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Eric Dietrich

CDU 13.07.2022 Sitzungen 7/53

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sachsen ist digital. Wenn wir dem heutigen Gesetzentwurf zustimmen, machen wir Sachsen mit Blick auf die digitale Infrastruktur noch fitter und noch digitaler. Wenn wir uns den aktuellen Stand beim Breitbandausbau ansehen, dann merken wir, dass wir noch nicht dort sind, wo wir hinwollen, dass die bisherigen Bemühungen und Investitionen aber ihre Früchte tragen. Über 92 % der sächsischen Haushalte besitzen einen Breitbandanschluss mit mehr als 50 MBit/s. 20 % unserer Haushalte besitzen bereits heute einen Glasfaseranschluss – damit sind wir auf Platz drei in Deutschland; das ist weit über dem Bundesdurchschnitt. erteilen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer Stimmenthaltung und vielen Gegenstimmen ist den Bestandteilen mehrheitlich die Zustimmung erteilt worden. Ich stelle nun den Entwurf zur Einführung des Gesetzes über die Transparenz von Informationen im Freistaat Sachsen, Drucksache 7/8517, Gesetzentwurf der Staatsregierung, in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf die Zustimmung erteilen möchte, bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei vielen Gegenstimmen und ohne Stimmenthaltungen, aber einer Mehrheit an Zustimmenden ist der Entwurf als Gesetz somit beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet. (Vereinzelt Beifall bei der CDU, der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN sowie bei der Staatsregierung) Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zu des Entwurfs Gesetzes über die Errichtung eines Teilhabe und schnelles Internet“ Gesetzentwurf der Fraktionen GRÜNEN und SPD des Haushalts- und Finanzausschusses Wenn man mit offenen Augen durch den Freistaat fährt, sieht man an vielen Ecken, wo derzeit ein Ausbau stattfindet. Dazu passt auch, dass vor einigen Wochen viele Breitbandprojekte auf die Straße gebracht wurden: In Mittelsachsen ist ein großes Projekt gestartet, der Landkreis Zwickau ist in den letzten Zügen, bevor es losgeht, und auch im Erzgebirgskreis wurde ein Projekt beschlossen, das weit über 200 Millionen Euro Investitionstätigkeit mit sich bringt. Trotzdem hat uns die Corona-Pandemie noch einmal wie ein Brennglas deutlich gemacht, was wir eigentlich schon wissen und was sich auch im Koalitionsvertrag widerspiegelt: Gutes Internet in Stadt und Land ist schon lange kein Luxus mehr, sondern gehört zu den Grundlagen einer modernen Gesellschaft. Wir wollen, dass mittelfristig alle Sachsen einen Gigabit-Anschluss besitzen können. Um dieses Ziel zu erreichen, brauchen wir vor allem den eigenwirtschaftlichen Ausbau. Dort, wo es vorerst keinen Eigenaufbau gibt, müssen Bund und Land unterstützen, um überall im Land gleichwertige Lebensverhältnisse und Voraussetzungen zu schaffen. Heute beschließen wir deshalb zusätzlich weit über eine halbe Milliarde Euro – eine Summe, die es ermöglichen wird, zukünftig überall im Freistaat schnelles Internet zu nutzen. Es geht im heutigen Gesetzentwurf um drei wesentliche Punkte, auf die ich kurz eingehen möchte. Das ist zum einen das Weiße-Flecken-Programm: Seit einigen Jahren läuft dieses Programm schon, und viele Projekte wurden umgesetzt. Am Ende werden dadurch weit über 300 000 Haushalte von schnellem Internet und Glasfaseranbindung profitieren. Hierfür beschließen wir heute über 117 Millionen Euro, die vor allem zur Deckung von Kostensteigerungen beitragen. Der große wichtige Punkt ist aber das Graue-Flecken-Programm des Bundes: Dieses Programm wurde vom Bund im letzten Jahr aufgelegt und läuft noch bis Ende 2022. Das ist ein sehr sportlicher Zeitplan. Hierbei können erstmals Haushalte gefördert werden, die keine stabile 100-MBit/sVersorgung besitzen. Das ist eine – wie ich finde – für nahezu alles Situationen zu Hause gut ausreichende Geschwindigkeit. Ich freue mich, dass wir uns in der Koalition dazu verständigt haben, uns als Freistaat an diesem Programm zu beteiligen – ein Bekenntnis zum Breitbandausbau, das uns von vielen anderen Bundesländern unterscheidet. Dafür werden wir knapp eine halbe Milliarde Euro investieren. Das kommt noch aktuellen Schätzungen knapp 120 000 Haushalten zugute, die überwiegend im ländlichen Raum liegen. Der dritte wichtige Punkt in diesem Gesetz ist die Glasfaseranbindung von Schulen. Wir haben knapp 260 Schulen identifiziert, die aktuell über eine ungenügende Breitbandanbindung verfügen und an denen kein zeitnaher Ausbau geplant ist. Für diese 260 Schulen – die Zahl wird aktuell noch einmal genau verifiziert – rechnen wir mit 20 Millionen Euro. Hier wird der Freistaat Sachsen selbst tätig, um diese Schulen aktiv anzubinden. Ich möchte noch einmal danke sagen: Ich danke der kommunalen Ebene, die einen zehnprozentigen Eigenanteil aus dem FAG aufbringt – das sind über 100 Millionen Euro und es ist vor allem ein deutliches Zeichen dafür, dass die kommunale Ebene hinter diesem Grauen-Flecken-Programm steht. Außerdem danke ich dem Bund; denn wenn wir über diese hohen Finanzmittel sprechen, dann reden wir dennoch nur über einen Teil von 40 %. Die übrigen 60 % steuert der Bund über das Graue-Flecken-Programm bei. Dafür nochmals ein herzliches Dankeschön, dass uns der Bund das ermöglicht. Aus meiner Sicht ist das heute ein wichtiges Zwischenziel auf dem Weg zu einem der digitalen Bundesländer und zu einem flächendeckenden Gigabit-Netz in Sachsen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, der SPD und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN – Beifall bei der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Dietrich sprach für die CDU-Fraktion. Das Wort erhält nun Herr Dr. Gerber für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE.

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