Katja Meier
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem heutigen Tag beginnt ein neues Kapitel in Sachsens politischer Kultur. Indem Transparenz jetzt auch gesetzlich verankert wird, bekennt sich Sachsen zu einem zeitgemäßen und modernen Staatsverständnis. Ich freue mich sehr darüber, dass wir damit ein zentrales Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlösen. Damit meine ich nicht nur das Versprechen, dieses Gesetz auf den Weg zu bringen, sondern auch unser Versprechen, staatliches Handeln für die Bürgerinnen und Bürger einsehbarer und nachvollziehbarer zu machen und damit eben mehr Vertrauen zu schaffen, mehr Vertrauen in die Verwaltung, mehr Vertrauen in die Politik und letztlich auch mehr Vertrauen in unsere Demokratie. Wir müssen uns klarmachen, welchen Stellenwert dieses Vertrauen hat und zu welcher hart umkämpften Währung es geworden ist. Laut den Ergebnissen einer kürzlich durchgeführten Umfrage der Bertelsmann-Stiftung hat das Vertrauen in staatliche Institutionen während der Covid19-Pandemie großen Schaden genommen. Auch die Zufriedenheit mit staatlichen Entscheidungsprozessen ist weiter zurückgegangen. Das Sächsische Transparenzgesetz – ich glaube, darüber sind wir uns alle im Klaren – kann kein magisches Gegenmittel sein, mit dem alle Menschen von jetzt auf gleich wieder von staatlichem Handeln überzeugt sein werden. Mit diesem Gesetz tun wir aber unserer Demokratie an sich etwas Gutes und damit auch uns selbst. Wenn wir kurz in die Historie des Transparenzbegriffs blicken, dann schauen wir in die Siebzigerjahre, in denen der Transparenzbegriff in die politische Kultur in Deutschland Eingang gefunden hat, in einer Zeit, in der der gesellschaftliche Diskurs von großen Verwerfungen geprägt war, von einem Generationenkonflikt und von wachsendem Misstrauen in staatliche Akteurinnen und Akteure. Die Angst vor einer gesellschaftlichen Spaltung war damals greifbar und real. Im Zuge der allgemeinen Aufbruchstimmung in der damaligen Zeit setzte sich eine wichtige Erkenntnis durch, nämlich, dass eine Demokratie informierte Bürgerinnen und Bürger braucht und dass dazu ein ausführlicher Prozess der Meinungs- und Willensbildung notwendig ist. Ohne Transparenz lässt sich das nicht in die Tat umsetzen, auch nicht hier bei uns, in einem der ganz wenigen Bundesländer – wir haben es gehört – ohne allgemeines Recht auf Informationsfreiheit. Wo es an Transparenz fehlt, dort greift die Skepsis um sich, entsteht erst Unklarheit und entstehen später gefährliche Halbwahrheiten. Wo es an Transparenz fehlt, dort laufen die Akteurinnen und Akteure im politischen Diskurs Gefahr, sich aus den Augen zu verlieren. Mit anderen Worten: Ohne Transparenz kann es kein Vertrauen in den Staat und in die Demokratie geben. Damit steht Transparenz in der Tradition der Aufklärung; denn sie steht für Mündigkeit und Informiertheit. Sie knüpft auch begrifflich an die Aufklärung an; denn in ihr schwingt auch immer die Idee einer kleinen Erleuchtung mit. Dort, wo vorher Dunkelheit herrschte, lassen sich die Dinge auf einmal erkennen, so wie in der vielleicht vereinfachten Vorstellung, nach dem finsteren Mittelalter sei plötzlich der Lichtschalter gefunden worden. Ja, ich gebe es zu, es ist eine verkürzte Darstellung, aber sie birgt doch einen wahren Kern. Unser Einsatz für Transparenz steht genau in dieser Tradition; denn Transparenz macht das erkennbar und nachvollziehbar, was undurchsichtig war – egal, ob es um politische Entscheidungen oder um Verwaltungshandeln geht. Unser Transparenzgesetz hilft dabei, Verfahren und Hintergründe zu verstehen. Es hilft auch der Wirtschaft und nicht zuletzt der Verwaltung selbst. Ich möchte Ihnen hier nicht das ganze Making-of dieses Gesetzes zumuten, auch wenn die lückenlos transparent gemachte Entstehung eines Transparenzgesetzes eigentlich nur konsequent wäre. Vielleicht so viel: Viele intensive – wir haben es von Herrn Modschiedler gehört – und wirklich schwierige Verhandlungen waren nötig, bis ein Gesamtkompromiss auf dem Tisch lag. Ich kann Ihnen sagen, auch die eine oder andere Kerze wurde für dieses Gesetz angezündet. Dass wir heute mit einem von erst vier Transparenzgesetzen in ganz Deutschland einen historischen Sprung machen und die rote Laterne an die letzten Länder ohne Informationsfreiheit abgeben, ist ein wichtiges Signal für die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land. Jede Bürgerin und jeder Bürger wird nun einen Anspruch auf Veröffentlichung der im Gesetz aufgeführten Informationen haben. Aus Gründen der Sicherheit und zum Schutz von Belangen Dritter enthält das Gesetz selbstverständlich auch Ausnahmen. Sofern aber keine entsprechenden Bedenken bestehen und auch keine Belange Dritter betroffen sind, werden umfassende Informationen über das Handeln der Regierung und der Verwaltung bereitgestellt; in vielen Fällen nicht nur auf Antrag, sondern proaktiv. Zur Durchsetzung der Transparenzpflicht schaffen wir auch die Funktion der Transparenzbeauftragten – wir haben es gehört –, an die sich jede Person wenden kann. Zur Umsetzung entsteht eine digitale Transparenzplattform, auf der die Informationen für die Bürgerinnen und Bürger kostenlos zur Verfügung stehen. Mit solchen Plattformen haben die anderen Bundesländer, die mit ihren Transparenzgesetzen schon vorangeschritten sind, durchaus gute Erfahrungen gemacht. Dort werden die Tools häufig von der Verwaltung selbst genutzt, weil sie einen einfacheren Zugriff gestatten als die bisher genutzten Datenbanken und Archive. Die sächsischen Unternehmen werden es ebenfalls zu schätzen wissen, dass sie schnell und unbürokratisch an Informationen gelangen, zum Beispiel, wenn sie Zuwendungen beantragen wollen. Natürlich – Herr Lippmann hat es sehr klar gesagt – hätten wir uns als Transparenzministerium an einigen Stellen noch mehr Transparenz gewünscht und uns darüber gefreut. Das ist auch das Kernanliegen des Änderungsantrags der LINKEN, den Sie heute vorlegen; aber damit soll der Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung nicht mehr von der Transparenzpflicht ausgenommen sein. Das halte ich schlicht und ergreifend für verfassungsrechtlich höchst bedenklich und problematisch, und das würde wohl auch ohne eine Änderung des Grundgesetzes gar nicht zulässig sein. Anders verhält es sich mit dem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen. Ebenso wie der Gesetzentwurf selbst ist der Antrag davon geprägt, dass etwaige Einschränkungen der Transparenz durch Erweiterung oder Erleichterung an anderer Stelle ausgeglichen werden. Mit der Einführung einer Kostenobergrenze bei Anträgen auf Information wird jetzt auch eine zentrale Forderung der Sachverständigen umgesetzt. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Machen wir uns bitte klar, dass wir nicht bloß einmal auf den Lichtschalter drücken müssen, um im Handumdrehen Transparenz zu schaffen. Insofern führt das verbreitete Bild von der plötzlichen Aufklärung nach der langen Finsternis durchaus etwas in die Irre. Nein, wir reden hier von einem umfassenden Prozess mit sehr vielen Bestandteilen. Eines davon ist das Transparenzgesetz. Dazu gehört die Offenlegung von Nebeneinkünften genauso wie die Livestreams hier im Plenarsaal oder bei den Anhörungen im Ausschuss. Sicher braucht es mehr als nur diese Maßnahmen, die jetzt aufgezählt wurden, um für Vertrauen in den Staat und seine Institutionen zu sorgen. Aber mit dem Transparenzgesetz verfügt Sachsen künftig über ein ganz gewichtiges und zeitgemäßes Mittel. Es wird den Bürgerinnen und Bürgern Sachsens mehr Teilhabe ermöglichen und es wird unsere Demokratie stärken und weiterentwickeln. Deswegen bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Gesetz. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und des Staatsministers Martin Dulig) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Frau Staatsministerin Meier sprach für die Staatsregierung. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zur Einführung des Gesetzes über die Transparenz von Informationen im Freistaat Sachsen, Drucksache 7/8517, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung in der Drucksache 7/10236 ab. Es liegt folgender Änderungsantrag vor: Drucksache 7/10359, Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Ich eröffne hierzu die Aussprache und übergebe an Herrn Kollegen Gebhardt, bitte schön.
