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Dr. Joachim Keiler

AfD 13.07.2022 Sitzungen 7/53

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Herr Modschiedler, Sie haben mir vieles vorweggenommen und mir fast aus der Seele gesprochen. In der Ausschussberatung war mehrfach zu hören, es sei nicht der große Wurf, aber das Bestmögliche, das wir in dieser Regierungskoalition als Kompromiss zu Papier bringen könnten. Gut gemeint, aber schlecht gemacht, so lässt sich der vorliegende Gesetzentwurf bei positiver Betrachtung kurz zusammenfassen. Der Änderungsantrag der Koalition mag einige Probleme ausgeräumt haben, insbesondere die Bedenken des Rechnungshofs wurden dadurch beseitigt. Es wurden einige redaktionelle Änderungen – ich möchte durchaus sagen auch Verbesserungen – aufgenommen. Im Ergebnis ändert das aber nichts daran, dass es sich bei dem Gesetzentwurf um ein Sammelsurium von teilweise praxisfernen und schwer zu handhabenden Regelungen handelt. Der Änderungsantrag der LINKEN, der kommt, kann wiederum getrost unter der Rubrik „Wünsch dir was“ abgehakt werden. Dazu vielleicht noch gesondert. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Zukünftig soll jeder einen Anspruch auf Veröffentlichung bzw. freien Zugang zu allen relevanten Informationen des Staates haben, soweit schutzwürdige, private oder öffentliche Belange dem nicht entgegenstehen. Bereits das ist eine generalklauselartige Einleitung, die, wenn man sich dem Ganzen juristisch nähert, bereits erahnen lässt, welche Schwierigkeiten das in der Praxis bereiten wird. Aber so weit, so gut. Wenn Sie auf die Erfahrungen in der Praxis setzen, darf man gespannt sein, Herr Modschiedler. Wenn dann aber 22 Ausnahmen gemacht werden, sind Streitigkeiten sicherlich vorprogrammiert. Das beginnt bei abgeschlossenen Verträgen im Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung und hört beim Umfang wesentlicher Informationen zu Beteiligungsunternehmen der öffentlichen Hand auf. Mit dem Kernbereich exekutive Eigenverantwortung ist freilich nicht nur die Tätigkeit der Regierung hinter verschlossenen Türen, sondern die Willensbildung innerhalb der gesamten Verwaltung gemeint. Das soll auch für abgeschlossene Verträge gelten. Es erschließt sich mir überhaupt nicht, warum ich in die Vergangenheit greife. Wenn der Prozess noch im Fluss ist, okay, aber was das mit abgeschlossenen Verträgen an Transparenz zu tun hat, erschließt sich mir überhaupt nicht im Detail. Dazu passt, dass einer behördeninternen Kommunikation und Notizen der Informationscharakter durch das Gesetz gleich ganz abgesprochen wird. Es bleiben dann viele Informationen schlichtweg doch auf der Strecke. Was ist zum Beispiel eine wesentliche Unternehmensinformation, die ihrerseits als eine der vielen Ausnahmen zur Ausnahme veröffentlichungspflichtig ist? Der Hamburger Beauftragte für Informationsfreiheit hat in der Anhörung ausgeführt, dass fast 50 % seiner Arbeit darin bestehen, einen Kampf mit öffentlichen Unternehmen um die Informationsfreiheit zu führen. Da ist absehbar, dass auf die Verwaltung und die sächsischen Gerichte einige Streitigkeiten zukommen werden. Die Chance, das Umweltinformationsgesetz in das Transparenzgesetz zu integrieren, wurde vollkommen versäumt. Statt eines Gesetzes werden wir am Ende zwei Gesetze haben, die sich zumindest teilweise berühren und überschneiden, aber ähnliche Sachverhalte unterschiedlich regeln, also nur „One in, one out“. Statt weniger gibt es dann voraussichtlich mehr Bürokratie. Das ist einer der Hauptkritikpunkte der AfD. Ich mache es kurz: Wenn man sich als Jurist die 22 Ausnahmeregelungen, den Katalog der Regelfälle durchliest und das verprobt, dann wird das ein Bürokratiemonstrum ohne Gleichen. Richtig ist, dass Gemeinden und Landkreise nicht zwangsweise transparenzpflichtig gemacht werden und auch nicht gemacht werden können, muss man sagen. Sie haben die kommunale Selbstverwaltung. Soweit in der Anhörung wiederholt auf das Musterbeispiel Hamburg verwiesen wurde, hinkt der Vergleich. Hamburg ist ein Stadtstaat. Es existieren weniger Verwaltungsebenen als in einem Flächenstaat wie etwa in Sachsen. Die kommunale Selbstverwaltung ist nicht nur Folklore, sondern Ausdruck eines demokratisch verfassten Gemeinwesens. Deshalb sollten Gemeinden selbst darüber entscheiden, was sie für richtig, möglich und veröffentlichungspflichtig halten. Mit der Einschränkung der Transparenzpflicht des Sächsischen Rechnungshofes und des Landtags aus verfassungsrechtlichen Gründen hat die Koalition durch einen Änderungsantrag gerade noch die Kurve bekommen und einige sich anbahnende Probleme ausgemerzt. Als Fazit lässt sich sagen: Viele Köche verderben den Brei. So ist das auch bei dem vorgelegten Gesetzentwurf. Im Ergebnis wird dieses Gesetz nicht zu mehr Transparenz, sondern zu zahllosen Streitigkeiten führen, ob und welche Ausnahmen gelten, wie weit die Verpflichtung zum Zugänglichmachen von Informationen reicht usw. usf. Man könnte auch sagen: Das Transparenzgesetz ist insoweit intransparent. Was der große Wurf werden sollte, ist letztlich ein Bürokratiemonster geworden, ein klassisches Produkt der koalitionären Kompromissfindung. In der Summe ist der Gesetzentwurf deshalb trotz einiger positiver Ansätze nicht zustimmungsfähig. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Dr. Keiler sprach für die AfD-Fraktion. Nun übergebe ich das Wort an die Fraktion DIE LINKE, an Herrn Kollegen Gebhardt. Bitte schön.

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