Valentin Lippmann
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Bei aller gebotenen Vielfalt der unterschiedlichen Auffassungen über die Reichweite dieses Gesetzesentwurfs geht dieser Änderungsantrag weit am Ziel vorbei, da er meines Erachtens mehr Schaden anrichtet als Nutzen bringt. Erstens, Herr Kollege Gebhardt – ich mache es einmal kurz –: Gesetzeszweck und Gesetzesziele schreibt man heute nicht mehr in Gesetze hinein. Da bekommen Sie noch nicht einmal das Normprüfungstestat des Staatsministeriums der Justiz für das, was Sie hier vorgelegt haben. Zweitens: Sie schreiben solche schönen Sätze hinein, wie „[…] das Führen von Verzeichnissen über veröffentlichte Informationen zu fördern.“ Ich weiß nicht, wie Sie sich diese Transparenzplattform vorstellen. Aber genau das können Sie dem entnehmen. Das heißt, Sie wollen neben einer Transparenzplattform noch ein separates Verzeichnis, in dem die Behörde einpflegt, was sie in die Transparenzplattform gestellt hat. Das ist doch widersinnig. Sie haben das System nicht verstanden. Drittens. Sie gehen mit dem Rasenmäher über die Ausnahmegründe und behaupten jetzt, das reiche aus. Nicht nur, dass Sie hinter die notwendigen Änderungen zurückfallen, die den Sächsischen Landtag und den Rechnungshof betreffen und alles wieder schlimmer machen als das, was wir jetzt nach der Anhörung geklärt haben. Sie gehen auch soweit, dass zukünftig auch Personalakten transparenzpflichtig sind. Viel Spaß bei der Abwägung von schützenswerten Personendaten gegenüber anderen. (Widerspruch von den LINKEN) – Natürlich, es steht drin. Sie haben nur die Gefangenenpersonalakten ausgenommen. Das ist ja wohl etwas anderes, weil nicht jeder Staatsbedienstete in der JVA sitzt und eine Gefangenenpersonalakte hat. Das sollte selbst Ihnen bekannt sein. Darüber hinaus können Sie nicht einfach sagen, es gebe gar keinen Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung mehr. Dann kommen Sie nämlich in folgende Situation: Sie haben zukünftig als Landtagsabgeordneter die Möglichkeit, über das Transparenzgesetz, obwohl Sie zur Kontrolle dieser Staatsregierung berufen sind, mehr Information zu bekommen, als Sie mit Ihrem parlamentarischen Anfragerecht bekämen. Natürlich kommen Sie da in verfassungsrechtliche Problemkonstellationen. Dann beantwortet Ihnen die nächste Staatsregierung – da Sie nur 15 Tage vorgesehen haben – demnächst regelmäßig lieber Anfragen über das Transparenzgesetz als über das geregelte parlamentarische Anfrageverfahren. Vielleicht ist dies das Ziel, das Sie mit diesem Änderungsantrag verfolgen. Dann sage ich: Interessanter Versuch – von hinten durch die Brust ins Auge. Es geht trotzdem schief. Wir lehnen ihn daher ab. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Lippmann sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE zum Änderungsantrag. Wenn es keinen weiteren Redebedarf mehr gibt, dann stimmen wir jetzt über den Änderungsantrag ab. Wer dem Änderungsantrag mit der Drucksachennummer 7/10359 seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag mit Mehrheit abgelehnt. Meine Damen und Herren, wir kommen nun zum Gesetzentwurf. Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, artikelweise im Block abzustimmen. Gibt es Widerspruch dagegen? – Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir über folgende Bestandteile ab: Überschrift, Artikel 1 – Gesetz über die Transparenz von Informationen im Freistaat Sachsen, Artikel 2 – Folgeänderungen, Artikel 3 – Inkrafttreten. Wer diesen Bestandteilen die Zustimmung Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Erstes Gesetz zur Änderung des Sondervermögens „Fonds für digitale Drucksache 7/9581, CDU, BÜNDNIS 90/DIE Drucksache 7/10216, Beschlussempfehlung Bevor ich das Wort an die Fraktionen übergebe, frage ich den Berichterstatter, ob er sprechen möchte. – Das ist nicht der Fall. Dann übergebe ich jetzt das Wort zur allgemeinen Aussprache an die Fraktionen. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet: CDU, BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD, DIE LINKE, fraktionslose MdL sowie die Staatsregierung, falls das Wort gewünscht wird. Nun erhält Herr Kollege Dietrich von der CDU-Fraktion das Wort.
