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Thomas Löser

GRÜNE 13.07.2022 Sitzungen 7/53

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zumindest eines dürfte jetzt allen klar sein: In der Anhörung haben Verschiedene gesprochen, die verschiedene Zahlen gesagt haben. (Heiterkeit bei den LINKEN) Das ist das Wesen einer Anhörung, dass verschiedene Leute zu Wort kommen und aus ihrer Sicht Zahlen nennen. Ich möchte zunächst zu dem Thema an sich sprechen. Wir reden über den Gesetzentwurf der LINKEN, der den Kommunen die Möglichkeit geben soll, gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vorgehen zu können. Zweckentfremdete Wohnungen stehen dem allgemeinen Mietenmarkt nicht zur Verfügung. Deshalb ist es in Stadtvierteln mit einer hohen Nachfrage an Wohnungen richtig, zu schauen, ob es noch mehr Ferienwohnungen braucht oder ob es richtig ist, Wohnungen ewig leer stehen zu lassen. Das beschreibt zunächst das politische Problem. Das ist in vielen Städten und Gemeinden in Sachsen gar kein Thema, das wurde zu Recht schon gesagt: In Sachsen herrscht eine sehr unterschiedliche Lage. In den urbanen Gebieten haben wir jedoch einen angespannten Mietermarkt, und mit Einführung der Mietpreisbremse wurde genau das bereits durchdekliniert. Wir führen diese seit gestern ein, da der Mietenmarkt eben angespannt ist. Das haben wir hier mehrfach durchdekliniert. Herr Barth sieht das komplett anders. Insofern war die Einwendung von Frau Nagel sehr wichtig. Offensichtlich hat die AfD hier insgesamt eine ganz andere Wahrnehmung. Ich empfehle sehr, mit Betroffenen zu sprechen. Als Abgeordneter im Wahlkreis Dresden Altstadt höre ich von vielen Fällen, in denen Mieterinnen und Mieter aus den verschiedensten Gründen auf der Suche nach einer neuen Wohnung sind und das heimatgewordene Viertel nicht verlassen wollen. Sie müssen dann häufig viel höhere Quadratmeterpreise für die gleiche Wohnlage zahlen oder finden gar kein passendes Angebot. Es kann doch nicht unser Ziel sein, all diesen Menschen zu sagen: Dann geht doch aufs Land oder zieht an den Stadtrand! Ich sage: Wohnen ist Menschenrecht, und die aktuelle politische Situation verschärft die Mietenkrise in den Großstädten noch mehr. Deswegen haben wir uns im Koalitionsvertrag – das möchte ich erwähnen – auf ein Bündel an Maßnahmen geeinigt, die der Mietpreisspirale entgegenwirken sollen. Klar ist auch: Keine dieser Maßnahmen allein kann eine wesentliche Entlastung bringen. Deshalb ist es nicht zielführend, zu betonen, dass ein einzelnes Instrument nicht weiterhilft. Wir haben die Kappungsgrenzenverordnung bereits umgesetzt und seit gestern nun auch die Mietpreisbegrenzungsverordnung für Leipzig und Dresden erlassen. Außerdem arbeiten wir – und das ist sehr wichtig – an der Verbesserung der Förderkulisse für das soziale Wohnen. Gerade in der aktuellen Situation hoher Baukosten, wenig verfügbarer Baugrundstücke in den stark nachgefragten Stadtvierteln mit guter ÖPNV-Anbindung und kurzen Wegen zu Arbeit, Bildung, Kultur und Sport ist Bauen, Bauen, Bauen eben leider nicht die adäquate Antwort auf den Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Erstens fehlt es an Grundstücken und zweitens glaube ich, dass eine Menge aktueller Bauvorhaben aufgrund der Krise in der Bauwirtschaft nicht über die Ziellinie kommen wird. Der Erhalt günstiger Bestandswohnungen ist deshalb notwendig. Wenn die Städte Hinweise darauf haben, dass in bestimmten Stadtvierteln ein Haus am anderen zu finden ist, an dessen Klingeln keine Namen mehr stehen, sondern die Wohnungen von eins bis acht nur noch durchnummeriert sind, und wo abends immer die Rollköfferchen zu hören sind, dann sollten sie die Möglichkeit haben, dieser Entwicklung einen Riegel vorzuschieben. Worüber reden wir konkret? Jetzt nenne ich die Zahlen, die ich mitgenommen habe: In der Anhörung zum Gesetz wurden für Leipzig rund 1 300 und für Dresden 1 200 Ferienwohnungen genannt. Das scheint mir realistisch. Nimmt man in Leipzig noch Büros, Praxen, Kanzleien und den Leerstand hinzu, dann kommt man auf insgesamt 21 000 Wohnungen. Wenn man sich die Zahl von 340 000 Wohnungen in Leipzig insgesamt anschaut – es wurde schon gesagt –, dann sind das 6,2 % des gesamten Wohnungsbestandes. Wir als Koalition haben uns die Einbringung eines Gesetzentwurfs zur Zweckentfremdung vorgenommen. Die Abstimmungsprozesse dazu laufen. Die Frage ist nun, wie man ein solches Gesetz genau ausgestaltet. Es sollte unserer Meinung nach weiterhin möglich sein, mit Ferienwohnungen einen Beitrag zum touristischen Angebot in den Städten zu leisten. Dafür soll aber eine Genehmigung eingeholt werden, damit die Verteilung über das Stadtgebiet besser gesteuert werden kann. Es soll natürlich auch Ausnahmeregelungen geben. Ich denke an Studierende im Auslandssemester, gemeinnützige Einrichtungen und ärztliche Praxisräume. Auch hierfür können wir uns Ausnahmen vorstellen. Diesbezüglich sehen wir den Gesetzentwurf der LINKEN als nicht ausgewogen genug an, und auch deshalb werden wir ihn ablehnen. Es ist trotzdem gut, dass wir hier im Parlament über ein Zweckentfremdungsverbotsgesetz für Wohnraum sprechen, denn es sollte für die Regierungsfraktionen ein Ansporn sein, den vorliegenden Gesetzentwurf nun innerhalb der Regierungsfraktionen final zu verhandeln. Wir denken, dass ein Gesetz zum Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum mit Augenmaß ausgestaltet sein kann und in der Begründung, anders als der heute hier vorgelegte Entwurf, auch verfassungsrechtlichen Bedenken standhalten wird. Denn das muss unser Ziel sein: ein handwerklich gut gemachtes Gesetz, das tatsächlich die gewünschte Wirkung auf dem Mietenmarkt in den großen Städten entfalten kann. Dafür werden wir BÜNDNISGRÜNE uns, getragen vom Koalitionsvertrag, weiterhin einsetzen. Zum Schluss habe ich geschaut, wie andere Länder das so machen. Herr Barth tut ja so, als ob das hier eine komplett neue Erfindung sei, die dann auch noch durch die Stasi kontrolliert werden müsse. Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr kommt auf seiner Internetseite bei der Frage „Lohnt die Einführung einer Zweckentfremdungssatzung?“ zu einem klaren Ja. Ich lese die Begründung vor: „Mit Erlass einer Zweckentfremdungssatzung schafft Ihre Gemeinde die Grundlage, um zweckwidrige Nutzungen von Wohnraum zu unterbinden und Bestandswohnungen für normale Vermietungen zurückzuerhalten. Jede zweckentfremdete Wohnung, bei der Ihre Gemeinde mit Anordnungen dafür sorgt, dass sie wieder Wohnzwecken zugeführt wird, ist ein preiswerterer Gewinn für den Mietenwohnungsmarkt als eine neu gebaute Wohnung.“ In diesem Sinn vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Löser sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun spricht Kollege Pallas für die SPD-Fraktion.

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