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Alexander Wiesner

AfD 13.07.2022 Sitzungen 7/53

Sehr geehrte Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Sehr geehrte Frau Staatsministerin Meier, danke, dass Sie uns die europapolitischen Schwerpunkte der Staatsregierung vorgestellt haben; eine Handschrift der Justizministerin kann ich mithin darin nicht erkennen. Wo sind denn die konkreten Ausführungen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in allen Bereichen der Justiz? (Zuruf der Abg. Lucie Hammecke, BÜNDNISGRÜNE) Wie wollen Sie denn da das Miteinander gestalten? (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Wie rüstet sich die sächsische Justiz für eine zunehmende Internationalisierung? Und was lernt Sachsen von anderen Staaten? Stichworte, wie „Eurojust“, „internationale Haftbefehle“ und „grenzüberschreitende Kriminalität“ kommen allenfalls als Randnotiz in Ihren Ausführungen vor. Wie hält es denn die Staatsregierung mit der Übergriffigkeit der EU, wenn in nationale Prozessvorschriften eingegriffen wird? Ist das nach Ihrem Verständnis eine Grundlage, sich füreinander zu begeistern? Wir hatten kürzlich die Gelegenheit, im Rechtsausschuss über eine Kommissionsvorlage zu sogenannten SLAPPKlagen zu diskutieren, mit welchen Journalisten und selbsternannten Menschenrechtsverteidigern prozessuale Sonderrechte eingeräumt werden sollen. Ist dieses Rechtsverständnis auch das Verständnis der Sächsischen Staatsregierung? Stattdessen ergehen Sie sich in Themen wie – ich zitiere – „zivilgesellschaftliches Bewusstsein und Aktivitäten hinsichtlich Antidiskriminierung als Grundwert zu stärken“ oder den trinationalen Austausch mit Polen und Tschechien fortzuführen, um LGBTQI-Personen vor Hass und Hetze zu schützen. Sie widmen sich ausgiebig dem Thema Gleichstellung und einer grenzüberschreitenden Vernetzung entsprechender Akteure oder auch der fortlaufenden Implementierung des Gleichstellungsgrundsatzes in sächsischen Rechtsnormen, also Gleichstellung statt Gleichberechtigung, Ergebnisgleichheit statt Chancengleichheit. Das passt dann übrigens auch zur Halbzeitbilanz des von Ihnen geführten Ministeriums. Von den neun so bezeichneten Meilensteinen haben nur vier überhaupt etwas mit Justiz zu tun, und darunter sind solche Meilensteine wie die Schaffung eines Ansprechpartners für LGBTQI-Personen bei der Leipziger Staatsanwaltschaft. Während unsere Gerichte also unter der Menge an Verfahren ächzen, wissen Sie offensichtlich noch nicht einmal, wie es bei den Gerichten um die Nutzung der Videotechnik steht; so viel zur Digitalisierung. Frau Meier, Sie sind in der Tat eine Ministerin für alles Mögliche – nur nicht für Justiz. (Beifall bei der AfD) Sehr geehrte Kollegen! „Voneinander lernen, miteinander gestalten, füreinander begeistern“ heißt auch, ergebnisoffen um die besten Lösungen zu ringen. Davon ist die gegenwärtige politische Kultur meilenweit entfernt, und zwar auf fast allen Ebenen, egal ob im Bund, im Land oder in der EU. Was bedeuten die viel gepriesenen Werte der EU vor diesem Hintergrund: die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Gleichheit? Erstens: In Ihren europapolitischen Schwerpunkten führen Sie als Ziel aus, die Rechtsstaatlichkeit in der EU als unantastbaren Wert zu schützen und zu fördern. Als Negativbeispiele nennen Sie Ungarn und Polen. Wir erinnern uns: Polen war erstmalig in die Schusslinie geraten, weil es eine Disziplinarkammer am obersten Gericht eingerichtet hatte, die laut EuGH nicht unabhängig sei, weil sie von einem Justizrat gewählt und dessen Zusammensetzung maßgeblich von Politkern bestimmt wurde. Dann hatte das polnische Verfassungsgericht auch noch die Dreistigkeit, den unbedingten Vorrang von EU-Recht gegenüber nationalem Verfassungsrecht infrage zu stellen. Das muss man sich einmal vorstellen. Insoweit war es da zumindest einmal in guter Gesellschaft mit unserem Bundesverfassungsgericht. Dieses hatte nämlich im Jahr 2020 in Anwandlung eines allerletzten Restes an Selbstbehauptungswillen die Milliarden-Anleihekäufe der EZB als in Teilen verfassungswidrig kritisiert, weil hier Kompetenzen überschritten wurden, und dabei gleich noch saftig gegen den EUGH gekeilt. Für derartige Frechheiten gab es prompt Vertragsverletzungsverfahren. Zumindest Deutschland konnte sich mit einem Deal freikaufen, nachdem es Abbitte für die Dreistigkeit des Verfassungsgerichtes geleistet hatte. – So viel zu dem Verständnis der EU von Rechtsstaatlichkeit und Unabhängigkeit der Gerichte. (Beifall bei der AfD) Zweitens: Wie in der EU Demokratie verstanden wird, hat vor einigen Jahren der damalige Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker in einem „Spiegel“-Interview durchblicken lassen: „Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“ (Zuruf von der AfD: Pfui!) Kürzer kann man die Mechanismen der Europäischen Union und deren Hang zur Selbstermächtigung kaum beschreiben. Was zählt schon der Buchstabe der Verträge, wenn der Geist aus einer anderen Richtung weht? Drittens: Wie steht es denn um die Freiheit? Und damit meine ich auch die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit. Statt die unsinnigen Sanktionen gegen Russland zu beenden, Nordstream 2 in Betrieb zu nehmen und auf einen gesunden Energiemix – unter anderem aus Kernkraft, Kohle und Gas – zu setzen, fährt die Staatsregierung Sachsen auch ökonomisch an die Wand. Während Frankreich seine Atomkraftwerke – nun übrigens mit grünem Label – laufen lässt, gehen in Deutschland die letzten drei AKWs bald vom Netz. Stattdessen bauen wir riesige Solarparks und verspargeln die Landschaft. Während Polen sich mit Tschechien vernünftig auf den Weiterbetrieb des Braunkohletagebaus Turów geeinigt hat, werden die Lausitzer in Sachen Energiewirtschaft eher früher als später in die Röhre schauen. Und während Ungarn keine Waffen an die Ukraine liefert, werden unsere Bürger als Preis für militärische Unterstützung wohl bald für den Frieden frieren müssen. Wie weit ist es dann noch her mit der persönlichen Freiheit unserer Bürger, wenn deren Lebensgrundlagen derartig immer weiter eingeschränkt werden? Sehr geehrte Kollegen! Sachsen sollte auch insoweit von anderen europäischen Ländern lernen und eine rationale, interessenbegleitete Politik zum Wohle seiner Bürger betreiben. (Beifall bei der AfD) Das ist nicht nur im Interesse unserer Bürger, sondern es macht uns auch in der Staatengemeinschaft berechenbarer; denn denken Sie immer an Ihre Schulzeit zurück: Den Musterschüler, der alles besser weiß und der dann immer noch schön gute Ratschläge erteilt, dem wird zu Recht mit Argwohn begegnet. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD –

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