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Christian Piwarz

13.07.2022 Sitzungen 7/53

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt für alles ein erstes Mal im Sächsischen Landtag. Dass man als Staatsregierung nach dem Schlusswort noch einmal spricht, ist halt so. (Zuruf des Abg. Andreas Nowak, CDU) Ich kann mich ja darauf berufen, dass die Staatsregierung jederzeit das Wort ergreifen kann. Dann mache ich es eben so herum. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vieles ist in den Redebeiträgen bereits gesagt worden. Ich will mich kurzfassen und auf die einzelnen Punkte eingehen. Ganz deutlich möchte ich sagen: Die Entlastung von Familien in wirtschaftlich schweren Zeiten ist zweifellos unser gemeinsames Ziel. Dazu gibt es überhaupt keinen Dissens. Aber der Vorschlag von der Fraktion DIE LINKE – ich nenne auch eine Zahl –, über 600 Millionen Euro jährlich pauschal, quasi mit der Gießkanne, für recht unkonkret beschriebene Maßnahmen zu veranschlagen, ist wenig seriös und nicht zu Ende gedacht. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Ich komme zu den Punkten im Einzelnen: Punkt 1 betrifft den sogenannten Preisdeckel. Es wird ein Preisdeckel für Mittagessen in der Ferienzeit gefordert, sozusagen eine befristete Essenspreisbremse, die offenbar – so lese ich das – bereits ab dem kommenden Montag greifen soll. Das ist sportlich, denn das wären ganze zwei Werktage Vorlaufzeit. Aber die eigentliche Frage lautet: Was ist denn angemessen, liebe Kolleginnen und Kollegen von den LINKEN? Diese entscheidende Frage lassen Sie in Ihrem Antrag unbeantwortet. Wenn Sie mit Ihrem Antrag ernsthaft einen sachsenweit einheitlichen Preis auf den Weg bringen wollen, hätten Sie heute wenigstens die Höhe eines angemessenen Essenspreises zur Abstimmung stellen müssen. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Darüber hinaus hätte die Deckelung zur Folge, dass letztlich der Freistaat die ausfallenden Einnahmen der Essenanbieter ersetzen müsste, damit das Essen kostendeckend zubereitet und angeboten werden könnte. Ob eine Überschreitung des Deckels – wo auch immer der nur liegen sollte – bei jedem einzelnen Anbieter gerechtfertigt ist oder es sich zumindest anteilig um einen Mitnahmeeffekt handelt, kann der Freistaat für eine befristete Maßnahme weder selbst prüfen, noch kann er der örtlichen Ebene eine entsprechende Prüfung übertragen. Auch wäre der Ausgleich konkret entstehender überschreitender Kosten je Anbieter im Verhältnis viel zu aufwendig. Mit Blick – und der Hinweis ist mir wichtig – auf die bevorstehenden Sommerferien will ich darauf hinweisen, dass im Rahmen der durch das SMS geförderten Kinder- und Jugenderholung eine umfangreiche Förderung auf überörtlicher Ebene stattfindet. Zu Punkt 2, dem Verpflegungskostenzuschuss. Wenn Kinder an der Essenversorgung teilnehmen, haben die Erziehungsberechtigten nach § 15 Abs. 6 Sächsisches Kitagesetz einen Verpflegungskostenersatz zu zahlen. Zur Höhe ist nichts geregelt. Es gibt keine Verpflichtung, die Essenkosten vollständig auf die Eltern umzulegen. Es steht den Kommunen frei, Zuschüsse zu zahlen und die Preise damit zu reduzieren. Lediglich ein vollständiger Verzicht wäre unzulässig. Zu Punkt 3, der Mehrwertsteuer. Auf Bundesebene wurden zwischenzeitlich zwei Entlastungspakete beschlossen, mit denen Maßnahmen insbesondere für Familien und für einkommensschwache Haushalte auf den Weg gebracht wurden. Diese Maßnahmen, über die man auch gern diskutieren kann, sind wesentlich sinnvoller als ein noch größerer Flickenteppich bei der Mehrwertsteuer. Denn Ziel sollte es sein, das Steuerrecht durch den Abbau unterschiedlicher Mehrwertsteuersätze zu vereinfachen und nicht noch weiter zu verkomplizieren. Das gilt erst recht vor dem Hintergrund, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass die geforderte Steuerentlastung auch tatsächlich bei den betroffenen Familien ankommt. Zu Punkt 4, der Eigenküchenversorgung. Kindertageseinrichtungen und Schulen haben bereits jetzt die Möglichkeit, eigene Küchen zu betreiben. Die investive Förderung für die Errichtung bzw. Sanierung von Kindertageseinrichtungen und Schulen umfasst auch Küchen und ist daher ebenfalls bereits möglich. Kochen vor Ort mit hochwertigen regionalen und saisonalen Produkten hat ohne Frage Vorteile, allerdings in der Regel keine Kostenvorteile. Dezentrales Kochen erfordert dauerhaft zusätzliches Personal und eine nach Hygienestandards ausgestattete Küche, was gegebenenfalls erhebliche Investitionskosten nach sich zieht. Daher stellt sich dann die weitergehende Frage: Würde die Fraktion DIE LINKE anfallende Mehrkosten beim Umstieg auch gleich vom Freistaat übernehmen lassen? Das ist eine rhetorische Frage; ich kenne bereits jetzt die Antwort. Zu Punkt 5, das EU-Schulprogramm. Auch dieser Punkt ist wenig zielführend. Das EU-Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch ist eine wichtige Maßnahme zur Ernährungsbildung. Deshalb wurden in den vergangenen Jahren auch regelmäßig nicht in Anspruch genommene Mittel anderer Mitgliedsstaaten oder Bundesländer zur Verstärkung des Schulprogramms in Sachsen akquiriert. Ziel des EUSchulprogramms für Obst, Gemüse und Milch ist es, dass die Kinder im Kita- und Grundschulalter mehr von diesen Erzeugnissen zu sich nehmen – nicht, um Kosten zu reduzieren und Produkte der üblichen Schulmahlzeit durch geförderte Produkte auszutauschen. Ich erspare mir jetzt den Verweis auf die konkrete Norm, das ist nämlich auch durch EU-Regeln entsprechend ausdrücklich ausgeschlossen. Zu Punkt 6, dem kostenlosen Mittagessen. Eine Verpflichtung im Kita-Gesetz und im Schulgesetz zur Bereitstellung eines kostenlosen Mittagessens für alle circa 183 000 KitaKinder und für fast 500 000 Schülerinnen und Schüler hätte zur Folge, dass der Freistaat Sachsen die Kosten vollständig übernehmen müsste. Das wären jährlich etwa 260 bis 320 Millionen Euro für die Kita- und Hortkinder und schätzungsweise 300 Millionen Euro für die Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen. Wir sprechen also tatsächlich von 600 Millionen Euro jährlich. Zum Vergleich, um das Ganze auch mal einzuordnen: Für die freien Schulen im Freistaat Sachsen geben wir weniger Geld aus. Wir sprechen also von 600 Millionen Euro, die nicht in die pädagogische Arbeit oder beispielsweise in die Förderung von Schulbauprojekten fließen können, die beispielsweise im Zuständigkeitsbereich des SMK liegen. Kinder aus einkommensschwachen Familien – dieser Hinweis ist wichtig und wurde heute bereits gesagt – haben Anspruch auf die Übernahme der Kosten des Mittagessens nach dem Bildungs- und Teilhabepaket. Wenn man das weiterdenkt, würde kein Essensgeld mehr erhoben, auch die Übernahme entfiele nach diesem Paket. Der Freistaat müsste dann auch hier für alle Kinder die Essenskosten tragen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zentrales Thema des Antrags sind sozial- bzw. familienpolitische Anliegen. Das ist nicht der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule. Die rechtliche Verankerung der Essensversorgung kann von daher auch kein Gegenstand des Sächsischen Schulgesetzes sein. Auch aus diesem Grund ist dieser Punkt abzulehnen. Die Entlastung von Familien in wirtschaftlich schweren Zeiten ist ohne Zweifel ein wichtiges Anliegen der gesamten Gesellschaft und ein wichtiges Anliegen der Staatsregierung. Selbstverständlich, auch das ist klar, muss das Essen in den Einrichtungen für die Eltern bezahlbar bleiben. Ich weiß, dass die zuständigen Häuser, insbesondere das Sozialministerium, aber auch das Wirtschaftsministerium gerade mit Blick auf die Essensanbieter dieses fest im Blick haben. In Ansehung all dieser Punkte empfehle ich dem Hohen Haus: Ablehnung dieses Antrags. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN)

Protokoll ↗