landtag.sachsen.de ↗

Juliane Nagel

Die Linke 13.07.2022 Sitzungen 7/53

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! (André Barth, AfD: Vielen Dank, Frau Nagel!) Wir leben in krisenhaften Zeiten. Die steigenden Energieund Rohstoffpreise sowie Lieferkettenprobleme wirken sich mit aller Wucht auf den Bausektor aus und damit auch auf die Wohnraumversorgung der Menschen in diesem Land. Die aktuelle Situation erfordert beherztes Handeln der Politik und von uns allen. Dazu gehört auch, Maßnahmen zu ergreifen, um Mieterinnen und Mieter zu schützen sowie Wohnraum zu sichern und dabei alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die uns als Land zur Verfügung stehen. Eine davon ist, gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehen – und genau das wollen wir mit unserem Gesetzentwurf. Während nämlich Wohnraum in Dresden und Leipzig knapp ist – wir haben dazu auch schon verschiedentlich hier diskutiert –, während die Mieten steigen und der Bedarf durch Neubau nicht ausreichend gedeckt werden kann, werden Wohnungen als Ferienwohnungen oder Gewerberäume zweckentfremdet oder Wohnraum leerstehend gelassen. Beide sächsischen Städte – das ist bekannt – haben den Entzug von Wohnraum durch Ferienwohnungs- oder gewerbliche Nutzung und Leerstand professionell untersuchen lassen – das ist schon einige Jahre her – und sich längst, auch mit Stadtratsbeschlüssen sollten wir festhalten, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren, damit ist der Tagesordnungspunkt 2 abgearbeitet. Ich schließe diesen Punkt und rufe auf des Entwurfs der Zweckentfremdung Sachsen (SächsZwG) der Fraktion DIE LINKE des Ausschusses für Regionalentwicklung unterlegt, an das Land gewandt, um Abhilfe, eine Rechtsgrundlage zu schaffen. Seit 2019, dem Jahr, in dem die beiden Untersuchungen in Dresden und Leipzig stattgefunden haben, hat sich die Lage weiter verschärft. Dazu verweise ich auf die Sachverständigenanhörung im Ausschuss für Regionalentwicklung. Dort kam aus einer recht unerwarteten Ecke, nämlich von Herrn Prof. Kofner, der Hinweis darauf, dass die Situation wirklich dramatisch sei. In Leipzig werden 2 500 Wohnungen dauerhaft als Ferienwohnungen angeboten, davon 80 % komplette Wohnungen. In Dresden seien es weniger, trotzdem sei auch hier die Lage angespannt; 1 500 Wohnungen würden demnach dauerhaft als Ferienwohnungen angeboten, 86 % davon komplett. Der Entzugseffekt für den nutzbaren Wohnungsbestand liege laut Prof. Kofner durch Ferienwohnungsumnutzung – der Leerstand und die Gewerbeumnutzung sind hier noch nicht dabei – bei jeweils 0,5 % des Wohnungsbestands – mit steigender Tendenz. Dies betrifft, das will ich noch einmal unterstreichen, vor allem kleine Wohnungen, die damit auch sehr nachgefragt und bezahlbar sind. Es ist vor allem der kommerzielle Anbieter Airbnb, der mit dringend benötigtem Wohnraum hohe Profite generiert. Es handelt sich um ein Geschäftsmodell und schon lange nicht mehr um die viel beschworene Sharing Economy, die damit verknüpft wird. Das geht zulasten der Wohnbevölkerung, und aus unserer Sicht muss damit Schluss sein. Laut einer Untersuchung des politisch unverdächtigen Instituts für Wirtschaftsforschung DIW stiegen durch Airbnb-Unterkünfte die Mieten in Berlin um durchschnittlich 13 Cent pro Quadratmeter, und es gibt in verschiedenen Bezirken auch Ausreißer nach oben. Im Umkehrschluss wirkte sich die Regulierung der Ferienwohnungs-Zweckentfremdung dämpfend auf die Mieten aus, auch, weil dadurch der Bestand an verfügbarem Mietwohnraum gestiegen ist. Genau diese Effekte brauchen wir auch für die Städte Dresden und Leipzig. Der Sachverständige Henrik Solf, Rechtsanwalt, sagte in der Anhörung im Ausschuss, genau wie die Mitarbeiterin des Stadtplanungsamtes Leipzig, Frau Stefanie Komm: Wir dürfen keine Zeit verlieren. Wir müssen als Land diese Regulierungsmöglichkeit jetzt den betroffenen Kommunen in die Hand geben. Wir schlagen Ihnen ein Gesetz vor, das sehr eng an die elf bereits existierenden landesrechtlichen Regelungen in der Bundesrepublik angelehnt ist. Zur konkreten Ausregelung der Zweckentfremdungsverbote möchte ich an dieser Stelle nicht so viel ausführen, außer dass wir – ich habe es schon erwähnt – neben der Reglementierung der Fremdbeherbergungen auch die Nutzung von Wohnraum für überwiegend gewerbliche und freiberufliche Zwecke sowie den sogenannten spekulativen Leerstand unterbinden bzw. die betroffenen Kommunen mit Genehmigungsvorbehalten ausstatten wollen. Wer Wohnraum zweckentfremdet, kann laut unserem Gesetzentwurf von der Kommune verpflichtet werden, die Wohnnutzung wiederherzustellen oder adäquaten Ersatzwohnraum zu schaffen. Wer gegen Zweckentfremdungsverbote oder Genehmigungspflichten verstößt, kann mit Bußgeldern bis zu 100 000 Euro bestraft werden. Mit dem, was wir für Sachsen anlegen, liegen wir im bundesweiten Vergleich schon eher auf dem unteren Level, auch gemessen an den ökonomischen Potenzen hier im Land. Zentral ist: Kommunen mit Wohnraummangel sollen selbst entscheiden, ob sie von der Möglichkeit des Erlasses einer Satzung für Zweckentfremdungsverbote Gebrauch machen; sie kennen die Situation vor Ort am besten. So sieht es auch der Städte- und Gemeindetag, der unseren Gesetzentwurf im Grundsatz befürwortet und begrüßt. In der Sachverständigenanhörung nun – darauf möchte ich noch zu sprechen kommen – kamen einige Hinweise und auch konstruktive Vorschläge zu unserem Gesetzentwurf. Es wurde zum Beispiel erwähnt, explizit aus Leipzig, dass es auch Gewerbe gebe, die das Wohnumfeld verbessern können, die gut für Wohngebiete sind, zum Beispiel Arztpraxen. Hierzu wurde angeregt, eine Ausnahmeregelung in das Gesetz aufzunehmen. Wir denken allerdings, dass diesem Ansinnen – auch unter Sichtung der verschiedenen anderen bereits erlassenen Gesetze – mit der Formulierung, dass Zweckentfremdungen genehmigt werden können, wenn ein öffentliches Interesse daran besteht – entsprochen wird. Diesen Ausnahmetatbestand haben wir im Gesetz formuliert. Die Gemeinden, die es betrifft – zurzeit Leipzig und Dresden –, können also im Einzelfall entscheiden, dass die Umwandlung von Wohnraum in Gewerbe – das muss keine Arztpraxis sein, sondern es kann auch eine Pflege- oder Kindertagespflegestelle sein – aufgrund des großen öffentlichen Interesses genehmigt wird. Der zweite Hinweis wurde von mehreren Sachverständigen getätigt: dass die Voraussetzungen zur Satzungsermächtigung, nämlich einen angespannten Wohnungsmarkt nachzuweisen, konkreter definiert werden solle. Wir haben allerdings wiederum unter Würdigung der bereits erlassenen elf Gesetze und des Gesetzentwurfs der GRÜNEN aus der letzten Legislaturperiode festgestellt, dass die Formulierungen, die wir im Gesetzentwurf gewählt haben – „angespannter Wohnungsmarkt“ oder „Wohnraummangel“ –, in allen Gesetzentwürfen eins zu eins so formuliert sind bzw. nah an dem, wie wir es in unserem Gesetzentwurf getan haben, und eine Verlinkung oder ein Hinweis auf die BGB-Kriterien nicht unbedingt notwendig sind. Darum haben wir darauf verzichtet. Ein weiterer Punkt – ebenfalls ein wichtiger Punkt, der aber, glaube ich, woandershin weist – kam explizit vom Städte- und Gemeindetag und von Frau Komm vom Stadtplanungsamt in Leipzig. Dabei ging es um die Kosten, die den Kommunen entstehen würden, sollten wir dieses Gesetz heute beschließen. Es ist in der Tat so – das wurde auch eindrücklich aus Berlin geschildert –, dass nur mit einer sehr hohen Zahl an zusätzlichen Mitarbeiter(inne)n für die Verwaltung, die die Zweckentfremdungsverbote überwachen, kontrollieren und tätig werden sollen, nur durch Personalaufstockung in den Ämtern, in den zuständigen Stellen ein solches Zweckentfremdungsverbot auch praktische Wirkung entfalten kann. Das ist vollkommen klar. Daher müssen die Kommunen in ihren Aufwendungen unterstützt werden. Das begrüßen wir und würden es, wenn der Gesetzentwurf, wie wir hoffen, heute beschlossen wird, in den Haushaltsverhandlungen mit einem Kostenausgleich für die Kommunen versehen. Wir sehen das in diesem Gesetz nicht unbedingt konkret beziffert, zumal die Satzungsausgestaltung durch die Kommunen und das Inkrafttreten noch nicht ganz klar sind. Aber wir würdigen diesen Punkt und wollen ihn unterstützen. Jetzt liegt der Gesetzentwurf vor. Lassen Sie mich noch einmal festhalten: Dresden und Leipzig wollen schon seit drei bis vier Jahren ein Zweckentfremdungsverbot und eine Handlungsgrundlage. Gutachten von empirica und Quaestio empfehlen eine entsprechende Regelung. Sachverständige – bis ins konservative Milieu hinein – haben in der Sachverständigenanhörung Position bezogen, dass man schnell agieren müsse. Die Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass es eine Regelung geben soll. Es sind jetzt drei Jahre vergangen, und es ist nichts passiert. Wir wollen es auch. Also, lassen Sie uns keine Zeit verlieren und stimmen Sie unserem Gesetzentwurf heute zu! Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Vielen Dank. Für die CDU-Fraktion Herr Abg. Fritzsche.

Alle Reden von Juliane Nagel Protokoll ↗