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Plenarprotokoll 18/96

12.11.2025 · 178 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: SPD (21)CDU (15)AfD (15)GRÜNE (13)FDP (10)fraktionslos (4)

Hendrik Hering

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herzlich willkommen zur 96. Plenarsitzung. Für heute haben sich entschuldigt Kollegin Rauschkolb und Kollege Ziegler, Staatsministerin Eder bis 15 Uhr und ab 18.40 Uhr sowie Staatssekretär Littig, Staatssekretärin Raab und Staatssekretär Dr. Rose. Wir dürfen Kolleginnen und Kollegen zum Geburtstag gratulieren. Am 22. Oktober ist Herr Bellaire 40 Jahre alt geworden. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall im Hause) Kollegin Karina Wächter ist am 30. Oktober 35 Jahre jung geworden. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall im Hause) Kollege Marcus Klein wird heute 49 Jahre, (Zurufe aus dem Hause: Oh!) er darf mit uns Geburtstag feiern, bei vielen Gesetzesberatungen. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall im Hause) Ich stelle fest, der Tagesordnung wird nicht widersprochen. Damit ist sie festgestellt. Wir kommen zu Punkt 1 a) der Tagesordnung – hier hat die FDP-Fraktion von ihrem Optionsrecht Gebrauch gemacht –: Landesgesetz zur Änderung des Landesstraßengesetzes, des Landesgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie der Landesverordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenrechts Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13280 – Erste Beratung Für die Landesregierung spricht zur Begründung Staatsministerin Schmitt.

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Daniela Schmitt

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bund und Länder haben sich im sogenannten Beschleunigungspakt darauf verständigt, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und vor allen Dingen Digitalisierung voranzutreiben. Diese Vereinbarung bleibt hochaktuell, insbesondere vor dem Hintergrund der Umsetzung des Sondervermögens. Die Menschen erwarten zu Recht, der Staat soll zügig entscheiden, er soll pragmatisch handeln und verlässlich liefern. Rheinland-Pfalz hat früh Verantwortung übernommen. Mit unserem Bürokratieabbaupaket haben wir bereits im vergangenen Jahr konkrete Schritte eingeleitet. Die Anpassung des Landesstraßengesetzes war dabei ein Kernstück. Heute bringen wir sie in den Landtag und damit auf die Zielgerade. Meine Damen und Herren, was ändert sich konkret? Und vor allen Dingen: Was bringt das den Menschen im Land? Erstens: Wir digitalisieren die Planungsverfahren. Beteiligungen, Veröffentlichungen, Einwendungen – alles künftig digital. Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und Unternehmen können sich bequem online beteiligen. Das spart Zeit, Wege und schafft letztendlich auch viel Transparenz. Zweitens: Wir vereinfachen Ersatzneubauten von Brücken. Wenn eine Brücke marode ist, soll sie schnell ersetzt werden können, ohne langwieriges Planfeststellungsverfahren, wenn sich die Maßnahme auf das Bauwerk beschränkt. Das ist, wie ich finde, echter Fortschritt, und genau das brauchen wir. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Drittens: Wir schaffen Planungsbeschleunigung und damit Tempo beim Ausbau der Radinfrastruktur, gerade in Verbindung mit Landes- und Kommunalstraßen. So kann künftig bei unselbstständigen Radwegen mit einer zusammenhängenden Länge bis 7,5 km auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet werden. Das bringt uns schnellere Genehmigungen, ohne den Umweltschutz zu schwächen. Viertens: Wir erleichtern den Ausbau von Mobilfunk. Die Anbauverbotszonen entlang der Straßen werden verkleinert. So können Masten dort gebaut werden, wo sie auch gebraucht werden. Fünftens und letztens: Wir ermöglichen den Einsatz von Projektmanagern im Anhörungsverfahren. So unterstützen wir die Verwaltung gezielt, strukturieren Abläufe und bringen Projekte voran. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Gesetzentwurf übernehmen wir zentrale Regelungen aus dem Genehmigungs- und Beschleunigungsgesetz des Bundes. Das sorgt für Einheitlichkeit. Und: Der Landesbetrieb Mobilität kann künftig gleiche Verfahren bei Bundes- wie bei Landesstraßen anwenden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Gesetz ist kein technisches Detailwerk. Es ist ein Modernisierungsgesetz für Rheinland-Pfalz. Es sorgt dafür, dass Infrastrukturprojekte einfacher geplant, schneller genehmigt und vor allen Dingen digital beschleunigt werden können. Wir setzen damit, wie ich finde, ein sehr deutliches Zeichen. Wir reden nicht nur über Bürokratieabbau, sondern wir beschleunigen, und wir handeln. Damit machen wir Rheinland-Pfalz fit für eine leistungsfähige, für eine nachhaltige und auch für eine klimafreundliche Mobilität. Rheinland-Pfalz zeigt: Wir beweisen, dass Bürokratieabbau kein Schlagwort ist, sondern konkrete Entlastungen bringt – für die Kommunen, für die Bürgerinnen und Bürger, für die Unternehmen. Dieses Gesetz steht für eine Verwaltung, die anpackt und nicht aufschiebt, für schnellere Brücken, für schnellere Radwege, für ein besseres und zukunftsstarkes Rheinland-Pfalz. Ich freue mich auf die weitere Beratung. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Wir dürfen Gäste im Landtag begrüßen. Das sind zunächst Schülerinnen und Schüler der Integrierten Gesamtschule Gerhard Ertl aus Sprendlingen, die 11. Jahrgangsstufe. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Und es sind Mitglieder des VdK Trier-Nord sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger aus Trier. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Jetzt spricht für die SPD-Fraktion Abgeordneter Guthier.

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David Guthier SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Während der 1977 geborene Kanye Omari West mittlerweile seine dritte Namensänderung vollzogen hat, ist der Wortlaut des Landesstraßengesetzes, das im selben Jahr erlassen wurde, seitdem der gleiche geblieben. (Heiterkeit des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dabei hat sich – das wird Sie nicht überraschen – die Welt ganz schön verändert. Wir alle wissen, gute Ideen scheitern oft nicht am Willen, sondern an zu langen Verfahren. Deshalb bedarf das Landesstraßengesetz einer Überarbeitung, insbesondere im Hinblick auf Digitalisierung und Entbürokratisierung. Mobilität, ob auf der Straße oder der Schiene, hat für die Menschen im Land eine herausragende Bedeutung, wie zuletzt auch die Befragung zum Rheinland-Pfalz-Monitor des Landtags gezeigt hat. Mehr Investitionsmittel einerseits und Verfahrensbeschleunigung andererseits sind deshalb das Gebot der Stunde und notwendig für eine spürbare Modernisierung unserer Infrastruktur. Mit dem Sondervermögen und dem daraus abgeleiteten Rheinland-Pfalz-Plan sowie Rekordausgaben im regulären Haushalt stellen wir deutlich mehr Investitionsmittel zur Verfügung. Mit der nun vorliegenden Novelle des Landesstraßengesetzes vereinfachen wir Planungsverfahren und tragen so zur Beschleunigung bei. Beides sind richtige Maßnahmen, die in die richtige Richtung gehen und dazu beitragen werden, dass wir unsere Infrastruktur besser und schneller modernisieren können. Das erwarten die Menschen in diesem Land, Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Digitale Beteiligungs- und Bekanntgabeformate ermöglichen, dass Planfeststellungsverfahren künftig online durchgeführt und Informationen digital zugänglich gemacht werden. Das spart Zeit, Geld und stärkt zugleich die Transparenz. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden außerdem Zuständigkeiten und Verfahren noch einmal klargestellt und vereinfacht. Nicht jede Maßnahme an einer bestehenden Straße muss ein komplettes Planfeststellungsverfahren durchlaufen. Wenn es sich um eine reine Unterhaltungsmaßnahme oder um Ersatzneubauten handelt, können wir in der Zukunft vereinfachte Verfahren anwenden. Genau dadurch erhoffen wir uns die gewünschte Beschleunigungswirkung. Konkret fällt außerdem unter bestimmten Bedingungen die Umweltverträglichkeitsprüfung bei Ersatzneubauten von Brücken (Abg. Martin Haller, SPD: Was? Ersatz?) sowie straßenbegleitenden Radwegen weg. Ebenso werden kommunale Straßen- und Radwegeprojekte vereinfacht. Künftig können Gemeinden zum Zweck des Aus- und Umbaus einer Straße auch dann enteignen, wenn kein Planfeststellungs- und Bauleitplanverfahren vorliegt. Ich sage es aber auch in aller Deutlichkeit: Das ist selbstverständlich kein Freifahrtschein, sondern es ist eine notwendige Anpassung, die eindeutig auch im Einklang mit der Rechtsprechung und im Sinne der Rechtssicherheit ist. Diese Regelung gilt eben auch für selbstständige Geh- und Radwege, womit wir einen wichtigen Beitrag leisten, um auch den Radwegeausbau in Rheinland-Pfalz spürbar zu beschleunigen. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Letzter Punkt: Die Anbauverbotszonen entlang der Landes- und Kreisstraßen werden für den Mobilfunkausbau verkleinert, womit der Netzausbau vereinfacht und beschleunigt werden kann. Wir schaffen damit Entlastung für Verwaltung, für Bürger, wir sorgen für Beschleunigung, und genau darum geht es, wenn wir unsere Infrastruktur fit machen wollen. Deswegen freuen wir uns auf die weiteren Beratungen und werben in dem Kontext um konstruktive Zustimmung für den vorliegenden Gesetzentwurf. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Hendrik Hering

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Wagner. (Abg. Michael Wagner, CDU, tritt zunächst zum Präsidium – Heiterkeit des Abg. Michael Wagner, CDU – Vereinzelt Heiterkeit im Hause)

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Michael Wagner CDU

Der Präsident ist großzügig, wie immer. (Abg. Marcus Klein, CDU: Ich hoffe, das zeigt auch mein Geburtstagsgeschenk! – Vereinzelt Heiterkeit im Hause) Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute die Änderung des Landesstraßengesetzes, des Landesgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie der Zuständigkeitsverordnung auf dem Gebiet des Straßenrechts. Auf den ersten Blick wirkt das technisch und unscheinbar. Tatsächlich aber geht es um eine zentrale Frage unserer Zeit: Wie schaffen wir es, in Rheinland-Pfalz schneller, digitaler und unbürokratischer zu planen und umzusetzen? Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu vereinfachen, zu beschleunigen und stärker zu digitalisieren. Ich möchte gleich zu Beginn betonen, das ist richtig, das ist überfällig. (Beifall der CDU) Wir alle kennen die langen Wege, die viele Infrastrukturprojekte im Land hinter sich haben, bevor überhaupt der erste Bagger rollt. Das nun digitale Beteiligungsverfahren ermöglicht, dass überholte Schriftformerfordernisse gestrichen und bestimmte Unterhaltungsmaßnahmen aus aufwendigen Genehmigungsverfahren herausgenommen werden. Das ein wichtiger Schritt. Das spart Zeit, Ressourcen und entlastet sowohl die Verwaltung als auch die Bürgerinnen und Bürger. Die Anpassung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes ist folgerichtig. Dass bei kleineren Ersatzneubauten und unselbstständigen Radwegen künftig keine Umweltverträglichkeitsprüfung mehr erforderlich ist, sorgt für Klarheit und Verhältnismäßigkeit, ohne den Umweltstandard abzusenken. Hier geht es darum, Aufwand und Nutzen wieder in ein vernünftiges Verhältnis zu bringen. (Beifall der CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren, das schafft Klarheit, stärkt die kommunale Handlungsfähigkeit und beschleunigt dringend benötigte Projekte an der Stelle, an der es um Verkehrssicherheit und Alltagsradverkehr geht. Lassen Sie mich bitte an dieser Stelle erneut das Beispiel aus meinem eigenen Wahlkreis nennen, das zeigt, warum diese Gesetzesänderung so wichtig ist. Es geht um den Radweg zwischen Harthausen und Schwegenheim, ein Projekt, das den Menschen in der Region seit über 20 Jahren versprochen wurde, ein Radweg, der im wahrsten Sinne des Wortes ein Stück Alltagsmobilität und Sicherheit für viele Pendlerinnen und Pendler bedeutet und inzwischen von den Bürgerinnen und Bürgern schon scherzhaft als „Jahrhundertereignis“ bezeichnet wird. Frau Ministerin war persönlich vor Ort im Februar dieses Jahres, um sich ein Bild zu machen. Dennoch, trotz aller guten Absichten, trotz klarer Zustimmung vor Ort und des Bemühens des LBM, konnten die Planfeststellungsunterlagen bis heute nicht vollständig abgeschlossen werden. Das zeigt, wie dringend wir eine echte Beschleunigung und Entbürokratisierung brauchen, nicht, weil vor Ort schlampig gearbeitet wird – im Gegenteil, die Kolleginnen und Kollegen vor Ort sind engagiert –, sondern weil unsere Verfahren zu kompliziert, zu langwierig und zu kleinteilig geworden sind. Dieses Gesetz ist zwar kein großer Wurf, aber ein wichtiger und richtiger Schritt. Es modernisiert das Straßenrecht, bringt digitale Verfahren voran und sorgt dafür, dass Straßen- und Radwegebau nicht länger an formalen Hürden scheitern. Genau das erwarten die Menschen draußen: dass wir Verwaltung nicht als Hindernis, sondern als Ermöglicher verstehen. (Beifall der CDU) Wenn wir im Ausschuss weiter beraten, sollten wir daher prüfen, ob es weitere praxisnahe Vereinfachungen gibt, ob diese möglich sind. Denkbar wäre beispielsweise, in der Zuständigkeitsverordnung zu prüfen, ob gegebenenfalls die Bußgeldzuständigkeit vom Kreis auf die Verbandsgemeinden übertragen werden kann. Das wäre eine kleine, aber wirksame Maßnahme, um Verfahren vor Ort zu beschleunigen und die Verwaltung zu entlasten, (Glocke des Präsidenten) ganz im Ziel dieses Gesetzes. – Der Präsident war großzügig. Ich danke. (Beifall der CDU)

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Hendrik Hering

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Kollegin Dr. Heidbreder.

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Dr. Lea Heidbreder GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer in den vergangenen Jahren die Baustellen an der Hochstraße Süd in Ludwigshafen oder die Einschränkungen an der Pfaffendorfer Brücke in Koblenz miterlebt hat, weiß, marode Brücken und Straßen sind nicht nur ein technisches Problem, sondern für Pendlerinnen und Pendler sowie Unternehmen ergeben sich daraus oft Umwege, Zeitverlust, Staus und Frust. Nachdem Sie, Herr Kollege von der CDU, jetzt so nette und harmonische Worte gefunden haben, spare ich mir doch die Spitzen gegen die Bundesverkehrsminister der Union, die durchaus auf Bundesebene in den letzten Jahren zu wenig für Erhalt und Sanierung gemacht haben und wahre an dieser Stelle die Harmonie. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD –

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Marcus Klein CDU

In den letzten zwei Jahren! – Weitere Zurufe von der CDU) Es ist mitentscheidend, dass die Landesregierung mit ihrem Bürokratieabbaupaket und den vorliegenden Änderungen zum Landesstraßengesetz Schritte unternimmt, die die Planungs- und Genehmigungsverfahren bei Verkehrsinfrastrukturprojekten beschleunigen und vereinfachen, und wir gleichzeitig mit den Änderungen Teile des Beschleunigungspaktes zwischen Bund und Ländern in Landesrecht umsetzen. Mit den Änderungen des Landesstraßengesetzes wollen wir die Grundlage schaffen, den Sanierungs- und Investitionsstau bei Straßen, Brücken und Radwegen anzugehen. Wir wollen den Verfahrensaufwand beim Ersatzneubau für Brücken erleichtern und beschleunigen. Die Digitalisierung der Verfahren wollen wir zügig umsetzen. Wir bauen Schriftformerfordernisse ab und ermöglichen die Nutzung eines für die Landesverwaltung eingeführten Verwaltungsportals, um behördliche Stellungnahmen und Einwendungen der Öffentlichkeit elektronisch entgegenzunehmen und zu bearbeiten. Damit entlasten wir die Behörden. Wir reduzieren die Anbauverbotszonen für den Mobilfunkausbau an Landes- und Kreisstraßen und vereinfachen damit den Netzausbau in RheinlandPfalz. Für die Bürgerinnen und Bürger stärken wir somit die digitale Teilhabe, und gleichzeitig profitieren die Unternehmen insbesondere im ländlichen Raum von einer leistungsfähigen Infrastruktur. Die letzten zwei Tage hat in Landau der bundesweite kommunale Radverkehrskongress, die kommunale Radverkehrskonferenz stattgefunden. Ministerin Daniela Schmitt war anwesend, heute Morgen auch Staatssekretär Becht. Wir haben diskutiert, wie der Radwegeausbau vor Ort beschleunigt werden kann. Ein kleines Puzzleteil kann diese Gesetzesnovelle sein. Künftig soll in geeigneten Fällen und nur bis zu einer durchgehenden Länge des Radwegs von 7,5 km auf eine UVP verzichtet werden können. Wenn allerdings geschützte Natura-2000-Gebiete betroffen sind, wird weiterhin sorgfältig geprüft. Wir beschleunigen an der Stelle, an der es verantwortbar ist, und wir schützen an der Stelle, an der es notwendig ist. Für uns Grüne ist klar, Umwelt- und Beteiligungsstandards dürfen nicht unter die Räder kommen. Wir Grüne teilen das Ziel, Verfahren zu vereinfachen, zu beschleunigen und den funktionsfähigen Zustand unserer Straßen, Brücken und Radwege zu erhalten. Aber ich möchte an dieser Stelle keine falschen Versprechungen machen. Die genannten Änderungen allein werden die riesigen Herausforderungen beim Sanierungs- und Investitionsstau unserer Infrastruktur nicht lösen können. Wir müssen Prioritäten setzen und die Mittel aus dem Sondervermögen und dem Landeshaushalt zielgerichtet in den Erhalt von Straßen und Brücken sowie in den Aus- und Neubau von Radwegen und insbesondere der Schiene investieren. Wir müssen die Fachkräfte im Land sichern, neue, kluge Köpfe gewinnen; denn trotz Milliarden an Sondervermögen ist festzuhalten, am Ende braucht es Menschen, die diese Projekte planen und umsetzen. In dem Sinne freue ich mich auf die Beratungen im Ausschuss. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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Hendrik Hering

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Dr. Bollinger.

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Dr. Jan Bollinger AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet vier Artikel, wobei der erste Artikel zum Landesstraßengesetz gleich 21 Paragrafen ändert. Meine Fraktion teilt das Anliegen, Planungsverfahren im Straßenbau zu beschleunigen, voll und ganz. Ein mahnendes Beispiel ist das aktuelle Verfahren um die Mittelrheinbrücke, das im Frühjahr 2019 mit der Beauftragung von Gutachten und Studien begonnen wurde und dessen Ende immer noch nicht abzusehen ist. Meine Damen und Herren, wir unterschätzen nicht die Mühseligkeit des Vorhabens, Schneisen in den Paragrafendschungel des Planungsrechts zu schlagen. Dies vorausgeschickt, muss ich mit ehrlichem Bedauern feststellen, dass Frau Schmitt bei diesem Vorhaben nicht weit gekommen ist. Ihr Ministerium selbst attestiert dem vorliegenden Gesetzentwurf, dass es kein Vorhaben mit großer Wirkungsbreite oder erheblichen Auswirkungen ist. Die wichtigste Änderung betrifft wohl den Verzicht auf ein Planungsfeststellungsverfahren für Straßenausbau- oder -umbaumaßnahmen, wenn sie im Zuge einer Brückenerneuerung erfolgen. Aber das Ministerium geht davon aus, davon profitiert im Durchschnitt lediglich ein Projekt im Jahr. Planfeststellungsverfahren können in Zukunft ferner unterbleiben, wenn bereits eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss. Ebenfalls unnötig werden Planfeststellungs- und -genehmigungsverfahren, wenn sie allein dem Zweck dienen sollen, eine Rechtsgrundlage für eine Enteignung zu schaffen. Wichtig ist uns in diesem Zusammenhang die Feststellung, dass die rechtliche Position des Eigentümers durch den Fortfall des Planfeststellungsverfahrens nicht geschwächt wird. Die rechtliche Prüfung seiner Einwendungen wird lediglich im Enteignungsverfahren gebündelt. Hervorzuheben ist im Gesetzentwurf noch die fast vollständige Digitalisierung sowohl des Anhörungsverfahrens wie auch der Bekanntmachung des Planfeststellungsbeschlusses. Ich denke, Behörden wie Bürger sind im Jahr 2025 endlich bereit dafür. Meine Damen und Herren, die in dem Gesetzentwurf vorgeschlagenen Änderungen sind ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Dabei müssen wir festhalten, dass die SPD seit 35 Jahren und die FDP seit zehn Jahren regieren und sie jetzt kurz vor der Wahl in Richtung Planungsbeschleunigung tätig werden und dabei viel zu kurz greifen. Wir können dem Gesetzentwurf in seiner Stoßrichtung zustimmen, werden natürlich die Überweisung befürworten und im Ausschuss den Gesetzentwurf konstruktiv kritisch begleiten. Aber in der nächsten Periode wird eine Landesregierung mit AfD-Beteiligung weiter am Thema Planungsbeschleunigung arbeiten müssen. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Hendrik Hering

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Weber.

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Marco Weber FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zwei, drei Dinge sind heute Nachmittag schon eingetreten, von denen wir gesprochen haben, weshalb wir es in die Aktuelle Debatte bzw. zu diesem Tagesordnungspunkt hochgezogen haben. Zum einen wollen wir sichtbar machen, dass man in Rheinland-Pfalz Dinge zum Wohle aller, gerade wenn es die Infrastruktur betrifft, auf den Weg bringen kann. Die Bundesregierung hat durch ein Beschleunigungspaket die Vorlage gemacht. Es ist gut, dass die Landesregierung in die Umsetzung geht. Meiner Meinung nach können wir jede Plenardebatte künftig mit einer Beschleunigung bzw. Vereinfachung beginnen. Wir als FDP-Fraktion sind für solche Themen immer offen bzw. aufgeschlossen und gehen die Wege mit, wenn sie unter dem Strich, genau so wie bei dem Vorhaben, den Bürgern in Rheinland-Pfalz zeigen, dass wir pragmatisch unterwegs sind. (Beifall der FDP und vereinzelt bei der SPD) Die Kolleginnen und Kollegen haben den einen oder anderen Punkt angesprochen. Ich sage ein bisschen überspitzt, traurig genug ist es, dass wir im Jahr 2025 so an die Themen herangehen müssen, um Bürokratie abzubauen. Hier geht es tatsächlich um Bürokratieabbau. Wenn an einer Brücke ein Ersatzneubau erfolgt, dann sind wir schneller als in den letzten Jahren. Wer die eine oder andere Möglichkeit hatte, im Nachbarland Nordrhein-Westfalen in den letzten 20 Jahren über den Rhein, A 1 , zu fahren, konnte erleben, allein durch Planungsverfahren sind Infrastrukturprojekte in die Länge gezogen worden. Es wird Synergieeffekte und weitere Effekte mit sich bringen, und Ersatzneubauten können getätigt werden. Die Digitalisierung ist angesprochen worden. Die Vereinfachungen sind angesprochen worden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Thema Radweg ist auch angesprochen worden. Wir erleben beim Radwegausbau, dass wir nach wie vor lange Planungshorizonte haben. Herr Kollege Wagner, ich habe es gerne zur Kenntnis genommen. Es macht einen Unterschied, wer von der CDU am Rednerpult mit welcher Intention und mit welcher Nachhaltigkeit spricht. Ich kann Ihr Projekt vor Ort noch toppen. 20 Jahre wäre für die Eifel eine Zahl gewesen, die vertretbar wäre. Aber über 40 Jahre eine Verkehrsinfrastrukturmaßnahme nicht voranzubringen, ist eine Zeit, die so nicht mehr hinnehmbar ist. Von daher sage ich, bei 20 Jahren muss langsam der Deckel drauf. Da müssen die Projekte umgesetzt werden. Aber bei 40 Jahren hört der Spaß auf; die Dinge müssen auf die Straße, bzw. die Bagger müssen rollen. Wir vonseiten der FDP-Fraktion unterstützen die Initiativen, den Radwegeausbau, damit wir schneller werden. Es ist im Gesetzentwurf mit 7,5 km niedergeschrieben. Vielleicht wäre das eine oder andere noch mehr drin gewesen. Diese Möglichkeit müssen wir wirklich umsetzen, damit wir beim Radwegeausbau mit Planungsvereinfachung und -beschleunigung arbeiten können. Intention ist, dieses Gesetzgebungsvorhaben im Landtag, in der Ausschussberatung zu verabschieden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir als FDP unterstützen viele Initiativen, die uns bei der Vereinfachung und Schnelligkeit im Gesetzgebungsund Planungsverfahren bei der Infrastruktur voranbringen. Vielen Dank. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Wefelscheid. Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren Kollegen! Ich habe in den vier Jahren viel erlebt. Ich will das Gesetz, das hier zur Aussprache steht, nicht kleinreden. Ich habe mir das durchgelesen. Das ist ein riesiger Regelungskatalog. Dass man aber, wenn man den ersten Slot hier hat und die Medienaufmerksamkeit gegeben ist, ein Gesetz nach vorne zieht, bei dem der Ältestenrat mit der Redezeitreduktion auf 3 Minuten, bei mir 1 Minute, ein Stück weit eine Wertung abgegeben hat, war für mich dann doch erstaunlich, erst recht, wenn es eigentlich wesentlichere Themen gäbe, die pressieren würden. Am 23. Oktober hat das Pfälzische Oberlandesgericht die Verordnung Sonntagsregelung FOC in Zweibrücken aufgehoben. Man hätte auch darüber reden können, dass zum Beispiel, wenn alle Adventssonntage in den Dezember fallen, keine Ladenlokale öffnen dürfen. Das wäre ein Thema gewesen, das aus liberaler Sicht Sinn machen würde. Jetzt reden wir hier über unselbstständige Radwege und Umweltverträglichkeitsprüfung. Herr Guthier und Herr Wagner haben dazu ausgeführt. Ich schließe mich dem an, weise nur auf eines hin: Die sogenannte Regelungslücke, die geschlossen wird – das war schon ein Urteil von 2016; das ist neun Jahre her –, das hätte man noch schneller machen können. Danke schön. (Beifall bei der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Hendrik Hering

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13280 – an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr – federführend – sowie an den Rechtsausschuss – mitberatend – zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Wir kommen zu Punkt 1 b) der Tagesordnung: Erster Teil der AKTUELLEN DEBATTE Wir brauchen Versorgungssicherheit, Verlässlichkeit und Vertrauen – in eine stabile stationäre Versorgung in Rheinland-Pfalz auf Antrag der Gruppe FREIE WÄHLER – Drucksache 18/13383 – Für die antragstellende Gruppe spricht Abgeordneter Schwab. Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Die Sitzung des Gesundheitsausschusses am 28. Oktober hat zumindest bei mir bleibende Eindrücke hinterlassen. An diesem Tag war ich als Vertreter im Ausschuss und musste live erleben, wie Sie, Herr Staatsminister Hoch, statt auf Basis einer gemeinsamen Lösungssuche in einen Verteidigungsmodus verfielen, indem Sie in meiner Wahrnehmung nach allen Seiten austeilten. Seit vier Jahren sage ich, dass wir gemeinsam daran arbeiten müssen, unsere Krankenhäuser zukunftssicher zu machen. Bisher waren nur ehemalige Kreiskrankenhäuser und weitere Krankenhäuser in der Fläche betroffen, doch jetzt hat die Geschäftsführung unseres Landeskrankenhauses mit 30 Standorten und 5.400 Mitarbeitenden die weiße Flagge gehisst, erwartet im laufenden Jahr ein Defizit in zweistelliger Millionenhöhe. Um uns ein objektives Bild machen zu können, stellten wir, wie in Fachausschüssen üblich, gezielte Fragen. Wie reagierten Sie, verehrter Herr Minister? Mit unhaltbaren Vorwürfen an die Opposition, indem Sie suggerieren wollten, dass wir vor Ort in den zuständigen Kommunalgremien nicht rechtzeitig reagiert hätten und reagieren. (Abg. Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gilt für beide Seiten!) Herr Minister, dieses Vorgehen ist neben der Tatsache, dass dies in meinem speziellen Fall beim Westpfalz-Klinikum jeglicher objektiver Nachvollziehbarkeit entbehrt und einfach nicht der Wahrheit entspricht, völlig unangebracht und wirkt auf den gewillten Zuhörer in höchstem Maße verzerrend und arrogant. (Zuruf des Abg. Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Statt alle Akteure im Fachausschuss mit in einen gemeinsamen Lösungsweg einzubeziehen, fordern Sie von Gesprächsteilnehmern richtigerweise Fachlichkeit und reagieren selbst unsachlich, dünnhäutig und mit einer Polemik, die ihresgleichen sucht. Wir alle haben schon überzeugendere Auftritte von Ihnen erlebt. (Zuruf des Abg. Marcus Klein, CDU) Aus welchen Gründen auch immer gewährten Sie, trotzig wirkend, nicht einmal mehr die Zusicherung des Sprechvermerks, obwohl Sie diesen nonverbal durch Nicken bereits zugesichert hatten. Wer sich schon über den Begriff „finanzielle Schieflage“ so aufregt, zeigt, dass er wohl mit Blick auf 2026 auf das Prinzip Hoffnung setzt. Die sachliche Information, dass unser Landeskrankenhaus von der unzureichenden Krankenhausfinanzierung betroffen ist, zeigt, dass alle dieselben Probleme haben. Ein Fehler im System. Alle hier Anwesenden, die in Aufsichtsgremien oder betroffenen Kreistagen sitzen, können ein Lied davon singen: zu wenig Geld für hoch verdiente Gehaltsanpassungen, für wichtige Investitionen, für teilweise überfällige Instandhaltungsmaßnahmen. Vom Bund hört man zeitgleich, dass im Krankenhausbereich 1,8 Milliarden Euro gekürzt werden sollen. Herr Minister, ich frage Sie: Wann haut unsere Landesregierung in Berlin mal richtig auf den Tisch? Alles Weitere in der zweiten Runde. Danke schön. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Hendrik Hering

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Dr. Kusch.

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Dr. Oliver Kusch SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Davon abgesehen, dass wir jetzt gehört haben, dass sich Herr Schwab anscheinend gedrängt gefühlt hatte in der letzten Ausschusssitzung, hat das jetzt, fi nde ich, wenig gebracht. Ich dachte eigentlich, wir reden über die Krankenhäuser, über die Sicherheit der Krankenhäuser und was wir da machen sollen. Er will wieder mehr Geld haben, aber das ist nichts Neues. Ich würde die Debatte jetzt gerne einmal wieder ein bisschen versachlichen, dass wir uns tatsächlich mit dem Thema beschäftigen und schauen, was los ist, was wir tun können, wie der Status quo ist und wohin wir wollen. Wir alle wissen, die Krankenhäuser stehen unabhängig von der Größe weiterhin unter starkem wirtschaftlichem Druck. Die Krankenhausreform, die geplant ist, zielt darauf ab, die medizinische Versorgung zu verbessern und zu stabilisieren, und das in der Stadt und auf dem Land. Da die Menschen mittlerweile in der digitalen Gesellschaft einfacher an die Informationen zur Qualität und Häufigkeit der durchgeführten Leistungen kommen, werden schon jetzt von den Patienten und Patientinnen Ärzte und Kliniken nach diesen Kriterien ausgewählt. Auch dieser Umstand hat dazu geführt, dass viele kleine Krankenhäuser im alten System nicht mehr für einen wirtschaftlichen Betrieb notwendige Belegungen hatten. Viele kleine Häuser waren mit der Belegung bei 50 bis 60 % angekommen. Das reicht einfach nicht aus für den wirtschaftlichen Betrieb. Die schnelle Einführung der Reform ist dringend notwendig. Das System muss zukunftsfähig und bedarfsgerecht und mit guter Qualität für alle aufgestellt werden. Nun kommen Sie wieder mit Ihrem versteckten „Früher war alles viel besser“ und wollen suggerieren, dass in Rheinland-Pfalz die medizinische Versorgung wieder vor dem Kollaps steht und zusammenbricht. Das aber stimmt nicht. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Das hat auch das Krankenhausgutachten der Versorgung in Rheinland-Pfalz von der Agentur PD gezeigt. Den Inhalt haben wir hier hinreichend diskutiert. Meistens ist es so, dass aus der konservativen Ecke dann als Lösungsvorschlag kommt – das ist auch nichts Neues –, dass wir alles mit Geld zukleistern sollen. Wir haben aber alle gesehen, dass die Gesundheitsreformen der letzten Jahre, die nur darauf ausgelegt waren, wieder mehr Geld ins System zu geben, nicht dazu geführt haben, dass die Menschen sich besser versorgt fühlten oder die medizinische Versorgung sich auch nur ein bisschen verbessert hätte. (Zuruf des Abg. Marcus Klein, CDU) Wenn es Ihnen tatsächlich darum ginge, die Fakten zu sehen, hätten sie herausgefunden, dass es in Rheinland-Pfalz weniger Klinikschließungen als im Bundesdurchschnitt, fast genauso viele Betten pro 100.000 Einwohner gibt, die Verweildauer in Rheinland-Pfalz sogar etwas kürzer als im Bundesdurchschnitt ist und wir in Rheinland-Pfalz einen überdurchschnittlich hohen Rückgang der Fallzahlen haben. Was aber sagt das eigentlich alles aus? Nichts Neues. Das sind Zahlen, Daten und Fakten, über die wir schon seit Jahren diskutieren. Nun wird es endlich Zeit, dass die Krankenhausreform in die Umsetzung kommt. Dazu können viele in diesem Haus beitragen, damit die Hängepartie für die Krankenhäuser vorbei ist und dort, wo es notwendig sein wird, die rheinland-pfälzischen Regiokliniken Einzug halten können. Ich zitiere aus meinen Reden in den Jahren 2022 und 2023 mit ähnlichen Inhalten: Anhand einiger Zahlen kann verdeutlicht werden, dass eine Reform dringend notwendig ist. In Rheinland-Pfalz wurden 2023 491 Milliarden ausgegeben für das Gesundheitssystem. Das sind 12,6 % des gesamten Bruttoinlandsprodukts. Nur die USA geben mit 18,8 mehr Geld für das Gesundheitssystem aus, das aber in keiner Weise sozial aufgestellt ist. Im Durchschnitt liegt der Anteil der Gesundheitskosten in den 36 OECD-Staaten bei 9,2 % des BIP. Pro Patient wurden pro Jahr 5.939 Euro ausgegeben. Die Menschen in Deutschland sind aber nicht gesünder oder leben länger als in den OECD-Staaten, was zeigt, dass nicht immer mehr Geld zu einer immer besseren Versorgung der Bürgerinnen und Bürger führt. Viel effektiver und sinnvoller ist es, intelligent in bestmögliche medizinische Versorgung zu investieren, auch unter dem Gebot der Wirtschaftlichkeit. Für die Versorgung unserer Bevölkerung wird auch künftig notwendig sein, dass es tatsächlich zur sektorenübergreifenden Versorgung kommt und die schon seit zwei Jahren angelaufene Ambulantisierung endlich vorankommt, die das System wirtschaftlicher machen wird. Die Ambulantisierung wird auch durch die Unsicherheit der Krankenhäuser ausgebremst, da diese auf die Umsetzung der Krankenhausreform achten. Wenn wir jetzt noch einmal auf das Landeskrankenhaus schauen, dann muss man einfach sehen, es gibt einige Menschen hier im Saal, die auch schon Ziel von anonymen Anschuldigungen waren. Im Landeskrankenhaus gibt es auch viele anonyme Anschuldigungen. Es wird dem nachgegangen, was tatsächlich Fakt ist. Es ist eine Kanzlei damit beauftragt, das zu machen. Von übermäßigen Schulden oder „weiße Fahne gehisst“ zu sprechen: Natürlich ist ein Defizit von 14 Millionen Euro entstanden, ja, es befindet sich momentan in Aufklärung, woher das kommt. Das muss auch aufgeklärt werden. Ich glaube aber, für die Angestellten und die Menschen, die in diesen Krankenhäusern arbeiten, ist es nicht günstig, wenn man immer weiter – – – (Zuruf des Abg. Dr. Christoph Gensch, CDU) – Ja, es gibt Menschen hier, die auch anonyme Briefe bekommen haben, oder andere Menschen, die anonyme Briefe über sie bekommen haben, und man weiß, wie man damit umgehen soll. Ich würde empfehlen, dass man damit vernünftig umgeht (Zuruf des Abg. Dr. Christoph Gensch, CDU) und daraus nicht Politik macht, dass irgendjemand irgendetwas auf einen Zettel schreibt und man dann vorgaloppiert und sagt, okay, jetzt haben wir einen Schlimmen gefunden, und dem gehen wir jetzt nach, und damit etwas kaputt macht, was eigentlich sehr gut funktioniert. Ich bin mir sicher, dass das sehr gut aufgeklärt wird und wir in wenigen Wochen wissen, was die Probleme im Landeskrankenhaus sind. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Hendrik Hering

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Welling.

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Torsten Welling CDU

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Schwab, ich war in der Tat überrascht, als ich den Titel Ihrer Aktuellen Debatte gesehen habe. Ich muss aber gestehen, dass die Berichterstattung der letzten Tage die Aktuelle Debatte tatsächlich aktuell macht. Kommen wir einmal zum Kern Ihrer Aktuellen Debatte: „Wir brauchen Versorgungssicherheit, Verlässlichkeit und Vertrauen“. Dazu möchte ich gerne drei Schlagzeilen des SWR zitieren. Am 1. November: „Sind noch mehr Geburtsstationen in Rheinland-Pfalz gefährdet?“ –Versorgungssicherheit? Am 23. Oktober: „Rekorddefizit bei Landeskrankenhaus Andernach“ – Verlässlichkeit? Am 11. November: „Gesundheitsminister Hoch in der Kritik wegen Umgangs mit Whistleblowern“ – Vertrauen? (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Sehr gut!) Vor knapp einem Jahr habe ich erstmalig auf den neuen Hebammenhilfevertrag hingewiesen. Was haben Sie in der Zeit getan, außer auf den Bund zu verweisen? Nichts. Das Ergebnis sehen Sie und werden es auch noch sehen, passenderweise heute in einem Artikel der Rhein-Zeitung über zwei Andernacher Geburtshelferinnen. Unser Angebot, hier gemeinsam landesseitig tätig zu werden, steht insofern noch immer. (Beifall der CDU) Zum Rekorddefizit beim Landeskrankenhaus: Dazu muss man schon wissen, die Steigerung des Landesbasisfallwerts in Rheinland-Pfalz betrug im Jahr 2025 5,98 %. Hinzu kommen 0,8 % Nachzahlungen aus dem Jahr 2024 für den vollen Tariflohnausgleich; denn seit dem Jahr 2024 gilt der volle Tariflohnausgleich, sodass steigende Personalkosten abgefedert werden können. Man kann durchaus die Frage stellen, ob die vom Geschäftsführer benannten Argumente im Defizit tatsächlich richtig sind – vielleicht also doch eher eine Frage der Führung. Jedenfalls überzeugt mich das mit großer Vehemenz vorgebrachte Argument – Kollege Schwab hat es eben gesagt; dem würde ich recht geben –, wenn das Auftreten des Ministers im letzten Ausschuss exemplarisch für die Führungskultur des Landeskrankenhauses ist, dann können wir über jeden froh sein, der dort überhaupt noch arbeitet. (Beifall der CDU und bei der Gruppe FREIE WÄHLER) Wen das mit der großen Vehemenz vorgebrachte Argument eines Schreibens zur Unterstützung des Geschäftsführers überzeugt – mich, uns überzeugt es nicht. Zum einen ist immer noch nicht ganz klar, ob unterschrieben wurde oder nur Namen genannt wurden, und dann der Kern: auf dem Briefkopf des Arbeitgebers, initiiert durch den stellvertretenden Chef zur Unterstützung des Chefs. Für diejenigen unter uns, die schon einmal in der freien Wirtschaft gearbeitet haben: Bewerten Sie diese Situation bitte einmal völlig objektiv. (Beifall der CDU und bei der Gruppe FREIE WÄHLER) Auf jeden Fall ist klar: Dieses Schreiben ist nicht mehr wert als die vorgebrachte Kritik. Ich habe schon im Ausschuss darauf hingewiesen, dass auch anonyme Kritik erlaubt ist und gerechtfertigt sein kann, woraufhin zwar erwidert wurde, dass man die entsprechenden Prozesse implementiert habe, diese aber nicht für eine solche Art der Kritik gedacht seien. Doch man höre und staune, nicht nur ich war von den Aussagen des Ministers irritiert, sondern auch Transparency Deutschland – ich zitiere, Herr Kollege –: „Aus Compliance-Sicht ist es längst üblich, dass man anonyme Hinweise ernst nimmt. Denn man hat festgestellt, dass es bei den Hinweisgebern oft eine große Angst vor Repressalien gibt und es leider oft auch so ist, dass man eher gegen die Hinweisgeber vorgeht als gegen die vermeintlichen Täter.“ Interessant. Wir haben heute schon kurz über Führungskultur gesprochen. So viel also zur Arbeiterpartei SPD. Der Gipfel kommt noch. Bereits am 10. Juli hat Staatssekretärin Steingaß in ihrer Funktion als Aufsichtsratsvorsitzende diese E-Mail mit konkreten Hinweisen erhalten – am 10. Juli mit konkreten Hinweisen und Nennung von Zeugen. Wieso wurde dem nicht früher nachgegangen? War es erst der öffentliche Druck, der notwendig war, damit das Ministerium hier seiner Verantwortung gerecht wird? (Beifall der CDU) Vielleicht funktioniert hier die SPD doch etwas besser. Es geht immerhin um einen Genossen. Schauen wir, was die zweite Runde bringt. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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Hendrik Hering

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Winkler.

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Josef Winkler GRÜNE

Guten Tag, liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Präsident! Ich habe jetzt schon viel gehört, nur nicht von der Opposition zu dem Thema „Wir brauchen Versorgungssicherheit, Verlässlichkeit und Vertrauen – in eine stabile stationäre Versorgung in Rheinland-Pfalz“. Ich habe eher das Gefühl, dass es den FREIEN WÄHLERN hier um verletzte Eitelkeit geht, und auch darüber kann man sich trefflich am Redepult des Landtags unterhalten. Ich möchte darauf hinweisen, dass es keinen Rechtsanspruch auf Sprechzettel gibt. Wer im Ausschuss gerne einen Sprechzettel beantragt, kann den gerne bekommen, wenn die Regierung dem zustimmt. Wenn die Regierung sagt, sie verweist auf das Protokoll, dann wird man warten müssen, bis man es im Protokoll nachlesen kann. Da ich als Ausschussvorsitzender derjenige bin, der das jeweils feststellt, kann ich festhalten, der Sprechzettel wurde nicht zugesagt. Herr Kollege Schwab, insofern gehen Sie da völlig in die falsche Richtung. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Ich möchte darauf hinweisen, dass im Vorfeld tatsächlich noch nicht einmal nur nonverbal eine andere Möglichkeit gegeben gewesen wäre, aber dann wurden gegenüber dem Herrn Minister Vorwürfe erhoben, die durchaus eine strafrechtliche Relevanz gehabt hätten, wenn sie denn korrekt gewesen wären. (Zuruf aus dem Hause: Wie bitte?) Warum sollte er dann dem noch entgegenkommen, was hinsichtlich der Wünsche nach dieser Art von – so nenne ich es jetzt – angedeuteter Beleidigung möglich wäre? Ich sage es so, wie es ist. In dieser letzten Ausschusssitzung habe ich mich als Ausschussvorsitzender geschämt, und zwar nicht für den Minister, sondern auch für das Verhalten der Opposition. Sie sollten sich schämen, wie Sie da aufgetreten sind. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Wenn es um das Thema Whistleblower geht, habe ich den Herrn Minister genauso wie den Leiter des Landeskrankenhauses nur so verstanden – da es der Opposition und auch allen anderen um Schnelligkeit bei der möglichen Abstellung von Missständen geht –, dass es hilfreicher wäre, anstelle anonymer Hinweise tatsächliche Personen zu haben, mit denen man reden kann. Aber die Bedingungen sind natürlich klar. Da hat Transparency recht. Da hat sogar Kollege Welling recht. Diese Regelung haben wir bei uns in unserem rheinland-pfälzischen Landeskrankenhaus schon einige Jahre, nämlich dass man anonym Beschwerden und Missstände, die man vermutet oder bei denen man sich sogar sicher ist, an die Hausleitung, an die Abteilungsleitung usw. ohne Dienstkette sofort melden kann. Das ist alles möglich. Gegen Whistleblowing hat bei uns niemand etwas. Das ist schon längst erlaubt. Allerdings ist der Hinweis auch erlaubt, meine ich, zu sagen, dass es die Aufklärung ein kleines bisschen erschwert, wenn man diesen anonymen Hinweisen erst einmal Substanz verleihen muss durch eine Vielzahl von Gesprächen mit Leuten, die möglicherweise dazu gar nichts beitragen können. Das ist doch wohl auch evident, dass das ein Problem ist. Wenn sich letztlich nach einiger Zeit herausstellt, wie die Sachlage ist, dann wird man dazu Entscheidungen zu treffen haben. Ich muss ehrlich sagen, ich würde mir wünschen, dass wir für den Rest der Wahlperiode aufhören, einen solchen Popanz aufzubauen, als hätten wir hier ein Unrechtsregime, als wäre unser Landeskrankenhaus ein verdorbener Arbeitsplatz oder sonst irgendetwas. Im Gegenteil, die Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Spielräume, die dort herrschen, die Arbeitsplatzsicherheit, die dort herrscht: Das ist alles ein Wettbewerbsvorteil. Wenn Sie das für einen kleinen Punktgewinn, den Sie im Wahlkampf machen wollen, mutwillig kaputt machen wollen, dann können Sie das machen, aber aus meiner Sicht ist das verantwortungslos. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

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Hendrik Hering

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Paul.

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Joachim Paul AfD

Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Kurz zwei einleitende Bemerkungen. Über jede Initiative der FREIEN WÄHLER steht die Frage: Warum? Warum jetzt? Warum jetzt noch? Es ist aber gut, dass Sie in der Gesundheitspolitik eine solche Art Lebenszeichen senden wollen. Das ist auch angekommen. Zum Krankenhaus kann man nur sagen: meterdicker roter Filz. Da reicht keine Nagelschere mehr, da brauchen wir einen Presslufthammer. Da ist die CDU an falscher Stelle. Sie wollen mit dem roten Filz koalieren. Ich nehme an, alle Ministerämter sind schon ausgekungelt, ausgeklügelt in den Küchenkabinetten. Streuen Sie dem Wähler doch nicht immer nur – – – (Zuruf von der SPD: Was hat das mit dem Thema zu tun?) – Ich habe „einleitende Bemerkungen“ gesagt. Dass Sie sich beim Thema roter Filz melden, ist mir klar. Von daher sind das einleitende Bemerkungen. Die Debatte ist nicht neu. Vor etwa einem halben Jahr beispielsweise haben wir uns bereits in der Aktuellen Debatte mit der Umsetzung der Krankenhausreform „für alle Menschen, egal ob in der Stadt oder auf dem Land“, wie der damalige Titel hieß, auseinandergesetzt. Die diesbezügliche Garantie, die der Minister für die Umsetzung der Krankenhausreform ausgesprochen hatte, ist aus unserer Sicht ein Versprechen, an dem sich die Landesregierung künftig messen lassen muss. Nun ist es aber leider so, dass sich diese Krankenhausreform verzögert. Das ist insoweit nicht überraschend, als dass der heutige Zeitplan, der vorgelegte Zeitplan, ambitioniert war, was grundsätzlich nichts Falsches ist. Aufgrund der vorgesehenen Reform der Reform durch das Krankenhausreformanpassungsgesetz ergeben sich nunmehr wieder zahlreiche offene Fragen, die noch geklärt werden müssen. Ob es dann mit der Umsetzung vorangehen wird, wird man sehen müssen. Dabei will ich an dieser Stelle gar nicht vertieft auf den Inhalt des Krankenhausreformanpassungsgesetzes eingehen. Diese Debatte wird noch auf Bundesebene geführt werden müssen. Auch wenn hier noch Einwirkungsmöglichkeiten seitens der Länder bestehen, werden wir in Rheinland-Pfalz letztendlich das umsetzen müssen, was auf der Bundesebene beschlossen wird. Dass das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz sicherlich selbst Verbesserungsbedarf hat, steht dabei zwar für uns fest, allerdings stellen die aktuellen Verzögerungen an sich ein Problem für die Krankenhäuser insbesondere in Rheinland-Pfalz dar. Die hiermit verbundenen zahlreichen Unsicherheiten treffen die Krankenhäuser zur Unzeit in einem Transformationsprozess, in dem auch die Personalstärke eine Rolle spielt. Noch immer ist deren wirtschaftliche Lage angespannt. Das Landeskrankenhaus ist hier nur das jüngste Beispiel; wir haben eben darüber gesprochen. Die Krankenhäuser kämpfen mit gestiegenen Kosten und Fachkräftemangel. Trotz aller diesbezüglichen Initiativen, der demografische Wandel wird die Krankenhäuser in Zukunft noch vor zusätzliche Herausforderungen stellen. So sieht die Zukunftsaufstellung auf: Das gilt sowohl etwa hinsichtlich der Ärzteschaft als auch hinsichtlich zusätzlicher Bedarfe durch eine alternde Bevölkerung in Deutschland. Vieles von dem, was ich hier sage, mag altbekannt klingen. Ich sagte bereits, wir haben eine ähnliche Aktuelle Debatte bereits hier im Plenum geführt, aber seit der erwähnten Aktuellen Debatte im April dieses Jahres sind wir für die Praxis zumindest nicht spürbar weitergekommen. Lassen Sie mich zu den drei V der heutigen Debatte kommen: Versorgungssicherheit, Verlässlichkeit und Vertrauen. Noch mag die Versorgungssicherheit gewährleistet sein. Zumindest kann man das jenseits des Empfindens vieler Bürger, mit denen man im Wahlkampf ins Gespräch kommt, dem Gutachten zur Krankenhauslandschaft entnehmen. Die Frage ist nur, wie lange das angesichts der genannten Verzögerungen, Unsicherheit und Probleme sowie zusätzlich noch möglicher Kürzungen bei der Inflationsausgleichsprämie so bleiben wird. Das Gutachten zur Krankenhauslandschaft Rheinland-Pfalz zeigt etwa auch, dass bei der Basisnotfallversorgung nicht mehr viel Luft nach unten gegeben ist. Das sind alles Treiber eines kalten Strukturwandels, wie wir ihn bereits durch zahlreiche Krankenhausinsolvenzen und -schließungen in der Vergangenheit erlebt haben. So viel zur Verlässlichkeit und Versorgungssicherheit. Zum Vertrauen komme ich in der zweiten Runde. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Hendrik Hering

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Wink.

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Steven Wink FDP

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die stationäre Versorgung ist ein Aspekt der gesamten gesundheitlichen Versorgung. Ja, wir wollen diese weiter verbessern. Wir debattieren heute aber auch über alte, harte Strukturen, und wir debattieren des Öfteren darüber. Wir debattieren über Beton, wir debattieren über alte Finanzierungsmodelle. Wir werden aber auch moderne und mutige Reformen in diesem Bereich brauchen. Das ist ein Fakt. Das Ziel muss eine patientenorientierte Versorgung sein, die Stadt und Land gleichermaßen im Auge hat, eine bedarfsgerechte Versorgung, die einmal die Qualität hochspielt und dem Bedarf gerecht wird, den die Menschen haben. Dazu gehört eine differenzierte Planung. In der Vergangenheit haben wir im Land einige Maßnahmen ergriffen, die auch der stationären Versorgung dienlich sind: ob das die Schulgeldfreiheit ist, die wir für die Gewinnung von Auszubildenden in Gesundheitsfachberufen eingeführt haben, ob das die Stärkung und Modernisierung der Universitätsmedizin war, ob das digitale Sprechstunden in der Psychotherapie oder auch Modellprojekte wie der digitale gemeinsame Empfang waren; ich gehe nach links in die Notaufnahme, oder ich gehe nach rechts in den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Jetzt stehen wir an einer Stelle, an der wir auch im Gesundheitsausschuss über Gutachten debattieren und die Krankenhausstruktur in Rheinland-Pfalz durchleuchtet wird. Wir sehen, dass sie an der einen oder anderen Stelle erneuert werden muss. Wir reden darüber, dass wir Kooperation mit dem Bundeswehrzentralkrankenhaus in Koblenz brauchen. Wir reden in ländlichen Regionen darüber, dass wir die Idee eines Campus haben, um uns strategisch stark für die Zukunft und gezielt für die Zukunft aufzustellen. Wir reden über starke Krankenhäuser. Ein Bedarf, den die Menschen haben – das gehört zur Wahrheit –, ist, dass viele Menschen, wenn sie einen planbaren Eingriff vor sich haben, bei diesem auch planen, wo sie ihn gerne hätten und sich heraussuchen, wo sie gerne wären. Zu dem Ganzen braucht man aber auch zum Beispiel die Idee der Regiokliniken – das gehört in der ländlichen Region dazu –, in denen, ich sage es umgangssprachlich, der Alltagsnotfall versorgt wird, in der man geröntgt werden kann, in der ein paar Betten da sind, wo man versorgt ist. Ergänzend ist die Notfallversorgung für die Zukunft. Kollege Dr. Kusch hat es vorhin gesagt, bei allem Einsatz, den die Bundesrepublik Deutschland ins Gesundheitswesen geldmitteltechnisch steckt, sind wir nicht immer wesentlich gesünder als Menschen in unseren Nachbarländern und andere Menschen dieser Welt. Ein Thema wird aber auch die Telemedizin sein. Das haben wir auch gehört. Die Überwachung immobiler Menschen im ländlichen Raum: Wir können sie überwachen, und bei einer Gefahr holen wir sie ab. Das ist ein Baustein, der dazugehört: digitale Erstbewertungen oder auch Patientensteuerungen, was zum Beispiel auch Notaufnahmen entlasten kann. Dazu gehört aber auch die Frage, die wir uns und auch die Politik stellen müssen: Was wiegt schwerer, der Gesundheitsschutz oder der Datenschutz? Wollen wir, dass im Gesundheitsschutz Daten dort verfügbar sind, wo wir sie brauchen und wo wir sie für die Menschen brauchen? Letztendlich ist es auch die Medizintechnologie in diesem Bereich, die wir mitdenken müssen. Für die Zukunft brauchen wir deshalb offene Debatten. Wir sehen, dass der Bund zurückrudert. Er spart über 1,8 Milliarden Euro ein und lässt die Krankenhäuser mit offenen Fragen zurück: Wie bündeln wir Qualität? Wie verteilen wir Qualität nach Bedarf im Land? Wie minimieren wir Fehlanreize in einer Über-, Unter- oder Fehlversorgung? Wie bauen wir diese ab? Dann: Regeln der 2.000-m-Abstände zwischen Gebäude an einem Standort. Lauter solche Punkte. Wie regeln wir die Vorhaltefinanzierung für die Zukunft? Wie definieren wir Leistungsgruppen? Und wie können wir Qualität definieren und auch festlegen, was brauchen wir für unsere Krankenhäuser? Bei der Notfallversorgung reden wir dann über Akutleistungen, qualifiziert e Ersteinschätzungen, integrierte Notfallzentralen, digitale Vernetzung etc. pp. All dies sind auch noch offene Fragen, die jetzt die Bundesgesundheitsministerin ebenfalls offenlässt, für die Krankenhäuser offenlässt, und wir im Land sollen es regeln. Auch der Bund muss sich hier weiter bewegen und darf nicht bei allem letztendlich wieder zurückrudern. Die Gesundheitsversorgung muss in diesem Bereich dann auch nachher, auch für die Menschen, die darin arbeiten, Leistungen anerkennen. Sie muss für die Menschen Wahlfreiheit sichern und auf wissenschaftlicher Evidenz beruhen für die Zukunft; denn die Menschen erwarten, die Bürgerinnen und Bürger erwarten von uns Ideen, wie die Struktur aussehen soll. Sie erwarten von uns Lösungen. Da muss ich leider sagen, wir stehen heute hier, und einige debattieren darüber, wie man am besten einen Minister im Plenum diffamieren kann, und versuchen, sich gegenseitig mit Beleidigungen zu batteln. Da sage ich Ihnen, das geht ganz weit an diesem Thema vorbei, das den Menschen draußen am Herzen liegt. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Für die Landesregierung spricht Minister Hoch.

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Clemens Hoch

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin sehr froh zu hören, dass uns allen die Versorgungssicherheit und die Verlässlichkeit medizinischer Versorgung in diesem Land am Herzen liegen, und mir ganz besonders. Darum kämpfen jeden Tag viele Tausend Menschen und Mitarbeitende in unserem Gesundheitssystem, und ich bin ihnen dankbar, dass sie diese Versorgungssicherheit gewährleisten. Das bezieht sich zuvorderst auf das Fachpersonal – medizinisch, aber auch pflegerisch –, aber auch die ganzen vielen Tausend Menschen, die Querschnitts- und Unterstützungsdienste leisten. Wir haben gerade, eingangs der Debatte, darüber gesprochen, wie das mit dem Landeskrankenhaus ist. Das Landeskrankenhaus als zweitgrößte Anstalt im medizinischen Bereich, die wir im Land haben, ist sicher ein Krankenhaus, was von ganz besonderen Voraussetzungen geprägt ist und was es an keiner anderen Stelle sonst im Land gibt. Mit über 5.400 Mitarbeitenden an 30 Standorten – es ist eben schon gesagt worden – gibt es eine ganze Bandbreite an Versorgung, vor allem im psychiatrischen Bereich, aber auch im Maßregelvollzug, in der Neurologie und an vielen kleinen Stellen dann auch Rehabilitation oder sogar somatische Angebote. Aber auch alle unsere Organisationen wie Krankenhausträger, Krankenhausgesellschaft oder Kammern, Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen arbeiten engagiert daran, dass wir die vorhandenen Ressourcen, und das sind einige, bestmöglich für die Versorgung einsetzen. Manchmal und an manchen Stellen müssen sich dann Menschen auch damit beschäftigen, dass es in diesem System Vorwürfe gibt. Mit Sicherheit – da teile ich die Einschätzung von Transparency International – ist es total sinnvoll, dass das, wenn man sich auf das Hinweisgeberschutzgesetz bezieht – ich vermute, Sie haben vor dieser Debatte alle in § 2 und den Anwendungsfall reingesehen –, ganz anonym gehandhabt wird. Ich sage Ihnen, im Nachgang der Ausschusssitzung habe ich mich erkundigt. Ja, wir hatten Hinweise vom Hinweisgeberschutzsystem, und die sind von der beauftragten Kanzlei auch abgearbeitet worden. Wissen Sie, was der Wesenskern ist? Ich habe davon nichts erfahren, weil das genau das Wesen des Hinweisgeberschutzgesetzes ist. (Abg. Martin Haller, SPD: Das macht doch Sinn!) Dann hat die Staatssekretärin völlig richtig gehandelt, als eine Mail bei ihr einging, auch mit Hinweis, wir haben uns übrigens schon an das Hinweisgeberschutzsystem gewendet, zu sagen, wenn wir das ernst nehmen, dass wir Vorwürfen nachgehen, dann machen wir das nicht selbst. Deswegen ist schon am 24. Juli (Abg. Martin Haller, SPD: Aha!) – wenn Sie im Ausschuss zugehört hätten, da ist es schon gesagt worden, Herr Schwab war da, Herr Welling war da, Sie wollten es nicht hören –, (Zurufe der Abg. Dr. Oliver Kusch und Martin Haller, SPD) am 24. Juli eine Kanzlei beauftragt worden, das zu prüfen. Ich sage Ihnen auch, warum. In dieser Mail steht sinngemäß: Das läuft alles nicht ordentlich. Guckt da mal genau hin. Wenn Ihr wissen wollt, wer Euch dazu etwas sagen kann, nennen wir Euch fünf Mitarbeiter. – Vielleicht waren es sieben, ich weiß es nicht. Was sollen wir denn jetzt machen? Die fünf Mitarbeiter fragen, findet Ihr den Geschäftsführer doof? Was sagen die dann? – Nee. Den Vorwurf der Angst um den Arbeitsplatz kann man doch nur ernst nehmen, wenn man dann auch jemand anderem, in dem Fall einer Anwaltskanzlei, sagt: Sprecht mit denen, und macht uns einen Vorschlag, wie wir damit umgehen. Das haben wir getan, (Abg. Martin Haller, SPD: Genau so!) und darauf verlasse ich mich. Trotzdem bleibe ich dabei, außerhalb des Hinweisgeberschutzsystems – darum geht es hier – ist es sehr viel leichter, Vorwürfen nachzugehen, wenn man die mit offenem Visier diskutiert. Es betrifft übrigens das Gleiche – als FREIE WÄHLER kann man davon halten, was man will –, dass man einen Titel einer Aktuellen Debatte wählt, der nichts mit dem Eingang der Rede zu tun hat. Auch das ist kein offenes Visier. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Deswegen erlauben Sie mir jetzt, wie alle Vorredner der Koalition, auf die gute Versorgung im Land einzugehen. Wir sind nämlich gut aufgestellt, und zwar zuverlässig und wohnortnah. Wir haben aber auch Herausforderungen. Vor allem haben wir Herausforderungen, weil die CDU gerade Durcheinander macht. (Zurufe von der CDU: Ui, ui, ui!) – Ja, sagen Sie mal „Ui, ui, ui“. Die Vorschläge Ihrer Bundesministerin, 1,8 Milliarden Euro dauerhaft aus dem System herauszuholen, führen dazu, dass die rheinland-pfälzischen Krankenhäuser und auch das Landeskrankenhaus künftig jedes Jahr 90 Millionen Euro verlieren. (Abg. Martin Haller, SPD: Ein Skandal ist das! – Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Das ist Echternacher Springprozession, nur rückwärts. Wir haben in den Koalitionsverhandlungen hart dafür gekämpft, einmalig 4 Milliarden Euro als Inflationsausgleich in das System zu bekommen. Jetzt werden – – – (Unruhe zwischen den Abg. Gordon Schnieder, CDU, und Dr. Oliver Kusch, SPD – Glocke des Präsidenten) – Herr Fraktionsvorsitzender von der CDU, jetzt werden von Ihrer Parteikollegin jedes Jahr 1,8 Milliarden Euro aus dem System gesaugt. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Und 4 haben wir gegeben!) 90 Millionen in diesem Land. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: 4 sind gekommen!) Herr Welling im Gemeinschaftsklinikum wird entscheiden müssen, wie er die 3,5 Millionen einspart, die es dort kostet. Im Westpfalz-Klinikum, Herr Schwab, bei allen unseren Maximalversorgern ist es der gleiche Betrag jährlich, und der schlägt voll auf die kommunalen Haushalte durch. (Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Stimmt!) Das gefährdet übrigens die Versorgungssicherheit in diesem Land. Deswegen ist es gut, dass wir darüber diskutieren. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Weil Bürgerinnen und Bürger aber auch wollen, dass sie demnächst und künftig verlässlich behandelt werden, (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) zum Beispiel bei einer hohen Spezialisierung, bei einer Krebsbehandlung oder einer neuen Hüfte, wollen wir die Krankenhausreform nutzen. (Zuruf des Abg. Dr. Christoph Gensch, CDU) Wir haben alle unsere Hausaufgaben gemacht. Verzögerungen gehen auch auf das Konto der CDU. (Abg. Dr. Christoph Gensch, CDU: 10 Millionen weniger!) Wir haben ein Angebot gemacht. In Hermeskeil ist es schon angenommen worden. Für die Alltagsnotfälle wollen wir Regiokliniken etablieren – da brauchen wir noch die Rahmenbedingungen des Bundes, auch die liefert die CDU nicht –, (Heiterkeit der Abg. Gerd Schreiner und Dr. Matthias Reuber, CDU) damit wir dort Versorgungssicherheit für die Alltagsnotfälle liefern können. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir das in diesem Land gut hinbekommen. Die Menschen wissen sich bei uns in guten Händen. Sie wissen, dass wir das ganze Land im Blick haben, Stadt und Land und überall, dass wir wohnortnahe, zuverlässige Gesundheitsversorgung absichern werden, heute schon und in Zukunft mit der Krankenhausreform erst recht. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Hendrik Hering

Wir kommen jetzt in die zweite Runde und beginnen mit Abgeordnetem Schwab für die Gruppe FREIE WÄHLER. Bitte. Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Mir bereiten die derzeitigen globalen Entwicklungen und im Speziellen die unserer medizinischen Versorgung größte Sorgen. Der Verteidigungsminister forderte im letzten Jahr Kriegstüchtigkeit. Hochrangige Militärs sprechen von einem bevorstehenden Krieg. (Zuruf aus dem Hause: Was?) Sie, Herr Minister Hoch, glauben anscheinend, dass auch ich nur einen Schuldigen für das Defizit in unseren Krankenhäusern suche – dem ist nicht so. Anders wären Ihre Reaktionen im Ausschuss und auch jetzt nicht erklärbar. Sie liegen einfach falsch. Mir geht es um Lösungen und nicht um Schuldige. Ich stellte reine Fachfragen. Die Mentalität der Schuldzuweisungen ist im Übrigen ein Grund dafür, weswegen wir immer höhere bürokratische Hürden aufbauen, anstatt diese zu entfernen. Wir brauchen mehr Vertrauen zueinander, damit auch Hinweisgeber keine Angst vor Repressalien haben müssen. Da haben Sie recht. Wir brauchen wohnortnahe Pflegebetten und eine gesicherte stationäre medizinische Versorgung in allen Regionen unseres Landes. Wir brauchen die Erkenntnis, dass medizinische Versorgung eben kein Geschäftsmodell, sondern eine Daseinsvorsorge ist. Ich sage es noch einmal: Wir brauchen Lösungen, und wir brauchen keine Schuldigen. Hierzu zählt auch, dass wir Informationen von Mitarbeitern ernst nehmen, um rechtzeitig ungewollten Veränderungen entgegenwirken zu können. Wir müssen offen auf Alarmsignale reagieren, statt diese kleinreden zu wollen. Es sind nämlich nicht nur 0,37 Promille Fluktuation im Landeskrankenhaus. Es sind nahezu 14 % der Chefärzte, also Führungskräfte, die das Landeskrankenhaus innerhalb von zwei Jahren verlassen haben. Wie ich aber bereits gesagt habe, geht es nicht um Schuld. Es muss uns um Lösungen gehen. Wenn Sie, Herr Minister Hoch, damit anfangen, alle Fachpolitiker auf Augenhöhe in die Lösungsfindung einzubeziehen, und wenn die Ampelkoalition verinnerlicht, dass Sie es mit Ihrem oftmals überheblichen Verhalten sind, die dazu beitragen, dass Wählerinnen und Wähler scheinbar einfache Lösungen auf komplizierte Fragen bei extremen Parteien suchen, dann, genau dann werden wir auch in Rheinland-Pfalz in der Lage sein, unseren Einwohnern Versorgungssicherheit, Verlässlichkeit und Vertrauen in eine stabile stationäre Versorgung zu bieten. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Hendrik Hering

Für die SPD-Fraktion Abgeordneter Dr. Kusch.

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Dr. Oliver Kusch SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mir den Titel gerade noch einmal genau durchgelesen, Verlässlichkeit und stationäre Versorgung, darum sollte es eigentlich gehen. Wir haben heute Mittag aber irgendwie so einen Kessel Buntes. Es hört sich nach der Situation an, ich bin mit der Gesamtsituation unzufrieden, jeder darf mal das sagen, was er in den letzten fünf Jahren noch nicht gesagt hat. (Abg. Martin Haller, SPD: Da hätte ich aber auch noch was!) – Ja, so ungefähr finde ich es. Ich finde es aber eigentlich gar nicht schlecht, dass wir das Defizit des Landeskrankenhauses jetzt mal hier haben, weil man anhand des Defizits vom Landeskrankenhaus nämlich sehen kann, warum es so notwendig ist, dass wir die Krankenhausreform dringend machen. Herr Minister hat es schon gesagt, das Landeskrankenhaus hat 5.400 Angestellte. Im letzten Jahr war der durchschnittliche Anwuchs des Lohns 200 Euro im Monat. Wenn man 5.400 mal 200 nimmt, und das mal zwölf, dann kommt man auf ungefähr 13 Millionen Euro. 14 Millionen Euro ist das Defizit. Wenn man genau nachschaut und sich mit dem Thema intensiv befasst, sieht man, dass das Landeskrankenhaus meistens mit P-Fächern zu tun hat, also Psychiatrie und Psychosomatik. Jetzt ist es im letzten Jahr zum ersten Mal eingetreten, dass 40 % der P-Fächer auch Defizite erwirtschaftet haben. Deshalb ist es wichtig, dass die Krankenhausreform nicht nur für die somatischen Fächer, sondern auch für die P-Fächer kommt. Dann wurde noch einmal der Hebammenhilfevertrag genannt. Es ist wirklich lustig, wie man das macht. Die Hebammen waren doch bei der Gesundheitsministerin gewesen. Die ist nun einmal Frau Warken, auch wenn Sie es gerne leugnen würden. Sie ist auch die Einzige, die tatsächlich diesen Hebammenhilfevertrag nochmals aufmachen könnte. Das hat sie aber nicht gemacht, weil die Selbstverwaltung es dann tatsächlich auch nicht haben wollte, weil die Beleghebammen, die von den 20.000 Gesamthebammen nur 1.400 ausmachen, und die anderen wieder andere Interessen haben. Das ist wieder die Selbstverwaltung, die da greift. Ich finde, entweder will man nur polemisch irgendetwas rumschmeißen oder über gekränkte Eitelkeiten sprechen, oder wir reden tatsächlich über Fakten und über Sachen, wie sie wirklich sind, und überlegen gemeinsam, wie wir das künftig für die Hebammen, die P-Fächer, das Landeskrankenhaus und uns alle gut in die Zukunft bringen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Steven Wink, FDP)

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Hendrik Hering

Jetzt für die CDU-Fraktion Abgeordneter Welling. (Abg. Florian Maier, SPD: Sagen Sie auch was zu den 90 Millionen!)

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Torsten Welling CDU

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ihre Einnahmenüberschussrechnung, Herr Dr. Kusch, hat mit Fakten nichts zu tun. (Beifall der CDU und der Gruppe FREIE WÄHLER –

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Michael Hüttner SPD

Er hat nur Fakten genannt! Nur Fakten!) Das vielleicht nur zur Ergänzung. (Abg. Michael Hüttner, SPD: Nur Fakten! –

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Florian Maier SPD

Die 90 Millionen!) Den Witz mit der Einnahmenüberschussrechnung haben auch nur die wenigsten im Saal verstanden. Allerdings kommen wir zu einem anderen Thema. (Abg. Martin Haller, SPD: Man kann sich doch nicht einfach ein Thema aussuchen!) Der Minister kritisiert, dass die Bundesgesundheitsministerin (Unruhe im Hause) – Sie wollen doch Fakten, dann nenne ich Ihnen welche – den Kliniken 1,8 Milliarden Euro wegnimmt. Das stimmt, das stimmt. (Abg. Michael Hüttner, SPD: Ja!) Allerdings hat sie ihnen vorher 4 Milliarden Euro über den Inflationsausgle ich gegeben. (Zurufe von der CDU: Ah!) Das scheint dem Minister an dieser Stelle entfallen zu sein, (Beifall der CDU – Staatsminister Clemens Hoch: Das habe ich gesagt! Hören Sie zu!) ebenso die Tatsache, dass der Transformationsfonds der einzige Grund ist, warum im Landeshaushalt bei den Investitionsmitteln ein Aufwuchs erfolgt. (Beifall bei der CDU) Sie haben sogar den Regelsatz 2025 noch um 10 Millionen Euro reduziert. Das kann man dann auch schon einmal vergessen, genauso wie die Tatsache, dass diese 1,8 Milliarden Euro, wie auch die neue Finanzierung des Transformationsfonds, zur Entlastung der Kassen dienen. Unter Lauterbach ein noch völlig undenkbares Thema. (Zuruf des Abg. Christoph Spies, SPD) Mein Lieblingszitat der letzten Wochen, wenn wir jetzt schon dabei sind, vom Minister war: „Es wird deutlich: Es liegt nicht an unseren Investitionen.“ Als ich das gelesen habe, wäre ich beinahe vom Stuhl gefallen. Von dieser Tatsache sind Sie dann auch noch so sehr überzeugt, dass Sie die Mittel des Sondervermögens verwenden möchten, um den Krankenhäusern doch noch weitere 150 Millionen Euro zukommen zu lassen, also über die angeblich auskömmliche Finanzierung hinaus. (Zuruf der Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD) Das heißt, es ist entweder Geldverschwendung, oder wir haben die letzten Jahre bei dem Thema immer gelogen. (Beifall der CDU und der Gruppe FREIE WÄHLER – Zuruf des Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD) Im Übrigen ist es ungefähr die Hälfte von dem, was wir in den Haushaltsberatungen gefordert haben. Damals wurde es noch abgelehnt, weil es unnötig war, ich glaube, mit der Argumentation, dass alle Anträge bewilligt wurden. Dass das Unsinn ist, habe ich an dieser Stelle schon häufiger deutlich gemacht. (Glocke des Präsidenten) Ich schließe damit, Herr Minister, der Bund hat Ihnen bei den Investitionskosten dank des Transformationsfonds und des Sondervermögens die Verantwortung abgenommen. Wo Sie die Verantwortung nicht auf den Bund abschieben können, ist Ihr Landeskrankenhaus, ist Ihre Staatssekretärin und ist Ihre Amtsführung. (Beifall der CDU)

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Hendrik Hering

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist der erste Teil der Aktuellen Debatte beendet. Wir kommen zu Punkt 1 c) der Tagesordnung: Zweiter Teil der AKTUELLEN DEBATTE Landesregierung und Kommunen im Schulterschluss – Gemeinsame Erklärung zu zielgerichteten Investitionen in zentrale Zukunftsaufgaben auf Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 18/13388 – Für die antragstellende Fraktion spricht Abgeordneter Stein. (Abg. Markus Stein, SPD, begibt sich zum Rednerpult –

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Martin Haller SPD

Ein guter Mann! Ein bisschen langsam, aber ein guter Mann!)

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Markus Stein SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir als Abgeordnete vor Ort unterwegs sind und das Gespräch darauf kommt, was in Deutschland gut läuft und was nicht, wo Vertrauen verlorengegangen ist und wie man es zurückgewinnen kann, dann laufen diese Gespräche nicht selten auf eine zwar zugespitzte, aber im Kern natürlich völlig berechtigte Erwartung hinaus: Kriegt die Dinge gefälligst hin. Kriegt die Dinge gefälligst hin, das bedeutet ausbuchstabiert, kriegt sie zügig hin, kriegt sie gemeinsam hin, und vor allen Dingen, kriegt sie mit einem klaren Blick auf die Sache hin. Diese Erwartung wird umso größer, wenn – wie im Fall des Sondervermögens – enorme Summen im Spiel sind. Es sei noch einmal gesagt, das Gesamtvolumen des Rheinland-Pfalz-Plans für Bildung, Klima und Infrastruktur beträgt rund 5,45 Milliarden Euro, davon etwas mehr als 3,5 Milliarden Euro für die Kommunen. In Kombination mit den zahlreichen Maßnahmen, die wir in Rheinland-Pfalz bereits unternehmen, können diese Milliarden einen enormen Schub für unser Land bedeuten. Mit diesen Milliarden geht eben aber auch eine große Verpflichtung einher; denn, meine Damen und Herren, die Herausforderungen, die im Übrigen weit über Rheinland-Pfalz hinausgehen und auch oft global sind, sind gewaltig. Umso mehr sendet das Land das klare Signal: Rheinland-Pfalz liefert. Meine Damen und Herren, dieser Ministerpräsident Alexander Schweitzer liefert, und zwar zügig, gemeinsam mit den Kommunen und mit klarem Blick für die Sache. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Erster Punkt, zügig: Ich möchte das noch einmal hervorheben. Das Bundesgesetz, das auf den schönen Namen Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz hört, trat am 20. Oktober in Kraft. Am 28. Oktober, also acht Tage später, wurde das entsprechende Landesgesetz bereits in den Ministerrat eingebracht, und am 6. November haben Landesregierung und kommunale Spitzenverbände in einer gemeinsamen Erklärung die Eckpunkte für die weitere Umsetzung festgehalten, also wie und wofür die Mittel verwendet werden sollen. Das bringt mich zum zweiten Punkt, gemeinsam. Von Anfang an hat sich der Ministerpräsident sehr eng mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt. So war bereits frühzeitig vereinbart worden, dass 60 % der Bundesmittel an die Kommunen gehen und das Land auch noch einmal 600 Millionen Euro reines Landesgeld darauflegt. Denn eines ist doch völlig klar: Zukunft beginnt vor Ort, und Zukunft entscheidet sich auch vor Ort. Den kommunalen Spitzenverbänden, aber auch den unzähligen weiteren Menschen, die sich vor Ort für ihre Kommune einsetzen, gebührt in diesem Zusammenhang großer Dank für all das, was sie tagtäglich für unser Zusammenleben leisten. Sie, meine Damen und Herren, sind Demokratiebotschafterinnen und -botschafter im besten Sinne. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Damit komme ich zum dritten und letzten Punkt, dem klaren Blick für die Sache; denn mit dem Sondervermögen geht es darum, den Alltag unserer Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz konkret und erlebbar zu verbessern. Das ist das gemeinsame Ziel, das das Land und die kommunalen Spitzenverbände in der Erklärung festgehalten haben. Kommunen können deshalb beispielsweise in Kitas, Schulen, soziale Dienste investieren, in Straßen, Brücken, Fahrradwege, in Gebäude, Grünflächen oder digitale Infrastruktur, eigenverantwortlich, zielgerichtet und effizient. Und auch das Land investiert entsprechend seiner Zuständigkeit in eine nachhaltige Infrastruktur, in Hochschulen und Krankenhäuser, in Bus und Bahn, in Theater und Sporthallen und vieles, vieles mehr. Ich bin überzeugt davon, nicht nur, dass wir investieren, sondern auch, wie wir es angehen, nämlich im gemeinsamen, respektvollen Schulterschluss, kann und wird am Ende unsere Demokratie stärken. So werden die Milliarden aus dem Sondervermögen zu Demokratiemilliarden, ja, zu Zusammenhaltsmilliarden. Allerdings – auch das will ich betonen –, das allein wird nicht reichen. Genau deshalb ist es so wichtig, dass Land und Kommunen auch Maßnahmen zum Bürokratieabbau vorantreiben und die Kostensteigerungen im Sozial- und Jugendhilfebereich angehen; denn es bleibt unerlässlich, über strukturelle Maßnahmen zu sprechen, auch in Richtung Bund, Stichwort Konnexität. Ich bin froh, dass die Ministerpräsidentenkonferenz unter dem Vorsitz von Alexander Schweitzer auch dieses Thema klar in den Blick nimmt. Für all diese Punkte gilt natürlich, es ist noch Strecke zu gehen, aber genauso klar ist, Rheinland-Pfalz liefert, und Rheinland-Pfalz wird auch weiterhin liefern, mit einem Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer, der für Dialog, Entschlossenheit und Tatkraft steht. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Hendrik Hering

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Reichert. (Abg. Martin Haller, SPD: Jetzt kann man auch mal etwas Nettes sagen, was gut gelaufen ist! –

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Christof Reichert CDU

Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal herzlichen Dank, dass Sie das Infrastrukturpaket der CDU-geführten Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz heute in der Aktuellen Debatte in den Mittelpunkt rücken. Das ist richtig, und das ist wichtig; denn es trägt die Handschrift der CDU. (Beifall der CDU – Zuruf des Abg. Florian Maier, SPD – Glocke des Präsidenten) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben einen immensen Investitionsstau, vom Bund über die Länder bis in die Kommunen, und in Rheinland-Pfalz ist er besonders dramatisch. Die Investitionsquote des Landes liegt seit Jahren auf einem beschämend niedrigen Niveau. Das spüren die Menschen in unserem Land: marode Straßen, bröckelnde Gebäude, fehlende digitale Infrastruktur, um nur drei Beispiele zu nennen. Kein Wunder, dass viele frustriert sind und von uns entschlossenes Handeln erwarten. Es war von Anfang an klar, dass von dem 500 Milliarden Euro schweren Bundessondervermögen 100 Milliarden Euro an die Bundesländer und Kommunen fließen. Rheinland-Pfalz erhält davon 4,8 Milliarden Euro für einen Zeitraum von 12 Jahren. Das entspricht im Schnitt 400 Millionen Euro pro Jahr. Mit der Weitergabe der Mittel in Höhe von 60 % profitiert die kommunale Familie von 240 Millionen Euro jährlich. Das Land stockt diesen Betrag nochmals um 50 Millionen Euro aus Landesmitteln auf, sodass den Kommunen jährlich insgesamt 290 Millionen Euro aus dem Sondervermögen zur Verfügung stehen. Dem Land selbst bleiben dann 160 Millionen Euro pro Jahr für eigene Investitionsmaßnahmen. Das sind, werte Kolleginnen und Kollegen, insgesamt gewaltige Summen, die aber auch bitter nötig sind, um den Investitionsstau im Land und bei den Kommunen abzumildern. Uns als CDU war von Anfang an eines klar: Das zusätzliche Geld muss im Alltag der Menschen sichtbar ankommen. Ja, die Menschen in diesem Land müssen spüren, dass sich etwas bewegt. Sie müssen spüren, dass das viele Geld in wichtige und sinnvolle Projekte fließt. Wir müssen mit den Investitionen wieder Vertrauen zurückgewinnen beim Land und auch in den Kommunen. Als wir Ihren Entwurf eines Landesgesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur“ vorliegen hatten, mussten wir allerdings befürchten, dass sich die Fehler aus dem Regionalen Zukunftsprogramm wiederholen; denn mit diesem Programm fließt viel Geld in zahllose kleine, ideologisch geprägte Einzelprojekte mit wenig Wirkung für die Menschen, und das, werte Kolleginnen und Kollegen, darf sich nicht wiederholen. (Beifall der CDU) Das Geld aus dem Sondervermögen muss sinnvoll und nachhaltig investiert werden. Die ursprünglich vorgesehene Mindestsumme für Projekte von lediglich 50.000 Euro eben nicht nur vom Bund, sondern auch von Ihnen, so im Gesetzentwurf vorgesehen, wäre ein Rückfall in diese Kleinteiligkeit und ein falsches Signal gewesen. Deshalb waren wir als CDU-Landtagsfraktion früh im Gespräch mit unseren Kommunen, und die Forderung der kommunalen Spitzenverbände, die Mindestsumme für Einzelprojekte auf 250.000 Euro deutlich anzuheben, ist genau der richtige Weg. Es ist gut, dass sich die Kommunen mit dieser Forderung gegenüber der Landesregierung durchgesetzt haben. Damit ist der Weg frei für wirklich spürbare Projekte, werte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall der CDU) Wichtig für uns ist zudem, dass die Mittel bürokratiearm und kommunal selbstbestimmt eingesetzt werden können. Die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung liegt uns als CDU in diesem Zusammenhang besonders am Herzen. Wir wollen keine Bevormundung, keine ideologischen Leitplanken aus Mainz. Die Gemeinderäte, die Stadträte und Kreistage wissen vor Ort am allerbesten, wo das Geld sinnvoll eingesetzt werden kann, (Beifall der CDU) und das, werte Kolleginnen und Kollegen, kann sehr unterschiedlich sein, quer durch das Land. Wir vertrauen den Kommunen. Wir sind sicher, die Kommunen werden gute und tragfähige Konzepte vorlegen und diese auch erfolgreich umsetzen. Deshalb begrüßen wir die gemeinsame Erklärung zur Umsetzung des Sondervermögens ausdrücklich. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall der CDU)

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Hendrik Hering

Wir dürfen weitere Gäste im Landtag begrüßen, nämlich zunächst Mitglieder der AWO aus Mainz-Laubenheim und deren Freunde. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Weiterhin begrüßen wir die zweite Gruppe von Schülerinnen und Schülern der 11. Jahrgangsstufe der IGS Gerhard Ertl in Sprendlingen. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Jetzt hat Frau Kollegin Schellhammer für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

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Pia Schellhammer GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleg:innen! Wenn wir heute über Milliardensummen sprechen, dann sprechen wir darüber, dass wir in Schulen, in Kitas, in Bahnhöfe, in Schienen, in Sportstätten, in Kultureinrichtungen investieren. Wir wollen investieren. Deshalb ist es ein gutes Zeichen, dass sich die Landesregierung in einer gemeinsamen Erklärung mit unseren Kommunen darauf verständigt hat, wie das Geld des Sondervermögens in den nächsten Jahren verausgabt werden soll. Das ist wirklich ein Aufbruch in ein Modernisierungsjahrzehnt. Es ist ein gutes Zeichen, dass unsere Landesregierung hier Seite an Seite mit den Kommunen voranschreitet. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Wenn es darum geht – das klingt anscheinend jetzt in jeder Debatte zum Sondervermögen an –, dann muss ich an dieser Stelle wieder daran erinnern, warum wir denn jetzt darüber sprechen, wie wir insgesamt 4,8 Milliarden Euro in Rheinland-Pfalz verausgaben können. Warum sprechen wir darüber, wie wir 500 Milliarden Euro im Bund für unsere Infrastruktur verausgaben können? (Abg. Martin Haller: SPD: Weil Herr Schweitzer sich gekümmert hat!) Dann muss ich daran erinnern, dass wir als Grüne den Weg frei gemacht haben für die entsprechende Grundgesetzänderung und damit auch den Weg freigemacht haben für diese Investitionen, damit wir jetzt das Geld haben, das auch im Alltag der Menschen ankommt. Das war ein wichtiges Zeichen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Ich muss es deshalb sagen, weil es auch eine Frage des politischen Anstands ist. Wie Sie wissen, haben wir schon während der Ampelkoalition dafür geworben, eine Möglichkeit zu schaffen, dass wir entsprechend Schulden machen, um zu investieren. Ich sage an dieser Stelle auch, die CDU hätte in ihrer Oppositionsrolle nie den Anstand besessen, diesen Weg für diese wichtigen Investitionen freizumachen. Herr Kollege Reichert, Sie haben gesagt, das Geld muss bei den Menschen im Alltag ankommen, und darin stimme ich Ihnen komplett zu. Genau das ist auch unser Ansatz, dass das Geld bei den Menschen im Alltag ankommt. Aber dazu muss ich Ihnen als Haushaltspolitiker sagen, schauen Sie dann bitte ganz genau darauf, was Ihre Kolleg:innen im Bund machen. Dort sind gerade die Haushaltsberatungen, und da droht ein relevanter Teil des Sondervermögens eben nicht für die Dinge verausgabt zu werden, die tatsächlich bei den Menschen im Alltag ankommen, sondern für teure Wahlgeschenke der CSU. Wenn wir darüber sprechen – Sie haben es jetzt nicht so intensiv getan wie in anderen Diskussionen –, wie die finanzielle Situation unserer Kommunen ist, dann ist selbstverständlich hier die Diskussion viel, viel größer als das, was wir jetzt mit diesem Investitionsvolumen stemmen können. Auch da hoffe ich sehr, dass Sie Ihren Parteikollegen in Berlin genau auf die Hände schauen, damit tatsächlich auch „Wer bestellt, bezahlt“ gilt und es nicht für Wahlgeschenke draufgeht. Wir haben bislang keine Altschuldenhilfe vom Bund. Es wurde noch für dieses Jahr angekündigt. Sie können ja am Samstag Ihren Bundeskanzler fragen, wann die Altschuldenhilfe kommt. Es wurde angekündigt. Bislang wurde nicht geliefert. Im Gegensatz dazu liefert diese Landesregierung. Wir haben einen gemeinsamen Weg mit unseren Kommunen. Nehmen Sie sich daran ein Beispiel, liebe CDU. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt bei der SPD sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP) Ich will einen besonderen Punkt noch hervorheben, der aus Sicht unserer Grünenfraktion sehr, sehr wichtig ist, nämlich dass sich auch die gemeinsame Erklärung an den Zielen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie orientiert und insbesondere den Klimaschutz berücksichtigt. Wir wissen, dass auch hier unsere Kommunen vor Herausforderungen stehen, und wir begrüßen es ausdrücklich, dass in Regionalbudgets die entsprechenden Mittel verausgabt werden sollen, dass man sich in den Kreisen, mit dem kreisangehörigen Raum zusammensetzt und genau schaut, wo wir in den nächsten zwölf Jahren investieren müssen, und dass es nicht darum geht zu kleckern, sondern zu klotzen, dass tatsächlich ein Investitionsvolumen vor Ort verausgabt wird. Deswegen ist dieser Letter of Intent, diese gemeinsame Erklärung, so richtungsweisend, und sie wird von der Grünenfraktion ausdrücklich begrüßt. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Ich lade Sie abschließend dazu ein, dass wir weiter diskutieren, dass wir nicht nur darüber sprechen, wie wir mit unserem Sondervermögen in Infrastruktur und in Klimaschutz investieren können, sondern dass wir darüber diskutieren, wie wir in einem Modernisierungsjahrzehnt, das das Sondervermögen uns ermöglicht, auch weitere Schritte gehen wollen, und wie wir es schaffen, dass unser Mittelstand klimaneutral wird – hier gibt es Diskussionen über einen Rheinland-Pfalz-Zukunftsfonds –, aber auch wie wir es insgesamt schaffen, Stichwort Staatsmodernisierung. Das ist jetzt in aller Munde. Ich sage an dieser Stelle auch, wenn man auf der einen Seite Staatsmodernisierung sagt, dann kann man aus rheinland-pfälzischer Sicht auch unbedingt Kommunal- und Verwaltungsreform sagen. Das ist nämlich auch eine Frage von Staatsmodernisierung. Wir brauchen ein Update für unser Land. Dieses Sondervermögen ermöglicht es, dass wir unsere Infrastrukturen und den Klimaschutz auf Vordermann bringen, aber weitere Schritte müssen folgen, dieses wunderbare Bundesland braucht nämlich dieses Update. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

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Hendrik Hering

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Dr. Bollinger. (Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz)

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Dr. Jan Bollinger AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Ortsgemeinden schlagen in einem Brandbrief Alarm, aber die Landesregierung will sich feiern lassen. Am 6. November gab die Landesregierung ihre Jubelpressemitteilung heraus, was sie nicht alles mit fremdem Geld machen möchte. Am 10. November übergab der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz eine Resolution an die Landesregierung. Man muss diese Resolution einen gepfefferten Brandbrief nennen. Die Antwort auf das seitenlange Eigenlob der Landesregierung war ein Brandbrief der Kommunalvertreter. Mittlerweile mehr als 700 Ortsbürgermeister haben sich der Resolution angeschlossen, und es werden immer mehr. Das zeigt, die Kommunalvertreter haben das Vertrauen in die Landesregierung völlig verloren. (Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) Niemand glaubt der rot geführten Ampel mehr, Herr Haller, nicht einmal ihre eigenen Ortsbürgermeister. (Abg. Martin Haller, SPD: Alles klar!) Das ist ein Armutszeugnis. Die Gründe für das Armutszeugnis liegen auf der Hand. (Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) Unsere Kommunen sind hochdefizitär. Mehr als 1,5 Milliarden Euro Miese erwarten die kommunalen Spitzenverbände nun für rheinland-pfälzische Städte, Gemeinden und Kreise in diesem Jahr. Unsere Bürger und Betriebe zahlen diese Schulden künftig mit steigenden Grundsteuern und Gewerbesteuern. Jeder muss mit höheren Abgaben und Gebühren für Wasser, Abwasser und die Müllentsorgung rechnen. Unsere Kommunen ersticken an Bürokratie. Die angekündigten Fördermittel werden wie bisher zu immer massiverer Bürokratie führen. Erinnern wir uns an KIPKI. Die Landesregierung behauptete, es sei ein bürokratiearmes Programm. (Abg. Marco Weber, FDP: Sehr gut!) Im vergangenen Plenum mussten wir dann die Laufzeiten verlängern, weil die Kommunen wegen der bürokratischen Überlastung die Fristen nicht einhalten konnten. Wie KIPKI ist auch das Sondervermögen-Programm offenbar mit Landesvorgaben nur so durchzogen. Diese Landesregierung baut Bürokratie auf, während unsere Infrastruktur verfällt. Unsere Kommunen verlieren Infrastruktur. Straßen voller Schlaglöcher, Schulen, an denen der Putz abbröckelt, Schwimmbäder und Sportstätten, die längst hätten saniert werden müssen, öffentliche Gebäude wirken oft viel zu schäbig – das sind Probleme, die unsere Bürger wahrnehmen. Doch auch die unsichtbare Infrastruktur ist vielerorts marode. Versorgungsleitungen sind am Ende ihrer Nutzungsdauer angelangt. Glasfaser-Internetleitungen gibt es oft gar nicht. Das sind Probleme, die unsere Bürger wahrnehmen. Diese Probleme haben Sie über Jahre ausgesessen. Das schuldenfinanzierte Förderprogramm ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Die schier unglaubliche Summe von 3,5 Milliarden Euro Steuergeld steht einem noch höheren kommunalen Sanierungsstau gegenüber. Die Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz hat einen Sanierungsstau von über 1 Milliarde Euro an kommunalen Krankenhäusern festgestellt. Der Landesrechnungshof hat allein bei den Gemeindestraßen einen Sanierungsstau in Höhe von 1,1 Milliarden Euro errechnet. Ebenfalls hat der Landesrechnungshof die kommunalen Brücken untersucht und einen Sanierungsstau in Höhe von 1,4 Milliarden Euro aufgedeckt. Allein diese drei Bereiche brauchen 3,5 Milliarden Euro nur zum Bestandserhalt – kommunale Krankenhäuser, Gemeindestraßen und kommunale Brücken. Für Schulgebäude und Kindergärten, Sportstätten und Schwimmbäder, für die Ausstattung von freiwilligen Feuerwehren und den örtlichen Bauhof, (Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) für Versorgungsleitungen und ÖPNV, Parks, Friedhöfe und Verwaltungsgebäude fehlt es dann rechnerisch. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Haben Sie auch ’nen Vorschlag?) Es sagt viel über das Finanzgebaren der rot geführten Landesregierung in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten aus, wenn die Kommunen so ausgeblutet sind, dass sich mit 3,5 Milliarden Euro Investitionen höchstens mit Ach und Krach die Verkehrsinfrastruktur und Krankenhäuser sanieren ließen. (Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD) Selbstlob in den eigenen Pressemeldungen ist da fehl am Platz. Doch Papier ist geduldig. Die Ortsbürgermeister verlieren die Geduld. Die Bürger verlieren die Geduld mit dieser Landesregierung. Bei den einen zeigt es der Brandbrief, bei den Bürgern wird es die Wahl zeigen. Rheinland-Pfalz braucht dringend eine Alternative. Auf unsere inhaltlichen Alternativen werde ich in der zweiten Runde eingehen. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die FDP-Fraktion Abgeordneter und Fraktionsvorsitzender Steven Wink.

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Steven Wink FDP

Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zuerst möchte ich einmal festhalten, dass die vorliegende Vereinbarung ein gutes Zeichen dafür setzt, dass es eine gute Zusammenarbeit zwischen verschiedenen politischen Ebenen gab, (Ministerpräsident Alexander Schweitzer: So sieht’s aus!) indem man verhandelt hat und indem man erkannt hat, dass man vorankommen muss, und sich die Ebenen zusammengerauft haben; denn mit diesen Geldern müssen wir jetzt einmal natürlich das Land, aber auch die Kommunen in Gänze nachhaltig stärken – ob das die Wirtschaft ist, ob das die Infrastruktur ist, die soziale Infrastruktur oder aber auch ökologisch, und zwar genau dort – das wird wichtig sein –, wo die Menschen als Erstes sehen, ob der Staat für sie funktioniert: bei ihnen vor der Haustür vor Ort. In enger Zusammenarbeit haben dann das Land und die kommunalen Vertreter eine transparente und faire Vereinbarung getroffen und gehen jetzt beide geradeaus in eine Richtung. Im Ergebnis erhalten die Kommunen rund 60 % der Bundesmittel, also ungefähr 2,9 Milliarden Euro. Der Verteilungsmaßstab wurde am Regionalbudget festgelegt. 90 % gehen über Einwohnerzahlen, 10 % gehen über die Finanzkraft der Kommunen. Finanzschwache Kommunen werden somit einen Tick mehr unterstützt und berücksichtigt. Innerhalb des Regionalbudgets erfolgt dann die Verteilung zwischen Landkreis und kreisangehörigem Raum mit einem Drittel zu zwei Dritteln. Dies kann natürlich wiederum unterschiedliche Aufgaben und Herausforderungen abfedern und aufnehmen. Doch wir wissen eines: Das Geld alleine wird noch keine Zukunft schaffen. (Beifall der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP) Wir haben schon öfters gehört, dass wir Reformen benötigen, die den zügigen, zielgerichteten Einsatz ermöglichen, die das schnelle Investieren der Gelder ermöglichen, die Bürokratie abbauen, sodass das Geld nirgendwo versickert. Das will keiner hier. Wir wollen die Investitionen, damit die Kommunen diese im Zusammenschluss mit den entsprechenden Partnern schnell verbauen können. Zur Sozialgesetzgebung – auch wenn es nicht direkt zum Thema gehört –: Es ist völlig klar, wir brauchen jetzt endlich, ohne in die Vergangenheit zu schauen, die Konnexität auf Bundesebene, damit Sozialgesetzgebung, die bis in die Kommune greift, ausreichend finanziert wird. (Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) Es ist völlig egal, wer da oben in Berlin sitzt. Es muss jetzt endlich passieren; denn viele sind im Sozialbereich am Limit, viele Partner. Da braucht es jetzt die Finanzierung in diesem Bereich. (Beifall der FDP, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Beim Sondervermögen müssen wir jetzt Bedarfe erheben, die Gelder zielgerichtet einsetzen, ich habe es erwähnt. Deshalb begrüßen wir als Freie Demokraten auch, dass die kommunalen Vertreter eine Mindestinvestition von 250.000 Euro anstreben. Der Bund hat ursprünglich 60.000 Euro vorgesehen. Investitionen darunter sind daher zu vernachlässigen, ersparen aber kleinteilige Investments, die vielleicht verpuffen; denn für den Erfolg braucht es hohe Investitionsquoten, gerade dann auch mit diesen Geldern. Das erzeugt letztendlich Wirkung und verhindert Symbolpolitik, die wir uns nicht wünschen. Die Investitionen – ich habe es anfänglich gesagt, aber es ist wichtig – muss man sehen, spüren und erleben – ob das das neue Gewerbegebiet ist, das Arbeitsplätze schafft, ob es die ÜBS oder die BBS ist, die Ausbildungen schafft, ob es die moderne Schule oder Kita ist, die frühkindliche Bildung vorantreibt, die Grundschule, die funktioniert, oder moderne Verwaltungsgebäude und eine effiziente Struktur, Straßen oder auch die digitale Infrastruktur. Die Menschen sollen etwas davon haben, und vor allem – ganz wichtig – wird die Generationengerechtigkeit dabei gewahrt, sodass auch künftige Generationen von diesen Geldern profitieren können. Auch ein Punkt, warum Rheinland-Pfalz hier Verantwortung übernommen hat, ist, dass die Landesregierung den kommunalen Anteil mit zusätzlich 6 00 Millionen Euro aus Landesmitteln verstärkt. Das ist eine 20%ige Erhöhung der kommunalen Mittel. (Beifall der FDP, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Auch die Landesförderungen an sich werden geradeaus gefahren, werden weiter abgebildet. Eine Hebelwirkung möchten wir natürlich nicht erzielen – das gehört zur Offenheit dazu –, aber die Förderungen werden geradeaus gefahren. Also: Die Vereinbarung wurde im Einvernehmen verschiedener politischer Ebenen verhandelt, besprochen und geschlossen. Das zeigt, dass Politik Verantwortung übernehmen kann. Dieser Letter of Intent ist jetzt letztendlich der Startschuss dafür, dass wir dies in die Praxis umsetzen. Vielen Dank. (Beifall der FDP, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die Gruppe FREIE WÄHLER deren Vorsitzender Helge Schwab. Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir begreifen das durch den Bund geschaffene Sondervermögen, das mit rund 4,8 Milliarden Euro auch unserem Land zugutekommt, als Chance, in die Zukunftsfähigkeit zu investieren. So positiv kann sich der Schulterschluss zwischen Landesregierung und kommunalen Spitzenverbänden in der Theorie anhören. Daran gibt es sicherlich nichts zu deuteln. Auch ich finde eine einvernehmliche Lösung als die beste aller Möglichkeiten. Es gibt jetzt Geld, das gerade in den Kommunen mehr als dringend gebraucht wird. Da sind erst einmal alle froh und glücklich. Als Ortsbürgermeister kann ich mich auch hier gerne anschließen. (Ministerpräsident Alexander Schweitzer: Sehr gut!) Unsere Schulen, Kindertagesstätten, Verwaltungsgebäude, Straßen, ja die gesamte Daseinsversorgung ist landesweit in die Jahre gekommen. Unsere Kommunen sind in einem hohen Maß verschuldet und lechzen nach dem neuen Geld wie ein Verdurstender in der Wüste nach jedem Tropfen Wasser. Scheinbar gerade noch rechtzeitig kommt an dieser Stelle der rettende Schluck aus der geliehenen Pulle. Zur Erklärung: Die Pulle, also das Sondervermögen – ein Kredit, dessen Rückzahlung erst in weiter Zukunft, am besten von der nächsten Generation, übernommen wird. Dies aber nur am Rande zur Einordnung. Es geht gerade um den Schulterschluss. Die Kommunen bekommen 60 % aus den Bundesmitteln und weitere 20 %, also rund 600 Millionen Euro aus den Landesmitteln on top auf zwölf Jahre verteilt. Das macht bei rund 4,2 Millionen Einwohnern etwa 833 Euro je Einwohner, somit etwa 70 Euro je Einwohner und Jahr. Sie denken, das sei wenig? Bei Weitem nicht. Im Vergleich hierzu: Allein die Nettobelastung der sozialen Sicherung im Landkreis Kusel beträgt rund 535 Euro je Bürger. Da kann man sehr froh sein, wenn 70 Euro weniger Umlage aus den Ortsgemeinden zu zahlen sind, immerhin rund 6 Umlagepunkte. Die Gemeinde- und VG-Ebene sollte man aber dennoch nicht aus den Augen verlieren; denn wenn die Investitionen in gemeinsame Vorhaben der kommunalen Familie fließen, kann die Umlagefinanzierung zumindest bis zu dieser Höhe ausbleiben. Ein Gewinn für alle Beteiligten, sollte man meinen. Einziger Wermutstropfen: Die künftigen Steuerzahler werden den kräftigen Schluck aus der geliehenen Pulle zahlen müssen, ob sie wollen oder nicht. Liebe SPD-Fraktion, diese Aktuelle Debatte hätte man auch bleiben lassen können, (Heiterkeit bei der SPD) zumindest so lange, bis alles in trockenen Tüchern ist und man weiß, dass alle damit zufrieden sind; denn bei einem Sondervermögen ist nichts Gold, was glänzt. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist der fraktionslose Abgeordnete Hartenfels. (Abg. Marco Weber, FDP: Auf der Suche nach einer neuen Vorsitzenden!)

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Andreas Hartenfels fraktionslos

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, es gibt, glaube ich, kaum einen Bereich, bei dem die SPD weniger liefert, als im Bereich der Infrastruktur. Sie liefert nicht nur nicht, sondern sie ist auch entscheidender Teil des Problems. Wer sich die Zahlen noch einmal in Erinnerung ruft, wo die Infrastruktur im Land Rheinland-Pfalz steht, weiß, diese Infrastruktur ist in den letzten drei Jahrzehnten so dermaßen an die Wand gefahren worden, dass es einem eigentlich die Sprache verschlägt. Das sage nicht ich, sondern die Zahlen und Analysen liefert der Rechnungshof. Ich glaube, das ist ein seriöses Institut, was diese Zahlen liefert. Ich möchte die einfach noch einmal in Erinnerung rufen; im August hat auch der SWR diese Zahlen der Öffentlichkeit ausführlich präsentiert. Allein im Bereich der kommunalen Straßen und Brücken, nur in diesem kleinen Bereich, reden wir über einen Investitionsstau von 5,2 Milliarden Euro. 5,2 Milliarden Euro nur in diesem Bereich. Jetzt kommen diese Sonderschulden um die Ecke mit den 4,8 Milliarden. Nicht pro Jahr, nein, schön wäre es ja, sondern gestreckt auf zwölf Jahre. Das heißt, wir reden noch über einen niedrigen dreistelligen Millionenbetrag für die marode Infrastruktur im Land Rheinland-Pfalz. Wenn wir das diesen 5,2 Milliarden Investitionsstau nur im kommunalen Bereich gegenüberstellen, dann merken wir, dass das nur der Tropfen auf einen heißen Stein ist und wir weiterhin diese Infrastruktur an die Wand fahren werden. Warum? Weil es natürlich noch viel mehr Infrastruktur im Land RheinlandPfalz gibt. Nehmen wir den Bereich der Bildung: marode Schulen, marode Hochschulen, marode Kitas. Bereich Gesundheitswesen: Wir haben vorhin über die Situation der Landeskrankenhäuser, überhaupt des Krankenhauswesens gesprochen. Nehmen wir im Bereich der Wohnungsnot den sozialen Wohnungsbau als Stichwort. Oder, wieder in der kommunalen Familie, den Bereich Sport, Kultur- und Sportstätten oder auch kommunale Schwimmbäder – es gibt inzwischen ja kaum noch welche. Das ist doch der eigentliche Skandal, über den wir hier reden müssten und der uns deutlich macht, diese 4,8 Milliarden Euro werden uns überhaupt nicht substanziell weiterhelfen. Es ist besser als nichts, aber es wird uns nicht substanziell weiterhelfen. Auf der anderen Seite wird das Füllhorn ausgeschüttet. Es kam der Zwischenruf „Wo sollen die Gelder herkommen?“. Im Bundeshaushalt – – – (Abg. Martin Haller, SPD: Keiner hat bei Ihnen dazwischengerufen! Bei Ihnen ruft niemand etwas dazwischen! Warum auch?) – Doch, der Herr Haller. Der Herr Haller ruft ständig dazwischen, „Putinversteher“ und andere Zwischenrufe. (Zurufe von der SPD) Also, Herr Haller, Sie sind richtig, richtig gut darin, was die Zwischenrufe betrifft. (Abg. Michael Hüttner, SPD: Ja, ein guter Mann! – Zurufe des Abg. Martin Haller, SPD) Ob sie immer so geistreich sind, ist eine andere Frage. Der Rüstungshaushalt auf Bundesebene ist von 25 auf 26 in der Planung von 60 Milliarden auf 80 Milliarden hochgeschraubt worden. Wir reden über 20 Milliarden Euro mehr für Tod und Verderben. 20 Milliarden Euro mehr. (Zuruf aus dem Hause: Für Freiheit und Sicherheit!) Deswegen muss mir keiner erzählen, wir hätten nicht genügend Geld zur Verfügung für die notleidende Infrastruktur oder für andere Themen, bei denen in Deutschland wirklich die Hütte brennt und für die wir die Finanzmittel eigentlich haben müssten. Deswegen wundert es mich nicht, wenn heute im Pressespiegel zu lesen war, die SPD sucht ihren Markenkern. (Heiterkeit bei der AfD) Ja, in der Tat, den muss sie suchen, weil im Bereich des Sozialen (Zurufe von der SPD) nicht mehr viel da ist. Vor dem Hintergrund muss man wirklich sagen, (Glocke des Präsidenten) das Wichtigste für das Land Rheinland-Pfalz ist, dass wir eine neue Landesregierung und einen neuen Ministerpräsidenten brauchen. Vielen Dank. (Beifall des Abg. Lars Rieger, CDU – Vereinzelt Unruhe im Hause)

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Matthias Lammert

Für die Landesregierung erteile ich Ministerpräsident Alexander Schweitzer das Wort. (Unruhe im Hause – (Glocke des Präsidenten)

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Alexander Schweitzer

Lieber Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mein Name ist Alexander Schweitzer, und ich bin der Ministerpräsident, und ich habe das verhandelt. (Beifall der SPD, vereinzelt bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER –

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Martin Haller SPD

Und so bleibt’s auch!) Ich freue mich sehr, dass die Debatte im Rund deutlich gemacht hat, wir leben in besonderen Zeiten. Natürlich schaut jeder mit unterschiedlicher Perspektive – was auch nachvollziehbar ist – auf dieses Sondervermögen, das wir in Rheinland-Pfalz umsetzen und Rheinland-Pfalz-Plan nennen. Ich habe mich sehr darüber gefreut, dass ich gelernt habe, Friedrich Merz hat eine ganz unmittelbare Rolle gespielt bei dem, was wir tun. Aber ich will würdigen, dass es tatsächlich die gemeinsame – doch zumindest in Teilen des Landtags gemeinsame – Bundesregierung war, die sich auf den Weg gemacht hat, diese klare Priorität zu setzen. Es ist aber – da wende ich mich an den Redner der CDU – keinesfalls so gewesen, dass von Anfang an klar war, dieses Investitionspaket kommt. Ehrlich gesagt, ich war nicht nur Augen- und Ohrenzeuge, sondern ich war dabei, und Doris Ahnen war dabei, und wir haben das verhandelt. Zur Wahrheit gehört, dass sinnvollerweise diese Bundesregierung sich auf den Weg gemacht hat zu sagen, wir müssen handeln, was das Thema Sicherheit angeht. Dass es klugerweise dann auch – weil es notwendig war, aber auch klugerweise – einen Konsens im Deutschen Bundestag gegeben hat, der den Sicherheitsbegriff erweitert hat, was den Weg geöffnet hat. Aber dass man dann auch klugerweise gesagt hat, wir, die wir Vertreterinnen und Vertreter der demokratischen Mitte sind, wir müssen doch darauf achten, dass jetzt in diesen Zeiten ein solches Sondervermögen nicht nur den Schwerpunkt auf äußere Sicherheit setzt, allein auf einen erweiterten Sicherheitsbegriff – was notwendig ist –, sondern wir müssen sagen, wenn wir diesen Weg gehen, dann brauchen wir ein Update, einen Modernisierungsschub für die öffentliche Infrastruktur in ganz Deutschland, da, wo die Menschen leben, wo Unternehmen tätig sind, wo Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tätig sind. Das muss bei den Menschen ankommen. Diese zwei Säulen hat man aufgebaut, und das war ein klares Commitment, das überhaupt nur zustande gekommen ist, weil wir, die Länder, gesagt haben, wir brauchen das, und wenn das eine kommt, muss das andere kommen. Es kann nicht nur um Rüstung gehen, es muss auch um Infrastruktur gehen. Genau das war der Grund, und das war nicht von Anfang an so, sondern es wurde durchgekämpft und in einem großen Konsens am Ende gefunden. Aber das war nicht einfach schon von Anfang an da, meine Damen und Herren. (Beifall der SPD sowie der Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Stefan Thoma, FDP) Dann zu glauben, dass man sich in den großen Bundestagsfraktionen – da bin ich übrigens parteiübergreifend unterwegs – von Anfang zusammengesetzt und gesagt hat, lasst uns auf jeden Fall daran denken, was wir für Länder und Kommunen tun können, weil wir sonst ein schlechtes Gewissen hätten, dem im Deutschen Bundestag zuzustimmen, das ist eine Illusion. Das Gegenteil war richtig. (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Ja!) Das Gegenteil war richtig. Dass wir von den 500 Milliarden Euro 100 Milliarden für die Länder und Kommunen bekommen haben, ist hart durchgekämpft worden. Auch da war ich nicht nur Zeitungsleser, wie manche hier im Saal, sondern wir haben das durchverhandelt, und ich bin froh, dass es gelungen ist. Aber es war ein harter Kampf. Liebe Doris, Du hast diesen Kampf auch für Rheinland-Pfalz gefochten. Dass wir heute darüber sprechen können, hat auch etwas mit Rheinland-Pfalz zu tun, meine Damen und Herren. (Starker Beifall der SPD und Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Steven Wink, FDP –

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Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD

So sieht es aus!) Übrigens ist für mich damit die Frage noch nicht beantwortet, was mit den weiteren 400 Milliarden Euro passiert. Auch da will ich etwas sehen in Rheinland-Pfalz, damit das einmal ausgesprochen wird. (Abg. Martin Haller, SPD: Sehr gut!) Es kann nämlich nicht sein – selbst der Bund wird das nicht schaffen –, 400 Milliarden Euro, die für den Bund noch übrig sind, in Berlin-Mitte zu verbauen. Ich will, dass die Gelder auch in Rheinland-Pfalz ankommen, und da sage ich jetzt einmal, ich hätte mir gewünscht, ich hätte zum Beispiel mit der Bahn in diesem Spätherbst darüber sprechen können, was passiert. Der Bahngipfel ist abgesagt worden. Ich sage, er muss dringend kommen. Wir brauchen eine klare Ansage, was der Bund auch in Sachen Infrastruktur in Rheinland-Pfalz tut aus diesen 400 Milliarden. Aber ich habe den Eindruck – ich kann es mir gar nicht anders vorstellen –, dass ich auch dabei Unterstützung durch die CDU-Opposition habe, meine Damen und Herren. (Starker Beifall der SPD und Beifall bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Da will ich schon auch sagen, dass, als der Kanzler eben angesprochen wurde, ein großes Thema dieser Bundesregierung, so etwas wie eine Überschrift dieser Bundesregierung, die ist und sein muss, dass die Wirtschaft wieder nach vorne kommt. Ich hätte mir gewünscht, dass wir weiter wären, was die wirtschaftlichen Grunddaten angeht, in diesem Spätherbst. Jeder, der mich kennt, weiß, dass ich das nicht nur in diesem Rund sage, weil wir jetzt gerade hier darüber sprechen, sondern ich sage das auch öffentlich bei jeder Gelegenheit. Wir brauchen mehr Wachstum, und ich hätte mir gewünscht, der Kanzler wäre schon weiter mit dem, was er sich vorgenommen hat. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER) Ich sage es noch einmal: Die Stimmung im Land ist so, wie sie ist, weil auch die Menschen spüren, wir sind noch nicht da, was die wirtschaftliche Gesundung angeht. (Unruhe bei der CDU) Ich habe am Wochenende – im Gegensatz zu vielen, die hier sind und jetzt Zwischenrufe machen – beim DGB, bei der Bezirkskonferenz mit vielen Kolleginnen und Kollegen, Vertreterinnen und Vertretern von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gesprochen. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) – Herr Paul, mit Ihnen redet hier jetzt keiner. Ich habe am selben Wochenende mit den Hauptgeschäftsführern der deutschen Metall- und Elektroindustrie gesprochen. (Unruhe bei der CDU) Zumindest Letztere stehen nicht im Verdacht, regelmäßig in ihrer Freizeit SPD-Ortsvereine zu gründen. (Zuruf des Abg. Dr. Christoph Gensch, CDU) Die haben mir gesagt, wir brauchen dringend ein klares Commitment auch auf Bundesebene für Wachstum. Sie sagen, dieses Infrastrukturpaket kann helfen, es muss entschlossen umgesetzt werden. Sie haben sich dafür bedankt, dass wir in Rheinland-Pfalz vorangegangen sind, was die Geschwindigkeit in der Umsetzung angeht. Genau das ist das, worüber wir heute diskutieren. In diesen Zeiten muss man das Notwendige tun, und man muss den Konsens suchen. Ich war froh, dass im Sommer die kommunalen Spitzenverbände in der Staatskanzlei waren und wir genau diesen Konsens herbeigeführt haben. Wir haben miteinander diskutiert. Die Positionen waren nicht von Anfang an einheitlich. Sie waren übrigens auch nicht von Anfang an einheitlich innerhalb der kommunalen Familie, auch da gibt es Auffassungsunterschiede. Aber dass wir uns auf den Weg gemacht haben, dass wir deutlich gemacht haben, in Rheinland-Pfalz werden wir den Löwenanteil, rund 3,5 Milliarden Euro auf die kommunale Seite buchen, den Kommunen in die Hand geben und sagen, Ihr wisst, was damit zu tun ist, wir vertrauen den Kommunen, wir vertrauen der kommunalen Selbstverwaltung: (Beifall der SPD, der FDP und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist ein klares Bekenntnis. Und dass wir dann auch im Dialog mit den Kommunen darüber nachgedacht haben, wie wir das umsetzen. Das war spannend. Da gibt es natürlich Rollenunterschiede. Die, die für die kleineren und kreisangehörigen Kommunen stehen, sehen naturgemäß manches anders als die, die für den Städtetag dort saßen. Wir haben einen guten Weg gefunden, gemeinsam. „Gemeinsam“ und „Konsens“ – das waren die Stichworte. Wir haben das nicht nur in ein Gesetz, sondern natürlich jetzt auch in eine Vereinbarung gebracht. Auf Pfälzisch nennt man das inzwischen Letter of Intent. Wir haben es jetzt auf den Weg gebracht, und das zeigt ganz deutlich, wir werden uns einigen, was die Grundlagen der Umsetzung angeht. Den Kreisen ist völlig klar, wir werden Budgets schaffen. Die Summen, die in die Kreise und Städte gehen, sind schon klar. In den Budgets wird man gemeinsam darüber sprechen entlang der Schwerpunkte Bildung, Infrastruktur, Klimaresilienz. Man wird über die einzelnen Maßnahmen sprechen, man wird sie in Maßnahmenpläne bringen. Man wird sie in einen kommunalen Konsens bringen. Die kommunale Selbstverwaltung kommt da ganz zu sich und wird diese Aufgabe entschlossen wahrnehmen. Wir haben auch darüber gesprochen, was Mindestgrößenordnungen sind. Offen gesagt, da hat uns der Bund mit 50.000 eine Vorgabe gemacht, wo wir gesagt haben – die Kommunen haben das gesagt –, auf der kommunalen Ebene ist das vielleicht doch ein bisschen zu klein. Also müssen wir es ein bisschen größer machen. Genau das wollen wir uns jetzt auch gerne miteinander anschauen. Wir haben deutlich gemacht, innerhalb der Landkreise kann es nicht so sein, dass die Mehrheitsverhältnisse in den Kreistagen darüber entscheiden, wie die Dinge verlaufen, sondern da kann gerne ein Drittel auf der Landkreisebene verbleiben, aber zwei Drittel müssen in den kreisangehörigen Raum. Auch das ist richtig. Und wir haben deutlich gemacht, dass wir natürlich wollen, so schnell wie möglich voranzukommen. Deshalb gibt es auch keine Positivliste. Der Kollege von der CDU hat gesagt, wir hätten beim Regionalen Zukunftsprogramm ideologische Projekte gewählt. Wie kann man den Kommunen so etwas vorwerfen? Wie kann man so mit den Kommunen umgehen? Das sind alles Projekte, die aus den Kommunen kommen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP – Zuruf aus dem Hause: Ganz weit weg! – Zurufe von der CDU) Wenn ich, weil ich unterwegs bin, zum Beispiel in einer Ortsgemeinde im Rhein-Lahn-Kreis höre, wir haben jetzt mit dem Regionalen Zukunftsprogramm die Möglichkeit gefunden – ich sage es einmal ganz konkret –, die Grillhütte an den Strom anzuschließen, damit man dort ganzjährig ordentliche Feiern machen kann, (Abg. Benedikt Oster, SPD: Ideologisch!) dann sage ich: Wenn das eine Ideologie ist, dann ist es die sympathischste Ideologie, die ich mir vorstellen kann, lieber Herr Kollege von der CDU. (Beifall der SPD, der FDP und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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Marcus Klein CDU

So weit weg! So weit weg!) Meine Damen und Herren, das ist der Clash zwischen dem tatsächlichen Rheinland-Pfalz, das ich erlebe und das ich gestalte, mit der Landesregierung zusammen, und einer ideologischen Vorstellung von den Dingen in Rheinland-Pfalz. (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Ja!) Diese ideologische Vorstellung darf uns nicht leiten, sondern die Mehrheit der Menschen sagt, hier gibt es etwas zu tun in Sachen Infrastruktur, auf Bundesebene, auf Landesebene, auf kommunaler Ebene, und handelt endlich. – Wir handeln. Ich kann nur an uns appellieren: Lassen Sie uns das gemeinsam machen, weil der Erfolg über die Bundesregierung, über die Landespolitik auf die kommunale Ebene ein Erfolg ist, der – da mag sich einer vielleicht jetzt schon Illusionen machen, ich neige nicht dazu – am Ende nicht parteipolitisch aufgeteilt wird, sondern es ist ein Erfolg, den die Menschen, wenn sie ihn wahrnehmen, der demokratischen Mitte zuordnen. Das muss unser gemeinsamer Wille sein, meine Damen und Herren. Danke für die Aufmerksamkeit. (Anhaltend starker Beifall der SPD und Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen zur zweiten Runde. Durch Überschreitung der Redezeit durch die Landesregierung erhält jede Fraktion noch zusätzlich 3 Minuten und 30 Sekunden. Das muss man nicht ausnutzen, aber zumindest steht dies jedem zu. Wir fahren in der weiteren Reihenfolge fort. Für die SPD-Fraktion erteile ich Abgeordnetem Markus Stein das Wort.

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Markus Stein SPD

Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Wissen Sie, wenn sich die Landesregierung gemeinsam mit den kommunalen Spitzen auf den Weg macht, etwas Positives für die Zukunft zu gestalten, dann ist es sinnbildstiftend, dass sich der Redebeitrag der CDU-Landtagsfraktion ausschließlich mit der Vergangenheit, mit der Frage beschäftigt, was in den letzten Jahren nicht richtig gelaufen ist, was nicht gut war. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Meine Damen und Herren, die Bevölkerung draußen erwartet von uns, von der Politik, eine Antwort auf die Frage, was wir tun, um dieses Land voranzubringen. Sie wollen nicht hören, was in den letzten zehn, 20 Jahren nicht gelaufen ist. Sie brauchen klare Antworten da draußen. Unsere Bevölkerung braucht klare Antworten, wie wir in die Zukunft gehen. Darauf gibt es eine Antwort. Die haben wir gerade intensiv diskutiert. Verantwortung dafür trägt auch die Landesregierung Rheinland-Pfalz. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Zuruf des Abg. Markus Wolf, CDU) Ich möchte das aufgreifen, was der Ministerpräsident mit Blick auf das Regionale Zukunftsprogramm erwähnt hat. Ich möchte ein paar Beispiele einer willkürlich gewählten Verbandsgemeinde auswählen, um deutlich zu machen, dass das keine kleinen ideellen Thematiken sind, die man finanziert: eine Aufzugsanlage für Barrierefreiheit in einem Schulgebäude, 200.000 Euro, Regionales Zukunftsprogramm, einsatzspezifische Ausrüstung – ich bin selbst Feuerwehrmann und weiß, wie wichtig das Thema ist – für Vegetationsbrandbekämpfung, 100.000 Euro, eine Nottreppe in einer Kita, 20.000 Euro. Meine Damen und Herren, das sind keine kleinen ideellen Projekte. Das sind Dinge, die vor Ort für Eltern, für Kinder, für Menschen, die in den Gemeinden leben, eine ganz wichtige Bedeutung haben und die mit solchen Förderprogrammen möglich gemacht werden. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP – Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Lassen Sie mich bitte noch einen Satz fernab des lieben Geldes, jedenfalls des Sondervermögens loswerden. Die Landesregierung war es, die sich mit Blick auf die Stärkung der Wirtschaft – hier schaue ich ganz bewusst in Richtung von Alexander Schweitzer und Doris Ahnen –, beispielsweise bei den Entlastungsmaßnahmen in Richtung der Wirtschaft dafür eingesetzt hat, dass es nicht die Länder und die Kommunen sind, die das allein zu schultern haben, Stichwort Sonderabschreibungen, die normalerweise auf dem Rücken der Kommunen und der Länder hätten finanziert werden sollen. Da waren es der Ministerpräsident und unsere Finanzministerin, die sich in Berlin von Anfang an dafür starkgemacht und gesagt haben, Leute, Wirtschaft stärken ja, aber ganz sicher nicht allein auf dem Rücken der Kommunen und der Länder. Da ist man zu großem Dank verpflichtet, dass so etwas möglich ist und unsere Landesregierung wach und aufmerksam war. Danke schön. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die CDU-Fraktion Abgeordneter Christof Reichert.

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Christof Reichert CDU

Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich in der zweiten Runde das Augenmerk auf die Landesmittel lenken. Die vorgesehenen Investitionsfelder sind alle wichtig, und es wird in allen Feldern, die genannt sind, dringend mehr Geld für Investitionen benötigt, keine Zweifel. (Ministerpräsident Alexander Schweitzer: Sehr gut!) Aber eines ist ebenso klar: Wenn Rheinland-Pfalz im Wettbewerb mit den anderen Bundesländern aufholen und nicht weiter abgehängt werden will, muss diese Landesregierung neben den jährlichen Millionen des Bundes endlich selbst mehr investieren. (Beifall der CDU) Mit einer Investitionsquote von 5,3 % ist Rheinland-Pfalz bundesweit Schlusslicht. Um nur auf den Durchschnitt der Flächenländer von 11 % zu kommen, hätte Rheinland-Pfalz schon in den vergangenen Jahren mehr als das Doppelte investieren müssen. Das heißt, statt wie wir es bisher tatsächlich auf die Straße gebracht haben, 1,1/1,2 Milliarden jährlich, jährlich 1,4 Milliarden Euro mehr. Das wäre notwendig gewesen, um auf den Durchschnitt der Flächenländer zu kommen. Verehrte Damen und Herren, ja, die 160 Millionen Euro jährlich vom Bund sind wichtig, keine Frage. Ich stelle einmal diese Frage: Wie sähe die Infrastruktur in Rheinland-Pfalz aus, wenn wir in den vergangenen Jahren, wenn diese Landesregierung in der Vergangenheit ihre Hausaufgaben gemacht und auf dem Bundesdurchschnitt investiert hätte? (Beifall der CDU) Werte Kolleginnen und Kollegen, dann hätten wir jetzt die Möglichkeit, wirklich in die Zukunft zu investieren mit den Mitteln vom Bund, statt Löcher zu stopfen. Das ist die Realität in diesem Land. (Beifall der CDU – Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Ich habe es gesagt, die 160 Millionen, die das Land vom Bund zur Verfügung hat, sind wichtig, keine Frage. Aber sie reichen bei Weitem nicht aus, um den Investitionsstau im Milliardenbereich zu kompensieren. Die für die Landesstraßen vorgesehenen jährlich 23 Millionen Euro aus diesem Topf sind ein Tropfen auf den heißen Stein, um nur ein Beispiel zu nennen, nicht mehr. (Beifall bei der CDU – Zurufe der Abg. Steven Wink, FDP, und Gordon Schnieder, CDU) Mit dem Geld, das Sie von den Mittel des Bundes in die Verkehrsinfrastruktur stecken wollen, erreichen Sie höchstens die Kompensation der Preissteigerungen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, bitte verstehen Sie dies nicht falsch, wir freuen uns auf die Mittel vom Bund. Aber wir erwarten, dass das Land seinen zusätzlichen Beitrag leistet; (Ministerpräsident Alexander Schweitzer: Das haben wir gerade gesagt!) denn ohne zusätzliche Landesmittel wird der Investitionsstau nicht verschwinden. (Abg. Thomas Wansch, SPD: 600 Millionen!) Herr Ministerpräsident, wir sind als CDU gerne bereit, in diesem Land mehr Geld für Investitionen in die Hand zu nehmen. Wir haben übrigens diesen Infrastrukturfonds schon in den letzten Haushaltsberatungen mit 1 Milliarde Euro vorgeschlagen, (Beifall der CDU) weil wir sehen, dass wir mehr Geld in diese Infrastruktur stecken müssen. Deshalb haben Sie uns da an der Seite. Wir möchten den Stau in diesem Land wirklich abbauen. Wir werden ihn abbauen. Die CDU steht für den Abbau des Investitionsstaus in diesem Land, und wir werden die Mittel zielgerichtet einsetzen. Vielen Dank. (Beifall der CDU – Ministerpräsident Alexander Schweitzer: Es gibt einen neuen Oppositionsführer, habe ich den Eindruck!)

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Matthias Lammert

Nächste Rednerin ist die Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Abgeordnete Pia Schellhammer.

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Pia Schellhammer GRÜNE

Herr Kollege Reichert, eigentlich ist schon alles in dieser Diskussion gesagt worden, aber Ihr Beitrag hat mich doch gereizt, darauf einzugehen. Das Land Rheinland-Pfalz leistet seinen zusätzlichen Beitrag zum Sondervermögen mit 600 Millionen Euro. Ich erinnere Sie daran. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Wir werden sehr genau darauf achten – es gibt ein paar CDU-Landesregierungen –, ob in diesen Ländern die CDU jeweils noch einmal etwas draufpackt. Wir werden es sehr genau beobachten. Ich nenne eine Sache an dieser Stelle. Wenn man so starke Kritik äußert, dann muss man sich auch der Kritik stellen. Es gab vor drei Wochen eine verheerende Bewertung der Pläne der Bundesregierung, wie dort das Sondervermögen verausgabt werden soll. Das ifo Institut hat eine verheerende Bewertung vorgelegt, dass es ein Verschiebebahnhof ist, es nicht zu Investitionen kommt, die im Alltag der Menschen ankommen, und 50 % zweckentfremdet werden sollen. Ich habe die Wahlgeschenke schon erwähnt. Hier wird sich hingestellt und von Investitionsquoten gesprochen, wenn Ihre CDU-geführte Bundesregierung gerade eine historische Chance verzockt. (Beifall des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das muss man erst einmal hinbekommen. Aber das zeigt das wirklich schwierige Verhältnis der CDU zum Geld. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP – Zurufe von der CDU)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die Fraktion der AfD Fraktionsvorsitzender Dr. Bollinger.

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Dr. Jan Bollinger AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Stein, Sie haben 35 Jahre Zeit gehabt als SPD, um unser Land voranzubringen. Das haben Sie nicht getan und werden wie der sprichwörtliche Faule jetzt am Abend fleißig. Kein Wunder, dass Sie nicht zurückblicken wollen. Weil die Landesregierung von niemandem gelobt wird, lobt sie sich selbst. Doch die Ortsbürgermeister schreiben Resolution um Resolution, Brandbrief um Brandbrief. Bei der Landesregierung stoßen sie auf taube Ohren. Anders ist es bei der AfD-Fraktion. Die AfD kennt die Sorgen und Nöte der Kommunen und unserer Bürger. (Heiterkeit bei der SPD – Zuruf des Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer) In den Forderungen der Resolution „Jetzt reden WIR – Ortsgemeinden stehen auf!“ sehen wir unsere AfD-Kommunalpolitik bestätigt. In unserem 10-Punkte-Programm „Raus aus dem Schuldensumpf!“ fordern wir, die Kommunen finanziell zu entlasten, unter anderem durch eine Asylwende und Abschiebeoffensive, (Ministerpräsident Alexander Schweitzer: Lieber raus aus dem braunen Sumpf!) einen angemessen ausgestatteten kommunalen Finanzausgleich, die Einhaltung des Konnexitätsprinzips, eine umfassende Digitalisierung der Verwaltung und einen systematischen Abbauplan für den kommunalen Sanierungsstau. Hätten die übrigen Fraktionen nicht vor zwei Jahren unseren Antrag abgelehnt, den kommunalen Sanierungsstau zu ermitteln, könnten wir jetzt dank der Bundesmittel den Sanierungsstau systematisch abarbeiten. Diese Chance haben alle außer meine AfD-Fraktion abgelehnt. Die teure Rechnung kommt jetzt, und die Erkenntnis, dass leider selbst 3,5 Milliarden Euro nicht ausreichen. Nur mit der AfD-Fraktion werden unsere Kommunen systematisch entlastet. Auch die Bürger und Betriebe werden als Steuerzahler entlastet, wenn ausreisepflichtige Sozialfälle abgeschoben und die Bürokratie abgebaut werden. Die AfD steht bereit, die rot-grünen Fehlentscheidungen zu korrigieren und unsere Kommunen aus dem Schuldensumpf zu ziehen. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die Gruppe FREIE WÄHLER Abgeordneter Helge Schwab. Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Aus Sicht der Kommunen ist selbstverständlich Geld, welches den derzeitigen Haushalt nicht belastet, erst einmal gut für jede kommunale Gebietskörperschaft. Es ist völlig nachvollziehbar, dass die kommunalen Spitzenverbände den Schulterschluss suchen, da sie nicht unbedingt am längeren Hebel sitzen, streng nach dem Motto „Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach“. Die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen, die über Jahre praktizierte Nichteinhaltung des Konnexitätsprinzips und der prognostizierte bevorstehende Kollaps der kommunalen Selbstverwaltung werden mit diesem Sondervermögen nicht wettgemacht. Unsere Bürgermeister aus wirklich allen Parteien stehen mit Masse hinter der neuen Initiative aus der kommunalen Familie. Wären die Thesen dieser überparteilichen Community in einigen Punkten etwas offener formuliert, wären sicherlich noch mehr Gemeinden dem Protest offen beigetreten. Verstehen Sie mich bitte nicht falsch. Ich bin froh, dass es das Geld aus dem Sondervermögen und den Schulterschluss gibt. Ich wäre froh, wenn die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Auszahlung die weiteren Ebenen nicht vergessen. Noch glücklicher wäre ich, wenn wir diese Last nicht auf die Schultern der nächsten Generation laden würden. Wie gesagt, diese Debatte oder besser den Werbeblock hätte es nicht unbedingt gebraucht. Dennoch danke ich an dieser Stelle für die 1.500 Euro für Gemeinden bis 1.000 Einwohnern; denn die tun uns allen gut. Ganz zum Ende gehe ich noch auf den Vorredner ein. Wo genau haben Sie auf kommunaler Ebene bisher Verantwortung übernommen? Wir FREIE WÄHLER sind hier Spitzenreiter; denn wir sind die anständige Alternative. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit sind wir am Ende des zweiten Teils der Aktuellen Debatte. Wir kommen zu Punkt 2 der Tagesordnung: Vom Landtag vorzunehmende Wahlen a) Wahl eines ordentlichen nicht berufsrichterlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz Wahlvorschlag des Ältestenrats – Drucksache 18/13301 – Das Mitglied des Verfassungsgerichtshofs wird auf die Dauer von sechs Jahre gewählt, und die Wahl bedarf einer Zweidrittelmehrheit. Vorgeschlagen wird Dr. Jens Hoffmann. Wer dem Wahlvorschlag Dr. Jens Hoffmann zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Wahlvorschlag ist einstimmig angenommen. Damit entfällt die Abstimmung über den Vorschlag unter Buchstabe b) der Drucksache. b) Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Landeszentrale für politische Bildung Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/13304 – Vorgeschlagen ist Abgeordneter Florian Bellaire anstelle des ehemaligen Abgeordneten Thomas Barth. Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Der Wahlvorschlag ist einstimmig angenommen. Danke schön. c) Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Technischen Hochschule Bingen Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/13305 – Vorgeschlagen ist Abgeordnete Marie Wasem anstelle des ehemaligen Abgeordneten Thomas Barth. Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Der Wahlvorschlag ist einstimmig angenommen. d) Wahl eines Mitglieds des Landtags in den Interregionalen Parlamentarierrat (IPR) Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/13306 – Vorgeschlagen ist Abgeordnete Marie Wasem anstelle des ehemaligen Abgeordneten Thomas Barth. Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Der Wahlvorschlag ist einstimmig angenommen. Wir kommen dann zu Punkt 3 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/12956 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses – Drucksache 18/13354 – Gemäß Absprache im Ältestenrat erfolgt die zweite Beratung ohne Aussprache. Es ist unveränderte Annahme durch den federführenden Haushalts- und Finanzausschuss empfohlen. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/12956 – in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist einstimmig in zweiter Beratung angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen. Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung: Landesgesetz über die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer (DUVwG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13019 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft – Drucksache 18/13355 – Auch hier erfolgt die zweite Beratung gemäß Absprache im Ältestenrat ohne Aussprache. Der federführende Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13019 – in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER bei Enthaltung der AfD in zweiter Beratung angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER bei Stimmenthaltung der AfD angenommen. Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung: …tes Landesgesetz zur Änderung disziplinarrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13067 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 18/13356 – Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/13389 – Wir haben eine Grundredezeit je Fraktion von 3 Minuten, die Gruppe FREIE WÄHLER hat 1 Minute, und es gibt eine Zusatzredezeit für die AfD-Fraktion von 1 Minute und für die CDU von 3 Minuten. Ich darf um Wortmeldungen bitten. – Für die SPD-Fraktion darf ich Abgeordnetem Michael Hüttner das Wort erteilen.

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Michael Hüttner SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss die Details der Begründung des Gesetzentwurfs nicht mehr in aller Vollständigkeit darstellen, wir haben das in der letzten Plenarsitzung ausgiebig gemacht. Wir hatten auch eine passende Ausschussdebatte dazu. Von daher ist, denke ich, die Wiederholung nicht notwendig. Fakt ist – das muss man in aller Klarheit sagen, und dazu steht die SPD uneingeschränkt –, der Staat kann und darf sich keine Mitarbeiter erlauben, die nicht mit beiden Füßen auf dem Boden der Verfassung und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen. Es ist daher alles Notwendige – insoweit vielen Dank für die Vorlage des Gesetzentwurfs – und rechtlich Mögliche konsequent umzusetzen, und gegebenenfalls ist auch eine Entfernung aus dem Dienst anzustreben. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, wenn sich hiergegen jemand wehrt, wenn sich gegen dieses konsequente Handeln jemand wehrt, dann möge er einmal in den Spiegel schauen, wie sein Denken in Bezug auf staatliches Handeln ist. (Heiterkeit und Zurufe von der AfD: Oh, oh!) Aktuell haben wir nach den zwischenzeitlich sehr vielen stattgefundenen Gesprächen einen Änderungsantrag eingebracht, um diesen guten Gesetzentwurf noch weiter zu verbessern. Ich will das ganz kurz ansprechen. Erstens der Verzicht auf die Kürzung des Rechtswegs und zweitens die Aufnahme eines Bezugs auf § 318 StPO, um damit zu gewährleisten, dass auch bei weiteren rechtlichen Prüfungen nicht immer das ganze Verfahren neu aufgerollt werden muss. Insoweit stimmt die SPD diesem Gesetz zu. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Stefan Thoma, FDP)

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Matthias Lammert

Wir fahren fort in der Beratung. Nächste Rednerin ist für die CDU-Fraktion Abgeordnete Anette Moesta.

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Anette Moesta CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Im letzten Plenum haben wir zum ersten Mal über die Änderung der disziplinarrechtlichen Regelungen gesprochen. Ich stelle weiterhin fest, Verfassungsfeinde müssen konsequent aus dem öffentlichen Dienst entfernt werden. (Beifall der CDU und bei der SPD sowie des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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Martin Haller SPD

Sehr gut! So sieht’s aus!) Dafür stehen wir als CDU ohne Wenn und Aber; denn Verfassungstreue von Beamtinnen und Beamten ist Grundvoraussetzung für das Vertrauen in unseren Staat. Wer im öffentlichen Dienst arbeitet, trägt Verantwortung für unseren Staat und seine Werte. Deshalb ist klar, Verfassungsfeinde haben im öffentlichen Dienst keinen Platz. (Abg. Martin Haller, SPD: Eigentlich nirgends!) Dabei geht es nicht um politische Gesinnung, sondern um die klare Grenze, wo Demokratie und Rechtsstaat infrage gestellt werden. Egal ob von links, rechts oder anderswoher: Wer unsere Demokratie ablehnt, hat im öffentlichen Dienst nichts zu suchen. (Beifall bei der CDU, vereinzelt bei der SPD sowie der Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER) Wer für den Staat arbeitet, muss zu diesem Staat stehen. Neutralität, Loyalität und das Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung sind Grundpfeiler jeden Amts. Unsere Beamtinnen und Beamten, Lehrerinnen und Lehrer, Polizistinnen und Polizisten und Verwaltungsmitarbeitende tragen Verantwortung für Vertrauen, für Recht und für Zusammenhalt. Eine wehrhafte Demokratie bedeutet, unser Staat darf sich und muss sich gegen seine Feinde verteidigen, um zu verhindern, dass die Demokratie von innen ausgehöhlt oder abgeschafft wird. Allerdings – das hatten wir in der letzten Plenarsitzung schon gesagt – sehen wir zwei Kritikpunkte am eingebrachten Gesetz der Landesregierung und begrüßen den gemeinsamen Änderungsantrag mit SPD, Grünen und FDP. Der für uns wichtigste Kritikpunkt, die Berufungsmöglichkeit, wird mit dem Änderungsantrag zurückgeführt. Es bleibt bei dem Instanzenzug. Der Rechtsschutz für Beamtinnen und Beamte wird nicht eingeschränkt. Gegen ein Urteil in Disziplinarsachen ist weiterhin stets eine Berufung möglich. Alles andere hätte das Vertrauen der Beamtinnen und Beamten in unseren Rechtsstaat beschädigt; denn ein Disziplinarverfahren – ich möchte es noch einmal aus der letzten Plenarsitzung wiederholen – entscheidet eben nicht über eine einfache Verwaltungsmaßnahme, sondern über die berufliche Zukunft und häufig auch über die wirtschaftliche Existenz eines Beamten, eines Menschen und auch seiner Familie. Gerade deshalb braucht es diese Möglichkeit, eine gerichtliche Entscheidung in einem zweiten Rechtszug überprüfen zu lassen. Da bin ich bei Herrn Hüttner: Wir machen heute das Gesetz noch einmal besser. Deshalb freue ich mich, dass wir diesen gemeinsamen Weg heute gehen können und unserem Rechtsstaat Rechnung tragen. Das Vertrauen in unseren Rechtsstaat bleibt bestehen, und das Vertrauen der Beamtinnen und Beamten wird durch den gemeinsamen Änderungsantrag gestärkt. Die zusätzliche Eingriffsbefugnis der Aufsichtsbehörden gegenüber Kommunen halten wir für nicht erforderlich, aber ein Kompromiss ist ein Kompromiss. Meine Damen und Herren, dieses Gesetz ist ein Kompromiss, den wir als CDU-Fraktion gerne mittragen. Wir stimmen dem gemeinsamen Änderungsantrag von SPD, CDU, Grünen und FDP zu. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abgeordneter Carl-Bernhard von Heusinger.

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Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich den Worten der Kollegin Moesta nur anschließen. Wir wollen nicht, dass Verfassungsfeinde dem Staat dienen, und wollen, dass Verfassungsfeinde konsequent aus dem öffentlichen Dienst entfernt werden. Das ist klar. Ebenso klar ist auch – deshalb komme ich auch gleich zu dem Punkt, der anders ist gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf –, dass das mit Augenmaß und mit Rechtsstaatlichkeit geschehen muss. Nach intensiver Auseinandersetzung – ich möchte mich jetzt nur noch dem Änderungsantrag widmen; alles andere wurde schon in der ersten Debatte von mir gesagt – haben wir zusammen mit der CDU-Fraktion und der Koalition einen Änderungsantrag eingebracht. Ich möchte mich an dieser Stelle erst einmal ganz herzlich bedanken für die sehr konstruktive Zusammenarbeit in dem Punkt. Im Zentrum steht dabei eine wichtige Entscheidung: Wir sehen von der Einführung einer Zulassungsberufung ab. Wir wollen entschlossenen handeln gegen Verfassungsfeinde im öffentlichen Dienst, aber eine Verkürzung des Rechtswegs im Disziplinarrecht wäre ein tiefer Eingriff; denn gerade in Disziplinarverfahren sind Tatsachen häufig umstritten. Deshalb halten wir es für richtig, dass die Berufung weiterhin zulassungsfrei bleibt; denn sie ermöglicht weiter eine zweite Tatsachenprüfung durch Gerichte. Die Berufung kann dabei entweder auf einige Aspekte der gerichtlichen Entscheidung gestützt werden oder auf das gesamte Urteil. Das ist keine Formalität, sondern es bleibt und ist gelebter Rechtsstaat. Ansonsten ist es so, dass dieser Gesetzentwurf ein guter, ein sehr guter Gesetzentwurf im Hinblick darauf ist, dass Verfassungsfeinde eben nicht für unseren Staat und für unser Land eintreten sollen. Ich appelliere daher an alle demokratischen Gruppen und sowieso an die Antragsteller, dem Änderungsantrag zuzustimmen und das Landesdisziplinarrecht resilienter gegen Verfassungsfeinde aufzustellen. Vielen Dank. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD sowie des Abg. Stefan Thoma, FDP)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die AfD-Fraktion Abgeordneter Damian Lohr.

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Damian Lohr AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir sind in der zweiten Beratung dieses unsäglichen Gesetzes. Es ist wieder einmal eine weitere Episode, wie man gegen die einzig wahre Opposition mobilmacht, (Abg. Benedikt Oster, SPD: Getroffene Hunde bellen! –

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Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

Interessant!) und täglich grüßt eine Lex AfD, angefangen von Meldestellen bis hin zum gescheiterten Versuch des Innenministers, AfD-Mitglieder und gegebenenfalls Sympathisanten aus dem öffentlichen Dienst herauszuhalten. Der Gesetzentwurf schränkt die Meinungsfreiheit von Beamten ein. Wer sich wirklich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung stellt, hat nichts im Staatsdienst verloren. Allerdings gilt hier leider meistens ein rot-grüner Maßstab, der eben nicht nur Staatsfeinde aussortieren will, sondern alle, die nicht links sind. Dieses Gesetz ist ein Damoklesschwert über jedem Beamten, der legale, aber regierungskritische Haltungen äußert. Beamte, die der Regierung kritisch gegenüberstehen, werden mindestens mittelbar in ihrer Meinungsfreiheit beschränkt, (Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD: Hä?) weil sie ihren willkürlich begründeten Rauswurf fürchten müssen. Verfassungswidrige Äußerungen sollen dazu führen, dass Beamte aus dem Dienstverhältnis entlassen werden. Doch was bedeutet, sich durch „das gesamte Verhalten zu der [fdGO] zu bekennen“? Das ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der ausgelegt wird durch rot-grüne Gesinnungswächter. (Heiterkeit und Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD: Das ist nur lächerlich!) Darüber hinaus wird der Betrachtungszeitraum für kritische Äußerungen auf acht Jahre ausgedehnt – acht Jahre. Dadurch werden Äußerungen aus ihrem zeitlichen und politischen Zusammenhang gerissen, sind entstellt und können problemlos gegen den Verfasser verwendet werden. Weiterhin entsteht eine neue Anwaltsindustrie, da künftig externe Rechtsanwälte als Ermittlungsführer der Disziplinarverfahren durch den Dienstherrn bestellt werden, Rechtsanwälte, die unliebsame Beamte aus dem Dienst entfernen können. Fair ist ein solch einseitiges Verfahren nicht. Auch das Denunziantentum wird gefördert, wenn Vorgesetzte unterstellte Beamte beim Dienstherrn melden müssen. Andernfalls kann gegen den Vorgesetzten selbst ein Verfahren eingeleitet werden. Dieses Gesetz verlangt in seiner Konsequenz unbedingte Linientreue und Kadavergehorsam. Beamte, die sich außerhalb der rot-grünen Deutung von verfassungstreuem Handeln in legaler Art und Weise äußern, laufen Gefahr, angeprangert und ihrer beruflichen Existenz beraubt zu werden. Was hier passiert, ist undemokratisch. Der Änderungsantrag ist zwar eine Verbesserung, da die Zulassungsbeschränkung für die Berufung durch das Gericht gestrichen und die Beschränkung der Zulassung auf einzelne Punkte durch den Berufungsführer zugelassen wird, aber ein grundsätzlich falsches Gesetz wird nicht durch kosmetische Verbesserungen brauchbar. Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab. Danke schön. (Beifall bei der AfD)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die FDP-Fraktion Abgeordneter Stefan Thoma.

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Stefan Thoma FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das deutsche Berufsbeamtentum ist ein tragender Pfeiler unserer Demokratie und unseres Rechtsstaats. Es ist sowohl für den Dienstherrn als auch für die Bevölkerung eine Garantie dafür, dass wir unseren Staatsdienern vertrauen können und dass diese selbstverständlich im Sinne unseres Grundgesetzes und unserer Bundes- wie Landesverfassung handeln. Dieses Vertrauen ist ein hohes Gut, das nicht durch Pflichtverletzungen erschüttert werden darf. Der vorliegende Gesetzentwurf modernisiert und beschleunigt Disziplinarverfahren, um die Integrität des öffentlichen Dienstes zu sichern. Sein Kernanliegen ist klar: Wer gegen die Pflicht zur Verfassungstreue verstößt – das ist auch keine Auslegungssache, sondern das ist Wort für Wort nachzulesen –, muss mit konsequenten Sanktionen rechnen, bis hin zur Entfernung aus dem Dienst oder aber der Aberkennung des Ruhegehalts. Damit wird unmissverständlich deutlich – das will ich besonders als Landesbeamter, der ich auch selbst bin, sagen, und das ist mir besonders wichtig –, es darf keinerlei Platz für Verfassungsfeinde im öffentlichen Dienst geben. An der Stelle ist kein Platz für irgendwelche Interpretationen. Verfassungsfeinde gehören nicht in den öffentlichen Dienst. (Beifall bei der FDP, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Wir Freie Demokraten begrüßen die Zielrichtung dieses Gesetzentwurfs ausdrücklich, schlagen jedoch gemeinsam mit den anderen Fraktionen zwei ergänzende Änderungen vor. Die Änderungen sind schon benannt worden. Ich erspare es mir, dass wir das noch ein weiteres Mal vorlesen. Insgesamt zeigt dieser Gesetzentwurf daher auch in der Zusammenarbeit mit den anderen Fraktionen, dass unsere Verwaltung handlungsfähig, konsequent und rechtsstaatlich agiert und auch so entsprechend bleibt. Er fördert Integrität, schützt die freiheitlich-demokratische Grundordnung und stärkt das Vertrauen der Bürger in den Staat. Wir Freie Demokraten unterstützen den Entwurf in seiner Zielsetzung mit den entsprechenden Änderungen ausdrücklich. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die Gruppe FREIE WÄHLER Abgeordneter Stephan Wefelscheid. Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ja, es gibt ein Versprechen Deutschlands, Verfassungsfeinde dürfen keinen Platz im öffentlichen Dienst haben. Ich war am Samstag – Frau Dr. Köbberling war dabei, Roger Lewentz war dabei – bei der Gedenkstunde anlässlich des 87. Jahrestags der Pogromnacht 1938 in der Jüdischen Kultusgemeinde. Herr Avadiev, Vorsitzender dort, hat davon berichtet, dass die Angst umgeht. Zwei Familien, jüdische Familien, verlassen jetzt Deutschland, verlassen die Koblenzer Gemeinde. Er hat in klaren Worten an uns adressiert:Was tut die Politik, was tut der Staat, um die Situation zu verbessern und Verfassungsfeinden die Rote Karte zu zeigen? Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetz werden wir sicherlich nicht alle Probleme lösen können, die aktuell in der Gesellschaft kursieren, aber ich denke, wir geben auch Herrn Avadiev mit diesem Gesetz eine Antwort. Es ist ein Mosaiksteinchen, eines von vielen, die man braucht. (Glocke des Präsidenten) – Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. Ich denke, es ist ein Signal, das der Landtag heute aussendet, dass Verfassungsfeinde keinen Platz im öffentlichen Dienst haben dürfen. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist der fraktionslose Abgeordnete Michael Frisch.

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Michael Frisch fraktionslos

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Zielsetzung des vorliegenden Gesetzes stimmen wir als „Drei Farben“ grundsätzlich zu. Wer als Beamter nicht zu den Grundwerten unserer Verfassung steht, kann nicht Teil des öffentlichen Dienstes sein. Aber gut gemeint, ist bekanntlich lange noch nicht gut gemacht. Was hier beschlossen werden soll, unterliegt aus unserer Sicht erheblichen rechtsstaatlichen Bedenken: Verletzungen der Unschuldsvermutung und auf Verdacht gegründete Maßnahmen, unverhältnismäßiger Eingriff in Eigentums- und Existenzrechte, rechtsstaatswidrige Beweislastumkehr und fehlende richterliche Vorprüfung und anderes mehr. Immerhin wurde die geplante Einschränkung von Berufungsmöglichkeiten wieder aus dem Entwurf herausgenommen. Hinzu kommt, dass Begriffe wie Verfassungsfeindlichkeit oder Illoyalität auslegungsfähig sind. Ich erinnere nur daran, wie schnell während der CoronaZeit Maßnahmenkritiker in den Ruf des Extremismus geraten sind. Die geplanten Instrumente sind daher geeignet, missliebige Meinungen und kritische Beamte zu disziplinieren. Wenn ein bloßer Verdacht genügt, um Reputation und Einkommen zu beschädigen, entsteht ein Klima der Angst und Konformität. Das untergräbt die demokratische Kultur und zerstört die Loyalität innerhalb der Beamtenschaft, die auf Recht, nicht auf Furcht beruhen sollte. Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf verfolgt ein legitimes Ziel, die Stärkung von Integrität und Effizienz des öffentlichen Dienstes. Doch er überschreitet dabei rote Linien des Rechtsstaats in erheblicher, nicht hinnehmbarer Weise. Ein wehrhafter demokratischer Staat braucht Verfassungstreue und loyale Beamte, aber keine Regelungen, die weit über das Ziel hinausschießen und die im Übrigen in Zukunft unter veränderten politischen Vorzeichen auch von jenen Kräften instrumentalisiert werden könnten, gegen die er sich jetzt offensichtlich richtet. Als freiheitliche Abgeordnete lehnen die „Drei Farben“ den Gesetzentwurf ab. Vielen Dank. (Beifall des Abg. Martin Louis Schmidt, fraktionslos)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist der fraktionslose Abgeordnete Dr. Herbert Drumm.

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Dr. Herbert Drumm fraktionslos

Ich möchte nur klarstellen, dass ich die Bedenken, insbesondere die rechtsstaatlichen Bedenken meines Vorredners, teilen kann. (Beifall der Abg. Michael Frisch und Martin Louis Schmidt, fraktionslos, sowie des Abg. Damian Lohr, AfD)

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Matthias Lammert

Für die Landesregierung erteile ich Staatsminister Michael Ebling das Wort.

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Michael Ebling

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Der Bezug von diesem Pult aus auch auf das aktuelle Gedenkdatum 9. November macht deutlich, dass es für diese Demokratie keine Bestandsgarantie gibt. Das macht wiederum deutlich, dass wir wehrhaft sein und wehrhaft bleiben müssen. Die Landesregierung begegnet verfassungsfeindlichen Entwicklungen entschieden. Sie bekämpft demokratiefeindliche Bestrebungen konsequent. Gefahren für die Demokratie gibt es nicht nur von außen. Der demokratische Rechtsstaat darf auch nicht von innen ausgehöhlt werden. Deshalb bin ich für den breiten Konsens in diesem Haus dankbar; nicht nur dafür, dass an einem solchen Änderungsgesetz gearbeitet wird, sondern auch, dass hier benannt wird, Verfassungsfeinde dürfen keinen Platz im öffentlichen Dienst haben. Genau das darf nicht passieren. Die Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass wenn sie Beamtinnen und Beamten begegnen, mit ihnen zu tun haben, diese ganz klar und in einer aktiven Rolle für Freiheit, für Demokratie und für unser Grundgesetz eintreten. Deshalb muss schon bei der Einstellung in den öffentlichen Dienst die Verfassungstreue zweifelsfrei gewährleistet werden. Das haben wir mit unserer Verwaltungsvorschrift nachgeschärft. Im bestehenden Beamtenverhältnis wird die Verfassungstreue mit den Mitteln des Disziplinarrechts gewährleistet. Wenn sich aus der Gesamtschau der Pflichtverletzungen – das macht deutlich, dass manche der Annahmen, die auch von Herrn Abgeordneten Frisch getroffen wurden, absurd hergeleitet sind – eine innere Abkehr von der freiheitlich-demokratischen Grundordnung entwickelt, ist dem entschieden entgegenzutreten. Mit dem Gesetzentwurf soll das bewährte Disziplinarrecht an die Herausforderungen der heutigen Zeit angepasst werden, nicht nur, aber insbesondere auf die Verfassungstreuepflicht. Ich will darauf hinweisen, wir regeln hier ein Verfahren. Wir regeln nicht die materiellrechtliche Frage des Begriffs der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Das macht das Grundgesetz, das macht das Bundesverfassungsgericht. Ich bin dankbar dafür, dass quer durch das Haus unterstützt wird, wie notwendig diese Nachschärfung ist. Ich bin entsetzt darüber, dass es mit der AfD eine Fraktion gibt, die offensichtlich Angst vor diesem Grundgesetz und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung hat, die sich offensichtlich durch die Worte der Verfassung „Freiheit“ und „Demokratie“ so getriggert fühlt, dass man hier bellt wie der berühmte getroffene Hund. (Zurufe des Abg. Damian Lohr, AfD) Das ist nicht neu, sondern reiht sich in eine Kette von öffentlichen Äußerungen ein, die zuletzt darin gipfelten, dass Herr Abgeordneter Lohr – er will mir zwar wieder nicht zuhören, aber es wird trotzdem noch einmal dargestellt – sogar noch unsere Polizei öffentlich verunglimpft, indem er mit einer Schlagzeile zu zitieren ist, die heißt „Die Polizei lügt“. Das ist beschämend und macht deutlich, wie Ihr Verhältnis zur Demokratie und ihren Institutionen ist. (Beifall bei der SPD, bei der CDU, bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN, bei der FDP sowie des Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER) Insofern muss es für Demokratinnen und Demokraten in diesem Haus ein stolzer Moment sein, wenn man für diese Gesetzesänderung stimmen darf. In diesem Sinne bin ich dankbar für die erzielte Verständigung im Vorfeld zu diesem Gesetz. Ich bedanke mich bei allen, die daran mitgewirkt haben und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Matthias Lammert

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/13389 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Änderungsantrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der AfD angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 18/13067 – unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen in zweiter Beratung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der AfD angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der AfD angenommen. Wir kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Änderung des Landesenteignungsgesetzes und des Landesseilbahngesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13068 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 18/13357 – Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/13390 – Wir haben eine Redezeit von 3 Minuten und für die parlamentarische Gruppe von 1 Minute vereinbart. Es spricht für die SPD-Fraktion Kollege Michael Hüttner.

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Michael Hüttner SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich muss auch bei diesem Gesetz nicht mehr den Gesetzentwurf in seiner Vollständigkeit vorstellen. Auch das ist besprochen worden. Ich möchte die Redezeit ein Stück weit nutzen, um auf einen Änderungsantrag einzugehen, der hier unbedingt eingebracht werden muss, und zwar vor folgendem Hintergrund: Auf der Bundesebene ist der sogenannte Bau-Turbo bereits verabschiedet worden. Damit dieser auch für Rheinland-Pfalz bereits zum 1. Januar des nächsten Jahres greifen kann, müssen wir jetzt schon diese Entscheidungen treffen. Wenn wir das jetzt nicht machen würden, dann würde es dazu führen, dass wir in der Konsequenz das nicht umsetzen könnten. Die Landesbauordnung ist in dem Bereich des Gesetzes, das wir besprechen, beinhaltet. Das Baugesetzbuch verknüpft die möglichen Befreiungen und Abweichungen für Wohnungsbauvorhaben tatbestandlich jeweils mit der notwendigen Zustimmung der Gemeinde. Die Zustimmung ist zur Wahrnehmung der kommunalen Planungshoheit erforderlich, weil die neuen Erleichterungen zum Bau-Turbo im Baugesetzbuch die kommunalen Bauleitplanungen in Teilen ersetzen und entbehrlich machen, also eine stärkere Beteiligung der Gemeinde. Während das Einvernehmen nur aus Rechtsgründen versagt werden darf, kann die Zustimmung auch versagt werden, wenn es um Bauvorhaben geht, die bei der Vorstellung der städtebaulichen Entwicklung der jeweiligen Gemeinde nicht vereinbar wären. Nach § 66 Abs. 5 Landesbauordnung ist der Fortgang des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens geregelt. Die einmonatige bzw. bei Vorhaben nach Abs. 2 Satz 1 und 3 Landesbauordnung dreimonatige Bearbeitungsfrist beginnt grundsätzlich 15 Arbeitstage nach Eingang des Bauantrags bei der Bauaufsicht. Wird innerhalb dieser ein- oder dreimonatigen Frist nicht entschieden, gilt die Genehmigung als erteilt. Insoweit hat die Zustimmung hier eine besondere Bedeutung. Ist das gesetzliche Einvernehmen nach § 36 des Baugesetzbuchs erforderlich, beginnt die ein- oder dreimonatige Frist für die Entscheidung über den Bauantrag später. Um eine geordnete und effiziente Bearbeitung durch die Bauaufsichtsbehörde zu gewährleisten, ist es wichtig, dass auch dort ein nahtloser Übergang in aller Konsequenz gewährleistet werden kann, damit nach Möglichkeit die Bauaufsicht nicht unter Druck geraten würde und zwischen den Abstimmungen oder Nichtabstimmungen in der Kommune und der Bearbeitung der Bauaufsicht, zum Beispiel der Kreisverwaltung, ein Missverständnis entstehen würde. Insoweit bitten wir, diese Änderungen mitzunehmen, weil sie einfach in der Vereinbarung, die auf Bundesebene bereits getroffen ist, elementar sind, und wir unser Land gleichermaßen mit den Kommunen dabei auch ein Stück voranbringen können. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Matthias Lammert

Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, darf ich Gäste bei uns im Haus begrüßen, und zwar Ehrenamtliche und Geflüchtete vom Café Asyl und der Tafel Daun sowie Werkstatträte der Westeifel Werke und EuWeCo. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Wir fahren fort, und ich darf Abgeordnetem Dirk Herber von der CDU das Wort erteilen.

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Dirk Herber CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der ersten Lesung hat unser Dr. Martin es bereits unterstrichen, die CDU stimmt diesem Gesetzentwurf zu. Das nicht, weil wir Enteignungen leichter machen wollen, sondern weil wir Rechtssicherheit, Effizienz und Bürgernähe in Verwaltungsverfahren stärken wollen. Wir stehen uneingeschränkt zum Schutz des Privateigentums. Wo Enteignungen aber im öffentlichen Interesse unumgänglich sind, da, wo Straßen, Schienen oder der Breitbandausbau erforderlich werden, müssen die Verfahren klar, fair und zügig ablaufen. Genau hier setzt auch dieser Entwurf an. Es geht nicht um neue Ermächtigungen zur Enteignung. Es geht lediglich um Verfahrensoptimierungen, um Lücken zu schließen, die in der Praxis zu Verzögerungen und Rechtsunsicherheiten geführt haben. Die Einführung des Enteignungsvermerks im Grundbuch, der für Transparenz sorgt und Dritte vor unbeabsichtigten Rechtsgeschäften schützt, die klare Definition des Verkehrswerts durch Verweis auf das Baugesetzbuch – ein wichtiger Schritt zur Vereinheitlichung und Fairness bei der Entschädigung –, die Anpassung bei der vorzeitigen Besitzeinweisung, die Betroffenen mehr Vorbereitungszeit einräumt – ein Gebot der Fairness –, die Möglichkeit, bereits vor Vermessungsabschluss zu entscheiden, um Planungs- und Bauvorhaben nicht unnötig zu verzögern: Das sind alles keine ideologischen Weichenstellungen, sondern praxisorientierte Nachbesserungen. Sie bringen das Landesrecht näher an bewährte Standards und entlasten die Bürgerinnen und Bürger und unsere Behörden gleichermaßen. Was wir heute beschließen, ist also ein Beitrag zur Modernisierung der Verwaltung und zur Stärkung des Vertrauens in unseren Rechtsstaat. Wir sorgen dafür, dass berechtigte Vorhaben nicht an bürokratischen Hürden scheitern, gleichzeitig aber die Rechte der Betroffenen gewahrt bleiben. Die mit dem Änderungsantrag eingebrachte Anpassung der Landesbauordnung tragen wir gerne ebenso mit. Es geht hier lediglich um die Umsetzung des auf Bundesebene beschlossenen Bau-Turbos mit überwiegend redaktionellen Anpassungen, die zur Klarstellung und Rechtssicherheit dienen. Den Rest hat Kollege Hüttner erklärt. Ich denke, mit unserer Zustimmung helfen wir, ein gemeinsames Zeichen dafür zu setzen, dass ein klares, faires und zügiges Verfahrensrecht im Interesse der Menschen in unserem Land ist. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU)

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Matthias Lammert

Nächste Rednerin ist Abgeordnete Dr. Lea Heidbreder für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Dr. Lea Heidbreder GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im letzten Plenum gab es schon Verwunderung, dass es ein Landesseilbahngesetz in Rheinland-Pfalz gibt. Jetzt setzen wir noch einen obendrauf und hängen eine Änderung der Landesbauordnung an dieses Gesetz dran. Die Änderung wird notwendig – wir haben es schon gehört –, weil es eine Änderung des Baugesetzbuchs gibt, weil das Tatbestandsmerkmal der Zustimmung zusätzlich zum Einvernehmen, § 36 a, erneut eingebracht wurde. Die Bauaufsichtsbehörden sollen also erst tätig werden, wenn Gemeinden zugestimmt haben. Auch wenn wir grundsätzlich dem Bau-Turbo skeptisch gegenüberstehen, ist die Änderung an dieser Stelle richtig und notwendig, weil sie zu weniger Rechtsunsicherheiten führt. Wir stimmen dem Änderungsantrag zu. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die AfD-Fraktion Abgeordneter Peter Stuhlfauth.

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Peter Stuhlfauth AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir befassen uns heute mit der Änderung des Landesenteignungsgesetzes sowie einer korrespondierenden Anpassung im Landesseilbahngesetz. Zentral ist festzustellen, das Gesetz erweitert nicht die Voraussetzungen für eine Enteignung. Es schafft weder neue Eingriffsbefugnisse noch erhöht es die Zahl möglicher Enteignungsverfahren. Die Eigentumsgarantie nach Artikel 14 des Grundgesetzes bleibt unangetastet. Die Änderungen schließen bestehende Regelungslücken und orientieren sich eng am Baugesetzbuch. Dies führt zu einer Vereinheitlichung des Enteignungsrechts zwischen Landes- und Bundesebene und stärkt die Rechtssicherheit. Hervorzuheben sind drei wesentliche Aspekte. Erstens, die Einfügung einer Rechtsgrundlage für vorübergehende Nutzungsrechte an Grundstücken. Durch diese Ergänzung können zeitlich begrenzte Eingriffe etwa für Baustelleneinrichtungen rechtlich sauber geregelt werden, ohne sofort ein umfangreiches Enteignungsverfahren auslösen zu müssen. Das ist rechtsstaatlich sinnvoll und praktikabel. Zweitens, die Einführung eines Enteignungsvermerks im Grundbuch. Damit wird für alle Beteiligten erkennbar, dass ein Verfahren läuft. Diese Transparenz schützt sowohl Eigentümer als auch Erwerber und vermeidet spätere Rechtsunsicherheiten. Es handelt sich um eine konsequente Umsetzung des im Baugesetzbuch etablierten Standards. Drittens, die Einführung einer Genehmigungspflicht bestimmter Verfügungen während des laufenden Enteignungsverfahrens. Dadurch wird verhindert, dass die Verwirklichung rechtmäßiger Vorhaben durch taktische Grundstücksumgestaltung verzögert oder unterlaufen werden kann. Gleichzeitig ist die Genehmigungsverweigerung rechtlich eng begrenzt und an klare Voraussetzungen gebunden. Nun zur Ergänzung im Bereich der Landesbauordnung. Die Begründungsteile zum Gesetzentwurf verdeutlichen, dass es sich hierbei vor allem um formale und klarstellende Anpassungen handelt. Die bestehende Anforderung des kommunalen Einvernehmens wird um die Zustimmungspflicht ergänzt, wie sie durch das Baugesetzbuch, insbesondere durch § 36 a, vorgegeben ist. Die Anpassung der Fristen stellt sicher, dass die bauaufsichtliche Prüfungsfrist erst beginnt, wenn die kommunale Entscheidung vorliegt. Dies ordnet das Verfahren und verhindert Überschneidungen. Aus juristischer Sicht ist daher festzustellen, das Gesetz stärkt die Transparenz des Verfahrens, es stärkt die Rechtssicherheit für Eigentümer und Verwaltung, und es wahrt die verfassungsrechtlichen Schutzmechanismen des Eigentums. Vor diesem Hintergrund trägt die AfD-Fraktion diese Änderungen mit und stimmt zu. Danke. (Beifall der AfD)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die FDP-Fraktion Abgeordneter Marco Weber.

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Marco Weber FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein paar Sätze von unserer Seite, wenn das Wort „Landesenteignungsgesetz“ Grundlage der Beratung ist. Das Landesenteignungsgesetz ist Grundlage vieler Infrastruktur- und Bauvorhaben. Es muss klar, verständlich und verlässlich sein. Die Änderungen beruhen auf Anregungen der Enteignungsbehörden und greifen Erfahrungen aus der Praxis auf – ein Beispiel bürgernaher Gesetzgebung. Kernpunkte sind: klarere Verfahrensregeln, etwa zur vorübergehenden Nutzung von Grundstücken, präzisere Benachrichtigung der Eigentümer, einheitlichere Wertermittlung nach dem Baugesetzbuch, Eintrag des Enteignungsvermerks im Grundbuch für mehr Transparenz oder auch neue Fristen, die Betroffenen mehr Vorbereitungszeit geben. Die Anpassungen machen Verfahren effizienter und gerechter, ohne dass das Eigentumsrecht angetastet wird bzw. ohne anzutasten, die Dinge dann auch auf den Weg zu bringen. Was die Vorredner auch noch hervorgehoben haben, ist der Änderungsantrag, den wir heute zusätzlich auf den Weg bringen. Dort bringen wir die notwendigen Anpassungen in die Landesbauordnung, um die rechtlichen Voraussetzungen für den sogenannten Bau-Turbo zu schaffen. Damit wollen wir Bauverfahren vereinfachen, Genehmigungen beschleunigen und zusätzlichen Wohnraum schneller und effizienter ermöglichen – ein entscheidender Beitrag gegen den Wohnungsmangel und für mehr bezahlbares Bauen in Rheinland-Pfalz. Auch die redaktionellen Anpassungen im Landesseilbahngesetz sichern künftig eine aktuelle Rechtslage. Abschließend ist festzustellen: Wir stärken mit diesem Gesamtpaket die Verwaltungspraxis, schaffen mehr Rechtsklarheit und bringen das Land beim Bauen und bei Infrastrukturprojekten spürbar voran. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die Gruppe FREIE WÄHLER Abgeordneter Stephan Wefelscheid. Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Ich hatte in der ersten Beratung schon zu der Sinnhaftigkeit dieses Gesetzes ausgeführt unter Nennung von Fallbeispielen und verweise insofern auf das Plenarprotokoll des letzten Plenums. Ich schließe mich den Ausführungen, qualifizierten Ausführungen, substanziierten Ausführungen meiner Vorredner vollumfänglich an, mache sie zum Gegenstand meines Sachvortrags und kündige hiermit an, dass wir zustimmen werden. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER und vereinzelt bei der SPD –

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Matthias Lammert

Für die Landesregierung erteile ich Staatsminister Michael Ebling das Wort.

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Michael Ebling

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes ist ein hohes Gut. Sie verleiht uns die notwendige Freiheit, um unser Leben autonom zu gestalten. Daher ist eine Enteignung – das ist in der Debatte noch einmal verstärkt worden – nur unter sehr strengen Voraussetzungen zulässig, bekanntlich nur zum Wohle der Allgemeinheit. Es gibt aber unterschiedliche Bereiche, in denen Enteignungsverfahren tatsächlich zum Tragen kommen, auch wenn die Anzahl der Verfahren sehr überschaubar ist, und wenn uns die Praxis in der Regel bescheinigt, dass meistens die bloße Existenz einer Enteignungsmöglichkeit auf rechtlich sicherer Basis dazu führt, dass man das Gesetz erst gar nicht anwendet, sondern sich im Vorfeld darüber verständigt. Die Beispiele kennen wir aber auch alle. Sie kommen aus dem Straßenbau, sie kommen aus dem Radwege- oder Gehwegebau. Sie haben etwas mit Hochwasserschutzmaßnahmen zu tun, die für die Allgemeinheit sehr wichtig sind, oder sie haben etwas mit Verfahren im Kontext der Sicherung der Energieversorgung zu tun. Dabei ist es auch Aufgabe des Gesetzgebers, das Eigentumsrecht zu schützen. Auch das wird durch dieses Enteignungsgesetz des Landes nicht infrage gestellt, sondern dezidiert sogar gestärkt. Die mit dem vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehene Verbesserung der Verfahrensvorschriften des Landesenteignungsgesetzes wird nicht nur der Tätigkeit der Enteignungsbehörden dienen, auch die Belange der Allgemeinheit werden hierdurch gestärkt. Ich will mich ausdrücklich für die zügige Beratung und die Möglichkeit, die Gesetzesberatungen jetzt durch Beschlüsse des Hohen Hauses abzuschließen, bedanken. Ein Dankeschön geht auch in Richtung des Änderungsantrags der Regierungsfraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Ich bin den Fraktionen deshalb dankbar, weil somit durch die kurzfristig vom Bund initiierten Änderungen des Baugesetzbuchs keine Zeit verloren wird. Dass auch erforderliche Änderungen der Landesbauordnung aufgenommen werden können, ist hilfreich, und deshalb setzt dieser Änderungsantrag genau an der Stelle an, wo das Baugesetzbuch den Bau-Turbo vorsieht, nämlich Erleichterungen für Gemeinden, wenn es um die Wege der Zustimmung geht. Alles in allem: rund und ausgewogen. Noch einmal danke für die zügigen Beratungen. Ich freue mich über die Beschlussfassung. Vielen Dank. (Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir sind am Ende der Debatte über den Gesetzentwurf und kommen zur unmittelbaren Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/13390 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag einstimmig angenommen. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13068 – in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des zuvor beschlossenen Änderungsantrags zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Dann ist auch der Gesetzentwurf einstimmig angenommen. Vielen Dank. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen. Herzlichen Dank. Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf: Landesgesetz zu dem NOOTS-Staatsvertrag Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13069 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Digitalisierung, digitale Infrastruktur und Medien – Drucksache 18/13366 – Gemäß Absprache im Ältestenrat erfolgt die Behandlung ohne Aussprache. Wir kommen daher zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf. Der federführende Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13069 – in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen. Vielen Dank. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen. Vielen Dank. Wir kommen zu Punkt 8 der Tagesordnung: Erstes Landesgesetz zur Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13082 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 18/13358 – Wir haben eine Grundredezeit von 3 Minuten je Fraktion vereinbart. Die CDU hat zusätzlich 3 Minuten und die parlamentarische Gruppe FREIE WÄHLER 1 Minute. Ich darf um Wortmeldungen bitten. – Für die SPD spricht Abgeordneter Markus Stein.

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Markus Stein SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Mit der heutigen Beratung wollen wir den Weg frei machen für ein Sofortprogramm, das unsere Kommunen in einer angespannten Lage unterstützt. Zweimal 300 Millionen Euro für 2025 und 2026 sind dafür als Überbrückungshilfe vorgesehen. Besonders im Blick haben wir dabei die Kostensteigerungen im Sozial- und Jugendhilfebereich. Daher liegt der Fokus dieses Programms auch explizit auf den Landkreisen, kreisfreien Städten und großen kreisangehörigen Städten mit eigenem Jugendamt. Sie alle wissen, dass dies bei Weitem nicht der einzige Baustein ist, um die Kommunen zu unterstützen. Die Aktuelle Debatte zur Umsetzung des Sondervermögens bzw. des Rheinland-Pfalz-Plans ist noch nicht allzu lange her. Lassen Sie mich an dieser Stelle aber noch einmal betonen, dass gerade die Frage der Sozial- und Jugendhilfekosten natürlich weit über dieses Sofortprogramm hinaus auf der Agenda des Landes und – ich hoffe – auch des Bundes steht. Landesregierung und kommunale Spitzenverbände haben sich gemeinsam darauf verständigt, eine wissenschaftliche Begutachtung zu dieser Thematik in Auftrag zu geben, deren Ziel es ist, die Ursachen für diese Kostensteigerungen in den öffentlichen Haushalten analysieren zu lassen und Gegenstrategien zu entwickeln. Darüber hinaus bin ich auch sehr froh, dass die Ministerpräsidentenkonferenz unter Vorsitz unseres Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer unlängst auch das Thema der Konnexität noch einmal ausdrücklich gegenüber dem Bund adressiert hat; denn klar ist, der zwischen Land und Kommunen geltende Konnexitätsgedanke, wer bestellt, der bezahlt, muss auch für den Bund handlungsleitend werden. Abschließend möchte ich mich dafür bedanken, dass der Innenausschuss vergangene Woche für den vorliegenden Gesetzentwurf eine einstimmige Beschlussempfehlung abgegeben hat. Wir würden uns freuen, wenn dies auch heute wieder der Fall wäre. Das wäre auf jeden Fall ein starkes Signal in Richtung unserer Kommunen. Herzlichen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Ministerpräsident Alexander Schweitzer: Sehr gut!)

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Matthias Lammert

Für die CDU-Fraktion erteile ich Abgeordnetem Christof Reichert das Wort.

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Christof Reichert CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Jeder Euro, der zusätzlich an die kommunale Familie fließt, ist wichtig und gut angelegt; denn die Haushaltslage der Kommunen in diesem Land ist fatal. Im ersten Halbjahr 2025 haben die rheinland-pfälzischen Kommunen ein Finanzierungsdefizit von 1,57 Milliarden Euro erwirtschaftet. Das bedeutet eine Verschlechterung um fast 1 Milliarde Euro gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Noch nie in der Geschichte dieses Landes war das Defizit so groß wie in diesem Jahr, und – das müssen wir feststellen – diese Entwicklung ist nicht vom Himmel gefallen. Es war schon während der Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt klar: Hätten Sie unseren Änderungsanträgen zugestimmt, bräuchten wir heute hier nicht darüber zu reden. Verehrte Damen und Herren, diese dramatischen Zahlen machen deutlich, die jetzt zur Verfügung gestellten zusätzlichen 300 Millionen Euro pro Jahr sind ein erster Schritt in die richtige Richtung, aber auch nicht mehr. Ein Hauptgrund – der Kollege hat es schon gesagt – für das Defizit ist die Entwicklung der Kosten im Sozial- und Jugendhilfebereich. Deshalb ist es konsequent, die Kommunen zu entlasten, die gerade für diese Pflichtaufgaben die Kosten tragen müssen: die kreisfreien Städte, die Landkreise und die großen kreisangehörigen Städte mit eigenem Jugendamt. Was die Verteilung der Mittel unter den Kommunen betrifft – das haben wir in der Beratung im Innenausschuss aufgezeigt –, ist allerdings eine Unwucht im System, die Fragen aufwirft. Es ist, glaube ich, dringend erforderlich, dass wir uns die Systematik des KFA genau anschauen, und damit sollten wir uns auch gemeinsam beschäftigen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem Nachtragshaushalt haben wir gemeinsam im letzten Plenum den Weg für die zusätzlichen Mittel geebnet. Heute werden auch wir als CDU der vorgesehenen Verteilung dieser Mittel durch die Änderung des LFAG zustimmen. Lassen Sie uns aber auch etwas feststellen. Mit dem jetzigen Gesetz lösen wir nicht das Problem der mangelhaften Finanzausstattung unserer Kommunen. Wir brauchen – auch das ist in der Beratung im Innenausschuss deutlich geworden – dringend weitere Maßnahmen, sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite. Ich mache das an einigen Punkten heute gerne fest. Zuerst, der KFA muss schnellstens evaluiert werden. Alles muss auf den Prüfstand – nicht irgendwann, sondern sofort, damit wir eine klare Basis für die Neuausrichtung haben. Zweitens, wir brauchen eine ernste Aufgabenkritik. Doppelstrukturen beim Verwaltungshandeln müssen abgebaut werden. Drittens, jegliche Standards und Normen müssen hinterfragt werden. Statt enger Vorgaben, die die Kosten in die Höhe treiben, brauchen wir wieder mehr gesunden Menschenverstand, mehr Flexibilität. Das schafft Freiräume für Einsparungen. Viertens, Bürokratie muss endlich umfänglich abgebaut werden. Wir brauchen eine bessere Effizienz im Verwaltungshandeln und Planungsbeschleunigung. Das spart Zeit und Personal. Fünftens, der KFA muss komplett neu ausgerichtet werden, weg von den vielen Zweckzuweisungen, hin zu mehr allgemeinen Finanzzuweisungen und Pauschalen. Das stärkt auch die Selbstverwaltung vor Ort. Sechstens – darüber müssen wir uns, glaube ich, ernsthaft Gedanken machen –, die Sozial- und Jugendhilfekosten müssen künftig in einer eigenen Säule kostendeckend ausfinanziert werden. (Beifall der CDU) Siebtens, werte Kolleginnen und Kollegen, der Härtefallausgleich für besonders betroffene Kommunen, den wir als CDU schon seit der Neufassung des KFA fordern, muss endlich kommen. Achtens und letztens – darin sind wir uns, glaube ich, einig –, wir brauchen eine echte Konnexität nicht nur für zusätzliche Aufgaben, sondern auch für Qualitätssteigerungen bei bekannten Aufgaben. Ja, Herr Ministerpräsident, um auf Ihre jüngste Kampagne zu kommen: Wer bestellt, der bezahlt. Das fordern wir als CDU schon lange. (Beifall der CDU) Ich mache deutlich, diese eigentliche Selbstverständlichkeit brauchen wir auf allen Ebenen, bei übertragenen Aufgaben des Bundes, aber gerade auch bei Bestellungen des Landes bei den Kommunen. Allein auf den Bund zu schauen, ist hier zu kurz gesprungen. Gehen Sie mit gutem Beispiel voran. Bezahlen Sie die Bestellungen des Landes bei den Kommunen auskömmlich. Das wäre ein echter erster Schritt. Seit Jahren befrachten Sie den kommunalen Finanzausgleich mit originären Landesaufgaben. Bei Finanzzuweisungen des Bundes für kommunale Aufgaben hat Ihre Landesregierung regelmäßig klebrige Finger. Der Landeshaushalt – auch das müssen wir feststellen – hätte es in den letzten Jahren hergegeben, die Kommunen ausreichend zu finanzieren. Aber anstatt die Kommunen ausreichend auszustatten, haben Sie lieber mit den milliardenschweren Überschüssen des Landes, wie es der Rechnungshofpräsident in einer PM einmal richtig formuliert hatte, die Kriegskasse für den Wahlkampf gefüllt und schütten das Füllhorn jetzt mit Förder- und Sonderprogrammen aus. Das hat mit solider, verlässlicher, kommunalfreundlicher Politik leider nichts zu tun. (Beifall der CDU) Deshalb: Machen Sie Ihre Hausaufgaben im Land, und suchen Sie den Schuldigen nicht allein auf der Bundesebene – wobei, da haben Sie mit Ihrem SPD-Finanzminister einen Ansprechpartner. Ja, auch dort ist Handlungsbedarf, ohne Zweifel. Aber Ihre Kampagne ist ein reines Ablenkungsmanöver vom eigenen Landesversagen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der CDU)

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Matthias Lammert

Nächste Rednerin ist die Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Pia Schellhammer.

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Pia Schellhammer GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleg:innen! Demokratie lebt davon, dass der Alltag funktioniert – gute Schulen und Kitas, dass der Bus kommt, eine verlässliche Pflege, eine bürgernahe Verwaltung, Wärmenetze, Radwege und vieles mehr ist zu nennen, was die Menschen zu Recht von diesem Staat erwarten. Vor Ort merkt man, ob dieser Staat funktioniert. Deshalb ist die Frage, wie unsere Kommunen finanziell ausgestattet sind, keine unerhebliche Frage. Es ist in der Debatte schon angeklungen: Wir haben ein historisches Haushaltsdefizit in unseren Kommunen. 24,8 Milliarden Euro im Jahr 2024, das ist bundesweit ein historisches Haushaltsdefizit. Wir erkennen an, dass auch die Situation bei unseren Kommunen in Rheinland-Pfalz angespannt ist, und deshalb reagieren wir. Deshalb haben wir im Nachtragshaushalt reagiert, und deshalb diskutieren wir jetzt über das Landesfinanzausgleichsgesetz, das die Verausgabung der zweimal 300 Millionen Euro an die Kommunen regelt, die unter den Sozialausgaben ächzen. Wenn man es sich anschaut, im Jahr 2024 ist es in den rheinland-pfälzischen Kommunen zu einer Steigerung von 23 % im Vergleich zu 2019 gekommen. Zu nennen ist die Eingliederungshilfe – im Bundesvergleich sind es 13,6 % –, die Steigerung der Grundsicherung im Alter von 13,2 % oder auch die Kinderund Jugendhilfe mit 17,1 %. Das sind erhebliche Steigerungen, die das ganze Bundesgebiet betreffen. Deshalb können die Lösungen nicht allein in Rheinland-Pfalz liegen, aber wir müssen selbstverständlich handeln, und das tun wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf. Wir haben den Brandbrief der Oberbürgermeister an Bundeskanzler Merz vernommen. Wir haben in Rheinland-Pfalz die Diskussion der Ortsgemeinden, die sich auch an das Land gewandt haben. Das sind wichtige Impulse, die wir sehr, sehr ernst nehmen. Auch von unserer Seite gilt selbstverständlich der Satz: Wer bestellt, muss bezahlen. Aber wenn ich soeben die erheblichen Steigerungen genannt habe, dann ist es der Bund, der hier bestellt hat und diese Kostensteigerungen nicht abdeckt. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Herr Kollege Reichert, wenn wir das alle gemeinsam ernst nehmen, dann haben Sie auch hier einen Handlungsauftrag. Wir haben aktuell eine Diskussion, die Ukrainer:innen aus dem Bürgergeld in das Asylbewerberleistungsgesetz zu überführen. Wenn das der Bund macht, wird erneut eine erhebliche finanzielle Lücke für unsere Kommunen entstehen. Wenn auch Sie der Auffassung sind, wer bestellt, muss auch bezahlen, dann muss der Bund auch hier eine Kompensation für den dann dreistelligen Millionenbetrag, den es für Rheinland-Pfalz bedeuten würde, liefern. Wir werden Sie an Ihren Worten messen, ob der Bund es wirklich macht an dieser Stelle. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Ich habe es in der Debatte immer wieder angesprochen: Es gibt die Forderung, auch der kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene, dass es mehr Umsatzsteuerpunkte für die Kommunen braucht. (Glocke des Präsidenten) Auch hier liegt der Schlüssel beim Bund. Ich kann nur an Sie appellieren, lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass unsere Kommunen auskömmlich finanziert sind. Das Land hat es aufgrund seiner vorausschauenden Haushaltspolitik ermöglicht, dass wir die Soforthilfe auf den Weg bringen. Deshalb ist auch diese Änderung des Finanzausgleichsgesetzes, die wir hier verabschieden, ein wichtiger Schritt. (Glocke des Präsidenten – Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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Matthias Lammert

Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, lassen Sie uns Gäste bei uns im Haus begrüßen, und zwar Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie Eltern der Freiherr-vom-Stein Realschule plus in Nentershausen. Herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Wir fahren in der Rednerfolge fort. Für die AfD-Fraktion darf ich deren Fraktionsvorsitzendem Dr. Bollinger das Wort erteilen.

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Dr. Jan Bollinger AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat die rheinland-pfälzischen Kommunen in eine finanzielle Notlage gebracht. Der Gesetzentwurf zum KFA soll diese Notlage nun durch jeweils 300 Millionen Euro in zwei aufeinanderfolgenden Jahren für die Kommunen mit eigenem Jugendamt lindern. Diesem Vorgehen zur Entlastung unserer Kommunen werden wir zustimmen. Wie ich schon in der Aktuellen Debatte zur Situation der Kommunen ausgeführt habe, ist das aber nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Wir von der AfD fordern strukturelle Verbesserungen, die den Steuerzahler und die Kommunen entlasten. Hauptgrund für die kommunale Finanznot sind ausufernde Kosten, vor allem im Sozial- und Jugendhilfebereich. Es sind insbesondere die teuren Folgen der Flüchtlingskrise, und derzeit wandern ukrainische Männer als weitere Leistungsbezieher ein. Auf der einen Seite ufern die kommunalen Ausgaben aus, auf der anderen Seite brechen die kommunalen Einnahmen ein. Die Wirtschaftskrise hat Deutschland und Rheinland-Pfalz fest im Griff. Wegen hoher Energiepreise flüchten reihenweise Industriebetriebe aus Deutschland. Auch die Staatseingriffe und die Bürokratie treiben Unternehmen aus dem Land. Steigende Ausgaben und gleichzeitig sinkende Einnahmen führen dazu, dass die Kommunen in diesem Jahr ein Defizit von sage und schreibe 1,5 Milliarden Euro erwarten. Über die Gesetzesänderung, die wir diskutieren, erhalten die Kommunen in diesem und im nächsten Jahr jeweils 300 Millionen Euro, und nicht einmal 300 Millionen Euro mehr Steuergeld führen im Saldo zum gesetzlich vorgeschriebenen Haushaltsausgleich und dazu, dass die Kommunen handlungsfähig werden. Das ist die vernichtende Kritik der kommunalen Spitzenverbände an der Kommunalpolitik der Landesregierung. Dieser Kritik schließe ich mich vollständig an und ergänze, wir brauchen einen kommunalen Finanzausgleich, der für strukturell ausgeglichene Kommunalhaushalte sorgt. Dafür ist das Land zuständig, aber die Landesregierung verschiebt mit Einmalmaßnahmen jede strukturelle Reform. Wir, die AfD-Fraktion, fordern strukturelle Reformen. Eine Asylwende und Abschiebeoffensive entlastet die kommunalen Haushalte wie die gesamte Gesellschaft. Durchgreifender Bürokratieabbau nutzt der öffentlichen Verwaltung und privaten Unternehmen, um sich auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren zu können. Die einen können wieder zum Wohl der Bürger und Betriebe arbeiten, die anderen können ohne staatliche Gängelei produzieren oder Dienstleistungen erbringen. Schließlich fordern wir eine Energiewende und eine Klimapolitik, die unser Land, unsere Bürger und unsere Wirtschaft nicht ruiniert. Ausdrücklich fordern wir: Schafft den Emissionshandel sofort ab. Kurzum, besinnen wir uns auf die soziale Marktwirtschaft und setzen im Asylbereich Recht und Gesetz um, also Abschiebungen. Dann bräuchten wir nicht noch mehr Steuergeld in die Kommunen hineinzupumpen. Solange aber diese Landesregierung besteht, gibt es keine Reformen. Reformen, die Bürger, Betriebe und Kommunen entlasten, gibt es nur mit der AfD. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist der Fraktionsvorsitzende der FDP-Fraktion, Steven Wink.

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Steven Wink FDP

Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben bereits in vielen Sitzungen über dieses Thema debattiert. Neben dem Sondervermögen, das wir vorhin besprochen haben, und der Aufstockung durch das Land erfolgt hier ein weiteres Sofortprogramm für Kommunen mit weiteren 600 Millionen Euro. Dies wird nun über § 17 a des LFAG als sogenannte Ergänzungszuweisung zu regeln sein. Das ist in der heutigen Zeit eine wichtige Ergänzung. Diverse Projekte können so umgesetzt und unterstützt werden, welche für die Bedürfnisse von Menschen vor Ort wichtig sind. Ich habe es vorhin gesagt, die Menschen sehen vor Ort, ob, wie und wo der Staat für sie funktioniert. Gleichzeitig berücksichtigt der Gesetzentwurf Bevölkerungsstrukturen und individuelle Belastungen, und die Finanzierung erfolgt aus der Haushaltssicherungsrücklage. Ich möchte aber auch noch einmal betonen, weil wir das an vielen Stellen gehört haben, auch wenn ich mich wiederhole: Ja, wir sprechen nochmals über den KFA, in Zukunft, und seine Evaluierung, und ja, es wird auch nötig sein, aber mit dem KFA und ergänzenden Zuweisungen gibt das Land ungefähr 8,5 Milliarden Euro in die Kommunen. Das ist ungefähr ein Drittel des bereinigten Landeshaushalts. Zusätzlich kommen jetzt noch einmal 7,5 Milliarden Euro. Wenn man das Sondervermögen nimmt – ja, da spielt der Bund mit –, wenn man die zweimal 600 Millionen Euro Landesprogramme nimmt, wenn man die Altschuldenübernahme nimmt oder wenn man RZN und KIPKI nimmt, dann reden wir über 7,5 Milliarden Euro. Ja, Kollege Reichert hat die Aufgabenkritik angesprochen. In dem Bereich sind wir uns einig. Worin wir uns noch nicht ganz einig sind, ist scheinbar, dass das Land das alles machen soll, also Konnexität soll für das Land gelten, und beim Bund lassen wir das ein bisschen außen vor. Auch das wäre wichtig. (Abg. Marcus Klein und Christof Reichert, CDU: Nein! Nein!) Hier könnten wir, wie in anderen Bereichen, natürlich auf allen politischen Ebenen arbeiten. Da wären wir uns dann einig, wen das betrifft. Dann könnten wir da als Landtag geschlossen auftreten, auch dem Bund gegenüber. Welcher Meinung ich nicht bin, Herr Dr. Bollinger: Sie vermitteln wieder das Bild, schiebe alle Ausländer raus, und alles ist safe, und die Sozialausgaben sind nur durch die Ausländer belastet, und die sind alle schlechte Menschen und machen alles kaputt. Das ist mitnichten nur der alleinige Satz. Natürlich fällt da in Teilen auch etwas unter die Sozialausgaben – das ist klar –, aber wir haben viele andere Themen. Ich darf das Beispiel integrativer Kindergarten nehmen oder Kitas im Allgemeinen. Auch das ist Sozialpolitik. Es gehören also viele andere Themen noch dazu. Wenn man die Sozialpolitik bespricht, dann reden wir über SGB, und dann sind wir ganz schnell beim Bund, was Konnexität und Bestellung und Bezahlung betrifft. Daher brauchen wir auch in diesem Bereich natürlich einmal die Aufgabenkritik; völlig klar. Man kann auch über andere Finanzströme in Zukunft sprechen, was die Steuerverteilung – – – Das könnte auch ein Debattenpunkt sein, den man einmal ganz frei und offen debattieren könnte. Dann auch Reformen in Kommunen: (Glocke des Präsidenten) Ich habe es in der letzten Plenardebatte gesagt – ich bin sofort fertig; letzter Satz –, wir sind sehr kleinteilig in vielen Bereichen, was die Kommunen betrifft. Auch hier sollten wir uns an die Aufgaben machen und die Struktur dahin gehend verbessern. Danke, Herr Präsident. (Beifall der FDP, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die Gruppe FREIE WÄHLER Abgeordneter Patrick Kunz. Abg. Patrick Kunz, Gruppe FREIE WÄHLER: Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die vorgesehenen 300 Millionen Euro für 2025 und 2026 sind ein starkes und richtiges Signal. Sie mindern akute Belastungen in Sozial- und Jugendhilfe, schaffen Planungssicherheit und werden bedarfsorientiert verteilt. Doch die Ausgangslage bleibt ernst. Kommunen in Rheinland-Pfalz sind strukturell unterfinanziert. Wachsende Pflichtausgaben treffen auf schwächere Einnahmen. Auch die kommunalen Spitzenverbände sprechen von einem ersten wichtigen Schritt, nicht vom Ziel. Deshalb gilt, der Entwurf ist richtig, aber nur ein Anfang. Erforderlich sind dauerhaft verlässliche Lösungen für eine tragfähige kommunale Finanzausstattung – gemeinsam, verbindlich und fair zwischen Bund, Land und Kommunen gestaltet. Jetzt muss endlich die dringend notwendige Strukturreform eingeleitet werden. Wir werden dem Gesetz zustimmen. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Matthias Lammert

Für die Landesregierung erteile ich Staatsminister Michael Ebling das Wort. (Abg. Martin Haller, SPD: Guter Mann!)

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Michael Ebling

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Wahrscheinlich wäre es jetzt meine erste und vornehmste Pflicht, die geharnischte Kritik des Abgeordneten Reichert an der Kommunal- und Finanzpolitik des Landes zurückzuweisen und natürlich noch einmal deutlich zu erläutern, dass wenn man den Gesetzentwürfen der CDU der letzten dreieinhalb Jahre gefolgt wäre, wir heute gar kein Geld mehr hätten, um den Kommunen zu helfen. Ich hätte recht; ich hätte recht. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Heiterkeit des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von der SPD) Ich will aber bewusst darauf verzichten, diese Aufzählung zu bringen; denn ich sage Ihnen ganz ehrlich, mir scheint es ein bisschen zu klein zu sein. Wir beraten über viele Gesetze und über viele Vorschriften in diesem Hause, aber dass wir mit einem einzelnen Gesetzentwurf heute die Kraft fi nden, 600 Millionen Euro – nur, um es sich noch einmal auf der Zunge zergehen zu lassen: 600 Millionen Euro – unmittelbar den Kommunen noch in diesem Jahr als Stärkung zur Verfügung zu stellen, (Zuruf von der SPD: Hört, hört!) ist eine großartige und einzigartige Kraftanstrengung, die es in diesem Umfang und in dieser Schnelligkeit in dieser zugegeben schwierigen Situation für die kommunalen Finanzen noch nicht gegeben hat. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP –

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Martin Haller SPD

So sieht’s nämlich aus! – Zuruf von der SPD: Geldregen!) Ich finde das sehr, sehr, sehr beachtlich und groß. Ich sage auch, vielleicht auch, um einfach nur eine Einordnung für all diejenigen zu ermöglichen, die das heute dankenswerterweise mit unterstützen: Es sucht seinesgleichen in der Bundesrepublik Deutschland. Es ist nicht so, dass sich im Moment die Landesparlamente darin überschlagen, solche kommunalen Stärkungspakete so kraftvoll auf den Weg zu bringen. (Abg. Martin Haller, SPD: Weil sie keine Doris Ahnen haben! So sieht’s aus!) Da sticht Rheinland-Pfalz ausdrücklich heraus. Auf dieser Grundlage so souverän entscheiden zu können und trotzdem zu wissen, dass wir die haushaltspolitische Verantwortung wahren – in der Tat, lieber Herr Abgeordneter, wie so oft sind die Zwischenrufe nicht nur erfrischend, sie stimmen an der Stelle auch –, ist ein Erfolg von Finanzpolitik in Rheinland-Pfalz. Wir können darüber souverän entscheiden. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Deshalb ist alles, was wir an dieser Stelle zur Stärkung der Kommunen tun, richtig, und nichts falsch. Gleichzeitig ist es wie immer nicht nur ein Gesetz, mit dem wir alles richtig machen, sondern wir versuchen auch, vieles andere richtig zu machen, zum Beispiel indem wir die Investitionen stärken – auch darüber haben wir heute gesprochen –, indem wir für das Doing von haushalts- und kommunalrechtlichen Genehmigungen den entsprechenden Korridor schon gelegt haben, der auch bei den Kommunen angekommen und sehr wohl verstanden worden ist, und indem wir dann auch noch immer weiter und intensiver über die strukturelle Unwucht der Finanzierung und kommunaler Haushalte reden. Auch dazu ist klar, wo unsere Spur hinführt: die eigenen Aufgaben zu bewältigen – nächstes Jahr beginnen wir mit der Evaluation des kommunalen Finanzausgleichs –, aber gleichzeitig den Bund nicht aus der Verantwortung zu lassen, dass auch bei klugen sozial- und jugendhilferechtlichen Gesetzen, die Menschen unmittelbar helfen und sie in ihrer Not stabilisieren, nicht vergessen werden darf, dass man sie am Ende noch mit den Euros versehen muss, um nicht die Rechnung nur zu den Kommunen durchzureichen. Wenn das dann auch noch gelingt, wissen die Kommunen, dass wir ihnen in schwierigen Situationen helfen, mit ihnen gemeinsam Krisen meistern können, aber gleichzeitig auch um die gute Aufstellung für die Zukunft wissen. Deswegen ist es wichtig, den Bogen vielleicht doch etwas größer zu machen und zu spannen, aber gleichzeitig nicht zu verkennen, für die Kommunen ist das ein hervorragender Gesetzesbeschluss und damit heute ein hervorragender Tag. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP –

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Matthias Lammert

Wir sind am Ende der Aussprache zu dem Landesgesetz zur Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzesentwurf. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13082 – in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen. Wir kommen zu Punkt 9 der Tagesordnung: Gesetz zur Förderung der direkten Demokratie (Direkte-Demokratieförderungsgesetz) Gesetzentwurf der Fraktion der AfD – Drucksache 18/13110 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 18/13359 – Es gibt eine Grundredezeit von 5 Minuten je Fraktion, 3 Minuten für die parlamentarische Gruppe, und die AfD hat 1 Minute zusätzliche Redezeit. Zur Begründung spricht der Fraktionsvorsitzende der AfD, Dr. Bollinger.

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Dr. Jan Bollinger AfD

Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die AfD-Fraktion möchte direkte Demokratie in Rheinland-Pfalz möglich machen. Durch Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide können sich unsere Bürger direkt in politische Entscheidungen einbringen. Dazu ist es in Rheinland-Pfalz bisher noch nie gekommen. Grund dafür ist vor allem, dass bislang 300.000 Unterschriften innerhalb von nur zwei Monaten gesammelt werden müssen, um ein Volksbegehren, einen Volksentscheid auf den Weg zu bringen. Zudem sind für unsere Bürger besonders relevante Themen wie Finanzfragen und Abgabengesetze derzeit von der direkten Demokratie ausgeschlossen. Die formalen Hürden für direkte Demokratie sind in Rheinland-Pfalz sehr hoch. Sie sind zu hoch. Wir als AfD wollen diese bislang unüberwindbaren Hürden deutlich senken. Nur noch 90.000 Unterschriften statt bislang 300.000 Unterschriften sollten für ein Volksbegehren gesammelt werden müssen, und drei Monate statt nur zwei Monate Zeit sollen die engagierten Bürger haben, um diese Unterschriften zu sammeln. Finanzfragen und Abgabengesetze sollen sehr wohl durch Volksbegehren und Volksentscheide geändert werden dürfen, wobei das Landeshaushaltsgesetz weiterhin dem Parlament vorbehalten bleiben soll. Meine Damen und Herren, der aktuelle Rheinland-Pfalz-Monitor hat ein interessantes Ergebnis zutage gebracht. Mehr als drei Viertel unserer Bürger wollen mehr direkte Demokratie. Unsere Bürger wollen sich in Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden in die politische Entscheidungsfindung und Gesetzgebung einbringen. Das ist ihr gutes demokratisches Recht; denn in unserer Landesverfassung steht ausdrücklich, dass die Gesetzgebung erstens durch das Volk und zweitens durch den Landtag erfolgt. Meine Damen und Herren, direkte Demokratie bedeutet, dem Souverän mehr Entscheidungen zuzugestehen. Direkte Demokratie ergänzt die repräsentative Demokratie um direkte Mitbestimmung und mehr Kontrolle durch das Volk. Direkte Demokratie setzt Vertrauen in unsere Bürger und stärkt umgekehrt das Vertrauen der Bürger in die Demokratie. Direkte Demokratie ist das Gegenteil von Demophobie. Demophobie ist die Angst vor dem Volk. Wir, die AfD-Fraktion, haben keine Angst vor dem Volk und auch keine Angst vor demokratischen Wahlen oder vor Volksentscheiden. Gerade deshalb befürworten wir die direkte Demokratie und wollen sie für Rheinland-Pfalz ermöglichen. (Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD) Wie stehen die anderen Fraktionen dazu? Im Plenum, bei der ersten Beratung, wurde der Eindruck erweckt, man habe Kritik im Detail, sei aber der Stärkung der Demokratie nicht ganz abgeneigt. Gut, ich habe die Kollegen beim Wort genommen, und wir haben das Gesetz in den Ausschuss eingebracht mit dem Versprechen, dass wir bereit sind, Änderungsvorschläge im Detail aufzugreifen, um direkte Demokratie möglich zu machen. Leider ist diese Möglichkeit nicht genutzt worden. Im Innenausschuss haben die anderen Landtagsfraktionen und die parlamentarische Gruppe keine Erklärungen abgegeben, haben sich nicht geäußert und keine Änderungswünsche eingebracht. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir haben es nur abgelehnt!) Nur die Landesregierung hat ihre Demophobie erneut kundgetan – keine Überraschung, fürchtet sie doch auch die anstehenden Wahlen. Meine Frage ist: Wollen Sie überhaupt direkte Demokratie? Wollen Sie einen Kompromiss? (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Landtagspräsident Hering hat den Medien gesagt, dass er direkte Demokratie ablehnt. Ist das ein Zeichen für Demophobie, für Angst vor dem Volk und vor dem Wähler? Dieser Mann, der Landtagspräsident, hat gegenüber der Presse direkte Demokratie abgelehnt, obwohl sich drei Viertel der Bürger direkte Demokratie wünschen. (Vizepräsidentin Kathrin Anklam-Trapp übernimmt den Vorsitz) Wir, die AfD-Fraktion, haben den Gesetzentwurf zur Förderung der direkten Demokratie ins Parlament eingebracht, als die Ergebnisse des RheinlandPfalz-Monitors noch gar nicht bekannt waren. Offenbar haben wir wieder einmal einen Nerv getroffen. (Zuruf aus dem Hause: Ach Gott!) Der Rheinland-Pfalz-Monitor zeigt, es wird höchste Zeit, direkte Demokratie in Rheinland-Pfalz zu ermöglichen. Dazu fordern wir, die hohen formalen Hürden abzubauen, weniger Unterschriften, mehr Zeit, diese Unterschriften zu sammeln, und wir fordern, dass für Bürger relevante Themen wie Finanzfragen in Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden behandelt werden dürfen. Meine Damen und Herren, machen wir direkte Demokratie in Rheinland-Pfalz möglich. Stimmen Sie dem AfD-Gesetzentwurf zur Förderung der direkten Demokratie zu. Vielen Dank. (Beifall der AfD – Zurufe von der SPD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Koalitionsfraktionen spricht Herr Abgeordneter Martin Haller. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gib alles!)

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Martin Haller SPD

Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Bollinger, wir haben jetzt zur Kenntnis genommen, was Sie hier so eloquent vorgelesen haben zu Ihrem parlamentarischen Blendwerk – das ist es nämlich. Sie können das ja nicht ernst meinen, was Sie fordern, wenn Sie gleichzeitig durch Ihr Gebaren, durch das, was Sie sonst so an den Tag legen, dokumentieren, was Sie von Bürgern, was Sie von Beteiligung halten. Wir hatten dazu in letzter Zeit einige Beispiele. Wenn Sie den Innenausschuss ansprechen und warum wir uns dort zu Ihrem Gesetzentwurf nicht geäußert haben: Wir hätten erwartet, dass Sie wenigstens bei dem, was passiert ist, den Anstand haben, Ihren Gesetzentwurf zurückzuziehen. (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Ja!) Das wäre für mich das Mindeste gewesen. Es ist doch ein Hohn, (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) ein Hohn, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir über direkte Demokratie, demokratische Beteiligung, demokratische Kultur sprechen, dass ein Damian Lohr einen Gesetzentwurf zur direkten Demokratie unterschreibt. Man schämt sich dafür, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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Damian Lohr AfD

Nebelkerzenwerfer!) – Das ist überhaupt keine Nebelkerze, lieber Kollege, (Abg. Damian Lohr, AfD: Aber wie!) sondern es ist nun einmal die traurige Realität. Es ist die traurige Realität, wie Sie zu unserer Demokratie stehen. Mich machen Sie damit ein Stück weit ratlos, weil ich es einfach nicht verstehen kann, wie man die Frechheit besitzen kann, ein solches Gesetz einzubringen, und gleichzeitig ein solches Gebaren an den Tag legt. Friedliche Bürgerinnen und Bürger, die sich austauschen wollen, (Abg. Damian Lohr, AfD: Sie waren doch gar nicht dabei!) und Sie marschieren da ein. Nichts anderes war es, was sie dort gemacht haben. (Abg. Damian Lohr, AfD: Ach so, Sie waren da!) Sie sind einmarschiert, (Vereinzelt Heiterkeit bei der AfD –

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Damian Lohr AfD

„Einmarschiert“!) haben Angst und Schrecken verbreitet. Das ist auch auf den Videos zu sehen, die Ihre eigenen Leute gedreht haben. Das ist doch das Dramatische an der Situation, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das lassen wir Ihnen an dieser Stelle natürlich nicht durchgehen, ganz klarer Fall. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Hinzu kommt noch, dass wenn man so ein demokratisches Verständnis hat und dann noch weiter geht und die Polizei, unsere Polizei, die Polizei der Bürgerinnen und Bürger von Rheinland-Pfalz in dieser Art und Weise abqualifiziert, wie Sie es gemacht haben, Herr Lohr: Ganz ehrlich, da muss man dann inhaltlich auch gar nicht mehr viel besprechen, (Abg. Damian Lohr, AfD: Ah, Nebelkerze!) weil es einfach klar ist, dass Sie nicht zu dem stehen, was Sie hier beantragen, (Abg. Damian Lohr, AfD: Das ist doch Quatsch!) sondern dass es ein Blendwerk ist, was Sie hier einbringen, (Abg. Damian Lohr, AfD: Das, was Sie gerade machen!) und dass Sie eben diese Haltung nicht haben, die für so ein Gesetz eigentlich notwendig ist und gegeben sein sollte. In diesem Sinne lehnen wir das natürlich ab. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die CDU-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Marcus Klein.

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Marcus Klein CDU

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zum Gebaren, das der Kollege eben angesprochen hat, kann ich nur das wiederholen, was die CDU-Fraktion hier auch schon wiederholt gesagt hat. Wir verurteilen dieses Vorgehen ebenso. Natürlich hat diese versuchte Einschüchterung vor Ort nichts damit zu tun, diese Demokratie auch nur im Ansatz zu stärken. Das darf auf keinen Fall Schule machen, das ist völlig klar. Zum Gesetzentwurf will ich sagen, ich habe hier schon in der ersten Lesung, in der ersten Beratung gesprochen, und es gibt schlicht keine neuen, keine weiteren Erkenntnisse. Deswegen kann ich auf meine Ausführungen, die ich damals gemacht habe, verweisen. Wir lehnen den Gesetzentwurf der AfD, Ihren Gesetzentwurf, deswegen ab, weil er schlicht unausgereift ist. Er ist auch keine Grundlage für eine weitere vertiefte Beratung. Direkte Demokratie braucht klare Regeln. Sie braucht Verantwortung, und sie dient auch dazu, demokratische Entscheidungsprozesse zu stärken. Das fehlt in Ihrem Gesetzentwurf komplett. Statt Demokratie zu stärken, öffnen Sie mit Ihrem Entwurf Tür und Tor für Dauerplebiszite. Das ist überhaupt nicht im Sinne der Entscheidungskultur in diesem Land. Das ist nicht im Sinne unseres Landes, und deswegen lehnen wir Ihren Gesetzentwurf nach wie vor ab. (Beifall der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Gruppe FREIE WÄHLER hat Frau Jeckel das Wort. Abg. Lisa-Marie Jeckel, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir FREIEN WÄHLER stehen uneingeschränkt hinter dem Gedanken, mehr direkte Demokratie zu etablieren, aber wir sagen genauso deutlich, sie funktioniert nur, wenn sie verlässlich, fair und gut durchdacht ist. Wir wollen Bürgerbeteiligung, die Vertrauen schafft, nicht Verfahren, die Unsicherheit erzeugen. Direkte Demokratie bedeutet für uns, Bürger ernst nehmen, frühzeitig einbinden und Entscheidungen nachvollziehbar machen. Wir wollen, dass Menschen bei wichtigen Projekten im Land, ob beim Ausbau von Infrastruktur, bei kommunalen Fragen oder bei Veränderungen im Lebensumfeld mitreden können, bevor Entscheidungen längst gefallen sind. Das ist gelebte Demokratie – nicht nur alle fünf Jahre ein Kreuz. Der vorliegende Entwurf der AfD dagegen bleibt überzogen. Er schwächt die Legitimation von Entscheidungen, öffnet riskante Themenfelder und lässt viele Fragen zur Verfassungsmäßigkeit offen. Mehr Demokratie darf nicht heißen, weniger Verantwortung. Wir FREIE WÄHLER wollen, dass Rheinland-Pfalz für mehr direkte Demokratie ein modernes, verlässliches Modell entwickelt, mit klaren Verfahren, digitaler Beteiligung und echter Bürgernähe. Nicht laut, aber lösungsorientiert. Nicht populistisch, sondern praktikabel. Deshalb lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab und setzen uns dafür ein, dass direkte Demokratie in Rheinland-Pfalz gestärkt wird – klug, verantwortungsvoll und gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Kathrin Anklam-Trapp

Der fraktionslose Abgeordnete Herr Hartenfels ist der nächste Redner in der Debatte.

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Andreas Hartenfels fraktionslos

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, in der Tat, wenn sich 75 % der Bevölkerung mehr Elemente der direkten Demokratie wünschen, ist das erst einmal kein Angriff gegen die parlamentarische Demokratie, sondern es ist eine, wie ich finde, sinnvolle Ergänzung der Strukturen, die wir schon haben. Ich möchte daran erinnern, dass wir vor gut zehn Jahren eine Enquete-Kommission hatten, genau mit dieser Überschrift „Direkte Demokratie“, und dass vieles von dem, was diese Enquete-Kommission über mehrere Jahre erarbeitet hat, in vielen Bereichen erst einmal deckungsgleich ist mit dem Antrag der AfD-Fraktion. Insofern ist es, glaube ich, zu kurz gegriffen, Herr Haller, davon zu sprechen, das ist Blendwerk, und man geht nicht in eine inhaltliche Debatte, (Beifall des Abg. Martin Louis Schmidt, fraktionslos) weil das letztlich dazu führt, dass die AfD, ohne, dass sie sich anstrengen muss, (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Wir strengen uns aber an!) natürlich immer mehr Zulauf bekommt, gerade auch in der Verbindung mit der Brandmauer, die immer wieder diskutiert wird. Anscheinend ist keine Lernfähigkeit da. Aber ich finde, wir müssen die Debatte führen, Herr Haller. (Beifall des Abg. Martin Louis Schmidt, fraktionslos) Wir müssen sie führen, gerade um sie der AfD auch ein Stück weit wegzunehmen. Was meine ich damit, die Debatte zu führen? Wenn wir schon eine Enquete-Kommission vor zehn Jahren hatten, (Zurufe der Abg. Dr. Jan Bollinger und Damian Lohr, AfD: Vor zehn Jahren!) müssen wir uns fragen: Warum ist in diesen zehn Jahren bezogen auf die Landesverfassung eigentlich nichts von dem umgesetzt worden, was diese Enquete-Kommission in ihrem Ergebnispapier formuliert hat? Deswegen habe ich nochmals hineingeschaut. Manchmal macht es wirklich Sinn, nochmals in die Protokolle zu schauen, auch in das Ergebnispapier dieser Enquete-Kommission. Ich zitiere, mit Erlaubnis der Präsidentin. Was hat die Enquete-Kommission vor zehn Jahren empfohlen? Erstens: „Die Zahl der nötigen Unterschriften für ein Volksbegehren wird auf 3 % der Stimmberechtigten gesenkt. Dies entspräche derzeit der Anzahl von rund 100.000 wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohnern.“ Ist ja interessant. Das ist ziemlich genau das, was die AfD fordert. Ein zweiter Punkt, eine Forderung der Enquete-Kommission, wieder ich zitiere aus dem Forderungskatalog: „Die Eintragungsfrist für die Sammlung der Gewährleistung des Datenschutzes – die freie Sammlung von Unterschriften auch außerhalb von Gemeindeverwaltungen ermöglicht und die Sammlung in einer hohen Schnittmenge mit dem, was die AfD vorgelegt hat. Ein dritter Punkt aus dem Ergebnis und Forderungskatalog dieser EnqueteKommission: „Auch Volksbegehren über Finanzfragen werden grundsätzlich zugelassen. Ausgenommen von Volksbegehren soll nur der Landeshaushalt Auch was die inhaltliche Erweiterung betrifft – dessen, was die Landesverfassung im Moment hergibt –, hat sich damals die Enquete-Kommission klar positioniert. Deswegen ist die Erklärungs- und Bringschuld eigentlich eher auf dieser Seite des Plenums, (Der Redner deutet in Richtung Koalitionsfraktionen) wenn es darum geht, warum in den letzten zehn Jahren die aus meiner Sicht immer noch sinnvollen Forderungen nicht umgesetzt worden sind. Ich finde , wenn die Bürgerinnen und Bürger mit 75 % genau so etwas fordern, ist es zu wenig, von „Blendwerk“ zu sprechen, (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) sondern dann muss man sich dieser Debatte stellen, und man sollte die Debatte zu sich holen. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Da ist die Frage berechtigt, auch in Richtung der Grünen: Warum sind diese Forderungen der Enquete-Kommission in den letzten zehn Jahren nicht umgesetzt worden? Diese Forderungen sind ja noch viele mehr. Also, da wurde noch einiges mehr gefordert. Dass die CDU das in Teilen anders sieht, hat sie damals schon formuliert. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist das Problem! – Vereinzelt Unruhe im Hause) Da wurde eine Debatte formuliert. Aber darüber kann man ja reden. Die Zeit geht weiter. Deswegen wäre es so klug und zielführend und sinnvoll, wenn wir hier über Stärkung von Elementen direkter Demokratie reden würden. Der Verein Mehr Demokratie fordert heute noch, zehn Jahre später, genau diese Elemente, die er auch damals schon in der Anhörung formuliert hat. Er hat auch darauf hingewiesen, Mitte letzten Jahres, der Landtag ist auf der kommunalen Ebene schon tätig geworden, um dort Volksbegehren zu erleichtern und die Quoren abzusenken. Aber auch auf dieser kommunalen Ebene sind wir im Ländervergleich richtig, richtig schlecht. Das wurde im Bürgerbegehrensbericht 2025 vom Verein Mehr Demokratie vorgestellt. Da sind das Saarland und Rheinland-Pfalz mit weitem Abstand das Schlusslicht. Nordrhein-Westfalen oder auch Bayern, das viel gescholtene Bayern, gehen viel mutiger mit dem mündigen Bürger um und haben überhaupt keine Angst davor, und das schon seit vielen, vielen Jahren, wirklich mehr in Richtung Volksbegehren zu gehen, mehr in Richtung Volksinitiativen. Darüber müssten wir wirklich nochmals reden: dass wir den mündigen Bürgern mehr zutrauen und uns keinen Zacken aus der Krone brechen, wenn das Parlament ergänzt wird um Elemente der direkten Demokratie; dass die Menschen auch in Rheinland-Pfalz ein Anrecht darauf haben, dass wir an die Debatte der Enquete-Kommission anknüpfen und schauen, was wir an der einen oder anderen Stelle wirklich an mehr Initiativrecht und auch an mehr Überprüfungsrecht (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) den Menschen in unserem Land zutrauen. Vielen Dank. (Beifall der Abg. Dr. Herbert Drumm und Martin Louis Schmidt, fraktionslos)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Landesregierung erteile ich wem das Wort? – Herrn Staatsminister Ebling.

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Michael Ebling

Meine liebe Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich hatte eine kurze Sekunde lang gezögert, weil mir nach den letzten Ausführungen nicht so ganz klar war, über was wir gerade sprechen. (Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) Aber hin und wieder gibt es ja sehr komplexe Vorgänge in der Politik, auch zur Entwicklung einzelner Parteien. (Zuruf aus dem Hause: Und Personen!) Dass das sogenannte Bündnis Sahra Wagenknecht gerade eine solche Entwicklung nimmt, dafür hat man jetzt ein Erklärungsmuster zumindest zum Teil auch in Rheinland-Pfalz gefunden. (Abg. Martin Haller, SPD: Die sogenannte Querfront! –

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Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

Ja, genau!) Das geht ja drunter und drüber. Aber zum Kern zurück. Ich hatte bei der Einbringung des Gesetzes deutlich gemacht, dass ich es für einen juristischen Schnellschuss und politisch für toxisch halte, dass wir uns in einer Zeit, in der Menschen natürlich darauf vertrauen müssen und auch wollen und es auch einfordern, dass Demokratie handlungsfähig bleibt, wir nun gleichzeitig einen Seitenarm dahin gehend eröffnen – das ist ja der Vorschlag der AfD –, dass wir am Ende das Gesetzeswerk dieses rheinland-pfälzischen Parlaments, das notwendig ist, um Dinge voranzubringen, um Planungssicherheit zu schaffen, um Investitionen freizusetzen, in eine Art von dauerhaften Schwebezustand versetzen. Ich bleibe dabei, das ist ein toxischer Vorschlag, der im Gewand von mehr Beteiligung daherkommt, aber im Kern natürlich die Entwicklung dieses Landes massiv ausbremsen wird in einer der entscheidendsten Phasen, in der es um öffentliche Investitionen und um Klarheit geht. Dafür, finde ich, muss dieses Parlament stehen. Bei aller Unterschiedlichkeit der Meinungen geht es im Kern darum, dass Entscheidungen, die hier getroffen werden, in Zukunft Bestand haben müssen, weil Menschen sich darauf verlassen können müssen. Das sollte gewährleistet bleiben. Das sollte nicht gezielt unterminiert werden mit dem etwas fadenscheinigen Hinweis darauf, das habe was mit Demokratie zu tun. Die Partei, die das vorträgt, hat vorhin wieder an den Stellen gebellt, an denen es um die Verteidigung der Demokratie geht. Insofern ist das besonders albern und am allerwenigsten glaubwürdig. An der Haltung der Landesregierung zur Bewertung hat sich nichts geändert. Wir sind dankbar dafür, wenn dieser Gesetzentwurf keine Mehrheit bekommt. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Der AfD steht noch Redezeit zur Verfügung. Abgeordneter Dr. Bollinger hat das Wort. Ihnen stehen noch 1 Minute und 10 Sekunden zur Verfügung.

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Dr. Jan Bollinger AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Ebling, dass Sie die Landesverfassung nicht kennen, wundert mich nicht. Dort ist jetzt schon die Möglichkeit gegeben, dass Gesetzentwürfe einem Volksentscheid unterworfen werden. Das möchten wir nur vereinfachen. Wer die Verfassung schützen will, sollte Sie erst einmal kennen. Herr Haller, schämen Sie sich für Ihre peinlichen Verschwörungstheorien, und setzen Sie mal den Aluhut ab. (Heiterkeit des Abg. Martin Haller, SPD) Ein Demokrat würde jeder Initiative zustimmen, die dem Wohle unserer Bürger dient, und nicht sagen, das mache ich nicht, weil da die Falschen dabei sind. (Beifall der AfD) Lieber Herr Klein, wie kommen Sie auf Dauerplebiszite? Wir haben immer noch eine Hürde von 90.000 Unterschriften, die in drei Monaten zu sammeln sind. Das ist einfach Unsinn. Frau Jeckel, wenn Sie Ideen haben, wie man das verbessern kann, warum ist das dann nicht eingebracht worden von Ihrer Fraktion im Innenausschuss? Da war dröhnendes Schweigen vonseiten der FREIEN WÄHLER. Der Verein Mehr Demokratie e. V. jedenfalls hat Sie alle dazu aufgefordert, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich stelle fest, die Bürger draußen sollen wissen, dass Sie den Bürgern nicht die Mitbestimmung geben wollen, die sie sich wünschen. Sie haben Angst vor dem Volk, und das werden Ihnen die Bürger am 22. März 2026 bei der Landtagswahl vergelten. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Beschlussempfehlung lautet auf Ablehnung. Wir kommen unmittelbar zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf der Fraktion der AfD – Drucksache 18/13110 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der AfD abgelehnt. Wir kommen zu Punt 10 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Bereitstellung offener Daten der Behörden des Landes Rheinland-Pfalz (Offene-Daten-Gesetz Rheinland-Pfalz – ODGRP) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13151 – Erste Beratung Der CDU stehen zusätzlich 3 Minuten Redezeit zur Verfügung. Die Landesregierung bringt den Gesetzentwurf ein. Staatsministerin Schall hat das Wort.

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Dörte Schall

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Landesverwaltung erhebt eine Vielzahl von qualitativ hochwertigen Daten, die elektronisch verarbeitet werden können und keine sensiblen Informationen enthalten. Diese Daten stellen eine wertvolle Ressource dar, deren transparente und freie Zugänglichkeit als offene Daten einen erheblichen Mehrwert für die Wirtschaft, die Wissenschaft, die Verwaltung und die Gesellschaft generieren können. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir einen verbindlichen Rechtsrahmen für die antragslose Bereitstellung dieser Daten durch die Landesverwaltung und knüpfen an unsere bereits bestehende Open-Data-Strategie an. Insbesondere für die Wirtschaft eröffnen neue Daten neue Chancen und innovative Geschäftsmodelle für technologische Entwicklungen. Die maschinenlesbare Bereitstellung der Daten ist von zentraler Bedeutung. Hier profitieren Wissenschaft und Forschung von der Verfügbarkeit öffentlicher Daten, und die Verwaltung selbst kann durch erleichterten Datenausgleich Effizienzgewinne erzielen. Sozialplanung wird vereinfacht, kommunale Planung wird vereinfacht, und wir wissen, dass freie Daten der Rohstoff sind für unsere neuen Ideen, von Start-up bis zur Grundlagenforschung. Daten fördern Partizipation und Beteiligung an gesellschaftlichen Prozessen. Der vorliegende Gesetzentwurf setzt im Koalitionsvertrag enthaltene Regelungen um. Die Daten des Landes werden kostenfrei und standardisiert in maschinenlesbarer Form zur Verfügung gestellt, und eine uneingeschränkte Weiterverwendung ist möglich. Zentraler Inhalt des Gesetzes ist die Aufforderung an die Landesbehörden, offene Daten im Rahmen der vorhandenen Ressourcen bereitzustellen. Die Bereitstellung erfolgt entgeltfrei, ohne Registrierungspflicht und ohne Begründung, außer in den geregelten definierten Ausnahmefällen. Jedoch beinhaltet das Gesetz keine Verpflichtung der Kommunen. Sie eröffnet ihnen eine Möglichkeit, die offenen Daten auf freiwilliger Basis zur Verfügung zu stellen, auch um sie selbst besser nutzen zu können. Das Gesetz sieht vor, dass die Daten mit Metadaten versehen werden, die auf der jetzt schon existierenden zentralen Plattform open.rlp.de frei und offen zugänglich veröffentlicht werden. Die Unterstützung der Behörden wird durch ein Kompetenzzentrum gesichert, das offene Daten einrichtet und rechtliche, technische und organisatorische Beratung zur Verfügung stellt. Daneben wird die Landesregierung alle zwei Jahre über die Entwicklung der offenen Datenbereitstellung berichten und auf dieser Grundlage überprüfen, wie sich die offene Datenpolitik auswirkt und weiterentwickelt. Die Einführung des Gesetzes verursacht für die Landesregierung Kosten. Im ersten Jahr 2025 belaufen sie sich auf rund 942.000 Euro und ab dem Jahr 2026 auf 739.000 Euro jährlich. Für die Kommunen, die Wirtschaft und die Bürgerinnen und Bürger entstehen keine Mehrbelastungen. Ich möchte betonen, dieser Gesetzentwurf stellt ein zukunftsweisendes Instrument dar. Es geht darum, dass wir innovationsfreundlich, modern und transparent vorgehen. Dieser Gesetzentwurf ermöglicht Chancen, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft neu zu entwickeln. Ich freue mich deswegen, wenn Sie dem Gesetzentwurf Ihre Zustimmung geben und dass wir gemeinsam den Weg finden in ein offenes und digitaleres Land Rheinland-Pfalz. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die SPD-Fraktion hat Daniel Schäffner das Wort.

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Daniel Schäffner SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute über das Gesetz, das nicht nur technokratisch, sondern auch zutiefst demokratisch ist, das Offene-Daten-Gesetz Rheinland-Pfalz. Dieses Gesetz ist ein Meilenstein für Transparenz, Teilhabe und digitale Souveränität. Es setzt um, was wir im Koalitionsvertrag versprochen haben: Die Daten des Landes sollen kostenfrei, maschinenlesbar und für alle jederzeit und ohne Hürden standardisiert zur Verfügung stehen. Warum ist das so wichtig? Die Ministerin hat es angesprochen, offene Daten sind der Rohstoff der digitalen Gesellschaft. Sie ermöglichen Innovationen in Wirtschaft und Wissenschaft, stärken die Zivilgesellschaft und fördern eine moderne Verwaltung. Studien zeigen, durch offene Daten können erhebliche wirtschaftliche Potenziale freigesetzt werden. Auch wenn wir für Rheinland-Pfalz keine exakten Prognosen haben, ist klar, wir wollen Teil dieses Wachstums sein. Dafür schaffen wir jetzt landesseitig die Voraussetzungen. Das Potenzial ist riesig, eine Chance für unsere Wirtschaft. Unsere Hoffnung geht ganz klar – das teile ich – in Richtung unserer regionalen Start-ups. Das wollen wir aktiv unterstützen. Für uns gilt dabei, Sicherheit wird ganz großgeschrieben. Das ist für die Akzeptanz unerlässlich. Offene Daten bedeuten nicht, dass sensible Informationen preisgegeben werden. Personenbezogene Daten bleiben geschützt, die Datenmenge wird minimiert und alles verlässlich anonymisiert, alles gemäß DSGVO. Risikobewertung und gleichzeitige Sicherheitsaudits sind obligatorisch. Das zeigt deutlich, wir gehen diesen Schritt nicht naiv. Deshalb regelt das Gesetz klare Schutzmechanismen mit. Offene Daten sind auch die Antwort auf Risiken; denn Transparenz ist ein Bollwerk gegen Desinformation. Wenn staatliche Informationen verlässlich, aktuell und direkt zugänglich sind, verlieren Fake News ihre Wirkung. Das Open-Data-Portal wird zur Quelle der Wahrheit für Bürgerinnen und Bürger, Medien und die Forschung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns diesen Schritt gemeinsam für mehr Transparenz, mehr Innovation und für ein digitales Rheinland-Pfalz gehen, das mutig, aber verantwortungsvoll handelt. Das Land geht voran. Die Kommunen können sich anschließen, müssen es aber nicht. Mit dem Digitalausschuss und dem damaligen Digitalminister Alexander Schweitzer waren wir vor rund zwei Jahren in Estland. Wir alle waren beeindruckt, wie das dort läuft – Digitalisierung, Digitalisierung, Digitalisierung. Lasst uns noch mehr Estland wagen. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die CDU-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Peter Moskopp.

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Peter Moskopp CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Bereitstellung offener Daten will die Landesregierung mehr Transparenz, mehr Innovation und eine moderne digitale Verwaltung erreichen. Das ist grundsätzlich richtig und längst überfällig; (Beifall der CDU) denn offene Daten sind eine Chance für Start-ups, Forschung, eine effiziente Verwaltung und letztlich für alle Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. Meine Damen und Herren, dieser Entwurf bleibt deutlich hinter seinem Anspruch zurück; denn die meisten relevanten Daten entstehen nicht in den Ministerien, den Landesbehörden, sondern in den Kommunen, an den Stellen, an denen Verwaltung konkret stattfindet – beim Bauen, im Verkehr, in Umwelt, Energie, Bildung und Kultur. Genau diese kommunale Ebene wird nicht wirklich miteinbezogen, sondern nur eingeladen – keine Verpflichtung, keine Ausstattung, keine echte Unterstützung. Ein Fachkommentar bringt es treffend auf den Punkt: Open Data ohne Kommunen ist wie eine Landkarte ohne Straßen. (Beifall der CDU – Zuruf des Abg. Daniel Schäffner, SPD) Das stimmt. Ohne die kommunale Ebene bleibt Open Data unvollständig – ein schönes Konzept, aber mit großen weißen Flecken. Auch der Gemeindeund Städtebund Rheinland-Pfalz warnt ausdrücklich vor einer digitalen Spaltung. Große Städte mit eigenen IT-Abteilungen werden zu Open-Data-Leuchttürmen, während kleinere und finanzschwache Gemeinden kaum mitziehen können. Viele kämpfen mit Fachkräftemangel, fehlender Infrastruktur, rechtlichen Unsicherheiten und schlicht mit zu wenig Geld. Das geplante Kompetenzzentrum für offene Daten ist ein guter Anfang. Aber Beratung allein löst keine strukturellen Probleme. Ohne gezielte Förderung, verbindliche Standards und Qualifizierung bleibt Open Data ein Projekt der Landesverwaltung und nicht der gesamten Verwaltung. Wir als CDU-Fraktion sagen deshalb klar: Wer Open Data will, muss die Kommunen verbindlich einbinden und praktisch unterstützen. (Beifall der CDU) Das Land muss Partner sein, nicht Zuschauer, mit klaren Vorgaben, rechtlicher Sicherheit und echter Förderung. Nur wenn Land und Kommunen gemeinsam handeln, entsteht echte digitale Transparenz. Nur so schaffen wir eine offene Datenkultur, die überall funktioniert, von Mainz bis in die kleinsten Gemeinden. Wir stimmen der Überweisung an den Ausschuss zu, aber wir erwarten dort eine gründliche Überarbeitung, damit aus diesem Entwurf ein wirklich tragfähiges gemeinsames Projekt wird; denn Open Data darf keine Landkarte ohne Straßen bleiben. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Carl-Bernhard von Heusinger.

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Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Offene Daten sind mehr als technische Informationsbestände. Sie sind öffentliche Informationen, die allen zugänglich, kostenlos und idealerweise maschinenlesbar sind. Sie sind eine wichtige Grundlage für neue Ideen, fördern Vertrauen in staatliches Handeln und schaffen Raum für Zusammenarbeit. Wir finden, was mit öffentlichen Mitteln entsteht, soll auch öffentlich nutzbar sein, damit Wissen geteilt und gemeinsam weiterentwickelt werden kann; denn wenn Verwaltungsdaten offenliegen, können Bürgerinnen und Bürger politische Entscheidungen nachvollziehen. Wirtschaft und Forschung können neue Anwendungen daraus entwickeln. Offene Daten schaffen Transparenz, sorgen für Innovation und fördern die demokratische Teilhabe. Besonders wichtig dabei sind die strukturierten Daten, also Daten mit klarer, einheitlicher Struktur, bei denen jedes Element eindeutig bezeichnet ist, zum Beispiel Name, Typ, Datum und Standort. Nur so können sie automatisiert verarbeitet, verglichen und sinnvoll genutzt werden. Vorteilhaft ist das etwa auch für Verkehrsplanung, bei der Ener gieeffizienz oder bei Umweltbeobachtung. Offene Mobilitäts-, Energie- und Umweltdaten können beispielsweise genutzt werden, um Verkehrsflüsse zu optimieren, den Energieverbrauch zu senken oder Klimafolgenmodelle zu verbessern. So entstehen Innovationen, die ökologische Verantwortung mit wirtschaftlicher Stärke verbinden. Damit das gelingt, müssen Kommunen aktiv eingebunden werden; denn vergessen wir nicht, die meisten relevanten Daten entstehen vor Ort bei Stadtwerken, Bauämtern, Umwelt- oder Verkehrsbehörden. Ich glaube, dass genau in dem Moment, in dem wir dieses Open-Data-Gesetz und das entsprechende Kompetenzzentrum auf den Weg bringen, die Kommunen automatisch mitgehen. Ich habe gar keine Sorge, im Gegenteil, ich glaube, das Gesetz wird genau diesen Push geben. Natürlich kostet Open Data Geld, aber es ist eine Investition in Ef fizienz und Vertrauen. Bund und Länder haben sich genau deshalb verpflichtet , eigene offene Datengesetze zu erlassen und umzusetzen. Die vorgesehenen Mittel von rund 1 Million Euro jährlich müssen gezielt eingesetzt werden für Aufbau und Betrieb eines Kompetenzzentrums sowie dem Weiterbetrieb von open.rlp.de als zentrale Transparenz- und Open-Data-Plattform für Daten aus Land und Kommunen. Offene Daten machen Verwaltung nachvollziehbar, erleichtern Innovationen und stärken die Demokratie. Wir Grüne unterstützen diesen Weg und werden das Gesetz konstruktiv begleiten. Vielen Dank (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Joachim Paul.

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Joachim Paul AfD

Liebe Kollegen, sehr verehrtes Präsidium! Estland zeigt vor allen Dingen, dass Digitalisierungsfortschritte bei einer restriktiven Einwanderungspolitik, bei einer Gesellschaft, die sich zur Wehrhaftigkeit und konservativen Werten bekennt, (Zurufe von SPD und CDU: Oh!) kein Widerspruch ist, sondern das Erfolgsmodell, das Zukunftsmodell. (Abg. Roger Lewentz, SPD: Die haben die ganzen Russen im Land!) Schon zu Beginn dieser Legislaturperiode versprach die selbst ernannte Koalition des Aufbruchs und der Zukunftschancen, die Daten des Landes frei, kostenlos und maschinenlesbar bereitzustellen, ein wichtiger Schritt für Transparenz, Digitalisierung und Fortschritt in Rheinland-Pfalz. Nun, fast fünf Jahre später, am Ende dieser Legislaturperiode, soll dieses Vorhaben endlich umgesetzt werden. Doch der Gesetzentwurf, der uns heute vorliegt, bleibt weit hinter diesen Ansprüchen zurück – wie immer, könnte man sagen. Das Ziel wäre klar der freie und ungehinderte Zugang zu offenen, maschinenlesbaren Verwaltungsdaten für alle. Doch anstatt echte Verpflichtungen zu schaffen, enthält das Gesetz nur eine Sollbestimmung für Landesbehörden und eine Kannbestimmung für Kommunen. Das heißt, es könnte etwas geschehen, es muss aber nicht. Die Kommunen, die ohnehin unter einer Flut neuer Aufgaben leiden, die ihnen vom Land oft ohne echte Gegenleistung immer wieder auferlegt werden, bleiben also außen vor. Der schulische Bereich wird ebenfalls aus Überlastungsgründen ausgenommen. Verfehlte Corona-Maßnahmen, an denen unsere Gesellschaft immer noch laboriert, und die Folgen einer immer diverser werdenden Schülerschaft halten die Schulen zu sehr in Atem, als dass sie sich mit „Nebensächlichkeiten“ wie der Digitalisierung widmen könnten. Auch diese Entwicklung muss man kritisch hinterfragen. Damit wird der eigentliche Zweck, ein echtes offenes Datenwesen, in letzter Konsequenz verfehlt. Die Kritik an diesem Gesetz kommt nicht nur aus der Opposition. Die IHK-Arbeitsgemeinschaft und Bitkom fordern eine Mussvorschrift statt einer Sollregelung. Die Hochschule für öffentliche Verwaltung meint, die Regelungen hätten besser im Landestransparenzgesetz verankert werden sollen. Selbst Wikimedia lehnt den Entwurf ab und rät zur Überarbeitung des Landestransparenzgesetzes. Die Bewertung der Landesregierung, das sei nicht zweckmäßig und würde nur zu Überlastungen führen, zeigt, ein eigentlich sinnvolles Gesetz droht wirkungslos zu verpuffen; denn was fehlt, sind die Voraussetzungen: Personal, Infrastruktur und vor allem politischer Wille. Fünf Jahre wären Zeit genug gewesen, das zu schaffen. Aufgrund dieses Versäumnisses muss das Gesetz nun abgeschwächt werden, um es überhaupt noch verabschieden zu können. Was bleibt, ist dann in letzter Konsequenz das, was wir hier schon öfter einen Schaufensterantrag genannt haben, eine Maßnahme kurz vor der Wahl, die immer kurzatmiger daherkommt, die mehr symbolisch als praktisch ist. Lieber zu spät als gar nicht, mag man sagen, aber in dieser Form bleibt ein wichtiges und notwendiges Gesetz weit hinter seinen Möglichkeiten zurück. Wir stimmen allerdings für die Überweisung an den Ausschuss, in der Hoffnung, dass der vorliegende Gesetzentwurf durch Impulse überarbeitet werden kann, sodass er seinem Anspruch gerecht wird und Rheinland-Pfalz wirklich ein Stück weit mehr in die digitale Zukunft führt. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Stefan Thoma.

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Stefan Thoma FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Offene-DatenGesetz klingt auf den ersten Blick technisch, aber in Wahrheit ist es ein politisches Versprechen, Rheinland-Pfalz in die Datenzukunft zu bringen. Wir öffnen die Datenschätze des Landes und machen sie nutzbar für Bürger, für Unternehmen, für Wissenschaft und für die Verwaltung. Wir Freien Demokraten sagen, öffentlich erhobene Daten sollen, wo immer möglich, auch der Öffentlichkeit zugutekommen – einfach zugänglich, maschinenlesbar und kostenfrei. Warum ist das so wichtig? Weil in offenen Daten ein gewaltiges Innovationspotenzial steckt für unsere mittelständische Wirtschaft, für Start-ups, für die Forschung und für die Verwaltung. Wer heute ein KI-Modell trainieren will, braucht nun einmal Daten. Wer neue Geschäftsmodelle entwickeln will, braucht Daten. Wer die Verwaltung effizienter machen will, braucht Daten. Wir Freie Demokraten setzen dabei auf vier zentrale Prinzipien. Erstens: die Freiheit. Jeder darf die Daten nutzen. Zweitens: die Wirtschaftlichkeit. Wir schaffen keine neuen Belastungen, sondern neue Chancen, gerade für den Mittelstand. Drittens: Die Verwaltung wird nicht überfordert, sondern unterstützt durch ein Kompetenzzentrum, durch klare Standards und durch das Prinzip Open-by-Design. Ganz wichtig, viertens: Verantwortung. Datenschutz bleibt gewahrt. Persönliche Daten – das steht außer Frage – bleiben geschützt, Punkt. Ich will drei Beispiele nennen, wie offene Daten den Menschen in unserem Land konkret weiterhelfen. Wenn Krankenhäuser anonymisierte Gesundheitsdaten zur besseren Früherkennung von Krankheiten nutzen, wenn Schulen mit offenen Bildungsdaten ihren Unterricht optimieren können, wenn Landwirte mit Klimadaten ihre Anbaubedingungen anpassen können, dann ist das Fortschritt, der bei den Menschen ankommt. Und die Wirtschaft? Die ist längst bereit und will schon lange loslegen. Dafür müssen wir jetzt den Weg frei machen. Gerade die KMU können mit offenen Daten zu Bevölkerungsstruktur, Pendlerbewegungen oder Leerständen gezielt neue Standorte planen oder ihre Dienstleistungen regional besser ausrichten. Start-ups nutzen offene Verwaltungsdaten etwa aus dem Bildungs- oder Mobilitätsbereich, um datengetriebene Anwendungen zu entwickeln, von KI-gestützten Lernplattformen bis hin zu Logistiklösungen. Kurz gesagt, offene Daten schaffen Raum für Innovation direkt hier im Land. Meine Damen und Herren, dieses Gesetz ist ein starkes Signal an die Wirtschaft, an die Wissenschaft und an die Bürger. Rheinland-Pfalz ist bereit für die Datenzukunft. Vielen Dank. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordnete Jeckel. Abg. Lisa-Marie Jeckel, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Offene Daten sind ein Schlüssel zu Transparenz, Bürgernähe und digitaler Zukunftsfähigkeit. Mit dem Offene-Daten-Gesetz macht Rheinland-Pfalz endlich einen Schritt hin zu einer modernen digitalen Verwaltung. Das Land schafft damit die rechtliche und technische Grundlage, um Verwaltungsdaten transparent, maschinenlesbar und nutzbar zu machen, ein Bereich, in dem andere Länder wie Hessen schon weiter sind. Wenn wir Daten für alle in nutzbaren, maschinenlesbaren Formaten bereitstellen, eröffnen wir Start-ups, Wissenschaft und Verwaltung neue Chancen. Wir fordern aber mehr. Wenn wir als Politik Verlässlichkeit wollen und versprechen, darf es nicht Inszenierung statt Substanz sein. Es braucht immer Verlässlichkeit und Klarheit. Open Data muss Standard, nicht Ausnahme werden. Die Verwaltung braucht klare Richtlinien und belastbare Vorgaben, keine Lippenbekenntnisse. Für uns aber sind Datenschutz, Datensicherheit und Entlastung der Mitarbeiter keine nachträglichen Add-ons. Sie gehören von Anfang an dazu und bilden für uns die Basis der Digitalisierung. Wenn wir das nicht konsequent angehen, bleibt es bei leeren Versprechen und dem Risiko, dass Vertrauen in Politik und Verwaltung schwindet. Insgesamt begrüßen wir FREIE WÄHLER diesen Schritt in Richtung einer offenen Verwaltung, die den Menschen dient – transparent, effizient und immer zukunftsorientiert. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Kathrin Anklam-Trapp

Meine Damen und Herren Abgeordnete, es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13151 – an den Ausschuss für Digitalisierung, digitale Infrastruktur und Medien – federführend – sowie an den Rechtsausschuss – mitberatend – zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Wir kommen zu Punkt 11 der Tagesordnung: Vierzehntes Rechtsbereinigungsgesetz Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13271 – Erste Beratung Im Ältestenrat wurde eine Grundredezeit von 3 Minuten verabredet, die Gruppe FREIE WÄHLER hat 2 Minuten. Eingebracht wird der Gesetzentwurf durch die Landesregierung. Staatsminister Fernis, Sie haben das Wort.

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Philipp Fernis

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Instrument der Rechtsbereinigung werden in Rheinland-Pfalz schon durchaus traditionell regelmäßig entbehrlich gewordene und überholte Rechtsvorschriften aufgehoben sowie überwiegend redaktionelle Änderungen am Landesrecht vorgenommen. Das ist kein klassisches Gestaltungsgesetz, sondern dient vor allem dazu, unseren Rechtsbestand um Dinge, die obsolet geworden sind, zu bereinigen. Das erleichtert die Arbeit mit dem dann bereinigten Landesrecht. Damit wird ein unverzichtbarer Beitrag zur Klarheit und Überschaubarkeit des geltenden Landesrechts geleistet. Mit dem hier vorliegenden Entwurf für ein Vierzehntes Rechtsbereinigungsgesetz wird genau diese Bereinigungstradition fortgesetzt. In dieser Wahlperiode hat jedes Fachressort die Landesgesetze, für die es jeweils zuständig ist, ebenso wie die entsprechenden Landesverordnungen einer Überprüfung auf Fortgeltung, Notwendigkeit und Anpassungsbedürftigkeit unterzogen. Ich will mich an dieser Stelle ganz, ganz herzlich bedanken, weil das Ministerium der Justiz traditionell für dieses Rechtsbereinigungsgesetz zuständig ist, während zugleich die Hauptarbeit in den Fachressorts geleistet werden muss, die den Rechtsbestand, für den sie zuständig sind, auf genau diese Kriterien hin zu überprüfen haben. Dieses Rechtsbereinigungsgesetz fasst die entsprechenden Ergebnisse zusammen. Mit dem Rechtsbereinigungsgesetz sollen 13 Landesgesetze und 19 Landesverordnungen vollständig aufgehoben werden. Aufhebungsgründe sind dabei primär Gegenstandslosigkeit infolge von Änderungen im Bundesrecht sowie der Wegfall von Anwendungsbereichen. Sachliche Änderungen des Landesrechts sind damit nicht verbunden. Außerdem sollen elf Landesgesetze und vier Landesverordnungen zumindest redaktionell verändert werden. Es werden insbesondere Bezeichnungen und Verweise an erfolgte Änderungen im Bundes- und Landesrecht angepasst. Auch damit sind allerdings keine sachlichen Rechtsänderungen verbunden. Das vorliegende Gesetz dient also der Rechtsvereinfachung, indem es obsolete, nicht mehr benötigte Vorschriften formal aufhebt sowie redaktionelle Änderungen vornimmt. Die Suche nach dem dann heute maßgeblichen Recht wird vereinfacht und damit die Rechtsanwendung erleichtert. Rechtsbereinigung ist klassischerweise weniger ein Instrument zur gestalterischen Rechtsetzung, sondern ein Mittel zur Pflege des Rechtsbestands, die allerdings einen wichtigen Beitrag für eine solide und zielgerichtete Rechtsetzung bietet. Ich freue mich insofern auf die weitere Beratung im Ausschuss und danke Ihnen herzlich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Markus Kropfreiter.

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Markus Kropfreiter SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Rechtsbereinigung, das klingt auf den ersten Blick trocken, ist aber eine wichtige Daueraufgabe guter Gesetzgebung. Das Vierzehnte Rechtsbereinigungsgesetz ist ein gutes Beispiel verantwortungsvoller Politik, und ich denke, für uns ein guter Hinweis, auf diesem Weg weiterzumachen; denn es dient der Entbürokratisierung. Nachdem der Minister alles Wichtige ausgeführt hat und es, denke ich, hier auch keine Unklarheiten mehr gibt, bleibt mir Danke zu sagen dem Justizministerium für die wunderbare Arbeit. Wir werden zustimmen, und ich hoffe, das ganze Haus wird diesem Entwurf zustimmen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die CDU-Fraktion Abgeordneter Marcus Klein.

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Marcus Klein CDU

Frau Präsidentin! Tatsächlich, der Minister hat schon vieles dazu gesagt. Es geht hier um eine Daueraufgabe. Es ist auch schon einmal als „Frühjahrsputz“ bezeichnet worden, erinnere ich mich; denn wir machen das sehr regelmäßig. Ob es viel mit Entbürokratisierung zu tun hat, mag dahingestellt sein. Auf jeden Fall schafft es Klarheit, welche Landesgesetze und Verordnungen aus der Zeit gefallen sind oder tatsächlich nicht mehr gebraucht werden, weil der Anwendungsbereich zum Beispiel weggefallen ist. Auch die überwiegend redaktionellen Rechtsänderungen scheinen mir nicht so tragend zu sein, dass sie hier in der Debatte eine Rolle spielen müssen, aber wir haben noch weitere Beratungen, in denen wir uns dem in aller Ernsthaftigkeit widmen können. Ich will aber noch auf einen historischen Beitrag aufmerksam machen. Wir heben mit diesem Gesetz am Ende des Verfahrens auch das Landesgesetz über die Eingliederung der Verbandsgemeinde Maikammer in die Verbandsgemeinde Edenkoben auf. Der eine oder andere erinnert sich noch. Das war eine krachende Niederlage, die die SPD-Landesregierung seinerzeit erlitten hat: verfassungswidrig, nichtig, und das aus guten Gründen. Trotzdem hat man es damals gegen jeden guten Ratschlag gemacht, und es ist gut, dass auch dieses Kapitel nun mit diesem Gesetz sein Ende findet. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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Kathrin Anklam-Trapp

Es spricht Carl-Bernhard von Heusinger für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Rechtsbereinigung, oder wie Kollege Klein eben gesagt hat, Frühjahrsputz, meine Fraktionsvorsitzende hat mir gerade zugeflüstert, man könnte das Gesetz auch „Philipp feudelt durch“ nennen. Vor diesem Hintergrund wird die Rechtsordnung schlanker und verlässlicher. Ich möchte dem Justizministerium und allen Beteiligten für die sorgfältige – das ist immer viel – Arbeit an diesem Gesetz danken. Es ist eben keine Nebensache. Ich als Jurist weiß, dass solche Rechtsbereinigungen dazu führen, dass es die Anwendung deutlich erleichtert, wenn es diese Rechtsbereinigung gibt. Von daher leistet das Rechtsbereinigungsgesetz einen sinnvollen und sachgerechten Beitrag. Wir stimmen dem Gesetzentwurf jetzt schon zu. Vielen Dank. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Es spricht für die AfD-Fraktion Abgeordneter Peter Stuhlfauth.

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Peter Stuhlfauth AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir besprechen ein Vorhaben, das nicht spektakulär wirkt, aber für die Qualität unseres Landesrechts von zentraler Bedeutung ist: die fortlaufende Rechtsbereinigung in Rheinland-Pfalz. Bei einem mit jedem Jahr weiter anwachsenden Gesetzeskatalog leistet die regelmäßige Rechtsbereinigung einen unverzichtbaren Beitrag zur Klarheit und Überschaubarkeit der geltenden Rechtsvorschriften. Genau darum geht es – um Klarheit, Übersichtlichkeit und eine erleichterte Anwendung des Rechts. Die AfD-Fraktion begrüßt die Fortsetzung dieser ständigen Rechtsbereinigung ohne zeitliche Beschränkung. Rechtsbereinigung darf nicht als punktuelle Aktion verstanden werden, sondern als kontinuierlicher Prozess, der den Rechtsbestand an tatsächliche Entwicklungen und geänderte Rahmenbedingungen anpasst. Als entscheidend betrachten wir drei Elemente. Erstens die Aufhebung überholter oder gegenstandsloser Landesgesetze und Landesverordnungen. Mit dem Vierzehnten Rechtsbereinigungsgesetz sollen 13 Landesgesetze und 19 Landesverordnungen vollständig aufgehoben werden. Das schafft Übersicht, ohne Substanz zu verlieren. Zweitens die redaktionellen Anpassungen zur Klarstellung und zur besseren Rechtsanwendung. Sie dienen dem Verständnis, ohne neue materielle Pflichten zu begründen. Drittens die Anpassung an aktuelle bundesrechtliche Änderungen. Wo sich der bundesrechtliche Rahmen verschiebt, muss das Landesrecht stimmig und widerspruchsfrei folgen. Wichtig ist zudem eine klare Leitplanke. Die Aufhebungen verändern keine Rechtsfolgen rückwirkend. Die bestehende Rechtslage wird nicht ex post umgedeutet, Rechtssicherheit und Verlässlichkeit bleiben gewahrt. Das umfassende Ziel dieses Vorgehens ist die Verbesserung der Übersichtlichkeit und der Notwendigkeit der Rechtsvorschriften. Was gilt, soll klar erkennbar sein. Was nicht mehr gebraucht wird, soll entfallen. Was unklar ist, soll präzisiert werden. Das ist gut und richtig. Schön wäre es, wenn diese Grundprinzipien auch in anderen, von Bürokratie überfrachteten Lebens-, Arbeits- und Verwaltungsbereichen beherzigt werden würden. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Es spricht für die FDP-Fraktion Abgeordneter Stefan Thoma.

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Stefan Thoma FDP

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Rechtsbereinigung ist keine einmalige Aufgabe, sondern eine dauerhafte Verpflichtung des Staates. Sie sorgt dafür, dass unsere Gesetze und Verordnungen klar, überschaubar und praktikabel bleiben. Nur ein gut geordneter Rechtsbestand schafft Vertrauen bei den Bürgern und fördert Akzeptanz unserer Rechtsordnung. Seien wir ehrlich, niemand, aber absolut niemand versteht oder respektiert Regeln, die veraltet, widersprüchlich oder einfach unübersichtlich sind. Die Aufhebung von Gesetzen und Landesverordnungen betrifft alle Geschäftsbereiche der Landesregierung. Sie ist also ein Querschnittsthema, das Verwaltung und Politik gleichermaßen betrifft. Mit dem Vierzehnten Rechtsbereinigungsgesetz gehen wir nun einen wichtigen Schritt. 13 Landesgesetze und 19 Verordnungen werden vollständig aufgehoben, weitere elf Gesetze und vier Verordnungen werden überwiegend redaktionell angepasst, um die Verständlichkeit und Einheitlichkeit des Rechts zu verbessern. Für die Freien Demokraten ist dies mehr als nur eine technische Übung. Bürokratieabbau ist für uns ein zentrales Ziel, weil weniger überflüssige Vorschriften nicht nur die Verwaltung entlasten, sondern auch Unternehmen und Bürgern mehr Freiraum lassen. Jeder eingesparte Paragraf, jede entbehrliche Vorschrift stärkt die Effizienz, fördert wirtschaftliches Handeln und schafft Vertrauen in die Funktionsfähigkeit unseres Rechtsstaats. In gewisser Weise ist Rechtsbereinigung also auch so etwas wie Wirtschaftspolitik. Darüber hinaus sind alle Ressorts gehalten, ihren eigenen Rechtsbestand kontinuierlich zu prüfen und anzupassen. Dies stellt sicher, dass unsere Rechtsordnung zukunftsfähig bleibt. Eine solche fortlaufende Anpassung ist keine Selbstverständlichkeit, sondern ein aktives Signal. Wir wollen ein Recht, das den Menschen dient und sie nicht einengt. Meine Damen und Herren, Rechtsbereinigung ist mehr als nur Paragrafenarbeit. Sie ist ein Beitrag zu Klarheit, Vertrauen und wirtschaftlicher Freiheit. Mit dem Vierzehnten Rechtsbereinigungsgesetz setzen wir ein Zeichen. Wir entrümpeln diesen Rechtsstaat. Wir erleichtern die Verwaltung, wir stärken die Akzeptanz des Gesetzes, und wir fördern die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit unseres Landes. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Es spricht für die Gruppe FREIE WÄHLER Abgeordneter Stephan Wefelscheid. Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wird viel über Bürokratieabbau gesprochen und darüber, dass man auch Gesetze abschaffen muss. Tatsächlich könnte es auch mal schneller gehen. Wenn man sich die Liste der Gesetze, die hiermit aufgehoben werden, ansieht, sind ein paar Fossilien dabei, die schon einige Zeit ihr Dasein fristen. Herr Minister, man könnte es vielleicht zur Routine machen, jedes Jahr ein solches Gesetz auf den Weg zu bringen. Gleichwohl habe ich zwei Fragen. Herr Minister, bei der einen würde ich Sie bitten, sie in Ihr Haus mitzunehmen, ob wir das im Rechtsausschuss besprechen könnten. Das beschäftigt sich eher mit der Rechtssystematik. Ich habe mir nämlich die Frage gestellt, warum wir Rechtsverordnungen aufheben. Als Landesgesetzgeber verabschieden wir Gesetze, die Ermächtigungsgrundlagen an die Regierung geben, Details durch Verordnung zu regeln. Davon macht die Regierung auch Gebrauch, und sie erlässt Verordnungen. Deswegen habe ich mir die Frage gestellt, warum man zuwarten muss, um überflüssige Verordnungen durch ein formales Parlamentsgesetz aufzuheben. Warum das nicht im Wege Actus contrarius durch die Verwaltung selbst vorgenommen werden könnte, ist eine Frage des Gesetzes systematischer Art, die ich gerne beantwortet hätte. Eine weitere Frage inhaltlicher Art habe ich noch, und zwar ich habe es heute Morgen schon einmal angesprochen. Am 23. Oktober hat das Pfälzische Oberlandesgericht diese umstrittene Landesregelung aufgehoben, die sich mit den Sonderregelungen zu Sonntagsöffnungszeiten am Flughafen Zweibrücken beschäftigt. Sie hat diese Landesverordnung für nichtig erklärt. Diese Landesverordnung ist allerdings nicht in dem Katalog der jetzt durch das Rechtsbereinigungsgesetz aufzuhebenden Landesverordnungen enthalten. Da wüsste ich gerne, warum das nicht der Fall ist oder ob das im Gesetzgebungsverfahren von der Landesregierung noch nachgereicht wird. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Kathrin Anklam-Trapp

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13271 – an den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Wir kommen zu Punkt 12 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Änderung verwaltungsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13273 – Erste Beratung Wir haben eine Grundredezeit von 3 Minuten vereinbart. Die Landesregierung bringt das Gesetz ein. Es spricht Innenminister Ebling.

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Michael Ebling

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren Abgeordnete! Das Verwaltungsvollstreckungsrecht gewährleistet die Funktionsfähigkeit der Verwaltung und vor allem die Wirksamkeit staatlicher Entscheidungen. Es stellt sicher, dass bestandskräftige Bescheide tatsächlich umgesetzt werden. Damit schafft es die notwendige Verbindlichkeit. Ich bin froh, Ihnen heute den Entwurf eines Landesgesetzes zur Änderung verwaltungsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften vorstellen zu können. Ein wesentlicher Schwerpunkt des Gesetzentwurfs sind Anpassungen an vielfältige Entwicklungen des Vollstreckungsrechts des Bundes. Ein Gleichklang der vollstreckungsrechtlichen Bestimmungen des Landes mit dem Vollstreckungsrecht des Bundes hat sich auch in der Vergangenheit bewährt und soll deshalb in Zukunft beibehalten werden. Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt ist die Verbesserung des Schutzes der Vollstreckungsbeamtinnen und Vollstreckungsbeamten durch die neu geschaffene Möglichkeit, Auskunfts- und Unterstützungsersuchen an die zuständige Polizeidienststelle zu stellen. Ferner wird die Nachtzeit bei der Verwaltungsvollstreckung unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ganzjährig einheitlich auf den Zeitraum von 21 bis 6 Uhr festgelegt. Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher haben vereinzelt in der Verwaltungspraxis die Vollstreckung von Verwaltungsakten des Landes im Wege der Vollstreckungshilfe abgelehnt. Da sich die Vollstreckungshilfe in der Vergangenheit bewährt hat, wird eine ausdrückliche Rechtsgrundlage geschaffen, um solche Ersuchen der Vollstreckungsbehörde auch künftig rechtssicher und ordnungsgemäß durchführen zu können. Ich will ergänzen, neue Gesetzesbestimmungen des Bundes erfordern zudem eine Begrenzung des Zugriffs der Vollstreckungsbehörde auf Daten der Vollstreckungsschuldner. Um weiterhin den Vollstreckungsbehörden in begrenztem Umfang den Zugriff auf bestimmte Daten der Vollstreckungsschuldner zu ermöglichen, ist deshalb eine Änderung der geltenden Regelungen erforderlich. Schließlich enthält der Gesetzentwurf eine Reihe von punktuellen Änderungen und Ergänzungen. Ich will ausdrücklich betonen, dass wir im Rahmen des Anhörungsbeteiligungsverfahrens mitgeteilte Vorschläge berücksichtigt haben, unter anderem vom Fachverband der Kommunalkassenverwalter, Landesverband Rheinland-Pfalz, wenn es um die Ausnahme von der Pflicht zur Nutzung der Zwangsvollstreckungsformulare geht. Ich wäre dankbar, wenn ich das so sagen darf, wenn die Landtagsfraktionen das vorgeschlagene Gesetz unterstützen würden. Ich freue mich auf die anstehenden Beratungen und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Es spricht für die CDU-Fraktion Abgeordneter Dirk Herber.

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Dirk Herber CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Es ist die nicht verhandelbare Pflicht des Staates, für die Durchsetzung des Rechts zu sorgen. Wo auf dem Papier Forderungen erhoben werden, müssen sie auch in die Realität umgesetzt werden können, sonst untergraben wir die eigene Autorität und senden ein fatales Signal an diejenigen, die sich nicht an die gemeinsam vereinbarten Regeln halten wollen. Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung verwaltungsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften ist daher ein wichtiger und notwendiger Schritt, den wir grundsätzlich begrüßen können – ein Gesetz für mehr Rechtsstaatlichkeit und für den Schutz derjenigen, die unser Recht vor Ort durchsetzen. In erster Linie geht es um den Schutz der Vollstreckungsbeamten. Während Gerichtsvollzieher bei ihrer oft heiklen Arbeit bereits auf polizeiliche Unterstützung zurückgreifen können, fehlt dieser Schutz für die Beamtinnen und Beamten in der Verwaltungsvollstreckung bislang komplett. Wer im Namen des Staates unterwegs ist, um Geldforderungen beizutreiben, darf nicht zum Freiwild werden. Die geplante Befugnis, in Gefahrensituationen Auskunfts- und Unterstützungsersuchen an die Polizei stellen zu können, ist daher ein überfälliger Akt der Fürsorgepflicht. Darüber hinaus begrüßen wir ausdrücklich die Klarstellung und die Erweiterung der Ermittlungsbefugnisse. Es kann nicht sein, dass sich Schuldner durch simples Untertauchen ihrer Verantwortung entziehen können, während der ehrliche Bürger brav seine Rechnungen bezahlt. Die Möglichkeiten, den Aufenthaltsort über das Ausländerzentralregister, die Rentenversicherungsträger oder das Kraftfahrtbundesamt zu ermitteln, ist ein essenzieller Baustein für eine schlagkräftige Vollstreckung und dient so nicht zuletzt der Gerechtigkeit und der Wahrung des Gemeinwohls. Auch die Harmonisierung mit Bundesrecht, insbesondere bei der Definition der Nachtzeit, ist zu unterstützen. Die einheitliche Festlegung auf 21 bis 6 Uhr schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern respektiert auch die geschützte Nachtruhe. Kritisch sehen wir allerdings die pauschale Ausnahme vom Formularzwang bei der Vollstreckungshilfe durch Gerichtsvollzieher. Wir verstehen den Wunsch nach mehr Praktikabilität, aber standardisierte Verfahren führen zu mehr Rechtsklarheit und beugen auch Fehlern vor. Hier ist aus unserer Sicht eine sorgfältigere Abwägung notwendig. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Gesetz ist also mehr als nur eine technische Anpassung. Es ist ein Bekenntnis zu einem wehrhaften Staat, der sein Recht nicht nur beschließt, sondern auch durchsetzt. Es ist ein klares Signal an alle Pflichtigen: Der Staat lässt sich nicht hinters Licht führen. Es ist aber auch ein Signal an unsere Bediensteten: Wir lassen Euch nicht allein. Wir geben Euch die Werkzeuge und den Schutz, den Ihr für Euren Dienst braucht. Wir werden diesen Entwurf in den Ausschussberatungen sehr gerne konstruktiv begleiten. Danke schön. (Beifall der CDU)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Benedikt Oster.

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Benedikt Oster SPD

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist doch ein Stück weit eine trockene Materie, so würde ich es zusammenfassen. Sowohl der Minister als auch der Vorredner haben es sehr ausführlich gemacht. Ich glaube, deshalb kann ich mich auf ein paar wesentliche Punkte beschränken. (Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz) Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf modernisieren wir das Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz und passen es an die aktuellen bundesrechtlichen Entwicklungen an. Wir haben es gerade schon gehört, Ziel ist es, Rechtssicherheit, Einheitlichkeit und, am Ende viel wichtiger, Praxistauglichkeit zu gewährleisten. Wir übernehmen bewährte Regelungen aus der Zivilprozessordnung, dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz und der Abgabenordnung, um ein harmonisches Zusammenspiel zwischen Bundes- und Landesrecht zu erreichen. Auf die einzelnen Punkte einzugehen, will ich mir jetzt sparen. Es wurde gesagt, die Nachtzeitregelung, man könnte jetzt weitere nennen. Ein Punkt ist mir noch wichtig: Es wird auch der Beitrag für die Beitreibung rückständiger Rundfunkgebühren moderat angepasst, um die Verwaltungskosten realistisch abzumildern. Ich glaube, auch das ist ein wichtiger Punkt. So lässt sich zusammenfassen: Mit dem Gesetz schaffen wir ein modernes, einheitliches und praxistaugliches Verwaltungsvollstreckungsrecht, das sowohl – das ist abschließend noch einmal wichtig zu sagen – das Recht der Bürgerinnen und Bürger wahrt, aber auch die Arbeit der Vollstreckungsbehörden stärkt. Das muss am Ende, wie es schon gesagt wurde, unser Ziel in der Demokratie sein. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Matthias Lammert

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich Abgeordnetem von Heusinger das Wort.

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Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz mag auf den ersten Blick nach trockenem Verwaltungsrecht klingen, aber für die Zwangsvollstreckungspraxis ist es wichtig. Ich möchte an dieser Stelle einen großen Dank an alle Vollstreckungsbeamtinnen und -beamte und Gerichtsvollzieher in diesem Land aussprechen. Die machen wirklich gute Arbeit, und die ist gar nicht so ungefährlich; (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) denn sie arbeiten mit Menschen, die nicht immer kooperativ oder manchmal sogar aggressiv sind. Sie brauchen kommunikative Skills und sind dabei genauso gefordert wie mit Kenntnissen in der Psychologie. Das Gesetz und auch die Vorteile dieses Gesetzes haben meine Vorredner schon ausführlich beleuchtet. Ich will einen Punkt herausgreifen, der aus meiner Sicht wichtig ist. Das ist tatsächlich, dass im Verwaltungsvollstreckungsgesetz jetzt ausdrücklich geregelt wird, dass die Landesoberkasse Rheinland-Pfalz Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher um Hilfe ersuchen kann. Die Zusammenarbeit hat sich bewährt, und dies soll nun rechtssicher im Gesetz verankert werden. Das war ein ausdrücklicher Wunsch auch von Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern. Vor diesem Hintergrund kann ich mich den Worten meiner Vorredner anschließen. Der Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung, um die Rahmenbedingungen der Arbeit der Vollstreckungsbeamtinnen und -beamten und der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher an die aktuellen rechtlichen und tatsächlich notwendigen Erfordernisse anzupassen. Ich freue mich auf die Beratungen zu diesem Gesetz. Vielen Dank. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

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Matthias Lammert

Für die Fraktion der AfD erteile ich Abgeordnetem Peter Stuhlfauth das Wort.

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Peter Stuhlfauth AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die von der Landesregierung vorgeschlagenen Änderungen des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes haben unter anderem das Ziel, den Schutz von Gerichtsvollziehern und die Vollstreckungsmöglichkeiten zu verbessern, klare Zuständigkeiten zu schaffen und einen Ausgleich zwischen Gläubigerinteressen und den Grundrechten der Betroffenen zu erreichen. Es ist sehr zu bedauern, dass die Gewaltbereitschaft gegen Gerichtsvollzieher in der Vergangenheit zugenommen hat. Dann ist es nur richtig, dass mit diesem Gesetzentwurf für die Zukunft die Möglichkeit geschaffen wird, Gerichtsvollziehern künftig bei Bedarf polizeilichen Begleitschutz zu gewähren. Die neuen §§ 25 e und 25 j schaffen Auskunftsrechte zur Ermittlung von Aufenthaltsorten und Vermögen von Schuldnern. Grundsätzlich kann dies Verfahren beschleunigen und Drittauskünfte erleichtern. Sinnvoll ist auch die Harmonisierung mit bundeseinheitlichen Vorschriften, was Rechts- und Vollzugssicherheit schafft. Richtig und wichtig ist auch, Vollstreckungsumgehung zu verhindern und die neuen Auskunftsrechte datenschutzkonform anzuwenden. Formell ebenso richtig und sinnvoll ist die Ergänzung des neuen § 20 a des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes. Dieser soll künftig eine von der Rechtsprechung bereits bemängelte Regelungslücke schließen und den Einsatz von Gerichtsvollziehern direkt durch die Vollstreckungsbehörde ermöglichen. Bedenken können wir lediglich dahin gehend haben, dass wir hier auch eine Möglichkeit für den Einsatz von Gerichtsvollziehern zur Beitreibung säumiger Rundfunkbeiträge vermuten könnten. Der Ressourceneinsatz muss hier in der Zukunft verhältnismäßig bleiben. Wir unterstützen den Gesetzentwurf, da er die Verwaltungsvollstreckung in Rheinland-Pfalz verbessert und die Datenerhebung neu ordnet. Danke. (Beifall der AfD)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die FDP-Fraktion deren Fraktionsvorsitzender Steven Wink.

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Steven Wink FDP

Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben jetzt gehört, in diesem Gesetz schaffen wir Rechtsklarheit und Rechtssicherheit. Wir passen Landesrecht an neue Rechtsprechung vom Bundesverfassungsgericht und neues Bundesrecht an. Vier Punkte sind wichtig. Schutz der Beamten in der Vollstreckung: Bisher gab es nicht die Rechtsgrundlage dafür, Schutz durch die Polizei zu gewährleisten, wenn Widerstand erwartbar war. Punkt 2: Die Nachtzeit wird definiert . Von 21 bis 6 Uhr gilt der nächtliche Schutz. Punkt 3: Der Zugriff auf steuerliche Daten wird weiter erlaubt. Er wird aber klar eingegrenzt und d efiniert und rechtskonform gestaltet. Punkt 4: Weiter werden Ermittlungsbefugnisse, Kontopfändungsschutzregeln und Bußgeldvollstreckung eindeutig geregelt. Weil wir Rechtssicherheit, Handlungsfähigkeit der Behörden und Beamtinnen und Beamten, aber unter Wahrung von Personenrechten, und eine Harmonisierung mit dem Bundesrecht herbeiführen, ist es zu unterstützen. Danke. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die Gruppe FREIE WÄHLER Abgeordneter Stephan Wefelscheid. (Abg. Martin Haller, SPD: Was hat der Papier dabei!) Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Über die gute Arbeit der Gerichtsvollzieher wurde schon sehr viel gesagt. Dem kann ich mich auch aus der Praxiserfahrung, die ich habe, nur anschließen. Ein Punkt, der tatsächlich immer wieder auch Gerichte beschäftigt, ist die Frage der Höhe der anzusetzenden Verwaltungsgebühren. Es gibt bekanntlich die Kostenordnung zum Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz. Dazu hatte ich auch eine Kleine Anfrage gestellt, vor einem Jahr, glaube ich, in der ich wissen wollte, wann die Gebühren angepasst werden. Vielen Dank, Herr Innenminister, das ist zwischenzeitlich auch erfolgt. Ich glaube, im April dieses Jahres wurde die Anlage zur Kostenordnung zum Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz angepasst. Es sind jetzt höhere Verwaltungsgebühren anzusetzen, was sicherlich die Verwaltung auch ein Stück weit in ihrer Kostenstruktur entlastet. Ich glaube, dass jetzt bei der Festsetzung des Beitrags für die Beitreibung rückständiger Rundfunkbeiträge auch eine Erhöhung stattfindet, ist absolut zeitgemäß und entspricht auch dem, was in den Verwaltungen vor sich geht; denn gerade die Rundfunkbeiträge sind so ein Thema, bei dem die Leute, die wir auch mit dem Disziplinarrecht irgendwann kriegen wollen, Reichsbürger usw., gerne dazu übergehen, gerade über die Rundfunkbeiträge ein System lahmzulegen. Insofern, von 25 auf 30 Euro zu gehen, deckt noch nicht die ganzen Kosten, aber es ist immerhin etwas für die Verwaltungsarbeit. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Matthias Lammert

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Dann sind wir am Ende der ersten Beratung zu dem vorliegenden Landesgesetz. Wir kommen zur Überweisung. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13273 – an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss – mitberatend – zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Wir kommen zu Punkt 13 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Änderung des Landesjustizvollzugsgesetzes, des Landessicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes, des Landesjugendarrestvollzugsgesetzes und des Landesjustizvollzugsdatenschutzgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13274 – Erste Beratung 5 Minuten je Fraktion, 3 Minuten die parlamentarische Gruppe. Zur Begründung des Gesetzentwurfs erteile ich zunächst der Landesregierung und hier Staatsminister Philipp Fernis das Wort.

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Philipp Fernis

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bitte um Verständnis des Hauses, dass ich zur Einsparung der Redezeit vom Gesetzentwurf spreche und die Bezeichnung nicht in voller Länge vortrage. Jenseits dieser etwas scherzhaften Bemerkung will ich aber die Gelegenheit nutzen, dass wir über die gesetzlichen Grundlagen des Justizvollzugs in Rheinland-Pfalz sprechen und insbesondere diejenigen, die dort 24 Stunden, sieben Tage in der Woche einen sehr, sehr wichtigen Dienst für unsere Gesellschaft, für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Chancen auf ein straffreies und damit zufriedeneres Leben für diejenigen, die eine Haftstrafe zu verbüßen haben, leisten. Der Justizvollzug gehört zu den notwendigen staatlichen Einrichtungen, die manchmal etwas im Schatten stehen und denen vor allem öffentliche Aufmerksamkeit zuteilwird, wenn etwas vermeintlich nicht gut gelaufen ist. Dieser wichtige Dienst, der dort jeden Tag für die Gesellschaft geleistet wird, ist oft nicht genug im Blick. Deswegen will ich die Gelegenheit der Arbeit an den rechtlichen Grundlagen zunächst nutzen und ein herzliches Dankeschön sagen. (Beifall der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir passen unsere Justizvollzugsgesetze an Anforderungen an, die sich aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Juni 2023 zur Gefangenenvergütung ergeben. Ich will ausdrücklich sagen, dass Rheinland-Pfalz durch dieses Urteil nicht unmittelbar betroffen ist. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht Regelungen zur Gefangenenvergütung in den entsprechenden Gesetzen in Bayern und Nordrhein-Westfalen für verfassungswidrig erklärt, da sie mit dem Gebot der Resozialisierung, das sich aus den Grundrechten unmittelbar ergibt, unvereinbar waren. Allerdings ist es auch bei uns so, dass wir einen Anpassungsbedarf sehen, dem wir hier Rechnung tragen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil insbesondere Anforderungen an ein Resozialisierungskonzept gestellt und verlangt, dass die wesentlichen Grundzüge im Gesetz selbst zu regeln sind, auch eine wissenschaftlich begleitete Evaluation. Diese Anpassungen nehmen wir durch dieses Landesgesetz vor. Im Landesjustizvollzugsgesetz wird die Bemessung der Vergütung für Gefangene von 9 % auf 16 % der Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch angehoben, und so wird dem Zweck der Anerkennung von Arbeit ausdrücklich etwas stärker Rechnung getragen. Die bislang in der Landesverordnung über die Vergütungsstufen in Justizvollzug und Sicherungsverwahrung geregelten wesentlichen Elemente der Vergütung werden entsprechend den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich auch in das Landesjustizvollzugsgesetz übernommen. Darüber hinaus wird als zusätzliche Anerkennung von Beschäftigung die Möglichkeit eines gegebenenfalls auch teilweisen Erlasses von Verfahrenskosten durch Ausübung von Arbeit neu eingeführt. Die Regelungen zur Evaluation und kriminologischen Forschung werden im Hinblick auf die Beschäftigungsmaßnahmen, einschließlich deren Vergütung, konkretisiert. Aus diesen Änderungen im Landesjustizvollzugsgesetz ergeben sich entsprechende Änderungsbedarfe im Landessicherungsverwahrungsvollzugsgesetz. Zugleich werden mit dem Gesetzentwurf im Hinblick auf die rechtlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahre Anpassungen in den entsprechenden Gesetzen vorgenommen. Insbesondere werden im Hinblick auf das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag die Trennungsgrundsätze und die Regelungen zur Durchsuchung neu gefasst sowie die Regelung über optisch-elektronische Einrichtungen innerhalb von Hafträumen und Zimmern angepasst. Auch wird im Hinblick auf die Problematik rund um neue psychoaktive Substanzen das Anhalten von Schreiben wegen deren Beschaffenheit ausdrücklich gesetzlich geregelt. Der Justizvollzug ist zunehmend mit Herausforderungen durch entsprechende neue psychoaktive Substanzen und deren Konsum durch Gefangene konfrontiert. Wie gelegentlich schon Gegenstand anderer Debatten war, sind das Substanzen, die auf Schriftstücke aufgebracht werden können, als Postsendungen in die Anstalten Eingang finden können und dann durch die Gefangenen mit unabsehbaren psychischen Folgen konsumiert werden können. Dementsprechend ist es erforderlich, das Einbringen dieser Stoffe, soweit irgend möglich, wirksam, insbesondere durch technische Detektionsmaßnahmen, zu verhindern. Hier ist Rheinland-Pfalz übrigens bundesweit führend durch das Projekt mit einem modernen Scanner, der eine Analyse entsprechender Schriftstücke in den Anstalten selbst ermöglicht. Künftig gibt es ausdrücklich im Gesetz die Möglichkeit, bei konkreten Verdachtsmomenten Schreiben anzuhalten und die Aushändigung der Originalbriefe durch die Aushändigung von Kopien zu ersetzen, um die Einbringung entsprechender Substanzen zu verhindern. Ich freue mich auf die weiteren Ausschussberatungen und danke Ihnen herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die CDU-Fraktion Abgeordneter Christian Baldauf. (Zurufe von der SPD: Oh! Jungfernrede!)

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Christian Baldauf CDU

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister, zunächst möchte ich mich bei Ihnen bedanken. Als ich das letzte Mal hier geredet habe, musste Kollege Becht kurzfristig den Antrag einbringen. Deshalb freue ich mich sehr, dass Sie sich heute selbst bereit erklärt haben, hier zu sein, (Beifall bei der CDU) und möchte, weil es in der ersten Lesung ist, zwei, drei Dinge aufgreifen und bin besonders geehrt, dass ich gleich zu vier Gesetzen reden kann, was nicht immer so selbstverständlich ist. Herr Minister, viele Dinge, die Sie angesprochen haben, ergeben sich automatisch. Auch in der Justizvollzugsanstalt sollte es einen gewissen Leistungsgedanken geben, der durch die Tatsache, dass Arbeit mehr bringen soll als Nichtstun, zum Ausdruck gebracht wird. Ja, die Vergütungshöhe ist anzupassen, das sehen wir genauso, und dass eine Evaluation am Ende des Tages zu erfolgen hat, ist auch richtig. Was ich aber gerade sehr spannend fand – deshalb würde ich gerne auf dieses Thema eingehen –, waren Ihre Ausführungen weniger zu der Frage dieser Gesetzesvorlage, sondern vielmehr zu dem Lob an die Justizvollzugsbediensteten, 24 Stunden, 7 Tage lang in der Woche einen wichtigen Dienst zu absolvieren. Sehr geehrter Herr Minister, das führt mich dazu, Ihnen Folgendes mitteilen zu dürfen, weil wir nämlich mit den Justizvollzugsbediensteten geredet haben und allein ein Dank nicht reicht. Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass auch ich der Meinung bin, dass sie eine besondere Wertschätzung verdient haben – die Justizvollzugsbediensteten –, aber dann kümmern Sie sich bitte darum, dass die 150 nicht besetzten Stellen endlich besetzt werden. (Beifall der CDU) Kümmern Sie sich bitte darum, dass die aktuell rund 240.000 Überstunden im allgemeinen Vollzugsdienst abgebaut werden. (Beifall der CDU) Vielleicht wäre es dann auch angebracht, Herr Minister – damit will ich es heute bewenden lassen in der Hoffnung, dass Sie dazu einen Gesetzentwurf einbringen –, dass Sie den Dienst zu ungünstigen Zeiten künftig nicht mehr nur mit 2,11 Euro die Stunde bezahlen, die auch noch zu versteuern sind, sondern vielleicht einmal in einer Größenordnung, wie es auf Bundesebene üblich ist, die über 30 % höher liegt, nämlich um die 6 Euro. Herr Minister, es ist wohlfeil, sich hier hinzustellen und die Arbeit zu loben. Das mag alles in Ordnung sein, aber dann gilt das, was Carsten Linnemann immer sagt: Dann mal machen. Herzlichen Dank. (Beifall der CDU)

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Matthias Lammert

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Christoph Spies.

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Christoph Spies SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Landesjustizvollzugsgesetzes und weiterer Vollzugsgesetze führt Rheinland-Pfalz seinen erfolgreichen Kurs im Justizvollzug konsequent fort. Wir entwickeln ein bewährtes System weiter, das auf Menschlichkeit, Sicherheit und Resozialisierung setzt und in der Vergangenheit gute Arbeit geleistet hat. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Gefangenenvergütung aus 2 023 war für Rheinland-Pfalz kein Anlass zur Kritik – wir wurden ja auch nicht verklagt, sondern es waren Bayern und Nordrhein-Westfalen –, sondern Impuls, Bewährtes zu stärken und zukunftsfest zu machen. Wir erhöhen die Vergütung von 9 auf 16 % der Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, und in der Sicherheitsverwahrung auf 23 %. Grundlage dafür ist die sogenannte Eckvergütung, die sich aus dieser Bezugsgröße ableitet und damit regelmäßig an die Einkommensentwicklung angepasst wird. Diese Erhöhung bedeutet zum Beispiel konkret, für die Gefangenen steigt der Tagessatz bei 100 % der Eckvergütung künftig auf ca. 30 Euro, der einen deutlicher nachvollziehbaren Unterschied der Leistung sichtbar macht. Die Vergütung bleibt dabei gestuft, orientiert an der Art der Tätigkeit, den erforderlichen Kenntnissen und der individuellen Leistung. Es gibt grundsätzlich vier Vergütungsstufen, von 85 bis 125 % der Eckvergütung. Damit schaffen wir ein System, das Anstrengung und Einsatz messbar belohnt und zugleich Transparenz und Gerechtigkeit wahrt. Diese Maßnahme ist kein bloßes Plus im Geldbeutel, sie ist ein Signal der Anerkennung. Sie würdigt die Arbeit, die geleistet wird, als sinnvollen und verantwortungsvollen Beitrag zum eigenen Weg zurück in die Gesellschaft. Sie fördert Selbstwirksamkeit und Eigenverantwortung und ermöglicht es den Gefangenen, durch Sparen ein Eingliederungsgeld aufzubauen, mit dem sie nach der Entlassung den Neustart besser bewältigen können. Ein modernes und gerechtes Vergütungssystem entfaltet seine Wirkung nur, weil Menschen dahinterstehen, die es mit Leben füllen. Unser Justizvollzug funktioniert, und das liegt vor allem an denjenigen, die ihn Tag für Tag tragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unseren JVA leisten Herausragendes, mit Professionalität, Geduld und Menschlichkeit. Sie sorgen für Sicherheit und Ordnung, aber auch für Resozialisierung mit Herz und Augenmaß, oft unter anspruchsvollen Bedingungen, mit großem Verantwortungsbewusstsein und hohem personellen Einsatz. Ihnen gilt unser ausdrücklicher Dank und unsere volle Anerkennung. Ich freue mich auf die Ausführungen von Herrn Baldauf, der jetzt nicht zuhört. Aber wir können gerne über die Besetzung der Stellen sprechen, welche Maßnahmen das Land Rheinland-Pfalz dafür schon ergriffen hat. Insbesondere schauen wir uns als Beispiel die Ausbildung in den JVA an oder auch andere. Ich nenne die Gitterzulage nur, wenn Sie anfangen, über zusätzliche Vergütungen zu diskutieren, Herr Baldauf. Gerade weil diese tägliche Arbeit auf so hohem Niveau geleistet wird, führen wir mit der vorliegenden Novelle weitere Modernisierungen ein, um den Vollzug zu unterstützen und zukunftsfest zu gestalten. Der Vollzug in freien Formen wird ermöglicht – eine zusätzliche Option, um individuelle Resozialisierungswege zu fördern. Wir berücksichtigen das neue Selbstbestimmungsgesetz, um Menschen mit unterschiedlicher Geschlechtsidentität rechtssicher und respektvoll unterzubringen. Der Psychologische Dienst wird gestärkt und künftig verpflichte nd in Disziplinarmaßnahmen einbezogen, sofern betroffene Gefangene sich in Betreuung befinden. Dies ist ein wichtiger Baustein zur Berücksichtigung der wachsenden psychischen Belastung im Vollzug. Wir reagieren auf neue Sicherheitsrisiken – auch Sie haben es genannt – durch neue psychoaktive Stoffe. Eingehende Briefe können im Verdachtsfall angehalten und durch Fotokopien ersetzt werden, um Gefahren für Gesundheit und Ordnung abzuwehren. Auch im Bereich der Seelsorge schaffen wir Klarheit und Vertrauen. Rechtlich-redaktionell wird nun zwischen Seelsorgenden mit unterschiedlichen Zeugnisverweigerungsrechten unterschieden. Seit Inkrafttreten des Justizvollzugsdatenschutzgesetzes haben sich Entwicklungen ergeben, die eine klarstellende Anpassung erforderlich machen. So beschäftigt das Land auch Personen, denen die religiöse Betreuung islamischer Gefangener obliegt. Der Begriff der islamischen Seelsorge hat sich dabei zunehmend etabliert und spiegelt das gewachsene Bewusstsein für die Bedeutung seelsorgerischer Begleitung in unterschiedlichen religiösen Traditionen wider. Damit schützen wir das Vertrauen in die seelsorgerischen Gespräche und sorgen gleichzeitig für Rechtssicherheit und Transparenz. Ja, all diese Veränderungen verursachen Mehrkosten von rund 4,4 Millionen Euro jährlich, aber das sind gut investierte Mittel, Investitionen in Sicherheit, Gerechtigkeit und Menschlichkeit; denn jeder Mensch, der durch Arbeit, Bildung und Begleitung den Weg in ein straffreies Leben findet: Das ist ein Gewinn für ihn selbst und für unsere Gesellschaft. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Rheinland-Pfalz steht seit Jahren für einen modernen, (Glocke des Präsidenten) verlässlichen und menschlichen Justizvollzug. Mit dieser Reform stärken wir das, was sich bewährt hat, und öffnen zugleich den Weg für Neues. Ich freue mich auf die Ausschussberatungen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir fahren in der Redefolge fort. – Vielleicht noch einmal als Hinweis, die Redezeit ist nicht 5 Minuten pro Gesetz, sondern insgesamt 5 Minuten. (Heiterkeit bei der SPD –

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Christoph Spies SPD

Das hätten Sie vorher sagen müssen, Herr Präsident!) Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich Abgeordnetem CarlBernhard von Heusinger das Wort.

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Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

Danke, Herr Präsident, auch für den wichtigen Hinweis. Ich muss mich etwas umsortieren. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Dieses Gesetz ist weit mehr als die Umsetzung einer verfassungsrechtlichen Entscheidung. Es ist ein Gesetzentwurf, der Verantwortung übernimmt für die Menschen im Justizvollzug, für ihre Resozialisierung und damit letztlich auch für unsere gesamte Gesellschaft. Aus Sicht der Grünenfraktion enthält dieser Entwurf wichtige und zukunftsweisende Elemente, die wir ausdrücklich begrüßen. Der Gesetzentwurf stellt das Resozialisierungsgebot klar in den Mittelpunkt. Das ist nicht nur verfassungsrechtlich geboten, sondern gesellschaftspolitisch wichtig; denn wer einen Weg zurück in ein straffreies Leben findet, stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt und schützt potenzielle Opfer. Resozialisierung ist eben der beste Opferschutz. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Der Strafvollzug soll die Menschen befähigen, künftig ein Leben in Freiheit, in Verantwortung und ohne erneute Straftaten zu führen, und dazu gehört selbstverständlich auch die Vergütung während der Haftzeit. Die Vergütung ermöglicht den Strafgefangenen und Jugendstrafgefangenen schon während der Haftzeit, Geld für die Zeit nach Haftentlassung anzusparen und eigenverantwortlich zu verwalten. Dass dieser Zweck der Gefangenenvergütung im Gesetz bislang nicht ausdrücklich benannt ist, verstehen wir nicht als Mangel, sondern als Auftrag, die Praxis weiterzuentwickeln. Wir unterstützen ausdrücklich die im Gesetz vorgesehene Evaluation, und wir setzen uns dafür ein, dass sie regelmäßig, transparent und wissenschaftlich begleitet erfolgt. Ziel dieser Evaluation muss sein, die Wirksamkeit der Arbeit im Hinblick auf Rückfallquoten, Schuldenregulierung, Übergänge in Arbeit und Wohnen sowie auf Wiedergutmachung gegenüber den Opfern messbar zu machen. Schließlich bedarf es vor allem bei der Vergütung der geleisteten Arbeit einer Anpassung, um einen für den Gefangenen unmittelbar erkennbaren Vorteil von Arbeit zu schaffen. Mit der Anhebung der Gefangenenvergütung wird die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt. Arbeit wird damit nicht nur als strukturierender Teil des Haftalltags gesehen, sondern als wirksames Resozialisierungsinstrument, das anerkannt und fair vergütet wird. Perspektivisch gehören für uns Grüne auch entsprechende Rentenansprüche dazu. Die Einführung des Vollzugs in freien Formen bietet gerade für junge Menschen oder besonders geeignete Gefangene und bei entsprechender Abwägung der Flucht und Missbrauchsgefahr neue Perspektiven. Sie ermöglicht frühe gesellschaftliche Reintegration und schützt zugleich vor negativen Einflüssen geschlossener Haftsysteme. Der Gesetzentwurf ist ein echter Fortschritt mit Blick auf die Selbstbestimmung von Trans-, Inter- und nicht binären Gefangenen. Die Unterbringung wird unter Berücksichtigung der Geschlechtsidentität und der Sicherheit in der Anstalt künftig differenziert geregelt. Es bleibt dabei, dass Gefangene grundsätzlich von Personal ihres eigenen Geschlechts durchsucht werden. Gleichzeitig werden mit diesem Entwurf Ausnahmen in eng begrenzten Fällen ermöglicht, wenn dies für eine praktikable Lösung notwendig ist. In Fällen, in denen die Gefahr besteht, dass eine Änderung des Geschlechtseintrags strategisch motiviert ist, etwa um spezifische Vorteile im Vollzug zu erlangen oder andere Inhaftierte zu gefährden, erlaubt die Gesetzeslage eine restriktive Einzelfallentscheidung. So wird einer missbräuchlichen Nutzung des Selbstbestimmungsrechts im Justizvollzug wirksam vorgebeugt, ohne den Schutz besonders schutzbedürftiger Personen einzuschränken. Angesichts der steigenden Zahlen psychisch auffällig Inhaftierter ist die verpflichtende Beteiligung des Psychologischen Dienstes bei Disziplinarmaßnahmen gegenüber Gefangenen eine sinnvolle Neuerung, dies auch vor dem Hintergrund, dass bei Gefangenen häufiger als in der Allgemeinbevölkerung traumatisierende Erfahrungen in Kindheit und Jugend vorliegen. Gerade bei vulnerablen Personen müssen Sanktionen sorgfältig abgewogen und fachlich begleitet werden, im Sinne ihrer Gesundheit, aber auch im Sinne eines humanen und wirksamen Vollzugs. Dieser Gesetzentwurf ist ein richtiger Schritt auf dem Weg zu einem modernen, differenzierten und menschenwürdigen Justizvollzug in Rheinland-Pfalz. Wir werden die Umsetzung konstruktiv, kritisch und engagiert begleiten. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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Matthias Lammert

Für die AfD-Fraktion erteile ich Abgeordnetem Peter Stuhlfauth das Wort.

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Peter Stuhlfauth AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf setzt für die betroffenen Bereiche des Vollzugs und unter dem Oberbegriff der Resozialisierung von Strafgefangenen zwei wesentliche Schwerpunkte, nämlich unter anderem die Überarbeitung der Gefangenenvergütung, ausgerichtet an einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus 2023, sowie die Anpassung der vom Gesetzentwurf betroffenen Gesetze. Zunächst aber zu einem Punkt, den wir von der AfD seit Jahren kritisieren. Die Gefängnisse sind voll. Die Situation in den Gefängnissen wird aufgrund politischen Versagens mit jedem Jahr prekärer. Über allem schwebt das Damoklesschwert einer bis zum Zerreißen angespannten dünnen Personaldecke. Ich kann nur erneut hervorheben, unsere Justizvollzugsbeamten leisten wie praktisch alle, die jeden Tag ihren Dienst zur Sicherheit der Öffentlichkeit antreten und ausüben, Übermenschliches. Doch gerade im Justizvollzug sind die Anforderungen an den Einzelnen besonders hoch – Personalmangel, Überstundenkonten und Krankheitstage auf Rekordniveau. Eine unbekannte, aber wohl erschreckend hohe Zahl an Justizvollzugsbeamten befindet sich laut Presseberichten in psychologischer Betreuung. Abhilfe durch politische Maßnahmen? Abgesehen von Bekundungen und kosmetischen Maßnahmen Fehlanzeige. Dabei ist der Landesregierung die Personalsituation in unseren Justizvollzugsanstalten bekannt, wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht. Konsequenterweise müssen also Neuregelungen für den Justizvollzug dessen Lage berücksichtigen. Schaffen die Änderungen Entlastungen oder Mehraufwand? Positiv erscheint, die grundsätzliche Erhöhung der Gefangenenvergütung dürfte keine Mehrbelastung darstellen. Es besteht sogar die Möglichkeit, dass eine bessere Vergütung zu höherer Motivation und größerer Zufriedenheit unter den Gefangenen führt. Insgesamt beurteilen auch wir die Erhöhung der Gefangenenvergütung als einen sinnvollen Schritt. Eine kurze Anmerkung zu den angedachten Regelungen im Bereich des offenen Vollzugs. Ja, auch hier können die Auswirkungen auf die Resozialisierung einzelner Strafgefangener durchaus positiv ausfallen. Es besteht aber auch das Risiko, dass die Lockerungen in diesem Bereich lediglich zu einer Entlastung des überlasteten Systems des geschlossenen Vollzugs missbraucht werden. Hier wird es also eine besondere Kontrolle und besonders verantwortungsbewusstes Handeln erfordern. Was aber verbirgt sich denn nun hinter dem eingangs erwähnten sachgerechten Einpflegen erkannter Änderungsbedarfe aufgrund von Entwicklungen der letzten Jahre? Dahinter, meine Damen und Herren, verbirgt sich praktisch das Einpflegen des ideologisch begründeten Gedankenguts des mehr als umstrittenen Selbstbestimmungsgesetzes. Dies ist nicht der Zeitpunkt, um über Sinn oder Unsinn dieses linken Machwerks zu diskutieren, aber die Konsequenzen, die dies mit sich bringt, müssen angesprochen werden. Der Gesetzentwurf beschäftigt sich durchgehend und in weiten Teilen berechtigt mit der Frage der positiven Resozialisierung von Strafgefangenen. (Abg. Marco Weber, FDP: Was?) Auf ihnen liegt der Fokus. Die Auswirkungen auf die Justizvollzugsbeamten bleiben indes weitestgehend unberücksichtigt. Sie haben sich den Bedürfnissen und Rechten der Strafgefangenen im Regelfall unterzuordnen. Also sind abgesehen von Ausnahmefällen, die glücklicherweise vorgesehen sind, biologisch männliche Strafgefangene, die sich als Frau identifizieren, künftig von weiblichen Justizvollzugsbeamten zu betreuen und umgekehrt. (Zuruf des Abg. Marco Weber, FDP) Hier kann man dank der vorgesehenen Ausnahmefallregelung nur auf die Vernunft der vorgesetzten Entscheidungsträger hoffen. Ansonsten ist nicht auszuschließen, dass die ohnehin schon extrem hohe psychologische Belastung beim Justizvollzugspersonal weiter steigt und die Personalsituation unter noch größeren Druck gerät. Einen Beitrag zur Steigerung der Attraktivität der Arbeit im Justizvollzug dürften diese Neuerungen nur in geringem Umfang leisten. Meine Damen und Herren, in weiten Teilen wird dieses Gesetz dankenswerterweise von guten Absichten getragen und könnte bei konsequenter Umsetzung aber auch einen positiven Beitrag leisten. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Matthias Lammert

Für die FDP-Fraktion erteile ich Abgeordnetem Stefan Thoma das Wort.

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Stefan Thoma FDP

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir stehen heute vor einem bedeutsamen Schritt in der Weiterentwicklung unseres Justizvollzugs, der Anpassung der Regelungen zur Gefangenenvergütung und der Verstärkung des Resozialisierungskonzepts im Landesjustizvollzug. Diese Reformen sind nicht nur notwendig, um verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht zu werden, sondern vor allem, um einen zentralen Grundsatz unseres Rechtsstaates zu leben: die Chance zur Wiedereingliederung und zur verantwortlichen Teilhabe an der Gesellschaft. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 20. Juni 2 023 deutlich gemacht, dass die Vergütung von Gefangenen und das Resozialisierungskonzept untrennbar miteinander verbunden sind. Resozialisierung ist nicht bloß ein Schlagwort. Es ist ein klar definiertes Ziel des Strafvollzugs, den Gefangenen Fähigkeiten und Motivation zu vermitteln, ein selbstbestimmtes Leben ohne Straftaten zu führen. Ein Strafvollzug, der lediglich auf Isolation und Bestrafung setzt, erfüllt dieses Ziel nicht. Rheinland-Pfalz ist in einer glücklichen Ausgangsposition. Unser bestehendes Resozialisierungskonzept ist umfassend und wissenschaftlich fundiert und individuell auf die Bedürfnisse der Gefangenen zugeschnitten. Von der Aufnahme über Diagnoseverfahren bis hin zu maßgeschneiderten Vollzugsund Eingliederungsplänen ist alles darauf ausgerichtet, Defizite zu beheben, Kompetenzen zu stärken und Perspektiven zu eröffnen. Arbeit und Qualifizierung sind dabei zentrale Elemente, die den Gefangenen Struktur, Sinnhaftigkeit und eine reale Chance auf ein späteres eigenverantwortliches Leben geben. Doch auch ein solch durchdachtes Konzept muss laufend überprüft und weiterentwickelt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat klar hervorgehoben, dass Zweck und Ausgestaltung der Gefangenenvergütung gesetzlich geregelt und an den Resozialisierungszielen ausgerichtet sein müssen. Dies bedeutet, die Vergütung ist kein bloßes Entgelt, sondern ein Instrument der Resozialisierung. Nur wenn Arbeit unmittelbar als Vorteil und Chance erkennbar ist, kann sie ihren Zweck erfüllen. Die nun vorgeschlagenen Anpassungen im Landesjustizvollzugsgesetz, im Landessicherungsverwahrungsvollzugsgesetz und in weiteren verbundenen Regelungen greifen genau diese Punkte auf. Sie schaffen klare gesetzliche Grundlagen für die Vergütung, koppeln das Taschengeld an die Sozialgesetzbuchbezüge, erhöhen Ausbildungsbeihilfen und Arbeitsentgelte und sichern eine regelmäßige wissenschaftlich belegte Evaluation. So wird gewährleistet, dass die Maßnahmen im Strafvollzug wirklich wirksam, nachvollziehbar und am Stand der Wissenschaft orientiert sind. Ja, diese Änderungen verursachen Kosten – jährlich rund 4,4 Millionen Euro. Die Frage darf aber nicht sein, was uns diese Reform kostet, sondern was es uns wert ist, Menschen auf den Weg zurück in ein straffreies Leben zu bringen. Jede investierte Summe ist eine Investition in die Sicherheit unserer Gesellschaft, in die Chance auf gesellschaftliche Integration und die Prävention künftiger Straftaten. Lassen Sie uns daher diesen Schritt befürworten für ein modernes, verantwortungsvolles Strafvollzugssystem, das den Gefangenen Perspektiven eröffnet und damit die Gesellschaft schützt und den Rechtsstaat stärkt. Resozialisierung ist kein weiches Ziel. Sie ist eine zentrale Aufgabe des Justizvollzugs, die wir konsequent umsetzen müssen. Mit diesen Anpassungen schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass Gefangene nach der Haftzeit wieder Chancen ergreifen können. Lassen Sie mich noch ein Wort zu dem Thema der offenen Stellen verlieren, das die CDU eben angesprochen hat. Die Justizvollzugsschule ist ausgelastet, was ihre Ausbildungsplätze angeht. Die Ausbildungszeit ist schon verkürzt worden, damit möglichst schnell möglichst viele durchkommen. Es gibt zahlreiche Werbemaßnahmen wie beispielsweise bei der Woche der Justiz, und wenn die CDU bemängelt, dass diese Stellen nicht besetzt sind, aber vielleicht eine Lösung dazu hat, wo irgendwo Justizvollzugsbeamte an Bäumen wachsen, damit wir sie spontan einsetzen können, dann freuen wir uns über die gärtnerische Kompetenz, die sie uns gerne mitteilen kann. Ansonsten aber würden wir uns freuen, wenn wir erst einmal darüber reden, welche Maßnahmen tatsächlich ergriffen worden sind; denn davon gibt es einen ganzen Haufen, und damit haben wir sichergestellt, dass in Zukunft die freien Stellen auch besetzt werden können. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Matthias Lammert

Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Stephan Wefelscheid. Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer letzte Woche mit in Tschechien war, der hat einen Eindruck davon bekommen, wie es sein kann, in einem Gefängnis eingesperrt zu sein, in dem Resozialisierung vielleicht nicht das Hauptaugenmerk ist. Ich muss Ihnen sagen, wenn man das vor Ort erlebt hat – einige nicken hier im Saal, die es gesehen haben –, wünscht man das eigentlich keinem, dort einzusitzen. Insofern kann man froh sein, dass wir hier in Deutschland leben, wenngleich ich keinem wünsche, ins Gefängnis gehen zu müssen, aber die Standards in Deutschland sind dann doch tatsächlich andere. Gleichwohl ist es richtig, dass das Bundesverfassungsgericht einen Blick darauf geworfen hat, ob die Vergütung der Strafgefangenen in Anbetracht dessen, was zu bewältigen ist, angemessen ist und sozusagen der Zweck der Arbeit die Resozialisierung fördert. Ich hatte dazu zwei Berichtsanträge im Rechtsausschuss gehabt, einen 2023 und einen 2024, woraufhin damals noch Herbert Mertin ausführte, dass aktuell der Tagessatz bei 15,27 Euro liegt. Das sind die 9 % von § 18 Viertes Buch SGB. Wir haben jetzt gehört, dass das mit der Gesetzesänderung immerhin auf 16 % steigt. Das dürfte dann etwa knapp das Doppelte sein, also etwa 30 Euro am Tag. Ob diese 30 Euro letztlich angemessen sind, ergibt sich daraus, Herr Minister, was mit den Resozialisierungskonzepten bezweckt wird. Sehen Sie es mir angesichts der Fülle dieses Gesetzeskonglomerats nach, dass ich in der Tiefe noch nicht in allen Verästelungen durchgestiegen bin, (Abg. Marco Weber, FDP: Was?) aber dafür haben wir die Ausschussberatung, die ansteht. Ich gehe allerdings davon aus, dadurch, dass die Gesetzesentstehung bald zwei Jahre gedauert hat – es haben viele Arbeitskreise getagt –, wird es sicherlich ein fundiertes Werk sein, das auch einer kritischen Betrachtung standhalten wird. So kannte ich zumindest die Arbeitsweise von Herbert Mertin. (Zuruf aus dem Hause) Insofern freue ich mich auf die weitere Beratung im Rechtsausschuss und signalisiere zumindest für die FREIEN WÄHLER, dass wir dem Gesetzesvorhaben positiv gegenüberstehen. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Dann wären wir am Ende der Aussprache zu dem Landesgesetz in der ersten Beratung. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13274 – an den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Wir sind am Ende der Sitzung. Ich darf Sie noch zum Parlamentarischen Abend des Verbands Der Paritätische einladen und lade Sie ebenfalls zur morgigen 97. Plenarsitzung um 9.30 Uhr ein. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend. Die Sitzung ist geschlossen. Ende der Sitzung: 19.13 Uhr

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