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Dr. Joachim Keiler

AfD 13.07.2022 Sitzungen 7/53

Ja, gut. – Ich knüpfe einmal an: Wenn überhaupt eine Zuständigkeit für die Vertragsänderung erkennbar ist, so liegt sie, wie gesagt, beim Europäischen Rat. Der Europäische Rat jedoch ist jedenfalls derzeit wenig begeistert, angesichts der weltweiten Krisensituation auch noch wesentliche Vertragsänderungen oder Referenden im Hinblick auf die Europäische Union vorzunehmen. Im Mai 2022 forderte bereits Schweden das Ende des Prozesses der Zukunftskonferenz; ebenfalls skeptisch äußerten sich Dänemark, Finnland, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Kroatien, Rumänien, Bulgarien, Irland, Portugal, Griechenland, Zypern und Malta. Die Niederlande, die Slowakei und Slowenien forderten eine Reduzierung auf Maßnahmen, die im Rahmen des bestehenden Vertrages eingesetzt werden könnten. Ungarn forderte gar, die Konferenz dazu zu benutzen, wesentlich mehr Kompetenzen zurück an die Nationalstaaten zu übertragen. In der Zwischenzeit war auch zu vernehmen, dass Annalena Baerbock von den Vorschlägen dieses Zukunftskonvents abgerückt ist. Deutlich sagte sie, sie halte nichts von „altem Wein in neuen Schläuchen“, (Jörg Urban, AfD: Hört, hört!) und überraschte damit die Europäische Grüne Partei. Dem können wir allerdings nur zustimmen. Warum alter Wein? Der im Jahr 2004 vorgelegte Verfassungsvertrag sollte die bisherigen EU-Verträge und die Ausführungsverträge ersetzen und deren Inhalte zusammenfassen. Nach Artikel 48 EUV – damalige Fassung – hatte der Verfassungsvertrag der Ratifikation durch damals 25 Mitgliedsstaaten bedurft; insgesamt 17 Mitgliedsstaaten haben den Vertrag ratifiziert. In Frankreich und in den Niederlanden wurde er in den Volksabstimmungen abgelehnt. Dies führte dazu, dass im Jahr 2006 eine sogenannte Reflexionsphase, also Überlegungsphase, installiert wurde, die im Jahr 2008 in einem sogenannten Reformprozess münden sollte. Dieser sollte nun durch die Konferenz zur Zukunft Europas initiiert werden. Mit dem Vertrag von Lissabon allerdings wurde dann 2007 das sogenannte Verfassungskonzept – was wieder mit dieser Konferenz am langen Ende und den mitgeteilten kommunizierten Ergebnissen in den Vordergrund gerückt wird – ausdrücklich aufgegeben. Der Vertrag sollte nicht die Bezeichnung „Verfassung“ tragen, und es wurden im Wesentlichen Kompetenzverteilungsregelungen eingeführt. Bereits damals schon umstritten war die Frage qualifizierter Mehrheitsentscheidungen. Ein Systemwechsel in einen europäischen Bundesstaat steht ausdrücklich Artikel 23 Grundgesetz entgegen. An dieser Stelle kann ich Frau Baerbock zu ihrer aktuellen Erkenntnis nur beglückwünschen. Das hatten wir schon zu Beginn der Konferenz gerügt. Wir hatten vor etwa neun Monaten schon einmal eine Aussprache zu dieser Konferenz. Seit dem gescheiterten Referendum bemüht sich die europäische Zentralverwaltung mit allen lauteren und unlauteren Mitteln, Stück für Stück Kompetenzen an sich zu ziehen, die ausdrücklich den Nationalstaaten vorbehalten sind. Wenn ich den Begriff „Verfassung“ vermeide, handelt es sich dennoch bei Fragen der Staatsfinanzierung, der Verteidigung und Sicherung der Außengrenzen um den Nationalstaaten konstitutionell zugewiesene Bereiche. Dies gilt übrigens ebenso für ein Besteuerungsrecht, das ein Kernrecht des souveränen Nationalstaats ist. Es kann nicht angehen, dass durch die Hintertür eingeführt wird, was vor nicht allzu langer Zeit in jahrelangem Prozess der Mitgliedsstaaten nicht durchzusetzen war. Hierbei ändert auch die sogenannte Demokratiesimulation durch eine angebliche Konferenz zur Zukunft Europas nicht. Es gibt keinen europäischen Staatsbürger, es gibt keine einheitliche europäische Kultur – es wurde aus unserem Programm zitiert, ich stehe voll dahinter –, es gibt keine einheitliche europäische Amtssprache, und es gibt – außer in den Büroräumen der EU-Bürokraten – auch überhaupt keine Mehrheit in den Mitgliedsstaaten, die Souveränität aufzugeben. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Richtig!) Dies hat nun Gott sei Dank im Mai und Juni die Haltung des Europäischen Rates mehr als deutlich gemacht: Die EU soll sich im Wesentlichen darauf besinnen, wozu sie gegründet worden ist: als Wirtschafts- und Handelszone. Ohne Herstellung einer annähernd ausgeglichenen Konvergenz in allen staatlichen Bereichen ist ein europäischer Zentralstaat illusorisch und wäre nicht einmal ansatzweise eine Lösung allein für die internen Probleme. Letztlich war und ist diese Konferenz Produkt einer Idee des französischen Präsidenten Macron 2017, der sich im Gegenzug zu seiner Zustimmung zur Wahl von Frau von der Leyen zur Kommissionspräsidentin mit seinen ständig vorgetragenen europäischen Visionen bemerkbar machen wollte. So manches ist eine Verlängerung der Ideen des Aachener Vertrages. Wir sollten uns ehrlich machen, meine Damen und Herren Kollegen: Wir haben uns bürokratisch in den Wald gewurschtelt. Bei den aktuellen geopolitischen Verwerfungen auch noch ein weiteres Format der sogenannten Beitrittskandidaten unter Beteiligung der Ukraine – Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte zum Ende kommen.

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