Stefan Thoma
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir stehen heute vor einem bedeutsamen Schritt in der Weiterentwicklung unseres Justizvollzugs, der Anpassung der Regelungen zur Gefangenenvergütung und der Verstärkung des Resozialisierungskonzepts im Landesjustizvollzug. Diese Reformen sind nicht nur notwendig, um verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht zu werden, sondern vor allem, um einen zentralen Grundsatz unseres Rechtsstaates zu leben: die Chance zur Wiedereingliederung und zur verantwortlichen Teilhabe an der Gesellschaft. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 20. Juni 2 023 deutlich gemacht, dass die Vergütung von Gefangenen und das Resozialisierungskonzept untrennbar miteinander verbunden sind. Resozialisierung ist nicht bloß ein Schlagwort. Es ist ein klar definiertes Ziel des Strafvollzugs, den Gefangenen Fähigkeiten und Motivation zu vermitteln, ein selbstbestimmtes Leben ohne Straftaten zu führen. Ein Strafvollzug, der lediglich auf Isolation und Bestrafung setzt, erfüllt dieses Ziel nicht. Rheinland-Pfalz ist in einer glücklichen Ausgangsposition. Unser bestehendes Resozialisierungskonzept ist umfassend und wissenschaftlich fundiert und individuell auf die Bedürfnisse der Gefangenen zugeschnitten. Von der Aufnahme über Diagnoseverfahren bis hin zu maßgeschneiderten Vollzugsund Eingliederungsplänen ist alles darauf ausgerichtet, Defizite zu beheben, Kompetenzen zu stärken und Perspektiven zu eröffnen. Arbeit und Qualifizierung sind dabei zentrale Elemente, die den Gefangenen Struktur, Sinnhaftigkeit und eine reale Chance auf ein späteres eigenverantwortliches Leben geben. Doch auch ein solch durchdachtes Konzept muss laufend überprüft und weiterentwickelt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat klar hervorgehoben, dass Zweck und Ausgestaltung der Gefangenenvergütung gesetzlich geregelt und an den Resozialisierungszielen ausgerichtet sein müssen. Dies bedeutet, die Vergütung ist kein bloßes Entgelt, sondern ein Instrument der Resozialisierung. Nur wenn Arbeit unmittelbar als Vorteil und Chance erkennbar ist, kann sie ihren Zweck erfüllen. Die nun vorgeschlagenen Anpassungen im Landesjustizvollzugsgesetz, im Landessicherungsverwahrungsvollzugsgesetz und in weiteren verbundenen Regelungen greifen genau diese Punkte auf. Sie schaffen klare gesetzliche Grundlagen für die Vergütung, koppeln das Taschengeld an die Sozialgesetzbuchbezüge, erhöhen Ausbildungsbeihilfen und Arbeitsentgelte und sichern eine regelmäßige wissenschaftlich belegte Evaluation. So wird gewährleistet, dass die Maßnahmen im Strafvollzug wirklich wirksam, nachvollziehbar und am Stand der Wissenschaft orientiert sind. Ja, diese Änderungen verursachen Kosten – jährlich rund 4,4 Millionen Euro. Die Frage darf aber nicht sein, was uns diese Reform kostet, sondern was es uns wert ist, Menschen auf den Weg zurück in ein straffreies Leben zu bringen. Jede investierte Summe ist eine Investition in die Sicherheit unserer Gesellschaft, in die Chance auf gesellschaftliche Integration und die Prävention künftiger Straftaten. Lassen Sie uns daher diesen Schritt befürworten für ein modernes, verantwortungsvolles Strafvollzugssystem, das den Gefangenen Perspektiven eröffnet und damit die Gesellschaft schützt und den Rechtsstaat stärkt. Resozialisierung ist kein weiches Ziel. Sie ist eine zentrale Aufgabe des Justizvollzugs, die wir konsequent umsetzen müssen. Mit diesen Anpassungen schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass Gefangene nach der Haftzeit wieder Chancen ergreifen können. Lassen Sie mich noch ein Wort zu dem Thema der offenen Stellen verlieren, das die CDU eben angesprochen hat. Die Justizvollzugsschule ist ausgelastet, was ihre Ausbildungsplätze angeht. Die Ausbildungszeit ist schon verkürzt worden, damit möglichst schnell möglichst viele durchkommen. Es gibt zahlreiche Werbemaßnahmen wie beispielsweise bei der Woche der Justiz, und wenn die CDU bemängelt, dass diese Stellen nicht besetzt sind, aber vielleicht eine Lösung dazu hat, wo irgendwo Justizvollzugsbeamte an Bäumen wachsen, damit wir sie spontan einsetzen können, dann freuen wir uns über die gärtnerische Kompetenz, die sie uns gerne mitteilen kann. Ansonsten aber würden wir uns freuen, wenn wir erst einmal darüber reden, welche Maßnahmen tatsächlich ergriffen worden sind; denn davon gibt es einen ganzen Haufen, und damit haben wir sichergestellt, dass in Zukunft die freien Stellen auch besetzt werden können. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
