Valentin Lippmann
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Bisher lag Sachsen im Transparenzranking ganz hinten. Null Punkte, denn von nichts kommt nichts. Nicht einmal ein Informationsfreiheitsgesetz, quasi der kleine Bruder oder die kleine Schwester des Transparenzgesetzes war in Sachsen mehrheitsfähig. Das soll sich heute ändern. Es wird Zeit. Seit dem Jahr 2006 gibt es Informationsfreiheitsrechte im Bund und in den Ländern. Und wir gehen deshalb heute gleich zwei Schritte mit einem. Mit einem Transparenzgesetz regeln wir neben dem Informationsanspruch auch gleich noch die Veröffentlichungspflicht der Verwaltung. Das heißt, es werden jetzt aktiv Informationen zur Verfügung gestellt, die für alle einsehbar sind. Damit landet Sachsen im Transparenzranking unter den Bundesländern und dem Bund in einem soliden Mittelfeld und – was die Informationsmöglichkeiten betrifft – sogar auf Platz 3 hinter Hamburg und Rheinland-Pfalz. Das sollte man nicht unterschlagen. Und ja, Herr Gebhardt, ich bin der Meinung, von null auf drei ist nicht nur eine Evolution, es ist eine Revolution. Das ist auch gut für den Blick auf die Verhältnisse im Freistaat Sachsen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der SPD – Beifall bei der Staatsregierung) Bevor ich zu den einzelnen Punkten des Gesetzentwurfes komme, muss ich aber konstatieren, dass der Gesetzentwurf ein Kompromiss der Dreierregierungs-Fraktionen ist, die hier sehr unterschiedliche Standpunkte vertreten, weshalb wir BÜNDNISGRÜNEN auch nicht mit allem zufrieden sind. Herr Modschiedler hat das schon schön illustriert. Dass zwei Drittel des Redebeitrags zur Differenzbekundung aufgewandt werden müssen, zeigt, dass es offenbar weiterhin große Unterschiede gibt. Wir stehen genauso zum Koalitionsvertrag wie die CDU und sind froh, dass wir dieses wichtige Gesetzespaket heute durch den Landtag bringen. Ich hätte mir weit mehr vorstellen können als der Kollege Modschiedler, aber es ist nun einmal Teil dieser Koalition, dass das kein Wunschkonzert ist, bei dem wir am Ende zumindest etwas für die Bürgerinnen und Bürger erreichen. Ich finde Ihre Aussage, dass Sie dem Transparenzgesetz nicht zustimmen wollen, weil es nicht das ist, was Sie erwartet haben, ein wenig widerlogisch, Herr Gebhardt. Sie müssen doch konstatieren, dass es doch immer noch deutlich mehr als nichts ist. Dass Sie der Meinung sind, Sie stimmen lieber nicht zu, als gar nichts zu machen, zeigt, wie ernst Sie das Anliegen nehmen. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz ist ein großer Fortschritt für jene, die der Meinung sind, dass staatliche Informationen den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen müssen; denn es gilt nur der Grundsatz, dass diese auf Antrag herausgegeben werden müssen, wenn keine Gründe entgegenstehen. Über diese Ausnahmegründe kann man nun trefflich streiten. Hier gibt es viel Potenzial nach oben. Unter anderem ist die komplette Ausnahme abgeschlossener Verwaltungsvorgänge natürlich nicht zufriedenstellend und aus unserer Sicht auch vollkommen sinnwidrig, aber Teil dieses Gesetzes und des Kompromisses. Schon jetzt gibt es erkennbare Baustellen, die man bei einer Novelle des Transparenzgesetzes in gar nicht allzu ferner Zeit, wenn man die ersten praktischen Erfahrungen gesammelt hat, sicherlich in Betracht ziehen sollte. Allerdings darf man die Ausschlussgründe auch nicht vollkommen außer Acht lassen. Wenn man dem Vorschlag der LINKEN folgen würde, die nur noch sechs Ausnahmegründe gelten lassen wollen, würden weder die Gefährdung der Sicherheit des Freistaates Sachsen noch der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung in laufenden Verfahren einen Ausnahmegrund darstellen. Am Ende können Sie, wenn man Ihren Überlegungen folgt, nicht nur in erhebliche verfassungsrechtliche Rechtspositionen der Staatsregierung eingreifen, sondern das Regierungshandeln unmöglich machen. Damit erweisen Sie dem Transparenzanspruch einen Bärendienst. Und genau für diesen Weg haben wir uns nicht entschieden. Werte Kolleginnen und Kollegen! Kommen wir zu den entscheidenden Punkten des Gesetzes. Mit der Einführung einer Transparenzplattform, welche alle Informationen bündelt und der Öffentlichkeit bereitstellt, ist ein absoluter Paradigmenwechsel für den Freistaat Sachsen vollzogen. Vorteil der Plattform ist, dass sie aktiv die Informationen zur Verfügung stellt, ohne dass ich konkret anfragen oder diese Anfrage gar begründen muss. Uns BÜNDNISGRÜNEN ist dabei wichtig, dass auch die Transparenzplattform selbst transparent und unter freier Lizenz verfügbar ist. Von öffentlichen Geldern finanzierte Software sollte der Öffentlichkeit wieder zur Verfügung gestellt werden. Außerdem werden Creative-Commons-Lizenzen verwendet und so eine Nachnutzung der Daten einfach und rechtssicher ermöglicht. (Beifall des Abg. Dr. Daniel Gerber, BÜNDNISGRÜNE) Mit dem Gesetz – der Beifall kam vermutlich vom Kollegen Gerber – erhält Sachsen zukünftig auch eine Transparenzbeauftragte, die durch die Sächsische Datenschutzbeauftragte ausgeführt wird. Ihr obliegt die Kontrolle der Einhaltung dieses Gesetzes. Es ist unseres Erachtens genau die richtige Stelle, mit der entsprechenden Expertise und Unabhängigkeit für mehr Transparenz im Freistaat Sachsen durch Aufsicht zu sorgen. Wir müssen auch dafür Sorge tragen, dass für die eingeführten Kontroll- und Berichtstätigkeiten die entsprechenden personellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Das sage ich ganz deutlich und ich halte das auch für einen Teil der Schwerpunktsetzung. Wir können uns, Herr Kollege Modschiedler, über personelle Schwerpunktsetzung dann im Haushalt streiten. Wir stehen dazu, dass die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte entsprechend gut ausgestattet wird. Doch bleiben wir bei den Kosten. Wir BÜNDNISGRÜNE haben den Anspruch, dass das Recht auf Informationen und der Informationsanspruch weitgehend kostenfrei sein müssen. Im Anhörungsverfahren wurde kritisiert, dass es keine Gebührenobergrenze gibt. Hier muss man sich das Gesetz genauer anschauen, da es sich von der Regelungsart von vielen anderen Bundesländern und dem Bund unterscheidet. Diese sehen in der Regel eine Obergrenze von 500 Euro vor, bis zu der maximal Gebühren anfallen können. Das vorliegende Gesetz geht einen anderen Weg und sieht vor, dass bis zu 600 Euro keine Gebühren erhoben werden können. Das sind laut Gesetzentwurf 98 % der Anträge der Bürgerinnen und Bürger und 80 % der Anträge von Unternehmen. Das heißt, nur bei 2 % der Anträge von Bürgerinnen und Bürgern und 20 % der Anträge von Unternehmen entstehen überhaupt Kosten, weil diese Freigrenze überschritten wird. Um hier keine ausufernden Kosten entstehen zu lassen, haben wir im parlamentarischen Verfahren nach der Anhörung eine Obergrenze eingeführt. Übersteigt der Antrag die Schwelle von 600 Euro und ist gebührenpflichtig, darf die Gebühr allerdings nicht mehr als 2 500 Euro betragen. Das dürfte insbesondere für institutionelle Antragsteller eine erhebliche Erleichterung darstellen. Werte Kolleginnen und Kollegen! Eine definierte vor uns liegende Aufgabe ist der Umgang mit der Ausweitung des Transparenzgesetzes auf die Kommunen. In den Kommunen entsteht das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Verwaltung und dort möchten diese sich vorrangig auch einbringen. Immerhin ermöglicht das Gesetz nun, eine rechtssichere, freiwillige Satzung zu erlassen. Ich kann nur jede Kommune ermutigen, bürgerfreundlich zu agieren und schon jetzt Satzungen nach dem Gesetz zu erlassen und damit Teil einer transparenten Verwaltung zu werden. Planungs- und Bauunterlagen sind nun einmal der Klassiker, der die Bürgerinnen und Bürger interessieret. Wir haben aber auch verankert, dass das Gesetz, dem Koalitionsvertrag folgend, zwei Jahre nach dem Inkrafttreten evaluiert wird und mit dem Ziel geprüft werden soll, es auf die Kommunen auszuweiten. Darüber sollten und können wir dann anhand der Fakten und weniger anhand in Rede stehender Befürchtungen entscheiden, oder wie es der hamburgische Datenschutzbeauftragte Fuchs in der Anhörung ausdrückte: „Die hamburgischen Behörden stehen noch, sie sind arbeitsfähig […] und nicht komplett damit beschäftigt, Informationspapiere zu kopieren.“ Werte Kolleginnen und Kollegen! Sie haben heute die Chance, mit der Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf in Sachsen einen großen Sprung zu machen. Bei aller Diskussion darüber, ob dieser Sprung größer hätte ausfallen können, ist das, was wir heute beschließen, eines der ambitioniertesten Gesetze, das in den vergangenen Jahren im Freistaat Sachsen beschlossen wurde – weg von der Angst vor den Bürgerinnen und Bürgern, hin zum Willen, den Ideen der Bürgerinnen und Bürger durch aktive staatliche Unterstützung zum Wohle unserer Gesellschaft zum Durchbruch zu verhelfen. Ich habe keine Angst davor, dass es ein Problem für den Rechtsstaat wird, Herr Kollege Modschiedler. Sie wissen, ich bin ein Liberaler und der festen Überzeugung, dass ein gesundes Misstrauen in den Staat das Lebenselixier des freiheitlichen Rechtsstaats ist. Überdies schafft es dadurch Vertrauen, dass man den Bürgerinnen und Bürgern sagt: Fragt nach, anstatt zu behaupten. Das ist das, was wir in dieser Situation im Freistaat Sachsen brauchen. Dieser Kulturwandel kann Sachsen mehr prägen, als es sich heute vielleicht einige vorstellen können. Ich glaube aber auch, nach diesem Transparenzgesetz heißt vor der nächsten Änderung dieses Transparenzgesetzes in wenigen Jahren. Ich bitte um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE sprach Kollege Lippmann. Nun spricht Kollegin Kliese für die Fraktion der SPD.
