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Jan-Oliver Zwerg

AfD 13.07.2022 Sitzungen 7/53

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Viel Aufregung um die Elektromobilität, nicht wahr? – Bevor ich zum Antrag komme, möchte ich voranstellen, dass das E-Auto wie jede andere Technologie seine Berechtigung hat. Aber es muss sich am Markt behaupten. Wenn aber nicht Ingenieure, Wissenschaftler und Kaufleute um die beste Technologie wetteifern, sondern Regierungen vorschreiben, was erlaubt und was verboten ist, ist das der völlig falsche Weg, wie kürzlich im EU-Parlament mit dem De-facto-Verbot von Verbrennungsmotoren ab 2035 geschehen. Kommen wir zum Antrag. Zum Berichtsteil Folgendes: Hätte die Staatsregierung ihre eigene Antwort auf meine Kleine Anfrage „Ladeinfrastruktur der Elektrofahrzeuge im Freistaat Sachsen“ vom März dieses Jahres gelesen, wüsste sie erstens über die Ladeinfrastruktur in Sachsen Bescheid und müsste die Ministeriumsmitarbeiter nicht noch einmal bemühen. Zweitens wüsste sie, dass nicht die Ladeinfrastruktur das größte Problem ist, sondern woher der Strom für die E-Autos kommen soll. Allein für circa 15 000 in Sachsen zugelassene E-Fahrzeuge liegt der Jahresstromverbrauch beim Fünf- bis Zehnfachen über dem, was alle Wind- und Fotovoltaikanlagen in Sachsen derzeit liefern. Von der E-Mobilisierung des sächsischen Fahrzeugbestandes – circa 2,5 Millionen Fahrzeuge – will ich gar nicht erst sprechen. Kommen wir zu Ökologie. Werte Kollegen, ist Ihnen das Strommarktdesign in Deutschland bekannt? – Nein? Okay. Die Erneuerbaren genießen Vorrangeinspeisung. Was sie nicht leisten können, liefern Kohle, Gas und Kernkraft. Solange die Erneuerbaren nicht nahezu den gesamten Stromverbrauch decken, wird jedes neue E-Auto mit Kohle, Gas oder Kernkraft geladen. Die drei verbliebenen Kernkraftwerke liefern etwa so viel Strom wie 7 500 Windräder. Die zusätzlichen Windräder stehen bestimmt zum Atomausstieg am Jahresende bereit, ansonsten wird es Kohlestrom. Dann wäre das E-Auto gegenüber einem modernen Verbrenner eine CO -Schleuder, um es mit Ihren eigenen Worten auszudrücken. Man kann noch so teuren Ökostrom kaufen – letztendlich wird der Strombedarf durch Kohle produziert. Aber grünes Gewissen geht vor Sachverstand. Kommen wir zum Sozialen. Um die E-Autos auf den Markt zu bekommen, wird massiv subventioniert: Prämien, KfzSteuerbefreiung und die Mindereinnahmen durch geringere Energiesteuern summieren sich auf 20 000 Euro über den Gesamtbetriebszyklus eines E-Fahrzeuges. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Bundesbank. Wer sich keinen Neuwagen leisten kann, schaut in die Röhre. Die junge Familie, der Angestellte, der Rentner, alle, die sich nur einen Gebrauchten leisten können, werden über die Steuern zur Kasse gebeten, um die E-Autos von Top- und Besserverdienern mitzufinanzieren. Hinzu kommt die Haltefrist – ein neues Geschäftsmodell wurde entdeckt – von einem halben Jahr. Heißt in der Praxis: Subventionen einsacken, ein halbes Jahr kostenlos fahren und dann ins Ausland verkaufen, in dem nicht oder wenig subventioniert wird. Allein im Jahr 2021 betrugen die Subventionen 240 Millionen Euro für E-Autos, die kurz nach der Haltefrist ins Ausland verkauft wurden. Ich weiß, dass das Bundesprogramme sind, aber Sie müssen diese unsoziale Politik nicht noch mit Landesmitteln unterstützen. Die Privilegierung von Elektrofahrzeugen in den Beschaffungsrichtlinien der Staatsministerien und nachgeordneten Behörden entbehrt jeder Rationalität. Das nennt die Koalition dann „mit gutem Beispiel vorangehen“. CDU, SPD und GRÜNE klopfen sich dann noch gegenseitig auf die Schultern. Na ja. Es fehlen vor allem Analysen betreffs der bisherigen Nutzung und Effektivität der Elektromobilität in den Landesbehörden des Freistaates Sachsen und in den Kommunen. Ein negatives Beispiel stellt der Test an zwei Einsatzfahrzeugen der Polizei dar. Hier stellt sich das Problem der unterschiedlichen Betrachtung. Erstens steht dort: für den Einsatzdienst bestens geeignet. Zweitens: Verfolgungsfahrten sind leider nicht möglich aufgrund der geringen Geschwindigkeit von nur 160 Kilometern pro Stunde. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Hört, hört!) Noch mal zum Verinnerlichen: Nach dem Beschluss des GRÜNEN-Wirtschaftsministers Robert Habeck sollen für die Energiesicherheit die Braunkohlekraftwerke weiter im Betrieb bleiben. Ist also noch gar keine Voraussetzung für ausreichend grünen Strom geschaffen worden? Wie sollen die Voraussetzungen für den erhöhten Bedarf an grünem Strom geschaffen werden, wenn der Strom nicht mal reicht, um unsere Industrie und Haushalte zu versorgen? Was passiert, wenn wir tatsächlich einen Gasmangel haben in der Größenordnung, dass die Leute zu Hause Elektroheizgeräte aufstellen? Was passiert dann? Wir sollen immer mehr Wärmepumpen einbauen. Ja, das können wir gerne machen, aber dafür brauchen wir auch mehr Strom. Damit haben wir einen gigantischen Anstieg des Stromverbrauchs zu verzeichnen, und der muss irgendwo herkommen. Deshalb ist die Behauptung von Herrn Habeck falsch, dass Kernkraftwerke nichts zum Wärmemarkt beitragen könnten. Wie kann man die Forderung nach Vorrangstellung von E-Mobilität stellen, wenn doch jeder weiß, dass Elektromobilität erst dann umweltfreundlicher als die ausgereifte Dieseltechnik ist, wenn sie mit nicht fossilem Strom betrieben wird? Wie will man die Energielücke in unserem Freistaat füllen, wenn das Gas abgestellt, die Braunkohle nach dem Willen der rot-grün-schwarzen Ideologen doch abgeschafft werden soll und die Kompromisslosigkeit der Regierungskoalition auch den Atomstrom weiterhin meidet? Wie soll die Versorgungssicherheit bezüglich Strom für diesen Elektrofizierungsaktionismus realisiert werden? Wer soll – der Kollege hat es schon gefragt, ich frage es nochmal – denn in Zukunft E-Autos fahren? Der Bürger, der im Mietshaus wohnt, sicherlich nicht, da die Ladeinfrastruktur für diesen Teil der Bevölkerung nicht realisierbar ist. Oder glauben Sie, dass die Leute 500 Meter oder einen Kilometer bis zur nächsten Ladesäule zu Fuß marschieren? Das ist sehr unrealistisch. Es wird am Ende tatsächlich derjenige sein, der ein Einfamilienhaus, genug Platz, eine Fotovoltaikanlage, eine Ladebox und vielleicht – je nachdem, nach Anwendung – ein E-Fahrzeug hat. Das ist durchaus möglich. Ich sage immer: Der Markt regelt es. Wir brauchen uns darum nicht zu kümmern. Wenn ein Bedarf an Elektromobilität vorhanden ist, dann wird die Industrie auch darauf reagieren. Na ja, das Ganze ist wahrscheinlich nicht so gedacht, nicht so gewollt. Es ist aber anscheinend deshalb nicht gewollt, weil die Individualmobilität eingeschränkt werden soll. Die meisten Menschen, gerade diejenigen in den Städten, sollen auf den ÖPNV angewiesen sein. Da kann man zusammenfassend nur sagen: Freie Fahrt für freie Bürger – das war gestern. Ich komme zum Fazit. Der Antrag ist grüne Klientelpolitik und Ideologie in Reinform. Mittels zusätzlicher Anreize für seine Bediensteten und Zwangsbeschaffung versucht die Regierung die Zulassungszahlen für E-Auto zu frisieren, und zwar nach oben. Ob das in Zeiten angebracht ist, in denen die Bürger die finanzielle Not packt und der soziale Abstieg droht, darf bezweifelt werden. Also: Insgesamt ein schwacher Antrag, der aus ökonomischen und ökologischen, aber vor allem aus sozialen Gründen durchfällt, und den lehnen wir ab. Danke. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Zwerg für die AfD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf von Seiten der Abgeordneten? – Das sehe ich nicht. Dann erteile ich Herrn Staatsminister Dulig das Wort. Bitte schön. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Blick in die Geschichte zeigt: Elektromobilität ist keinesfalls eine Erfindung des 21. Jahrhunderts. Bereits im 19. Jahrhundert wurde der Grundstein der Elektromobilität gelegt, was dazu führte, dass es einst mehr Elektrofahrzeuge als Autos mit Verbrennungsmotor gab. Erst mit der zunehmenden Entwicklung für die breite Masse tauglicher Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor und die seinerseits preisgünstige und vermeintlich grenzenlose Verfügbarkeit fossiler Energieträger führten zu einem Hochlauf fossiler Verbrennungsmotoren und zu einer raschen Schaffung der notwendigen Infrastruktur. Die Folgen dieser Entwicklung für das Klima versuchen wir nun, hundert Jahre später, zu begrenzen. Die Abwendung der Folgen unseres bisherigen Mobilitätsverhaltens und der dafür genutzten Technologien auf Basis fossiler Energieträger gehört aktuell zu einer der größten Herausforderungen unserer Zeit. Wir haben uns dazu verpflichtet, den Ausstoß von Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 65 % im Vergleich zum Jahr 1990 zu reduzieren und im Jahr 2045 die Neutralität im Ausstoß von Treibhausgasen zu erreichen. Auch der Mobilitäts- und Verkehrsbereich muss hierfür seinen Beitrag leisten. Das Paradoxe ist jedoch, dass trotz immer effizienterer Motorentechnologien die Emissionen im Verkehrsbereich nur marginal sanken. Die Gründe hierzu liegen nicht zuletzt in unserem Mobilitäts- und Konsumverhalten selbst, was sich in einer stetig steigenden Verkehrsleistung von Personen und Gütern darstellt. Die nun notwendige Mobilitäts- und Verkehrswende erfordert eine nutzerorientierte Verhaltensänderung und ist eine der wesentlichen Grundvoraussetzungen für den Klimaschutz. Diese notwendige Wende ist zudem untrennbar mit einer Energiewende und der damit verbundenen Abkehr von fossiler Energie im Verkehrsbereich verbunden. Mir ist bewusst, dass es sich hier um eine Generationsaufgabe handelt, weshalb wir im Freistaat Sachsen schon frühzeitig den Weg für einen gerechten und nachhaltigen Übergang eingeschlagen haben. Wir sind dabei, Sachsen zum Vorreiter klimafreundlicher Mobilität und für die Elektromobilität zu entwickeln. Wir sind überzeugt, dass die Elektromobilität ein wesentlicher Baustein ist, um die gesetzten Klimaschutzziele erreichen zu können. Unsere Betrachtung schließt die gesamte Wertschöpfungskette ein. Diese reicht von der Erzeugung von grünem Strom über die Batteriezellenfertigung bis hin zur Unterstützung der Kommunen und Unternehmen beim Aufbau der Ladeinfrastruktur sowie die Förderung von Ideen und deren Umsetzung für das Batteriereceycling in Sachsen. Die aufgebauten Kompetenzen in Sachsen waren ein Grund dafür, dass Sachsen seit dem Jahr 2009 Modellregion für Elektromobilität ist und sich erfolgreich für das Programm „Schaufenster Elektromobilität“ der Bundesregierung bewerben konnte. Sie waren auch der Grund dafür, dass namhafte Automobilhersteller den Standort Sachsen für die Produktion von Elektrofahrzeugen im Großserienformat gewählt haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Aufbau des Ladenetzes in Sachsen ist bisher gut vorangekommen. Sachsen ist mit einem Verhältnis von 1 : 13 von öffentlichen Ladepunkten zu E-Autos führend in Deutschland. (Marco Böhme, DIE LINKE: Im Mittelfeld in Deutschland!) Sachsen liegt im VDA-Ranking im November 2021 im Ländervergleich bei Schnellladepunkten auf Platz 3 und bei Normalladepunkten auf dem ersten Platz. (Marco Böhme, DIE LINKE: Da habe ich andere Zahlen!) Das bloße Verhältnis von Ladepunkten zu E-Autos lässt jedoch die lokal unterschiedliche Nachfrage als entscheidendes Kriterium außer Acht. Bei einer theoretisch möglichen Auslastung von 24 Stunden pro Tag lag die Auslastung der öffentlichen Ladepunkte im Jahr 2020 deutschlandweit bei gerade einmal einer halben Stunde. (Carsten Hütter, AfD: Ja, warum denn?) Mit einer Erhöhung der Auslastungszeit könnte man bei der aktuellen Infrastruktur schon jetzt deutlich mehr Fahrzeuge laden. Beim Aufbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur muss berücksichtigt werden, wo aktuell überwiegend geladen wird. Bisher liegt die überwiegende Mehrheit der Ladevorgänge im privaten Bereich. Durch die zunehmende dezentrale Stromproduktion mit Fotovoltaikanlagen ist vermutlich nicht davon auszugehen, dass sich der Anteil der Ladungen an öffentlichen Ladesäulen deutlich verändern wird. Auch stellt sich beim Laden im Vergleich zum konventionellen Tanken an der Tankstelle ein Wandel ein. Durch die technologiebedingt vergleichsweise längeren Ladezeiten wird das Laden im öffentlichen Bereich zumeist mit Aktivitäten gekoppelt, zum Beispiel mit dem Einkaufen. Unterschiedliche Ladeleistungen ermöglichen somit unterschiedliche Nutzungsszenarien. Beim Aufbau kann eine differenzierte Betrachtung, zum Beispiel getrennt nach Normal-, Schnell- und High-Power-Laden, hilfreich sein. Grundvoraussetzung ist, dass das Stromnetz auch den künftigen Anforderungen gewachsen ist und dass der Strom für die Elektromobilität aus erneuerbaren Energien stammt. Aus diesem Grund sind auch die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Gesetzesvorhaben zu begrüßen, auch wenn der Bund dem von ihm geplanten Ausbau der Stromnetze zeitlich hinterherhinkt. Bei der Förderung des Aufbaus der Ladeinfrastruktur bestand in dem Bundesprogramm mit einem Gesamtvolumen von circa 3 Milliarden Euro bisher keine Förderlücke. Auch sächsische Antragsteller haben in den letzten beiden Jahren von dem Bundesförderprogramm profitiert. Der Fokus im SMWA lag daher auf der intensiven Beratung und erfolgreichen Vernetzung der einzelnen Akteure durch die Stärkung der Sächsischen Energieagentur, unserer SAENA. Deren Angebot reicht von der Beratung über Arbeitshilfen und Schulungen bis hin zur Durchführung von Veranstaltungen. Die SAENA unterstützt das SMWA auch beim Austausch in bundesweiten Gremien mit Projektleitstellen der anderen Bundesländer und Ministerien bzw. mit Institutionen des Bundes. Eine eigene sächsische Förderung unter Verwendung sächsischer Haushaltsmittel für durch den Bund abgedeckte Fördergegenstände wäre haushaltsrechtlich gar nicht zulässig. Die nahtlose Fortführung der Förderung des Bundes ist aktuell im Regierungsentwurf zum „Masterplan Ladeinfrastruktur II“ enthalten. Sollte sich das BMDV jedoch gegen eine vollständige Fortführung der Bundesförderung entscheiden, würde eine Förderlücke entstehen. Mit den bisher vom Haushaltsgesetzgeber vorgesehenen Mitteln in Höhe von 1,1 Millionen Euro für eine sächsische Ladeinfrastrukturförderung wären wir nicht in der Lage dazu, eine mögliche Förderlücke zu schließen. Es müsste dringend nachgesteuert werden, um eine attraktive Förderung aufzustellen. Nun, liebe Kolleginnen und Kollegen, Ladesäulen sind wie konventionelle Tankstellen in erster Linie ein Geschäftsmodell der Betreiber. Deshalb muss man künftige Ladesäulenbetreiber mit in die Pflicht nehmen. Man sollte das unternehmerische Risiko nicht allein dem Freistaat aufbürden; denn nur durch Wettbewerb entstehen wirtschaftliche und nutzungsorientierte Lösungen zu realistischen Preisen. Mit der novellierten Ladesäulenverordnung vom 1. Januar 2022 wäre auch das Bezahlen an Ladesäulen vereinfacht. Demnach müssen alle ab dem 1. Juli 2023 ans Netz gehenden Ladesäulen über eine Bezahlfunktion für Kredit- und Girokarten verfügen. Für das vertragsbasierte Laden bietet die zunehmende Vernetzung der Roaming-Lösungen die Möglichkeit, einen großen Teil der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur zu nutzen. Diese Harmonisierungen werden die Nutzung der Ladeinfrastruktur weiter vereinfachen. Auch bei der Integration von Elektrofahrzeugen in den sächsischen Fuhrpark sind wir auf einem guten Weg. Das SMWA hat durch die Finanzierung eines Fuhrparkkonzepts sowie durch dessen Fortschreibung durch die SAENA hierfür wichtige Vorarbeiten geleistet. Die Verantwortung für die Umsetzung liegt aber bei den einzelnen Behörden und Kommunen selbst. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße die klare Entwicklung auf EU-Ebene, dass ab dem Jahr 2035 in der Europäischen Union nur noch klimaneutrale Neuwagen verkauft werden dürfen. Damit tragen wir im Verkehrssektor zur dringend nötigen Abkehr von fossiler Energie und damit zur Energiewende bei. Grundsätzlich ist die Zielerreichung der Klimaziele im Verkehr nicht allein durch die Elektromobilität zu schaffen. Es bedarf vielmehr einer technologieoffenen Herangehensweise. Gerade in den ländlichen Gebieten wird man strukturbedingt noch länger auf das eigene Auto angewiesen sein. Die Verbrennung von Kraftstoffen, die auf nicht fossilen Energieträgern beruhen, stellt ebenfalls eine wichtige Technologie beim Übergang zu emissionsfreien Antriebsystemen dar. Die Automobilindustrie hat großen Nachholbedarf, entsprechende Technologien zu entwickeln und anzubieten. Tagesordnungspunkt Einsetzung der Enquetekommission ambulanten ärztlichen Drucksache 7/10134, Die Fraktionen können, wie gewohnt, Stellung nehmen. Ich bitte jetzt für die AfD-Fraktion Herrn Prantl, bitte.

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