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Albrecht Pallas

SPD 13.07.2022 Sitzungen 7/53

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Namen der SPD-Fraktion begrüße ich zunächst einmal, dass der Landtag sich auf Initiative der LINKEN heute mit dem Thema Zweckentfremdung von Wohnraum auseinandersetzen kann. Es ist ein wichtiges Thema, gerade in Städten wie Dresden und Leipzig, in denen die Wohnungsmärkte angespannt sind. Ich will an dieser Stelle kurz auf Herrn Barth eingehen. Sie versuchen die Öffentlichkeit ja ein wenig in die Irre zu führen, indem Sie permanent unterstellen, dass es bei solchen Instrumenten um eine Wirkung für den gesamten Freistaat Sachsen gehe. Das ist mitnichten der Fall. Wir haben unterschiedliche regionale Situationen auf den Wohnungsmärkten. Wir haben Regionen mit hohem Leerstand, aber auch angespannte Wohnungsmärkte, unter anderem in Dresden und Leipzig. Es geht einzig und allein darum, eine Rechtsgrundlage dafür zu schaffen, dass jene Kommunen wie Dresden und Leipzig die Möglichkeit haben, wenn sie es als richtig erachten, eine Zweckentfremdungsverbotssatzung zu erlassen. Es geht um nicht mehr und nicht weniger, und ich bitte Sie dabei um ein bisschen mehr Differenzierung und genauere Angaben hier in der Öffentlichkeit. Wir müssen alle Möglichkeiten nutzen, um mehr Wohnungen in den Städten zur Verfügung zu stellen. Wir als SPD haben uns schon lange für verschiedene Instrumente zur Entlastung der angespannten Wohnungsmärkte eingesetzt und mussten teilweise, wie bei der Mietpreisbremse, lange und hart dafür kämpfen. Seit gestern gilt die Mietpreisbremse, und das ist ein großer Erfolg für die Mieterinnen und Mieter in den beiden Großstädten. Gerade dort steigen seit Jahren die Mietpreise, und die Gehaltsentwicklung kommt dem nicht hinterher. Das betrifft nicht nur Menschen mit Niedriglohn – zum Beispiel bezieht in Dresden immer noch ein Viertel der Beschäftigten Niedriglohn –, längst sind Familien mit mehreren Kindern vielfach betroffen, wenn sie keine ausreichend große und bezahlbare Wohnung finden oder vom Umzug absehen, weil sie Angst vor zu hohen Mieten haben. Vor allem Menschen mit kleinen Einkommen leiden aktuell besonders unter den Steigerungen bei Energie, Mobilitäts- und Lebensmittelpreisen. Unser Ziel muss es daher sein, in Sachsen Wohnen für alle vielfältig, bezahlbar und wirtschaftlich tragfähig zu machen und genügend Wohnungen, gerade für einkommensschwache Haushalte, bereitzustellen. Wir müssen bedarfsgerecht fördern und bauen. Das bilden die Wohnungsmärkte in Dresden und Leipzig immer weniger ab, und deshalb ist es so wichtig, dass die Landespolitik und die beiden Städte sich in den letzten Jahren mit verschiedenen Instrumenten aktiv dagegengestemmt haben. Ein Beispiel ist der soziale Wohnungsbau. Heute war zu lesen, dass im Gegensatz zu allen anderen Ländern in Sachsen die Zahl der Sozialwohnungen steigt. Es ist eine direkte Folge der Wohnungspolitik des Freistaates Sachsen, den sozialen Wohnungsbau zu betreiben. Kappungsgrenzenverordnung, qualifizierte Mietspiegel, Erhaltungssatzungen usw. usf. – es gibt viele Instrumente, die zielgerichtet zum Einsatz kommen müssen. Und wer weiß, wie teuer die Mieten in Dresden und Leipzig heute wären, wenn diese Instrumente nicht zur Anwendung gekommen wären? Daher ist es wichtig, weitere Instrumente wie Baulandmobilisierung oder ein Zweckentfremdungsverbot zu ermöglichen, um einerseits bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und andererseits dem Wohnungsmarkt zweckentfremdeten Wohnraum wieder zuzuführen, Stichwort: Airbnb und Co. Gerade um mehr verfügbare und bezahlbare Wohnungen im Bestand zu schaffen, fehlt in Sachsen bislang die Möglichkeit, in angespannten Wohnungsmärkten Zweckentfremdungsverbote zu erlassen. Das hat die Koalition von Anfang an erkannt und bereits im Koalitionsvertrag verankert, dass eine Rechtsgrundlage dafür geschaffen wird. Tatsächlich arbeiten die Koalitionsfraktionen an einem eigenen Gesetzentwurf. Er ist in Abstimmung zwischen den Fraktionen, und wir als SPDFraktion wollen das Gesetzgebungsverfahren so schnell wie möglich in die Wege leiten. Die Anhörung zu dem heute vorliegenden Gesetzentwurf der LINKEN hat auch für unser Gesetzesvorhaben noch einmal wichtige Impulse gegeben und diese werden wir berücksichtigen. Allerdings hat die Anhörung auch ergeben, dass wir Handlungsbedarf haben. Zum Beispiel werden in Leipzig jährlich 500 Wohnungen neu zweckentfremdet. So viel zur Frage, mit welchen Zahlen hier im Landtag operiert wird. Das ist eine sehr wichtige Information zur Dringlichkeit gewesen. Ein Zweckentfremdungsverbot kann vor allem dabei helfen, bezahlbaren Wohnraum im Bestand zu erhalten. Es gab auch Kritik am Entwurf der LINKEN, den ich jetzt auch nicht so reingewaschen stehen lassen will, wie es Kollegin Nagel getan hat. Was die Definition der angespannten Wohnungsmärkte angeht, kann man hier nicht trivial sagen, das habe man ja, ähnlich wie überall, anders gemacht, und dabei müssten Sie sich nicht auf die BGB-Kriterien beziehen. Wir befinden uns hier in einem Bereich, der in hohem Maße anfällig dafür ist, dass betroffene Menschen, die einem Zweckentfremdungsverbot unterliegen, sich gegen diesen Eingriff in das Eigentum rechtlich wehren können. Deswegen ist es wichtig, hier so sauber wie möglich zu arbeiten. Ich empfehle eher, dass wir uns daran orientieren, wie die angespannten Wohnungsmärkte in den beiden Verordnungen, der Kappungsgrenzenverordnung und der Mietpreisbegrenzungsverordnung, definiert sind. Ich glaube, dann sind wir auf der sicheren Seite. Das haben Sie nicht gemacht; das ist Ihre Sache. Aber ich will nur sagen: Dieser Punkt ist schon real und besonders zu beachten. Wir als SPD setzen uns innerhalb der Koalition weiterhin dafür ein, dass das Gesetzgebungsverfahren schnellstmöglich auf den Weg gebracht wird. Mit diesem Gesetz können die Kommunen dann entsprechende Satzungen rechtssicher erlassen. Sie haben sicher Verständnis dafür, dass wir Ihrem Gesetzentwurf heute nicht zustimmen werden. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Pallas sprach für die SPD-Fraktion. Damit ist die erste Rednerrunde beendet. Wir könnten jetzt in eine zweite Rednerrunde einsteigen. Ich frage die Fraktion DIE LINKE: Besteht diesbezüglich noch Bedarf? – Das sehe ich nicht. Ich frage die anderen Fraktionen: CDU? – AfD? – BÜNDNISGRÜNE? – SPD? – Das sehe ich auch nicht. Dann übergebe ich jetzt an die Staatsregierung, wenn gewünscht. Herr Staatsminister Schmidt, bitte schön.

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