Thomas Thumm
Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Herr Dulig, heute ist es soweit. Auch Sachsen und seine Regierung haben es geschafft, die Landesmittel zur Kofinanzierung eines Bundesprogrammes für schnelles Internet zur Verfügung zu stellen. Der Weg ist frei – leider erst ab 2023. Damit verliert Sachsen zwei weitere Jahre beim Breitbandausbau. Der von der Regierung viel beschworene ländliche Raum in Sachsen wird um weitere zwei Jahre abgehängt. Die Regierung lässt ihn – wie immer – im Stich. Meine Damen und Herren! Wir, die AfD, hatten schon mehrfach in Debatten im Verlauf des Jahres 2021 und aufgrund der Untätigkeit der Regierung mit einem Antrag im vergangenen Dezember auf diesen Missstand hingewiesen. Im März 2022 berichtete dann die „LVZ“, die Regierung wolle noch in diesem Jahr 30 Millionen Euro und weiteres Geld im neuen Doppelhaushalt zur Verfügung stellen. Huch, dachte ich, gute Idee. Nimmt die Regierung doch relativ zügig die Kernforderung unseres AfD-Antrages aus dem vergangenen Dezember, den sie zwar abgelehnt hat, auf. Endlich geht es dank der konstruktiven Oppositionsarbeit der AfD in Sachsen vorwärts. (Zuruf des Abg. Dirk Panter, SPD) Weit gefehlt. Offensichtlich hatte jemand im sächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Probleme damit, einen AfD-Antrag nahezu vollständig umzusetzen. Er läutete die Alarmglocken. Heute wissen wir: Nein, keine 30 Millionen Euro, keine Anschubfinanzierung im Jahr 2022 für schnelles Internet in Sachsen. Sachsen beginnt erst 2023, fast zwei Jahre, nachdem der Bund die Mittel bereitgestellt hat. Herr Kollege Hartmann, hier sehen Sie, was wirklich Klamauk ist, denn anders kann man die Arbeit des Wirtschaftsministeriums oder dieser Regierung nicht beschreiben. Kommen wir aber einmal zum vorliegenden Gesetzentwurf und zu den Ergebnissen der Expertenanhörung hier im Landtag. Wie es auch die einhellige Meinung der AfD ist, ergab die Anhörung, dass das Geld viel zu spät kommt. Es kommt ohne konkrete Zielsetzung. Es kann in den kurzen Zeiträumen gar nicht verbuddelt werden. So mündete die Kritik an einer zeitnahen Umsetzung des Ausbaus in der Erkenntnis, dass – Achtung! – alternative Verlegeverfahren, wie das Nano- oder Micro-Trenching im Freistaat nicht ausreichend genutzt werden. Herr Dulig, auch diese Peinlichkeit wollte die AfD-Fraktion Ihrem Ministerium gern ersparen, hatten wir doch vorsorglich bereits im Juli – zuhören! – 2017 mit einem Antrag gefordert, (Jörg Urban, AfD: Fünf Jahre!) die Breitbandausbauzeiten durch Einsatz des schnellen und kostensparenden Micro-Trenching-Verfahrens zu verkürzen. (Jörg Urban, AfD: Hört, hört!) Wie gesagt, das war 2017. Und 2022 bescheinigten Ihnen die Experten, dass Sie in den Förderrichtlinien entsprechend nachbessern sollten. (Jörg Urban, AfD: Da waren Sie schon im Parlament, Herr Dulig!) – Da haben Sie recht, Herr Urban. Aber auch die Kritik der Sachverständigen am kurzen Förderzeitraum hätte nicht ganz so gravierend ausfallen müssen, wäre die Staatsregierung dem Antrag der AfDFraktion, das Graue-Flecken-Programm des Bundes sofort mit Landesmitteln kozufinanzieren gefolgt. Darin hatten wir schon – wie eingangs erwähnt – für 2022 die Anschubfinanzierung aus Haushaltsresten eingefordert. Sie sehen, der Gesetzentwurf ist mit vielen weiteren Maßnahmen zu flankieren. Welche das sind, hat die Anhörung gezeigt. Wir werden, wie gewohnt, weiterhin parlamentarische Initiativen auf den Weg bringen, immer in der Hoffnung, dass es nicht jedes Mal fünf Jahre dauert, bis die anderen Fraktionen den Wert unserer Vorschläge erkennen. Völlig unabhängig davon werden wir natürlich dem Gesetzentwurf zustimmen, da der Internetausbau in Sachsen endlich vorangehen muss. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Thumm sprach für die AfD-Fraktion. Nun spricht Herr Kollege Brünler für die Fraktion DIE LINKE.
