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Thomas Schmidt

13.07.2022 Sitzungen 7/53

Vielen Dank. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Gesetz gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum ist, wie ausgeführt wurde, Teil des aktuellen Koalitionsvertrages, und die Koalition ist im Gespräch. Viele Argumente wurden ausgeführt. Ich möchte nicht alles wiederholen. Allerdings ist es nur ein Mosaikstein von vielen, um das Thema Wohnen insgesamt zu beeinflussen, erträglicher zu machen. Dieser Mosaikstein muss genau ins Mosaik passen, damit er bzw. das Gesetz am Ende wirken kann. Es sind Punkte aus dem Gesetz angesprochen worden, die zu mehr Bürokratie führen würden. Ich will ein Beispiel wiederholen: Wenn schon nach sechs Monaten Leerstand eine Zweckentfremdung eintritt, der Wohnungseigentümer aber diese Wohnung gerade saniert, muss er sich dann die Genehmigung geben lassen, dass er doch noch einen Monat verlängern darf; sonst kommt er in die Zweckentfremdung. Solche Dinge, bin ich der Meinung, führen zu mehr Bürokratie und wirken nicht im Sinne des eigentlichen Ziels des Gesetzes. Bei der gewerblichen Nutzung, wenn ich an junge Startup-Unternehmen denke, die oftmals von zu Hause starten, sind wir in Grenzbereichen. Es muss genau überlegt sein, wo man eingreift und wo man es lieber lässt. Bei den vielen Mosaiksteinen – es wurden von Kollegen Pallas weitere Dinge wie mehr Wohnungsbau und Baulandmobilisierung angesprochen, Instrumente, die wir mit der Mietpreisbremse und der Kappungsgrenzenverordnung bereits beschlossen haben – fehlt mir allerdings ein Instrument; das ist die bessere Verknüpfung mit dem Umland. Ich glaube, dort gibt es genügend Potenziale, die man nutzen kann, um den Bürgern gut sanierten Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Nehmen wir das Beispiel Dresden. Ich denke, in 25 bis 30 Minuten ist man mit der S-Bahn in Meißen und Pirna. Das Thema sollte man auch diskutieren. Wie kann man diese Räume besser verknüpfen, um auch Entlastung in den Ballungsgebieten oder in Teilbereichen der großen Städte zu erreichen? Den vorliegenden Gesetzentwurf der LINKEN halte ich daher in vielen Punkten für nicht geeignet. Die Diskussion wird allerdings fortgeführt. Ich schließe mich der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Regionalentwicklung und des Innenausschusses an und empfehle, den Gesetzentwurf abzulehnen. Vielen Dank. Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Einführung des von Informationen Drucksache 7/8517, Gesetzentwurf Drucksache 7/10236, für Verfassung und Recht, Demokratie, Bevor die Fraktionen das Wort zur allgemeinen Aussprache bekommen, frage ich den Berichterstatter, ob er das Wort wünscht. Herr Gebhardt? – Das ist nicht der Fall. Die Reihenfolge ist in der ersten Runde: CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe zuerst an Herrn Kollegen Modschiedler von der CDU-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Staatsminister Schmidt sprach für die Staatsregierung. – Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum im Freistaat Sachsen, Drucksache 7/8495, Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf. Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf paragrafenweise im Block abzustimmen. Wenn sich dagegen kein Widerspruch erhebt, dann machen wir das so. Wir stimmen jetzt über die Überschrift über § 1 Satzungsermächtigung, Begriffsbestimmungen, § 2 Genehmigung, § 3 Registriernummer zum Anbieten und Bewerben von Unterkünften zur Fremdbeherbergung, § 4 Wiederherstellung des Wohnzwecks, § 5 Auskunftspflicht, Datenerhebung, § 6 Betreterecht, § 7 Sofortige Beziehbarkeit, § 8 Ordnungswidrigkeiten, § 9 Einschränkung von Grundrechten und § 10 Inkrafttreten ab. Wer diesen Bestandteilen des Gesetzentwurfs die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei einigen Fürstimmen, aber einer großen Mehrheit an Gegenstimmen ist den Bestandteilen dieses Gesetzentwurfes keine Zustimmung erteilt worden. Jetzt die Frage an die Fraktion DIE LINKE: Wünschen Sie eine Schlussabstimmung? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren, ich rufe auf des Entwurfs Gesetzes über die Transparenz im Freistaat Sachsen der Staatsregierung Beschlussempfehlung des Ausschusses Europa und Gleichstellung

Protokoll ↗