Simone Lang
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben dieses Thema zwar schon öfter im Ausschuss behandelt, doch für Sie, Herr Mayer, und für alle anderen, die wissen möchten, warum wir solche Dinge bescheiden, hier noch einmal ein Verweis auf die Grundsätze unseres Ausschusses. In der ersten Fassung Ihres Berichts sollte die Beschlussempfehlung – wie Sie es soeben gesagt haben – „erledigt“ lauten. Wie Sie wissen, bedeutet „erledigt“ in Bezug auf eine Petition: „Die Petition wird für erledigt erklärt, wenn das Petitionsziel unabhängig vom Petitionsverfahren erreicht ist.“ Erledigt ist ein Fall demnach, wenn das Ziel des Petenten oder der Petentin ohne das Zutun des Ausschusses und ohne Maßnahmen, welche im Rahmen des Petitionsverfahrens veranlasst werden, erreicht wurde. Im vorliegenden Fall ist die bemängelte Regelung zwar tatsächlich ausgelaufen, jedoch erst jetzt und nicht in dem vom Petenten beanstandeten Zeitraum. Wir haben diesen Fall bei Petitionen rund um die Corona-Maßnahmen sehr häufig. Das wissen Sie so gut wie ich. Der Petitionsausschuss gerät bei den Corona-Petitionen gelegentlich an die Grenzen seiner Möglichkeiten. Und zwar, weil durch die dynamische Entwicklung der Lage und die sich verändernde Verordnungslage eine abschließende und für den Petenten zufriedenstellende Beantwortung seines Anliegens oft sehr schwer ist. Häufig waren diese Anliegen bei den Vorstellungen der Stellungnahmen aus den zuständigen Ministerien bereits überholt. Immer dann, wenn wir ein Anliegen beantworten wollten, gab es eine neue Stellungnahme. In den jeweiligen Petitionen war die gewünschte Maßnahme mittlerweile getroffen worden – möglicherweise deutlich später, als es sich der Petent gewünscht hätte, wie etwa im vorliegenden Fall. Oder – umgekehrt – das Anliegen der Petenten, wie etwa die Öffnung einer bestimmten Einrichtung, wurde zum Zeitpunkt des Beschlusses im Ausschuss gerade umgesetzt. Bis zum Eintreffen der Antwort bei dem Petenten hätte sich die Sachlage jedoch bereits wieder geändert und der Petent hätte sich durch unseren Bericht möglicherweise nicht ernst genommen gefühlt. Genauso kann es im vorliegenden Fall sein, nämlich wenn die Infektionslage eine Wiedereinführung der Testpflicht erforderlich machen sollte. Deshalb haben wir uns im Ausschuss – auch Sie, Herr Mayer – darauf verständigt, folgenden Dynamiksatz an das Ende aller in diesen Berichten getroffenen Abwägungen zu setzen: „Aufgrund der dynamischen Entwicklung des Pandemiegeschehens und der damit verbundenen Einschränkungen beziehen sich die Ausführungen im Bericht auf den Zeitpunkt der Einreichung der Petition bzw. der Stellungnahme des zuständigen Ministeriums und die zu diesem Zeitpunkt geltenden Regelungen und beinhalten unter Umständen nicht den aktuellsten Stand der Corona-SchutzVerordnung.“ Die korrekte Beschlussempfehlung lautet somit – und das sage ich noch einmal ganz deutlich –: Der Petition kann nicht abgeholfen werden; denn zu dem damaligen Zeitpunkt konnte dem Anliegen nicht abgeholfen werden, und rückwirkend ist das auch nicht möglich. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN sowie vereinzelt bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen zu dieser Petition? – Das kann ich nicht erkennen. Wünscht die Staatsregierung das Wort? Frau Ministerin? – Nein. Wir fahren mit der zweiten Petition fort, Eingriff in kommunale Selbstverwaltung – Kürzung Fördermittel für Straßenbau. Es beginnt wieder die einreichende Fraktion, Herr Abg. Peschel, bitte.
