Nico Brünler
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf ist tatsächlich ein Beitrag aus der Kategorie „Man weiß nicht, ob man sich freuen oder verzweifeln soll“. Ich glaube, in der Sache und bei der Notwendigkeit des Netzausbaus sind wir uns fraktionsübergreifend einig. Wir sind uns, glaube ich, auch darin einig, dass in jeder Hinsicht Luft nach oben ist, sonst bräuchte es nicht die Beteiligung an den Finanzierungsprogrammen des Bundes. Das hat auch die Anhörung ergeben, die sich in der Konsequenz weniger um die in dem vorliegenden Gesetz getroffenen Regelungen drehte, als vielmehr um die Notwendigkeit, den Breitbandausbau zu beschleunigen und gleichzeitig darauf zu achten, dass sich die einzelnen Förderrichtlinien nicht gegenseitig im Weg stehen. Dem gibt es an dieser Stelle wenig Neues hinzuzufügen. Ich will meine Vorredner nicht alle wiederholen. Was mich dann trotz aller Einigkeit heute bei diesem Gesetz doch zur Verzweiflung treibt, ist die Zeit, die wir verschenkt haben, bis wir nun zu dieser Regelung kommen. Ich darf Sie erinnern: Bereits vor über einem Jahr, als wir hier den aktuellen Doppelhaushalt beschlossen hatten, gab es das Graue-Flecken-Programm des Bundes. Es fand nur einfach im sächsischen Haushalt keine Berücksichtigung. Wir haben das damals nicht nur kritisiert, sondern haben auch den Antrag hier im Plenum eingebracht, das zu korrigieren. Sie, meine Damen und Herren in der Koalition, hatten das damals abgelehnt, die AfD übrigens auch. (Zuruf des Abg. Thomas Thumm, AfD) Wir hatten damals angemahnt, dass ein Verzicht an der Beteiligung des Freistaates an der Graue-Flecken-Breitbandförderung des Bundes bzw. einer Verschiebung der weiteren Förderung des Breitbandausbaus hier in Sachsen in der Folge einen deutlich höheren Finanzierungsbedarf nach sich ziehen würde, da eine endlose Weiterführung der Bundesförderung nicht sicher ist. Sie hatten unter anderem mit der Begründung abgelehnt, dass wir Ihnen keine raffiniert durchkalkulierte Kofinanzierung vorgeschlagen haben. Nun, ein Jahr später, legen Sie einen eigenen Gesetzentwurf vor, der im Kern aus einem einzigen mit dem Sachverhalt befassten Artikel mit – ich habe nachgezählt – rund 170 Wörtern besteht. Eine wirklich durchkalkulierte Kofinanzierung haben Sie auch nicht, sondern Sie schieben die Finanzierung auf die Folgehaushalte. Wir beschließen nicht, Kollege Dietrich, wie Sie am Anfang blumig beschrieben haben, den Ausbau, sondern nur, dass wir die Bundesmittel nach einem Jahr nun endlich doch nehmen wollen. Dass Sie die Kommunen ins Boot geholt haben, ist auch nur die Hälfte der Wahrheit. Richtig ist, dass die Kommunen Sie vor einem Jahr kritisiert haben, weil nichts passiert ist. Von den von Kollegen Gerber genannten Konzepten ist in diesem Gesetz, wenn man ehrlich sein soll, auch nicht die Rede. Im Grunde machen Sie genau das, was Sie in unserem Vorschlag damals als unseriös befanden und begründen die Notwendigkeit dann auch noch mit den gleichen Argumenten, die wir damals vorgebracht haben. Wahr ist einfach, dass es ein Jahr gedauert hat, weil es Streit in der Koalition über die sächsische Kofinanzierung gab. Ich freue mich, dass die Koalition nun unsere Argumente aufgegriffen und umgesetzt hat. Es ärgert mich nur, dass wir dabei wertvolle Zeit verloren haben, Zeit, in der sich die Tiefbaukosten um ca. 15 Prozent erhöht haben, Zeit, in der wir inzwischen lieferkettenbedingte Engpässe haben. Im Ergebnis kommt Ihr Paket also zu einem Zeitpunkt, an dem auch im Netzausbau alles teurer ist als vor einem Jahr und damit jeder Förder-Euro weniger Digitalisierung schafft, weil Sie unserem Vorschlag vor einem Jahr nicht gefolgt sind. Nichtsdestotrotz stimmen wir heute zu. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN und des Abg. Dirk Panter, SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Brünler sprach für die Fraktion DIE LINKE. Gibt es weiteren Redebedarf seitens der Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich an die Staatsregierung, an Herrn Staatsminister Dulig. Bitte schön, Herr Staatsminister. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Marie von Ebner-Eschenbach sagte einmal: „Wenn die Zeit kommt, in der man könnte, ist die vorüber, in der man kann.“ Wir werden die Zeit nutzen, in der man kann. Ich freue mich wirklich sehr, dass mit dem heutigen Beschluss zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Fonds für digitale Teilhabe und schnelles Internet“, kurz DigiFonds, nun die Graue-Flecken-Förderung starten kann. Die Änderung erhöht die Bindungsermächtigung des DigiFonds auf 786,5 Millionen Euro. Dies ist mehr als das Dreifache der bisher zur Verfügung stehenden Bindungsermächtigung in Höhe von 233 Millionen Euro. Zuzüglich des bereits zugeführten Fondsvermögens in Höhe von 700 Millionen Euro haben wir nunmehr fast 1,5 Milliarden Euro für den Breitbandausbau im Freistaat Sachsen zur Verfügung. Warum machen wir das? Warum vergraben wir buchstäblich so viel Geld? Die Erschließung mit leistungs- und zukunftsfähigen Glasfasernetzen ist unverzichtbare Voraussetzung für die digitale Transformation, denn Gigabit-Geschwindigkeiten werden in Zukunft unerlässlich sein. Glasfaserstrukturen werden in Zukunft Milliarden von Geräten, Objekten und Systeme miteinander verbinden, die Grundlage für innovative Prozesse und Dienstleistungen, zum Beispiel im Industrie-, Energie- oder Gesundheitssektor, sind. Das hat natürlich unmittelbare Bedeutung für Sachsen; zum einen für den Erfolg sächsischer Unternehmen im digitalen Wettbewerb: Auf digitalem Weg können völlig neue Geschäftsmodelle entstehen. Zum anderen hat es Bedeutung für alle unsere Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von Alter und Lebenssituation, ganz gleich, ob Schüler(in), berufstätig, arbeitsuchend oder im Ruhestand und auch unabhängig vom Wohnort; denn alle Menschen in Sachsen haben einen Anspruch darauf, alle digitalen Angebote für ihre Lebenssituation, sei es mobiles Arbeiten, Homeschooling, Streamen, Onlineshopping usw. zu nutzen. Für nahezu alle Aktivitäten in Schule, Beruf und Freizeit ist heutzutage eine leistungsfähige Internetanbindung der Einstieg, um teilnehmen zu können. Mit der Schaffung zukunftsfähiger Gigabitnetze verbessern wir die Chancengleichheit für alle, zum Beispiel dann, wenn die Mobilität eingeschränkt ist, sei es aus gesundheitlichen Gründen oder weil man in ländlichen Regionen zu Hause ist. Damit wird die leistungsfähige Breitbandanbindung zu einem Schlüssel für den Zusammenhalt und die Zufriedenheit im Land. Überall verfügbare leistungsfähige Breitbandinfrastrukturen schaffen ein Gleichgewicht zwischen städtischen, dicht besiedelten, hektischen Regionen und ländlichen, ruhigen und naturnahen Räumen. Auch in den Regionen des Strukturwandels hat der Breitbandausbau eine herausragende Schlüsselfunktion. Neue unternehmerische Aktivitäten können sich nur dort entfalten, wo zukunftsfähige Infrastrukturen, wie Glasfasernetze, vorhanden sind. Selbst im Kampf gegen den Klimawandel ist die Glasfaserinfrastruktur unverzichtbar. Zum einen ist ihr CO -Fußabdruck gegenüber älteren Technologien und Netzen deutlich geringer und zum anderen ermöglichen Glasfasernetze neue innovative Anwendungen, mit denen Treibgasemissionen vermieden werden können. Investitionen in Breitbandnetze sind damit exemplarische Nachhaltigkeitsinvestitionen. Die Herausforderungen sind somit klar benannt: Die digitale Welt steht vor der Tür. Wir müssen handeln. Die heutige Änderung des Gesetzes gemeinsam mit der in der letzten Woche im Kabinett beschlossenen Richtlinie Digitale Offensive Sachsen 2022 ermöglicht die Fortsetzung der Breitbandförderung durch den Einstieg in die Graue-Flecken-Förderung. Damit können Adressen, die derzeit nicht zuverlässig mit 100 Mbit/s versorgt sind, erschlossen werden. Mit der bisherigen Weiße-Flecken-Förderung wurde seit dem Jahr 2016 schon sehr viel erreicht. Lassen Sie mich nur zwei Beispiele nennen: Der Istzustand der Breitbandversorgung lag für 50 Megabit pro Sekunde Mitte des Jahres 2021 bei 92,6 % der Haushalte. Das wiederum bedeutet eine Steigerung um 43 Prozentpunkte seit dem Jahr 2015. Bei der Ausstattung mit Glasfaser bis ins Haus liegen wir bei 20,6 % der Haushalte und damit deutlich über Bundesdurchschnitt in Höhe von 15,8 % und im gesamtdeutschen Vergleich an dritter Stelle hinter Hamburg und SchleswigHolstein. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Freistaat Sachsen kann nun die Gigabit-Förderrichtlinie des Bundes kofinanzieren. Die Landesförderung stockt die Bundesförderung, die je nach Wirtschaftskraft des Zuwendungsempfängers zwischen 50 und 70 % beträgt, auf 100 % auf. Das materialrechtliche Förderverfahren wird allein vom Bund durchgeführt. Der Freistaat sattelt nur auf und erlässt die Kofinanzierungsbescheide. Dies ist ein sehr schlankes Förderverfahren und minimiert Doppelarbeit. Eine Besonderheit der Graue-Flecken-Förderung ist geplant: Die Kommunen sollen einen gemeinschaftlichen Eigenbeitrag zur Finanzierung leisten, indem 10 % der Gesamtfördersumme aus dem Finanzausgleichsgesetz in den Fonds geleitet wird. Mit diesem finanziellen Engagement dokumentiert auch die kommunale Familie ihre Verantwortung für den flächendeckenden Breitbandausbau. Liebe Kolleginnen und Kollegen, einige machten sich Sorgen – ich auch –, ob der Freistaat mit diesem Förderprogramm nicht zu spät kommt. Immerhin gibt es bereits seit April 2021 die Förderrichtlinie des Bundes, und dort gilt das Windhund-Prinzip. Aber ich kann Sie beruhigen: Beim Bund ist ausreichend Geld für diese Förderung verfügbar. Um auf Ihre Ausführungen einzugehen: Wir kommen nicht zu spät, weil aufgrund der Entwicklung der letzten anderthalb Jahre alle Bundesländer vor derselben Frage standen, nämlich, ob sie Anträge stellen können oder nicht. Bevor wir das beschlossen haben, haben sich gerade mal zwei Bundesländer daran beteiligt. Wie gesagt: Die Sorgen waren da – auch bei mir –, aber wir sind nicht zu spät. Es ist nicht so, dass die Förderung erst 2023 möglich ist. Ich weiß nicht, ob Sie da etwas durcheinanderbringen. Der Förderzeitraum endet am 31.12.2022, weil das Graue-Flecken-Programm unterteilt wurde. Wir reden jetzt über das Graue-Flecken-Programm, das eine Unterversorgung bis zu 100 Mbit/s sicherstellt. Damit sind wir voll im Plan. Die Kommunen können bis zum Jahresende die Anträge stellen. Wir werden natürlich auch alle Kommunen umfassend informieren, sodass die Interessenten die erforderlichen Anträge bis Jahresende beim Bund und beim Freistaat einreichen können. Wir kalkulieren derzeit mit einem Landesmittelbedarf in Höhe von rund 436,5 Millionen Euro zur Erschließung der circa 120 000 Haushalte in Sachsen. Ein Aspekt ist mir in diesem Zusammenhang besonders wichtig: Den Hauptbeitrag zum Gigabit-Ausbau in Deutschland leisten private Unternehmen. Die Branche hat angegeben, allein für den eigenwirtschaftlichen Ausbau der Glasfasernetze in ganz Deutschland in den kommenden Jahren 50 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. Auch hier in Sachsen vertrauen wir auf diesen angekündigten Ausbau und setzen alles daran, ihn zu unterstützen. Herr Thumm, wie wird es im Jahr 2023 weitergehen? Ab dem Jahr 2023 gilt die neue beihilferechtliche Aufgreifschwelle von 200 Megabit pro Sekunde. Aktuell ist noch unklar, ob und zu welchen Konditionen der Bund seine Förderung fortsetzt. Die Staatsregierung wird sich dieser Herausforderung selbstverständlich stellen. Bei Feststellung weiterer Bedarfe handeln wir, um den erforderlichen Ausbau voranzutreiben. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Staatsminister Dulig sprach für die Staatsregierung. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Fonds für digitale Teilhabe und schnelles Internet“, Drucksache 7/9581, Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und SPD. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, Drucksache 7/10216. Es liegen dazu keine Änderungsanträge vor. Meine Damen und Herren, ich schlage, über den Gesetzentwurf in der Fassung des Ausschusses artikelweise im Block abzustimmen, wenn sich diesbezüglich kein Widerspruch erhebt. – Widerspruch sehe ich nicht; dann verfahren wir so. Das heißt, wir stimmen zuerst über die einzelnen Bestandteile ab, nämlich über die Überschrift, über Artikel 1 und über Artikel 2. Wer diesen Bestandteilen die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch nicht. Somit war dies eine einstimmige Zustimmung. Ich stelle nun den Entwurf Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Fonds für digitale Teilhabe und schnelles Internet“, Drucksache 7/9581 – Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und SPD in der in zweiter Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich nun um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Die sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch nicht. Somit ist auch dies eine einstimmige Zustimmung. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen worden. Meine Damen und Herren! Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Wenn es keinen Widerspruch ergibt, würden wir so verfahren. – Widerspruch sehe ich nicht. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Ladeinfrastruktur und Elektrofuhrpark ausbauen – Sachsen zum Drucksache 7/10137, Antrag der Fraktionen Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet: CDU, BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD, DIE LINKE, fraktionslose Abgeordnete und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe das Wort zuerst an die CDU-Fraktion, an Herrn Kollegen Nowak. Bitte schön, Herr Kollege.
