Barbara Klepsch
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich Herrn Richter dafür danken, dass er in seinen Worten eingangs den Blick für die Bedeutung der Kultur über die Grenze von Deutschland hinaus in Richtung Ukraine gerichtet hat. Vielen Dank. Ja, Kultur hat in Sachsen Verfassungsrang. Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Sächsische Kulturraumgesetz ist nicht nur eine sächsische kulturpolitische Besonderheit, sondern, wie ich meine, vor allem eine echte Erfolgsgeschichte. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN – Beifall bei der Staatsregierung) Es trägt wesentlich dazu bei, dass Reichtum und Vielfalt der sächsischen Kultur in Stadt und Land erhalten bleiben und sich weiterentwickeln können. Für dieses besondere Instrument stellen Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten – Frau Dr. Maicher hat es als sogenanntes Herzstück bezeichnet –, jährlich große Summen bereit. Es muss ein Selbstverständnis für uns sein, dass wir es weiterentwickeln wollen, weiterentwickeln müssen. Bedingungen, Abläufe, Wirkungen müssen in der Praxis regelmäßig aus unterschiedlichen Blickwinkeln reflektiert und nachjustiert werden. Dass in § 10 des Kulturraumgesetzes ein regelmäßiger Bericht des Sächsischen Kultursenats fest verankert ist, der den Blick genau auf den Vollzug des Gesetzes richtet, ist damals vorausschauend sehr richtig festgesetzt worden. Der Kultursenat setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern der Fachwelt aus ganz unterschiedlichen Kultursparten und Organisationen, die aus ihrer Sicht der Dinge einen ganz konkreten Blick auf unser Kulturraumgesetz werfen. Sie beleuchten und bewerten das Kulturraumgesetz aus ihrer jeweiligen Praxis. Sie machen Vorschläge, wie das Kulturraumgesetz weiterentwickelt werden soll. Wir haben das jetzt mehrfach gehört. Der erste Bericht liegt vor. Sie haben ihn sicher gelesen. Ich möchte an dieser Stelle ganz ausdrücklich dem Kultursenat für die gründliche und wertvolle Arbeit danken, die sich in dem Bericht wiederspiegelt. Ein großer Dank dafür an dieser Stelle. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Ich freue mich, dass uns dieser Bericht in der Einschätzung bestärkt, dass das Kulturraumgesetz eine mittlerweile unverzichtbare Grundlage für die Kulturraumförderung in Sachsen ist. Der Bericht ist inzwischen auf verschiedenen Ebenen diskutiert worden. In meinem Haus wurde sich ganz ausführlich mit dem Bericht auseinandergesetzt. Und – auch das haben meine Vorrednerinnen und Vorredner bereits zum Ausdruck gebracht – er war Gegenstand der Anhörung und der Beratung im Kulturausschuss. Ja, auch ich finde es gut und richtig, dass er heute hier in diesem Hohen Haus noch einmal thematisiert wird. Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass einige der praktikablen Empfehlungen des Berichts bereits in die Arbeit meines Hauses eingeflossen sind, so zum Beispiel die Änderung der Sächsischen Kulturraumverordnung zum 1. Januar dieses Jahres. Ein neues Berechnungsmodell für die Zuweisung an die ländlichen Kulturräume wurde aufgenommen, damit eine größere Planungssicherheit für unsere Kulturräume entsteht. Im Bereich der kulturellen Bildung konnten Hinweise aus dem Bericht im Wesentlichen unmittelbar in die derzeit laufende Novellierung der entsprechenden Förderrichtlinie einfließen. Die Zuwendungen für die kulturelle Bildung, einschließlich der Musikschulen, sollen durch die Anpassungen systematisiert und erweitert werden. Als neuer Förderbaustein sind zudem die Jugendkunstschulen vorgesehen. In der Neufassung der Förderrichtlinie wird den Empfehlungen des Kultursenats zum Kulturraumgesetz insbesondere unter drei wesentlichen Aspekten Rechnung getragen. Der erste Aspekt gehört zum Stichwort Netzwerkstellen für die kulturelle Bildung. Darauf ist die Abg. Iris Firmenich bereits eingegangen. Der zweite Aspekt, der mit aufgegriffen wurde, wird für Modellprojekte von landesweiter Bedeutung sein. Hier werden die Förderbedingungen nachgeschärft. Der dritte Schwerpunkt wird bei der Förderung von Musikschulen in urbanen und ländlichen Kulturräumen liegen. Hier wird ein neues, behutsam angepasstes Gleichgewicht gefunden werden. Die Empfehlungen des Kultursenats werden selbstverständlich auch in der weiteren Arbeit meines Ministeriums eine ganz wichtige Rolle spielen. Der Kulturdialog wurde hier schon angesprochen. Der Auftakt war im April in Chemnitz. Hier werden wir in einem breiten Kommunikationsprozess, einem breiten Dialog mit sehr vielen Akteuren ins Gespräch kommen und Antworten auf die drängenden Zukunftsfragen für das Kulturland diskutieren und Ergebnisse auf den Tisch legen. Hier wird der Kultursenat eine ganz wichtige aktive Rolle einnehmen. In dem Bericht sind ja schon wichtige Ansätze und Vorschläge enthalten, die als Diskussionsgrundlage einfließen sollen. Ein zentrales Thema wird selbstverständlich das Thema der fairen Vergütung sein. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Beim Thema Kulturpakt sind wir uns mit dem Kultursenat darüber einig, dass er fortgeführt werden soll. Er wird ein Schwerpunkt im Regierungsentwurf des Doppelhaushaltes 2023/2024 sein. So weit, glaube ich, kann ich das an dieser Stelle schon ausführen. Abschließend möchte ich noch unterstreichen, dass entsprechend dem Sächsischen Kulturraumgesetz in naher Zukunft eine Evaluation des Gesetzes ansteht, über die die Staatsregierung dem Sächsischen Landtag bis zum 31. Dezember 2025 berichten soll. Auch dies ist ein langfristig angelegter Prozess. Der Bericht des Sächsischen Kultursenats wird dafür ein willkommener Baustein sein, der im Rahmen der Evaluation gründlich erörtert werden wird. Die Ergebnisse der Evaluation können dann in die zeitgemäße Novellierung des Kulturraumgesetzes einfließen. Es ist ein langer Prozess. Ich lade auch Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, herzlich ein. Abschließend noch ein Dankeschön dem Kultursenat. Ganz besonders möchte ich mich in diesem Rahmen aber auch bei den kulturpolitischen Sprecherinnen und Sprechern dieses hohen Hauses für die konstruktive und gute Zusammenarbeit in den letzten Monaten bedanken. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Ich lasse jetzt abstimmen über die Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 7/10221. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei der AfDFraktion konnte ich das jetzt nicht so genau erkennen; (Zuruf von der AfD: Wir haben zugestimmt!) Sie haben Ihre Hände relativ lange oben gehabt. – Eine Gegenstimme? Ist das – – (Zuruf von der AfD: Alles Zustimmung!) – Alles Zustimmung; gut, dann ist das damit beschlossen. Mir liegt noch ein Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen in der Drucksache 7/10360 vor. Wird Einbringung gewünscht? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja, unsererseits!) Frau Dr. Maicher, bitte.
