Jörg Kühne
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt Dinge, die man kritisieren kann, obwohl man sie eigentlich gut findet. Die Kulturraumförderung im Freistaat Sachsen ist so eine Sache. Auf der einen Seite freuen wir uns, dass es die Kulturraumförderung gibt; denn Kultur zu fördern, ist eine edle Aufgabe. Das gilt vor allem in Sachsen, einem Bundesland, dass wie kaum ein anderes reich an Kunst- und Kulturschätzen ist. Durch die Kulturraumförderung bleibt der Freistaat bundesweit führend, was die Kulturfinanzierung pro Kopf angeht. Darauf können wir stolz sein. Auf der anderen Seite sollten wir schon genauer hinschauen, was dort im Einzelnen gefördert wird, denn nicht überall, wo Kultur draufsteht, ist auch wirklich Kultur und Kunst im eigentlichen Sinne drin. (Dr. Claudia Maicher, BÜNDNISGRÜNE: Bestimmen Sie das?) Das wurde schon 2016 klar, als es eine Anhörung zur Evaluation des Kulturraumgesetzes im Landtag gab. Einige Sachverständige stellten damals fest, dass über die Kulturräume zunehmend Integrationsprojekte gefördert werden. An solchen Projekten ist nicht unbedingt etwas auszusetzen, meine ich, aber sie gehören eben auch nicht unbedingt in den Bereich der Kulturförderung. Dann gibt es solche Projekte, über die ganz offen politisiert wird, zum Beispiel den Treibhaus Döbeln e. V. im Kulturraum Mittelsachsen. Ich erinnere da an die Debatte über Antifa-Aufkleber im Courage-Café oder an andere Schriftzüge, die ich um der guten Sitten willen hier lieber nicht zitieren will. Unser Standpunkt zu diesem Thema dürfte Ihnen allen klar sein. Heute soll es allerdings um etwas anderes gehen, um den Ersten Bericht des Sächsischen Kultursenats zum Vollzug des Sächsischen Kulturraumgesetzes. Auf 32 Seiten werden darin zahlreiche Empfehlungen für die Zukunft der Kulturraumförderung gegeben, etwa zum Thema Sitzgemeindeanteil. Dabei handelt es sich um einen Beitrag, den die Kommunen selbst erbringen müssen, in denen ein gefördertes Projekt einen Sitz hat. Hier ergeben sich bedenkliche Sachverhalte aus dem Bericht. So ist es in manchen Kulturräumen üblich, den Sitzgemeindeanteil zu erhöhen, wenn das Projekt später noch Drittmittel erwerben kann. Erfolg wird damit bestraft frei nach dem Motto: Euer Projekt bekommt ja jetzt genug Geld, dann könnt Ihr auch mehr abgeben. Auf diese Weise werden ausgerechnet erfolgreiche Projekt benachteiligt, die im Interesse der Allgemeinheit sind. Kurzum, hier sind Ungerechtigkeiten vorprogrammiert. Kommen wir zur allgemeinen Mittelzuweisung. Die Berichterstatter wünschen sich, dass die Landesmittel für die ländlichen Kulturräume noch weiter erhöht werden. Das wundert mich nicht. Aber gerade an dieser wichtigen Stelle bleibt der Bericht eben nebulös, unklar. Von wie viel Geld sprechen wir eigentlich? Schon im aktuellen Doppelhaushalt sind inklusive Verstärkungsmittel über 107 Millionen Euro vorgesehen. Ein schlichtes Mehr scheint mir hier etwas dürftig. Andere Empfehlungen betreffen die Tarifgerechtigkeit bei der Bezahlung von Künstlern und Kulturschaffenden. Seit 2019 gibt der Freistaat über den Kulturpakt jährlich bereits 7 Millionen Euro für die tarifgerechte Bezahlung an Theatern und Orchestern aus. Alles schön und gut, schließlich haben auch Künstler eine gerechte Bezahlung verdient. Aber darf man nicht auch die ketzerische Frage stellen: Warum soll der Staat überhaupt regulierend in Gehaltsfragen nicht staatlicher Kulturbetriebe eingreifen? Zu solch grundsätzlichen Fragen liefert der Bericht keine Antwort. Bestimmte Prämissen werden einfach als gegeben vorausgesetzt. Hier hätte ich mir schon eine tiefgreifendere Erörterung gewünscht. Sehr geehrte Damen und Herren! Trotz aller Kritik ist der Bericht in jedem Falle in seiner Gesamtheit lesenswert. Wir nehmen vieles, was darin bemerkt wird, wohlwollend zur Kenntnis. An anderer Stelle wirft er wiederum nicht wenige Fragen auf, die er nicht beantwortet oder nur sehr unzureichend. Nichtsdestotrotz, diesem Bericht können wir zustimmen. Im Entschließungsantrag der Koalition, der uns jetzt vorliegt, findet sich vor allem überschwängliches Lob dafür, dass der Kultursenat seiner Aufgabe nachgekommen ist. Ob es dazu eines Antrages bedarf, bezweifele ich. Wir werden uns dem Entschließungsantrag enthalten. Der Bericht ist so weit okay mit allem Kritikwürdigen. Ich darf mich für Ihre Aufmerksamkeit bedanken und wünsche Ihnen schöne Sommerferien. (Beifall bei der AfD)
