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Dr. Claudia Maicher

GRÜNE 13.07.2022 Sitzungen 7/53

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Den Landtag erreicht in jeder Wahlperiode eine Vielzahl von Berichten mit gesetzlicher Grundlage. Natürlich wird immer die Frage gestellt: Was folgt eigentlich aus diesen Analysen und Empfehlungen, und welche politischen Reaktionen lösen diese Berichte aus? Ich finde es ausgesprochen wichtig, dass wir heute im Plenum diese Debatte führen, auch wenn wir im Kulturausschuss schon sehr intensiv den Bericht des Kultursenats diskutiert haben. Zur Lage der Kultur haben wir hier in den Jahren der Pandemie schon wiederholt diskutiert. Dabei ist offenbar geworden, was passiert, wenn es still wird und Kultur ihre gesellschaftliche Funktion plötzlich nicht mehr erfüllen kann. Der vorliegende Bericht geht aber weit über die akute Notlage hinaus. Er widmet sich dem Kulturraumgesetz als einem Herzstück der sächsischen Kulturpolitik und der langfristigen Entwicklung und Förderung der Kulturangebote in allen Kulturräumen des Freistaates Sachsen vom Vogtland bis in die Oberlausitz. Wir BÜNDNISGRÜNEN danken den Kultursenatorinnen und -senatoren sehr für ihre wichtigen Impulse, für die klare Formulierung des Handlungsbedarfs, auch der Schmerzpunkte. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie uns diesen Bericht jetzt nicht zu den Akten legen. Diskutieren wir, welche politischen Schritte jetzt zu unternehmen und welche vorzubereiten sind. Lassen Sie uns die Empfehlungen als Wegweiser nutzen, um die Weiterentwicklung unserer landesweiten Kultur konsequent anzugehen. Für meine Fraktion möchte ich ausführen, welche kulturpolitischen Schlüsse wir ziehen. Zunächst einmal ganz grundsätzlich: Wir können uns als Freistaat weiter auf die Errungenschaften des Kulturraumgesetzes stützen. Bald 30 Jahre nach der Einführung dieses sächsischen Weges der solidarischen Kulturfinanzierung stellen wir fest: Es funktioniert. Es steht nicht zuletzt für einen breiten demokratischen Konsens, dass Kultur eben kein Sahnehäubchen ist. Eine funktionelle, funktionierende kulturelle Infrastruktur wird als elementare Grundlage für ein gutes Zusammenleben anerkannt – und das ist wichtig. Die Lebendigkeit unserer Kultur entsteht durch Handeln vor Ort, in eigener Regie. Das Gesetz schafft regionales Bewusstsein und Verantwortung, und es ist ein solides Fundament für regionale kulturelle Vielfalt. Deswegen wollen wir BÜNDNISGRÜNE mit diesem Pfund weiterarbeiten. Auch wenn mir in letzter Zeit aus der Kulturszene häufiger auch skeptische Töne zu Ohren gekommen sind – sicherlich auch ausgelöst durch die schweren Belastungen in der Pandemie, ob die Strukturen auf dieser Grundlage noch haltbar sind, ob das Gesetz mit der Zeit mitgehen kann –, lautet dann meine Antwort: Ja, wenn wir es den Gegebenheiten anpassen. Damit sind wir bei der Frage, wie wir den beschriebenen Konsens in vorausschauendes Handeln umsetzen. Gerade Kultur ist eine wichtige Ressource für die Bürgerinnen und Bürger, um gesellschaftliche Transformation für sich erfahrbar zu machen und auch als gestaltbar zu erleben. Dafür müssen sich aber die Kultureinrichtungen und -initiativen von Soziokultur über Bibliotheken, Kunstorte bis hin zur Musikkultur auch selbst auf den Wandel und sich verändernde Rahmenbedingungen einstellen können. Sie müssen gestärkt werden, zum Beispiel für den Umgang mit dem Fachkräftemangel, für den Aufbau von Nachwuchs in Strukturen, die aus bürgerschaftlichem Engagement aufgebaut wurden und auch darauf weiter angewiesen sind. Junge Initiativen schaffen neue, eigene Strukturen, die der jungen Generation mehr entsprechen, sich aber erst etablieren müssen. Generell hat die Verantwortung für Veränderung der Rezeption von Kultur in der digitalen Mediengesellschaft eben auch Auswirkungen auf die kulturellen Angebote. Dies kann man durch neue Publikumsstrategien nutzbar machen. Junge Menschen erreicht man nicht allein durch bessere Werbung, sondern indem sich Kulturangebote auf ihre Umgangsformen einlassen und mehr Beteiligung ermöglichen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Kultur muss sich weiterentwickeln, um sich stabilisieren zu können. Deswegen müssen wir uns darüber im Klaren sein: Das Kulturraumgesetz ist, wenn wir es genauso lassen würden, wie es jetzt ist, auf Dauer nicht zukunftsfähig. Wir müssen es so fortschreiben, dass sich unsere kulturelle Vielfalt angesichts der verschiedenen Herausforderungen fortentwickeln kann. Dabei hilft uns der vorliegende Bericht. Auf die aus unserer Sicht wichtigsten Punkte möchte ich näher eingehen: Die jährlichen Kostensteigerungen sind unausweichlich, wenn es um die Finanzierung von Strukturen geht. So schreibt es der Kultursenat. Er konnte aus der ehrenamtlichen Arbeit heraus keine Datengrundlage zur detaillierten Entwicklung der Kosten in den Kulturräumen liefern. Das wird eine Aufgabe im Rahmen der Evaluation des Kulturraumgesetzes sein. Selbstverständlich stellen die Tarifentwicklung und die allgemeine Inflation eine Herausforderung dar, mit der die Kommunen nicht alleingelassen werden können. Der Freistaat sollte regelmäßig finanziell mitziehen und auch die Kofinanzierung durch die kommunale Seite ermöglichen. Das kann ich nur so bestätigen. Eine Annäherung an eine faire Vergütung ist dabei keine rein sozialpolitische Aufgabe. Natürlich geht es um Gerechtigkeit, die wir im Land herstellen müssen. Hinzu kommt aber, dass bei schlechter Vergütung auch die Qualität unserer Kultur leidet und schließlich auch der Bestand an sich. Denn die Entwicklung des Arbeitsmarktes sorgt dafür, dass man zum Beispiel nicht ein freies Kulturzentrum oder ein kommunales Museum bei schlechter Bezahlung leitet, ohne sich nach anderen Stellen umzuschauen. Wenn dann die Familie sagt: Schau doch einmal, welche besseren Stellen es gibt, wo wir besser dastünden, dann ist das eine Lage, die wir auch ernst nehmen müssen. Die Entwicklungsfähigkeit ist also zum Teil eine finanzielle Entwicklungsfähigkeit. Seit Jahren steht eine Dynamisierung der Kulturraummittel im Raum. Sie wäre eine verlässliche Grundlage für die Fortsetzung der solidarischen Finanzierung durch den Freistaat und Kommunen. Der Kultursenat nutzt hierfür den sehr treffenden Begriff des Mechanismus, um längerfristig absehbare Anhebungsschritte zu beschreiben, die auch die Kofinanzierung für die Kulturräume planbar macht. Ein weiterer Anpassungsbedarf wird bei der Verwendung der vorhandenen Mittel gesehen. Bei den Strukturmitteln spricht sich der Senat ebenfalls für eine bessere Planbarkeit aus, zudem für eine eigenständige Bewirtschaftung der Mittel. Das unterstütze ich ausdrücklich. Man muss sich schon die Frage stellen, welche Aufwendungen heute für die Stabilisierung der Strukturen benötigt werden. Heute geht es weniger um Fusionen von Orchestern und Theatern. Die Phase der Fusion ist flächendeckend abgeschlossen. Wenn man hier weitermacht, dann höhlt man den Grundgedanken aus, dass Kultur eben in der Region entsteht. Heute geht es unter anderem um Transformationsprozesse in den Kultureinrichtungen. Sie stehen vor der Aufgabe: Nachhaltigkeit im Kulturbetrieb, Digitalisierung, stärkere Kooperationen und Publikumsgewinnung. Damit sie diese Aufgaben systematisch und langfristig wirksam angehen können, braucht es Unterstützung bei der Konzeption und bei der Implementierung. Das wäre in den Händen der Kulturräume gut aufgehoben, denn sie können die Bedarfe am besten vor Ort bestimmen. Ein besonderes Anliegen für uns BÜNDNISGRÜNE ist weiterhin die nachhaltige Verankerung der Netzwerkstellen für kulturelle Bildung. Diese haben eine dauerhafte Schlüsselfunktion in den Kulturräumen. Dazu passt die kurzfristige kettenartige Projektfinanzierung längst nicht mehr. Der Kultursenat spricht sich für eine Prüfung aus, ob die Förderung der Netzwerkstellen künftig direkt im Kulturraumgesetz festgeschrieben und finanziert werden kann, und dieses Vorschlags müssen wir uns annehmen und ihn diskutieren. Der Bericht enthält weitere Hinweise, die kulturpolitisch aufgegriffen werden sollten, etwa zur breiten gesellschaftlichen Beteiligung an den Förderentscheidungen, regelmäßige Wechsel bei den Fachbeiräten, aber auch mehr Attraktivität der Mitwirkung oder zur Verbesserung bei den Verfahren und Berechnungsgrundlagen in den Sitzgemeindeanteilen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Zukunft unserer Kultur hängt ganz entscheidend von der Anpassung des Kulturraumgesetzes als ein Kernelement sächsischer Kulturpolitik ab. Als Koalition nehmen wir diese Verantwortung an, und mit dem Entschließungsantrag werden wir die Empfehlungen des Kultursenats aufgreifen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die SPD Herr Richter, bitte.

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