultur im Sinne einer Demokratie gestärkt wird. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN)
Dr. Matthias Rößler
Nach Herrn Kollegen Sodann kommt jetzt für die BÜNDNISGRÜNEN Frau Dr. Maicher zu Wort.
Dr. Claudia Maicher GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Den Landtag erreicht in jeder Wahlperiode eine Vielzahl von Berichten mit gesetzlicher Grundlage. Natürlich wird immer die Frage gestellt: Was folgt eigentlich aus diesen Analysen und Empfehlungen, und welche politischen Reaktionen lösen diese Berichte aus? Ich finde es ausgesprochen wichtig, dass wir heute im Plenum diese Debatte führen, auch wenn wir im Kulturausschuss schon sehr intensiv den Bericht des Kultursenats diskutiert haben. Zur Lage der Kultur haben wir hier in den Jahren der Pandemie schon wiederholt diskutiert. Dabei ist offenbar geworden, was passiert, wenn es still wird und Kultur ihre gesellschaftliche Funktion plötzlich nicht mehr erfüllen kann. Der vorliegende Bericht geht aber weit über die akute Notlage hinaus. Er widmet sich dem Kulturraumgesetz als einem Herzstück der sächsischen Kulturpolitik und der langfristigen Entwicklung und Förderung der Kulturangebote in allen Kulturräumen des Freistaates Sachsen vom Vogtland bis in die Oberlausitz. Wir BÜNDNISGRÜNEN danken den Kultursenatorinnen und -senatoren sehr für ihre wichtigen Impulse, für die klare Formulierung des Handlungsbedarfs, auch der Schmerzpunkte. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie uns diesen Bericht jetzt nicht zu den Akten legen. Diskutieren wir, welche politischen Schritte jetzt zu unternehmen und welche vorzubereiten sind. Lassen Sie uns die Empfehlungen als Wegweiser nutzen, um die Weiterentwicklung unserer landesweiten Kultur konsequent anzugehen. Für meine Fraktion möchte ich ausführen, welche kulturpolitischen Schlüsse wir ziehen. Zunächst einmal ganz grundsätzlich: Wir können uns als Freistaat weiter auf die Errungenschaften des Kulturraumgesetzes stützen. Bald 30 Jahre nach der Einführung dieses sächsischen Weges der solidarischen Kulturfinanzierung stellen wir fest: Es funktioniert. Es steht nicht zuletzt für einen breiten demokratischen Konsens, dass Kultur eben kein Sahnehäubchen ist. Eine funktionelle, funktionierende kulturelle Infrastruktur wird als elementare Grundlage für ein gutes Zusammenleben anerkannt – und das ist wichtig. Die Lebendigkeit unserer Kultur entsteht durch Handeln vor Ort, in eigener Regie. Das Gesetz schafft regionales Bewusstsein und Verantwortung, und es ist ein solides Fundament für regionale kulturelle Vielfalt. Deswegen wollen wir BÜNDNISGRÜNE mit diesem Pfund weiterarbeiten. Auch wenn mir in letzter Zeit aus der Kulturszene häufiger auch skeptische Töne zu Ohren gekommen sind – sicherlich auch ausgelöst durch die schweren Belastungen in der Pandemie, ob die Strukturen auf dieser Grundlage noch haltbar sind, ob das Gesetz mit der Zeit mitgehen kann –, lautet dann meine Antwort: Ja, wenn wir es den Gegebenheiten anpassen. Damit sind wir bei der Frage, wie wir den beschriebenen Konsens in vorausschauendes Handeln umsetzen. Gerade Kultur ist eine wichtige Ressource für die Bürgerinnen und Bürger, um gesellschaftliche Transformation für sich erfahrbar zu machen und auch als gestaltbar zu erleben. Dafür müssen sich aber die Kultureinrichtungen und -initiativen von Soziokultur über Bibliotheken, Kunstorte bis hin zur Musikkultur auch selbst auf den Wandel und sich verändernde Rahmenbedingungen einstellen können. Sie müssen gestärkt werden, zum Beispiel für den Umgang mit dem Fachkräftemangel, für den Aufbau von Nachwuchs in Strukturen, die aus bürgerschaftlichem Engagement aufgebaut wurden und auch darauf weiter angewiesen sind. Junge Initiativen schaffen neue, eigene Strukturen, die der jungen Generation mehr entsprechen, sich aber erst etablieren müssen. Generell hat die Verantwortung für Veränderung der Rezeption von Kultur in der digitalen Mediengesellschaft eben auch Auswirkungen auf die kulturellen Angebote. Dies kann man durch neue Publikumsstrategien nutzbar machen. Junge Menschen erreicht man nicht allein durch bessere Werbung, sondern indem sich Kulturangebote auf ihre Umgangsformen einlassen und mehr Beteiligung ermöglichen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Kultur muss sich weiterentwickeln, um sich stabilisieren zu können. Deswegen müssen wir uns darüber im Klaren sein: Das Kulturraumgesetz ist, wenn wir es genauso lassen würden, wie es jetzt ist, auf Dauer nicht zukunftsfähig. Wir müssen es so fortschreiben, dass sich unsere kulturelle Vielfalt angesichts der verschiedenen Herausforderungen fortentwickeln kann. Dabei hilft uns der vorliegende Bericht. Auf die aus unserer Sicht wichtigsten Punkte möchte ich näher eingehen: Die jährlichen Kostensteigerungen sind unausweichlich, wenn es um die Finanzierung von Strukturen geht. So schreibt es der Kultursenat. Er konnte aus der ehrenamtlichen Arbeit heraus keine Datengrundlage zur detaillierten Entwicklung der Kosten in den Kulturräumen liefern. Das wird eine Aufgabe im Rahmen der Evaluation des Kulturraumgesetzes sein. Selbstverständlich stellen die Tarifentwicklung und die allgemeine Inflation eine Herausforderung dar, mit der die Kommunen nicht alleingelassen werden können. Der Freistaat sollte regelmäßig finanziell mitziehen und auch die Kofinanzierung durch die kommunale Seite ermöglichen. Das kann ich nur so bestätigen. Eine Annäherung an eine faire Vergütung ist dabei keine rein sozialpolitische Aufgabe. Natürlich geht es um Gerechtigkeit, die wir im Land herstellen müssen. Hinzu kommt aber, dass bei schlechter Vergütung auch die Qualität unserer Kultur leidet und schließlich auch der Bestand an sich. Denn die Entwicklung des Arbeitsmarktes sorgt dafür, dass man zum Beispiel nicht ein freies Kulturzentrum oder ein kommunales Museum bei schlechter Bezahlung leitet, ohne sich nach anderen Stellen umzuschauen. Wenn dann die Familie sagt: Schau doch einmal, welche besseren Stellen es gibt, wo wir besser dastünden, dann ist das eine Lage, die wir auch ernst nehmen müssen. Die Entwicklungsfähigkeit ist also zum Teil eine finanzielle Entwicklungsfähigkeit. Seit Jahren steht eine Dynamisierung der Kulturraummittel im Raum. Sie wäre eine verlässliche Grundlage für die Fortsetzung der solidarischen Finanzierung durch den Freistaat und Kommunen. Der Kultursenat nutzt hierfür den sehr treffenden Begriff des Mechanismus, um längerfristig absehbare Anhebungsschritte zu beschreiben, die auch die Kofinanzierung für die Kulturräume planbar macht. Ein weiterer Anpassungsbedarf wird bei der Verwendung der vorhandenen Mittel gesehen. Bei den Strukturmitteln spricht sich der Senat ebenfalls für eine bessere Planbarkeit aus, zudem für eine eigenständige Bewirtschaftung der Mittel. Das unterstütze ich ausdrücklich. Man muss sich schon die Frage stellen, welche Aufwendungen heute für die Stabilisierung der Strukturen benötigt werden. Heute geht es weniger um Fusionen von Orchestern und Theatern. Die Phase der Fusion ist flächendeckend abgeschlossen. Wenn man hier weitermacht, dann höhlt man den Grundgedanken aus, dass Kultur eben in der Region entsteht. Heute geht es unter anderem um Transformationsprozesse in den Kultureinrichtungen. Sie stehen vor der Aufgabe: Nachhaltigkeit im Kulturbetrieb, Digitalisierung, stärkere Kooperationen und Publikumsgewinnung. Damit sie diese Aufgaben systematisch und langfristig wirksam angehen können, braucht es Unterstützung bei der Konzeption und bei der Implementierung. Das wäre in den Händen der Kulturräume gut aufgehoben, denn sie können die Bedarfe am besten vor Ort bestimmen. Ein besonderes Anliegen für uns BÜNDNISGRÜNE ist weiterhin die nachhaltige Verankerung der Netzwerkstellen für kulturelle Bildung. Diese haben eine dauerhafte Schlüsselfunktion in den Kulturräumen. Dazu passt die kurzfristige kettenartige Projektfinanzierung längst nicht mehr. Der Kultursenat spricht sich für eine Prüfung aus, ob die Förderung der Netzwerkstellen künftig direkt im Kulturraumgesetz festgeschrieben und finanziert werden kann, und dieses Vorschlags müssen wir uns annehmen und ihn diskutieren. Der Bericht enthält weitere Hinweise, die kulturpolitisch aufgegriffen werden sollten, etwa zur breiten gesellschaftlichen Beteiligung an den Förderentscheidungen, regelmäßige Wechsel bei den Fachbeiräten, aber auch mehr Attraktivität der Mitwirkung oder zur Verbesserung bei den Verfahren und Berechnungsgrundlagen in den Sitzgemeindeanteilen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Zukunft unserer Kultur hängt ganz entscheidend von der Anpassung des Kulturraumgesetzes als ein Kernelement sächsischer Kulturpolitik ab. Als Koalition nehmen wir diese Verantwortung an, und mit dem Entschließungsantrag werden wir die Empfehlungen des Kultursenats aufgreifen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die SPD Herr Richter, bitte.
Frank Richter SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Warum diskutieren wir den Bericht des Sächsischen Kultursenats auch in dieser zeitlichen Ausführlichkeit? Weil Kultur in Sachsen Verfassungsrang hat. Die Automobilindustrie hat in Sachsen keinen Verfassungsrang, auch nicht die Gasversorgung, und manchmal hadere ich ein bisschen mit der Platzierung, mit der Aufmerksamkeit zum Thema Kultur angesichts dieser Tatsache. Deswegen hatte ich mir auch vorgenommen, heute tatsächlich einmal die 10 Minuten, die zur Verfügung stehen, zu nutzen, um ein wenig weiter auszuholen. Vorab aber – das sei ausdrücklich gesagt – herzlichen Dank, Frau Firmenich, für Ihre Referenz an das, was uns der Kultursenat ins Stammbuch geschrieben hat, herzlichen Dank, Frau Maicher, dass Sie so präzise auch die Forderungen, die wir als SPD natürlich teilen, hier vorgetragen haben. Es gibt, meine Damen und Herren, eine selten reflektierte Fragwürdigkeit des bundesdeutschen Selbstverständnisses. Diese nenne ich einmal das „versäulte Nebeneinander von Politik, Wirtschaft und Kultur“. Diese Versäulung im Selbstverständnis und auch in der politischen Aktion führt zu fragwürdigen Konsequenzen. Eine könnte sein, dass im Ernstfall einer Krise die Kultur für den Wohlstand einer Gesellschaft stets als weniger wichtig erachtet wird als beispielsweise die Wirtschaft. Ich könnte jetzt eine ganze Reihe problematischer Pressemitteilungen zitieren, die das bestätigen, die meine Befürchtung bestätigen, Kultureinrichtungen könnten, wenn es ernst wird, wenn es beispielsweise darum geht, Gas zu reduzieren, gleich wieder die Ersten sein, weil sie eben nicht der Daseinsvorsorge zugeordnet werden wie andere Bereiche, sondern so ganz pauschal der Freizeitbeschäftigung. Ich möchte stattdessen eine ganz andere Pressemitteilung zitieren – mit Ihrer freundlichen Erlaubnis, Frau Präsidentin. Sie kam am 22. Mai: „Fest der Freude für das Publikum. Mitten im Krieg hat das Opernhaus wieder vor Publikum gespielt. Aus Sorge vor Luftangriffen können in Kiew zwar nur 300 der 1 000 Plätze genutzt werden, aber für das Publikum der Ukraine sind diese ersten Opernaufführungen wieder ein wichtiges Stück Normalität.“ Das ist ein Hinweis darauf, dass Kultur in Zeiten des Krieges, in Zeiten einer extremen Krise, die sich mit den Krisen, die wir durchmachen, ja gar nicht vergleichen lässt, als ein Element der Normalität und damit auch der Resilienz einer Gesellschaft verstanden wird. Bei dieser Gelegenheit darf ich auch daran erinnern, dass es sich die Menschen in Leningrad nicht nehmen ließen, im Jahr 1942 während der Blockade Schostakowitschs 7. Sinfonie aufzuführen, und zwar so laut in die Stadt hinein zu übertragen, dass auch die Wehrmacht diese Sinfonie hören konnte. Welch großartiges Beispiel für die Bedeutung von Kultur! Dass man Politik, Wirtschaft und Kultur nicht als ein gesellschaftliches Nebeneinander oder gar ein Nacheinander verstehen muss, das zeigen beispielsweise auch unsere französischen Nachbarn. Nicht, dass bei denen in puncto Kulturförderung alles zum Besten stünde; das ist nicht der Fall. Aber eines lässt man sich in Frankreich sicherlich nicht einreden: dass Kultur und Politik, dass Geist und Macht voneinander zu unterscheiden oder gar zu trennen seien; das machen sie nicht mit. Einem französischen Staatsoberhaupt wird der Satz in den Mund gelegt: „Leider bin ich nur Präsident geworden, eigentlich wollte ich ja Schriftsteller werden.“ Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als öffentliche Personen tragen wir Mitverantwortung für die Kultur des Zusammenlebens, und je größer sich die Krisen darstellen, desto größer ist auch unsere Verantwortung. An der Stelle einmal – Herr Urban ist ja nicht im Raum, aber vielleicht sagt man es ihm –: Ich kann es zunehmend schwer ertragen, wie pauschal und abwertend über eine Weltreligion, in dem Fall die Weltreligion des Islam, gesprochen wird. Der Islam als Weltreligion zeigt erkennbar pervertierende Entwicklungen in Sachen Islamismus und Terrorismus; das wissen wir alle. Aber der Islam als Weltreligion hat auch zur kulturellen Identität Europas Wesentliches beigetragen. Ich kann diese Einseitigkeit, die heute früh wieder zu hören war, nicht einfach unwidersprochen dastehen lassen. Frau Maicher hat schon gesagt: Nahezu wöchentlich flattern uns Berichte, Selbstdarstellungsbroschüren unterschiedlicher Verbände und Lobbyisten auf den Tisch. Nicht alle sind das Hochglanzpapier wert, auf dem sie gedruckt sind. Der Bericht des Sächsischen Kultursenats an die Staatsregierung und an alle Abgeordneten sticht aus der Menge dieser Berichte in einer sehr positiven Weise hervor. Ich bedanke mich ganz ausdrücklich bei den Autoren und insbesondere bei der scheidenden Präsidentin des Kultursenats, Frau Friederike Koch-Heinrichs. Sie haben Ihren Auftrag erfüllt und uns ein ganz wertvolles Stück Bericht für unsere Arbeit geliefert. Vielen Dank. (Beifall bei allen Fraktionen) Der Bericht ist kurz, er ist komprimiert, er ist ausgewogen, er ist gut lesbar, er ist in behutsamer Sprache geschrieben. Er verzichtet in jeder Form auf Effekthascherei, er würdigt und lobt die Leistungen, die in Sachsen dank des Kulturraumgesetzes für die Förderung der Kulturlandschaft erbracht wurden und werden, und er legt präzise den Finger in eine ganze Reihe von wunden Stellen. An zwei Stellen darf ich den Bericht einmal wörtlich zitieren: „Unbenommen ihrer kreativen Ausstrahlung bewegen sich Theater und Orchester im ländlichen Raum am Existenzminimum. Es verbieten sich Diskussionen um weitere Fusionen oder Abwicklungen, wie sie kürzlich wieder in Görlitz und im Vogtland geführt worden sind.“ Das heißt, der Kultursenat lässt uns hier überhaupt nicht aus der Kritik und spricht sie auch in die kulturelle Landschaft dieses Landes hinein. An einer Stelle mag ich ihn vielleicht einmal kritisieren, dass er nämlich das, was der Deutsche Kulturrat bereits vor über 15 Jahren einmal vorgetragen hat, meines Wissens jedenfalls, beiseitegeschoben hat, dass wir darüber diskutieren müssen, dass Kultur eben auch ein Element der Daseinsvorsorge ist, kein Nice-to-have, sondern dass sie dazu beiträgt, eine Gesellschaft gerade auch in Krisenzeiten resilient zu machen. Der Kultursenat sagt deutlich, dass seit der Begründung des Gesetzes die Kulturpflege Pflichtaufgabe der Gemeinden und Landkreise ist. Manche scheinen das bis heute nicht begriffen zu haben. Kunst, Kultur und Kreativität stärken die individuelle und soziale Resilienz gegen krisenhafte Herausforderungen des menschlichen Lebens. Sie sind fundamentale Elemente unserer freiheitlich-demokratischen Ordnung. Und, Herr Kühne, natürlich ist es so, dass Kulturprojekte Politisierungen hervorrufen. Ja, was denn sonst? Sie haben das gerade kritisiert im Blick auf das Löbauer Projekt. Natürlich, sie sind elementarer Bestandteil unserer freiheitlichen und demokratischen Ordnung. Sie fördern die freiheitlich-demokratische Ordnung jeweils auf ihre eigene Weise. Um dem Doppelcharakter von Kunst und Kultur gerecht zu werden, benötigen wir, glaube ich, alle einen vertieften und erneuerten Blick. Das ist im Prüfungsauftrag eindeutig zum Ausdruck gekommen. Doppelcharakter, was meint das? Einerseits ist Kunst und Kultur, weil frei, natürlich eine Ware. Sie kann gekauft werden oder auch nicht. Theater leiden gerade darunter. Andererseits sind sie aber ein Bestandteil, eine Pflichtaufgabe unserer Politik und eben auch ein Bestandteil der Daseinsvorsorge. So würde ich es bewerten. Ich mag am Ende noch einige Dinge aus dem Entschließungsantrag gesondert nennen, von denen ich glaube, dass sie besonders wichtig sind. Alle sind nachlesbar und verdienen unsere Aufmerksamkeit. Das Erste: Die Fachbeiräte der kommunalen Kulturförderung sollten nach ihrer Zusammensetzung so wie auch nach ihrer Kompetenz evaluiert und erneuert – manche sagen: auf den Stand des 21. Jahrhunderts gebracht – werden. Kultur hat sich verändert. Sie ist nicht mehr so wie noch vor 20 Jahren. Hier brauchen wir tatsächlich mehr Partizipation, mehr Willi Brandt, „Mehr Demokratie wagen!“ auch in diesen Beiräten. Hier ist eine gesetzliche Regelung, Herr Sodann, angemahnt. Schon für den 31.03. ersuchen wir im Erschließungsantrag die Staatsregierung, eine gesetzliche Regelung für die Neuzusammensetzung oder Evaluierung der Beiräte vorzunehmen. Letzter Gedanke – ich wende mich dabei direkt an Sie, Frau Staatsministerin Klepsch, auch wenn wir ganz bestimmt in schwierige Verhandlungen zum nächsten Doppelhaushalt gehen –: Der von Ihnen angestoßene Kulturdialog muss sich der Frage nach einer fairen Vergütung von Künstlern und Kulturschaffenden stellen. Da können wir nicht mehr im Allgemeinen bleiben. Wir brauchen eine Vorstellung von der angemessenen Höhe einer sozialen Absicherung. Wo der Staat im Sinne Ihres Hauses, aber auch die Städte handeln, müssen vernünftige soziale Absicherungen geschaffen werden. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Richter, bitte kommen Sie zum Ende.
Frank Richter SPD
Mozart ist im Armengrab beigesetzt worden. Kein Künstler oder Kulturschaffender von heute sollte in eine solche Situation kommen. Dafür müssen wir Sorge tragen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Das sieht nicht so aus. Frau Ministerin Klepsch, Sie haben das Wort.
Barbara Klepsch
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich Herrn Richter dafür danken, dass er in seinen Worten eingangs den Blick für die Bedeutung der Kultur über die Grenze von Deutschland hinaus in Richtung Ukraine gerichtet hat. Vielen Dank. Ja, Kultur hat in Sachsen Verfassungsrang. Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Sächsische Kulturraumgesetz ist nicht nur eine sächsische kulturpolitische Besonderheit, sondern, wie ich meine, vor allem eine echte Erfolgsgeschichte. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN – Beifall bei der Staatsregierung) Es trägt wesentlich dazu bei, dass Reichtum und Vielfalt der sächsischen Kultur in Stadt und Land erhalten bleiben und sich weiterentwickeln können. Für dieses besondere Instrument stellen Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten – Frau Dr. Maicher hat es als sogenanntes Herzstück bezeichnet –, jährlich große Summen bereit. Es muss ein Selbstverständnis für uns sein, dass wir es weiterentwickeln wollen, weiterentwickeln müssen. Bedingungen, Abläufe, Wirkungen müssen in der Praxis regelmäßig aus unterschiedlichen Blickwinkeln reflektiert und nachjustiert werden. Dass in § 10 des Kulturraumgesetzes ein regelmäßiger Bericht des Sächsischen Kultursenats fest verankert ist, der den Blick genau auf den Vollzug des Gesetzes richtet, ist damals vorausschauend sehr richtig festgesetzt worden. Der Kultursenat setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern der Fachwelt aus ganz unterschiedlichen Kultursparten und Organisationen, die aus ihrer Sicht der Dinge einen ganz konkreten Blick auf unser Kulturraumgesetz werfen. Sie beleuchten und bewerten das Kulturraumgesetz aus ihrer jeweiligen Praxis. Sie machen Vorschläge, wie das Kulturraumgesetz weiterentwickelt werden soll. Wir haben das jetzt mehrfach gehört. Der erste Bericht liegt vor. Sie haben ihn sicher gelesen. Ich möchte an dieser Stelle ganz ausdrücklich dem Kultursenat für die gründliche und wertvolle Arbeit danken, die sich in dem Bericht wiederspiegelt. Ein großer Dank dafür an dieser Stelle. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Ich freue mich, dass uns dieser Bericht in der Einschätzung bestärkt, dass das Kulturraumgesetz eine mittlerweile unverzichtbare Grundlage für die Kulturraumförderung in Sachsen ist. Der Bericht ist inzwischen auf verschiedenen Ebenen diskutiert worden. In meinem Haus wurde sich ganz ausführlich mit dem Bericht auseinandergesetzt. Und – auch das haben meine Vorrednerinnen und Vorredner bereits zum Ausdruck gebracht – er war Gegenstand der Anhörung und der Beratung im Kulturausschuss. Ja, auch ich finde es gut und richtig, dass er heute hier in diesem Hohen Haus noch einmal thematisiert wird. Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass einige der praktikablen Empfehlungen des Berichts bereits in die Arbeit meines Hauses eingeflossen sind, so zum Beispiel die Änderung der Sächsischen Kulturraumverordnung zum 1. Januar dieses Jahres. Ein neues Berechnungsmodell für die Zuweisung an die ländlichen Kulturräume wurde aufgenommen, damit eine größere Planungssicherheit für unsere Kulturräume entsteht. Im Bereich der kulturellen Bildung konnten Hinweise aus dem Bericht im Wesentlichen unmittelbar in die derzeit laufende Novellierung der entsprechenden Förderrichtlinie einfließen. Die Zuwendungen für die kulturelle Bildung, einschließlich der Musikschulen, sollen durch die Anpassungen systematisiert und erweitert werden. Als neuer Förderbaustein sind zudem die Jugendkunstschulen vorgesehen. In der Neufassung der Förderrichtlinie wird den Empfehlungen des Kultursenats zum Kulturraumgesetz insbesondere unter drei wesentlichen Aspekten Rechnung getragen. Der erste Aspekt gehört zum Stichwort Netzwerkstellen für die kulturelle Bildung. Darauf ist die Abg. Iris Firmenich bereits eingegangen. Der zweite Aspekt, der mit aufgegriffen wurde, wird für Modellprojekte von landesweiter Bedeutung sein. Hier werden die Förderbedingungen nachgeschärft. Der dritte Schwerpunkt wird bei der Förderung von Musikschulen in urbanen und ländlichen Kulturräumen liegen. Hier wird ein neues, behutsam angepasstes Gleichgewicht gefunden werden. Die Empfehlungen des Kultursenats werden selbstverständlich auch in der weiteren Arbeit meines Ministeriums eine ganz wichtige Rolle spielen. Der Kulturdialog wurde hier schon angesprochen. Der Auftakt war im April in Chemnitz. Hier werden wir in einem breiten Kommunikationsprozess, einem breiten Dialog mit sehr vielen Akteuren ins Gespräch kommen und Antworten auf die drängenden Zukunftsfragen für das Kulturland diskutieren und Ergebnisse auf den Tisch legen. Hier wird der Kultursenat eine ganz wichtige aktive Rolle einnehmen. In dem Bericht sind ja schon wichtige Ansätze und Vorschläge enthalten, die als Diskussionsgrundlage einfließen sollen. Ein zentrales Thema wird selbstverständlich das Thema der fairen Vergütung sein. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Beim Thema Kulturpakt sind wir uns mit dem Kultursenat darüber einig, dass er fortgeführt werden soll. Er wird ein Schwerpunkt im Regierungsentwurf des Doppelhaushaltes 2023/2024 sein. So weit, glaube ich, kann ich das an dieser Stelle schon ausführen. Abschließend möchte ich noch unterstreichen, dass entsprechend dem Sächsischen Kulturraumgesetz in naher Zukunft eine Evaluation des Gesetzes ansteht, über die die Staatsregierung dem Sächsischen Landtag bis zum 31. Dezember 2025 berichten soll. Auch dies ist ein langfristig angelegter Prozess. Der Bericht des Sächsischen Kultursenats wird dafür ein willkommener Baustein sein, der im Rahmen der Evaluation gründlich erörtert werden wird. Die Ergebnisse der Evaluation können dann in die zeitgemäße Novellierung des Kulturraumgesetzes einfließen. Es ist ein langer Prozess. Ich lade auch Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, herzlich ein. Abschließend noch ein Dankeschön dem Kultursenat. Ganz besonders möchte ich mich in diesem Rahmen aber auch bei den kulturpolitischen Sprecherinnen und Sprechern dieses hohen Hauses für die konstruktive und gute Zusammenarbeit in den letzten Monaten bedanken. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Ich lasse jetzt abstimmen über die Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 7/10221. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei der AfDFraktion konnte ich das jetzt nicht so genau erkennen; (Zuruf von der AfD: Wir haben zugestimmt!) Sie haben Ihre Hände relativ lange oben gehabt. – Eine Gegenstimme? Ist das – – (Zuruf von der AfD: Alles Zustimmung!) – Alles Zustimmung; gut, dann ist das damit beschlossen. Mir liegt noch ein Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen in der Drucksache 7/10360 vor. Wird Einbringung gewünscht? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja, unsererseits!) Frau Dr. Maicher, bitte.
Dr. Claudia Maicher GRÜNE
Frau Präsidentin, vielen Dank. Ich würde gern kurz noch etwas zum Entschließungsantrag sagen. Frau Firmenich ist in vielen Punkten schon darauf eingegangen. Ich würde aber gern noch etwas sagen, weil Kollege Sodann das vorhin so abgetan hat. Es sagte, es würden sozusagen nur „warme Worte“ in Richtung Kultursenat und ein Prüfauftrag zur Umsetzung und deren Finanzierung drinstehen. Das ist in dem Entschließungsantrag nicht so. Es steht eine ganze Menge mehr drin. Es geht den Koalitionsfraktionen mit dem Entschließungsantrag darum, die Staatsregierung an der Stelle zu bitten, die Umsetzung von Empfehlungen des Kultursenats mit Akteuren aus Kultur zu diskutieren und Wege für eine geeignete gesetzliche Regelung aufzuzeigen. Der Bericht und die intensive Diskussion mit dem Kultursenat hat Punkte aufgezeigt, die bereits vor der Evaluation des Kulturraumgesetzes im Jahr 2025 angepackt werden können. Dazu ist zeitnah eine vertiefende Beratung, insbesondere mit den Kulturräumen, mit den Kommunen und den Kulturverbänden, notwendig, um konkrete Handlungsalternativen vorzulegen und die Umsetzung entweder unterhalb der gesetzlichen Ebene oder über eine Gesetzesnovellierung zu diskutieren. Die Zwischenergebnisse des Kulturdialogs sollten hierbei selbstverständlich mit einfließen; schließlich sind in diesem Jahr Zwischenergebnisse zum Thema faire Vergütung geplant. Für zielführend halten wir auch die Empfehlung des Senats, bei der anstehenden Evaluation die Rolle externer wissenschaftlicher Expertise zu stärken und die Evaluationskriterien hinsichtlich der Empfehlung des Kultursenats zu ergänzen sowie transparent und öffentlich aufzustellen. Deshalb bitten wir für diesen Entschließungsantrag um Ihre Zustimmung. Herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wer möchte gern noch zum Entschließungsantrag sprechen? – Ich sehe, dass es dafür keinen Bedarf gibt. Dann lasse ich jetzt darüber abstimmen. Wer die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe eine ganze Reihe von Stimmenthaltungen; dennoch ist dem Entschließungsantrag mit Mehrheit zugestimmt worden. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen und – Sammeldrucksache Drucksache Wird dazu das Wort gewünscht? – Das sieht nicht so aus. Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest. Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen – Sammeldrucksache Drucksache Zunächst frage ich, ob einer der Berichterstatter zur mündlichen Ergänzung der Berichte das Wort wünscht. (Norbert Mayer, AfD, steht am Mikrofon.) – Wünschen Sie das Wort als Berichterstatter? – Nein; also nicht als Berichterstatter. Meine Damen und Herren! Die AfD-Fraktion verlangt nach § 63 Abs. 3 Satz 3 der Geschäftsordnung Aussprache zu zwei Petitionen. Dies betrifft die Petition 01345/4 mit dem Titel „Corona-Krise/Testpflicht bei Kindern/Schülern“ und die Petition 01511/1 mit dem Titel „Eingriff in kommunale Selbstverwaltung – Kürzung Fördermittel für Straßenbau“. Die Redezeit für diesen Tagesordnungspunkt beträgt 10 Minuten je Fraktion sowie für die Staatsregierung. Ich schlage vor, dass die antragstellende Fraktion beginnt und rufe zuerst die Petition „Corona-Krise/Testpflicht bei Kindern/Schülern“ auf. – Herr Abg. Mayer.
Norbert Mayer AfD
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Warum schreibt ein Mensch, ein Bürger eine Petition? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das ist eine dumme Frage!) Weil er Langeweile hat (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Weil er unzufrieden ist!) oder weil er das als Sport betreibt? Oder er hat Sorgen, hat Nöte wendet sich voll Vertrauen an das Parlament und denkt: Dort sind Menschen, Volksvertreter, die können mir helfen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja!) Berichte der Ausschüsse – 7/10237 Damit ist auch dieser Tagesordnungspunkt beendet. Wir kommen zu und Berichte zu Petitionen – 7/10238 Ich erlebe jetzt seit über zwei Jahren im Petitionsausschuss, dass meine Kollegen und ich uns in ganz vielen Fällen richtig bemühen, Engagement zeigen, um den Menschen zu helfen, die sich voller Vertrauen an uns wenden: Herr Hösl, Herr Patt, Herr Richter und die Kollegen. Ich kann Ihnen bestätigen, dass wir alle gemeinsam daran arbeiten. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das ist doch schön!) Aber wenn es um ein ganz bestimmtes Thema geht, das mit Corona zu tun hat, gibt es plötzlich eine Blockade. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Echt?) Da geht nicht so richtig was los. Ich frage mich: Warum ist das so? Nun habe ich eine Petition von einer Mutter zu bearbeiten gehabt, die Kinder in der Grundschule hat. Dann begann diese Testpflicht und die Mutter machte sich Sorgen darüber, was in dem Röhrchen drin ist und ob es Chemikalien seien, die die Kinder beeinträchtigen könnten. Sie stellte sich die Frage: Wie geht es den Kindern, wenn sie dreimal die Woche getestet werden müssen? Was machen die sich für Gedanken? Wie ist es, wenn sie dann positiv getestet werden, isoliert werden müssen und dort ein oder zwei Stunden warten müssen, bis die Eltern sie abholen? Was passiert mit den Kindern? Nicht jedes Kind ist so stabil und robust, um das einfach wegzustecken. Dann gab es die Möglichkeit, dass sie zu Hause mit Tests arbeiten können. Also die Eltern besorgen sich Spucktests und können zu Hause testen. Herr Piwarz ist jetzt gerade nicht da. Ich wollte mich eigentlich bei ihm bedanken, dass das möglich geworden ist und das Kultusministerium es zugelassen hat, dass die Eltern zu Hause testen können und diese ganze schreckliche Geschichte mit dem Warten in der Schule dann weggefallen ist. Die Eltern wollen auf jeden Fall, dass die Kinder in die Schule gehen und lernen können. Deswegen kaufen sie sich die Tests und machen das zu Hause. Dann fragen sie das Schulamt, ob es die Kosten für diese Tests übernehmen kann. Das wird abgelehnt, und sie machen es weiter. Dann ist im April dieses Jahres diese Testpflicht vorbei. Herr Piwarz ist jetzt wieder da. – Ich als Bearbeiter habe mich gefreut und meinte, dass wir jetzt endlich sagen können: Es ist vorbei, eure Sorgen, eure Nöte sind erledigt. Darüber war ich sehr froh, habe meinen Bericht geschrieben und dem Ausschuss vorgeschlagen: Diese Petition ist erledigt. Liebe Bürger, liebe Eltern, eure Sorge, eure Nöte sind erledigt, ihr könnt wieder frei sein. Und jetzt kommt diese Blockade im Ausschuss, da fallen sie wieder um und sagen: Nein, wir wollen jetzt als Mitteilung an die Eltern reinschreiben: Wir können euch nicht helfen, wir können hier nicht abhelfen, wir wollen hier nicht helfen, wir watschen euch ab. Damit kann ich nicht leben. Deswegen stehe ich jetzt hier. Ich möchte Sie bitten, darüber nachzudenken: Welches Signal senden wir den Eltern? Welches Signal senden wir diesen 26 Eltern, die die Petition von nur einer Grundschule unterschrieben haben? Ich möchte Sie bitten – das ist ein Antrag –, jetzt zu sagen: Wir stimmen dafür. Diese Petition hat sich erledigt. Liebe Eltern, ihr seid frei, ihr braucht nicht mehr zum Test gehen. Ich möchte dieses Anliegen nochmals an den Kultusminister richten – er ist wieder da –: Bitte berücksichtigen Sie in Zukunft, falls es wieder zu solchen Nöten kommen sollte, wie das die Kinder beeinträchtigt und was auf sie zukommt! Bitte versuchen Sie, ohne Tests über das Jahr zu kommen! Es klang gestern im Radio sehr positiv danach, dass dies nicht erforderlich sein wird, und ich möchte mich dafür bedanken, dass Sie nun vielleicht doch über Ihren Schatten springen können. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die Koalition spricht Simone Lang.
Simone Lang SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben dieses Thema zwar schon öfter im Ausschuss behandelt, doch für Sie, Herr Mayer, und für alle anderen, die wissen möchten, warum wir solche Dinge bescheiden, hier noch einmal ein Verweis auf die Grundsätze unseres Ausschusses. In der ersten Fassung Ihres Berichts sollte die Beschlussempfehlung – wie Sie es soeben gesagt haben – „erledigt“ lauten. Wie Sie wissen, bedeutet „erledigt“ in Bezug auf eine Petition: „Die Petition wird für erledigt erklärt, wenn das Petitionsziel unabhängig vom Petitionsverfahren erreicht ist.“ Erledigt ist ein Fall demnach, wenn das Ziel des Petenten oder der Petentin ohne das Zutun des Ausschusses und ohne Maßnahmen, welche im Rahmen des Petitionsverfahrens veranlasst werden, erreicht wurde. Im vorliegenden Fall ist die bemängelte Regelung zwar tatsächlich ausgelaufen, jedoch erst jetzt und nicht in dem vom Petenten beanstandeten Zeitraum. Wir haben diesen Fall bei Petitionen rund um die Corona-Maßnahmen sehr häufig. Das wissen Sie so gut wie ich. Der Petitionsausschuss gerät bei den Corona-Petitionen gelegentlich an die Grenzen seiner Möglichkeiten. Und zwar, weil durch die dynamische Entwicklung der Lage und die sich verändernde Verordnungslage eine abschließende und für den Petenten zufriedenstellende Beantwortung seines Anliegens oft sehr schwer ist. Häufig waren diese Anliegen bei den Vorstellungen der Stellungnahmen aus den zuständigen Ministerien bereits überholt. Immer dann, wenn wir ein Anliegen beantworten wollten, gab es eine neue Stellungnahme. In den jeweiligen Petitionen war die gewünschte Maßnahme mittlerweile getroffen worden – möglicherweise deutlich später, als es sich der Petent gewünscht hätte, wie etwa im vorliegenden Fall. Oder – umgekehrt – das Anliegen der Petenten, wie etwa die Öffnung einer bestimmten Einrichtung, wurde zum Zeitpunkt des Beschlusses im Ausschuss gerade umgesetzt. Bis zum Eintreffen der Antwort bei dem Petenten hätte sich die Sachlage jedoch bereits wieder geändert und der Petent hätte sich durch unseren Bericht möglicherweise nicht ernst genommen gefühlt. Genauso kann es im vorliegenden Fall sein, nämlich wenn die Infektionslage eine Wiedereinführung der Testpflicht erforderlich machen sollte. Deshalb haben wir uns im Ausschuss – auch Sie, Herr Mayer – darauf verständigt, folgenden Dynamiksatz an das Ende aller in diesen Berichten getroffenen Abwägungen zu setzen: „Aufgrund der dynamischen Entwicklung des Pandemiegeschehens und der damit verbundenen Einschränkungen beziehen sich die Ausführungen im Bericht auf den Zeitpunkt der Einreichung der Petition bzw. der Stellungnahme des zuständigen Ministeriums und die zu diesem Zeitpunkt geltenden Regelungen und beinhalten unter Umständen nicht den aktuellsten Stand der Corona-SchutzVerordnung.“ Die korrekte Beschlussempfehlung lautet somit – und das sage ich noch einmal ganz deutlich –: Der Petition kann nicht abgeholfen werden; denn zu dem damaligen Zeitpunkt konnte dem Anliegen nicht abgeholfen werden, und rückwirkend ist das auch nicht möglich. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN sowie vereinzelt bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen zu dieser Petition? – Das kann ich nicht erkennen. Wünscht die Staatsregierung das Wort? Frau Ministerin? – Nein. Wir fahren mit der zweiten Petition fort, Eingriff in kommunale Selbstverwaltung – Kürzung Fördermittel für Straßenbau. Es beginnt wieder die einreichende Fraktion, Herr Abg. Peschel, bitte.
Frank Peschel AfD
Werte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Die Petition „Kürzung Fördermittel für den Straßenbau“ hätte es nicht geben müssen, wenn die Koalition sich nicht für die Kürzung der Straßenbaumittel eingesetzt hätte. Diese Petition ist ein Hilferuf und steht symbolhaft für die Benachteiligung vieler kleiner sächsischer Kommunen. Werte Abgeordnete! Straßen und Infrastruktur baut man leider nicht für die Ewigkeit. Man braucht Geld und regelmäßige Investitionen, um einen guten Zustand der Straßen zu erhalten. Das dachte sich auch die Gemeinde Jonsdorf im Landkreis Görlitz. Sie beantragte Fördermittel für die Sanierung der Ortsdurchfahrt Großschönauer Straße, Ecke Auf der Heide mit einer Förderquote von 90 %. Doch am 9. November 2021 kam eine E-Mail aus dem Landratsamt Görlitz, in der die Landesdirektion mitteilte, dass die Baumaßnahmen nicht im beantragten Umfang gefördert werden. Der Grund: Das Wirtschaftsministerium habe die Förderrichtlinien überarbeitet und statt 90 % gebe es zukünftig nur noch 50 % Förderung. Wie kam es dazu? – Es kam dazu, weil die Landtagsabgeordneten von CDU, SPD und GRÜNEN das im Mai 2021 beschlossen hatten. Im Sommer 2021 teilte Wirtschaftsminister Dulig den Kommunen die Kürzung der Fördermittel für den kommunalen Straßenbau mit. Für die sächsischen Städte und Gemeinden bedeutete das eine immense Steigerung der Eigenmittel, über die viele nicht verfügen und die sie auch nicht finanzieren können. Die Geschichte ist deswegen so brisant, weil die Kürzung der Mittel nachträglich getätigt worden ist. Betroffen sind Projekte, die bis zum Stichpunkt des 31. Oktober 2019 zur Förderung beantragt wurden, aber keine Zusagen erhielten. Viele Kommunen – auch Jonsdorf – waren jedoch in Vorleistung gegangen und hatten Planungsleistungen aus eigenen Mitteln finanziert, um anschließend zu erfahren, dass die Straßenbaumaßnahmen aufgrund der Fördermittelkürzung nicht realisiert werden können. Werte Abgeordnete! Zurück zu der Petentin. Der Gemeinderat von Jonsdorf konnte den erhöhten Eigenmittelanteil nicht bewilligen. Eine kleine Kommune mit knapp 1 500 Einwohnern ist nicht in der Lage, 700 000 Euro in die Hand zu nehmen – wobei ursprünglich nur 150 000 Euro geplant waren, doch selbst das ist für eine kleine Kommune wie Jonsdorf finanziell kaum stemmbar. In dieser Not wandte sich der Gemeinderat an die Bürgermeisterin und sagte: Bitte wendet euch an den Petitionsausschuss im Landtag. Werte Abgeordnete! Ich muss sagen: Das haben wir nicht alle Tage, dass sich Kommunen bei uns melden und ihrer Not und ihrem Ärger Luft machen. Leider ist das aber noch nicht alles; denn für die Sanierung von gemeindeeigenen Straßen wurde die Förderung auf 0 Euro zurückgestrichen. Schlechte Infrastruktur schadet der örtlichen Wirtschaft, dem Tourismus und vor allen Dingen der Verkehrssicherheit. Gerade bei dem Beispiel Jonsdorf – das ist ein wunderschöner Luftkurort im Zittauer Gebirge – ist es wichtig. Dieser Ort lebt vom Tourismus, und schlechte Infrastruktur schädigt die touristische Entwicklung. Ich möchte daran erinnern, dass die AfD damals gegen diese Mittelkürzung war und vollkommen zu Recht einen Änderungsantrag einbrachte, in dem es hieß: Wir brauchen mehr Geld für unsere kommunalen Straßen und den Brückenbau. Und ich möchte ebenfalls daran erinnern, dass der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU, Herr Hippold, darauf antwortete: Viel hilft eben nicht viel. Er erklärte dem Parlament, dass die Mittel seiner Einschätzung nach ausreichend seien. Einfach mehr Geld hineinschieben bringe niemanden weiter. – Das war der O-Ton der CDU. Werte Abgeordnete! Die AfD weigert sich zu akzeptieren, dass Gemeinden wie Jonsdorf finanziell derart benachteiligt werden. Das Versagen liegt eindeutig bei CDU, SPD und GRÜNEN. Sie verweigern den Kommunen die notwendigen finanziellen Mittel und verweisen gleichzeitig auf die Pflichtaufgaben der Kommunen. Es ist beschämend, dass Landtagsabgeordnete, welche die Reduzierung der Straßenbaumittel beschlossen haben, heute den Kommunen vorlügen, dass der Petition nicht abgeholfen werden kann. Der Berichterstatter, Mario Kumpf, sowie die ganze AfD im Petitionsausschuss lehnen das Votum des Ausschusses daher ab. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die Koalition spricht Herr Abg. Flemming.
Ingo Flemming CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es sind ein paar Dinge richtigzustellen: Zum einen ist Herr Kumpf Mitberichterstatter, denn der Berichterstatter zu dieser Petition war ich. Zum anderen haben wir niemanden angelogen, sondern wir haben die Petition sauber und sachlich bearbeitet und hier niemanden angelogen. Die Ministerialverwaltung hat so entschieden, wie sie bei der Beantragung dieser Fördermittel entscheiden musste. Das ist nun einmal so. Es ist erläutert worden: Die Gemeinde Jonsdorf hat den Ausbau der Straßen beantragt, aber es ist eben nicht so, dass mit einer Beantragung schon ein Anspruch darauf besteht, dass diese Mittel dann auch fließen werden. Das ist genau nicht so. Entsprechend dem Sächsischen Straßengesetz – das ist gesetzlich verankert – ist der Träger der Straßenbaulast verantwortlich, die Straßen in einem den regelmäßigen Verkehrsbedürfnissen – ich zitiere – „genügenden Zustand zu unterhalten, zu bauen oder sonst zu verbessern“. Für die Nebenanlagen, unter anderem für die Gehwege, ist die Gemeinde allein zuständig. Bei Kreisstraßen und im Rahmen ihrer Haushaltshoheit obliegt es der Gemeinde, die Mittel dafür zu budgetieren. Es ist vollkommen richtig – wie ausgeführt worden ist –, dass insbesondere bei finanzschwachen Kommunen mit einer sehr angespannten Haushaltslage – und das ist bei Jonsdorf der Fall – dies häufig mit Schwierigkeiten verbunden ist. Deshalb gibt es seit dem Jahr 2015 eine Förderrichtlinie des Freistaates Sachsen für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger. Dort wird ganz klar und deutlich ausgeführt, dass es keinen grundsätzlichen Anspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung gibt und dass die Bewilligung nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel möglich ist. Jetzt komme ich zum tieferen Kern. Es war vormals so, dass es Förderhöhen bis zu 90 % gegeben hat, aber eben nicht mehr in der aktuellen Haushaltsperiode. Denn der Haushaltsgesetzgeber, die Koalition aus CDU, BÜNDNISGRÜNEN und SPD, hat sich zu einer Budgetierung der Mittel im Haushalt entschieden, die für den Straßenbau ein ganz bestimmtes Volumen vorsah. (Tobias Keller, AfD: Weniger als 50 %!) Da abzusehen war, dass mit diesem Volumen nicht alle Wünsche befriedigt werden können, hat man sich dafür entschieden, den Fördersatz für Kreisstraßen auf 50 % zu reduzieren. Daran ist die Verwaltung gebunden. Darüber kann man auch nicht hinweggehen. Man kann nicht einfach einen Präzedenzfall schaffen und sagen: Ach, denen bewilligen wir jetzt aber doch mehr. Das geht so nicht. Deshalb konnte der Petition in diesem Rahmen auch nicht abgeholfen werden, weil der sächsische Doppelhaushalt 2021/2022 am 20. Mai 2021 so beschlossen worden ist. Jetzt kann man natürlich sagen – das ist vollkommen klar –, dass das für viele Kommunen schmerzlich ist und sich damit bestimmte Vorhaben verzögern. Aber es ist auch wahrgenommen worden, welche Probleme und Herausforderungen es dadurch gibt. Ich kann zumindest in Richtung der Betroffenen ausführen, dass im derzeitigen Haushaltsentwurf deutlich mehr Mittel für den kommunalen Straßenbau vorgesehen sind, (Thomas Thumm, AfD: Wir haben ja bald wieder Wahl!) auch um bestimmte Dinge heilen zu können. Es wird auch so sein, dass die Straßenbaumittel für kommunale Straßen über das FAG ausgereicht werden und dass es in der kommunalen Trägerschaft liegt, diese Mittel zu planen, zu budgetieren und für entsprechende Prioritäten einzusetzen. Das wird für die Kommunen im kommenden Doppelhaushalt ein ganz großer Vorteil sein. Ich gehe davon aus, dass damit auch die Gemeinde Jonsdorf ihr Straßenbauvorhaben wird umsetzen können. Die Beschlussfassung der Petition – der Petition kann nicht abgeholfen werden – kann in diesem Fall nicht geändert werden. (Vereinzelt Beifall bei der CDU und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Gibt es noch Redebedarf zu dieser Petition? – Die Linksfraktion; Herr Schultze.
Mirko Schultze Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Fakt 1: Der Petition wäre abzuhelfen gewesen. Fakt 2: Unsere Mitglieder im Ausschuss haben deswegen auch nicht zugestimmt, als der Beschluss bestand, dass der Petition nicht abzuhelfen ist. Ich kann das nach wie vor begründen. Die Begründung lautet: Wenn ich historisch mal schaue, dann ist es die Idee, die Kommunen nach wie vor finanziell knapp zu halten. Wenn ich mich hinstelle und sage, der kommunale Baulastträger hat innergemeindliche Straßen selbst zu tragen, dann muss ich ihn aber auch finanziell dazu in die Lage versetzen. Das haben wir in den letzten Jahren nicht getan. Ganz im Gegenteil, Sie haben alle unsere Anträge abgelehnt, in denen wir für die Notlage der Kommunen und für die Haushaltssituation der Kommunen Verbesserungen gefordert haben, zum Beispiel für das FAG, für den Haushalt und im Rahmen der Corona-Maßnahmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir wissen doch, dass die Kommunen seit vielen Jahren keine finanziellen Eigenmittel mehr haben. Wir wissen, dass sie nicht den Spielraum haben, so eine Rochade aufzufangen. Und ja, wir sind hier der Haushaltsgesetzgeber. Natürlich wären wir in der Lage gewesen, die Staatsregierung aufzufordern und – jetzt sage ich es mal so, auch wenn es in Sachsen völlig unüblich ist – mittels eines Nachtragshaushalts nachzusteuern und sicherzustellen, dass ausreichende finanzielle Mittel da gewesen wären. Die Petition richtet sich an dieses Haus und nicht an die Staatsregierung. Wir als Haushaltsgesetzgeber hätten sagen können: Wir helfen dieser Petition insoweit ab, dass wir die Staatsregierung dazu auffordern, die entsprechenden Schritte einzuleiten und das Förderprogramm auskömmlich auszustatten. Das alles hätte man tun können. Fakt ist: DIE LINKE hat seit vielen Jahren in Fragen kommunaler Finanzierung vieles vorgeschlagen. Liebe Koalition, ich denke, dass es Ihnen jetzt schwerfällt, das abzulehnen. Wenn Sie nicht wollen, dass Rechtspopulisten diese Petition herausziehen und damit an einem Abend eines Plenartages versuchen, Punkte zu machen, wofür sie gar keine Punkte verdient hätten, dann passen Sie bei der Haushaltsverhandlung sehr genau auf, dass Sie zum Wohle der Kommunen entscheiden, dass Sie Entscheidungen treffen, die die Kommunen auskömmlich finanzieren, und dass Sie einen ordentlichen Kommunalhaushalt aufstellen. Dann ist es nämlich gar nicht notwendig, dass hier eine Fraktion der Meinung ist, dass sie sich herausheben kann und sich zum Retter der kommunalen Straßen aufschwingt. Ich kann für die Linksfraktion jedenfalls sagen: Unsere Anträge für die Kommunalfinanzierung hätten seit Jahren dazu geführt, dass es eine auskömmliche Finanzierung gegeben hätte und die gemeindliche Aufgabe des Straßenbaus auch durch die Gemeinden erfüllbar gewesen wäre. Wenn Sie unseren Anträgen zugestimmt hätten, dann hätte diese Petition heute nicht von rechts herausgezogen werden können. Danke. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Die Koalition hat gesprochen, die Linksfraktion, die AfD; alle haben sich äußern können. Ich frage noch einmal, ob die Staatsregierung das Wort wünscht. – Auf der rechten Seite kann ich das nicht erkennen, auf der linken auch nicht. (Jan-Oliver Zwerg, AfD, steht am Mikrofon.) Jetzt muss ich überlegen, was Sie vorhaben. Ich frage Sie einfach.
Jan-Oliver Zwerg AfD
Danke, Frau Präsidentin! Wir wollen über die beiden Dinge gern einzeln abstimmen. Das ist mein Anliegen. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Okay. Das ist gut. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, steht am Mikrofon.) Herr Lippmann.
Valentin Lippmann GRÜNE
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Namens meiner Fraktion verlange ich nach § 107 Satz 2 GO eine Sitzungsunterbrechung von bis zu 30 Minuten. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gut. Wenn das gewünscht wird, dann sehen wir uns genau 20:20 Uhr wieder. (Unterbrechung von 19:49 bis 20:20 Uhr) Meine Damen und Herren, es ist genau 20:20 Uhr. Ich lasse jetzt auf Wunsch der AfD-Fraktion über die Beschlussempfehlungen einzeln abstimmen und beginne mit der Petition 01345/4 mit dem Titel „Corona-Krise/Testpflicht bei Kindern/Schülern“. Ich bitte bei Zustimmung zur Beschlussempfehlung um Ihr Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Bei einer Reihe von Gegenstimmen wurde dennoch der Beschlussempfehlung mit Mehrheit zugestimmt. Ich rufe die Petition 01511/1 mit dem Titel „Eingriff in kommunale Selbstverwaltung – Kürzung Fördermittel für Straßenbau“ auf. Ich bitte bei Zustimmung zur Beschlussempfehlung um Ihr Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine Stimmenthaltungen, eine Reihe von Gegenstimmen; dennoch wurde der Beschlussempfehlung mit Mehrheit zugestimmt. Meine Damen und Herren, zu verschiedenen Beschlussempfehlungen haben einige Fraktionen ihre abweichende Meinung bekundet. Die Information, welche Fraktion und welche Beschlussempfehlung dies betrifft, liegt Ihnen zu der genannten Drucksache ebenfalls schriftlich vor. Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den weiteren noch nicht einzeln abgestimmten Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss unter Beachtung der mitgeteilten abweichenden Auffassungen einzelner Fraktionen fest. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet. auf morgen, Donnerstag, den 14. Juli 2022, 10 Uhr, festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung liegen Ihnen vor. Die Sitzung ist geschlossen. Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Feierabend. (Schluss der Sitzung: 20:22 Uhr) Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar 01067 Dresden unter www.landtag.sachsen.de
