Iris Firmenich
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie uns trotz der schon etwas vorgerückten Stunde noch einen Blick auf die Kultur in unserem Land werfen. Mit der Drucksache 7/8400 liegt Ihnen der Erste Bericht des Sächsischen Kultursenats zum Vollzug des Sächsischen Kulturraumgesetzes vor. Vielleicht hat sich der eine oder andere von Ihnen sogar etwas Zeit dafür genommen, einmal hineinzuschauen. Es lohnt sich; denn der Bericht ist kompakt, gut strukturiert, fachlich fundiert und konzentriert sich auf das Wesentliche. Basierend auf einer Analyse der aktuellen Situation wird dargelegt, was unser Kulturraumgesetz leistet, welche Ergebnisse erreicht werden konnten, aber auch, wo eine Korrektur oder Anpassung der Regeln notwendig ist. Zu jedem Kapitel finden sich im Bericht Handlungsempfehlungen, mit denen wir uns beschäftigen. Wir müssen uns überlegen, ob und wie wir sie umsetzen können. Herzlichen Dank an den Kultursenat für dieses wertvolle Material. Dank ebenfalls den Mitgliedern der Facharbeitsgruppe und allen, die an der Erarbeitung des Berichts mitgewirkt haben. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Ich hätte gern mehr solcher Dokumente. Vielleicht kann man sich an anderer Stelle daran etwas orientieren. Im Fokus der Untersuchung standen Aspekte der Finanzierung, der Fachkompetenz und Qualitätssicherung sowie Fragen der Organisation. Auch zu Methode und Prüfauftrag der Evaluation, die laut Kulturraumgesetz bis zum 31. Dezember 2025 durch das Ministerium vorzulegen ist, gibt der Kultursenat im Bericht einige Empfehlungen ab. Er begrüßt zugleich die Wechselwirkung zwischen dem zeitlich versetzten Bericht des Kultursenats und der Evaluation der Staatsregierung, die damit aufeinander Bezug nehmen und sich methodisch ergänzen können. Sächsischen Kultursenats Kulturraumgesetzes durch den Sächsischen Kultursenat Beschlussempfehlung und Bericht des Medien, Kultur und Tourismus Bei der Finanzierung der Kulturförderung in den Kulturräumen geht der Bericht insbesondere auf die Struktur- und Verstärkungsmittel, die Aktualisierung der Mittelzuweisungen des Landes und die angemessene Beteiligung der Sitzgemeinde ein. Bei Letzterem geht es beispielsweise um eine bessere Vergleichbarkeit. Auch die Abgrenzung zwischen lokaler Kulturförderung und wichtigen Projekten von überregionaler Strahlkraft in Bezug auf die Förderung bedarf der Verbesserung, gegebenenfalls durch angemessene Mindestfördersummen. Besonderes Augenmerk legt der Bericht auf das Verhältnis zwischen den ländlichen und urbanen Kulturräumen. Es wird deutlich gemacht, dass die ländlichen Kulturräume mit wesentlich schwierigeren Bedingungen zu kämpfen haben und mehr Unterstützung benötigen. Auch aufgrund dessen wird die Fortsetzung des Kulturpakts dringend empfohlen. Natürlich setzt sich der Bericht ebenfalls mit dem Thema der fairen Vergütung der Kulturschaffenden auseinander. Da unser Kulturraumgesetz zur angemessenen Vergütung keine Aussagen trifft, achtet man in den Kulturräumen bei der Bewilligung von Förderanträgen auch nicht darauf. Im Bericht wird daher empfohlen, bei der Förderung die tarifgerechte und faire Vergütung als Ziel anzustreben. So, wie in allen anderen Bereichen, wächst der Finanzierungsbedarf für die Kulturförderung in den Kulturräumen jedes Jahr an. Wünschenswert wäre deshalb eine Dynamisierung der Landesmittel, wobei die Kofinanzierung durch die Kommunen beachtet werden muss. Mehr Engagement mahnt der Kultursenat bei der Besetzung der Beiräte und Facharbeitsgruppen sowie bei der Etablierung kultureller Kompetenz in den kommunalen Verwaltungen an. Für die kulturelle Bildung wurden in allen acht Kulturräumen Netzwerkstellen gegründet, die dort wichtige Aufgaben übernehmen. Für diese Netzwerkstellen bedarf es einer einheitlichen Regelung und Finanzierung, beispielsweise durch die Förderrichtlinie „Kulturelle Bildung“. Die Staatsregierung hat das aufgegriffen und in der neuen Förderrichtlinie bereits umgesetzt. Danke dafür, liebe Staatsministerin Barbara Klepsch. Unter dem Strich bestätigt der Bericht des Kultursenats die Wirksamkeit unseres Sächsischen Kulturraumgesetzes. Damit gelingt es uns seit Jahrzehnten, die lebendige und reichhaltige Kultur sowohl in den großen Städten als auch im ländlichen Raum zu fördern, zu erhalten und weiterzuentwickeln. Wie in allen anderen Bereichen ist aber auch die Kultur unterschiedlichen Einflüssen ausgesetzt. Sie muss sich anpassen, verändern und erneuern. Das, was wir dazu beitragen können, haben wir als Koalitionsfraktionen in einem Entschließungsantrag zusammengefasst. Sie erlauben mir bitte, dass ich diesen aus Gründen der Zeitersparnis gleich mit einbringen werde. Wir erwarten von der Staatsregierung, dass sie sich mit den Empfehlungen im Bericht des Kultursenats auseinandersetzt und dabei auf folgende Aspekte eingeht: auf die künftige Gestaltung des Evaluationsprozesses sowohl unter Beteiligung der sächsischen Fachgremien als auch unter externer wissenschaftlicher Beteiligung bei Transparenz der Bewertungskriterien, die Vereinfachung und Weiterentwicklung der Zuweisung von Struktur- und Verstärkungsmitteln, Vereinheitlichung der Verfahren und Berechnungsgrundlagen der Erhebung des Sitzgemeindeanteils und der Bezugsgrößen innerhalb der Kulturräume, die Möglichkeit der Dynamisierung der Kulturraummittel unter Sicherung der Kofinanzierung durch die Gemeinden und Landkreise, Entwicklung von Instrumenten zur besseren Abgrenzbarkeit regionaler und lokaler Kulturprojekte von Kulturprojekten mit überregionaler Strahlkraft, die stärkere Unterstützung ländlicher Kulturräume, die regelmäßige Erneuerung der Fachbeiräte sowie eine breitere gesellschaftliche Beteiligung, Vereinheitlichung und weitere Sicherung der Förderung der Netzwerkstellen Kulturelle Bildung, Verstetigung und Weiterentwicklung des Kulturpakts unter Beteiligung der Kommunen und Würdigung der Ergebnisse des laufenden Prozesses zum Kulturdialog. Um mit der Anpassung voranzukommen, bitten wir die Staatsregierung zu prüfen, welche der genannten Punkte untergesetzlich geregelt werden können und welche zwingend eine Novelle des Kulturraumgesetzes nach sich ziehen und dafür Vorschläge zu unterbreiten. Auch sollen die soeben genannten Punkte bei der bis zum 31.12.2025 durchzuführenden Evaluation Berücksichtigung finden. Ich bitte Sie um Zustimmung zum Bericht und ebenfalls zum Entschließungsantrag. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)
