Rico Gebhardt
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Fast zehn Jahre hat es gedauert – zehn Jahre, nachdem die Landtagsmehrheit unseren Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes in der Drucksache 5/9012 abgelehnt hat. Zehn Jahre dauerte diese sogenannte Revolution, wie es Herr Lippmann im Ausschuss genannt hat. Es ist trotzdem ein guter und wichtiger Schritt, den der Landtag heute geht. Klar kann man von einem revolutionären Schritt sprechen, wenn man quasi bei null anfängt. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Richtig!) Aber kann man auch von Revolution sprechen, wenn sich Sachsen damit nicht an die Spitze der Bewegung setzt, sondern sich mit diesem neuen Gesetz maximal in der unteren Hälfte der Bundesländer befindet? (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Ich sage: Das ist nicht wirklich revolutionär, Herr Lippmann, es ist eher Feigheit. Es ist also wie immer: Die Kollegen von der CDU besitzen eine gewisse Beharrlichkeit – ich meine, die Offenheit von Herrn Modschiedler in allen Ehren – (Zuruf des Abg. Martin Modschiedler, CDU) und die Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN reden sich die Ergebnisse schön. Das kann man so machen, aber meine Aufgabe ist das nicht. Mit dem Gesetz droht wohl eher die Gefahr eines zahnlosen Tigers. Warum das so ist, will ich Ihnen gern erläutern und verweise dabei auf die Sachverständige Anne Marie Jünemann vom Bundesverband „Mehr Demokratie e. V.“ Mit diesem Gesetzentwurf würden wir maximal im Mittelfeld des Transparenzrankings landen; denn Sachsen würde „[…] mit dem Entwurf lediglich im Transparenzranking 45 von 100 möglichen Punkten erreichen […]“ – also zahnlos und schon gar nicht revolutionär. Außerdem hat die Sachverständige vor allem auf eine Sache klar hingewiesen, und das ist Vertrauen als Grundlage für ein demokratisches Miteinander. „Transparenz in der Politik ist ein hoher Wert, aber kein Selbstzweck. Transparenz ist immer ein Mittel zum Zweck. Wenn ich es in einem Satz zusammenfassen würde, würde ich sagen: Wenn die Politik nicht näher an die Bürger(innen) heranrückt, werden einige Bürger immer weiter von ihr abrücken.“ Dem kann ich nicht widersprechen, sondern muss leider sagen, dass die gesellschaftliche Lage weitaus gravierender ist, insbesondere hier bei uns in Sachsen. Aus diesem Grund ist ein Transparenzgesetz so unglaublich wichtig, vor allen Dingen in diesen Zeiten und ganz besonders für Sachsen. Ich bin tatsächlich ein wenig im Widerspruch zu Ihnen, Herr Modschiedler, denn wir müssen zunehmend feststellen, dass Menschen ihr Vertrauen in die Politik, in Institutionen verlieren oder bereits verloren haben. Und es geht nicht um Misstrauen gegenüber Verwaltungen. Das gilt im Übrigen nicht nur für die Landespolitik, sondern natürlich auch für die Kommunalpolitik. Das ist auch eine Fehlstelle. Auch hier krankt es bei dem Gesetzentwurf, wenn die Kommunen bei der Transparenzpflicht nicht eingebunden werden. Zudem bringt eine ganze Stange von Ausnahmeregelungen in dem Gesetz überhaupt nichts; denn wie gesagt: Sage und schreibe 22 Nummern sind eine bemerkenswert lange Liste an Ablehnungsgründen und bundesweit einmalig. Das macht Sachsen einmal wieder zum negativen Spitzenreiter. Das führt wohl eher dazu, dass Bürgerinnen und Bürger das Gesetz gleich wieder zuschlagen werden. Mit Vertrauen hat das wenig zu tun; dieses so wichtige Gut darf gar nicht erst verspielt werden. Meine Fraktion weiß das und wusste das schon vor zehn Jahren. Damals brachte der vielgeschätzte Kollege Klaus Bartl unseren Gesetzentwurf zu einem Informationsfreiheitsgesetz ein. Das wurde natürlich abgelehnt, sonst säßen wir heute nicht hier und würden über Revolution reden. Damals wie heute gilt, dass man durch Informations- und Transparenzpflicht vor allem für mehr Augenhöhe zwischen Bürgerinnen und Bürgern auf der einen und der Verwaltung auf der anderen Seite sorgen kann. Mein Kollege Klaus Bartl nannte es die „Demokratisierung des Verhältnisses zwischen Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern“. Herr Modschiedler, diese Aussage war damals richtig und gilt heute umso mehr. Wir können nicht darauf warten, dass uns oder der Institution das Verständnis nur so zufliegt. Das funktioniert so nicht, das haben wir doch im letzten Jahrzehnt gemerkt. Demokratie bedeutet Arbeit. Demokratie bedeutet, sich aktiv zu kümmern. Das können wir nicht nur von den Bürgerinnen und Bürgern verlangen, sondern ebenso von uns und von der Verwaltung. Hier müssen sich die Politik und vor allem die Verwaltung definitiv bewegen – noch mehr bewegen als der vorliegende Gesetzentwurf das vorsieht. Eine aktive Bereitstellung von öffentlichen Informationen sieht anders aus, wenn man bedenkt, wie lang der Ausnahmekatalog ist. Deshalb erstens: Wir wollen, dass alle Informationen, die die Verwaltungstätigkeit des Freistaates Sachsen betreffen und die keinem durch andere Gesetze zwingend bestimmten Schutz unterliegen, öffentlich transparent sind und individuell zugänglich gemacht werden. Zweitens: Wir wollen, dass die öffentliche Verwaltung sowie mit öffentlichen Aufgaben befasste Stellen einer Informations- und Transparenzpflicht unterliegen. Zudem wollen wir diesen Kreis auf private Unternehmen erweitern, sofern sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen und sie von einer Behörde kontrolliert werden. Drittens: Wir wollen keine lange Latte von Ausnahmeregelungen, sondern nur die, die rechtlich zwingend sind. Viertens: Wir wollen, dass der Informationszugang kostenlos und anonym möglich ist. Fünftens: Wir wollen ganz klar geregelt haben, bis wann Informationsfragen beantwortet werden sollen. Es gilt zu verhindern, dass noch mehr Gut- und Wutbürger herumlaufen und Unsinn verbreiten. Dafür muss auch ein Transparenzgesetz, indem es tatsächlich Vertrauen schafft, einen ganz wesentlichen Betrag leisten. Dafür tragen die Staatsregierung und Sie, meine Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, eine ganz besondere Verantwortung. Demokratie kommt nicht vom Warten und Sitzen, und Vertrauen kommt nicht durch ein Transparenzgesetz, welches nur ein wenig transparent ist und in das so viele bürokratische Hürden eingebaut sind, dass die Lust, sich als Bürgerin oder Bürger zu informieren, bereits verloren ist, bevor man weiß, dass man sich überhaupt informieren kann. Sollten Sie unseren Änderungsantrag ablehnen, können wir den Gesetzentwurf leider nur ablehnen, weil er uns entgegen Ihren eigenen Ankündigungen bei Weitem nicht revolutionär genug ist. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Gebhardt sprach für die Fraktion DIE LINKE. Nun übergebe ich das Wort an Herrn Kollegen Lippmann, Fraktion BÜNDNISGRÜNE.
