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Ingo Flemming

CDU 13.07.2022 Sitzungen 7/53

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es sind ein paar Dinge richtigzustellen: Zum einen ist Herr Kumpf Mitberichterstatter, denn der Berichterstatter zu dieser Petition war ich. Zum anderen haben wir niemanden angelogen, sondern wir haben die Petition sauber und sachlich bearbeitet und hier niemanden angelogen. Die Ministerialverwaltung hat so entschieden, wie sie bei der Beantragung dieser Fördermittel entscheiden musste. Das ist nun einmal so. Es ist erläutert worden: Die Gemeinde Jonsdorf hat den Ausbau der Straßen beantragt, aber es ist eben nicht so, dass mit einer Beantragung schon ein Anspruch darauf besteht, dass diese Mittel dann auch fließen werden. Das ist genau nicht so. Entsprechend dem Sächsischen Straßengesetz – das ist gesetzlich verankert – ist der Träger der Straßenbaulast verantwortlich, die Straßen in einem den regelmäßigen Verkehrsbedürfnissen – ich zitiere – „genügenden Zustand zu unterhalten, zu bauen oder sonst zu verbessern“. Für die Nebenanlagen, unter anderem für die Gehwege, ist die Gemeinde allein zuständig. Bei Kreisstraßen und im Rahmen ihrer Haushaltshoheit obliegt es der Gemeinde, die Mittel dafür zu budgetieren. Es ist vollkommen richtig – wie ausgeführt worden ist –, dass insbesondere bei finanzschwachen Kommunen mit einer sehr angespannten Haushaltslage – und das ist bei Jonsdorf der Fall – dies häufig mit Schwierigkeiten verbunden ist. Deshalb gibt es seit dem Jahr 2015 eine Förderrichtlinie des Freistaates Sachsen für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger. Dort wird ganz klar und deutlich ausgeführt, dass es keinen grundsätzlichen Anspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung gibt und dass die Bewilligung nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel möglich ist. Jetzt komme ich zum tieferen Kern. Es war vormals so, dass es Förderhöhen bis zu 90 % gegeben hat, aber eben nicht mehr in der aktuellen Haushaltsperiode. Denn der Haushaltsgesetzgeber, die Koalition aus CDU, BÜNDNISGRÜNEN und SPD, hat sich zu einer Budgetierung der Mittel im Haushalt entschieden, die für den Straßenbau ein ganz bestimmtes Volumen vorsah. (Tobias Keller, AfD: Weniger als 50 %!) Da abzusehen war, dass mit diesem Volumen nicht alle Wünsche befriedigt werden können, hat man sich dafür entschieden, den Fördersatz für Kreisstraßen auf 50 % zu reduzieren. Daran ist die Verwaltung gebunden. Darüber kann man auch nicht hinweggehen. Man kann nicht einfach einen Präzedenzfall schaffen und sagen: Ach, denen bewilligen wir jetzt aber doch mehr. Das geht so nicht. Deshalb konnte der Petition in diesem Rahmen auch nicht abgeholfen werden, weil der sächsische Doppelhaushalt 2021/2022 am 20. Mai 2021 so beschlossen worden ist. Jetzt kann man natürlich sagen – das ist vollkommen klar –, dass das für viele Kommunen schmerzlich ist und sich damit bestimmte Vorhaben verzögern. Aber es ist auch wahrgenommen worden, welche Probleme und Herausforderungen es dadurch gibt. Ich kann zumindest in Richtung der Betroffenen ausführen, dass im derzeitigen Haushaltsentwurf deutlich mehr Mittel für den kommunalen Straßenbau vorgesehen sind, (Thomas Thumm, AfD: Wir haben ja bald wieder Wahl!) auch um bestimmte Dinge heilen zu können. Es wird auch so sein, dass die Straßenbaumittel für kommunale Straßen über das FAG ausgereicht werden und dass es in der kommunalen Trägerschaft liegt, diese Mittel zu planen, zu budgetieren und für entsprechende Prioritäten einzusetzen. Das wird für die Kommunen im kommenden Doppelhaushalt ein ganz großer Vorteil sein. Ich gehe davon aus, dass damit auch die Gemeinde Jonsdorf ihr Straßenbauvorhaben wird umsetzen können. Die Beschlussfassung der Petition – der Petition kann nicht abgeholfen werden – kann in diesem Fall nicht geändert werden. (Vereinzelt Beifall bei der CDU und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Gibt es noch Redebedarf zu dieser Petition? – Die Linksfraktion; Herr Schultze.

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